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Förderung

Neue benachteiligte Gebiete stehen fest

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Simon Michel-Berger Portrait 2019
Simon Michel-Berger
am Mittwoch, 16.05.2018 - 18:00

Wer bekommt ab 2019 noch Ausgleichszulage und wer nicht? Wir stellen Details zur Neuabgrenzung vor.

Es geht um viel Geld. Rund 60 000 Landwirte in Bayern profitieren derzeit von der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und Bergregionen. 110 Mio. € sind dafür vorgesehen. doch die bisherigen Kriterien zur Abgrenzung der benachteiligten Gebiete lässt die EU-Kommission nicht länger gelten. Sie verlangt von den europäischen Ländern, die benachteiligten Gebiete nach neuen, biophysikalischen Kriterien und weiteren spezifischen Kriterien abzugrenzen. Dabei gab es teilweise – etwa bei der Kategorie „Aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt“ – keine Spielräume für den Freistaat.

Gewinner und Verlierer

Dass das mitunter gravierende Folgen haben kann, zeigte sich Ende vergangenen Jahres in Baden-Württemberg. Dort fallen unter dem Strich nämlich knapp 300 000 ha – fast 40 % der bislang geförderten Fläche – aus der Ausgleichszulage. Bayern kann seine Gesamtfläche der benachteiligten Gebiete, insgesamt knapp 2 Mio. ha, hingegen halten. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber sagte dazu: „Wir haben die wenigen Spielräume, die uns Brüssel bei der Neuabgrenzung gelassen hat, gezielt im Interesse der bayerischen Bauern ausgeschöpft.“

Dennoch fallen nach Erfüllung der Brüsseler Vorgaben rund 236 000 ha Fläche aus der Kulisse heraus (siehe Karte). Am stärksten davon betroffen ist dabei der Landkreis Rottal-Inn, gefolgt von (in alphabetischer Reihenfolge) Aichach-Friedberg, Altötting, Ansbach, Augsburg, Passau, Regensburg und Traunstein. Kleinere Gebiete fallen jedoch in fast allen bayerischen Landkreisen aus der Förderkulisse.

Allerdings kommen künftig auch Regionen in den Genuss von Förderung, die bislang leer ausgingen. Dazu gehören insbesondere Teile der Landkreise Aschaffenburg, Dachau, Dillingen an der Donau, Dingolfing-Landau, Ebersberg, Freising, Fürth, Fürstenfeldbruck, Günzburg, Main-Spessart, Miltenberg, München, München-Land, Neu-Ulm, Nürnberg, Rosenheim, Starnberg, Unterallgäu und Würzburg.

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Dabei kommt es mitunter auch zu Verschiebungen innerhalb einiger Landkreise. So fällt beispielsweise im nordöstlichen Teil des Landkreises Mühldorf am Inn ein breiter Streifen aus der Förderkulisse, an der Grenze zum Landkreis Rosenheim kommt hingegen ein größeres Gebiet dazu.

Details der Kriterien

Die Änderungen kommen insbesondere durch folgende neue Bewertungskriterien zu Stande:

  • Anstelle der Gemeinde wird die Gemarkung als Referenzgröße herangezogen.
  • Zur Einordnung der aus erheblichen natürlichen Gründen benachteiligten Gebiete werden acht biophysikalische Kriterien der EU herangezogen. Spielräume gab es dabei nicht. Im Zuge einer Feinabstimmung mussten zudem alle Gemarkungen mit einer durchschnittlichen Ertragsmesszahl je Ar höher als 46 aus der Kulisse entfernt werden.
  • Bei Berggebieten gelten Höhenlage und Hangneigung einer Gemarkung als neue Kriterien. Ähnlich wie in Österreich gilt dabei als Berggebiet, wo die durchschnittliche Höhenlage bei mindestens 700 m, oder bei mindestens 500 m bei einer durchschnittlichen Hangneigung von 15 % oder die durchschnittliche Hangneigung allein bei mindestens 18 % liegt. Das führt unter dem Strich dazu, dass Spessart, Rhön und Teile des Jura künftig ebenfalls als Berggebiete gelten.
  • Aus anderen Gründen als benachteiligt gelten Gemarkungen, in denen mindestens 60 % ihrer landwirtschaftlichen Nutzfläche durch besondere Gründe (z. B. Hochwassergefahr, Nutzung als Dauergrünland) benachteiligt sind und wo zusätzlich ein Schwellenwert für Natur-, Arten-, und Landschaftsschutzgebiete, für besondere Landschaftstypen, naturschutzfachlich bedeutende Landschaften oder für den Nebenerwerbsanteil erreicht werden.

Insgesamt wächst durch diese Kriterien die Größe der benachteiligten Berggebiete von bisher rund 213 000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche auf 460 000 ha an. Die Fläche der aus „erheblichen naturbedingten Gründen“ benachteiligten Gebiete fällt von bisher 1,74 Mio. ha auf 806 000 ha. Die der aus anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebiete steigt von bisher 5000 ha auf 702 000 ha.

Wie es weiter geht

Laut Landwirtschaftsministerium soll nun unter Einbindung der „einschlägigen Verbände“ ein Bezahlmodell entwickelt werden. Dabei gilt es jedoch, europäische Vorgaben zu beachten. So darf die landwirtschaftliche Vergleichszahl nicht mehr zur Differenzierung der Prämien herangezogen werden. Auch dürfen Zahlungen nicht mehr nach Kulturpflanzen differenziert werden. Einzelkulturen wie etwa Zuckerrüben, für die es bislang keine Förderung gab, dürfen nicht länger ausgeschlossen werden. In Kraft treten soll die neue Gebietskulisse zusammen mit dem neuen Bezahlmodell in 2019.