Satzungstext - Kreis Recklinghausen
Satzungstext - Kreis Recklinghausen
Satzungstext - Kreis Recklinghausen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
LANDSCHAFTSPLAN<br />
„Vestischer Höhenrücken“<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />
Satzung<br />
gem. § 16 Abs. 2 Landschaftsgesetz NRW<br />
20.11.2012<br />
A. Einleitung<br />
B. Textliche Darstellung der Entwicklungsziele und Entwicklungsräume<br />
C. Textliche Festsetzungen, Erläuterungen und Hinweise<br />
D<br />
Umweltbericht<br />
Verfasser:<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong><br />
Fachdienst 70 Umwelt<br />
Landschaftsplanung und -gestaltung (70.2)<br />
Kurt-Schumacher-Allee 1<br />
45657 <strong>Recklinghausen</strong><br />
Mail: Umwelt@kreis-re.de
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Kapitel Titel Seite<br />
A Einleitung 1<br />
A.1 Rechtsgrundlagen, Rechtswirkungen, Satzungsbestandteile 3<br />
A.2 Geltungsbereich 5<br />
A.3 Planungsvorgaben 7<br />
A.4 Karten- und Planungsgrundlagen 9<br />
A.5 Charakteristik des Planungsraumes 10<br />
A.6 Ziele der Landschaftsentwicklung – Zielkonzept 11<br />
A.7 Aufstellungs- und Verfahrensablauf 12<br />
B Textliche Darstellung der Entwicklungsziele und Entwicklungsräume 17<br />
B.1 Entwicklungsziele I – IV für die Landschaft 19<br />
B.2 Entwicklungsziel I.I – Erhaltung 21<br />
B.3 Entwicklungsziel I.II – Erhaltung mit Befristung 22<br />
B.4 Entwicklungsziel I.III – Erhaltung d. Freiraumfunktion der städtischen Grünzüge 23<br />
B.5 Entwicklungsziel I.IV – Erhaltung nach endgültiger Ausgestaltung 25<br />
B.6 Entwicklungsziel II – Anreicherung 26<br />
B.7 Entwicklungsziel III – Wiederherstellung 27<br />
B.8 Entwicklungsziel IV.I – Erhaltung innerstädtischer Bachauenbereiche 28<br />
B.9 Entwicklungsziel IV.II – Anreicherung der Bachauenbereiche 30<br />
B.10 Entwicklungsräume 1 – 9 in der Landschaft 32<br />
B.10 1 Freiraum Bertlich<br />
32<br />
Freiraum zwischen Bertlich und Transvaal<br />
1.1 Bachauenbereiche von Hasseler Mühlenbach, Lamerottbach und Bertlicher Bach 33<br />
1.2 Telgenbusch und Bertlicher Heide im Arenbergischen Forst 36<br />
1.3 Ackerlagen bei Bertlich 38<br />
B.10 2 Städtische Grünzüge und Entwicklungsbereiche, Herten 40<br />
2.1 Städtische Grünzüge, Herten 41<br />
2.2 Grünzug ehemalige Zechen- und Hafenbahn, Herten 43<br />
2.3 Städtische Entwicklungsbereiche, Herten 44<br />
B.10 3 Freiraum Loemühlenbachsystem<br />
45<br />
Freiraum zwischen Marl und Herten<br />
3.1 Bachauenbereiche von Loemühlenbach (mit Kleverbecke, Elper Bach und Wiesentalbach),Bockholter<br />
46<br />
Bach, Loekampbach und Freerbruchbach<br />
3.2 Feldfluren und Waldbereiche zwischen Marl und Herten 56
Kapitel Titel Seite<br />
B.10 4 Städtische Bachauenbereiche, Grünzüge und Entwicklungsbereiche, Marl 59<br />
4.1 Innerstädtische Bachauenbereiche von Sickingmühlenbach,<br />
61<br />
Loemühlenbach (mit Freerbruchbach und Loekampbach) und<br />
Silvertbach (mit Lenkerbecker Graben), Marl<br />
4.2 Bachauenbereich des Sickingmühlenbaches 68<br />
4.3 Feldfluren und Waldbereiche am Sickingmühlenbach 70<br />
4.4 Städtische Grünzüge, Marl 72<br />
4.5 Grünzug Landschaftsbauwerk Haldenerweiterung - Brinkfortsheide 75<br />
4.6 Städtische Entwicklungsbereiche, Marl 76<br />
B.10 5 Freiraum Silvertbachsystem<br />
77<br />
Freiraum zwischen Marl, Speckhorn und Oer-Erkenschwick<br />
5.1 Bachauenbereiche des Silvertbachsystems und<br />
79<br />
Wald- und Grünlandkomplex des Natura 2000/FFH-Gebietes Die Burg<br />
5.2 Feldfluren des Silvertbachsystems 102<br />
5.3 Grünzug Landschaftsbauwerk Haldenerweiterung – Bergehalde Blumenthal 8 105<br />
B.10 6 Freiraum Vestischer Höhenrücken<br />
107<br />
Freiraum zwischen Herten - Scherlebeck, <strong>Recklinghausen</strong>, Re - Speckhorn, Re<br />
- Börste, Re - Suderwich, Datteln-Horneburg und Oer-Erkenschwick<br />
6.1 Bachauenbereiche von Resser Bach (Oberlauf/Marpenwiesen)<br />
110<br />
und Marpenbach (Kellergatt),<br />
Bachauenbereich des Breuskes Mühlenbaches (Oberlauf/Pothgraben)<br />
6.2 Bachauenbereiche von Steinrapener Bach, Westerbach (mit Sauerkampgraben),<br />
113<br />
Esseler Bruchgraben und Breiter Bach (mit Breiter Teich)<br />
6.3 Feldfluren zwischen <strong>Recklinghausen</strong>, Scherlebeck und Speckhorn 118<br />
6.4 Recklinghauser Lößrücken zwischen <strong>Recklinghausen</strong>, Speckhorn, Suderwich,<br />
Oer-Erkenschwick und Horneburg – Feldfluren und Waldbereiche<br />
121<br />
B.10 7 Städtische Grünzüge und Entwicklungsbereiche, Oer-Erkenschwick 125<br />
7.1 Städtische Grünzüge, Oer-Erkenschwick 126<br />
7.2 Städtische Entwicklungsbereiche, Oer-Erkenschwick 127<br />
B.10 8 Städtische Grünzüge und Entwicklungsbereiche, <strong>Recklinghausen</strong> 128<br />
8.1 Städtische Grünzüge, <strong>Recklinghausen</strong> 129<br />
8.2 Städtische Entwicklungsbereiche, <strong>Recklinghausen</strong> 131<br />
B.10 9 Freiraum <strong>Recklinghausen</strong>, Suderwich, Becklem<br />
Stadtnahe Freiräume Ost, Hillen und Berghausen (<strong>Recklinghausen</strong>), Suderwich<br />
und Becklem (Castrop-Rauxel)<br />
9.1 Bachauenbereiche von Paschgraben, Quellbach (Oberlauf) und Breitenbrucher<br />
Bach (und seinen Zuflüssen)<br />
9.2 Stadtnahe Freiräume Fritzberg, Johannistal, Berghäuser Feld,<br />
Suderwich und Becklem<br />
132<br />
133<br />
142
Kapitel Titel Seite<br />
C Textliche Festsetzungen, Erläuterungen und Hinweise 147<br />
C.1 Allgemeine Festzungen<br />
für alle besonders geschützten Teile von Natur und Landschaft<br />
149<br />
C.1.1 Naturschutzgebiete 152<br />
C.1.1.1 Allgemeine Festsetzungen für alle Naturschutzgebiete 153<br />
C.1.1.2 Besondere Festzungen für die einzelnen Naturschutzgebiete 158<br />
1 Bertlicher Bach 158<br />
2 Hasseler Mühlenbach und Lamerottbach 160<br />
3 Telgenbusch 162<br />
4 Loemühlenbachtal 164<br />
5 Quellbereich des Wiesentalbaches 166<br />
6 Quellbereich des Bockholter Baches 167<br />
7 Kellergatt 168<br />
8 Pothgraben und Goestal 170<br />
9 Grenzgraben 172<br />
10 Burggraben und Mollbecke 174<br />
11 Die Burg 176<br />
12 Silvertbach 184<br />
13 Kaninchenberg 187<br />
14 Johannistal 189<br />
15 Das Loh 190<br />
16 Becklemer Busch 192<br />
C.1.2 Landschaftsschutzgebiete 195<br />
C.1.2.1 Allgemeine Festsetzungen für alle Landschaftsschutzgebiete 196<br />
C.1.2.2 Besondere Festzungen für die einzelnen Landschaftsschutzgebiete 202<br />
1 Bertlich 202<br />
2 Loemühlenbachtal 204<br />
3 Westlicher Höhenrücken 206<br />
4 Silvertbach 208<br />
5 Sickingmühlenbach 210<br />
6 Östlicher Höhenrücken 211<br />
7 Lohfeld 213<br />
8 Essel / Westerbach 215<br />
9 Becklem / Suderwich 218<br />
10 temp. - Herten 220<br />
11 temp. - Marl 221<br />
12 temp. - Oer-Erkenschwick 222<br />
13 temp. - <strong>Recklinghausen</strong> 223
Kapitel Titel Seite<br />
C.1.3 Naturdenkmale 224<br />
C.1.3.1 Allgemeine Festsetzungen für alle Naturdenkmale 225<br />
C.1.3.2 Besondere Festzungen für die einzelnen Naturdenkmale 228<br />
1 Granit Findling an der Hülsstraße 228<br />
2 Rotbuche an der Dahlbrede 229<br />
3 Winterlinde am Hof Brünninghoff 230<br />
4 Hagelkreuz bei Essel 231<br />
C.1.4 Geschützte Landschaftsbestandteile 233<br />
C.1.4.1 Allgemeine Festsetzungen für alle Geschützten Landschaftsbestandteile 234<br />
C.1.4.2 Besondere Festzungen für die einzelnen Geschützten Landschaftsbestandteile 238<br />
1 Quelllage des Hasseler Mühlenbaches 238<br />
2 Freerbruchbach 239<br />
3 Loebrauk 240<br />
4 Lohmühlenbach am Lohkamptor 241<br />
5 Wallhecke bei Matena 242<br />
6 Hohlweg bei Matena 243<br />
7 Blitzkuhle 244<br />
8 Mollbecktal 245<br />
9 Hohlweg an der Landwehr 246<br />
10 Stieleichen-Feldgehölz am Westfeldweg 247<br />
11 Stieleichen am Siepener Bach 248<br />
12 Geländekanten am Kaninchenberg 249<br />
13 Uferweg in Alt-Oer 250<br />
14 Bauerschaft Berghausen 251<br />
15 Geländekante auf dem Behrboom 252<br />
16 Hohlwege bei Essel 253<br />
17 Grünland im Esseler Bruch 254<br />
18 Bauerschaft Sachsenstraße 255<br />
19 Breiter Teich 256<br />
20 Esseler Bruch 257<br />
21 Steinrapener Bach 258<br />
22 Quellgebiet südlich von Rapen 259<br />
C.2 Zweckbestimmung für Brachflächen 261<br />
C.3 Forstliche Festsetzungen 262
Kapitel Titel Seite<br />
C.4 Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen 263<br />
C.4.1 Fliessgewässerdynamisierung 265<br />
C.4.2 Fliessgewässerneugestaltung 268<br />
C.4.3 Stillgewässerpflege 270<br />
C.4.4 Extensive Pflege von Grünländern 271<br />
C.4.5 Extensive Pflege von Gehölzen 272<br />
C.4.6 Erhaltung von Offenlandbereichen 274<br />
C.4.7 Alt- und Totholzerhaltung 275<br />
C.4.8 Waldrandgestaltung 276<br />
C.4.9 Anlage und Pflege von Aufforstungen 277<br />
C.4.10 Anlage von Uferstreifen und Säumen 278<br />
C.4.11 Suchräume für Entwicklungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 280<br />
C.4.12 Neophytenbekämpfung 287<br />
C.5 Nachrichtliche Darstellung von Festsetzungen Dritter 288<br />
C.5.1 Gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 62 LG 288<br />
Grundlagen / Literatur 291
Kapitel Titel Seite<br />
D Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung 293<br />
D.1 Einleitung 295<br />
D.1.1 Rechtliche Grundlagen 295<br />
D.1.2 Zielsetzung 296<br />
D.1.3 Naturräumliche und kulturlandschaftliche Situation und Bewertung 297<br />
D.1.4 Regionalplan (GEP), Regierungsbezirk Münster (TA Emscher-Lippe 2004) 299<br />
D.1.5 Festsetzungen innerhalb des Landschaftsplanes „Vestischer Höhenrücken“ 300<br />
D.1.5.1 Entwicklungsziele gem. § 18 LG NRW 300<br />
D.1.5.2 Festsetzungen gem. § 23, 26, 28 und 29 BNatSchG und § 26 LG NRW 302<br />
D.2 Umweltprüfung 305<br />
D.2.1 Darstellungen der Merkmale der Umwelt und des derzeitigen Umweltzustandes 305<br />
sowie dessen voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Planes<br />
D.2.1.1 Schutzgut Flora, Fauna und Biotope 306<br />
D.2.1.2 Schutzgut Wasser 307<br />
D.2.1.3 Schutzgut Boden 307<br />
D.2.1.4 Schutzgut Klima / Luft 307<br />
D.2.1.5 Schutzgut Landschaftsbild 308<br />
D.2.1.6 Schutzgut Erholung 308<br />
D.2.1.7 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit 309<br />
D.2.1.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter / Bodendenkmalpflege 309<br />
D.2.2 Angabe der derzeitigen für den Plan bedeutsamen Umweltprobleme,<br />
insbesondere der Probleme, die sich auf ökologisch empfindliche Gebiete<br />
nach Nr. 2.6 der Anlage 4 zum UVPG beziehen<br />
310<br />
D.2.3 Beschreibung der voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt 310<br />
nach § 2 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG<br />
D.2.4 Maßnahmen, die eventuelle negative Umweltauswirkungen, die sich aus der 313<br />
Durchführung des Planes ergeben verhindern, verringern oder ausgleichen<br />
D.2.5 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Erstellung des Umweltberichtes 313<br />
aufgetreten sind<br />
D.2.6 Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen und<br />
314<br />
Beschreibung der Alternativenprüfung<br />
D.2.7 Darstellung der geplanten Überwachungsmaßnahmen (§ 14m UVPG) 314<br />
D.3 Zusammenfassung 315
Der Landschaftsplan in Zahlen<br />
Geltungsbereich<br />
5359,04 ha<br />
Entwicklungsziele für die Landschaft<br />
Entwicklungsziel I.I Erhaltung 2587,24 ha<br />
Entwicklungsziel I.II Erhaltung mit Befristung 139,71 ha<br />
Entwicklungsziel I.III Erhaltung d. Freiraumfunktion der städtischen Grünzüge 465,08 ha<br />
Entwicklungsziel I.IV Erhaltung nach endgültiger Ausgestaltung 64,13 ha<br />
Entwicklungsziel II Anreicherung 930,57 ha<br />
Entwicklungsziel III Wiederherstellung ---<br />
Entwicklungsziel IV.I Erhaltung innerstädtischer Bachauenbereiche 58,89 ha<br />
Entwicklungsziel IV.II Anreicherung der Bachauenbereiche 1113,42 ha<br />
Entwicklungsräume in der Landschaft<br />
1 Freiraum Bertlich 396,46 ha<br />
1.1 Bachauenbereiche von Hasseler Mühlenbach, Lamerottbach und Bertlicher Bach EZ IV.II 82,70 ha<br />
1.2 Telgenbusch und Bertlicher Heide im Arenbergischen Forst EZ I.I 49,79 ha<br />
1.3 Ackerlagen bei Bertlich EZ II 264,03 ha<br />
2 Städtische Grünzüge und Entwicklungsbereiche, Herten 106,28 ha<br />
2.1 Städtische Grünzüge, Herten EZ I.III 62,76 ha<br />
2.2 Grünzug ehemalige Zechen- und Hafenbahn, Herten EZ I.III 23,55 ha<br />
2.3 Städtische Entwicklungsbereiche, Herten EZ I.II 19,93 ha<br />
3 Freiraum Loemühlenbachsystem 1069,01 ha<br />
3.1<br />
Bachauenbereiche von Loemühlenbach (mit Kleverbecke, Elper Bach und Wiesentalbach),<br />
Bockholter Bach, Loekampbach und Freerbruchbach<br />
EZ IV.II<br />
256,14 ha<br />
3.2 Feldfluren und Waldbereiche zwischen Marl und Herten EZ I.I 812,85 ha<br />
4 Städtische Bachauenbereiche, Grünzüge und Entwicklungsbereiche, Marl 429,46 ha<br />
4.1<br />
Innerstädtische Bachauenbereiche von Sickingmühlenbach, Loemühlenbach (mit<br />
Freerbruchbach und Loekampbach) und Silvertbach (mit Lenkerbecker Graben)<br />
EZ IV.I<br />
58,89 ha<br />
4.2 Bachauenbereich des Sickingmühlenbaches EZ IV.II 12,20 ha<br />
4.3 Feldfluren und Waldbereiche am Sickingmühlenbach EZ I.I 42,19 ha<br />
4.4 Städtische Grünzüge, Marl EZ I.III 212,17 ha<br />
4.5 Grünzug Landschaftsbauwerk Haldenerweiterung - Brinkfortsheide EZ I.IV 44,39 ha<br />
4.6 Städtische Entwicklungsbereiche, Marl EZ I.II 59,63 ha<br />
5 Freiraum Silvertbachsystem 893,94 ha<br />
5.1<br />
Bachauenbereiche des Silvertbachsystems und Wald- und Grünlandkomplex des<br />
Natura 2000/FFH-Gebietes Die Burg<br />
EZ IV.II<br />
448,49 ha<br />
5.2 Feldfluren des Silvertbachsystems EZ II 425,71 ha<br />
5.3 Grünzug Landschaftsbauwerk Haldenerweiterung - Bergehalde Blumenthal 8 EZ I.IV 19,74 ha
Entwicklungsräume in der Landschaft<br />
6 Freiraum Vestischer Höhenrücken 1839,69 ha<br />
6.1<br />
6.2<br />
Bachauenbereiche von Resser Bach (Oberlauf/Marpenwiesen) und Marpenbach<br />
(Kellergatt), Bachauenbereich des Breuskes Mühlenbaches (Oberlauf/Pothgraben)<br />
Bachauenbereiche von Steinrapener Bach Westerbach (mit Sauerkampgraben),<br />
Esseler Bruchgraben und Breiter Bach (mit Breiter Teich)<br />
EZ IV.II<br />
EZ IV.II<br />
22,99 ha<br />
134,29 ha<br />
6.3 Feldfluren zwischen <strong>Recklinghausen</strong>, Scherlebeck und Speckhorn EZ I.I 452,01 ha<br />
6.4<br />
Recklinghauser Lößrücken zwischen <strong>Recklinghausen</strong>, Speckhorn, Suderwich,<br />
Oer-Erkenschwick und Horneburg - Feldfluren und Waldbereiche<br />
EZ I.I<br />
1230,40 ha<br />
7 Städtische Grünzüge und Entwicklungsbereiche, Oer-Erkenschwick 92,44 ha<br />
7.1 Städtische Grünzüge, Oer-Erkenschwick EZ I.III 76,36 ha<br />
7.2 Städtische Entwicklungsbereiche, Oer-Erkenschwick EZ I.II 16,08 ha<br />
8 Städtische Grünzüge und Entwicklungsbereiche, <strong>Recklinghausen</strong> 134,31 ha<br />
8.1 Städtische Grünzüge, <strong>Recklinghausen</strong> EZ I.III 90,24 ha<br />
8.2 Städtische Entwicklungsbereiche, <strong>Recklinghausen</strong> EZ I.II 44,07 ha<br />
9 Freiraum <strong>Recklinghausen</strong>, Suderwich, Becklem 197,45 ha<br />
9.1<br />
9.2<br />
Bachauenbereiche von Paschgraben, Quellbach (Oberlauf) und Breitenbrucher<br />
Bach (und seinen Zuflüssen)<br />
Stadtnahe Freiräume Fritzberg, Johannistal, Berghäuser Feld, Suderwich und<br />
Becklem<br />
EZ IV.II<br />
EZ II<br />
156,61 ha<br />
240,83 ha
Schutzgebietsausweisungen gesamt<br />
4733,50 ha<br />
Naturschutzgebiete<br />
493,79 ha<br />
1 Bertlicher Bach 6,48 ha<br />
2 Hasseler Mühlenbach und Lamerottbach 41,91 ha<br />
3 Telgenbusch 49,79 ha<br />
4 Loemühlenbachtal 60,96 ha<br />
5 Quellbereich des Wiesentalbaches 1,17 ha<br />
6 Quellbereich des Bockholter Baches 1,85 ha<br />
7 Kellergatt 8,49 ha<br />
8 Pothgraben und Goestal 7,48 ha<br />
9 Grenzgraben 9,41 ha<br />
10 Burggraben und Mollbecke 12,39 ha<br />
11 Die Burg 146,23 ha<br />
12 Silvertbach 72,41 ha<br />
13 Kaninchenberg 2,20 ha<br />
14 Johannistal 8,42 ha<br />
15 Das Loh 6,48 ha<br />
16 Becklemer Busch 58,12 ha<br />
Landschaftsschutzgebiete gesamt<br />
4198,41 ha<br />
Landschaftsschutzgebiete<br />
4058,70 ha<br />
1 Bertlich 294,17 ha<br />
2 Loemühlenbach 968,29 ha<br />
3 Westlicher Höhenrücken 461,64 ha<br />
4 Silvertbach 635,08 ha<br />
5 Sickingmühlenbach 54,39 ha<br />
6 Östlicher Höhenrücken 601,91 ha<br />
7 Lohfeld 151,56 ha<br />
8 Essel / Westerbach 731,28 ha<br />
9 Becklem / Suderwich 160,38<br />
Temp. Landschaftsschutzgebiete<br />
139,71 ha<br />
10 temp. - Herten 19,93 ha<br />
11 temp. - Marl 59,63 ha<br />
12 temp. - Oer-Erkenschwick 16,08 ha<br />
13 temp. - <strong>Recklinghausen</strong> 44,07 ha
Schutzgebietsausweisungen<br />
Naturdenkmale<br />
1 Granit Findling an der Hülsstraße ---<br />
2 Rotbuche an der Dahlbrede ---<br />
3 Winterlinde am Hof Brünninghoff ---<br />
4 Hagelkreuz bei Essel ---<br />
Geschützte Landschaftsbestandteile<br />
42,40 ha<br />
1 Quelllage des Hasseler Mühlenbaches 0,57 ha<br />
2 Freerbruchbach 5,97 ha<br />
3 Loebrauk 0,25 ha<br />
4 Lohmühlenbach am Lohkamptor 2,48 ha<br />
5 Wallhecke bei Matena 0,55 ha<br />
6 Hohlweg bei Matena 0,36 ha<br />
7 Blitzkuhle 5,91 ha<br />
8 Mollbecktal 1,56 ha<br />
9 Hohlweg an der Landwehr 0,46 ha<br />
10 Stieleichen-Feldgehölz am Westfeldweg 1,41 ha<br />
11 Stieleichen am Siepener Bach 0,11 ha<br />
12 Geländekanten am Kaninchenberg 0,12 ha<br />
13 Uferweg in Alt-Oer 0,44 ha<br />
14 Bauerschaft Berghausen 4,51 ha<br />
15 Geländekante auf dem Behrboom 0,12 ha<br />
16 Hohlwege bei Essel 1,22 ha<br />
17 Grünland im Esseler Bruch 2,03 ha<br />
18 Bauerschaft Sachsenstraße 3,57 ha<br />
19 Breiter Teich 2,47 ha<br />
20 Esseler Bruch 2,17 ha<br />
21 Steinrapener Bach 3,97 ha<br />
22 Quellgebiet südlich von Rapen 2,15 ha<br />
Zweckbestimmung für Brachflächen ---
Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
Fließgewässerdynamisierung<br />
ca. 32.532 lfdm<br />
1 am Bertlicher Bach im Bereich des NSG Nr. 1 „Bertlicher Bach“ ca. 820 lfdm<br />
2 am Lamerottbach im NSG Nr. 2 „Hasseler Mühlenbach und Lamerottbach“ ca. 1420 lfdm<br />
3<br />
am Oberlauf des Hasseler Mühlenbaches im NSG Nr. 2 „Hasseler Mühlenbach und<br />
Lamerottbach“<br />
ca.<br />
670 lfdm<br />
4 am Loemühlenbach (ca. 4500 m) und Kleverbecke im NSG Nr. 4 „Loemühlenbachtal“ ca. 5600 lfdm<br />
5 am Oberlauf des Freerbruchbaches im LB Nr.2 „Freerbruchbach“ ca. 1320 lfdm<br />
6 am Bockholter Bach im LSG 2 und NSG Nr. 6 „Quellbereich des Bockholter Baches“ ca. 3530 lfdm<br />
7 am Grenzgraben im NSG Nr. 9 „Grenzgraben“ und NSG Nr. 11 „Die Burg“ ca. 2025 lfdm<br />
8 am Nieringbach im NSG Nr. 10 „Burggraben und Mollbecke“ ca. 640 lfdm<br />
9 am Burggraben und an der Mollbecke im NSG Nr. 10 „Burggraben und Mollbecke“ ca. 1575 lfdm<br />
10 am Korthäuser Graben im NSG Nr. 11 „Die Burg“ ca. 585 lfdm<br />
11<br />
am Silvertbach (ca. 5193 m) und seinen Nebengewässern Speckhorner Graben /<br />
Mühlenbach / Fipsmühle (ca. 1684 m), Börster Bach (ca. 2180 m), Gewässer 112<br />
(ca. 435 m), Gewässer 1121 tlw. (ca. 175 m), Gewässer 114 (ca. 582 m) und Gewässer<br />
117 (ca. 127 m) im NSG Nr. 12 „Silvertbach“<br />
ca.<br />
9667 lfdm<br />
12 am Oberlauf des Breuskes Mühlenbaches im NSG Nr. 8 „Pothgraben und Goestal“ ca. 620 lfdm<br />
13 am Steinrapener Bach im LB Nr. 21 „Steinrapener Bach“ ca. 810 lfdm<br />
14 am Gewässer 7.26 im Bereich Gutacker im LSG Nr. 8 ca. 565 lfdm<br />
15 am Breitenbrucher Bach und Nebengewässern im NSG Nr. 16 „Becklemer Busch“ ca. 2685 lfdm<br />
Fließgewässerneugestaltung ca. 2780 lfdm<br />
1 am Silvertbach im Bereich der A 43 ca. 800 lfdm<br />
2 am Quellbereich des Bockholter Baches im Bereich des NSG Nr. 6 ca. 315 lfdm<br />
3 am Burggraben westlich der Hofstelle Becker-Engel im NSG Nr. 10 ca. 440 lfdm<br />
4 am Siepener Bach im LB Nr.11 und LSG Nr. 4 ca. 600 lfdm<br />
5 am Denningsgraben im LSG Nr. 4 ca. 440 lfdm<br />
6 am Oberlauf des Silvertbaches nordöstlich der Quelle im NSG Nr. 12 „Silvertbach“ ca. 185 lfdm<br />
Stillgewässerpflege ca. 0,80 ha<br />
1 Stillgewässer im NSG Nr. 2 „Hasseler Mühlenbach und Lamerottbach“ ca. 0,16 ha<br />
2 Stillgewässer im NSG Nr. 4 „Loemühlenbachtal“ ca. 0,14 ha<br />
3 Stillgewässer im NSG Nr. 12 „Silvertbach“ (0,03 ha und 0,05 ha), Bosbruch ca. 0,08 ha<br />
4 Stillgewässer im NSG Nr. 12 „Silvertbach“, Westfeldweg / Börster Grenzweg ca. 0,03 ha
Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
Extensive Pflege von Grünländern ca. 2,16 ha<br />
1 Mahd eines Grünlandes im NSG Nr. 2 „Hasseler Mühlenbach und Lammerottbach“ ca. 0,73 ha<br />
2 Mahd einer Grünlandfläche im NSG Nr. 4 „Loemühlenbachtal“ ca. 0,36 ha<br />
3 Mahd einer Grünlandfläche im Randbereich des LB Nr. 7 „Blitzkuhle“ ca. 0,58 ha<br />
4 Mahd von zwei Wiesen im NSG Nr. 9 „Grenzgraben“ ca. 0,49 ha<br />
Extensive Pflege von Gehölzen ca. 6,44 ha<br />
1 im LB Nr. 1 „Quelllage des Hasseler Mühlenbaches“ ca. 0,59 ha<br />
2 beiderseits im LB Nr. 6 „Hohlweg bei Matena“ ca. 0,34 ha<br />
3 beiderseits im LB Nr. 9 „Hohlweg an der Landwehr“ ca. 0,46 ha<br />
4 beiderseits im LB Nr. 13 “Uferweg in Alt-Oer“ ca. 0,44 ha<br />
5 im LB Nr. 12 „Kaninchenberg“ ca. 0,12 ha<br />
6 im LB Nr. 16 „Hohlwege bei Essel“ ca. 1,20 ha<br />
7 im LB Nr. 14 „Bauerschaft Berghausen“ ca. 0,3 ha<br />
8 im LB Nr. 15 „Geländekante auf dem Behrboom“ ca. 0,12 ha<br />
9 im LB Nr. 18 „Bauernschaft Sachsenstraße“ ca. 0,40 ha<br />
10 im LB Nr. 19 „Breitern Teich“ ca. 2,47 ha<br />
Erhaltung von Offenlandbereichen ca. 1,45 ha<br />
1 Wirtschaftsgrünland im NSG „Pothgraben und Goestal“. ca. 1,45 ha<br />
Alt und Totholzerhaltung ca. 61,52 ha<br />
1 im Waldgebiet des NSG Nr.3 „Telgenbusch“ ca. 53,65 ha<br />
2 im Waldgebiet des NSG Nr.13 „Kaninchenberg“ 2,28 ha<br />
3 im Waldgebiet des NSG Nr.15 „Das Loh“ 5,68 ha<br />
Waldrandgestaltung ca. 2885 lfdm<br />
1 im Bereich des NSG Nr.3 „Telgenbusch“ ca. 635 lfdm<br />
2 im Bereich der Elper Heide am NSG Nr. 4 „Loemühlenbachtal“ ca. 185 lfdm<br />
3 im Bereich des NSG Nr. 7 „Kellergatt“ ca. 630 lfdm<br />
4 im Bereich des NSG Nr. 11 „Die Burg“ ca. 245 lfdm<br />
5 im Bereich des LB Nr. 10 „Stieleichen-Feldgehölz am Westfeldweg“ ca. 710 lfdm<br />
6 im Bereich des NSG Nr. 13 „Kaninchenberg“ ca. 420 lfdm<br />
Anlage und Pflege von Aufforstungen ca. 1,84 ha<br />
1 drei Teilflächen innerhalb des NSG Nr. 11 „Die Burg“ ca. 0,59 ha
Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
Anlage von Uferstreifen und Säumen<br />
ca. 47.718 lfdm<br />
1 Uferstreifen an Gewässern in NSG’s außerhalb von Waldflächen ca. 36.000 lfdm<br />
2 Uferstreifen an Gewässern in LB’s außerhalb von Waldflächen ca. 4700 lfdm<br />
3 Uferstreifen an Bockholter Bach ca. 6760 lfdm<br />
4 Saum im Bereich der Silvertbachquelle ca. 258 lfdm<br />
Suchräume für Entwicklungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
ca. 1990,47 ha<br />
SR 1 Ackerlagen und Bachauen bei Bertlich ca. 397,80 ha<br />
SR 2 Bachauenbereiche des Loemühlenbaches und seiner Zuflüsse ca. 256,07 ha<br />
SR 3 Innerstädtische Bachauen in Marl ca. 71,09 ha<br />
SR 4 Bachauen und Feldfluren des Silvertbachsystems inkl. des FFH-Gebietes „Die Burg“ ca. 874,20 ha<br />
SR 5<br />
Siedlungsnaher, vorwiegend landwirtschaftlich geprägter Übergangsraum nordöstlich<br />
von <strong>Recklinghausen</strong> und Suderwich inklusive der Naturschutzgebiete „Johannistal“<br />
und „Becklemer Busch“<br />
ca.<br />
391,31 ha
EINLEITUNG Seite 1<br />
A. EINLEITUNG
EINLEITUNG Seite 2
EINLEITUNG Seite 3<br />
A<br />
EINLEITUNG<br />
A.1 Rechtsgrundlagen, Rechtswirkungen, Satzungsbestandteile<br />
Der Landschaftsplan beruht<br />
• in der Fassung, die der öffentlichen Auslegung zugrunde liegt, auf den §§ 8-12, 20, 23, 26,<br />
28 und 29 des Gesetztes über Naturschutz und Landschaftspflege – Bundesnaturschutzgesetz<br />
– BNatSchG vom 29. Juli 2009 in Verbindung mit den §§ 16 – 18 und 24 -<br />
32 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft<br />
des Landes Nordrhein-Westfalen (Landschaftsgesetz, - im Folgenden kurz - LG -<br />
genannt) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.2010 (GV. NRW. S. 185).<br />
Der Landschaftsplan ist gemäß § 16 Abs. 2 LG eine Satzung des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong>.<br />
Mit Inkrafttreten des Landschaftsplanes treten folgende ordnungsbehördliche Verordnungen<br />
in seinem Geltungsbereich außer Kraft:<br />
• Ordnungsbehördliche Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung der geplanten Ausweisung<br />
der Landschaftsschutzgebiete des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> vom 24.9.2008.<br />
(Amtsbl. Bez.Reg MS Nr. 41 vom 10.10.2008)<br />
• Ordnungsbehördliche Verordnung zu Ausweisung des Gebietes „Becklemer Busch“ Stadt<br />
<strong>Recklinghausen</strong>, <strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong>, als Naturschutzgebiet vom 17.02.1994 (Amtsbl.<br />
Reg. Münster Nr. 9 vom 05.03.1994) und die erste Ordnungsbehördliche Verordnung zur<br />
Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung des Gebietes<br />
„Becklemer Busch“ Stadt <strong>Recklinghausen</strong>, <strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong>, als Naturschutzgebiet<br />
vom 17.02. 1994 (Amtsbl. Reg. Münster Nr. 38 vom 24.09.1994)<br />
• Ordnungsbehördliche Verordnung zu Ausweisung des Gebietes „Silvertbachquelle“, Stadt<br />
Oer-Erkenschwick, <strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong>, als Naturschutzgebiet vom 28.08. 1996<br />
(Amtsbl. Reg. Münster Nr. 36 vom 07.09.1996)<br />
• Ordnungsbehördliche Verordnung zu Ausweisung des Gewässersystems Loemühlenbachtal,<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong>, als Naturschutzgebiet vom 29.06.2000 (Amtsbl. Reg. Münster<br />
Nr. 28 vom 15.07.2001)<br />
• Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung des Gebietes „Die Burg“ Gemarkungen<br />
Marl und <strong>Recklinghausen</strong> im Bereich des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> als Naturschutzgebiet<br />
vom 18.12.2007 (Amtsbl. Reg. Münster Nr. 1 vom 04.01.2008)<br />
• Verordnung zur Ausweisung von außerhalb des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen<br />
und der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gelegenen Naturdenkmalen auf dem Gebiet<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> vom 27.08.2000 (Amtsbl. Reg. Münster Nr.34 v.<br />
26.08.2000) - Hier: lfd. Nrn. 5 und 27.<br />
• Verordnung über den Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />
Ortslagen und des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen im <strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong><br />
vom 03.12.2003 (Amtsbl. <strong>Kreis</strong> RE Nr.17 v. 02.12.2003) - Hier: lfd. Nrn. 33, 55,<br />
57 und 58.
