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CHECKLISTE: EINIGUNGSSTELLE - Kanzlei Spengler

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<strong>CHECKLISTE</strong>:<br />

<strong>EINIGUNGSSTELLE</strong><br />

Das Arbeitsrecht kennt neben der gerichtlichen Zustimmungsersetzung in personellen<br />

Angelegenheiten für viele andere Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber die<br />

sogenannte Einigungsstelle. Die Einigungsstelle ist ein Gremium aus Vertretern der<br />

Arbeitnehmer und des Arbeitgebers unter Vorsitz eines unparteiischen Vorsitzenden. (vgl.<br />

Beitrag unter Arbeitsrecht auf diesen Seiten)<br />

Oftmals scheuen sich Betriebsräte dieses Instrument zu nutzen, weil Ihnen der Weg der<br />

Anrufung der Einigungsstelle nicht genau bekannt ist. Letztendlich handelt es sich aber nur<br />

um Beschlüsse des Gremiums:<br />

Aufnahme in die Tagesordnung:<br />

„Anrufung der Einigungsstelle wegen …“<br />

Ordnungsgemäße Ladung:<br />

Alle Mitglieder des BR sind unter Angabe der Tagesordnung zu laden<br />

Ordnungsgemäße Beratung:<br />

Beratung des Sachverhaltes, Beratung des Vorgehens des BR<br />

Ordnungsgemäße Beschlussfassung:<br />

„Der Betriebsrat beschließt das Scheitern der Verhandlungen zur ergänzenden BV<br />

Arbeitszeit, da sämtliche Gespräche von der Arbeit-geberseite verweigert werden.<br />

Der Betriebsrat beschließt daher weiterhin:<br />

a) Der Betriebsrat ruft die Einigungsstelle an.<br />

b) Der Betriebsrat schlägt als Vorsitzenden der Einigungsstelle den Richter am<br />

Arbeitsgericht Würzburg Dr. Recht vor. Die Einigungsstelle soll mit jeweils 3<br />

Beisitzern besetzt sein.<br />

c) Der Betriebsrat beruft als seine Beisitzer:<br />

BR-Vorsitzender Schlau<br />

Gewerkschaftssekretärin Mayer<br />

Rechtsanwalt Bernd <strong>Spengler</strong><br />

RECHTSANWÄLTE SPENGLER & KOLLEGEN – WÖRTHSTR. 13 – 97082 WÜRZBURG<br />

Foto: © Pitopia, ArTo,2010


Begründung:<br />

Der Betriebsrat hat zur Kenntnis bekommen, dass immer wieder Mitarbeiter zur erhöhten<br />

Wochenarbeitszeit herangezogen werden und andere, dienstplanmäßig eingeteilte<br />

Mitarbeiter vorzeitig nach Hause geschickt werden, die dadurch Minusstunden aufbauen.<br />

Gleichzeitig werden nicht tarifgebundene Arbeitnehmer unter Missachtung des Dienstplanes<br />

eingesetzt. Der Arbeitgeber hat die Aufforderung des Betriebsrates in Verhandlungen wegen<br />

einer BV Arbeits-zeit/Dienstplan einzutreten abgelehnt.<br />

Ordnungsgemäßes Protokoll:<br />

Wiedergabe der Beratung, Begründung und Abstimmung<br />

An Arbeitgeber:<br />

Ausfertigung des Beschlusses<br />

Fristsetzung: Erklärung, ob mit dem Vorsitzenden und der Anzahl der Beisitzer<br />

Einverständnis besteht, Androhung ansonsten die Einigungsstelle nach Fristablauf<br />

gerichtlich einsetzen zu lassen<br />

Sollte der Arbeitgeber nicht reagieren oder Einwände gegen die Einsetzung der<br />

Einigungsstelle haben, finden Sie zu der weiteren Vorgehensweise unter der Rubrik<br />

„Arbeitsrecht“ einen Beitrag zum Thema Einigungsstelle.<br />

BUCHEMPFEHLUNG<br />

HANDBUCH<br />

Herausgegeben von FAArbR RA Bernd <strong>Spengler</strong>,<br />

FAArbR, RA Dr. Frank Hahn, FAArbR, VRiLAG<br />

Gerhard Pfeiffer<br />

2009, Rund 500 S. Broschiert, ca. 59,- €<br />

ISBN 978-3-8329-2581-9<br />

HERAUSGEBER UND AUTOREN:<br />

Stefan Fiebig, Richter am Arbeitsgericht Heilbronn; Dr. Frank<br />

Hahn, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht,<br />

Stuttgart; Gerhard Pfeiffer, Vorsitzender Richter am LAG<br />

Baden-Württemberg, Stuttgart; Dr. Wolfram Sitzenfrei,<br />

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart;<br />

Bernd <strong>Spengler</strong>, Rechtsanwalt und Fachanwalt für<br />

Arbeitsrecht, Würzburg; Christina Stuntz, Rechtsanwältin und<br />

Fachanwältin für Arbeitsrecht, Würzburg; Dr. Christiane<br />

Tischer, Rechtsanwältin, Stuttgart<br />

AUS DEM INHALT:<br />

Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat um Fragen der Mitbestimmung wird immer öfter eine Einigungsstelle<br />

angerufen. Das Handbuch liefert das nötige Know-how, das die Autoren – erfahrene Rechtsanwälte und Richter – in zahlreichen<br />

Einigungsstellenverfahren erworben haben. Von der Anrufung und Besetzung der Einigungsstelle über das Verfahren bis hin zur<br />

gerichtlichen Überprüfung und den Kosten des Einigungsstellenverfahrens – in dem neuen Praxishandbuch erhalten Arbeitgeber und<br />

Arbeitgeberverbände, Betriebsräte und Gewerkschaften, Rechtsanwälte sowie Vorsitzende von Einigungsstellen alle Informationen<br />

aktuell und praxisgerecht aufbereitet.<br />

RECHTSANWÄLTE SPENGLER & KOLLEGEN – WÖRTHSTR. 13 – 97082 WÜRZBURG<br />

Foto: © Pitopia, ArTo,2010

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