Schinken: "Westfälisch" geschützt in sonderbaren Grenzen

Die EU-Kommission hat nach langjähriger Prüfung den Westfälischen Knochenschinken in das europäische Register regionaltypischer Spezialitäten aufgenommen. Das gab NRW-Umweltminister Johannes Remmel in Essen bekannt.

Mit dem europaweiten Schutz der geografischen Angabe stehe der Westfälische Knochenschinken ab sofort in einer Reihe mit dem Parmaschinken oder dem Champagner, betonte der Minister in Essen. Dort zeichnete er im Rahmen der Messe "Mode Heim Handwerk" 86 Unternehmen mit dem Landesehrenpreis für Lebensmittel des Landes Nordrhein-Westfalen aus.

Räuchern nur mit Buchenholz

Laut Eintragung im europäische Register darf zukünftig nur dann Schinken als „Westfälischer Knochenschinken“ bezeichnet werden, wenn er aus der Region stammt und nach festgelegten Qualitätsanforderungen hergestellt worden ist. Dazu gehört unter anderem

• eine Mindestpökelzeit von drei Wochen,

• eine Reifezeit von mindestens sechs Monaten sowie

• im Falle des Räucherns die Verwendung ausschließlich von Buchenholz.

• Das Herkunftsgebiet ist auf die Region Westfalen begrenzt.

Lippe und Bentheim dürfen auch liefern

Welches "Westfalen" aber ist gemeint? Gehört Lippe auch dazu? Antworten auf diese Frage finden sich in der EU-Verordnung Nr. 510/2006 in Verbindung mit dem Eintragungsantrag Nr DE-PGI-0005-0854-01.02.2011. Demnach ist unter Westfalen das Gebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zu verstehen, außerdem – so listet das Papier säuberlich auf – "die niedersächsischen Orte 48465 Schüttorf, 48455 Bad Bentheim, 49499 Salzbergen".

Anders gesagt: Lippische Landwirte liefern "Westfälischen Schinken", die Schweinehalter in der ehemaligen Grafschaft Bentheim ebenso, Speller oder Glandorfer Landwirte hingegen nicht. In nächster Zeit ist also für Gesprächsstoff gesorgt – bei einer "Westfälischen Fleischplatte", versteht sich. Str.