EINLEITUNG Seite 4<br />
Die dargestellten Entwicklungsziele für die Landschaft sollen gemäß § 33 LG bei allen behördlichen<br />
Maßnahmen im Rahmen der dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt<br />
werden.<br />
Die Festsetzungen nach §§ 20, 23, 26, 28, 29 und 65 BNatSchG sowie §§ 24 – 26 und 34 – 38<br />
40 und 41 LG des Landschaftsplanes sind gegenüber jedermann rechtsverbindlich.<br />
Die rechtliche Wirkung und Durchführung des Landschaftsplanes ergibt sich aus § 65<br />
BNatSchG und §§ 7 Abs. 1 und 33 bis 38 sowie 40 und 41 LG.<br />
Der Landschaftsplan besteht aus einem kartographischen und einem textlichen Teil.<br />
Der kartographische Teil umfasst die Karte der Entwicklungsziele und die Festsetzungskarte.<br />
Die Festsetzungskarte beinhaltet zusätzlich die nachrichtliche Darstellung von Planungen und<br />
Festsetzungen Dritter, die nicht Bestandteil des Landschaftsplanes sind (Biotope gem. § 30<br />
BNatSchG i.V.m. § 62 LG).<br />
Der textliche Teil beinhaltet:<br />
• Kapitel A die Darstellung des Biotopverbundes (§ 21 BNatSchG und § 16 Abs. 4 Nr. 3 LG)<br />
• Kapitel B den Karten zugeordnet die textliche Darstellung der Entwicklungsziele (§ 18 LG)<br />
mit den Erläuterungen<br />
• Kapitel C den Karten zugeordnet die textlichen Festsetzungen<br />
- der Schutzausweisungen (§§ 20,23, 26, 28 und 29 BNatSchG)<br />
- der besonderen Festsetzungen für die forstliche Nutzung (§ 25 LG) und<br />
- der Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen (§ 26 Abs. 1 LG) und<br />
- der Suchräume (§ 26 Abs. 3 LG)<br />
einschließlich der Erläuterungen und Hinweise dieser Festsetzungen und im<br />
• Kapitel D den Umweltbericht (§ 19a UVPG i.V.m. § 17 LG).<br />
Im Geltungsbereich des Landschaftsplanes rechtmäßig ausgeübte oder zugelassene Nutzungen<br />
werden durch den Landschaftsplan nicht berührt, soweit nicht diesbezüglich besondere<br />
Festsetzungen gemäß Abschnitt C dieses Landschaftsplanes getroffen werden.<br />
Der Landschaftsplan muss geändert oder neu aufgestellt werden, wenn sich die zugrunde<br />
liegenden Ziele oder Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung geändert haben<br />
(§ 29 Abs. 5 LG).<br />
Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Bebauungsplanes treten mit dessen<br />
Rechtsverbindlichkeit entgegenstehende Festsetzungen des Landschaftsplanes gemäß § 29<br />
Abs. 3 und 4 LG außer Kraft (selbständige Aufhebung von Teilen des Landschaftsplanes).
EINLEITUNG Seite 5<br />
A.2.<br />
Geltungsbereich<br />
Grundlage für die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Landschaftsplanes<br />
ist § 16 LG.<br />
Demnach erstreckt sich der Landschaftsplan auf den baulichen Außenbereich im Sinne des<br />
Bauplanungsrechts außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und außerhalb des<br />
Geltungsbereiches der Bebauungspläne, §§ 9 und 12 BauGB, sowie der Satzungen gem. § 34<br />
BauGB.<br />
Soweit ein Bebauungsplan land- oder forstwirtschaftliche Nutzung oder Grünflächen festsetzt,<br />
kann sich der Landschaftsplan auch auf diese Flächen erstrecken, wenn sie im Zusammenhang<br />
mit dem baulichen Außenbereich stehen.<br />
Hinweis: Soweit in diesem Landschaftsplan Flächen mit oder ohne erkennbaren baulichen Zusammenhang<br />
ausgespart wurden, ist damit keine Vorentscheidung bauplanungsrechtlicher<br />
Art getroffen worden. Ob die Flächen tatsächlich unter die Vorschriften des § 34<br />
BauGB fallen, ist in den hierfür vorgeschriebenen Verfahren nach den bauplanungsrechtlichen<br />
Bestimmungen zu klären.<br />
Alle baulichen Anlagen, die nach § 35 Abs. 1 BauGB im Außenbereich zulässig sind,<br />
werden dem räumlichen Geltungsbereich zugeordnet. Hierzu gehören neben landund<br />
forstwirtschaftlichen Betrieben auch gewerbliche Anlagen sowie die dem Fernmeldewesen,<br />
der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme, Wasser und<br />
der Abwasserwirtschaft dienende Anlagen.<br />
Die konkrete Abgrenzung wurde auf Grundlage der Deutschen Grundkarte DGK - verkleinert<br />
auf den Maßstab 1 : 15.000 - unter Berücksichtigung aktueller Luftbilder, der Bauleitpläne<br />
und sonstiger bedeutender Informationen vorgenommen. Der räumliche Geltungsbereich des<br />
Landschaftsplanes ist in der Entwicklungskarte und der Festsetzungskarte dargestellt bzw.<br />
festgesetzt.<br />
Sollte dennoch nicht zweifelsfrei erkannt werden können, ob ein Grundstücksteil von einer Darstellung<br />
oder Festsetzung betroffen ist, so gilt der Grundstücksteil als nicht betroffen (s. auch<br />
C.1.04)<br />
Der Landschaftsplan „Vestischer Höhenrücken“ umfasst eine Fläche von 5359 ha.
EINLEITUNG Seite 6
EINLEITUNG Seite 7<br />
A.3.<br />
Planungsvorgaben<br />
Natur und Landschaft sind gem. § 1 BNatSchG aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen<br />
des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten<br />
und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich,<br />
wiederherzustellen und auf Dauer zu sichern.<br />
Die Ziele des Naturschutzes und der Landespflege sind gem. § 2 Abs. 3 BNatSchG zu verwirklichen,<br />
soweit es im Einzelfall möglich, erforderlich und unter Abwägung aller sich aus § 1 Absatz<br />
1 ergebenden Anforderungen untereinander und gegen die sonstigen Anforderungen der<br />
Allgemeinheit an Natur und Landschaft angemessen ist.<br />
Nach § 2 Abs. 5 BNatSchG gilt: Die europäischen Bemühungen auf dem Gebiet des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege werden insbesondere durch Aufbau und Schutz des Netzes<br />
„Natura 2000“ unterstützt. Die internationalen Bemühungen auf dem Gebiet des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege werden insbesondere durch den Schutz des Kultur- und<br />
Naturerbes im Sinne des Übereinkommens vom 16. November 1972 zum Schutz des Kulturund<br />
Naturerbes der Welt (BGBl. 1977 II S. 213, 215) unterstützt.<br />
Nach § 31 BNatSchG haben Bund und Länder die sich aus den europäischen Richtlinien<br />
92/43/EWG und 79/409/EWG ergebenden Verpflichtungen zum Aufbau und Schutz des zusammenhängenden<br />
europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ im Sinne des Artikels 3<br />
der Richtlinie 92/43/EWG zu erfüllen.<br />
Der im § 21 BNatSchG beschriebene Biotopverbund mit seinen Kern- und Verbindungsflächen<br />
und -elementen wird über Schutzgebietsausweisungen, den Vertragsnaturschutz oder andere<br />
geeignete Maßnahmen rechtlich gesichert (§ 21 Abs. 4 BNatSchG) und im Landschaftsplan<br />
gekennzeichnet (§ 16 Abs. 4 Nr. 3 LG) – siehe Übersichtskarte.<br />
Der Landschaftsplan hat gem. § 16 (1) LG die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur<br />
Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege darzustellen<br />
und rechtsverbindlich festzusetzen und dabei gem. § 16 (2) LG die Ziele der Raumordnung,<br />
die Darstellungen der Flächennutzungspläne sowie die bestehenden planerischen Festsetzungen<br />
anderer Fachplanungsbehörden zu beachten (Siehe auch Ziffer C.1.04).<br />
Die Darstellung dieser räumlichen Vorgaben erfolgt durch den (Teil-) Entwicklungsräumen zugeordnete<br />
Entwicklungsziele. Linienhafte, oder punktuelle Vorgaben und Flächen mit besonderen<br />
Funktionen (Erfüllung öffentlicher Aufgaben wie z.B. Wasserwirtschaft, Verkehr, Ver- und<br />
Entsorgung) werden ggf. textlich angesprochen und so in die Entwicklungszieldarstellung einbezogen.<br />
Sie sind dadurch in ihren Funktionen und Nutzungen nicht betroffen, unterliegen jedoch<br />
bei Veränderungen den Zielformulierungen und Bindungen der Entwicklungsziele.<br />
In den im Regionalplan des Regierungsbezirkes Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, dargestellten<br />
Siedlungsbereichen, Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen und Bereichen<br />
für bes. öff. Einrichtungen, für die Entwicklungsziele des Landschaftsplanes aufgestellt<br />
sind, gelten diese als "zeitlich begrenzte Ziele". Sie treten außer Kraft, sobald die Darstellung<br />
durch eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan rechtswirksam konkretisiert ist und<br />
soweit sie den Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegenstehen.<br />
Eine Realisierung der im Regionalplan festgelegten Ziele für Straßen und Schienenwege nach<br />
den dafür vorgesehenen Verfahren bleibt von den Darstellungen und Festsetzungen dieses<br />
Landschaftsplanes unberührt.<br />
Die Entwicklungsziele für die Landschaft geben gem. § 18 LG als räumlich-fachliche Leitbilder<br />
Auskunft über das Schwergewicht der im Plangebiet zu erfüllenden Aufgaben; sie beschreiben<br />
die Grundzüge der Landschaftsentwicklung.
EINLEITUNG Seite 8
EINLEITUNG Seite 9<br />
In § 18 LG gibt das Landschaftsgesetz einen nicht abschließenden Katalog von Entwicklungszielen<br />
vor. Der Landschaftsplan Vestischer Höhenrücken fußt auf diesen Entwicklungszielen<br />
für:<br />
- die Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen<br />
reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft als Lebensraum für die landschaftstypischen<br />
Tier- und Pflanzenarten oder die Erhaltung einer gewachsenen Kulturlandschaft<br />
mit ihren biologischen und kulturhistorischen Besonderheiten<br />
- die Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und<br />
belebenden Elementen.<br />
Gesonderte Entwicklungsziele wurden formuliert für:<br />
- die Beachtung der Erfordernisse der Bauleitplanung<br />
- die Erhaltung der Freiraumfunktionen der städtischen Grünzüge<br />
- die Erhaltung von Landschaftsbereichen nach Ausgestaltung im Rahmen anderer Planverfahren<br />
- die Erhaltung innerstädtischen Bachauenbereiche<br />
- die Anreicherung der Bachauenbereiche in der freien Landschaft<br />
Bei der Darstellung der Entwicklungsziele für die Landschaft sind gem. § 18 Abs. 2 LG die im<br />
Plangebiet zu erfüllenden öffentlichen Aufgaben und die wirtschaftlichen Funktionen der<br />
Grundstücke … zu berücksichtigen.<br />
A.4. Karten- und Planungsgrundlagen<br />
Als Kartengrundlage für die Entwicklungs- und Festsetzungskarte dienen die Blätter der Deutschen<br />
Grundkarte im Maßstab 1: 5.000 im Gebiet des Landschaftsplanes, mit dem Aktualisierungsstand<br />
11.11.2011. Sie wurden auf den Maßstab 1: 15.000 verkleinert und zu je einem Blatt<br />
entsprechend dem auf der Karte dargestellten Blattschnitt zusammengefasst.<br />
Gemäß § 15 LG werden die landesweiten Leitbilder und Erfordernisse des Naturschutzes und<br />
der Landschaftspflege im Landschaftsprogramm … und Landesentwicklungsplan NRW, … die<br />
regionalen Erfordernisse und Maßnahmen … im Regionalplan dargestellt; der Regionalplan<br />
erfüllt die Funktion eines Landschaftsrahmenplanes im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes.<br />
Gemäß § 15a Abs. 2 LG enthält der Fachbeitrag als Grundlage für den Regionalplan … die<br />
Bestandsaufnahme (in Form einer Realnutzungskartierung nach Biotoptypen) und Beuteilung<br />
des Zustandes von Natur und Landschaft … einschließlich der sich daraus ergebenden Konflikte<br />
und … herzuleitenden Leitbilder und Empfehlungen zur Sicherung, Pflege und Entwicklung<br />
…, sowie Angaben zum Biotopverbund.
EINLEITUNG Seite 10<br />
A.5. Charakteristik des Planungsraumes<br />
Die naturräumliche Gliederung von Nordrhein-Westfalen ordnet den betroffenen Teil der Stadtgebiete<br />
von Marl, Oer-Erkenschwick, Datteln, <strong>Recklinghausen</strong>, Herten und Castrop-Rauxel<br />
größtenteils der naturräumlichen Einheit des "Vestischen Höhenrückens" zu. Kleinere Bereiche<br />
im Norden liegen in der „Dorstener Talweitung“, Teilbereiche im Süden von Suderwich und<br />
Castrop-Rauxel grenzen an das „Emschertal“. Diese Landschaftsbezüge, die heute in Bereichen<br />
des Höhenrückens gut nachvollziehbar sind, haben mit ihren Standortbedingungen<br />
jahrhundertelang die Agrarlandschaft und das Erscheinungsbild dieses Raumes geformt.<br />
In dem teilweise stark reliefierten Gelände des Plangebietes schwanken die Höhenunterschiede<br />
zwischen + 32 m im Lippetal und + 124 m ü. NN nördlich von <strong>Recklinghausen</strong>. Aus dem in<br />
weiten Bereichen von Süden nach Norden abfallenden Plangebiet ragt zudem der Kaninchenberg<br />
bei Alt-Oer heraus.<br />
Prägend für den Bereich des Landschaftsplanes sind die dichte Besiedlung und die damit verbundene<br />
Kleinstrukturierung des Freiraumes in den Talniederungen außerhalb der bebauten<br />
Bereiche. Auf den ertragsreichen Böden des Höhenrückens dagegen ist vielfach eine agrarisch<br />
überformte Landschaft, geprägt durch große Ackerschläge, etabliert.<br />
Seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts hat die zunehmende Flächenbesiedlung das Landschaftsbild<br />
grundlegend verändert. Die bis zu diesem Zeitpunkt geschlossenen kleinen Siedlungsbereiche<br />
im Umfeld der Stadt <strong>Recklinghausen</strong> wurden nach und nach zu Städten wie Marl<br />
und Oer-Erkenschwick. Die Brach- und Heideflächen des Höhenrückens wurden zunehmend<br />
ackerbaulich genutzt. Die historisch schon belegte ackerbauliche Nutzung des Höhenrückens<br />
wurde zunehmend intensiviert.<br />
Im Kontrast zu den Siedlungsbereichen und den landwirtschaftlichen Nutzflächen haben sich in<br />
den zurückliegenden Jahrhunderten in diesem Landschaftsraum der Anteil und die Lage der<br />
Waldbereiche nur unwesentlich verändert. Gleichzeitig existieren noch heute zahlreiche der<br />
historischen Wegeverbindungen, zum Teil dem heutigen Bedarf gemäß ausgebaut, teilweise<br />
aber auch noch in ihrer ursprünglichen Form als nicht ausgebaute Hohlwege über den Höhenrücken.<br />
Die historischen Landmarken des Höhenrückens müssen sich ihre landschaftsprägende Stellung<br />
heute mit neuen Strukturen teilen. Ebenso wie die BAB 43 teilen heute durchgehende<br />
Siedlungsstrukturen wie z. B. in den Bereichen von Essel oder Speckhorn die freie Landschaft.<br />
Die prägenden Elemente der Landschaft wie Bäche und Gräben des Silvertbach- und Lohmühlenbachsystems<br />
wurden in dem gleichen Zeitraum weitreichenden Veränderungen unterworfen.<br />
Aus ehemals naturnahen Gewässern wurden in den zurückliegenden Jahrzehnten funktionale<br />
Vorfluter.<br />
Die ertragsreichen landwirtschaftlichen Böden des Höhenrückens mit ihren Ackerstandorten,<br />
heben sich deutlich ab von den feuchten Niederungen der Bachauen, die - wenn auch lückenhaft<br />
- heute noch oft von feuchten Grünländern begleitet werden.<br />
Neben der intensiven agrarischen Nutzung des Raumes kommt einzelnen Teilbereichen des<br />
Plangebietes für die stadtnahe Erholung eine besondere Bedeutung zu. Von besonderer Attraktivität<br />
sind hierbei, neben den zahlreichen Auenbereichen und den vereinzelten größeren Waldbereichen,<br />
die zahlreichen Alleen des Höhenrückens.
EINLEITUNG Seite 11<br />
A.6. Ziele der Landschaftsentwicklung - Zielkonzept<br />
Gemäß § 1 Abs. 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und<br />
als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im<br />
besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass<br />
1. die biologische Vielfalt,<br />
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit<br />
und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie<br />
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft<br />
auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich,<br />
die Wiederherstellung von Natur und Landschaft<br />
Die sich daraus ergebenden Anforderungen sind nach § 2 Abs. 3 BNatSchG untereinander und<br />
gegen die sonstigen Anforderungen der Allgemeinheit an Natur und Landschaft in angemessener<br />
Weise abzuwägen.<br />
Der Regionalplan der Bezirksregierung Münster, Teilabschnitt „Emscher-Lippe“, erfüllt gemäß<br />
§ 15 Abs. 2 LG die Funktion des Landschaftsrahmenplanes. Er wägt für seine Planungsebene<br />
die sich aus den §§ 1 und 2 LG ergebenden Anforderungen untereinander und gegen sonstige<br />
Anforderungen der Allgemeinheit an Natur und Landschaft ab und legt den Rahmen zukünftiger<br />
Nutzungsentwicklungen des Landschaftsraumes fest. Diese Vorgaben des Regionalplanes sind<br />
bei der Ausarbeitung des Landschaftsplanes „Vestischer Höhenrücken“ zu beachten.<br />
Zur langfristigen Sicherung bestehender naturnaher Lebensräume und -gemeinschaften und<br />
zur Entwicklung der ökologischen Stabilität im Biotopverbund ist die Verflechtung der Biotope<br />
unerlässlich. Daher gilt es, ein möglichst dichtes Netz wertvoller Biotopstrukturen zu erhalten<br />
und weiter auszubauen. Als Richtschnur und exemplarisches Beispiel für die ökologische Gestaltung<br />
von Fließgewässern im Plangebiet gilt das im Jahre 2008 erstellte Konzept zur naturnahen<br />
Entwicklung von Fließgewässern für das Bachsystem des Silvert- und Loemühlenbaches.<br />
Zur Sicherung von Naturerlebnis und Erholung gehört die Erhaltung eines vielfältigen und typischen<br />
Landschaftsbildes. Im Planungsraum gilt es daher, die Bach- und Grabensysteme als<br />
Rückgrad der Landschaft ebenso zu erhalten wie die Waldgebiete, die ausgeprägten Alleen<br />
und die noch intakten Grünlandbereiche mit den für die Silvertbach- und Loemühlenbachauen<br />
kennzeichnenden Sekundärbiotopen.<br />
Im stadtnahen Umfeld der dicht besiedelten Städte Marl, <strong>Recklinghausen</strong> und Herten sind die<br />
Höhen des Höhenrückens mit seinen Alleen und Wäldern sowie die Talauen der Lippezuflüsse<br />
mit ihren Grünlandbereichen von großer Bedeutung für die Freizeit- und Erholungsnutzung. Bei<br />
der gleichzeitigen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung des überwiegenden Plangebietes<br />
kommt der Landschaftsplanung in diesem Bereich, neben der besonderen Bedeutung für den<br />
Natur- und Landschaftsschutz auch eine hohe Verantwortung für die Erhaltung und den Ausbau<br />
der Erholungsfunktion des Planungsraumes zu. Gleichzeitig gilt es die beiden wesentlichen<br />
Anforderungen sinnvoll zu verbinden und sowohl dem Natur- und Landschaftsschutz wie auch<br />
der Erholungsfunktion des Raumes gerecht zu werden. Als exemplarisch hierfür kann die begonnene<br />
Besucherlenkung im Naturschutzgebiet „Die Burg“ gelten.<br />
Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung des Biotopverbundes erstrecken sich im Wesentlichen<br />
auf die Anlage bzw. Entwicklung und Pflege von mit dem Schutzzweck von Schutzgütern<br />
direkt verknüpften Vegetationsstrukturen (z.B. Feld- und Ufergehölze, Saumgesellschaften,<br />
Hecken) entlang einzelner wichtiger landschaftlicher Leitlinien oder der Schutzgebiete.<br />
Dargestellt werden in diesem Zielkonzept Vorrangbereiche zur Sicherung bzw. Entwicklung der<br />
genannten Faktoren: konkretisiert und detailliert werden die vorgestellten Ziele und auch solche<br />
Bereiche, die zwar bedeutsam sind, aber nicht zu den Vorrangbereichen gehören, in der anschließenden<br />
Planung (Entwicklungsziele und Festsetzungen).<br />
Die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung sind - sofern integrierund<br />
konkretisierbar - in die Zielkonzeption eingeflossen
EINLEITUNG Seite 12<br />
A.7. Aufstellungs- und Verfahrensablauf<br />
Für das Gebiet des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> waren aufgrund des <strong>Kreis</strong>tagsbeschlusses vom<br />
09.03.1978 11 Landschaftspläne vorgesehen. Für jeden einzelnen Plan wurden gesonderte<br />
Aufstellungsbeschlüsse gefasst.<br />
Seit diesem Zeitpunkt hat sich der Blickwinkel auf die im Landschaftsgesetz als Maßgabe zum<br />
Zuschnitt von Landschaftsplänen genannte naturräumliche Gliederung gewandelt. Waren zum<br />
Zeitpunkt der Entstehung des Landschaftsgesetzes für den Zuschnitt der Pläne geologische<br />
Zusammenhänge entscheidend, so ist heute maßgeblich die Ausdehnung von Gewässersystemen<br />
hinzugetreten. Gleichzeitig sind aus praktischen Erwägungen bei der Aufstellung von<br />
Landschaftsplänen Gemeindegrenzen stärker zu berücksichtigen.<br />
Ein weiter Teilbereich des Plangebietes des Vestischen Höhenrückens ist bereits durch ein<br />
Konzept zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern erfasst. Dieser zentrale Teil, das<br />
Bachsystem des Silvert- und Loemühlenbach, bildet in diesem Landschaftsplan das ökologische<br />
Rückgrat der Planung. Der Neuzuschnitt der Landschaftspläne mit dem zentralen Plan<br />
„Vestischer Höhenrücken“ birgt gleichzeitig den Nebeneffekt, dass sich die Anzahl der Landschaftspläne<br />
im <strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong> reduzieren wird. Zugleich wird mit diesem Plan die<br />
Landschaftsplanung für die Städte Herten, <strong>Recklinghausen</strong> und Oer-Erkenschwick abgeschlossen.
EINLEITUNG Seite 13<br />
LANDSCHAFTSPLAN VESTISCHER HÖHENRÜCKEN<br />
KREIS RECKLINGHAUSEN<br />
Textband zur Satzung gem. § 16 Abs. 2 LG NRW<br />
Nach §§ 11, 20, 23, 26, 28, 29 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I<br />
S. 2542)) ( i.V.m. den §§ 16 - 32 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung<br />
der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG - ) in der zurzeit geltenden Fassung.<br />
20.11.2012<br />
Maßstab: 1 : 15.000<br />
1. Der <strong>Kreis</strong>tag des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> hat<br />
• in der 29. Sitzung des <strong>Kreis</strong>tages am 14.09.1984 die Aufstellung des Landschaftsplanes Nr. 6<br />
„Dorstener Ebene“ (Amtliche Bekanntmachung Nr. 52/84 vom 01.10.1984)<br />
• in der 6. Sitzung des <strong>Kreis</strong>tages am 14.06.1985 die Aufstellung des Landschaftsplanes Nr. 8<br />
„Recklinghäuser Höhenrücken“ und des Landschaftsplanes Nr. 9 „Haardvorland“ (Amtliche<br />
Bekanntmachung Nr. 33/85 vom 12.07.1985) beschlossen.<br />
Der Landrat: Mitglied des <strong>Kreis</strong>tages: Schriftführung:<br />
gez. gez. gez.<br />
Marmulla Kirstein Thyret<br />
Die Neuausrichtung des Planzuschnitts an den zentralen Gewässerachsen zum Landschaftsplan<br />
„Vestischen Höhenrückens“ im Geltungsbereich der o.g. Aufstellungsbeschlüsse erfolgte<br />
unter Beteiligung von MUNLV NRW und HLB der BR Münster (09.09.2008 / März-April 2009).<br />
<strong>Recklinghausen</strong>, den 21.09.2012<br />
gez.: Kahrs-Ude<br />
Fachdienstleiter Umwelt<br />
2. Bestandteile dieses Landschaftsplanes sind der Umweltbericht, die Entwicklungs- und die<br />
Festsetzungskarte und die textliche Darstellung der Festsetzungen und ihre Erläuterungen.<br />
<strong>Recklinghausen</strong>, den 21.09.2012<br />
gez.: Kahrs-Ude<br />
Fachdienstleiter Umwelt<br />
3. Die Anfrage gem. § 8 (2) der Durchführungsverordnung zum Landschaftsgesetz NRW<br />
- nach den Zielen und Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung und<br />
- nach bestehenden Bauleitplänen und planerischen Festsetzungen<br />
erfolgte am 12.02.2010<br />
und die Beteiligung der Behörden gem. § 14 f des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG) zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung<br />
(SUP) erfolgte vom 12.02.2010 bis zum 23.03.2010.<br />
<strong>Recklinghausen</strong>, den21.09.2012<br />
gez.: Kahrs-Ude<br />
Fachdienstleiter Umwelt
EINLEITUNG Seite 14<br />
4. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Planung gem. § 27 a LG NRW ist mit<br />
Schreiben vom 17.02.2012 in der Zeit vom 27.02. bis zum 30.03.2012 durchgeführt worden.<br />
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger an der Planung gem. § 27 b LG NRW hat in der Zeit<br />
vom 28.11.2011 bis 16.12.2011 stattgefunden.<br />
<strong>Recklinghausen</strong>, den21.09.2012<br />
gez.: Kahrs-Ude<br />
Fachdienstleiter Umwelt<br />
5. Der Ausschuss für Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten des <strong>Kreis</strong>es<br />
<strong>Recklinghausen</strong> hat die öffentliche Auslegung am 16.02.2012 beschlossen.<br />
<strong>Recklinghausen</strong>, den 17.09.2012<br />
gez.: Wagener<br />
Vorsitzender des ALUBA<br />
6. Der Entwurf des Landschaftsplanes hat gemäß § 27 c Abs. 1 LG NRW nach ortsüblicher Bekanntmachung<br />
vom 20.02.2012 in der Zeit vom 27.02 bis 30.03.2012 einschließlich im <strong>Kreis</strong>haus<br />
<strong>Recklinghausen</strong> öffentlich ausgelegen<br />
<strong>Recklinghausen</strong>, den21.09.2012<br />
gez.: Kahrs-Ude<br />
Fachdienstleiter Umwelt<br />
7. Der <strong>Kreis</strong>tag des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> hat in seiner 20. Sitzung am 17.09.2012 gemäß<br />
§ 9 Abs. 1 der <strong>Kreis</strong>ordnung für das Land NRW in Verbindung mit § 16 Abs. 2 des Landschaftsgesetzes<br />
NRW diesen Landschaftsplan als Satzung beschlossen.<br />
<strong>Recklinghausen</strong>, den 24.09.2012<br />
gez.: Süberkrüb<br />
Der Landrat<br />
8. Dieser Landschaftsplan ist gemäß § 28 Abs. 1 des Landschaftsgesetzes NRW der Höheren<br />
Landschaftsbehörde am 02.10.2012 angezeigt worden. Eine Verletzung von Rechtsvorschriften<br />
wird nicht geltend gemacht.<br />
Münster, den 06.11.2012<br />
gez. :Klenke<br />
Bezirksregierung Münster, Höhere Landschaftsbehörde, Der Regierungspräsident<br />
9. Die Erklärung, sowie Ort und Zeit, zu denen dieser Landschaftsplan zu jedermanns Einsicht<br />
bereitgehalten und über seinen Inhalt Auskunft gegeben wird, sind am 20.11.2012 öffentlich<br />
bekannt gemacht worden. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Landschaftsplan in Kraft.<br />
<strong>Recklinghausen</strong>, den 22.11.2012<br />
gez.: Gobrecht<br />
Ltd. <strong>Kreis</strong>rechtsdirektorin
EINLEITUNG Seite 15
EINLEITUNG Seite 16
ENTWICKLUNGSZIELE UND ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 17<br />
B. TEXTLICHE DARSTELLUNG<br />
DER<br />
ENTWICKLUNGSZIELE<br />
UND<br />
ENTWICKLUNGSRÄUME
ENTWICKLUNGSZIELE UND ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 18
ENTWICKLUNGSZIELE UND ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 19<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSZIELE<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.1 Entwicklungsziele<br />
Natur und Landschaft sind gem. § 1<br />
des Bundesnaturschutzgesetzes<br />
(BNatSchG) aufgrund ihres eigenen<br />
Wertes und als Lebensgrundlagen des<br />
Menschen auch in Verantwortung für<br />
die künftigen Generationen im besiedelten<br />
und unbesiedelten Bereich zu<br />
schützen, zu pflegen, zu entwickeln<br />
und, soweit erforderlich, wiederherzustellen<br />
und auf Dauer zu sichern.<br />
Der Landschaftsplan hat gem. § 16 (1)<br />
LG die örtlichen Erfordernisse und<br />
Maßnahmen zu Verwirklichung der<br />
Ziele und Grundsätze des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege darzustellen<br />
und rechtsverbindlich festzusetzen<br />
und dabei gem. § 16 (2) LG die<br />
Erfordernisse der Raumordnung und<br />
Landesplanung, die Darstellungen der<br />
Flächennutzungspläne sowie die planerischen<br />
Festsetzungen anderer<br />
Fachplanungsbehörden zu beachten.<br />
In den im Regionalplan (GEP) des Regierungsbezirkes<br />
Münster, Teilabschnitt<br />
Emscher-Lippe, dargestellten<br />
Siedlungsbereichen, Bereichen für<br />
gewerbliche und industrielle Nutzungen<br />
und Bereichen für bes. öff. Einrichtungen,<br />
für die Entwicklungsziele<br />
des Landschaftsplanes aufgestellt<br />
sind, gelten diese als "zeitlich begrenzte<br />
Ziele". Sie treten völlig außer Kraft,<br />
sobald die Darstellung durch eine entsprechende<br />
Festsetzung im Bebauungsplan<br />
rechtswirksam konkretisiert<br />
ist und soweit sie den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes entgegenstehen.<br />
Eine Realisierung der im Regionalplan<br />
festgelegten Ziele für Straßen und<br />
Schienenwege nach den dafür vorgesehenen<br />
Verfahren bleibt von den<br />
Darstellungen und Festsetzungen dieses<br />
Landschaftsplanes unberührt.<br />
Die Darstellung dieser räumlichen Vorgaben erfolgt durch Entwicklungsziele,<br />
die den (Teil-) Entwicklungsräumen zugeordnet sind.<br />
Linienhafte oder punktuelle Vorgaben und Flächen mit besonderen Funktionen<br />
(Erfüllung öffentlicher Aufgaben wie z.B. Wasserwirtschaft, Verkehr,<br />
Ver- und Entsorgung) werden gegebenenfalls textlich angesprochen und so<br />
in die Entwicklungszieldarstellung einbezogen. Sie sind dadurch in ihren<br />
Funktionen und Nutzungen nicht betroffen, unterliegen jedoch bei Veränderungen<br />
den Zielformulierungen und Bindungen der Entwicklungsziele.<br />
In Anwendung des Gemeinsamen Runderlasses des Ministers für Wirtschaft,<br />
Mittelstand und Verkehr und des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft<br />
und Forsten vom 26.08.1981 wird gem. Ziffer 2 darauf hingewiesen,<br />
dass durch die Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes die<br />
spätere Inanspruchnahme von Flächen für beachtenspflichtige Straßenbauvorhaben<br />
nicht beeinträchtigt wird. Die Straßenbaubehörde ist gem. Mbl.<br />
NW S. 1862 zu keinen Ersatzmaßnahmen für den Fortfall etwaiger, vom<br />
Landschaftsplan gem. § 26 LG festgesetzter Entwicklungs-, Pflege- und<br />
Erschließungsmaßnahmen, die temporären Charakter haben, verpflichtet.<br />
Mit der Inanspruchnahme der Flächen durch das Straßenbauvorhaben sind<br />
die Festsetzungen des Landschaftsplanes selbständig aufgehoben.<br />
Gleichwohl stellt sich die Realisierung derartiger Vorhaben in der Regel als<br />
Eingriff in Natur und Landschaft dar; gem. den Bestimmungen des LG (§§ 4-<br />
6) sind für die dadurch ausgelösten, unvermeidbaren Beeinträchtigungen<br />
Ausgleichs- und -Ersatzmaßnahmen vorzusehen.<br />
Die für die einzelnen Entwicklungsräume dargestellten Entwicklungsziele<br />
beeinträchtigen nicht die spätere Inanspruchnahme von Flächen für die als<br />
Planungsvorhaben geltenden Straßenbauvorhaben.<br />
Darüber hinaus stehen die Entwicklungsziele dem Rad- und Wanderwegebau<br />
entlang von klassifizierten Straßen in der Regel nicht entgegen.
