Auf das Urteil der Stiftung Warentest ist Verlass – viele Käuferinnen und Käufer richten sich danach, Hersteller werben gerne damit. So machen Sie es richtig.
Logo-Lizenzvertrag: Werben mit dem Testsiegel
Wer mit den Logos der Stiftung Warentest werben möchte, muss strenge Regeln einhalten. Diese sind im Logo-Lizenzvertrag enthalten, den alle werbenden Firmen unterschreiben müssen. So können Täuschung und unlautere Werbung mit Testergebnissen unterbunden werden. Die Abwicklung übernimmt vollständig die gemeinnützige RAL gGmbH.
Sonderdrucke: Werben mit kompletten Testberichten
Wer nicht nur mit einem Qualitätsurteil, sondern mit dem gesamten Test werben möchte, kann bei der Stiftung Warentest Sonderdrucke anfordern. Auf Bestellung drucken wir einzelne Tests im original test- oder Finanztest-Layout ab einer Mindestauflage von 5.000 Stück. Außerdem können Tests auch als PDF zur Online-Nutzung erworben werden.