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EuGH-Urteil

Parkgebühren europaweit vollstreckbar

Parkstrafen können in der gesamten EU eingetrieben werden. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) muss die Vollstreckung jedoch in einem gerichtlichen Verfahren erfolgen.

Nach einem EuGH-Urteil können Parkstrafen Eu-weit eingetrieben werden.
Nach einem EuGH-Urteil können Parkstrafen Eu-weit eingetrieben werden.  Foto: Marc Schoentgen

(AFP/ml) - Parkgebühren, die nicht bezahlt wurden, können EU-weit vollstreckt werden. Davon betroffen sind auch die Gebühren auf kommunalen Parkplätzen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Das Urteil sieht jedoch vor, dass die Vollstreckung in einem gerichtlichen Verfahren erfolgen muss.

Stein des Anstoßes war ein deutscher Staatsbürger, der sich weigerte, die Tagesgebühr von 13 Euro auf einem kommunalem Parkplatz der kroatischen Stadt Pula zu bezahlen. Ein kroatischer Notar hatte einen Vollstreckungsbescheid gegen den Deutschen erlassen. Daraufhin legte der Betroffene Widerspruch ein. Das Amtsgericht in Pula reichte den Fall an den EuGH weiter.

Das EU-Recht regelt die Vollstreckung auf Zivil- und Handelssachen. Die Richter in Luxemburg gelangten am Donnerstag zu dem Schluss, dass dies auch für städtische Parkplätze gelte, mit dem Argument, dass es keinen Unterschied zu einem privaten Betreiber gebe.

Bei dem Fall in Kroatien muss der Parksünder dennoch nichts zahlen, da die Vollstreckung von einem Notar erlassen wurde. Notare seien keine Gerichte, argumentieren die Richter. Erforderlich sei ein gerichtliches Verfahren.

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