ENTWICKLUNGSZIELE UND ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 20<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSZIELE<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Die Entwicklungsziele für die Landschaft<br />
geben gem. § 18 LG als räumlich-fachliche<br />
Leitbilder Auskunft über<br />
das Schwergewicht der im Plangebiet<br />
zu erfüllenden Aufgaben; sie beschreiben<br />
also die Grundzüge der Entwicklung<br />
der Landschaft.<br />
Bei der Darstellung der Entwicklungsziele<br />
für die Landschaft sind die im<br />
Plangebiet zu erfüllenden öffentlichen<br />
Aufgaben und die wirtschaftlichen<br />
Funktionen der Grundstücke zu berücksichtigen.<br />
Die dargestellten Entwicklungsziele für<br />
die Landschaft sollen gem. § 33 (1) LG<br />
bei allen behördlichen Maßnahmen im<br />
Rahmen der dafür geltenden gesetzlichen<br />
Vorschriften berücksichtigt werden.<br />
In § 18 LG gibt das Landschaftsgesetz einen nicht abschließenden Katalog<br />
von Entwicklungszielen vor. Der Landschaftsplan Vestischer Höhenrücken<br />
fußt auf diesen Entwicklungszielen.<br />
- für die Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen<br />
natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten<br />
Landschaft als Lebensraum für die landschaftstypischen Tier- und<br />
Pflanzenarten oder die Erhaltung einer gewachsenen Kulturlandschaft<br />
mit ihren biologischen und kulturhistorischen Besonderheiten.<br />
- für die Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen<br />
und mit gliedernden und belebenden Elementen.<br />
Gesonderte Entwicklungsziele wurden formuliert:<br />
- die Beachtung der Erfordernisse der Bauleitplanung<br />
- die Erhaltung der Freiraumfunktionen der städtischen Grünzüge<br />
- die Erhaltung von Landschaftsbereichen nach Ausgestaltung im Rahmen<br />
anderer Planverfahren<br />
- die Erhaltung innerstädtischen Bachauenbereiche<br />
- die Anreicherung der Bachauenbereiche in der freien Landschaft<br />
Diese "Behördenverbindlichkeit" gibt den Entwicklungszielen eine wichtige<br />
Steuerungs- und Bündelungsfunktion, indem alles behördliche Handeln an<br />
diesen formulierten Aufgaben der Landschaftsentwicklung auszurichten<br />
bzw. abzuprüfen ist. Dies reicht von der Selbstbindung des Planungsträgers<br />
mit seinen verschiedenen behördlichen Zuständigkeiten bis zur Unterstützung<br />
der Entwicklungsziele durch andere Behörden im Rahmen ihrer (fach-)<br />
gesetzlichen Möglichkeiten und Zuständigkeiten.<br />
Die dargestellten Entwicklungsziele betreffen somit ausschließlich die Behörden<br />
und nicht direkt die Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte.<br />
Entschädigungsforderungen sind aus den Darstellungen der Entwicklungsziele<br />
nicht abzuleiten.<br />
Für das Gebiet des Landschaftsplanes<br />
Vestischer Höhenrücken werden in<br />
Text und Karte folgende Entwicklungsziele<br />
verbindlich dargestellt:
ENTWICKLUNGSZIELE Seite 21<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSZIELE<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.2 Entwicklungsziel I.I - Erhaltung<br />
Erhaltung einer mit natürlichen Lebensräumen<br />
oder sonstigen natürlichen<br />
Landschaftselementen reich oder<br />
vielfältig ausgestatteten Landschaft als<br />
Lebensraum für die landschaftstypischen<br />
Tier- und Pflanzenarten oder die<br />
Erhaltung einer gewachsenen Kulturlandschaft<br />
mit ihren biologischen und<br />
kulturhistorischen Besonderheiten.<br />
Größe: ca. 2587,24 ha<br />
Dieses Entwicklungsziel wird für Räume gewählt, die den Zielen von Naturschutz<br />
und Landschaftspflege gem. § 1 BNatSchG hinsichtlich der<br />
- Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter<br />
- Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und -räume<br />
- Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur<br />
und Landschaft<br />
noch weitgehend entsprechen. Dies ist in der Regel in kleinteilig strukturierten<br />
Landschaften mit hoher Nutzungsvielfalt und vereinzelt extensiver Nutzungsform<br />
der Fall. Solche Landschaftsräume bieten wildlebenden Tier- und<br />
Pflanzenarten vielfältige Lebensstätten und sind damit die Grundlage noch<br />
relativ stabiler Ökosysteme der Agrar- oder Waldlandschaften.<br />
Das Entwicklungsziel dient der Erhaltung dieser Struktur- und Nutzungsgefüge<br />
mit ihren Wechselbeziehungen und somit der Verhinderung nachteiliger<br />
Veränderungen.<br />
Das Entwicklungsziel "Erhaltung" bedeutet nicht, dass die Erhaltung ausschließlich<br />
auf eine "Konservierung" der Landschaft abzielen soll, zumal<br />
gem. § 18 (2) LG die im Plangebiet zu erfüllenden öffentlichen Aufgaben<br />
und die wirtschaftlichen Funktionen der Grundstücke, insbesondere die<br />
land-, forst-, berg-, abgrabungs-, wasser- und abfallwirtschaftlichen Zweckbestimmungen<br />
zu berücksichtigen sind. Notwendige Nutzungsänderungen<br />
werden somit durch dieses Entwicklungsziel nicht ausgeschlossen. Sie sind<br />
aber als Teil eines Systems zu betrachten, das in seinem Wirkungsgefüge<br />
und seiner Leistungsfähigkeit erhalten bleiben soll. Das Entwicklungsziel<br />
steht ergänzenden Maßnahmen zur Entwicklung, Pflege und Erschließung<br />
der Landschaft gem. § 26 LG nicht entgegen.<br />
Nachfolgende Entwicklungsräume mit dem Schwergewicht der Landschaftsentwicklung<br />
-Erhaltung- sind in ihren Grenzen in der Karte der Entwicklungsziele<br />
im Maßstab 1 : 15.000 sowie textlich dargestellt und erläutert:<br />
1.2 Telgenbusch und Bertllicher Heide im Arenbergischen Forst<br />
3.2 Feldfluren und Waldbereiche zwischen Marl und Herten<br />
4.3 Feldfluren und Waldbereiche am Sickingmühlenbach<br />
6.3 Feldfluren zwischen <strong>Recklinghausen</strong>, Scherlebeck und Speckhorn<br />
6.4 Recklinghäuser Lößrücken zwischen <strong>Recklinghausen</strong>, Speckhorn,<br />
Suderwich, Oer-Erkenschwick und Horneburg - Feldfluren<br />
und Waldbereiche
ENTWICKLUNGSZIELE Seite 22<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSZIELE<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.3 Entwicklungsziel I.II – Erhaltung mit Befristung<br />
Temporäre Erhaltung der gegenwärtigen<br />
Landschaftsstruktur bis zur Realisierung<br />
entgegenstehender Festsetzungen<br />
eines Bebauungsplanes oder<br />
einer entgegenstehenden rechtskräftigen<br />
Plangenehmigung.<br />
Größe: ca. 139,71 ha<br />
Das Entwicklungsziel I.II wird für Flächen gewählt, die in den Flächennutzungsplänen<br />
der Städte Marl, Oer-Erkenschwick, Datteln, Herten, <strong>Recklinghausen</strong><br />
und Castrop-Rauxel als Wohnbauflächen dargestellt sind, nach der<br />
städtebaulichen Zielsetzung Wohnbauflächen werden sollen, aber noch<br />
nicht im Rahmen der Bauleitplanung dieser Zweckbestimmung zugeführt<br />
worden sind oder genutzt werden, oder für Bereiche, in denen rechtskräftige<br />
Plangenehmigungen derzeit noch nicht in Anspruch genommen wurden.<br />
Die Festsetzung des Entwicklungszieles I.II erfolgt auf Basis des § 16 Abs. 2<br />
Satz 2 LG. Diesem zufolge sind die Darstellungen der Flächennutzungspläne<br />
im Landschaftsplan zu beachten und sinngemäß auch die aufgeführten<br />
Plangenehmigungen anzuwenden.<br />
Das Entwicklungsziel steht einer Inanspruchnahme der betreffenden Flächen<br />
durch die vorgesehene Nutzung nicht entgegen. Mit Rechtskraft eines<br />
Bebauungsplanes tritt der Geltungsbereich des Landschaftsplanes für diesen<br />
Bereich automatisch zurück.<br />
Der Landschaftsplan bezieht auch die von Planungsvorgaben oder Genehmigungen<br />
belegten Bereiche in seine Untersuchungen und Bewertungen ein<br />
und kommt im Rahmen des zulässigen Interpretationsspielraumes der Planungsvorgaben<br />
anhand der örtlichen landschaftlichen Gegebenheiten zur<br />
Abgrenzung dieses besonderen Entwicklungszieles, sowie zu seiner eventuellen<br />
Ausweisung als temporäres Landschaftsschutzgebiet und in Ausnahmefällen<br />
auch zu angemessenen Maßnahmenfestsetzungen.<br />
Entsprechend den in § 1 BauGB formulierten Grundsätzen der Bauleitpläne<br />
sind u.a. die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie<br />
die Erhaltung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen zu berücksichtigen.<br />
Der Landschaftsplan gibt dafür in seiner detaillierten Bestandsaufnahme<br />
und Bewertung der landschaftlichen Gegebenheiten wertvolle<br />
Hinweise.<br />
Über Festsetzungen gem. § 9 (1) Nr. 25 BauGB besteht auch in Bebauungsplänen<br />
die Möglichkeit, die im Landschaftsplan getroffenen Schutzausweisungen<br />
zu übernehmen.<br />
Nachfolgende Entwicklungsräume mit dem Schwergewicht - Erhaltung mit<br />
Befristung - sind in ihren Grenzen in der Karte der Entwicklungsziele im<br />
Maßstab 1 : 15.000 sowie textlich dargestellt und erläutert:<br />
2.3 Städtische Entwicklungsbereiche, Herten<br />
- Schulungs- und Freizeithof Hof Wessels<br />
- Langenbochum - Polsumer Straße<br />
- Scherlebeck - Beckers Feld<br />
- Scherlebeck - Elper Straße<br />
4.6 Städtische Entwicklungsbereiche, Marl<br />
- Johannesstraße<br />
- Wellerfeldweg<br />
- Breewiese<br />
7.2 Städtische Entwicklungsbereiche, Oer-Erkenschwick<br />
- Geistfeldweg<br />
- Schüttacker<br />
8.2 Städtische Entwicklungsbereiche, <strong>Recklinghausen</strong><br />
- Hochlar<br />
- Knappschaftskrankenhaus<br />
- Nordviertel<br />
- Dortmunder Straße<br />
- Ickerottweg
ENTWICKLUNGSZIELE Seite 23<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSZIELE<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.4 Entwicklungsziel I.III -<br />
Erhaltung der Freiraumfunktion der städtischen Grünzüge<br />
Dauerhafte Erhaltung der Freiraumfunktionen<br />
der im Zusammenhang<br />
mit dem baulichen Außenbereich stehenden<br />
städtischen Grünstrukturen<br />
und -achsen.<br />
Größe: ca. 465,08 ha<br />
Das Entwicklungsziel I.III wird für Flächen gewählt, die in den Flächennutzungsplänen<br />
der Städte Marl, Oer-Erkenschwick, Datteln, Herten, <strong>Recklinghausen</strong><br />
und Castrop-Rauxel als Grünflächen, Wasserflächen oder Wald<br />
dargestellt werden und als lineare Verbindungselemente inmitten der Stadtbereiche<br />
die sie umgebenden freien Landschaften miteinander verbinden<br />
und/oder punktuelle oder flächige grüne Inseln inmitten und am Rand der<br />
Städte bilden.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt die Entwicklungsräume<br />
der städtischen Grünzüge überwiegend als allgemeiner Freiraumund<br />
Agrarbereiche, Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten<br />
Erholung, Waldbereiche und Regionale Grünzüge dar.<br />
Die Darstellung der innerstädtischen Grünstrukturen erfolgt aufgrund von<br />
§ 16 Abs. 1 Satz 4 LG. Demzufolge kann sich der Landschaftsplan unbeschadet<br />
der baurechtlichen Festsetzungen auch auf die Flächen erstrecken,<br />
die ein Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1<br />
Nr. 15: öffentliche und private Grünflächen wie Parkanlagen, Dauerkleingärten,<br />
Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe<br />
Nr. 16: Wasserflächen, sowie Flächen für die Wasserwirtschaft, für<br />
Hochwasserschutzanlagen und die Regelung des Wasserabflusses<br />
und<br />
Nr. 18 b: Wald<br />
des BauGB trifft und die im Zusammenhang mit dem baulichen Außenbereich<br />
stehen.<br />
Er verwirklicht damit die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
gem. § 2 Abs. 1 LG insbesondere nach Maßgabe der folgenden dort aufgeführten<br />
Grundsätze:<br />
…<br />
- 4. Natürliche oder naturnahe Gewässer sowie deren Uferzonen und<br />
natürliche Rückhalteflächen sind zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen…<br />
Ein Ausbau von Gewässern soll so naturnah wie<br />
möglich erfolgen<br />
…<br />
- 6. Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden… Wald und sonstige<br />
Gebiete mit günstiger klimatischer Wirkung sowie Luftaustauschbahnen<br />
sind zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen<br />
…<br />
- 10. Auch im besiedelten Bereich sind noch vorhandene Naturbestände,<br />
wie Wald, Hecken, Wegraine, Saumbiotope, Bachläufe, Weiher sowie<br />
sonstige ökologisch bedeutsame Kleinstrukturen zu erhalten und zu<br />
entwickeln…<br />
- 11. Unbebaute Bereiche sind wegen ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt<br />
und für die Erholung insgesamt und auch im Einzelnen in der<br />
dafür erforderlichen Größe und Beschaffenheit zu erhalten. Nicht mehr<br />
benötigte versiegelte Flächen sind zu renaturieren oder, soweit eine<br />
Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, der natürlichen<br />
Entwicklung zu überlassen.<br />
…<br />
Die rein behördenverbindlichen und mit den Städten abgestimmten Entwicklungsziele<br />
unterstützen deshalb ausdrücklich die Bemühungen bei der<br />
Knüpfung innerstädtischer und darüber hinausgreifender ökologischer Vernetzungsstrukturen,<br />
der Durchgrünung und Durchlüftung der Stadtkörper<br />
und der Gestaltung siedlungsnaher Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten<br />
ohne durch die Festsetzung von Schutzausweisungen die Gestaltung und<br />
Nutzung der Flächen zu beschränken.
ENTWICKLUNGSZIELE Seite 24<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSZIELE<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Nachfolgende Entwicklungsräume mit dem Schwergewicht - Erhaltung der<br />
Freiraumfunktion der städtischen Grünzüge - sind in ihren Grenzen in der<br />
Karte der Entwicklungsziele im Maßstab 1 : 15.000 sowie textlich dargestellt<br />
und erläutert:<br />
2.1 Städtische Grünzüge Herten<br />
2.2 Grünzug ehemalige Zechen- und Hafenbahn, Herten<br />
4.4 Städtische Grünzüge, Marl<br />
7.1 Städtische Grünzüge, Oer-Erkenschwick<br />
8.1 Städtische Grünzüge, <strong>Recklinghausen</strong>
ENTWICKLUNGSZIELE Seite 25<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSZIELE<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.5 Entwicklungsziel I.IV – Erhaltung nach endgültiger Ausgestaltung<br />
Erhaltung einer nach ihrer endgültigen<br />
Ausgestaltung im Rahmen anderer<br />
Planverfahren mit naturnahen Lebensräumen<br />
oder sonstigen natürlichen<br />
Landschaftselementen reich oder<br />
vielfältig ausgestatteten Landschaft.<br />
Größe: ca. 64,13 ha<br />
Dieses Entwicklungsziel wird für Räume gewählt, die den Zielen von Naturschutz<br />
und Landschaftspflege gem. § 1 LG (siehe Entwicklungsziel "Erhaltung...")<br />
aufgrund ihrer bisherigen Nutzungen nicht mehr entsprechen und<br />
deutliche Defizite in der Landschaftsstruktur aufweisen. Dies ist für die betroffenen<br />
Bereiche der Fall.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) entspricht dem sich im<br />
Umbruch befindlichen Erscheinungs- und Nutzungsbild des zweigeteilten<br />
Entwicklungsraumes und stellt den Grünzug des in Entstehung befindlichen<br />
Landschaftsbauwerkes Haldenerweiterung Brinkfortsheide in die Zukunft<br />
weisend als Waldbereich dar und als Bereich zum Schutz der Landschaft<br />
und landschaftsorientierten Erholung. Das größtenteils bereits gestaltete<br />
Landschaftsbauwerk Haldenerweiterung - Bergehalde Blumenthal 8 ist allgemeiner<br />
Freiraum- und Agrarbereich, Bereich zum Schutz der Landschaft<br />
und landschaftsorientierten Erholung, Regionaler Grünzug und in Verbindung<br />
mit der hier nördlich anschließenden Silvertbachaue z.T. sogar Bereich<br />
zum Schutz der Natur.<br />
In dem mit dem Entwicklungsziel "Erhaltung nach endgültiger Ausgestaltung..."<br />
dargestellten Entwicklungsraum wird deshalb die Schutzfestsetzung<br />
Landschaftsschutz zur Sicherung der Landschaftsentwicklung getroffen. Die<br />
gesteckten Ziele sind allerdings mit den normalen Möglichkeiten der Schutz-<br />
, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen des § 26 LG im üblichen Rahmen<br />
eines Landschaftsplanes allein und innerhalb seiner zeitlichen Geltungsdauer<br />
kaum zu erreichen.<br />
Das Entwicklungsziel unterstützt ausdrücklich die Ausgestaltung dieser<br />
unzugänglichen ehemaligen Meideräume zu zentralen Landmarken und<br />
naturnahen Lebensräumen mit großem Identifikations- und Erholungspotential.<br />
Diese Maßnahmen werden die im ganzen erhaltungswürdige Landschaft so<br />
anreichern, dass sie wieder den Zielen des § 1 (1) LG hinsichtlich der<br />
- Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter<br />
- Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume<br />
- Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur<br />
und Landschaft<br />
entsprechen wird.<br />
Nachfolgende Entwicklungsräume mit dem Schwergewicht - Erhaltung nach<br />
endgültiger Ausgestaltung - sind in ihren Grenzen in der Karte der Entwicklungsziele<br />
im Maßstab 1 : 15.000 sowie textlich dargestellt und erläutert:<br />
4.5 Grünzug Landschaftsbauwerk Haldenerweiterung Brinkfortsheide<br />
5.3 Grünzug Landschaftsbauwerk Haldenerweiterung - Bergehalde<br />
Blumenthal 8
ENTWICKLUNGSZIELE Seite 26<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSZIELE<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.6 Entwicklungsziel II – Anreicherung<br />
Anreicherung einer Landschaft mit<br />
naturnahen Lebensräumen und mit<br />
gliedernden und belebenden Elementen.<br />
Größe: ca. 930,57 ha<br />
Dieses Entwicklungsziel wird für Räume gewählt, die den Zielen von Naturschutz<br />
und Landschaftspflege gem. § 1 LG (siehe Entwicklungsziel "Erhaltung...")<br />
nicht mehr entsprechen und z.T. deutliche Defizite in der Landschaftsstruktur<br />
aufweisen. Dies ist in intensiv genutzten und monostrukturierten<br />
landwirtschaftlichen Räumen und Waldgebieten vielfach der Fall.<br />
Fehlende Strukturen und großflächige, einheitliche, intensive Nutzungsformen<br />
haben zum Verlust von Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten<br />
und damit auch zur Beeinträchtigung der den Raum bestimmenden<br />
Ökosysteme sowie zur Ausräumung des vielfältigen Erscheinungsbildes der<br />
Landschaft geführt.<br />
Das Entwicklungsziel dient zum einen der anlassgebundenen und örtlich<br />
festgelegten Anreicherung mit naturnahen Lebensräumen durch die Anlage,<br />
Entwicklung und Pflege verschiedenster Lebensstätten wie unbewirtschafteter<br />
Säume, Ufergehölze, Kleingewässer, Feldhecken u.a. gem. § 26 LG oder<br />
auch forstlichen Festsetzungen gem. § 25 LG.<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG können die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG aber auch einem im Landschaftsplan<br />
abgegrenzten Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass die<br />
Festsetzungen an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind. Diese<br />
Suchräume für Entwicklungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum<br />
Ausgleich ökologischer Defizite des Raumes, zur Gliederung der Landschaft,<br />
zur Belebung des Landschaftsbildes und zur Förderung der Erholungseignung<br />
können Flächenumwandlungen und/oder -extensivierungen<br />
und/oder die Anlage linearer Vernetzungsstrukturen (z.B. Baumreihen, Alleen,<br />
Gehölze, Raine, Säume, Ackerrandstreifen, Mahdgutübertragung,<br />
temp. Grünstreifen etc.) sein. Insbesondere Ausgleichs- und Ersatzbedürfnisse<br />
Dritter können entsprechend der beschriebenen Anreicherungserfordernisse<br />
im Rahmen des Vertragsnaturschutzes gem. § 3 BNatSchG direkt<br />
oder über einen Ökopool gem. § 5a LG umgesetzt werden innerhalb der<br />
systematisierten ökologischen Vernetzungsstrukturen des Landschaftsplanes.<br />
Bei der Umsetzung von Anrechnungsmaßnahmen sind die Belange der<br />
Landwirtschaft zu berücksichtigen.<br />
Diese Maßnahmen sollen die im ganzen erhaltungswürdige Landschaft so<br />
anreichern, dass sie wieder den Zielen des § 1 (1) LG hinsichtlich der<br />
- Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter<br />
- Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume<br />
- Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur<br />
und Landschaft<br />
weitgehend entspricht.<br />
Dies ist nicht immer mit den Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
eines Landschaftsplanes allein und innerhalb seiner zeitlichen Geltungsdauer<br />
zu erreichen. Über die Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen des § 26 LG<br />
hinaus werden in den mit dem Entwicklungsziel "Anreicherung..." dargestellten<br />
Entwicklungsräumen insbesondere zur Sicherung der räumlichfunktionalen<br />
Beziehungen der Maßnahmen im Zusammenhang mit Biotopverbundsystemen<br />
Schutzfestsetzungen (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete,<br />
Naturdenkmale, Geschützte Landschaftsbestandteile) getroffen.<br />
Nachfolgende Entwicklungsräume mit dem Schwergewicht der Landschaftsentwicklung<br />
- Anreicherung - sind in ihren Grenzen in der Karte der Entwicklungsziele<br />
im Maßstab 1 : 15.000 sowie textlich dargestellt und erläutert:<br />
1.3 Ackerlagen bei Bertlich<br />
5.2 Feldfluren des Silvertbachsystems<br />
9.2 Stadtnahe Freiräume Fritzberg, Johannistal, Berghäuser Feld,<br />
Suderwich und Becklem
ENTWICKLUNGSZIELE Seite 27<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSZIELE<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.7 Entwicklungsziel III – Wiederherstellung<br />
(Wiederherstellung einer in ihrem<br />
Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild<br />
oder ihrer Oberflächenstruktur geschädigten<br />
oder stark vernachlässigten<br />
Landschaft.)<br />
In diesem Landschaftsplan besteht kein entsprechender Regelungsbedarf
ENTWICKLUNGSZIELE Seite 28<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSZIELE<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.8 Entwicklungsziel IV.I – Erhaltung innerstädtischer Bachauenbereiche<br />
Erhaltung der räumlichen, ökologischen<br />
und gewässerökologischen<br />
Durchgängigkeit der innerstädtischen<br />
Gewässer, Ufer- und Bachauenbereiche,<br />
die Stärkung bzw. Rückgewinnung<br />
ihrer landschaftstypischen und<br />
kulturhistorischen Eigenständigkeit<br />
und die Rückgewinnung einer guten<br />
chemischen, biologischen und ökologischen<br />
Gewässerqualität auf Basis<br />
der europäischen Wasserrahmenrichtlinie<br />
und der Gewässergestaltung<br />
im Rahmen des „Konzepts zur Naturnahen<br />
Entwicklung von Fliessgewässern<br />
für den Silvertbach und seine Nebengewässer“<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />
(März 2009)<br />
Größe: ca. 58,89 ha<br />
Das Entwicklungsziel IV.I wird für gewässer- und auengeprägte Räume<br />
gewählt, die in den Flächennutzungsplänen der Städte als Wasserflächen<br />
und begleitend als Grünflächen oder Wald dargestellt werden, das naturräumliche<br />
Rückgrat der innerstädtischen Grünachsen bilden und als lineare<br />
Verbindungselemente inmitten der Stadtbereiche diese mit den sie umgebenden<br />
freien Landschaften verbinden. Gemeinsam mit den Gewässerauen<br />
des Entwicklungsziels IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche) bilden sie<br />
eine landesweit bedeutsame Biotopverbundfläche.<br />
Großflächige, einheitliche, intensive Nutzungsformen bedrängen und<br />
verbrauchen die Gewässerauen und ihre ökologischen und gewässerökologischen<br />
Strukturen und haben zum Verlust von Lebensstätten wildlebender<br />
Tier- und Pflanzenarten und zur Degeneration des vielfältigen Erscheinungsbildes<br />
der Bachauen geführt, sodass z.T. deutliche Defizite zu den<br />
Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege gem. § 1 LG in der Landschaftsstruktur<br />
entstanden sind.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt die Räume für das<br />
Entwicklungsziel überwiegend - in Teilabschnitten auch nur teilweise - als<br />
allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche, Bereiche zum Schutz der Landschaft<br />
und landschaftsorientierten Erholung und Waldbereiche dar und unterstreicht<br />
damit das sich im Umbruch befindliche Erscheinungs- und Nutzungsbild<br />
innerstädtischer Bachauenbereiche.<br />
Gemeinsam mit den innerstädtisch angrenzenden Entwicklungszielräumen<br />
I.I (Erhaltung) und I.III (Erhaltung städtischer Grünzüge) weisen diese<br />
schmalen innerhalb der Ortslage liegenden Freiräume bedeutende Trenn-,<br />
Ausgleichs-, und Immissionsschutzfunktionen und luftklimatischen Erneuerungs-<br />
und Austauschfunktionen für das Stadtklima auf. Als lineares, die<br />
Stadt durchdringendes Grünsystem stellen sie zudem ein vielgestaltiges<br />
„Pantoffelgrün“ und eine vielfach straßenunabhängige Vernetzung siedlungsnahen<br />
Erholungsraums für die angrenzenden Wohnquartiere mit dem<br />
Umland dar.<br />
Die Darstellung der innerstädtischen Gewässerstrukturen erfolgt aufgrund<br />
von § 16 Abs. 1 Satz 4 LG. Demzufolge kann sich der Landschaftsplan unbeschadet<br />
der baurechtlichen Festsetzungen auch auf die Flächen erstrecken,<br />
