Vergleichs­portale Check24 und Verivox müssen Markt­auswahl deutlicher machen

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Vergleichs­portale - Check24 und Verivox müssen Markt­auswahl deutlicher machen

Begrenzte Auswahl. Vergleichs­portale zeigen oft nur die Hälfte aller Angebote. © Adobe Stock / Gerhard Ledwinka

Online-Vergleichs­portale müssen Nutze­rinnen und Nutzer deutlich darauf hinweisen, wenn ein Versicherungs­vergleich nur eine einge­schränkte Markt­auswahl enthält.

Check24 zeigt im Privathaft­pflicht-Vergleich nur Auswahl

Das Vergleichs­portal Check24 muss Nutze­rinnen und Nutzer darauf hin­weisen, dass sein Vergleich von Privathaft­pflicht­versicherungen nur 38 von 89 Versicherern und damit eine stark einge­schränkte Markt­auswahl enthält. Das entschied das Land­gericht Frank­furt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundes­verbands (vzbv).

Große Versicherer wie Allianz und Huk-Coburg fehlten

Check24 hatte nicht ausreichend darüber informiert, dass bei dem Vergleich nur Anbieter gezeigt wurden, die an das Unternehmen Provision für die Vermitt­lung von Verträgen zahlten. So fehlten große Versicherer wie Allianz, Huk-Coburg, Cosmosdirekt, Continentale und Ergo Direkt. Das entsprach nicht den gesetzlichen Informations­pflichten, rügte das Gericht (Az. 2-03 O 347/19).

Verbraucher besser informieren

„Mit ­diesem Urteil haben wir hoffentlich ­erreicht, dass Vergleichs­portale nun deutlicher darauf hinweisen, wenn der Vergleich nur eine einge­schränkte ­Versicherer­auswahl enthält“, sagt Rechts­referent David Bode vom vzbv. „So können Verbraucher eine informierte Entscheidung treffen.“

Mitt­lerweile hat Check24 die Seite umge­staltet. Der vzbv werde prüfen, ob die geänderte Darstellung aus Verbrauchersicht zufrieden­stellend sei, so Bode.

Verivox musste bereits 2020 nachbessern

Das Vergleichs­portal Verivox musste bereits 2020 in seinem Vergleich von Privathaft­pflicht­versicherungen deutlicher darauf hinweisen, dass die Sucher­gebnisse nur auf einer einge­schränkten Markt­auswahl beruhen. Das Land­gericht Heidel­berg gab dem vzbv Recht, der auch in diesem Fall Klage einge­reicht hatte (Az. 6 O 7/19).

Verivox zeigte nur Angebote zahlender Anbieter

Hintergrund: Verivox listete nur Angebote von Haft­pflicht­versicherungen, bei denen das Unternehmen eine Provision verdient, wenn Nutzer über Verivox einen Vertrag abschließen. Die Verbraucherschützer kritisierten, Nutzer konnten kaum erkennen, dass zahlreiche Angebote fehlen und sie nur eine einge­schränkte Markt­auswahl vorfinden.

Vergleiche der Stiftung Warentest sind unabhängig

Anders als viele Vergleichs­portale ­bezieht die Stiftung Warentest alle ­Angebote am Markt in ihre Versicherungs­vergleiche ein und erhält niemals Provision von Versicherern. Die besten Tarife für Sie finden Sie in unserem Privathaftpflicht-Vergleich. Prüfen Sie Ihre Versicherung per Schnell­check und finden Sie Ihr Top-Angebot.

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Kommentarliste

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  • LauridsBrigge am 17.05.2020 um 15:28 Uhr
    Kommentar von "Dicolab377"

    Welchen Bezug zum Thema hat der obige Kommentar? Handelt es sich u.U. um nichts anderes als um Werbung?
    Gruß
    Laurids