CHECKLISTE: EINIGUNGSSTELLE - Kanzlei Spengler
CHECKLISTE: EINIGUNGSSTELLE - Kanzlei Spengler
CHECKLISTE: EINIGUNGSSTELLE - Kanzlei Spengler
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>CHECKLISTE</strong>:<br />
<strong>EINIGUNGSSTELLE</strong><br />
Das Arbeitsrecht kennt neben der gerichtlichen Zustimmungsersetzung in personellen<br />
Angelegenheiten für viele andere Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber die<br />
sogenannte Einigungsstelle. Die Einigungsstelle ist ein Gremium aus Vertretern der<br />
Arbeitnehmer und des Arbeitgebers unter Vorsitz eines unparteiischen Vorsitzenden. (vgl.<br />
Beitrag unter Arbeitsrecht auf diesen Seiten)<br />
Oftmals scheuen sich Betriebsräte dieses Instrument zu nutzen, weil Ihnen der Weg der<br />
Anrufung der Einigungsstelle nicht genau bekannt ist. Letztendlich handelt es sich aber nur<br />
um Beschlüsse des Gremiums:<br />
Aufnahme in die Tagesordnung:<br />
„Anrufung der Einigungsstelle wegen …“<br />
Ordnungsgemäße Ladung:<br />
Alle Mitglieder des BR sind unter Angabe der Tagesordnung zu laden<br />
Ordnungsgemäße Beratung:<br />
Beratung des Sachverhaltes, Beratung des Vorgehens des BR<br />
Ordnungsgemäße Beschlussfassung:<br />
„Der Betriebsrat beschließt das Scheitern der Verhandlungen zur ergänzenden BV<br />
Arbeitszeit, da sämtliche Gespräche von der Arbeit-geberseite verweigert werden.<br />
Der Betriebsrat beschließt daher weiterhin:<br />
a) Der Betriebsrat ruft die Einigungsstelle an.<br />
b) Der Betriebsrat schlägt als Vorsitzenden der Einigungsstelle den Richter am<br />
Arbeitsgericht Würzburg Dr. Recht vor. Die Einigungsstelle soll mit jeweils 3<br />
Beisitzern besetzt sein.<br />
c) Der Betriebsrat beruft als seine Beisitzer:<br />
BR-Vorsitzender Schlau<br />
Gewerkschaftssekretärin Mayer<br />
Rechtsanwalt Bernd <strong>Spengler</strong><br />
RECHTSANWÄLTE SPENGLER & KOLLEGEN – WÖRTHSTR. 13 – 97082 WÜRZBURG<br />
Foto: © Pitopia, ArTo,2010
Begründung:<br />
Der Betriebsrat hat zur Kenntnis bekommen, dass immer wieder Mitarbeiter zur erhöhten<br />
Wochenarbeitszeit herangezogen werden und andere, dienstplanmäßig eingeteilte<br />
Mitarbeiter vorzeitig nach Hause geschickt werden, die dadurch Minusstunden aufbauen.<br />
Gleichzeitig werden nicht tarifgebundene Arbeitnehmer unter Missachtung des Dienstplanes<br />
eingesetzt. Der Arbeitgeber hat die Aufforderung des Betriebsrates in Verhandlungen wegen<br />
einer BV Arbeits-zeit/Dienstplan einzutreten abgelehnt.<br />
Ordnungsgemäßes Protokoll:<br />
Wiedergabe der Beratung, Begründung und Abstimmung<br />
An Arbeitgeber:<br />
Ausfertigung des Beschlusses<br />
Fristsetzung: Erklärung, ob mit dem Vorsitzenden und der Anzahl der Beisitzer<br />
Einverständnis besteht, Androhung ansonsten die Einigungsstelle nach Fristablauf<br />
gerichtlich einsetzen zu lassen<br />
Sollte der Arbeitgeber nicht reagieren oder Einwände gegen die Einsetzung der<br />
Einigungsstelle haben, finden Sie zu der weiteren Vorgehensweise unter der Rubrik<br />
„Arbeitsrecht“ einen Beitrag zum Thema Einigungsstelle.<br />
BUCHEMPFEHLUNG<br />
HANDBUCH<br />
Herausgegeben von FAArbR RA Bernd <strong>Spengler</strong>,<br />
FAArbR, RA Dr. Frank Hahn, FAArbR, VRiLAG<br />
Gerhard Pfeiffer<br />
2009, Rund 500 S. Broschiert, ca. 59,- €<br />
ISBN 978-3-8329-2581-9<br />
HERAUSGEBER UND AUTOREN:<br />
Stefan Fiebig, Richter am Arbeitsgericht Heilbronn; Dr. Frank<br />
Hahn, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht,<br />
Stuttgart; Gerhard Pfeiffer, Vorsitzender Richter am LAG<br />
Baden-Württemberg, Stuttgart; Dr. Wolfram Sitzenfrei,<br />
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart;<br />
Bernd <strong>Spengler</strong>, Rechtsanwalt und Fachanwalt für<br />
Arbeitsrecht, Würzburg; Christina Stuntz, Rechtsanwältin und<br />
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Würzburg; Dr. Christiane<br />
Tischer, Rechtsanwältin, Stuttgart<br />
AUS DEM INHALT:<br />
Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat um Fragen der Mitbestimmung wird immer öfter eine Einigungsstelle<br />
angerufen. Das Handbuch liefert das nötige Know-how, das die Autoren – erfahrene Rechtsanwälte und Richter – in zahlreichen<br />
Einigungsstellenverfahren erworben haben. Von der Anrufung und Besetzung der Einigungsstelle über das Verfahren bis hin zur<br />
gerichtlichen Überprüfung und den Kosten des Einigungsstellenverfahrens – in dem neuen Praxishandbuch erhalten Arbeitgeber und<br />
Arbeitgeberverbände, Betriebsräte und Gewerkschaften, Rechtsanwälte sowie Vorsitzende von Einigungsstellen alle Informationen<br />
aktuell und praxisgerecht aufbereitet.<br />
RECHTSANWÄLTE SPENGLER & KOLLEGEN – WÖRTHSTR. 13 – 97082 WÜRZBURG<br />
Foto: © Pitopia, ArTo,2010