die ein Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1<br />
- Nr. 15: öffentliche und private Grünflächen wie Parkanlagen, Dauerkleingärten,<br />
Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe<br />
- Nr. 16: Wasserflächen, sowie Flächen für die Wasserwirtschaft, für<br />
Hochwasserschutzanlagen und die Regelung des Wasserabflusses und<br />
- Nr. 18 b: Wald<br />
des BauGB trifft und die im Zusammenhang mit dem baulichen Außenbereich<br />
stehen. Er verwirklicht damit die Ziele des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege gem. § 2 Abs. 1 LG insbesondere nach Maßgabe der<br />
folgenden dort aufgeführten Grundsätze: …<br />
- 4. Natürliche oder naturnahe Gewässer sowie deren Uferzonen und<br />
natürliche Rückhalteflächen sind zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen…<br />
Ein Ausbau von Gewässern soll so naturnah wie<br />
möglich erfolgen<br />
- 6. Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden… Wald und sonstige<br />
Gebiete mit günstiger klimatischer Wirkung sowie Luftaustauschbahnen<br />
sind zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen<br />
- 10. Auch im besiedelten Bereich sind noch vorhandene Naturbestände,<br />
wie Wald, Hecken, Wegraine, Saumbiotope, Bachläufe, Weiher sowie<br />
sonstige ökologisch bedeutsame Kleinstrukturen zu erhalten und zu<br />
entwickeln…<br />
- 11. Unbebaute Bereiche sind wegen ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt<br />
und für die Erholung insgesamt und auch im Einzelnen in der<br />
dafür erforderlichen Größe und Beschaffenheit zu erhalten. Nicht mehr<br />
benötigte versiegelte Flächen sind zu renaturieren oder, soweit eine<br />
Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, der natürlichen<br />
Entwicklung zu überlassen. …<br />
Das rein behördenverbindliche und mit den Städten abgestimmte Entwicklungsziel<br />
unterstützt ausdrücklich die Bemühungen bei der Knüpfung innerstädtischer<br />
und darüber hinausgreifender ökologischer und gewässerökologischer<br />
Vernetzungsstrukturen, der Rückgewinnung einer guten chemi-
ENTWICKLUNGSZIELE Seite 29<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSZIELE<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
schen, biologischen und ökologischen Gewässerqualität, der Durchgrünung<br />
und Durchlüftung der Stadtkörper und wo möglich der Gestaltung siedlungsnaher<br />
Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten ohne durch die Festsetzung von<br />
Schutzausweisungen die Gestaltung und Nutzung der Flächen zu beschränken.<br />
Konzepte zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer (KNEF) sind<br />
grundsätzlich „Angebotsplanungen“. Sie formulieren Ziele zur nachhaltigen<br />
naturnahen Gewässerentwicklung aus fließgewässerökologischer Sicht. Die<br />
Umsetzung erfolgt im Rahmen der Unterhaltung sowie gegebenenfalls durch<br />
entsprechende Ausbauverfahren nach dem Prinzip der Kooperation und<br />
Freiwilligkeit aller an der Konzepterstellung und -umsetzung Beteiligten.<br />
Gradmesser für die Veränderung der Gewässerstrukturen ist dabei die Gewässerstrukturgüte,<br />
die in eigenen Karten dargestellt wird, die die Ausstattung<br />
mit ökologisch bedeutsamen Strukturelementen und das Ausmaß der<br />
Veränderung der natürlichen Gewässergestalt bewerten.<br />
Industrialisierung, Siedlungsentwicklung, Bergbau und Chemiewirtschaft<br />
und ihre Folgen haben die Landschaft auch im <strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong> einschneidend<br />
verändert. Die ursprüngliche Landschaft wurde im Laufe der Zeit<br />
in den teilweise extrem anthropogen überformten Landschaftsraum umgewandelt,<br />
durch den derzeit die Gewässer oftmals als Fremdkörper ohne<br />
ökologische Funktion geleitet werden.<br />
Der Entwicklungsraum wurde bis Ende des 19. Jahrhunderts von kleinen<br />
oftmals scharf umrissenen kleinstädtischen und verstreuten bäuerlichen<br />
Ansiedlungen und fast ausschließlich von der Landwirtschaft geprägt. Entlang<br />
der Gewässer dominierte eine extensive Grünlandwirtschaft. Erste<br />
Nutzungen der Gewässer und damit Eingriffe in den natürlichen Wasserhaushalt<br />
durch Wassermühlen und Fischteiche waren jedoch nur punktuell,<br />
so dass die Gewässer in weiten Bereichen noch ohne anthropogene Beeinflussung<br />
verliefen und häufig von Gehölzstreifen begleitet wurden.<br />
Mit dem Steinkohlebergbau, der Chemiewirtschaft und den stark anwachsenden<br />
Bevölkerungszahlen in der Region um 1900 begann der umfangreiche<br />
Gewässerausbau zu Vorflutern, um Niederschlagswasser und Abwässer<br />
möglichst zügig abzuleiten. Zu den Begradigungen, Eindeichungen und<br />
Verrohrungen der Bäche kamen spätestens in der Nachkriegszeit wasserbauliche<br />
Maßnahmen, die der Intensivierung der Landwirtschaft dienten. In<br />
den 1960er und 70er Jahren wurden besonders Verkehrswege mit streckenweiser<br />
Verrohrung der Gewässer ausgebaut und darauf folgend der<br />
Bau von Regen- bzw. Hochwasserrückhaltebecken notwendig. Natürliche<br />
Gewässerstrukturen sind in manchen Bächen und ihren Nebengewässern<br />
nur noch streckenweise und unvollständig vorhanden.<br />
Bei der Gestaltung der Gewässer kann es also nicht darum gehen, das<br />
Flussbild vergangener Jahrhunderte wiederherzustellen. In der Sache geht<br />
es um die Realisierung siedlungswasserwirtschaftlicher Maßnahmen und die<br />
ökologische Umgestaltung der Bachläufe und aller Nebengewässer. Der<br />
notwendige ökologisch/wasserwirtschaftliche Strukturwandel wird deshalb<br />
ausdrücklich durch das Entwicklungsziel "Erhaltung innerstädtischer Bachauen<br />
" des Landschaftsplanes begleitet und unterstützt, um die<br />
- Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter<br />
- Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume<br />
- Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur<br />
und Landschaft<br />
der im Ganzen weitgehend erhaltungswürdigen Landschaft entsprechend.<br />
den Zielen des § 1 (1) LG zu sichern.<br />
Nachfolgende Entwicklungsräume mit dem Schwergewicht der Landschaftsentwicklung<br />
– Erhaltung innerstädtischer Bachauenbereiche - sind in ihren<br />
Grenzen in der Karte der Entwicklungsziele im Maßstab 1 : 15.000 sowie<br />
textlich dargestellt und erläutert:<br />
4.1 innerstädtische Bachauenbereiche von Sickingmühlenbach,<br />
Loemühlenbach (mit Freerbruchbach und Loekampbach) und<br />
Silvertbach (mit Lenkerbecker Graben), Marl
ENTWICKLUNGSZIELE Seite 30<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSZIELE<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.9 Entwicklungsziel IV.II - Anreicherung der Bachauenbereiche<br />
Anreicherung der Gewässer, Uferund<br />
Bachauenbereiche in der freien<br />
Landschaft zur Optimierung oder Wiedererlangung<br />
ihrer räumlichen, ökologischen<br />
und gewässerökologischen<br />
Durchgängigkeit, zur Stärkung bzw.<br />
Rückgewinnung ihrer landschaftstypischen<br />
und kulturhistorischen Eigenständigkeit<br />
und zur Optimierung oder<br />
Rückgewinnung einer guten chemischen,<br />
biologischen und ökologischen<br />
Gewässerqualität im Rahmen oder auf<br />
Basis der europäischen Wasserrahmenrichtlinie<br />
und der Gewässergestaltung<br />
im Rahmen bestehender und<br />
zukünftiger „Konzepte zur Naturnahen<br />
Entwicklung von Fliessgewässern“ im<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong><br />
Größe: ca. 1113,42 ha<br />
Dieses Entwicklungsziel IV.II wird für gewässer- und auengeprägte Räume<br />
gewählt, die das naturräumliche Rückgrat der umgebenden Landschafträume<br />
bilden, z.T. deutliche Defizite in der Landschafts- und Gewässerstruktur<br />
aufweisen und somit den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege<br />
gem. § 1 LG nicht mehr entsprechen. Dies ist in intensiv genutzten land- und<br />
forstwirtschaftlichen Räumen vielfach der Fall. Großflächige, einheitliche,<br />
intensive Nutzungsformen bedrängen und verbrauchen die Gewässerauen<br />
und ihre räumlichen, ökologischen und gewässerökologischen Strukturen<br />
und haben zum Verlust von Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten,<br />
der Reduzierung oder teilweise sogar zum Verlust der chemischen,<br />
biologischen und ökologischen Gewässerqualitäten und damit auch zur<br />
Beeinträchtigung der den Raum bestimmenden Ökosysteme sowie zur Ausräumung<br />
des vielfältigen Erscheinungsbildes der Landschaft geführt.<br />
Als dominierende Achsen verbinden sie sich und die umgebenden freien<br />
Landschaften (und linearen innerstädtischen Gewässer-, Grün- und Waldflächen<br />
des Entwicklungsziels IV.I Erhaltung innerstädtischer Bachauenbereiche)<br />
untereinander und bilden über die Abgrenzung des Landschaftsplanes<br />
und auch über die <strong>Kreis</strong>grenze hinaus regional und teilweise landesweit<br />
bedeutsame Biotopverbundflächen zu Lippe und Emscher.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt die Räume für das<br />
Entwicklungsziel überwiegend - in Teilabschnitten auch nur teilweise - als<br />
Bereiche zum Schutz der Natur, Bereiche zum Schutz der Landschaft und<br />
landschaftsorientierten Erholung, Waldbereiche, Regionale Grünzüge und<br />
allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche dar und unterstreicht damit die<br />
räumliche, ökologische und gewässerökologische Bedeutung der Bachauenbereiche.<br />
Die Gewässerachsen erfüllen zudem bedeutende Trenn-, Ausgleichs-, und<br />
Immissionsschutzfunktionen und luftklimatischen Erneuerungs- und Austauschfunktionen<br />
auch für die angrenzenden Stadtklimata bis weit in die<br />
Siedlungsbereiche hinein - gemeinsam mit den linearen innerstädtischen<br />
Entwicklungszielräumen I.I (Erhaltung) und I.III (Erhaltung städtischer<br />
Grünzüge) und IV.I (Erhaltung innerstädtischer Bachauenbereiche). Auch<br />
ermöglichen Sie eine vernetzte von den Hauptverkehrsachsen häufig unabhängige<br />
Erholungsnutzung der freien Landschaft, der Siedlungsränder und<br />
des innerstädtischen „Pantoffelgrüns“.<br />
Industrialisierung, Siedlungsentwicklung, Bergbau und Chemiewirtschaft<br />
und ihre Folgen haben die Landschaft auch im <strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong> einschneidend<br />
verändert. Die ursprüngliche Landschaft wurde im Laufe der Zeit<br />
in den teilweise extrem anthropogen überformten Landschaftsraum umgewandelt,<br />
durch den derzeit die Gewässer oftmals als Fremdkörper ohne<br />
ökologische Funktion geleitet werden.<br />
Der Entwicklungsraum wurde bis Ende des 19. Jahrhunderts von kleinen<br />
oftmals scharf umrissenen kleinstädtischen und verstreuten bäuerlichen<br />
Ansiedlungen und fast ausschließlich von der Landwirtschaft geprägt. Entlang<br />
der Gewässer dominierte eine extensive Grünlandwirtschaft. Erste<br />
Nutzungen der Gewässer und damit Eingriffe in den natürlichen Wasserhaushalt<br />
durch Wassermühlen und Fischteiche waren jedoch nur punktuell,<br />
so dass die Gewässer in weiten Bereichen noch ohne anthropogene Beeinflussung<br />
verliefen und häufig von Gehölzstreifen begleitet wurden.<br />
Mit dem Steinkohlebergbau, der Chemiewirtschaft und den stark anwachsenden<br />
Bevölkerungszahlen in der Region um 1900 begann der umfangreiche<br />
Gewässerausbau zu Vorflutern, um Niederschlagswasser und Abwässer<br />
möglichst zügig abzuleiten. Zu den Begradigungen, Eindeichungen und<br />
Verrohrungen der Bäche kamen spätestens in der Nachkriegszeit wasserbauliche<br />
Maßnahmen, die der Intensivierung der Landwirtschaft dienten. In<br />
den 1960er und 70er Jahren wurden besonders Verkehrswege mit streckenweiser<br />
Verrohrung der Gewässer ausgebaut und darauf folgend der<br />
Bau von Regen- bzw. Hochwasserrückhaltebecken notwendig. Natürliche<br />
Gewässerstrukturen sind in manchen Bächen und ihren Nebengewässern<br />
nur noch streckenweise und unvollständig vorhanden.<br />
Bei der Gestaltung der Gewässer kann es also nicht darum gehen, das<br />
Flussbild vergangener Jahrhunderte wiederherzustellen. In der Sache geht<br />
es um die Realisierung siedlungswasserwirtschaftlicher Maßnahmen und die<br />
ökologische Umgestaltung der Bachläufe und aller Nebengewässer. Der<br />
notwendige ökologisch/wasserwirtschaftliche Strukturwandel wird deshalb<br />
ausdrücklich durch das Entwicklungsziel "Anreicherung der Bachauenbereiche"<br />
des Landschaftsplanes begleitet und unterstützt.<br />
Zur räumlich-funktionalen Sicherung, Entwicklung, Herstellung oder Wiederherstellung<br />
der gesetzten Entwicklungsziele werden in diesen Landschafts-
ENTWICKLUNGSZIELE Seite 31<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSZIELE<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
plan Schutzfestsetzungen (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete,<br />
Naturdenkmale, Geschützte Landschaftsbestandteile) entsprechend ihrer<br />
ökologischen Wertigkeit und/oder Aufwertbarkeit auch in Hinblick auf einen<br />
möglichst umfassenden Biotopverbund gem. § 2b LG NRW getroffen.<br />
Konzepte zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer (KNEF) sind<br />
grundsätzlich „Angebotsplanungen“. Sie formulieren Ziele zur nachhaltigen<br />
naturnahen Gewässerentwicklung aus fließgewässerökologischer Sicht. Die<br />
Umsetzung erfolgt im Rahmen der Unterhaltung sowie gegebenenfalls durch<br />
entsprechende Ausbauverfahren nach dem Prinzip der Kooperation und<br />
Freiwilligkeit aller an der Konzepterstellung und -umsetzung Beteiligten.<br />
Gradmesser für die Veränderung der Gewässerstrukturen ist dabei die Gewässerstrukturgüte,<br />
die in eigenen Karten dargestellt wird, die die Ausstattung<br />
mit ökologisch bedeutsamen Strukturelementen und das Ausmaß der<br />
Veränderung der natürlichen Gewässergestalt bewerten.<br />
Über die Schutzgebietsausweisungen hinaus werden in dem mit dem Entwicklungsziel<br />
"Anreicherung der Bachauenbereiche" dargestellten Entwicklungsräumen<br />
zur Erfüllung dieser Anforderungen geeignete sowohl anlasswie<br />
ortsgebundene Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen als auch<br />
Suchräume ohne feste Flächenbindung für Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
ausgewiesen.<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG können die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG auch einem im Landschaftsplan<br />
abgegrenzten Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass die Festsetzungen<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind. Diese Suchräume<br />
für Entwicklungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Ausgleich<br />
ökologischer Defizite des Raumes, zur Gliederung der Landschaft, zur Belebung<br />
des Landschaftsbildes und zur Förderung der Erholungseignung können<br />
Flächenumwandlungen und/oder -extensivierungen und/oder die Anlage<br />
linearer Vernetzungsstrukturen (z.B. Baumreihen, Alleen, Gehölze, Raine,<br />
Säume, Ackerrandstreifen, Mahdgutübertragung, temp. Grünstreifen etc.)<br />
sein. Insbesondere Ausgleichs- und Ersatzbedürfnisse Dritter können entsprechend<br />
der beschriebenen Anreicherungserfordernisse im Rahmen des<br />
Vertragsnaturschutzes gem. § 3 BNatSchG direkt oder über einen Ökopool<br />
gem. § 5a LG umgesetzt werden innerhalb der systematisierten ökologischen<br />
Vernetzungsstrukturen des Landschaftsplanes.<br />
Bei der Umsetzung von Anrechnungsmaßnahmen sind die Belange der<br />
Landwirtschaft zu berücksichtigen. Diese Maßnahmen sollen die im ganzen<br />
erhaltungswürdige Landschaft so anreichern, dass sie wieder den Zielen<br />
des § 1 (1) LG hinsichtlich der<br />
- Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter<br />
- Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume<br />
- Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur<br />
und Landschaft<br />
weitgehend entspricht.<br />
Nachfolgende Entwicklungsräume mit dem Schwergewicht der Landschaftsentwicklung<br />
– Anreicherung der Bachauenbereiche - sind in ihren Grenzen<br />
in der Karte der Entwicklungsziele im Maßstab 1 : 15.000 sowie textlich<br />
dargestellt und erläutert:<br />
1.1 Bachauenbereiche von Hasseler Mühlenbach, Lamerottbach<br />
und BertlicherBach<br />
3.1 Bachauenbereiche von Loemühlenbach …, Bockholter Bach,<br />
Loekampbach und Freerbruchbach<br />
4.2 Bachauenbereich des Sickingmühlenbaches<br />
5.1 Bachauenbereiche des Silvertbachsystems … und Wald- und<br />
Grünlandkomplex des Natura 2000/FFH-Gebietes Die Burg …<br />
6.1 Bachauenbereiche von Resser Bach … mit Marpenbach … und<br />
Breuskes Mühlenbach …<br />
6.2 Bachauenbereiche von Steinrapener Bach, Westerbach …,<br />
Esseler Bruchgraben und Breiter Bach …<br />
9.1 Bachauenbereiche von Paschgraben, Quellbach … und Breitenbrucher<br />
Bach …
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 32<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10 Entwicklungsräume 1 - 9<br />
1. Freiraum Bertlich<br />
Freiraum zwischen Bertlich und Transvaal<br />
Der Entwicklungsraum umfasst den<br />
vorwiegend landwirtschaftlich genutzten<br />
Freiraum zwischen Bertlich und<br />
Transvaal, den Telgenbusch und die<br />
Bertlicher Heide als Waldkomplex und<br />
das Bachsystem von Hasseler Mühlenbach,<br />
Lamerottbach und Bertlicher<br />
Bach.<br />
Größe:<br />
396,46 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Der Entwicklungsraum erstreckt sich in Nord-Süd-Ausrichtung über ca. 1 km<br />
zwischen den nördlichen Ortsrändern von Bertlich, Westerholt und Langenbochum<br />
bis zur Gemeindegrenze zwischen Herten und Marl im Bereich<br />
(Marl) Kotten und von ca. 2 km zwischen den Ortsrändern von Langenbochum<br />
und Transvaal. Die Ost-West-Ausrichtung erstreckt sich über ca. 3 km<br />
von der Gemeindegrenze zwischen Bertlich (Herten) und Polsum (Marl) im<br />
Westen bis zur Hertener Straße (Transvaal) und Feldstraße (Langenbochum)<br />
im Osten.<br />
Er umfasst die Bereiche für die Entwicklungsziele<br />
- 1.1 IV.II Bachauenbereiche von Hasseler Mühlenbach, Lamerottbach<br />
und Bertlicher Bach<br />
- 1.2 I.I Telgenbusch und Bertlicher Heide im Arenbergischen Forst<br />
- 1.3 II Ackerlagen bei Bertlich<br />
und entspricht den Schutzgebieten<br />
- NSG Nr. 1 „Bertlicher Bach"<br />
- NSG Nr. 2 „Hasseler Mühlenbach und Lamerottbach“<br />
- NSG Nr. 3 „Telgenbusch“<br />
- LB Nr. 1 „Quelllage des Hasseler Mühlenbaches“<br />
- LSG Nr. 1 „Bertlich“<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich<br />
- Waldbereich:<br />
EZ 1.2 I.I Telgenbusch und Bertlicher Heide im Arenbergischen Forst<br />
- Bereich zum Schutz der Natur:<br />
EZ 1.1 IV.II Bachauenbereiche von Hasseler Mühlenbach, Lamerottbach<br />
und Bertlicher Bach (tlw. Lamerottbach)<br />
EZ 1.2 I.I Telgenbusch und Bertlicher Heide im Arenbergischen Forst<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft u. landschaftsorienten Erholung:<br />
EZ 1.2 I.I Telgenbusch und Bertlicher Heide im Arenbergischen Forst<br />
EZ 1.3 II Ackerlagen bei Bertlich<br />
- Regionaler Grünzug:<br />
EZ 1.1 IV.II im Bereich zwischen Westerholt und Langenbochum<br />
EZ 1.2 I.I<br />
EZ 1.3 II
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 33<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10<br />
1.1 Bachauenbereiche von Hasseler Mühlenbach, Lamerottbach und Bertlicher Bach<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
umfasst die Bachauen des Hasseler<br />
Mühlenbaches und seiner Zuflüsse<br />
Lamerottbach und Bertlicher Bach<br />
Größe:<br />
82,70 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel erstreckt sich nördlich der beiden Ortslagen<br />
Bertlich und Langenbochum entlang der drei Bäche mit Hauptfließrichtung<br />
Westen über eine mittlere Breite von ca. 50 - 200 m. Über Raphofs<br />
Mühlenbach münden sie in die Lippe.<br />
Der Hasseler Mühlenbach besitzt eine Länge von ca. 2 km, sein Oberlauf<br />
von ca. 1,5 km. Der Lamerottbach erstreckt sich über ca. 1,9 km, sein Seitenarm<br />
über ca. 600 m und der Bertlicher Bach über ca. 850 m.<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
- 1.1 IV.II Bachauenbereiche von Hasseler Mühlenbach , Lamerottbach<br />
und Bertlicher Bach<br />
entspricht den Schutzgebieten<br />
- NSG Nr. 1 „Bertlicher Bach"<br />
- NSG Nr. 2 „Hasseler Mühlenbach und Lamerottbach“<br />
- LB Nr. 1 „Quelllage des Hasseler Mühlenbaches“<br />
- LSG Nr. 1 „Bertlich“, tlw.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich<br />
- Bereich zum Schutz der Natur:<br />
tlw. Lamerottbach<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft u. landschaftsorienten Erholung:<br />
Lamerottbach, tlw. Hasseler Mühlenbach<br />
- Regionaler Grünzug<br />
EZ 1.1 IV.II im Bereich zwischen Westerholt und Langenbochum<br />
Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />
1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopverbundsfläche: VB-MS-4307-027 tlw. (Gewässersystem Rapphoffs<br />
Mühlenbach, Erdbach, Pickingsmühlenbach, Hasseler Mühlenbach<br />
und angrenzende Flächen), VB-MS-4308-028 tlw. (Wiesentalbereiche<br />
Hasseler Mühlenbach und Zulauf, Feuchtbereich bei Haus Oberfeldingen)<br />
Das LANUV führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopkatasterflächen: BK 4308-0151, BK 4308-514, BK 4308-517, BK<br />
4308-0153, BK 4308-0158<br />
- Gesetzlich geschützte Biotope: GB 4308-001, GB 4308-216, GB 4308-<br />
219, GB 4308-220, GB 4308-221, GB 4308-222, GB 4308-223<br />
- Alleenkataster: AL-RE-0003, AL-RE-0034<br />
Entwicklungsziel IV.II<br />
"Anreicherung der<br />
Bachauenbereiche"<br />
- Sicherung und Entwicklung der<br />
Gewässer und ihrer Ufer- und Auenbereiche<br />
als Naturschutzgebiete<br />
(tlw.), Geschützter Landschaftsbestandteil<br />
(tlw.) oder Landschaftsschutzgebiete<br />
Der Geologische Dienst NRW führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Geowissenschaftlich schützenswerte Objekte: GK-4308-001 (Quellgruppe<br />
am Telgenbusch nordöstlich von Bertlich)<br />
Bei diesem Entwicklungsbereich handelt es sich um das Bachsystem des<br />
Hasseler Mühlenbaches mit seinem ihm über den Lamerottbach zulaufenden<br />
Oberlauf, den Lamerottbach selbst mit seinen beiden Armen und den<br />
westlich zulaufenden Bertlicher Bach.<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für die Auenbereiche von Hasseler Mühlenbach,<br />
Lamerottbach und Bertlicher Bach ist die Herstellung bzw. Sicherung<br />
der räumlichen, ökologischen und gewässerökologischen Durchgängigkeit<br />
der Gewässer, ihrer Uferbereiche und Auen im Sinne des Biotopverbundes.<br />
Die Bestandteile des Bachsystems gilt es entsprechend ihrer ökologischen<br />
Wertigkeit als Naturschutzgebiete, Geschützten Landschaftsbestandteil oder<br />
Teile des Landschaftsschutzes zu entwickeln und einen großräumigen Biotopverbund<br />
zu ermöglichen bzw. zu stärken. Gemeinsam mit dem Naturschutzgebiet<br />
Hasseler Mühlenbach auf Gelsenkirchener Stadtgebiet ist das<br />
Bachsystem auf Hertener Stadtgebiet Teil einer landesweit bedeutsamen<br />
Biotopverbundfläche.<br />
Ziel ist die Erhaltung und Optimierung der grünlandgenutzten, teilweise<br />
feuchten Bachauen mit Großseggenriedern, Feuchtbrachen und fragmenta-
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 34<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Erhaltung und Entwicklung sowohl<br />
der bachbegleitenden als auch der<br />
die Auenkanten begleitenden Gehölzstrukturen<br />
- Erhaltung und Entwicklung der extensiven<br />
Wiesen, Weiden und<br />
Nass- und Feuchtgrünländer der<br />
Bachauenbereiche<br />
- Erhaltung und Entwicklung der zumeist<br />
nur noch kleinflächigen<br />
Schilf- und Großseggenbestände,<br />
Röhrichte, Hochstaudenfluren und<br />
Nassbrachen<br />
- Erhaltung der natürlichen Quellaustritte<br />
am westlichen Arm des Lamerottbaches<br />
- Erhaltung des naturnahen Hangwaldes<br />
am Bertlicher Bach<br />
- Erhaltung und Entwicklung der<br />
Kopfweiden am Hof Hein<br />
- Erhaltung der landschaftsbildprägenden<br />
Auenkanten<br />
- Suchraum für Entwicklungs-, Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahmen<br />
risch ausgebildeten Flutrasen sowie strukturreichen Gehölzen, Baumreihen<br />
und -gruppen und Obstbaumbeständen - und wo möglich Wiederherstellung<br />
- als wertvolle Lebensräume an den Siedlungsrändern und als Vernetzungsbiotope<br />
im Gewässersystem des Hasseler Mühlenbachs.<br />
In Teilbereichen sind diese Lebensräume bereits stark zurückgedrängt.<br />
Der Hasseler Mühlenbach ist bis zur <strong>Kreis</strong>grenze ebenso begradigt wie der<br />
nordwestliche Arm des Lamerottbaches und der Bertlicher Bach. Teile des<br />
Oberlaufes des Hasseler Mühlenbaches und des nordöstlichen Armes des<br />
Lamerottbaches lassen noch ihre ursprünglichen Strukturen erkennen.<br />
Ehemalige Quellbereiche sind weitgehend melioriert, nur der nordöstliche<br />
