Deutschland, deine Brandschutzbestimmungen
Endlich ist es soweit: Seit 10. Juli besteht auch in Baden-Württemberg eine Rauchmelderpflicht. In Nordrhein-Westfalen wurde bereits im April eine ähnliche Regelung eingeführt – damit gelten in dreizehn von sechzehn Bundesländern entsprechende Regelungen. Sonst in vielen Bereichen fortschrittlich, ist Deutschland hier im internationalen Vergleich deutlich im Rückstand. Erst vor zehn Jahren etablierte mit Rheinland-Pfalz das erste Bundesland eine Rauchmelderpflicht – die USA starteten solche Initiativen schon in den 70er Jahren. Wie sinnvoll Brandschutz ist, zeigt ein Blick auf internationale Statistiken. Beispiel Großbritannien: Neun von zehn Haushalten sind mit Rauchmeldern ausgestattet, seit 1992 ist dort die Anzahl der Brandtoten um etwa 40 Prozent gesunken. In anderen Ländern sieht es ähnlich aus. Für viele Deutsche stellt sich zum ersten Mal die Frage, wie sie sich optimal absichern können – die zahlreichen Prüfsiegel und technischen Unterschiede machen die Entscheidung nicht unbedingt leichter.
Bis heute steht Deutschland in Sachen Brandschutz insgesamt eher mäßig da. Nachdem Rheinland-Pfalz 2003 eine erste Regelung vorlegte, kam der Stein ins Rollen: Das Saarland folgte 2004 und Schleswig-Holstein ein Jahr darauf. Doch auch 2006 hatte laut einer Forsa-Studie erst jeder dritte Haushalt einen Rauchmelder vorzuweisen. Immerhin ein kleiner Fortschritt, bedenkt man eine Verbreitung von nur etwa sechs Prozent im Jahr 1999. Zum Vergleich: Die USA haben bereits in den 70er Jahren begonnen, Rauchmelder gesetzlich durchzusetzen. Das hat gefruchtet – bis heute hat sich die Zahl der Brandtoten um 40 Prozent reduziert.
Immerhin: Die meisten deutschen Bundesländer haben die Gefahr erkannt, die durch mangelnden Brandschutz entsteht. Dreizehn von sechzehn schreiben verbindlich die Ausstattung von Neubauten mit Rauchmeldern vor. Neubauten müssen ab sofort mit Rauchmeldern ausgestattet werden, während für Bestandsbauten noch Übergangsfristen gelten: NRW hat dafür bis Ende 2016 Zeit, der Freistaat Bayern ein Jahr mehr. Bis dahin haben Haus- und Wohnungseigentümer Gelegenheit, nachzurüsten.
Berlin, Brandenburg und Sachsen verfügen über gar keine gesetzliche Regelung oder sind in der Vorbereitung. Doch selbst dort, wo Gesetze gültig sind, gehen sie nicht weit genug. Kein Land schreibt die Anbringung der kleinen Lebensretter in Wohnzimmern zwingend vor. Dabei befinden sich in diesem Raum die meisten elektronischen Geräte wie Fernseher oder Stereoanlagen. Zu Weihnachten steht gleich daneben zusätzlich der leicht brennbare Tannenbaum.
Wie Brandschutz im Detail auszusehen hat – auch darüber sind sich die Länder nicht ganz einig und lassen Raum für Interpretation. In Thüringen etwa müssen alle Neubauten und Umbauten seit 2008 mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Paragraph 46 Absatz 4 der Landesbauordnung Thüringen stellte bisher nicht eindeutig klar, ob die Pflicht für Bestandswohnungen gilt oder nicht. Derzeit bereitet das Bundesland einen Erlass für Bestandsbauten vor, um diese Unklarheit zu beseitigen. In einigen Punkten sind alle Bundesländer sich einig - in ein Kinderzimmer gehört auf jeden Fall ein Rauchmelder. Eine vollständige Ausstattung von Gebäuden wäre allerdings sinnvoll, weil das Feuer überall ausbrechen kann.
Worauf müssen Käufer in diesem Dickicht aus Vorschriften achten? Zunächst gibt es verschiedene Arten von Rauchmeldern. Eine Alternative mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis stellen optische beziehungsweise photoelektrische Rauchmelder dar. Solche Geräte senden in der Messkammer regelmäßig Lichtstrahlen aus, die im Normalzustand nicht auf die Fotolinse treffen. Bei Raucheintritt in die Kammer wird das Licht durch die Rauchpartikel gestreut und auf die Linse gelenkt – das Warngeräusch ertönt. Dieser Typ Rauchmelder reagiert bereits, wenn ein Brand gerade erst am Ausbrechen ist.
Für seltene Batteriewechsel und somit mehr Komfort empfehlen sich Geräte mit einer möglichst langen Lebensdauer der Batterie: Merten bietet beispielsweise Einstiegsmodelle wie die Argus Rauchmelder Basic mit drei Jahren Batterie-Lebensdauer an sowie die Argus Rauchmelder Basic Longlife mit einer zwei- bis dreimal so langen Batterie-Lebensdauer. Bei den Argus Rauchmeldern handelt es sich durchweg um optische Geräte.
Käufer, die auf der Suche nach maximaler Sicherheit sind, greifen am besten zu funkbasierten Geräten, die sich wie der Argus Rauchmelder Connect über die störsichere Frequenz von 868 MHz miteinander vernetzen lassen. Denn so ist gewährleistet, dass bei einem Brand im Keller alle Rauchmelder im Haus gleichzeitig Alarm schlagen.
Es gibt weitere Punkte, an denen sich Käufer bei der Auswahl eines Rauchmelders orientieren können: Der Rauchmelder sollte das CE-Zeichen aufweisen – es besagt, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf. Noch wichtiger aber ist das Logo von VdS und Kriwan: Die beiden notifizierten Prüfinstitute unterziehen die Rauchmelder ständigen Qualitätskontrollen. Bestehen die Produkte den Test, werden sie mit einer Prüfnummer und dem Logo der Prüfinstitute versehen. Die Argus Rauchmelder von Merten etwa sind eine sichere Variante durch Erfüllung der VdS-Prüfkriterien und der Bauprodukte-Richtlinien 89/106/EWG. Sie werden nach dem Industriestandard ISO 9001:2000 hergestellt und sind zertifiziert nach EN 14604.
Hausbesitzer sollten, um aus gesetzlicher Perspektive auf Nummer sicher zu gehen, auch auf den richtigen Installationsort achten: Die Anwendungsnorm DIN 14767 beschreibt, dass jeweils in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluren oder ähnlichen Fluchtwegen mindestens ein Gerät anzubringen ist. Solche Installationen werden allen Vorschriften gerecht – egal, in welchem Bundesland.
Argus Rauchmelder von Merten - beruhigend sicher.
Fachartikel von Merten by Schneider Electric
Autor: Jochen Sadlers, Offer Manager, Merten by Schneider Electric