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Ratgeber Steuern Freiberufler

Was Selbstständige von der Steuer absetzen können

Selbstständige können technische Geräte, Möbel, aber auch ihren Pkw von der Steuer absetzen. Diese Fristen gibt es zu beachten Selbstständige können technische Geräte, Möbel, aber auch ihren Pkw von der Steuer absetzen. Diese Fristen gibt es zu beachten
Selbstständige können technische Geräte, Möbel, aber auch ihren Pkw von der Steuer absetzen. Diese Fristen gibt es zu beachten
Quelle: Infografik Die Welt
Freiberufler haben vielfältige Möglichkeiten, ihre Steuerlast durch Betriebsausgaben zu senken – von der angestellten Sekretärin bis zu Fahrten mit dem eigenen Auto. Augen auf bei den Obergrenzen!

Sandra und Henning leben im sonnigen Hamburg. Die beiden kennen sich schon seit der Schulzeit, und leben jetzt schon 30 Jahre zusammen, wobei sie bewusst auf kirchliche Hochzeit und Trauschein verzichtet haben.

Sie ist Journalistin und schreibt als freie Mitarbeiterin für verschiedene Magazine und Zeitungen. Henning ist ebenfalls selbstständig, er arbeitet als Bauzeichner in Bürogemeinschaft mit einem Architekten.

Bei Geschäftsessen, Telefonkosten, aber auch dem Arbeitszimmer und dem Pkw schaut das Finanzamt genau hin
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Quelle: Infografik Die Welt

Sandras Einkommen schwankt stark, im Schnitt kommt sie auf etwa 43.000 Euro im Jahr, vor Abzug von Abgaben und Steuern. Henning bringt in zwölf Monaten circa 60.000 Euro nach Hause. Davon gehen die halbe Sekretärin (Sie hat einen 450-Euro-Job) sowie Kosten fürs Büro in Höhe von jährlich etwa 16.000 Euro ab. Außer der gemeinsamen Sekretärin und etwas Büromaterial haben Henning und sein Kollege keine Verbindung, die steuerlich von Belang wäre.

Betriebsausgaben mindern Last

Sandra und Henning haben einen 26-jährigen Sohn: Frederik, so hoffen sie, ist aus dem Gröbsten raus. Zum Wintersemester ist der junge Mann nach Berlin gezogen, studiert nun Gesundheitswissenschaften. Die Eltern unterstützen ihn weiter mit 400 Euro im Monat. Nebenbei verdient sich Frederik mit Kellnern etwas dazu, das sind rund 3000 Euro im Jahr. Weitere Einkünfte hat Frederik nicht.

Das sind die wichtigsten Freigrenzen für Selbstständige
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Quelle: Infografik Die Welt

Sandra kann als selbstständige Journalistin ihre Betriebsausgaben pauschal absetzen: Von den hauptberuflich erzielten Einnahmen dürfen 30 Prozent bis maximal 2455 Euro im Jahr veranschlagt werden. Die Einkünfte der Journalisten liegen danach bei rund 40.500 Euro.

Henning darf die Hälfte der Ausgaben für den Minijob der Sekretärin absetzen. „Das sind für das Jahr 2013 monatlich 450 Euro plus Pauschalabgaben in Höhe von 30 Prozent“, sagt Wolfgang Wawro vom Deutschen Steuerberaterverband. Dazu kommen die hälftigen Bürokosten. Danach bleiben ihm Einkünfte von rund 48.500 Euro.

Ein Batzen für die Altersvorsorge

Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherung, Altersvorsorge oder auch Haftpflicht) machen etwa 8700 Euro für jeden aus. Den Unterhalt für Sohn Frederik können die beiden jeweils mit rund 1200 Euro absetzen. Allerdings müssen dessen eigene Einnahmen abgezogen werden. „Eigene Einkünfte des Kindes werden auf den Unterhalt angerechnet“, sagt Wawro.

Frederik kommt auf 3000 Euro abzüglich 624 Euro – macht also 2376 Euro, die auf den Unterhalt angerechnet werden. Bleiben 4800 Euro (zwölf mal 400 Euro) abzüglich 2376 Euro, also 2424 Euro. Dieser Betrag ist als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Für Sandra und Henning bedeutet das also: jeweils 1212 Euro.

Sandra hat damit ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von rund 30.000 Euro. Die Einkommensteuer darauf beläuft sich auf rund 5600 Euro. Bei Henning sind es rund 38.000 Euro zu versteuerndes Einkommen – also etwa 8200 Euro Einkommensteuer.

Ehe bietet nicht immer einen Vorteil

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Wären die beiden verheiratet, hätten sie bei 68.000 Euro zu versteuerndem gemeinsamem Einkommen etwa 13.700 Euro Einkommensteuer zu zahlen. „Allein wegen 100 Euro Steuervorteil im Jahr muss man wohl nicht heiraten“, meint Wawro.

Dafür hat er einen anderen Vorschlag: „Falls sie ein Auto besitzen, wäre zu überlegen, mindestens die beruflichen Fahrten als Betriebsausgaben geltend zu machen oder eventuell sogar den Wagen als Betriebsvermögen zu behandeln.“ Bei letzterer Variante wäre alles absetzbar, dafür müsste man den Privatanteil wieder rausrechnen.

Außerdem sieht der Steuerexperte noch deutlich Luft für die Altersvorsorge. Wawro: „Das ist wichtig für die Zukunft und bringt auch Steuerminderung durch die Beiträge.“

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