Arm des Lamerottbaches entspringt noch aus einer allerdings stark beeinträchtigten<br />
kleinen Sickerquelle.<br />
Die überwiegend durch Niedermoor- und Gleyböden bestimmten Auenbereiche<br />
werden zunehmend als intensives Grünland und Grasansaatflächen<br />
genutzt und nur teilweise durch Gehölze, Hecken, Baumreihen, Obstbaumbestände<br />
und Hochstaudenfluren, Großseggenrbestände und Röhrichte<br />
strukturiert.<br />
Die wasserwirtschaftliche, landschaftsstrukturelle und ökologische Rückgewinnung<br />
des Bachsystems ist kreis- und gemeindeübergreifende Aufgabe in<br />
Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Wasser- und Bodenverbänden.<br />
Im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollten<br />
hierzu die Grundlagen und Vorgehensweise der Konzepte zur naturnahen<br />
Entwicklung von Fließgewässern (KNEF) herangezogen werden.<br />
Die vorhandenen strukturreichen Galeriegehölze aus Erlen, Eschen, Pappeln<br />
und verschiedenen Weiden und die teilweise altholzreichen Baumreihen<br />
und -gruppen aus Erlen, Eichen, Birken, Weiden, Rotbuchen und Pappeln<br />
sind wertvolle strukturreiche Lebensräume und Vernetzungsbiotope.<br />
Sie gilt es in ihren Beständen zu erhalten, zu verjüngen und zu ergänzen,<br />
um die natürlichen Landschaftsstrukturen und -funktionen des Gewässersystems<br />
des Hasseler Mühlenbaches, der ihm zufließenden Bäche und ihrer<br />
Auen zu sichern.<br />
Der Oberlauf des Hasseler Mühlenbaches, der Lamerottbach insbesondere<br />
mit seinem nordöstlichen Arm und der Bertlicher Bach sind durch ehemals<br />
artenreichere Feuchtwiesen und auch Flutrasen dominiert, die teilweise<br />
intensiv als zumeist „Pferde“-Weidegrünland genutzt werden. Zunehmend<br />
finden sich aber auch als Mähwiesen sehr intensiv genutzte und Grasansaatflächen,<br />
die in ihrer Artenzusammensetzung stark verarmt sind.<br />
Die teilweise noch von Hochstauden und lokalen Schilf- und Großseggenbeständen<br />
begleiteten Bachabschnitte des Hasseler Mühlenbaches und des<br />
Lamerottbaches und die feuchten Uferstreifen aus Hochstauden, Rohrglanzgras<br />
und Schilfröhricht entlang des Bertlicher Baches sind als „Restlebensräume“<br />
von besonderem ökologischen Wert sowohl als bestehende<br />
Struktur- und Refugialbiotope als auch als Ausbreitungs- und Vernetzungsbiotope.<br />
Sie gilt es zu erhalten, zu fördern und dort, wo sie bereits zurückgedrängt<br />
wurden, soweit möglich wiederherzustellen.<br />
Die Quellaustritte am Südostrand des Telgenbusches (hier mit naturnahem<br />
Erlen-Feuchtwald mit angrenzendem brachgefallenem Nassgrünland) liegen<br />
in einer flachen Mulde. Anzahl und Wasserfördermenge sind grundwasserspiegelabhängig.<br />
Sie sind als geowissenschaftlich schützenswertes Objekt<br />
GK-4308-001 kartiert.<br />
Von besonderem Wert ist in diesem grünlandgenutzten, teilweise feuchten<br />
Bachtälchen mit sich abschnittsweise naturnah entwickelndem Bachlauf und<br />
Flutrasenresten der naturnahe Eichen-Buchen-Hangwald als wertvoller<br />
Restlebensraum direkt am Siedlungsrand und Vernetzungsbiotop im Auenbereich.<br />
Im bäuerlich geprägten östlich Teil des aus dem Langenbochumer Siedlungsgebiet<br />
zufließenden Oberlaufs des Hasseler Mühlenbaches findet sich<br />
eine größere Gruppe von Kopfweiden überwiegend aus starkem Baumholz.<br />
Die teilweise gehölzbestandenen Auenkanten des Bertlicher Baches und die<br />
bis zu 3 und 5 m hohen Auenkanten des Oberlaufes des Hasseler Mühlenbaches<br />
sind morphologisch erhaltenswerte Relikte der Naturlandschaft und<br />
prägende Elemente für das Landschafts- und Ortsrandbild.<br />
Die folgenden Entwicklungsteilräume bilden einen gemeinsamen Suchraum:<br />
1.1 Bachauenbereiche von Hasseler Mühlenbach, Lamerottbach und Bertlicher<br />
Bach mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
1.2 Telgenbusch und Bertlicher Heide im Arenbergischen Forst mit dem<br />
Entwicklungsziel I.I (Erhaltung)<br />
1.3 Ackerlagen bei Bertlich mit dem Entwicklungsziel II (Anreicherung)
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 35<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG können die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG auch einem im Landschaftsplan<br />
abgegrenzten Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass die Festsetzungen<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind. Diese Suchräume<br />
für Entwicklungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Ausgleich<br />
ökologischer Defizite des Raumes, zur Gliederung der Landschaft, zur Belebung<br />
des Landschaftsbildes und zur Förderung der Erholungseignung können<br />
Flächenumwandlungen und/oder -extensivierungen und/oder die Anlage<br />
linearer Vernetzungsstrukturen (z.B. Baumreihen, Alleen, Gehölze, Raine,<br />
Säume, Ackerrandstreifen, Mahdgutübertragung, temp. Grünstreifen etc.)<br />
sein. Insbesondere Ausgleichs- und Ersatzbedürfnisse Dritter können entsprechend<br />
der beschriebenen Anreicherungserfordernisse im Rahmen des<br />
Vertragsnaturschutzes gem. § 3 BNatSchG direkt oder über einen Ökopool<br />
gem. § 5a LG umgesetzt werden innerhalb der systematisierten ökologischen<br />
Vernetzungsstrukturen des Landschaftsplanes.<br />
- Erhaltung und Sicherung der Erholungsfunktion<br />
dieser Bachlandschaft<br />
- Erhaltung der Trenn- und Ausgleichsfunktionen<br />
Die am unmittelbaren Ortsrand von Langenbochum und Bertlich liegenden<br />
Bäche mit ihren Grünländereien und Gehölzstrukturen dienen mit ihren<br />
zahlreichen gliedernden Landschaftselementen in besonderer Weise der<br />
Erholung und bilden zusammen mit den nördlich liegenden Flächen des<br />
Arenbergischen Forstes ein auch optisch prägendes Element dieser Kulturlandschaft.<br />
Die Wegeverbindung in Nord-Süd-Richtung vom Hof Wessels zum und im<br />
Bereich des Telgenbusches und weiter in Richtung Marl wird durch ihre<br />
Anbindung an die in Ost-West-Richtung verlaufende Bahntrasse zukünftig<br />
noch an Bedeutung gewinnen.<br />
Durch angepasste Ausgestaltung und Nutzerlenkung hinsichtlich Platzierung,<br />
Gestaltung und Ausstattung können die Interessen der Erholungsnutzung<br />
und die gewässerökologischen Interessen der Gewässerführung (insb.<br />
am Lamerottbach) und ökologischen Interessen der Schutzgebietsausweisung<br />
(Lamerottbach und Telgenbusch) entflochten werden.<br />
Der land- und forstwirtschaftlich genutzte Bereich in unmittelbarer Ortsrandlage<br />
von Bertlich und Langenbochum hat wichtige Trenn- und Ausgleichsfunktionen<br />
wahrzunehmen. Schadstoffausfilterung und Frischluftentstehung<br />
gehören ebenso zu seinen Aufgaben.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 36<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10<br />
1.2 Telgenbusch und Bertlicher Heide im Arenbergischen Forst<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
umfasst die Waldbereiche des Telgenbusch<br />
und der Bertlicher Heide nördlich<br />
von Herten-Bertlich<br />
Größe:<br />
49,79 ha<br />
2 Teilflächen<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel erstreckt sich in Nord-Süd-Ausrichtung<br />
über ca. 1 km von der Recklinghauser Straße (K 36) bis zum Zusammenfluss<br />
der beiden Arme des Lamerottbaches und in Ost-West-Ausrichtung<br />
über ca. 1 km östlich der Marler Straße (L 630) bis zum Lamerottbach.<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
- 1.2 I.I Telgenbusch und Bertlicher Heide im Arenbergischen Forst<br />
entspricht dem Schutzgebiet<br />
- NSG Nr. 3 "Telgenbusch"<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Waldbereich<br />
- Bereich zum Schutz der Natur<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft u. landschaftsorienten Erholung<br />
- Regionaler Grünzug<br />
Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />
1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopverbundsfläche: VB-MS-4308-025 (Telgenbusch nördl. Bertlich)<br />
Das LANUV führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopkatasterfläche: BK 4308-0142<br />
Entwicklungsziel I.I<br />
"Erhaltung"<br />
- Erhaltung der naturnahen Buchenund<br />
Eichen-Mischwaldbestände<br />
Bei diesem zweigeteilten Entwicklungsbereich handelt es sich um einen<br />
überwiegend naturnahen Buchen-Eichenwald-Komplex auf teilweise podsolierten<br />
Braunerden in fast ebener Lage im ackergeprägten Siedlungsrandbereich<br />
zwischen Bertlich und Langenbochum im Süden und Transvaal im<br />
Norden.<br />
Als größter zusammenhängender Waldkomplex zwischen der Löchter Heide<br />
im Osten Gelsenkirchens, dem Emscherbruch im Südosten und dem NSG<br />
„Die Burg“ im Nordosten ist er für den Biotopverbund am Ballungsraumrand<br />
von besonderer Bedeutung.<br />
Die relativ naturnahen Buchen- und Eichen-Mischwaldbestände befinden<br />
sich überwiegend im mittleren bis starken Baumholzalter mit ausgeprägtem<br />
Hallenwaldcharakter. Untergeordnet finden sich Birken, Bergahorn, Roteiche<br />
und Hybridpappeln. Der Anteil gebietsfremder Laubhölzer liegt unter 10% -<br />
mittel- bis langfristig ist ihre Umwandlung in bodenständige Gehölzbestande<br />
anzustreben.<br />
Die bodenständige Artenzusammensetzung und heterogene Alterstruktur gilt<br />
es zu erhalten und zu fördern.<br />
- Erhaltung von Alt- und Totholz Die heterogene Altersstruktur mit Altbäumen bis 1,2m Durchmesser und<br />
stärkerem Totholz macht den Waldkomlex zu einem bedeutenden Habitat<br />
sowohl für zahlreiche Vogelarten mit Brutvorkommen (Höhlenbrüter) als<br />
auch für Alt- und Totholzbesiedler.<br />
- Suchraum für Entwicklungs-, Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahmen<br />
Die folgenden Entwicklungsteilräume bilden einen gemeinsamen Suchraum:<br />
1.1 Bachauenbereiche von Hasseler Mühlenbach, Lamerottbach und Bertlicher<br />
Bach mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
1.2 Telgenbusch und Bertlicher Heide im Arenbergischen Forst mit dem<br />
Entwicklungsziel I.I (Erhaltung)<br />
1.3 Ackerlagen bei Bertlich mit dem Entwicklungsziel II (Anreicherung)<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG können die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG auch einem im Landschaftsplan<br />
abgegrenzten Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass die Festsetzungen<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind. Diese Suchräume<br />
für Entwicklungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Ausgleich<br />
ökologischer Defizite des Raumes, zur Gliederung der Landschaft, zur Belebung<br />
des Landschaftsbildes und zur Förderung der Erholungseignung können<br />
Flächenumwandlungen und/oder -extensivierungen und/oder die Anlage<br />
linearer Vernetzungsstrukturen (z.B. Baumreihen, Alleen, Gehölze, Raine,<br />
Säume, Ackerrandstreifen, Mahdgutübertragung, temp. Grünstreifen etc.)<br />
sein. Insbesondere Ausgleichs- und Ersatzbedürfnisse Dritter können ent-
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 37<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
sprechend der beschriebenen Anreicherungserfordernisse im Rahmen des<br />
Vertragsnaturschutzes gem. § 3 BNatSchG direkt oder über einen Ökopool<br />
gem. § 5a LG umgesetzt werden innerhalb der systematisierten ökologischen<br />
Vernetzungsstrukturen des Landschaftsplanes.<br />
- Erhaltung und Sicherung der Erholungsfunktion<br />
dieses Waldkomplexes<br />
- Erhaltung der Trenn- und Ausgleichsfunktionen<br />
Die nördlich der Ortslagen von Bertlich und Langenbochum liegenden Flächen<br />
des Arenbergischen Forstes dienen mit ihren überwiegend naturnahen<br />
Waldbeständen in besonderer Weise der Erholung und bilden zusammen<br />
mit den südlich liegenden Bachsystem des Hasseler Mühlenbaches und des<br />
Lamerottbaches mit ihren Grünländereien, Gehölzstrukturen und gliedernden<br />
Landschaftselementen ein auch optisch prägendes Element dieser<br />
Kulturlandschaft.<br />
Das vorhandene Wegenetz wird stark durch Spaziergänger, Radfahrer und<br />
Reiter frequentiert. Durch unbefestigte Wege und Trampelpfade und die<br />
nicht vorhandene Ausweisung von Reitwegen besteht hier Regelungsbedarf.<br />
Die Wegeverbindung in Nord-Süd-Richtung vom Hof Wessels zum und im<br />
Bereich des Telgenbusches und weiter in Richtung Marl wird durch ihre<br />
Anbindung an die in Ost-West-Richtung verlaufende Bahntrasse zukünftig<br />
noch an Bedeutung gewinnen.<br />
Durch angepasste Ausgestaltung und Nutzerlenkung hinsichtlich Platzierung,<br />
Gestaltung und Ausstattung können die Interessen der Erholungsnutzung<br />
und die gewässerökologischen Interessen der Gewässerführung (insb.<br />
am Lamerottbach) und ökologischen Interessen der Schutzgebietsausweisung<br />
(Lamerottbach und Telgenbusch) entflochten werden.<br />
Der forstwirtschaftlich und für die ruhige Erholung genutzte Bereich nördlich<br />
der Ortslagen von Bertlich und Langenbochum hat wichtige Trenn- und<br />
Ausgleichsfunktionen wahrzunehmen. Grundwasserneubildung, Schadstoffausfilterung<br />
und Frischluftentstehung gehören ebenso zu seinen Aufgaben.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 38<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10<br />
1.3 Ackerlagen bei Bertlich<br />
Steinacker, Bullerkotte, Bertlicher Feld, Proshof, Eierhasenbusch, Heinkämpe, Transvaal,<br />
Nordfeld, Im Bensing<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
umfasst die Acker- und einige Grünlandfluren<br />
zwischen Bertlich, Langenbochum<br />
und Transvaal<br />
Größe:<br />
264,03 ha<br />
3 Teilflächen<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel erstreckt sich in Nord-Süd-Ausrichtung<br />
über eine Breite von ca. 0,6 - 2,5 km vom Auenbereich des Hasseler Mühlenbaches<br />
entlang der Ortsränder von Bertlich und Langenbochum im Süden<br />
bis zur Gemeindegrenze zwischen Herten und Marl im Norden und in<br />
Ost-West-Ausrichtung über ca. 3,0 km von der Gemeindegrenze zwischen<br />
Herten und Marl im Westen bis zur Hertener/Feldstraße Straße (L638) und<br />
Recklinghauser Straße (K 36) bei Transvaal im Osten.<br />
Die Bereich für das Entwicklungsziel<br />
- 1.3 II Ackerlagen bei Bertlich<br />
entspricht dem Schutzgebiet<br />
- LSG Nr. 1 „Bertlich“, tlw.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft u. landschaftsorienten Erholung<br />
- Regionaler Grünzug<br />
Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />
1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopverbundsfläche: VB-MS-4308-012 tlw. (Lindenalleen östlich Polsum)<br />
- Das LANUV führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopkatasterfläche BK-4308-0152<br />
- Gesetzlich geschützte Biotope: GB-4308-222<br />
- Alleenkataster AL-RE-0003, AL-RE-0034<br />
Entwicklungsziel II<br />
"Anreicherung"<br />
- Sicherung und Optimierung der<br />
wenigen vorhandenen Biotopstrukturen<br />
in der offenen Feldflur<br />
- Anreicherung des durch intensive<br />
landwirtschaftliche Nutzung ausgeräumten<br />
Bereichs<br />
Bei diesem dreigeteilten Entwicklungsbereich mit nur mäßig bewegter Topographie<br />
handelt es sich um die weitgehend ausgeräumten großflächigen<br />
Ackerfluren im Nordwesten des Hertener Stadtgebietes, die selbst nur wenige<br />
Einzelbiotope und gliedernde Landschaftselemente enthalten.<br />
In zentraler Lage befindet sich der Waldkomplex des Naturschutzgebietes<br />
Telgenbusch und im Süden bilden die überwiegend grünlandgenutzten,<br />
teilweise feuchten Bachauen der Naturschutzgebiete Hasseler Mühlenbach<br />
und Lamerottbach und Bertlicher Bach die Ortsrandlagen von Bertlich,<br />
Westerholt und Langenbochum.<br />
Der größere Teil dieses Entwicklungsbereiches rund um die Ortslage Bertlich<br />
und das NSG „Telgenbusch“ öffnet sich zwischen der Bahnlinie nach<br />
Münster und der Hertener Straße nach Norden in Richtung Marl und nach<br />
Süden auf die Bachauenbereiche von Hasseler Mühlenbach, Lamerottbach<br />
und Bertlicher Bach. Nur vereinzelte kleine Reste ökologischer Strukturen<br />
wie Einzelbäume, Feldgehölze und -hecken und Hof- und Siedlungseingrünungen<br />
sind verblieben. Hier gilt es die ökologischen Defizite des Raums<br />
auszugleichen und die Gliederung der Landschaft zu stärken.<br />
Lediglich in den zwei kleineren Teilräumen des Entwicklungsbereiches stellen<br />
ein weitgehend naturnahes Wäldchen aus Stieleichen und Buchen (BK<br />
4308-0152, westlich der Heidestraße) und Gehölz- und Baumstrukturen<br />
entlang der Langenbochumer Straße und der ehemaligen Zechenbahn bedeutsamere<br />
ökologische Strukturen dar.<br />
Die im Alleenkataster aufgeführten Alleen (AL-RE-0003, AL-RE-0034) an<br />
der Bertlicher und der Dorstener Straße (K 36) sind in besonderem Maße<br />
erhaltenswert.<br />
Zwar steht in diesem Entwicklungsbereich der Erhalt der Landschaftsstruktur<br />
in ihrer Ausprägung als hauptsächlich landwirtschaftlich genutzter Freiraum<br />
im Vordergrund. Darüber hinaus ist der an ökologisch bedeutsamen<br />
und landschaftsgliedernden und -belebenden Strukturen verarmte Bereich<br />
zur ökologischen Aufwertung und zum Aufbau eines Netzes von Regenerations-<br />
und Refugialräumen anzureichern.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 39<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Erhalt und Sicherung der Landschaftsbrücke<br />
nach Süden<br />
- Sicherung und Optimierung des<br />
Grünzuges des Regionalplanes<br />
- Suchraum für Entwicklungs-, Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahmen<br />
- Sicherung und Optimierung des<br />
Wegesystems für die Naherholung<br />
- Erhaltung der Erneuerungs- und<br />
Ausgleichsfunktionen des Raumes<br />
Der sich hier bandartig entlang des südwestlichen Ortsrandes Langenbochums<br />
erstreckende Rest freier Landschaft ist gerade wegen seiner Enge<br />
die so wichtige Verbindung aus dem Landschaftsraum der Emscher (Entwicklungsraum<br />
4.2 – Ackerlagen am Paschenberg - im Landschaftsplan<br />
Emscherniederung mit Paschenberg, Resser Mark, Schlosspark Herten und<br />
Hertener Emscherbruch) in den Landschaftsraum des Vestischen Höhenrückens<br />
zwischen Langenbochum und Westerholt und weiter zwischen Herten<br />
und Marl. Diese Landschaftsbrücke sollte im Sinne der Festlegungen des<br />
Regionalplanes Emscher-Lippe als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich,<br />
Bereich zum Schutz der Landschaft und Teil des Regionalen Grünzuges<br />
erhalten bleiben.<br />
Die Sicherung und Optimierung der vorhandenen Biotopstrukturen in dieser<br />
offenen Feldflur ist eine wichtige Voraussetzung zur Erhaltung des regionalen<br />
Grünzuges. Seine Optimierung sollte durch gezielten Ausbau der Biotopstrukturen<br />
im Rahmen eines Suchraumes erfolgen.<br />
Die folgenden Entwicklungsteilräume bilden einen gemeinsamen Suchraum:<br />
1.1 Bachauenbereiche von Hasseler Mühlenbach, Lamerottbach und Bertlicher<br />
Bach mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
1.2 Telgenbusch und Bertlicher Heide im Arenbergischen Forst mit dem<br />
Entwicklungsziel I.I (Erhaltung)<br />
1.3 Ackerlagen bei Bertlich mit dem Entwicklungsziel II (Anreicherung)<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG können die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG auch einem im Landschaftsplan<br />
abgegrenzten Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass die Festsetzungen<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind. Diese Suchräume<br />
für Entwicklungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Ausgleich<br />
ökologischer Defizite des Raumes, zur Gliederung der Landschaft, zur Belebung<br />
des Landschaftsbildes und zur Förderung der Erholungseignung können<br />
Flächenumwandlungen und/oder -extensivierungen und/oder die Anlage<br />
linearer Vernetzungsstrukturen (z.B. Baumreihen, Alleen, Gehölze, Raine,<br />
Säume, Ackerrandstreifen, Mahdgutübertragung, temp. Grünstreifen etc.)<br />
sein. Insbesondere Ausgleichs- und Ersatzbedürfnisse Dritter können entsprechend<br />
der beschriebenen Anreicherungserfordernisse im Rahmen des<br />
Vertragsnaturschutzes gem. § 3 BNatSchG direkt oder über einen Ökopool<br />
gem. § 5a LG umgesetzt werden innerhalb der systematisierten ökologischen<br />
Vernetzungsstrukturen des Landschaftsplanes.<br />
Die Erschließung für die insbesondere im angrenzenden NSG Telgenbusch<br />
ausgeprägt wahrgenommene Naherholung ist gut und sollte erhalten werden.<br />
Die Wegeverbindung in Nord-Süd-Richtung vom Hof Wessels zum und im<br />
Bereich des Telgenbusches und weiter in Richtung Marl wird durch ihre<br />
Anbindung an die in Ost-West-Richtung verlaufende Bahntrasse zukünftig<br />
noch an Bedeutung gewinnen.<br />
Durch angepasste Ausgestaltung und Nutzerlenkung hinsichtlich Platzierung,<br />
Gestaltung und Ausstattung können die Interessen der Erholungsnutzung<br />
und die gewässerökologischen Interessen der Gewässerführung (insb.<br />
am Lamerottbach) und ökologischen Interessen der Schutzgebietsausweisung<br />
(Lamerottbach und Telgenbusch) entflochten werden.<br />
Der Bereich hat mit seiner offenen, wenig bewegten Morphologie wichtige<br />
lufthygienische Funktionen für das Stadtklima für das nördliche Herten. Die<br />
Verzahnung von Wald- und Feldfluren begünstigt zusätzlich den Kalt- und<br />
Frischluftabfluss bis weit in die Siedlungsbereiche hinein. Neben Trenn- und<br />
Ausgleichsfunktionen gehören insbesondere Grundwasserneubildung und<br />
Schadstoffausfilterung zu seinen Aufgaben.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 40<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10<br />
2 Städtische Grünzüge und Entwicklungsbereiche, Herten<br />
Städtische Freiräume in Herten<br />
Der Entwicklungsraum umfasst die<br />
städtischen Grünzüge Langenbochum-<br />
Scherlebeck und ehemalige Zeche<br />
Scherlebeck, die ehemalige Zechenund<br />
Hafenbahn und die Kleingartenanlagen,<br />
Friedhöfe, Sportanlagen und<br />
Kläranlagen und die potentiellen Entwicklungsbereiche<br />
der Stadt Herten im<br />
Geltungsbereich des Landschaftsplanes<br />
Größe:<br />
106,28 ha<br />
13 Teilflächen<br />
Der Bereich für den Entwicklungsraum erstreckt sich in linearen und flächigen<br />
Bestandteilen über Freiflächen, Grünflächen, Kleingartenanlagen und<br />
Friedhöfe des gesamten vom Landschaftsplan "Vestischer Höhenrücken"<br />
umfassten Stadtgebiet Hertens von der Kleingartenanlage Scherlebeck im<br />
Norden bis zur ehemaligen Zechen- und Hafenbahn im Süden und vom<br />
Bertlicher Bach im Westen bis zur Stadtgrenze Herten/<strong>Recklinghausen</strong> an<br />
der Kaiserstraße/Akkoallee im Osten.<br />
Er umfasst die Bereiche für die Entwicklungsziele<br />
- 2.1 I.III Städtische Grünzüge, Herten: Grünzüge Langenbochum-<br />
Scherlebeck und ehemalige Zeche Scherlebeck / Kleingartenanlagen<br />
Scherlebeck und Transvaal / Friedhöfe Langenbochum und<br />
Scherlebeck-Bergstraße / Sportanlagen Bertlich und Herten-Nord /<br />
Kläranlage Lindenstraße (Hasseler Mühlenbach)<br />
- 2.2 I.III Grünzug ehemalige Zechen- und Hafenbahn, Herten<br />
- 2.3 I.II Städtische Entwicklungsbereiche Herten: Langenbochum -<br />
Polsumer Straße, Scherlebeck - Beckers Feld, Scherlebeck - Elper<br />
Straße<br />
Für den Bereich des Entwicklungsraums werden keine Schutzausweisungen<br />
gem. §§ 20, 23, 26, 28 und 29 BNatSchG, Zweckbestimmungen<br />
für Brachflächen gem. § 24 LG NRW, forstliche Festsetzungen gem. §<br />
25 LG NRW oder Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
gem. § 26 LG NRW festgelegt.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (Hasselbruchstraße, Kläranlage<br />
an der Lindenstraße tlw., Kleingartenanlagen Scherlebeck und<br />
Transvaal, Friedhof Langenbochum, Sportplatz Herten-Nord, Grünzug<br />
Langenbochum-Scherlebeck tlw., Grünzug ehemalige Zechen- und Hafenbahn<br />
nördlich und nordöstlich Herten-Disteln, Entwicklungsbereich<br />
Scherlebeck-Elper Straße)<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft u. landschaftsorientierten Erholung<br />
(Grünzug Langenbochum-Scherlebeck tlw., Grünzug ehemalige Zechen-<br />
und Hafenbahn nördlich und nordöstlich Herten-Disteln., Kleingartenanlagen<br />
Scherlebeck und Transvaal)<br />
- Regionaler Grünzug (Kleingartenanlage Transvaal, Grünzug ehemalige<br />
Zechen- und Hafenbahn nordöstlich Herten-Disteln)<br />
- Bereich zum Schutz der Natur (Grünzug ehemalige Zechen- und Hafenbahn<br />
nordöstlich Herten-Disteln)<br />
- Allgemeiner Siedlungsbereich (Grünzug ehemalige Zeche Scherlebeck,<br />
Grünzug ehemalige Zechen- und Hafenbahn tlw., Sportanlage Bertlich,<br />
Kläranlage Lindenstraße tlw., Friedhof Scherlebeck-Bergstraße, Entwicklungsbereiche<br />
Langenbochum – Polsumer Straße und Scherlebeck<br />
– Beckers Feld)<br />
- Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (Grünzug ehemalige<br />
Zechen- und Hafenbahn tlw.)
