Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Der Verkehrstipp der Woche (137)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die ein oder andere Regel im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. In diesem Verkehrstipp geht es um das richtige Verhalten bei freigegebenem Seitenstreifen auf der Autobahn.

 

>>Im Feierabendverkehr oder zur Urlaubszeit kann es auf den Autobahnen eng werden. Stau ist dann häufig vorprogrammiert. Um den zur Verfügung stehenden Verkehrsraum zu erweitern und dadurch Staus zu entzerren oder sogar zu verhindern, kann auf manchen Autobahnabschnitten zeitweise der Seitenstreifen zum Befahren freigegeben werden.

Ein regionales Beispiel für einen solchen Autobahnabschnitt ist die A8 zwischen München und Holzkirchen. Regelmäßig wird hier ab dem späten Nachmittag der Seitenstreifen als zusätzlicher Fahrstreifen freigegeben. Angezeigt wird die Freigabe durch das Verkehrszeichen 223.1 „Seitenstreifen befahren“. Kombiniert wird dieses mit einem erläuternden Zusatzzeichen. Über dem Seitenstreifen zeigt unterstützend ein grüner Dauerlichtpfeil an, dass der Seitenstreifen zu befahren ist.

Um die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, wird außerdem eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h angeordnet.

Wichtig: sobald der Seitenstreifen freigegeben ist, wird er zu einem regulären Fahrstreifen. Das heißt, es gilt das Rechtsfahrgebot. Wer nicht überholt, muss demnach auf dem Seitenstreifen fahren, da dieser der ganz rechte Fahrstreifen ist. Die Fahrstreifenbegrenzung, also die breite durchgezogene Linie zwischen den regulären Fahrstreifen und den Seitenstreifen, wird funktional zu einer Leitlinie (normalerweise die gestrichelte Linie) und darf damit bei Bedarf jederzeit überfahren werden.

 

Das Ende der Freigabe wird durch das Zeichen „Seitenstreifen räumen“ angekündigt. Dass der Seitenstreifen wieder gesperrt ist, zeigt das Verkehrszeichen „Seitenstreifen nicht mehr befahren“ an.

Unser Tipp: viele Autofahrerinnen und Autofahrer haben Hemmungen, auf den Seitenstreifen zu fahren, auch wenn dies erlaubt und sogar geboten ist. Im Grunde kann man jedoch dabei nichts falsch machen. Sowohl der Beginn als auch das Ende der Freigabe wird durch entsprechende Beschilderung rechtzeitig angekündigt. Dauerlichtzeichen über dem Seitenstreifen zeigen unterstützend an, ob dieser befahren werden darf oder nicht. Nutzen Sie also den freigegebenen Seitenstreifen, denn nur so kann der Verkehrsraum optimal genutzt werden.<<

 

 

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