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 41<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10<br />
2.1 Städtische Grünzüge, Herten<br />
Grünzüge Langenbochum-Scherlebeck und ehe. Zeche Scherlebeck,<br />
Kleingartenanlagen Scherlebeck und Transvaal,<br />
Friedhöfe Langenbochum und Scherlebeck-Bergstraße,<br />
Sportanlagen Bertlich und Herten-Nord,<br />
Kläranlage Lindenstraße<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
umfasst die Grünzüge Langenbochum-<br />
Scherlebeck und ehe. Zeche Scherlebeck,<br />
die Kleingartenanlagen Scherlebeck<br />
und Transvaal, die Friedhöfe<br />
Langenbochum und Scherlebeck-<br />
Bergstraße, die Sportanlagen Bertlich<br />
und Herten-Nord und die Grünflächen<br />
entlang des Hasseler Mühlenbaches<br />
im Bereich der Bahnhofstraße und der<br />
Kläranlage Lindenstraße.<br />
Größe:<br />
62,76 ha<br />
6 Teilflächen<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel erstreckt sich für<br />
- Grünzug Langenbochum-Scherlebeck: ca. 530 m in Nord-Süd-<br />
Ausrichtung von der Langenbochumer Straße im Norden bis zur Westerholter<br />
Straße im Süden und ca. 600 m in Ost-West-Ausrichtung von<br />
der Backumer Straße im Westen bis zur Straße Über dem Knöchel im<br />
Osten rund um den Betriebshof der Vestischen Straßenbahnen.<br />
- Grünzug ehemalige Zeche Scherlebeck:: ca. 650 m in Nord-Süd-Ausrichtung<br />
von der Gertrudenstraße im Norden bis zur Westerholter Straße<br />
(L 511) im Süden und zwischen ca. 30 und 400 m in Ost-West-<br />
Ausrichtung zwischen der Scherlebecker Straße im Westen und der Hasenkämpe<br />
im Osten.<br />
- Kleingartenanlage Scherlebeck: nördlich der Elper Straße ca. 300 m in<br />
Nord-Süd-Ausrichtung und ca. 150 – 350 m in Ost-West-Ausrichtung.<br />
- Kleingartenanlage Transvaal: südlich der Riedstraße ca. 550 m in Nord-<br />
Süd-Ausrichtung und ca. 75 – 140 m in Ost-West-Ausrichtung.<br />
- Friedhof Langenbochum: nördlich der Polsumer Straße ca. 300 m in<br />
Nord-Süd-Ausrichtung und westlich der Backumer Straße ca. 250 m in<br />
Ost-West-Ausrichtung.<br />
- Friedhof Scherlebeck-Bergstraße: südlich der Bebauung an der Langenbochumer<br />
Straße ca. 70 m in Nord-Süd-Ausrichtung und westlich<br />
der Bebauung an der Bergstraße ca. 110 – 170 m in Ost-West-<br />
Ausrichtung.<br />
- Sportanlagen Bertlich: ca. 200 m in Nord-Süd-Ausrichtung von der<br />
Heinrich-Obenhaus-Straße im Norden bis zum Hasseler Mühlenbach im<br />
Süden und ca. 400 m in Ost-West-Ausrichtung vom Lagerplatz westlich<br />
der Hasselbruchstraße im Westen bis zur Heinrich-Obenhaus-Straße<br />
Nr. 33 im Osten.<br />
- Sportanlagen Herten-Nord: südlich der Polsumer Straße ca. 250 m in<br />
Nord-Süd-Ausrichtung und westlich und östlich der Backumer Straße ca.<br />
250 m in Ost-West-Ausrichtung.<br />
- Grünflächen an der Kläranlage Lindenstraße und zwischen der Bebauung<br />
an der Bahnhofstraße und dem Hasseler Mühlenbach: ca. 450 m in<br />
Nord-Süd-Ausrichtung und 15 – 30 m in Ost-West-Ausrichtung.<br />
Für den Bereich des Entwicklungsziels<br />
- 2.1 I.III Städtische Grünzüge, Herten<br />
werden keine Schutzausweisungen gem. §§ 20, 23, 26, 28 und 29<br />
BNatSchG, Zweckbestimmungen für Brachflächen gem. § 24 LG NRW,<br />
forstliche Festsetzungen gem. § 25 LG NRW oder Entwicklungs-, Pflege-<br />
und Erschließungsmaßnahmen gem. § 26 LG NRW festgelegt.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (Hasselbruchstraße, Kläranlage<br />
an der Lindenstraße tlw., Kleingartenanlagen Scherlebeck und<br />
Transvaal, Friedhof Langenbochum, Sportplatz Herten-Nord, Grünzug<br />
Langenbochum-Scherlebeck tlw.)<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft u. landschaftsorientierten Erholung<br />
(Grünzug Langenbochum-Scherlebeck tlw., Kleingartenanlagen Scherlebeck<br />
und Transvaal)<br />
- Regionaler Grünzug (Kleingartenanlage Transvaal)<br />
- Allgemeiner Siedlungsbereich (Grünzug ehemalige Zeche Scherlebeck,<br />
Sportanlage Bertlich, Kläranlage Lindenstraße tlw., Entwicklungsbereiche<br />
Langenbochum – Polsumer Straße und Scherlebeck – Beckers<br />
Feld)
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 42<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />
1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopverbundsfläche: VB-MS-4308-021(Freiraumkorridor Scherlebeck)<br />
Das LANUV führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopkatasterfläche: BK-4308-0151 (Sportanlagen Bertlich und Freifläche<br />
an der Hasselbruchstraße) tlw., BK-4308-532 (Friedhof Langenbochum),<br />
BK-4308-537 (Friedhof Scherlebeck-Bergstraße), BK-4308-542<br />
und -545 (Grünzug ehemalige Zeche Scherlebeck)<br />
Entwicklungsziel I.III<br />
"Erhaltung der Freiraumfunktion der<br />
städtischen Grünzüge"<br />
Bei diesem Entwicklungsbereich handelt es sich innerstädtische Grünbereiche,<br />
Kleingärten, Friedhöfe und Sportanlagen, die das Stadtbild Hertens<br />
gliedern, als innerstädtische Naherholungsbereiche dienen und wichtige<br />
Klima-, Immissionsschutz- und Lärmschutzfunktionen erfüllen.<br />
Insbesondere der Grünzug Langenbochum-Scherlebeck mit den direkt anschließenden<br />
Bereichen Sportanlage Herten-Nord und Friedhof Langenbochum<br />
bilden ein sowohl gliederndes wie verbindendes grünes Band zwischen<br />
den Ortsteilen Langenbochum und Scherlebeck.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 43<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B10.<br />
2.2 Grünzug ehemalige Zechen- und Hafenbahn, Herten<br />
Westerholt I, II und III<br />
Schlägel und Eisen III, IV und VII<br />
Blumenthal/Haard IV<br />
Hafen Wanne am Rhein-Herne-Kanal<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
umfasst den linearen Freiraum entlang<br />
der ehemaligen Zechen- und Hafenbahn<br />
zwischen Westerholt und Herten-<br />
Disteln.<br />
Größe:<br />
23,55 ha<br />
4 Teilflächen<br />
Der Bereich für das überwiegend lineare Entwicklungsziel erstreckt sich in<br />
Nord-Süd-Ausrichtung über eine Breite von ca. 10 - 150 m und in Ost-West-<br />
Ausrichtung über ca. 5,7 km von der Langenbochumer Straße (Westerholt)<br />
im Westen bis zur Stadtgrenze Herten/<strong>Recklinghausen</strong> an der Kaiserstraße/Akkoallee.<br />
Für den Bereich des Entwicklungsziels<br />
- 2.2 I.III Grünzug ehemalige Zechen- und Hafenbahn, Herten<br />
werden keine Schutzausweisungen gem. §§ 20, 23, 26, 28 und 29<br />
BNatSchG, Zweckbestimmungen für Brachflächen gem. § 24 LG NRW,<br />
forstliche Festsetzungen gem. § 25 LG NRW oder Entwicklungs-, Pflege-<br />
und Erschließungsmaßnahmen gem. § 26 LG NRW festgelegt.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (nördlich und nordöstlich Herten-Disteln)<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft u. landschaftsorientierten Erholung<br />
(nördlich und nordöstlich Herten-Disteln)<br />
- Regionaler Grünzug (nordöstlich Herten-Disteln)<br />
- Bereich zum Schutz der Natur (nordöstlich Herten-Disteln)<br />
- Allgemeiner Siedlungsbereich (tlw.)<br />
- Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (tlw.)<br />
Das LANUV führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopkatasterfläche: BK-4308-0146 (Herten Disteln, Bereich NSG<br />
Kellergatt), BK-4308-0156 tlw., BK-4308-556 tlw.<br />
Entwicklungsziel I.III<br />
"Erhaltung der Freiraumfunktion<br />
des städtischen Grünzuges"<br />
Bei diesem Entwicklungsbereich handelt es sich um den linearen Grünbereich<br />
der ehemaligen Zechen- und Hafenbahnen, der sich im Bereich des<br />
Landschaftsplanes Emscherniederung fortsetzt (EZ 12.2 I.III, 7.1 I.I) und<br />
dessen Ausbau zu Fuß- und Radwegeverbindungen straßenunabhängige<br />
regionale Raumverbindungen zwischen Herten (Hafen Wanne-Ost, Hafen<br />
Julia), <strong>Recklinghausen</strong>-Suderwich und König Ludwig (Hafen König-Ludwig)<br />
bzw. Castrop-Rauxel Pöppinghausen und Oer-Erkenschwick in Ost-West-<br />
Richtung und mit Marl und Herne in Nord-Süd-Richtung ermöglicht.<br />
Innerstädtisch verbindet er die nördlich liegenden Grünzüge Langenbochum-Scherlebeck<br />
und ehemalige Zeche Scherlebeck (EZ 2.1 I.III) mit den<br />
direkt südlich anschließenden Bereich des Landschaftsplanes Emscherniederung<br />
(11.2 I.III – Backumer Tal) zu einem sowohl gliederndem wie verbindendem<br />
grünen Band zwischen den Ortsteilen Langenbochum, Scherlebeck,<br />
Paschenberg, Backum und Disteln.<br />
Sowohl die lineare Ost-West-Verbindung als auch die Verknüpfung der städtischen<br />
Grünzüge in Nord-Süd-Ausrichtung dienen der ruhigen Freizeit- und<br />
Erholungsnutzung. Darüber hinaus erfüllen sie wichtige wohnbereichsnahe<br />
Klima- und Immissionsschutzfunktionen.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 44<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
2.3 Städtische Entwicklungsbereiche, Herten<br />
Langenbochum - Polsumer Straße<br />
Scherlebeck - Beckers Feld und<br />
Scherlebeck - Elper Straße<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
umfasst in drei Teilabschnitten<br />
die potentiellen<br />
Entwicklungsbereiche der<br />
Stadt Herten im Geltungsbereich<br />
des Landschaftsplanes.<br />
Größe:<br />
19,93 ha<br />
4 Teilflächen<br />
Die drei Bereiche für das Entwicklungsziel befinden sich am nördlichen<br />
Übergang Hertens zur freien Landschaft hin.<br />
- Der Entwicklungsbereich Schulungs- und Freuzeithof Hof Wessels liegt<br />
mit einer Größe von 1,3 ha zwischen Langenbochumer Straße und Zechenbahntrasse.<br />
- Der Entwicklungsbereich Langenbochum - Polsumer Straße liegt mit<br />
einer Größe von 9,66 ha zwischen Polsumer und Feldstraße am nördlichen<br />
Ortsrand Langenbochums.<br />
- Der Entwicklungsbereich Scherlebeck - Beckers Feld liegt mit einer<br />
Größe von 8,14 ha zwischen Richterstraße und der Bebauung an der<br />
Straße Bergersfeld am westlichen Ortsrand Scherlebecks.<br />
- Der Entwicklungsbereich Scherlebeck - Elper Straße liegt mit einer<br />
Größe von 0,83 ha östlich der Scherlebecker Straße und nördlich der<br />
Bebauung an der Elper Straße am nördlichen Ortsrand Scherlebecks.<br />
Die Bereich für das Entwicklungsziel<br />
- 2.3 I.II Städtische Entwicklungsbereiche, Herten: Schulungs- und<br />
Freizeithof Hof Wessels, Langenbochum - Polsumer Straße, Scherlebeck<br />
- Beckers Feld, Scherlebeck - Elper Straße<br />
entspricht dem Schutzgebiet<br />
- temp. LSG Nr. 10 „Herten“<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (Entwicklungsbereich Scherlebeck<br />
- Elper Straße)<br />
- Allgemeiner Siedlungsbereich (Entwicklungsbereich Langenbochum -<br />
Polsumer Straße, Entwicklungsbereich Scherlebeck - Beckers Feld)<br />
Das LANUV führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopkatasterfläche: BK-4308-0145 (Entwicklungsbereich Scherlebeck<br />
- Elper Straße)<br />
- Alleenkataster: AL-RE-9010 (Bergahornallee an der Riedstraße / Linden<br />
am südlichen Ende der Scherlebecker Straße)<br />
Entwicklungsziel I.II<br />
"Temporäre Erhaltung"<br />
- Erhaltung der überwiegend als<br />
Ackerflächen genutzten Freiräume<br />
bis zur Erstellung von Bebauungsplänen<br />
durch die Stadt Herten.<br />
- Erhaltung der Allee an der Scherlebecker<br />
Straße<br />
Bei diesem Entwicklungsbereich handelt es sich um die ortsrandnahen<br />
Übergänge Langenbochums und Scherlebecks zur freien Landschaft hin.<br />
Die jetzigen Nutzungsstrukturen - ackerbauliche bzw. Grünlandbewirtschaftung<br />
- sollten bis zur Realisierung der Bauleitplanung erhalten bleiben.<br />
Die Lindenallee am südlichen Ende der Scherlebecker Straße ist Teil eines<br />
größeren Alleesystems im Bereich der Riedstraße, Scherlebecker Straße<br />
und Backumer Straße und sollte als solche erhalten und gepflegt werden.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 45<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
3 Freiraum Loemühlenbachsystem<br />
(Freiraum zwischen Marl und Herten)<br />
Der Entwicklungsraum umfasst den<br />
landwirtschaftlich genutzten Freiraum<br />
zwischen Marl und Herten mit dem<br />
Bachsystem des Loemühlenbaches.<br />
Größe:<br />
1069,01 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Der Entwicklungsraum erstreckt sich über ca. 4,8 km in Nord-Süd-<br />
Ausrichtung vom Marler Ortsrand (Ortsteile Drewer und Hüls) im Norden bis<br />
zum Hertener Ortsrand (Ortsteile Langenbochum und Scherlebeck) im Süden<br />
und über ca. 3,8 km in Ost-West-Ausrichtung von der Hertener Straße<br />
und Herzlia-Allee (Marl-Drewer) im Westen bis zur Bockholter Straße im<br />
Osten.<br />
Zentrale ökologische Elemente des Raums sind das Bachsystem des Loemühlenbaches<br />
mit Kleverbecke, Elper Bach, Wiesentalbach, Bockholter<br />
Bach, Loekampbach und Freerbruchbach die (teilweise außerhalb des Entwicklungsraumes)<br />
dem Loemühlenbach zulaufen und (gemeinsam mit dem<br />
Silvertbach) über den Sickingmühlenbach in der Lippe münden.<br />
Ebenso bedeutsam sind die Waldbereiche der Arenbergischen Forstes (Matena),<br />
des Linder Forstes und der Elper Heide.<br />
Er umfasst den Bereich für die Entwicklungsziele<br />
- 3.1 IV.II Bachauenbereiche von Loemühlenbach (mit Kleverbecke,<br />
Elper Bach und Wiesentalbach), Freerbruchbach, Loekampbach und<br />
Bockholter Bach<br />
- 3.2 I.I Feldfluren und Waldbereiche zwischen Marl und Herten<br />
und entspricht den Schutzgebieten<br />
- NSG Nr. 4 "Loemühlenbachtal"<br />
- NSG Nr. 5 „Wiesentalbachquelle“<br />
- NSG Nr. 6 „Quellbereich des Bockholter Baches“<br />
- LB Nr. 2 „Freerbruchbach“<br />
- LB Nr. 4 „Loemühlenbach am Lohkamptor“<br />
- LB Nr. 5 „Wallhecke bei Matena“<br />
- LB Nr. 6 „Hohlweg bei Matena“<br />
- LSG Nr. 2 "Loemühlenbach"<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich<br />
- Waldbereiche (Arenbergische Forste Matena und Peilerbusch, Kirchenbusch,<br />
Linder Forst, Kleverbecker Heide, Elper Heide)<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft u. landschaftsorientierten Erholung<br />
- Bereich zum Schutz der Natur (Loemühlenbachsystem)<br />
- Regionaler Grünzug
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 46<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
3.1 Bachauenbereiche von Loemühlenbach<br />
(mit Kleverbecke, Elper Bach und Wiesentalbach),<br />
Bockholter Bach, Loekampbach und Freerbruchbach<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
umfasst die Bachauenbereiche des<br />
Bachsystems des Loemühlenbaches<br />
und der ihm zulaufenden Nebenbäche<br />
im Landschaftsraum zwischen Marl<br />
und Herten.<br />
Größe:<br />
256,14 ha<br />
4 Teilflächen<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel erstreckt sich in unterschiedlicher Länge<br />
und Breite entlang der vier Hauptäste des Bachsystems.<br />
- Auenbereich des Loemühlenbaches: in Nord-Süd-Ausrichtung ca. 5,5<br />
km von der Droste-Hülshoff-Straße im Norden bis zur Polsumer Straße<br />
im Süden und in Ost-West-Ausrichtung ca. 50 - 350 m Breite entlang<br />
des Baches.<br />
Auenbereich der Kleverbecke: in Nord-Süd-Ausrichtung ca. 130 - 250<br />
m Breite entlang des Baches und in Ost-West-Ausrichtung ca. 1 km<br />
vom Peilerbusch im Westen bis zur Einmündung in den Loemühlenbach<br />
im Osten.<br />
Auenbereich des Elper Baches: in Nord-Süd-Ausrichtung ca. 0,9 km<br />
von der Richterstraße/Elper Straße im Süden bis zur Einmündung in<br />
den Loemühlenbach im Norden und in Ost-West-Ausrichtung ca. 100 -<br />
200 m Breite entlang des Baches.<br />
Auenbereich des Wiesentalbaches: in Nord-Süd-Ausrichtung ca. 1 km<br />
von der Einmündung in den Loemühlenbach im Norden bis zur Bebauung<br />
an der Elper Straße im Süden und in Ost-West-Ausrichtung ca. 70<br />
- 200 m Breite entlang des Baches.<br />
- Auenbereich des Bockholter Baches: in Nord-Süd-Ausrichtung ca. 3,8<br />
km von der Einmündung in den Loemühlenbach im Norden bis zur Bebauung<br />
südlich der Marler Straße (B225) im Süden und in Ost-West-<br />
Ausrichtung ca. 60 - 450 m Breite entlang des Baches.<br />
- Auenbereich des Loekampbaches: in Nord-Süd-Ausrichtung ca. 2,0 km<br />
von der Gärtnerei südlich der Paracelsus-Klinik im Norden bis zum Wellerfeldweg<br />
im Süden und in Ost-West-Ausrichtung ca. 80 - 300 m Breite<br />
entlang des Baches.<br />
- Auenbereich des Freerbruchbaches: in Nord-Süd-Ausrichtung ca. 1,3<br />
km von der Lucy-Romberg-Schwesternschule im Norden bis zur Recklinghauser<br />
Straße (Steinernkreuz) im Süden und in Ost-West-<br />
Ausrichtung ca. 30 - 250 m Breite entlang des Baches.<br />
Die Bereich für das Entwicklungsziel<br />
- 3.1 I.I Bachauenbereiche von Loemühlenbach (mit Kleverbecke,<br />
Elper Bach und Wiesentalbach), Bockholter Bach, Loekampbach<br />
und Freerbruchbach<br />
entspricht den Schutzgebieten<br />
- NSG Nr. 4 "Loemühlenbachtal"<br />
- NSG Nr. 5 „Wiesentalbachquelle“<br />
- NSG Nr. 6 „Quellbereich des Bockholter Baches“<br />
- LB Nr. 2 „Freerbruchbach“<br />
- LB Nr. 3 „Loebrauk“<br />
- LB Nr. 4 „Loemühlenbach am Lohkamptor“<br />
- LSG Nr. 2 "Loemühlenbach", tlw.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich<br />
- Waldbereiche (Matena tlw., Kirchenbusch, Linder Forst tlw., Kleverbecker<br />
Heide tlw., Linder Forst tlw., Elper Heide tlw.)<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft u. landschaftsorientierten Erholung<br />
- Bereich zum Schutz der Natur (Loemühlenbach, Kleverbecke, Elper<br />
Bach, Wiesentalbach)<br />
- Regionaler Grünzug tlw.<br />
Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />
1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopverbundsfläche: VB-MS-4208-013 (Bachsystem Sickingmühlenbach,<br />
Loemühlenbach, Silvertbach, Freerbruchbach), VB-MS-4308-009<br />
(Bachtal Loekampbach), VB-MS-4308-014 (Loemühlenbach zwischen<br />
Ried und Loemühle), VB-MS-4308-021 (Freiraumkorridor Scherlebeck),<br />
VB-MS-4308-022 (Oberlaufbereiche Zuflüsse zum Loemühlenbach …)
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 47<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Das LANUV führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopkatasterfläche: BK-4308-0042 (LB Nr. 4 „Loemühlenbach am<br />
Lohkamptor“), BK-4308-0037 (Loemühlenteich), BK-4308-0032 (Loemühlenbachtal,<br />
Altverordnung der Bezirksregierung Münster), BK-4308-<br />
0035 tlw. (Matena), BK-4308-0144 tlw. (Wäldchen nördlich Kleverbeck),<br />
BK-4308-0145 (Ahornalleen nördl. Scherlebeck und bei Bockholt), BK-<br />
4308-0155 (Oberlauf Loemühlenbachtal, Altverordnung der Bezirksregierung<br />
Münster), BK-4308-0154 tlw. (Elper Heide), BK-4308-0057<br />
(Talaue des Freerbruchbaches)<br />
- Gesetzlich geschützte Biotope: GB-4308-0015, GB-4308-0016, GB-<br />
4308-0017, GB-4308-0115,<br />
- Biotoptypen: BT-4308-0009-2008, BT-4308-0010-2008, BT-4308-0011-<br />
2008, BT-4308-0012-2008, BT-4308-0013-2008, BT-4308-0014-2008,<br />
BT-4308-0015-2008,<br />
- Alleenkataster: AL-RE-9010, AL-RE-0002<br />
Entwicklungsziel IV.II<br />
"Anreicherung der<br />
Bachauenbereiche"<br />
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt folgende Flächen in seinen<br />
Katastern:<br />
- Bodendenkmäler: Mkz. 4308,61 Haus Loemühle<br />
Bei diesem viergeteilten Entwicklungsbereich handelt es sich um die Bachauenbereiche<br />
des Loemühlenbaches und der ihm zufließenden Nebenbäche,<br />
die mit ihren Quelllagen und angrenzenden Wäldern und Grünländern<br />
die zentrale Biotopverbundachse im Landschaftsraum zwischen Marl und<br />
Herten bilden. Der Loemühlenbach, ist nach vorherrschendem Substrat und<br />
Talform der Fließgewässertyp „der sandgeprägten Fließgewässer der Sander<br />
und sandigen Aufschüttungen“. Mit Hauptfließrichtung von Süden nach<br />
Norden mündet er mit dem Silvertbach über den Sickingmühlenbach in die<br />
Lippe. Gemeinsam bilden sie eine landesweit bedeutsame Biotopverbundfläche.<br />
Der Entwicklungsraum 3 (Freiraum Loemühlenbachsystem) wurde bis Ende<br />
des 19. Jahrhunderts fast ausschließlich von der Landwirtschaft geprägt.<br />
Entlang der Gewässer dominierte eine extensive Grünlandwirtschaft. Schon<br />
früh erfolgte eine erste Nutzung der Gewässer durch Wassermühlen (Loemühlenbach<br />
…) und Fischteiche. Diese Eingriffe in den natürlichen Wasserhaushalt<br />
waren jedoch nur punktuell, so dass die Gewässer in weiten Bereichen<br />
noch ohne anthropogene Beeinflussung verliefen und häufig von Gehölzstreifen<br />
begleitet wurden.<br />
Erst mit der Gründung der ersten Steinkohlebergwerke in der Region um<br />
1900 (Zeche General Blumenthal, Zeche Auguste Victoria) und stark anwachsenden<br />
Bevölkerungszahlen begann der umfangreiche Gewässerausbau<br />
zu Vorflutern, um Niederschlagswasser und Abwässer möglichst zügig<br />
abzuleiten.<br />
Zu den Begradigungen, Eindeichungen und Verrohrungen der Bäche aufgrund<br />
wachsender Siedlungsflächen und der Industrialisierung kamen spätestens<br />
in der Nachkriegszeit wasserbauliche Maßnahmen hinzu, die der<br />
Intensivierung der Landwirtschaft dienten. Die Auen wurden drainiert, so<br />
dass sie nun auch ackerbaulich genutzt werden konnten. Bäche wurden<br />
häufig zu geraden Gräben umgebaut und die Ufer zumindest teilweise befestigt.<br />
Damit war spätestens in den 1950er und 60er Jahren ein sehr naturferner<br />
Zustand der Gewässer erreicht. Sowohl die Wasserqualität als auch<br />
die gewässermorphologische Situation hatten sich damit in weniger als 100<br />
Jahren bedeutend verschlechtert. Das flachmuldige Bockholter Bachtal z.B.<br />
war bis vor hundert Jahren und auch noch später ein ökologisch bedeutsames,<br />
extensiv genutztes Nass- bzw. Feuchtgrünland mit natürlichem Bachlauf<br />
und damit ökologisch wertvoller als das Loemühlenbachtal, was sich ins<br />
Gegenteil verkehrt hat – aber auch aufgrund der den natürlichen Landschaftscharakter<br />
verändernden, nivellierenden und flächenintensiven Golfplatzanlage<br />
(seit 1974).<br />
In den 1960er und 70er Jahren nahmen Bevölkerung und der Anteil versiegelten<br />
Flächen immer mehr zu. Besonders Verkehrswege wurden mit streckenweiser<br />
Verrohrung der Gewässer ausgebaut. In den Folgejahren wurde<br />
deshalb der Bau von Regen- bzw. Hochwasserrückhaltebecken notwendig.<br />
In den letzten Jahren wurden zahlreiche bauliche Maßnahmen an den Gewässern<br />
im Planungsgebiet durchgeführt, die zum einen dem Hochwasserschutz<br />
dienen und zum anderen ökologische Verbesserungen bewirken<br />
sollten. Hierzu zählen Hochwasserschutzmaßnahmen am Loemühlenbach<br />
und am Freerbruchbach sowie die Umgestaltung des Silvertbaches in Marl.<br />
Natürliche Gewässerstrukturen sind im und am Loemühlenbach und seinen<br />
Nebengewässern dennoch nur streckenweise und unvollständig vorhanden.<br />
Die ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung des Gewässersystems<br />
Loemühlenbach, <strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong>, als Naturschutzgebiet vom
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 48<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
29.06.2000 wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Bezirksregierung<br />
Münster Nr. 28 am 16.07.2001 mit einer Gesamtfläche von 53,5 ha rechtskräftig<br />
Die aktuelle Ausweisung wurde um den Quellbereich des Loemühlenbaches<br />
selbst und einige andere Flächen erweitert.<br />
Lohmühlenbachsystem, durchgehend<br />
- Sicherung und Entwicklung der<br />
Gewässer und ihrer Ufer- und Auenbereiche<br />
als Naturschutzgebiet<br />
(tlw.), Geschützter Landschaftsbestandteil<br />
(tlw.) oder Landschaftsschutzgebiet<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung im<br />
Rahmen des „Konzepts zur naturnahen<br />
Entwicklung des Silvertbaches<br />
und seiner Nebengewässer“<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> (März<br />
2009)<br />
- Suchraum für Entwicklungs-, Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahmen<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für die Auenbereiche des Loemühlenbachsystems<br />
ist die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen<br />
und gewässerökologischen Durchgängigkeit der Gewässer, ihrer Uferbereiche<br />
und Auen im Sinne des Biotopverbundes.<br />
Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Loemühlenbachtal“ und<br />
dem bestehenden Pflege- und Entwicklungsplan sind die grundlegenden<br />
Voraussetzungen für einen umfassenden Gewässerschutz und Biotopverbund<br />
für den - weitaus größten - Teil des Loemühlenbaches und der Kleverbecke<br />
bereits geschaffen. Durch die Einbeziehung der restlichen Gewässer-<br />
Laufstrecken im Bereich der Quelllage und einige kleinräumige Auenabschnitte<br />
in die Naturschutzgebietsausweisung werden noch vorhandene<br />
Lücken geschlossen.<br />
Die Auen von Elper Bach, Wiesentalbach, Bockholter Bach, Loekampbach<br />
und Freerbruchbach als Bestandteile des Loemühlenbachsystems gilt es<br />
entsprechend ihrer ökologischen Wertigkeit als Geschützte Landschaftsbestandteile<br />
oder Teile des Landschaftsschutzes zu entwickeln und einen<br />
großräumigen Biotopverbund zu ermöglichen bzw. zu stärken.<br />
Konzepte zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer (KNEF) sind<br />
grundsätzlich „Angebotsplanungen“. Sie formulieren Ziele zur nachhaltigen<br />
naturnahen Gewässerentwicklung aus fließgewässerökologischer Sicht. Die<br />
Umsetzung erfolgt im Rahmen der Unterhaltung sowie gegebenenfalls durch<br />
entsprechende Ausbauverfahren nach dem Prinzip der Kooperation und<br />
Freiwilligkeit aller an der Konzepterstellung und -umsetzung Beteiligten.<br />
Gradmesser für die Veränderung der Gewässerstrukturen ist die Gewässerstrukturgüte,<br />
die in eigenen Karten dargestellt wird, die die Ausstattung mit<br />
ökologisch bedeutsamen Strukturelementen und das Ausmaß der Veränderung<br />
der natürlichen Gewässergestalt bewerten. In seiner aktuellen Ausprägung<br />
wird das Gewässersystem als stark bis vollständig verändert eingestuft.<br />
Dies unterstreicht die erheblichen strukturellen Defizite. Aufgrund der<br />
Begradigungen und anderer Ausbaumaßnahmen und der oftmals intensiven<br />
landwirtschaftlichen, aber auch gewerblichen und wohnbaulichen Nutzung<br />
des Umfeldes ist meist nur eine geringe Strukturierung von Längs- und<br />
Querprofil vorhanden.<br />
Insgesamt zeigt sich die Sohle als besonders verarmt, so dass unveränderte<br />
naturnahe Sohlabschnitte vollkommen fehlen. Im Uferbereich dominieren<br />
stark bis vollständig veränderte Gewässerabschnitte. Ein heterogeneres Bild<br />
bietet das Umfeld, das sowohl links als auch rechts deutlich weniger vollständig<br />
veränderte Gewässerabschnitte und zudem auch einige unveränderte<br />
bis mäßig veränderte Gewässerabschnitte aufweist.<br />
Die Biologische Güte des Loemühlenbaches wird im Ergebnisbericht Lippe<br />
(Wasserrahmenrichtlinie NRW, Juni 2005) insgesamt als „stark verschmutzt“<br />
angesehen. Die Ausgangssituation für die Fischfauna an Loemühlenbach<br />
und Sickingmühlenbach kann nicht eingestuft werden, da am Unter- und<br />
Mittellauf des Loemühlenbaches das Qualitätskriterium nicht eingehalten<br />
wird<br />
Der ökologische Gewässerzustand des Loemühlenbaches sticht anhand der<br />
Bewertung der aquatischen Organismen negativ hervor, da hier nur eine<br />
unbefriedigende ökologische Zustandsklasse erreicht wurde.<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG können die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG auch einem im Landschaftsplan<br />
abgegrenzten Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass die Festsetzungen<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind. Diese Suchräume<br />
für Entwicklungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Ausgleich<br />
ökologischer Defizite des Raumes, zur Gliederung der Landschaft, zur Belebung<br />
des Landschaftsbildes und zur Förderung der Erholungseignung können<br />
Flächenumwandlungen und/oder -extensivierungen und/oder die Anlage<br />
linearer Vernetzungsstrukturen (z.B. Baumreihen, Alleen, Gehölze, Raine,<br />
Säume, Ackerrandstreifen, Mahdgutübertragung, temp. Grünstreifen etc.)<br />
sein. Insbesondere Ausgleichs- und Ersatzbedürfnisse Dritter können entsprechend<br />
der beschriebenen Anreicherungserfordernisse im Rahmen des<br />
Vertragsnaturschutzes gem. § 3 BNatSchG direkt oder über einen Ökopool<br />
gem. § 5a LG umgesetzt werden innerhalb der systematisierten ökologischen<br />
Vernetzungsstrukturen des Landschaftsplanes.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 49<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Erhaltung und Sicherung der Erholungsfunktion<br />
dieser vielfältigen<br />
Bachlandschaften<br />
- Erhaltung und Optimierung der<br />
Trenn-, Ausgleichs-, und Immissionsschutzfunktionen<br />
und luftklimatischen<br />
Erneuerungs- und Austauschfunktionen<br />
Insbesondere die in Ortsrandnähe liegenden Auenbereiche des Loemühlenbaches<br />
(Haus Loemühle, …), des Loekampbaches und des Freerbruchbaches<br />
in Marl und des Elper Baches und des Wiesentalbaches in Herten mit<br />
ihren Grünländereien und Gehölzstrukturen dienen mit ihren zahlreichen<br />
gliedernden Landschaftselementen in besonderer Weise der stadtnahen<br />
Erholung und bieten zusammen mit dem gesamten Bachsystem des Loemühlenbaches,<br />
dem Arenbergschen Forst (Matena) und dem Golfplatz auch<br />
regional vielfältige Möglichkeiten ruhiger Erholung. Der gesamte Bachauenbereich<br />
ist nicht nur ökologisch, sondern auch optisch das prägende Element<br />
dieser Kulturlandschaft.<br />
Insbesondere die in Ortsrandnähe liegenden Auenbereiche haben wichtige<br />
Trenn- und Ausgleichsfunktionen wahrzunehmen. Schadstoffausfilterung<br />
und Frischluftentstehung gehören ebenso zu ihren Aufgaben.<br />
Quelllage des Loemühlenbaches<br />
(südlicher Zulauf)<br />
- Sicherung und Entwicklung des<br />
Gewässers, seiner Ufer- und Auenbereiche<br />
als Naturschutzgebiet<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Loemühlenbachsystem, durchgehend<br />
- Sicherung und Optimierung der historisch<br />
belegten Altwaldflächen im<br />
Quellbereich als Trittsteinbiotop<br />
und als Lebensraum für Höhenbrüter<br />
und Altholzbesiedler<br />
- Waldrandgestaltung an der Ostflanke<br />
des Waldbestandes<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für die Auenbereiche des Loemühlenbachsystems<br />
ist die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen<br />
und gewässerökologischen Durchgängigkeit der Gewässer, ihrer Uferbereiche<br />
und Auen im Sinne des Biotopverbundes.<br />
Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Loemühlenbachtal“ und<br />
dem bestehenden Pflege- und Entwicklungsplan sind die grundlegenden<br />
Voraussetzungen für einen umfassenden Gewässerschutz und Biotopverbund<br />
für den - weitaus größten - Teil des Loemühlenbaches und der Kleverbecke<br />
bereits geschaffen. Durch die Einbeziehung der Quelllage in die Naturschutzgebietsausweisung<br />
wird das Naturschutzgebiet arrondiert.<br />
Der heute zumeist trockene Graben erstreckt sich auf einer Länge von ca.<br />
250 m. Der ehemalige Quellbereich des nahmengebenden Loemühlenbaches<br />
befindet sich im südlichsten Bereich des Entwicklungszielraumes nördlich<br />
der Polsumer Straße. Das NSG Nr. 4 "Loemühlenbachtal" bildet das<br />
Zentrum dieses Bachauenabschnitts.<br />
Umgeben ist der Graben von einem feuchten, naturnahen Laubwald mit<br />
hoher historischer Kontinuität im starken Baumholzalter mit dichter Krautund<br />
Strauchschicht, der von Buchen und Birken geprägt wird (FFH-<br />
Lebensraumtyp, Anhang I, BK-4308-0154). Stieleichen, Ebereschen und<br />
Erlen im Einflussbereich des Baches sind untergemischt; vereinzelt kommen<br />
Kiefern vor. Über eine naturnahe Waldbewirtschaftung mit Alt- und Totholzerhaltung<br />
kann die hohe Wertigkeit dieses Altwaldes der Elper Heide auch<br />
langfristig gesichert werden. Vorhandene Wege sollten auf ein Minimum<br />
reduziert und Trampelpfade und Privatnutzungen beseitigt werden (Kleingartenanlage<br />
Transvaal). Der östliche Waldrand ist ungegliedert - als Übergangsräume<br />
zwischen geschlossenem Wald und der offenen Landschaft<br />
stellen Waldränder eigene charakteristische Lebensräume dar.<br />
Oberlauf des Loemühlenbaches<br />
(südlicher Zulauf)<br />
- Sicherung und Entwicklung des<br />
Gewässers, seiner Ufer- und Auenbereiche<br />
als Naturschutzgebiet<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Loemühlenbachsystem, durchgehend<br />
- Verlegung des Baches im Bereich<br />
des Löschwasserteiches in den<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für die Auenbereiche des Loemühlenbachsystems<br />
ist die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen<br />
und gewässerökologischen Durchgängigkeit der Gewässer, ihrer Uferbereiche<br />
und Auen im Sinne des Biotopverbundes.<br />
Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Loemühlenbachtal“ und<br />
dem bestehenden Pflege- und Entwicklungsplan sind die grundlegenden<br />
Voraussetzungen für einen umfassenden Gewässerschutz und Biotopverbund<br />
für den - weitaus größten - Teil des Loemühlenbaches und der Kleverbecke<br />
bereits geschaffen. Durch die Einbeziehung einiger kleinräumiger<br />
Auenabschnitte in die Naturschutzgebietsausweisung werden noch vorhandene<br />
Lücken geschlossen.<br />
Der ca. 800 m lange Oberlauf des begradigten und teilweise befestigten<br />
Loemühlenbaches (BK-4308-0155), der im Westteil zeitweise trocken fällt,<br />
ist hier als schmaler Wiesengraben ausgeprägt. Im Ostteil ist er erstmals<br />
dauerhaft Wasser führend mit Uferhochstauden, einem feuchten und artenreichen<br />
Grünlandstreifen im mittleren Teil (GB-4308-0115) und einem Erlen-<br />
Weiden-Gehölzsaum Richtung Backumer Straße. Das NSG Nr. 4 "Loemühlenbachtal"<br />
bildet das Zentrum dieses Bachauenabschnitts.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 50<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Nebenschluss und Öffnung der<br />
Gewässerverrohrung in der Fläche<br />
- Vermehrung und Extensivierung der<br />
Grünländer in der Bachaue<br />
- Entwicklung nutzungsfreier Uferrandstreifen<br />
Der Auenbereich des oberen Loemühlenbaches stellt sich als Wiesental auf<br />
Gleyböden dar. Pferdeweiden und Intensiv-Mähwiesen nehmen - unterbrochen<br />
von zwei kleinen altholzreichen Feldgehölzen (tlw. Pappel), einer Fichtenparzelle<br />
und einem Wochendgrundstück - weite Teile der Aue ein. Am<br />
Nordrand ziehen sich Ackerflächen bis an den Bach. Zur Backumer Straße<br />
hin gibt es im Bereich eines Reiterhofes einen Löschteich im Hauptschluss<br />
des Gewässers mit anschließender Verrohrung auf ca. 60 m.<br />
Der historische Gewässerverlauf wurde<br />
nördlich und südlich de Backumer<br />
Straße verändert …<br />
(Ende des 19. Jahr. war das Gewässer<br />
stellenweise schon begradigt<br />
und befestigt, besaß aber<br />
noch kein Regelprofil, Königlich<br />
Preußische Landesaufnahme, ca.<br />
1893, HK 25 NE<br />
… und im weiteren Verlauf an den<br />
Rand der Flächen verlegt, begradigt<br />
und befestigt<br />
(Neuaufnahme DGK 5)<br />
Mit einer teilweisen Neutrassierung<br />
können auch in diesem Gewässerabschnitt<br />
die Voraussetzungen für einen<br />
umfassenden Gewässerschutz und<br />
eine ökologische Durchgängigkeit des<br />
Loemühlenbaches im Sinne eines Biotopverbundes<br />
geschaffen bzw. verbessert<br />
werden. Auch der Löschwasserteich<br />
profitiert von einer solchen<br />
Abkopplung, da er durch Geschiebetransport<br />
und mitgeführte organische<br />
Bestandteile quasi als Sandfang die<br />
Funktion des Löschwasserteiches beschränkt.<br />
Auch die rechtsseitig dicht<br />
an den Gewässerlauf anschließenden<br />
(Neuaufnahme DGK 5) Wohn- und Wirtschaftsgebäude im Bereich<br />
der bachnahen Fettwiesen und die lange diagonale Unterquerung der Backumer<br />
Straße lassen eine Neutrassierung des Gewässers sinnvoll erscheinen.<br />
Die gewässerbegleitende Ausweisung des Naturschutzgebietes Loemühlenbachtal<br />
kann damit dem Nebenschluss zur Umgehung des Löschwasserteiches<br />
und der Gewässerführung an der Backumer Straße folgen. Die Bespeisung<br />
des Löschwasserteiches kann durch eine eigene Zuleitung sichergestellt<br />
werden.<br />
Der ca. 400 m lange Bereich von der Backumer Straße über die Riedstraße<br />
bis zur Gärtnerei Franzen stellt sich als eng verzahnte Gemengelage aus<br />
teilweise verbautem Bach, Hoflagen, hofnahen Wiesen und Weiden, Gärten,<br />
Gehölzen und Äckern dar, in dem eigendynamische Entwicklungsmöglichkeiten<br />
für den Bach und nutzungsfreie Uferrandstreifen die ökologische<br />
Durchgängigkeit des Gewässers stabilisieren würden. Das NSG Nr. 4 "Loemühlenbachtal"<br />
bildet nur in Teilen das Zentrum dieses Bachauenabschnitts.<br />
Loemühlenbach<br />
(von der Einmündung der Kleverbecke bis B 225)<br />
- Sicherung und Entwicklung des<br />
Gewässers, seiner Ufer- und Auenbereiche<br />
als Naturschutzgebiet<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Loemühlenbachsystem, durchgehend<br />
- Optimierung des Nebenschlusses<br />
der Fischteichanlage<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für die Auenbereiche des Loemühlenbachsystems<br />
ist die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen<br />
und gewässerökologischen Durchgängigkeit der Gewässer, ihrer Uferbereiche<br />
und Auen im Sinne des Biotopverbundes.<br />
Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Loemühlenbachtal“ und<br />
dem bestehenden Pflege- und Entwicklungsplan sind die grundlegenden<br />
Voraussetzungen für einen umfassenden Gewässerschutz und Biotopverbund<br />
für den - weitaus größten - Teil des Loemühlenbaches und der Kleverbecke<br />
bereits geschaffen und werden so fortgeführt.<br />
Der ca. 1000 m lange Bereich von der Einmündung der Kleverbecke (nördlicher<br />
Zulauf des Loemühlenbaches) bis zur Marler Straße (B225) stellt sich<br />
als tief eingeschnittener, ausgebauter und gestreckter, teilweise verrohrter<br />
und überbauter Gewässerabschnitt (großer Gartenbaubetrieb) mit einer<br />
großen Fischteichanlage im Nebenschluss (Zucht, Verkauf, Angelsport) dar.<br />
Elper Bach und Wiesentalbach führen ihm weiteres Wasser zu. Das NSG<br />
Nr. 4 "Loemühlenbachtal" bildet nur in Teilen das Zentrum dieses Bachau-
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 51<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Vermehrung und Extensivierung der<br />
Grünländer in der Bachaue<br />
- Entwicklung nutzungsfreier Uferrandstreifen<br />
- Umbau von Pappelbeständen<br />
enabschnitts.<br />
Der strukturarme Bachabschnitt durchfließt kleinere von Pappeln überschirmte<br />
Erlen-Eschen-Gehölze, Fettweiden und Ackerbrachen (BK-4308-<br />
0032 tlw.). Mittelfristig sollten diese Pappelbestände in Erlenwälder umgewandelt<br />
werden um eine naturnahe Bestockung der Bachaue zu erreichen.<br />
Loemühlenbach<br />
(von der B 225 bis<br />
Loemühlenweg am Haus Loemühle)<br />
- Sicherung und Entwicklung des<br />
Gewässers, seiner Ufer- und Auenbereiche<br />
als Naturschutzgebiet<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Loemühlenbachsystem, durchgehend<br />
- Erhaltung und Förderung der<br />
Feucht- und Nassgrünländer in der<br />
Bachaue<br />
- Vermehrung und Extensivierung der<br />
Grünländer in der Bachaue<br />
- Entwicklung nutzungsfreier Uferrandstreifen<br />
- Erhaltung der derzeitigen Landschaftsstruktur<br />
und des Kleinreliefs<br />
- Naturnahe Waldbewirtschaftung in<br />
der Bachaue als Trittsteinbiotop<br />
und als Lebensraum der Feuchtund<br />
Sumpfwälder und für Höhlenbrüter<br />
und Altholzbesiedler<br />
- Umbau von Pappelbeständen<br />
- Erhaltung und Förderung der ausgedehnten<br />
Röhrichte und Hochstaudenfluren<br />
- Neophytenbekämpfung<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für die Auenbereiche des Loemühlenbachsystems<br />
ist die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen<br />
und gewässerökologischen Durchgängigkeit der Gewässer, ihrer Uferbereiche<br />
und Auen im Sinne des Biotopverbundes.<br />
Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Loemühlenbachtal“ und<br />
dem bestehenden Pflege- und Entwicklungsplan sind die grundlegenden<br />
Voraussetzungen für einen umfassenden Gewässerschutz und Biotopverbund<br />
für den - weitaus größten - Teil des Loemühlenbaches und der Kleverbecke<br />
bereits geschaffen. Durch die Einbeziehung einiger kleinräumiger<br />
Auenabschnitte in die Naturschutzgebietsausweisung werden noch vorhandene<br />
Lücken geschlossen.<br />
Der ca. 3500 m lange Abschnitt des Loemühlenbaches ist unverbaut und<br />
etwa einen Meter breit. Im Süden ist der Bach mehr oder weniger ein naturferner<br />
Graben. Nördlich des Hofes Kleverbeck und eines anschließenden<br />
Eichenwäldchens erhält er Wasser aus einem kleinen Zufluss. Im nördlichen<br />
Gebietsteil präsentiert er sich als Sandbach mit unverbauter Gewässersohle<br />
der abschnittsweise noch Strukturen naturnaher Fließgewässer wie angedeutete<br />
Mäander, variierende Strömungsgeschwindigkeiten und Wassertiefen<br />
und kleinere Uferabbrüche aufweist. Verschiedene heimische Gehölze<br />
liefern eine weitgehend durchgängige Beschattung des Gewässers. Das<br />
NSG Nr. 4 "Loemühlenbachtal" bildet das Zentrum dieses Bachauenabschnitts.<br />
Nach der Unterquerung der B 225 finden sich auf den ersten 500 m linksseitig<br />
eichendominierte Wald- und Gehölzstreifen (kleiner Kiefernmischwaldbestand)<br />
und Ackerlagen in der Bachaue, während rechtsseitig Fettwiesen und<br />
-weiden dominieren (BK-4308-0032 tlw.). Eingelagert finden sich Nasswiesen,<br />
die teilweise eine von Schilf und Rohrglanzgras geprägte Röhrichtvegetation<br />
aufweisen (GB-4308-0017). Das gruppenweise Auftreten von Staudenknöterich<br />
macht hier eine Neophytenbekämpfung erforderlich.<br />
In dem nördlich Kleverbeck anschließenden naturnahen Eichenwäldchen<br />
(BK-4308-0144) im mittleren Baumholzalter mit einzelnen alten Buchen und<br />
Eichen breitet sich die Späte Traubenkirsche aus. Das Gebiet ist als Trittsteinbiotop<br />
u.a. für Höhlenbrüter und auch für den Biotopverbund von besonderem<br />
Wert. Es sollte unter weitgehender Erhaltung der naturnahen und<br />
bodenständigen Bestockung erhalten bleiben.<br />
Auf der gegenüberliegenden Seite des Loemühlenbaches befindet sich ein<br />
Grabhügel, der beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Archäologie für<br />
Westfalen als Bodendenkmal Mkz. 4308,62 geführt wird.<br />
Vom Zufluss nördlich des Hofes Kleverbeck bis zur Zufahrt zum Forsthaus<br />
Matena (ca. 500 m) wird die Niedermoorrinne des Loemühlenbaches linksseitig<br />
von großflächigen Röhrichten aus Schilfrohr und Rohrkolben gesäumt,<br />
die wiederum eng mit Gebüschen und Erlengaleriewäldern verzahnt sind<br />
(GB-4308-0017). Ackerlagen schließen sich innerhalb der Bachaue an.<br />
Rechtsseitig wird der Loemühlenbach hier von Fettweiden begleitet (BK-<br />
4308-0032 tlw.). Das gruppenweise Auftreten der Herkulesstaude macht<br />
hier eine Neophytenbekämpfung erforderlich.<br />
An der Matenastraße gliedern die beiden Geschützten Landschaftsbestandteile<br />
Nr. 3 „Wallhecke bei Matena“ (westlich) und Nr. 4 „Hohlweg bei Matena“<br />
(östlich) die Bachaue.<br />
Am Gewässerabschnitt im Bereich des Forstes Matena (ca. 700 m) schließen<br />
sich linksseitig weitere, teilweise von Pappeln überschirmte, quellig<br />
durchsickerte Erlenbestände an. Rechtsseitig finden sich von Gehölzen und<br />
einer kleineren privaten Teichanlage gegliederte, aus Ackerbrachen hervorgegangene<br />
Fettwiesen mit einem kleineren Röhrichtbestand (BK-4308-0032<br />
tlw., GB-4308-0016) im mittleren Bereich. Ackerlagen schließen sich an.<br />
Uferbefestigungen aus Wasserbausteinen sollten entfernt werden. Das<br />
gruppenweise Auftreten von Staudenknöterich und Drüsigem Springkraut<br />
macht hier eine Neophytenbekämpfung erforderlich.<br />
Nördlich des Forstes Matena bis zum Loemühlenweg (ca. 850 m) wird der
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 52<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Bach linksseitig durch großflächige Nass- und Feuchtbrachen mit üppigen<br />
von Seggen und Röhrichtelementen durchsetzten Hochstaudenfluren geprägt.<br />
Weiterhin stocken innerhalb dieser Brachen seggenreiche Erlen-<br />
Sumpfwaldbereiche (GB-4308-0015). Rechtsseitig wird der Loemühlenbach<br />
begleitet von einer Fettwiese und Grünlandbrachen, die in einen Eichenbestand<br />
übergehen, der im Bereich des Loemühlenteiches und des Loemühlenweges<br />
sehr schmal wird (BK-4308-0032 tlw.). Haus Loemühle wird als<br />
Bodendenkmal: Mkz. 4308,61 beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe,<br />
Archäologie für Westfalen geführt. Ein großer Ackerschlag schließt sich<br />
nach Osten an. Im Norden außen vorgelagert findet sich eine Ausgleichsaufforstung.<br />
Loemühlenbach<br />
(vom Loemühlenweg am Haus Loemühle bis zur<br />
Droste-Hülshoff-Straße)<br />
- Sicherung und Entwicklung des<br />
Gewässer und seiner Ufer- und<br />
Auenbereiche<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Loemühlenbachsystem, durchgehend<br />
- Extensivierung der Grünländer in<br />
der Bachaue<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für die Auenbereiche des Loemühlenbachsystems<br />
ist die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen<br />
und gewässerökologischen Durchgängigkeit der Gewässer, ihrer Uferbereiche<br />
und Auen im Sinne des Biotopverbundes.<br />
Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Loemühlenbachtal“ und<br />
dem bestehenden Pflege- und Entwicklungsplan sind die grundlegenden<br />
Voraussetzungen für einen umfassenden Gewässerschutz und Biotopverbund<br />
für den - weitaus größten - Teil des Loemühlenbaches und der Kleverbecke<br />
bereits geschaffen. Die restliche Gewässer-Laufstrecke gilt es entsprechend<br />
ihrer ökologischen Wertigkeit als Geschützte Landschaftsbestandteil<br />
oder Teil des Landschaftsschutzes zu entwickeln und einen Biotopverbund<br />
zu ermöglichen bzw. zu stärken.<br />
Der ca. 900 m lange Abschnitt des Loemühlenbaches weist noch einige<br />
naturnahe Strukturen wie eine unbefestigte sandige Gewässersohle, variierende<br />
Fließgeschwindigkeiten und Flachwasserzonen auf. Der mittlere, ca.<br />
350 m lange Bereich ist allerdings begradigt und dabei von begleitenden<br />
Gehölzen und damit Beschattung frei. Der Bockholter Bach führt ihm weiteres<br />
Wasser zu. Der LB Nr. 4 „Loemühlenbach am Lohkamptor“ bildet das<br />
Zentrum dieses Bachauenabschnitts.<br />
Nördlich des Loemühlenweges zwischen der Loemühle und der Straße „Auf<br />
Höwings Feld“ durchfließt der Loemühlenbach auf ca. 250 m von Hochstaudenfluren<br />
begleitet eine baum- und gehölzbestandene feuchte Wiese und<br />
anschließend begradigt und gehölzfrei auf ca. 350 m beidseitig artenarmes<br />
Intensivgrünland (Fettwiesen). Der nördliche Teil wird von Feuchtbrachen<br />
mit Hochstaudenfluren und Röhrichten eingenommen, die vom renaturierten<br />
Loemühlenbach durchflossen werden (LB Nr. 4 „Loemühlenbach am Lohkamptor“,<br />
GB-4308-0042).<br />
Auenbereich der Kleverbecke<br />
- Sicherung und Entwicklung des<br />
Gewässers, seiner Ufer- und Auenbereiche<br />
als Naturschutzgebiet<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Loemühlenbachsystem, durchgehend<br />
- Vermehrung und Extensivierung der<br />
Grünländer in der Bachaue<br />
- Entwicklung nutzungsfreier Uferrandstreifen<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für die Auenbereiche des Loemühlenbachsystems<br />
ist die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen<br />
und gewässerökologischen Durchgängigkeit der Gewässer, ihrer Uferbereiche<br />
und Auen im Sinne des Biotopverbundes.<br />
Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Loemühlenbachtal“ und<br />
dem bestehenden Pflege- und Entwicklungsplan sind die grundlegenden<br />
Voraussetzungen für einen umfassenden Gewässerschutz und Biotopverbund<br />
für den - weitaus größten - Teil des Loemühlenbaches und der Kleverbecke<br />
bereits geschaffen. Durch die Einbeziehung einiger kleinräumiger<br />
Auenabschnitte in die Naturschutzgebietsausweisung werden noch vorhandene<br />
Lücken geschlossen.<br />
Die ca. 1090 m lange Kleverbecke (nördlicher Zulauf des Loemühlenbaches)<br />
stellt sich im gesamten Verlauf als schmaler Wiesengraben mit insgesamt<br />
nur geringer Beschattung dar. Der Quellbereich ist nur temporär wasserführend.<br />
Der erste Abschnitt des Loemühlenbaches ist teilweise begradigt und ein<br />
Acker grenzt direkt an den Bachlauf. Im Uferbereich befinden sich einige<br />
Birken, die eine insgesamt lückenhafte und unterbrochene Gehölzstruktur<br />
entlang des Baches einleiten. Die Gehölze bestehen überwiegend aus Birken,<br />
Weiden und Buschweiden. Ungefähr in der Mitte liegt ein Teich im<br />
Hauptschluss. In diesem Bereich existiert eine Gehölzgruppe aus Eichen,<br />
Birken, Erlen und Weiden, die sich als Querriegel zwischen den Weiden<br />
fortsetzt. Die gesamte Aue wird geprägt von großflächigem artenarmem<br />
Intensivgrünland (Fettweiden).Linksseitig grenzen die Privatnutzungen<br />
zweier Höfe und der erste Teil eines großen Gartenbaubetriebes am Loe-
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 53<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
mühlenbach an das Bachufer. Große Ackerschläge schließt sich nach Norden<br />
und Süden an.<br />
Auenbereich des Elper Baches<br />
- Sicherung und Entwicklung des<br />
Gewässers, seiner Ufer- und Auenbereiche<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Loemühlenbachsystem, durchgehend<br />
- Vermehrung und Extensivierung der<br />
Grünländer in der Bachaue<br />
- Entwicklung nutzungsfreier Uferrandstreifen<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für die Auenbereiche des Loemühlenbachsystems<br />
ist die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen<br />
und gewässerökologischen Durchgängigkeit der Gewässer, ihrer Uferbereiche<br />
und Auen im Sinne des Biotopverbundes.<br />
Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Loemühlenbachtal“ und<br />
dem bestehenden Pflege- und Entwicklungsplan sind die grundlegenden<br />
Voraussetzungen für einen umfassenden Gewässerschutz und Biotopverbund<br />
für den - weitaus größten - Teil des Loemühlenbaches und der Kleverbecke<br />
bereits geschaffen.<br />
Die Aue des Elper Baches als Bestandteil des Loemühlenbachsystems gilt<br />
es entsprechend ihrer ökologischen Wertigkeit als Teil des Landschaftsschutzes<br />
zu entwickeln und einen großräumigen Biotopverbund zu ermöglichen<br />
bzw. zu stärken.<br />
Der ca. 835 m lange abschnittsweise begradigte Elper Bach ist als Graben<br />
mit nur geringer Uferstruktur ausgebildet. Sohle und Uferbereiche sind<br />
überwiegend strukturarm und teilweise verbaut. Im größten Teil seines Verlaufes<br />
wird er von Gehölzstrukturen beschattet. Die bodenbestimmte Aue<br />
erstreckt sich allerdings bis zur Richterstraße/Elper Straße im Süden.<br />
Der Quellbereich des Elper Baches befindet sich auf dem Gelände einer<br />
Mischwasserbehandlungsanlage. Im anschließenden Umfeld des Baches<br />
liegen landwirtschaftliche Nutzflächen in Form von artenarmem Intensivgrünland<br />
(Fettwiesen und -weiden) und Ackerland. Rechtsseitig schließt sich<br />
die ausgedehnte Kleingartenanlage Scherlebeck an. Linksseitig verläuft die<br />
Backumer Strasse, deren Ahornallee 60-80 cm starke Bäume aufweist, teils<br />
auch Althölzer mit bis 90 cm Durchmesser (BK-4308-0145 tlw.). Bis auf<br />
kurze Strecken wird der Bach von einem gut ausgebildeten Gehölzstreifen<br />
aus Eichen, Baum- und Strauchweiden, Ahorn-Arten und Birken begleitet.<br />
Etwa auf halber Strecke ist in diesen Streifen am linken Ufer eine kleinflächige<br />
Nasswiese mit Sumpfgräsern integriert. Im Bereich der anschließenden<br />
Fischzuchtanlage ist der Bach auf knapp 100 m verrohrt. Im Unterlauf<br />
tritt der Bach in ein Erlen-Eschen-Junggehölz ein, das bereits Teil des NSG<br />
Nr. 4 "Loemühlenbachtal" ist.<br />
Auenbereich des Wiesentalbaches<br />
- Sicherung und Entwicklung des<br />
Gewässers, seiner Ufer- und Auenbereiche<br />
(als Naturschutzgebiet,<br />
tlw.)<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Loemühlenbachsystem, durchgehend<br />
- Wiederherstellung der Quellstruktur<br />
- Vermehrung und Extensivierung der<br />
Grünländer in der Bachaue<br />
- Entwicklung nutzungsfreier Uferrandstreifen<br />
- Umbau von Pappelbeständen<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für die Auenbereiche des Loemühlenbachsystems<br />
ist die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen<br />
und gewässerökologischen Durchgängigkeit der Gewässer, ihrer Uferbereiche<br />
und Auen im Sinne des Biotopverbundes.<br />
Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Loemühlenbachtal“ und<br />
dem bestehenden Pflege- und Entwicklungsplan sind die grundlegenden<br />
Voraussetzungen für einen umfassenden Gewässerschutz und Biotopverbund<br />
für den - weitaus größten - Teil des Loemühlenbaches und der Kleverbecke<br />
bereits geschaffen.<br />
Die Aue des Wiesentalbaches als Bestandteil des Loemühlenbachsystems<br />
gilt es entsprechend ihrer ökologischen Wertigkeit als Naturschutzgebiet<br />
(Quelle) oder Teil des Landschaftsschutzes zu entwickeln und einen großräumigen<br />
Biotopverbund zu ermöglichen bzw. zu stärken.<br />
Der ca. 1040 m lange abschnittsweise begradigte Wiesentalbach weist trotz<br />
grabenartiger Eintiefung zwischen relativ hohen und steilen Böschungen nur<br />
stellenweise eine leichte Eigendynamik im Uferbereich auf. Sohle und Uferbereiche<br />
sind überwiegend strukturarm und teilweise verbaut (Reste einer<br />
ehemaligen Uferverbauung, mehrere kleine Abstürze). Gehölzbestände und<br />
teilweise dichter Strauchbewuchs beschatten den Bach. Die bodenbestimmte<br />
Aue erstreckt sich allerdings bis an die Bebauung an der Elper Straße im<br />
Süden.<br />
Der Quellbereich des Wiesentalbaches befindet sich auf dem Gelände der<br />
Kläranlage an der Elper Straße (zurzeit Rückbau des alten geschlossenen<br />
RÜB/RRB und angrenzend Neubau eines offenen RÜB/RRB) im NSG Nr. 5<br />
„Wiesentalbachquelle“, mit gehölzbestandenen Grünlandbrachen, privaten<br />
(Obstbaum-) Wiesen (linksseitig) und ca. 15 m breitem Gehölz- und Hochstaudenstreifen<br />
(rechtsseitig).<br />
Bachabwärts finden sich kleinräumige Weiden, ein Sandreitplatz, Hofgrün<br />
und Ackerflächen direkt am Bach. Nördlich befinden sich am rechten Ufer<br />
ein Pappelwald, ein Entwässerungsgraben und eine röhrichtbestandene<br />
Nasswiese. Am linken Ufer befindet sich ein Teich im Nebenschluss, der<br />
von einem dichten Gehölz aus Birke, Erle, Weide, Hainbuche und Hartriegel
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 54<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
gesäumt wird. Hier fließt ein namenloser ca. 290 m langer Bach rechtsseitig<br />
zu, der nahe der B 225 in einem dichten unzugänglichen Gehölz seinen<br />
Ursprung hat. Ackernutzung bestimmt hier und unterhalb des Zusammenflusses<br />
bis zum Loemühlenbach das Landschaftsbild. Im Uferbereich finden<br />
sich stellenweise Buschwerk und kleinflächig Reste von Nasswiesen.<br />
Auenbereich des Bockholter Baches<br />
- Sicherung und Entwicklung der<br />
Gewässer und ihrer Ufer- und Auenbereiche<br />
(als Naturschutzgebiet<br />
tlw.)<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Loemühlenbachsystem, durchgehend<br />
- Wiederherstellung eines Quellarmes<br />
- Extensivierung der Grünländer in<br />
der Bachaue<br />
- Entwicklung nutzungsfreier Uferrandstreifen<br />
- Umbau von Pappelbeständen<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für die Auenbereiche des Loemühlenbachsystems<br />
ist die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen<br />
und gewässerökologischen Durchgängigkeit der Gewässer, ihrer Uferbereiche<br />
und Auen im Sinne des Biotopverbundes.<br />
Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Loemühlenbachtal“ und<br />
dem bestehenden Pflege- und Entwicklungsplan sind die grundlegenden<br />
Voraussetzungen für einen umfassenden Gewässerschutz und Biotopverbund<br />
für den - weitaus größten - Teil des Loemühlenbaches und der Kleverbecke<br />
bereits geschaffen.<br />
Die Aue des Bockholter Baches als Bestandteil des Loemühlenbachsystems<br />
gilt es entsprechend ihrer ökologischen Wertigkeit als Naturschutzgebiet<br />
(Quelle) oder Teil des Landschaftsschutzes zu entwickeln und einen großräumigen<br />
Biotopverbund zu ermöglichen bzw. zu stärken.<br />
Der ca. 3740 m lange Bockholter Bach verläuft schwach gewunden und<br />
überwiegend begradigt in einem Trapezprofil. Das Gewässer ist streckenweise<br />
stark eingetieft, seine Ufer vielfach befestigt. Der Sandbach wird in<br />
der Regel beschattet; ansonsten bilden Gräser und Hochstauden die Ufervegetation.<br />
Ein kleiner Gewässerbereich auf Höhe der Hoflage Schmickmann<br />
wurde renaturiert. Die Durchgängigkeit behindern verschiedene Wege<br />
und insbesondere die Lipperandstraße (L 522) und die Straße „Auf Höwings<br />
Feld“.<br />
Ein Quellbereich des Bockholter Baches befindet sich in einem Eichengehölz<br />
direkt nördlich der Marler Straße (B 225) umgeben von landwirtschaftlichen<br />
Gärten im Westen, Fettweiden im Osten und Ackerlagen im Norden.<br />
Teile des Wasser des Oberlaufes entstammen Vorflutern unbekannter Entstehung<br />
im Bereich der Bebauung an der Marler Straße. Eine zweite Quelllage<br />
ca. 150 m weiter östlich und südlich der Hoflage Buschert existiert nur<br />
als Schachtring und auf ca. 300 m verrohrte Ableitung, die nordöstlich der<br />
Hoflage Natrop Evers in den Bockholter Bach einmündet.<br />
Anschließend befindet sich linksseitig des Gewässers bis ca. 250 m südlich<br />
des Salmsweges auf einer Länge von ca. 1650 m und einer Breite von 200 -<br />
300 m direkt an den Bachlauf angrenzend ein Golfplatz. Nördlich der Reichensteinstraße<br />
(ca. 300 m Länge) und im Zufahrts- und Parkbereich (ca.<br />
200 m Länge) erstreckt sich der Golfplatz auch rechtsseitig bis zur Bockholter<br />
Straße auf einer Gesamtbreite von 430 - 620 m. Am rechten Ufer wechseln<br />
meist Glatthaferwiesen, artenarme Fettweiden und einige Äcker und<br />
Ackerbrachen einander ab. Bis auf Höhe der Zufahrt zum Golfplatz wird der<br />
Bockholter Bach fast durchgängig von verschiedenen Gehölzstrukturen, wie<br />
Pappel- oder Erlenreihen, Eichenwald (mit Nadelhölzern) oder kleinen<br />
Eschengehölzen beschattet. Ab der Hoflage Beckmann finden sich auf ca.<br />
800 m in Richtung Norden mehrere kleine, angelegte Feuchtgebiete, die<br />
jeweils sowohl verschiedene Sumpf- und Röhrichtbestände als auch Silberweiden-<br />
und Erlengebüsche aufweisen. Das Gewässer wurde im Bereich<br />
der Hoflage Schmickmann auf ca. 200 m renaturiert. Der Bach weist hier<br />
mit mehreren Mäandern, Schnellen und Stillwasserzonen eine größere Laufund<br />
Strukturvielfalt auf.<br />
Der sich nördlich bis zur Einmündung in den Loemühlenbach anschließende<br />
ca. 750 m lange Abschnitt des Bockholter Baches ist ebenfalls gestreckt bis<br />
schwach geschwungen, mit tiefem Regelprofil, überwiegend strukturarmer<br />
und teilweise verbauter Sohle und Ufergestaltung und gewässernahen<br />
Strommasten und Viehtränken. Das Umfeld besteht überwiegend aus artenarmen<br />
Fettweiden (südlich der L 522) und -wiesen (nördlich der L 522),<br />
mehreren gewässernahen Hoflagen, einem Pappelmischwald (direkt südlich<br />
der L 522) und einer Aufforstungsfläche (zwischen den Hoflagen Brune und<br />
Breuer).<br />
Auenbereich des Loekampbaches<br />
- Sicherung und Entwicklung der<br />
Gewässer und ihrer Ufer- und Auenbereiche<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für die Auenbereiche des Loemühlenbachsystems<br />
ist die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen<br />
und gewässerökologischen Durchgängigkeit der Gewässer, ihrer Uferbereiche<br />
und Auen im Sinne des Biotopverbundes.<br />
Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Loemühlenbachtal“ und<br />
dem bestehenden Pflege- und Entwicklungsplan sind die grundlegenden<br />
Voraussetzungen für einen umfassenden Gewässerschutz und Biotopver-
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 55<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
bund für den - weitaus größten - Teil des Loemühlenbaches und der Kleverbecke<br />
bereits geschaffen.<br />
Die Aue des Loekampbaches als Bestandteil des Loemühlenbachsystems<br />
gilt es entsprechend ihrer ökologischen Wertigkeit als Geschützten Landschaftsbestandteil<br />
(Auengehölz) oder Teil des Landschaftsschutzes zu entwickeln<br />
und einen großräumigen Biotopverbund zu ermöglichen bzw. zu<br />
stärken.<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Loemühlenbachsystem, durchgehend<br />
- Vermehrung und Extensivierung der<br />
Grünländer in der Bachaue<br />
- Entwicklung nutzungsfreier Uferrandstreifen<br />
- Erhaltung und Pflege der Gehölzstrukturen<br />
des Geschützten Landschaftsbestandteils<br />
Loebrauk<br />
Der Entwicklungszielraum 3.1 beinhaltet den größeren Teil der hier landwirtschaftlich<br />
geprägten Loekampbachaue (Gesamtlänge 1990 m). Die bodenbestimmte<br />
Aue erstreckt sich über ca. 2000 m vom Wellerfeldweg im Süden<br />
bis zur Einmündung in die Hochwasserflutmulde des Loemühlenbaches an<br />
der Kreuzung Lipper Weg/Otto-Wels-Straße im Norden. Der ca. 1550 m<br />
lange Bachabschnitt verläuft überwiegend strukturarm und begradigt mit<br />
mäßig tiefem Regelprofil.<br />
Der Loekampbach beginnt als Wiesengraben mit einem etwa 1 m breiten<br />
Uferstreifen und durchquert zunächst ein Mosaik landwirtschaftlicher Nutzflächen,<br />
das sich aus gewässernahen Äckern und eher artenarmen Fettwiesen<br />
(im Süden) und -weiden zusammensetzt. Gesäumt werden die Ufer<br />
streckenweise hauptsächlich durch Reihen aus Kopfweiden und jungen<br />
Erlen, die oftmals nur auf einer Böschungsseite stocken. Pappel, Ahorn,<br />
Kirsche und Eiche nehmen als bachbegleitende Gehölze eine eher untergeordnete<br />
Stellung ein. Nördlich der Breddenkampstraße erstreckt sich die<br />
Gewässeraue zwischen den Siedlungen am Wellerfeldweg und am Loekamptor<br />
mit einigen gewässernahen Hoflagen, Gartenbaubetrieben und<br />
Verrohrungen (Breddenkampstraße und in Verlängerung der Imenkampstraße).<br />
Eine Ausnahme bildet eine u-förmige Gehölzstruktur aus Eichen,<br />
Erlen und Eschen an der Verlängerung der Loekampstraße südlich<br />
der Breddenkampstraße im Bereich der Hoflagen Wehling und Nottenkämper<br />
(LB Nr. 3 „Loebrauk“), die mit ihrer Gestalt alte Nutzungsgrenzen und<br />
Höhenverhältnisse widerspiegelt.<br />
Die Allee an der Breddenkampstraße besteht aus altershomogenen Linden<br />
im starken Baumholzalter (AL-RE-0002).<br />
Auenbereich des Freerbruchbaches<br />
- Sicherung und Entwicklung der<br />
Gewässer und ihrer Ufer- und Auenbereiche<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Loemühlenbachsystem, durchgehend<br />
- Extensivierung der Grünländer in<br />
der Bachaue<br />
- Entwicklung nutzungsfreier Uferrandstreifen<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für die Auenbereiche des Loemühlenbachsystems<br />
ist die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen<br />
und gewässerökologischen Durchgängigkeit der Gewässer, ihrer Uferbereiche<br />
und Auen im Sinne des Biotopverbundes.<br />
Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Loemühlenbachtal“ und<br />
dem bestehenden Pflege- und Entwicklungsplan sind die grundlegenden<br />
Voraussetzungen für einen umfassenden Gewässerschutz und Biotopverbund<br />
für den - weitaus größten - Teil des Loemühlenbaches und der Kleverbecke<br />
bereits geschaffen.<br />
Die Aue des Freerbruchbaches als Bestandteil des Loemühlenbachsystems<br />
gilt es entsprechend ihrer ökologischen Wertigkeit als Geschützten Landschaftsbestandteil<br />
oder Teil des Landschaftsschutzes zu entwickeln und<br />
einen großräumigen Biotopverbund zu ermöglichen bzw. zu stärken.<br />
Der Entwicklungszielraum 3.1 beinhaltet den kleineren Teil der hier landwirtschaftlich<br />
geprägten Freerbruchbachaue (Gesamtlänge 3385 m). Die bodenbestimmte<br />
Aue erstreckt sich ebenfalls vom Steinern Kreuz im Süden bis<br />
zur Einmündung in die Hochwasserflutmulde des Loemühlenbaches an der<br />
Kreuzung Bergstraße/Otto-Wels-Straße im Norden. Der ca. 1320 m lange<br />
Bachabschnitt verläuft als schmaler Graben überwiegend strukturarm und<br />
begradigt mit zumeist tiefem Regelprofil bis zum Nordende der Siedlung an<br />
der Havellandstraße.<br />
Der Freerbruchbach beginnt als schmaler, gerader, eingetiefter und von<br />
verschiedenen Gehölzen beschattet Graben auf dem Gelände eines Gartencenters.<br />
Die Ufer weisen Reste eines ehemaligen Verbaus auf. In der ehemaligen<br />
Aue hat sich überwiegend eine strukturreiche, gegliederte Kulturlandschaft<br />
erhalten. Der Bach fließt leicht geschwungen durch eher artenarme<br />
Fettwiesen (Mähwiesen) und -weiden (Pferdekoppeln) und einzelne gewässernahe<br />
Äcker. Das Gewässer ist eingetieft und wird von schmalen Grasfluren<br />
begleitet und einigen wenigen Gehölzen (zumeist Stieleiche, Esche,<br />
Vogelkirsche und Ahorn sowie im Unterwuchs Holunder) oder Kopfweidenund<br />
Schwarzerlenreihen beschattet. Im weiteren Verlauf fließt der<br />
Freerbruchbach verhältnismäßig gerade mit einigen scharfen Knicken, Furten<br />
und Viehtränken. Ein kleines Eichenwäldchen begleitet den Freerbruchbach<br />
wechselseitig am nördlichen Ende des Entwicklungszielraumes (LB Nr.<br />
2 „Freerbruchbach“).
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 56<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
3.2 Feldfluren<br />
• Das Loehbrauck;<br />
• Das Feld, Das Loebrauksfeld, Kleverbecken Heide, Wellerfeld, Stripelkamp;<br />
• Auf Hoewings Feld, Am Drögen Poth, Dahlbrede, Lohkamp, Auf der Brede, Fahnenkamp,<br />
Kranbergs Kämpe, Am Mühlenwege, Kleverbecken Kämpe, Auf der Haide, Kleverbekenkamp,<br />
An der Zweistern, Scherlebecker Feld;<br />
• Auf Königs Feld, Auf Brunen Feld, Auf Aders Feld, Schmickmanns Feld, Berkenkamps<br />
Feld, Bertels /Natrop-Evers;<br />
• Möllerskamp, Hedkamp, Nösterkamp, Biekenbredde, Peilersstiege, Gartenkamp, Linder<br />
Feld, Peilers Wiese, Der alte Teich, Schulten Feld, Recken, Elpe, Elper Heide<br />
und Waldbereiche<br />
• Matena, Kleverbecken Forst, Linder Forst, Peilerbusch, Kirchenbusch, Am Kirchenbusch,<br />
Elper Heide<br />
zwischen Marl und Herten<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
umfasst den landwirtschaftlich geprägten<br />
Freiraum zwischen Marl und Herten<br />
mit weiten Acker- und Waldbereichen<br />
und einigen Grünlandfluren zwischen<br />
den ökologischen Leitlinien der<br />
Bachauen des Bachsystems des Loemühlenbaches<br />
und seiner Nebenbäche.<br />
Größe:<br />
812,85 ha<br />
6 Teilflächen<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel erstreckt sich in Nord-Süd-Ausrichtung<br />
in sechs Teilräumen sehr unterschiedlicher Größe entlang der Auenbereiche<br />
des Bachsystems des Loemühlenbaches und seiner Nebenbäche. Dieser<br />
große zentrale Landschaftsraum grenzt an die dicht bebauten Bereiche von<br />
Marl-Drewer und -Lenkerbeck im Norden und Herten-Langenbochum und -<br />
Scherlebeck im Süden. Im Westen stellen die Hertener Straße und die Herzlia<br />
Allee (L 638), im Osten die Bockholter Straße (K 22) die Grenze dar.<br />
- Der kleine Teilraum Das Loebrauk (ca. 18,6 ha) im Nordwesten erstreckt<br />
sich in Nord-Süd-Ausrichtung ca. 0,9 km von der Breddenkampstraße<br />
im Norden bis zum Wellerfeldweg im Süden und in Ost-<br />
West-Ausrichtung ca. 120 - 250 m zwischen dem östlichen Ortsrand<br />
von Marl-Drewer und dem Auenbereich des Loekampbaches.<br />
- Der größte Teilraum Matena / Steinern Kreuz / Peilersbusch / Kirchenbusch<br />
/ Elpe (ca. 471,3 ha) westlich des Loemühlenbaches erstreckt<br />
sich in Nord-Süd-Ausrichtung ca. 4,3 km von den Sportplätzen an der<br />
Loekampstraße im Norden bis zur Polsumer Straße im Süden und in<br />
Ost-West-Ausrichtung ca. 50 - 350 m im Bereich zwischen Loekampbachaue<br />
und Loemühlenbachaue, bis zu ca. 2,7 km im Bereich der<br />
Recklinghauser Straße (B225), ca. 300 m im Bereich westlich der Kleverbecke,<br />
bis zu ca. 1,2 km im Bereich der Riedstraße und bis zu ca.<br />
1,5 km im Bereich der Polsumer Straße.<br />
- Der Teilraum Schulten Feld (ca. 29,9 ha) im Süden erstreckt sich in<br />
Nord-Süd-Ausrichtung ca. 700 m von der Scherlebecker Straße im Norden<br />
bis zur Elper Straße im Süden und in Ost-West-Ausrichtung ca.<br />
470 m von der Kleingartenanlage Scherlebeck im Westen bis zur<br />
Scherlebecker Straße im Osten.<br />
- Der Teilraum Auf Hoewings Feld / Bockholt / Scherlebecker Feld (ca.<br />
207,8 ha) in der Mitte erstreckt sich in Nord-Süd-Ausrichtung ca. 3,3 km<br />
vom Ovelheider Weg im Norden bis zur Elper Straße im Süden und in<br />
Ost-West-Ausrichtung ca. 200 m im Bereich Auf Hoewings Feld, ca.<br />
650 m im Bereich Salmsweg und ca. 600 - 1300 m im Bereich der Marler<br />
Straße (B 225).<br />
- Der Teilraum an der Bockholter Straße (ca. 79,2 ha) im Osten erstreckt<br />
sich in Nord-Süd-Ausrichtung ca. 2,7 km von der Lipperandstraße im<br />
Norden bis zur Hoflage Natrop-Evers/Buschert im Süden und in Ost-<br />
West-Ausrichtung ca. 100 - 700 m zwischen Loemühlenbachaue im<br />
Westen und der Bockholter-/ Hülsstraße im Osten.<br />
- Der kleinste Teilraum an der Borkumer Straße (ca. 1,4 ha) im Nordosten<br />
erstreckt sich in Ost-West-Ausrichtung ca. 400 m nördlich entlang<br />
der Lipperandstraße.<br />
Die Bereich für das Entwicklungsziel<br />
- 3.2 I.I Feldfluren und Waldbereiche zwischen Marl und Herten<br />
entspricht den Schutzgebieten<br />
- LB Nr. 5 „Wallhecke bei Matena“<br />
- LB Nr. 6 „Hohlweg bei Matena“<br />
- LSG Nr. 2 "Loemühlenbach", tlw.<br />
- Naturdenkmal Nr.1 – „Rotbuche an der Dahlbrede“
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 57<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich<br />
- Waldbereiche (Arenbergische Forste Matena und Peilerbusch, Kirchenbusch,<br />
Linder Forst, Kleverbecker Heide, Elper Heide)<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung<br />
- Bereich zum Schutz der Natur (tlw. Randbereiche des Loemühlenbachtales<br />
im Bereich der B225)<br />
- Regionaler Grünzug<br />
Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />
1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopverbundsfläche: VB-MS-4208-013 tlw. (Bachsystem Sickingmühlenbach,<br />
Loemühlenbach, Silvertbach und Freerbruchbach), VB-MS-<br />
4308-009 tlw. (Bachtal Loekampbach), VB-MS-4308-014 tlw. (Loemühlenbach<br />
zwischen Ried und Loemühle), VB-MS-4308-015 (Forsthaus<br />
Matena), VB-MS-4308-021 tlw. (Freiraumkorridor Scherlebeck), VB-<br />
MS-4308-022 tlw. (Oberlaufbereiche Zuflüsse zum Loemühlenbach …)<br />
Das LANUV führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopkatasterfläche: BK-4308-0027 (Buchenwald Linder Forst), BK-<br />
4308-0035 (Arenbergischer Forst: Matena), BK-4308-0144 tlw. (Eichenwäldchen<br />
nördlich Kleverbeck), BK-4308-0145 tlw. (Ahornalleen<br />
nördlich von Scherlebeck …), BK-4308-0154 tlw. (Laubwälder in der<br />
Elper Heide …)<br />
- Alleenkataster: AL-RE-0002 tlw. (Lindenallee an der Breddenkampstraße),<br />
AL-RE-0072 tlw. (Allee an der Elper Straße), AL-RE-9010 tlw.<br />
(Bergahornallee an der Ried-, Backumer und Scherlebecker Straße),<br />
AL-RE-9012 tlw. (Lindenallee)<br />
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt folgende Flächen in seinen<br />
Katastern:<br />
- Bodendenkmal:. 4308,64 Grabhügel<br />
Entwicklungsziel I.I<br />
"Erhaltung"<br />
- Erhaltung des landwirtschaftlich geprägten<br />
Freiraumes und seiner<br />
Nutzungsstrukturen (landwirtschaftliche<br />
Kernzone)<br />
- Erhaltung der derzeitigen Landschaftsstruktur<br />
und des Kleinreliefs<br />
- Erhaltung und Vernetzung wertvoller<br />
Einzelbiotope wie Hecken, Altbaumreihen,<br />
Obstwiesen, etc.<br />
- Erhaltung des Grünlandanteils und<br />
der Waldflächen<br />
- Erhaltung von Alt- und Totholz<br />
Bei diesem sechsteiligen Entwicklungsbereich handelt es sich um die großen<br />
land- und forstwirtschaftlichen Flächen zwischen Marl und Herten im<br />
Umfeld des Bachsystems des Loemühlenbaches, seiner ihm zufließenden<br />
Nebenbäche und seines zentralen Naturschutzgebietes. Eingeschlossen ist<br />
der Golfplatz des Vestischer Golfclubs <strong>Recklinghausen</strong> an der Bockholter<br />
Straße.<br />
Die Böden im Bereich dieser landwirtschaftlichen Kernzone mit traditionellen<br />
landwirtschaftlichen Intensivkulturen werden von Sanden (östlich des Loemühlenbaches)<br />
und Sandlöss (westlich des Loemühlenbaches) geprägt. Zumeist<br />
großflächige Ackerlagen, Waldflächen und Grünländer unterschiedlichster<br />
Ausprägung bestimmen die Nutzungsstrukturen. Der Bereich mit seiner<br />
mäßig bewegten Topographie bietet mit seinen teilweise naturnahen Waldgebieten<br />
und Altholzbeständen (Matena BK-4308-0035 / VB-MS-4308-015, Kleverbecker<br />
Heide, Linder Forst BK-4308-0027, Peiler Busch, Kirchenbusch, Elper Heide<br />
BK-4308-0154 tlw. / VB-MS-4308-022), Grünländern, feuchten Grünlandstandorten,<br />
Brachen, Feldgehölzen, Hecken, Baumreihen und Alleen (AL-RE-0002<br />
tlw., AL-RE-0072 tlw., AL-RE-9012 tlw.) Refugien für seltene Pflanzengesellschaften,<br />
Höhlenbrüter, Insekten, Amphibien und Wasservögel (z.B. LB Nr. 5<br />
„Wallhecke bei Matena“, LB Nr. 6 „Hohlweg bei Matena“). Dabei kommt dem Bereich<br />
die teilweise enge Verzahnung mit dem Entwicklungsbereich 3.1 I.I<br />
(Bachauenbereiche von Loemühlenbach (mit Kleverbecke, Elper Bach und Wiesentalbach),<br />
Bockholter Bach, Loekampbach und Freerbruchbach) zugute.<br />
Im Bereich der Kleverbecker Heide befindet sich ein Grabhügel, der beim<br />
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Archäologie für Westfalen als Bodendenkmal<br />
Mkz. 4308,64 geführt wird.<br />
- Erhaltung der naturnahen und<br />
strukturreichen Buchen-, Eichenund<br />
Erlenwälder in der Matena<br />
- Vermehrung des Laubholzanteils im<br />
Linder Forst und der Kleverbecker<br />
Heide
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 58<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Erhaltung eines Grabhügels in der<br />
Kleverbecker Heide als Bodendenkmal<br />
- Erhaltung und Optimierung des<br />
Grünzuges des Regionalplanes<br />
- Erhaltung der lokalen und regionalen<br />
Erholungsfunktion<br />
- Erhaltung und Optimierung der<br />
Trenn-, Ausgleichs-, und Immissionsschutzfunktionen<br />
und luftklimatischen<br />
Erneuerungs- und Austauschfunktionen<br />
Die Erhaltung und Optimierung der vorhandenen Nutzungs- und Biotopstrukturen<br />
in dieser überwiegend offenen Feldflur ist eine wichtige Voraussetzung<br />
zur Erhaltung des regionalen Grünzuges.<br />
Im Wechsel der freien Feldfluren mit der landschaftsprägenden Wirkung der<br />
Bachläufe des Loemühlenbachsystems und seiner Auen, Terrassen und<br />
Geländekanten zeigt sich ein überwiegend offenes aber auch vielgestaltiges<br />
Landschaftsbild. Lage, abwechslungsreiches Naturerleben, zusammenhängende<br />
Größe, gute Erschließung und nachhaltigen Nutzbarkeit durch Wander-<br />
und Radwanderwege sorgen zum einen für eine intensive stadtnahe<br />
Erholungsnutzung und bilden zum anderen einen regionalen Erholungsschwerpunkt.<br />
Der Golfplatz des Vestischer Golfclubs <strong>Recklinghausen</strong>, der benachbarte<br />
Verkehrslandeplatz Marl-Loemühle (östlich der Bockholter Straße) und der<br />
Ballonstartplatz Marl (Entwicklungszielraum 5.2) am NSG Nr. 11 „Die Burg“<br />
sind dabei wichtige regionale Attraktoren.<br />
Im Norden und Süden von Siedlungs- und Gewerbeflächen der Städte Marl<br />
und Herten begrenzt, hat der Bereich wichtige Trenn-, Ausgleichs- und Pufferfunktionen<br />
zu erfüllen. Die morphologische Struktur und enge Verzahnung<br />
von Wald- und Feldfluren begünstigen den Abfluss von Kalt- und<br />
Frischluftströmen bis weit in die Siedlungsbereiche hinein.<br />
Grundwasseranreicherung, Schadstofffilterung und Frischluftproduktion<br />
gehören ebenso zu diesen Aufgaben
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 59<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
4 Städtische Bachauenbereiche, Grünzüge und Entwicklungsbereiche, Marl<br />
Städtische Freiräume in Marl<br />
Der Entwicklungsraum umfasst zum<br />
einen den unteren Bachauenbereich<br />
des Sickingmühlenbaches und seine<br />
angrenzenden Feldfluren und Waldbereiche;<br />
zum anderen die städtischen<br />
Bachauenbereiche des Sickingmühlenbaches,<br />
des Loemühlenbaches (mit<br />
Freerbruchbach, Loekampbach) und<br />
des Silvertbaches (mit Lenkerbecker<br />
Graben).<br />
Des Weiteren umfasst er die städtischen<br />
Grünzüge, Kleingartenanlagen,<br />
Sportanlagen, Kläranlagen und potentiellen<br />
baulichen und grünen (Haldenerweiterung<br />
Brinkfortsheide) Entwicklungsbereiche<br />
der Stadt Herten im<br />
Geltungsbereich des Landschaftsplanes<br />
Größe:<br />
429,46 ha<br />
11 Teilflächen<br />
Der Bereich für den Entwicklungsraum erstreckt sich in 11 linearen und<br />
flächigen Teilräumen unterschiedlichster Länge und Breite entlang der<br />
Hauptäste des Bachsystems von Loemühlenbach, Silvertbach, Sickingmühlenbach<br />
und ihrer Nebenbäche und entlang A 52 / Bahnstrecke Münster<br />
über Bachauenbereiche und angrenzende Freiräume, Grünflächen, Kleingarten-<br />
und Sportanlagen und potentielle bauliche und grüne Entwicklungsbereiche<br />
des gesamten vom Landschaftsplan "Vestischer Höhenrücken"<br />
umfassten Stadtgebietes Hertens. Die Teilräume erstrecken sich dabei in<br />
Nord-Süd-Ausrichtung zwischen 5 und 7 km vom Wesel-Datteln-Kanal im<br />
Bereich des Sickingmühlenbaches im Norden bis zum südöstlichen Marler<br />
Ortrand im Bereich der jeweiligen Bäche und in Ost-West-Ausrichtung insgesamt<br />
über einen Bereich von max. ca. 4 km vom Chemiepark Marl und<br />
der Herzlia-Allee (Marl-Drewer) im Westen bis zu den Ortsrändern von Marl-<br />
Lenkerbeck und -Sinsen im Osten.<br />
Er umfasst die Bereiche für die Entwicklungsziele<br />
- 4.1 IV.I Innerstädtische Bachauenbereiche von Sickingmühlenbach,<br />
Loemühlenbach (mit Freerbruchbach und Loekampbach) und<br />
Silvertbach (mit Lenkerbecker Graben), Marl<br />
- 4.2 IV.II Bachauenbereich des Sickingmühlenbaches<br />
- 4.3 I.I Feldfluren und Waldbereiche am Sickingmühlenbach<br />
- 4.4 I.III Grünzüge am Sickingmühlenbach, Silvertbach, Lenkerbecker<br />
Graben, Loemühlenbach, Loekampbach, Freerbruchbach,<br />
Kleingartenanlagen, Sportanlagen, westliche Haldenerweiterung<br />
Brinkfortsheide, Kläranlage Hülsbergstraße<br />
- 4.5 I.IV Grünzug nach endgültiger Ausgestaltung der östlichen<br />
Haldenerweiterung Brinkfortsheide<br />
- 4.6 I.II Entwicklungsbereiche Johannesstraße, Wellerfeldweg und<br />
Breewiese<br />
und entspricht den Schutzgebieten<br />
- LSG Nr. 5 „Sickingmühlenbach“<br />
für die Entwicklungsziele 4.2 IV.II und 4.3 I.I<br />
- temp. LSG Nr. 11 "Marl"<br />
für das Entwicklungsziel 4.6 I.II<br />
Für den Bereich der Entwicklungsziele 4.1 IV.I, 4.4 I.III und 4.5 I.IV<br />
werden keine Schutzausweisungen gem. §§ 20, 23, 26, 28 und 29<br />
BNatSchG, Zweckbestimmungen für Brachflächen gem. § 24 LG NRW,<br />
forstliche Festsetzungen gem. § 25 LG NRW oder Entwicklungs-, Pflege-<br />
und Erschließungsmaßnahmen gem. § 26 LG NRW festgelegt.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich:<br />
- Bachauenbereich des Sickingmühlenbaches<br />
- Innerstädtische Bachauenbereiche am Sickingmühlenbach zwischen<br />
Schachtanlage AV III/VII und A52, am Silvertbach westlich und östlich<br />
der Haldenerweiterung Brinkfortsheide, am Lenkerbecker Graben, am<br />
Loemühlenbach, am Freerbruchbach, am Loekampbach<br />
- Feldfluren und Waldbereiche am Sickingmühlenbach, tlw.<br />
- Grünzüge am Sickingmühlenbach, Silvertbach, Lenkerbecker Graben,<br />
Loemühlenbach, Loekampbach, Freerbruchbach, Kleingartenanlagen,<br />
Sportanlagen, Kläranlage Hülsbergstraße, tlw.<br />
- Entwicklungsbereich Johannesstraße tlw.<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung:<br />
- Feldfluren und Waldbereiche am Sickingmühlenbach<br />
- Innerstädtische Bachauenbereiche am Silvertbach im Bereich der<br />
Schachtanlage AV III/VII und der Haldenerweiterung Brinkfortsheide,<br />
am Loemühlenbach ca. südlich des Lipper Weges<br />
- Waldbereiche:<br />
- Feldfluren und Waldbereiche am Sickingmühlenbach tlw.<br />
- Innerstädtische Bachauenbereiche am Silvertbach im Bereich der Haldenerweiterung<br />
Brinkfortsheide
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 60<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Grünzüge am Loemühlenbach zwischen Schachtanlage AV III/VII und<br />
Heyerhoffstraße<br />
- östliche Haldenerweiterung Brinkfortsheide<br />
- Regionaler Grünzug<br />
- Grünzug Freerbruchbach tlw. im Bereich der Freerbruchstraße<br />
- Allgemeiner Siedlungsbereich:<br />
- Grünzug südöstlich der A 52 und Troisdorfer Straße tlw. / Grünzug am<br />
Silvertbach tlw., Hof Brinkforth<br />
- Kleingartenanlage Hermannstraße am Silvertbach, tlw., Kleingartenanlage<br />
Schildstraße tlw.<br />
- Grünzug am Lenkerbecker Graben tlw.<br />
- Grünzug Freerbruchbach zwischen Berg- und Imenkampstraße tlw.<br />
- Entwicklungsbereich Johannesstraße tlw., Entwicklungsbereich Wellerfeldweg,<br />
Entwicklungsbereich Breewiese)<br />
- Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen:<br />
- (Grünzug am Silvertbach, Höfe Oeldemann und Lohoff tlw.<br />
- Kleingartenanlage Schildstraße tlw.<br />
Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />
1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- VB-MS-4308-004 tlw. (Halden Auguste-Victoria 1/2), VB-MS-4305-008<br />
tlw. (Mittlere Lippeaue), VB-MS-4308-009 tlw. (Bachtal Loekampbach),<br />
VB-MS-4208-013 tlw. (Bachsystem Sickingmühlenbach, Loemühlenbach,<br />
Silvertbach und Freerbruchbach)<br />
Das LANUV führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopkatasterfläche: BK-4308-0056 (Regenrückhaltebecken bei Sickingmühle),<br />
BK-4308-0048 (Eichenmischwälder an der Carl-Duisberg<br />
Straße), BK-4308-0023 (Eichenbestände bei Hof Brinkforth)<br />
- Alleenkataster: AL-RE-0055 tlw. (Allee an der Hülsstraße), AL-RE-0058<br />
(Allee an der Schildstraße), AL-RE-0061 (Allee am Ovelheider Weg)
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 61<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
4.1 Innerstädtische Bachauenbereiche von<br />
Sickingmühlenbach,<br />
Loemühlenbach (mit Freerbruchbach und Loekampbach) und<br />
Silvertbach (mit Lenkerbecker Graben),<br />
Marl<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
umfasst die innerstädtischen Bachauenbereiche<br />
des Sickingmühlenbaches,<br />
des Loemühlenbaches (mit<br />
Freer-bruchbach und Loekampbach)<br />
und des Silvertbaches (mit Lenkerbecker<br />
Graben).<br />
Größe:<br />
58,89 ha<br />
4 Teilflächen<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel erstreckt sich in unterschiedlicher Länge<br />
und Breite entlang der Hauptäste der innerstädtischen Bachauenbereiche<br />
von Sickingmühlenbach, Loemühlenbach (mit Freerbruchbach und Loekampbach)<br />
und Silvertbach (mit Lenkerbecker Graben)<br />
- innerstädtischer Auenbereich am Sickingmühlenbach: in Nord-Süd-<br />
Ausrichtung ca. 850 m vom Bachstelzenweg im Norden bis zum Zusammenfluss<br />
von Loemühlenbach und Silvertbach im Süden und in Ost-<br />
West-Ausrichtung ca. 40 - 60 m Breite entlang des Baches.<br />
- innerstädtischer Auenbereich am Loemühlenbach: in Nord-Süd-<br />
Ausrichtung ca. 2600 m von der Einmündung in den Sickingmühlenbach<br />
im Norden bis zur Droste-Hülshoff-Straße im Süden ( plus ca. 820 m für<br />
die Hochwasserflurmulde des Loemühlenbaches zwischen Bergstraße<br />
und Lipper Weg) und in Ost-West-Ausrichtung ca. 10 - 160 m Breite entlang<br />
des Baches.<br />
innerstädtischer Auenbereich am Freerbruchbach: in Nord-Süd-<br />
Ausrichtung ca. 2120 m von der Einmündung in den Loemühlenbach an<br />
der Bergstraße bis zur Neumarktstraße und in Ost-West-Ausrichtung ca.<br />
10 - 90 m Breite entlang des Baches.<br />
innerstädtischer Auenbereich am Loekampbach: in Nord-Süd-<br />
Ausrichtung ca.450 m von der Einmündung in den Loemühlenbach bis<br />
zur Gärtnerei südlich der Paracelsus-Klinik und in Ost-West-Ausrichtung<br />
ca. 10 - 30 m Breite entlang des Baches.<br />
- innerstädtischer Auenbereich am Silvertbach: in Nord-Süd-Ausrichtung<br />
ca.3370 m von der Einmündung in den Sickingmühlenbach bis zur<br />
Bahnhofstraße und in Ost-West-Ausrichtung ca. 10 - 290 m Breite entlang<br />
des Baches.<br />
innerstädtischer Auenbereich am Lenkerbecker Graben: in Nord-Süd-<br />
Ausrichtung ca.1150 m von der Einmündung in den Silvertbach bis zur<br />
Straße Am Steigerturm und in Ost-West-Ausrichtung ca. 10 - 200 m Breite<br />
entlang des Baches.<br />
Für den Bereich des Entwicklungsziels<br />
- 4.1 IV.I Innerstädtische Bachauenbereiche von Sickingmühlenbach,<br />
Loemühlenbach (mit Freerbruchbach und Loekampbach) und Silvertbach<br />
(mit Lenkerbecker Graben), Marl<br />
werden keine Schutzausweisungen gem. §§ 20, 23, 26, 28 und 29<br />
BNatSchG, Zweckbestimmungen für Brachflächen gem. § 24 LG NRW,<br />
forstliche Festsetzungen gem. § 25 LG NRW oder Entwicklungs-, Pflege-<br />
und Erschließungsmaßnahmen gem. § 26 LG NRW festgelegt.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich:<br />
- am Sickingmühlenbach zwischen Schachtanlage AV III/VII und A52,<br />
am Silvertbach westlich und östlich der Haldenerweiterung Brinkfortsheide,<br />
am Lenkerbecker Graben, am Loemühlenbach, am Freerbruchbach,<br />
am Loekampbach<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung:<br />
- am Silvertbach im Bereich der Schachtanlage AV III/VII und der Haldenerweiterung<br />
Brinkfortsheide, am Loemühlenbach etwa südlich des<br />
Lipper Weges<br />
- Waldbereiche:<br />
- am Silvertbach im Bereich der Haldenerweiterung Brinkfortsheide<br />
- Allgemeiner Siedlungsbereich:<br />
- Grünzug am Silvertbach, Hof Brinkforth tlw.<br />
- Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen:<br />
- (Grünzug am Silvertbach, Höfe Oeldemann und Lohoff tlw.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 62<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />
1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopverbundsfläche: VB-MS-4308-004 tlw. (Halden Auguste-Victoria<br />
1/2), VB-MS-4308-009 tlw. (Bachtal Loekampbach), VB-MS-4208-013<br />
tlw. (Bachsystem Sickingmühlenbach, Loemühlenbach, Silvertbach und<br />
Freerbruchbach)<br />
Das LANUV führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopkatasterfläche: BK-4308-0048 tlw. (Eichenmischwälder an der<br />
Carl-Duisberg Straße)<br />
Entwicklungsziel IV.I<br />
"Erhaltung der innerstädtischen<br />
Bachauenbereiche"<br />
Bei diesem vierteiligen Entwicklungsbereich handelt es sich um die innerstädtischen<br />
Bachauenbereiche von Sickingmühlenbach, Loemühlenbach,<br />
Freerbruchbach, Loekampbach, Silvertbach und Lenkerbecker Graben, die<br />
damit Teil der zentralen Biotopverbundachse des Gewässersystems des<br />
Silvertbaches sind und gemeinsam mit dem Entwicklungsraum 4.4 I.III (Städtische<br />
Grünzüge, Marl) das naturräumliche Rückgrat der innerstädtischen<br />
Grünachsen der Stadt Marl bilden.<br />
Die Bäche mit Hauptfließrichtung von Süden nach Norden sind nach vorherrschendem<br />
Substrat und Talform der Fließgewässertyp „der sandgeprägten<br />
Fließgewässer der Sander und sandigen Aufschüttungen“ abschnittsweise<br />
mit „Übergängen zum organisch geprägten Fließgewässer der Sander und<br />
sandigen Aufschüttungen“. Gespeist aus dem Zusammenfluss von Loemühlenbach<br />
und Silvertbach unterquert Der Sickingmühlenbach den Wesel-<br />
Datteln-Kanal mittels eines Dükers bevor er in die Lippe mündet.<br />
Der Bereich wurde bis Ende des 19. Jahrhunderts fast ausschließlich von der<br />
Landwirtschaft geprägt und es dominierte eine extensive Grünlandwirtschaft.<br />
Schon früh erfolgte eine erste Nutzung durch Wassermühlen (Sickingmühlenbach,<br />
Loemühlenbach) und Fischteiche. Diese Eingriffe in den natürlichen<br />
Wasserhaushalt waren jedoch nur punktuell, so dass das Gewässer in weiten<br />
Bereichen noch ohne anthropogene Beeinflussung verlief und häufig von<br />
Gehölzstreifen begleitet wurde.<br />
Erst mit der Gründung der ersten Steinkohlebergwerke in der Region um<br />
1900, der für diesen Bereich entscheidenden Gründung der Chemischen<br />
Werke Hüls im Jahre 1938 und stark anwachsenden Bevölkerungszahlen<br />
begann der umfangreiche Gewässerausbau zum Vorfluter, um Niederschlagswasser<br />
und Abwässer möglichst zügig abzuleiten.<br />
Eine Eindeichung der Gewässer war mitunter infolge des Bergbaus notwendig,<br />
da sich in großen Bereichen Bergsenkungen vollzogen und die Vorfluter<br />
künstlich hochgehalten werden mussten. Die höchsten Deiche stehen in<br />
Hamm und sind 17 m hoch. Dies machte den Betrieb von Pumpwerken erforderlich,<br />
mit denen sämtliches Wasser des tiefer gelegenen Umlandes<br />
gepumpt wurde und wird. Das Bachpumpwerk Sickingmühlenbach weist von<br />
allen 26 Bachpumpwerken des Lippeverbandes mit 20 m³/s die größte Förderleistung<br />
auf.<br />
Begradigungen, Befestigungen oder Eindeichungen und Verrohrungen der<br />
Bäche dienten der Entsorgung wachsender Siedlungsflächen und der Industrialisierung.<br />
Damit war spätestens in den 1950er und 60er Jahren ein sehr<br />
naturferner Zustand der Gewässer erreicht. Sowohl die Wasserqualität als<br />
auch die gewässermorphologische Situation hatten sich damit in weniger als<br />
100 Jahren bedeutend verschlechtert.<br />
Der Vergleich der heutigen Situation mit historischen Karten verdeutlicht die<br />
Veränderungen an den Gewässern sowie des Gewässerumfeldes. An der<br />
Vereinigung von Loemühlenbach und Silvertbach zum Sickingmühlenbach<br />
wird besonders deutlich wie stark sich die versiegelte Fläche im Umfeld der<br />
Gewässer ausgedehnt hat. In den 1960er und 70er Jahren nahmen Bevölkerung<br />
und der Anteil versiegelten Flächen immer mehr zu. Besonders Verkehrswege<br />
wurden mit streckenweiser Verrohrung der Gewässer ausgebaut.<br />
In den Folgejahren wurde deshalb der Bau von Regen- bzw. Hochwasserrückhaltebecken<br />
notwendig.<br />
Mitte der 1990er wurde ein etwa 1 km langer Abschnitt des Silvertbaches im<br />
Bereich der Bergehalde Brinkfortsheide naturnah umgestaltet. Ziel war die<br />
Verbesserung der Gewässergüte, die Verringerung der Fließgeschwindigkeit,<br />
die Verbesserung des Biotop- und Artenschutzes sowie die Bereitstellung<br />
von landschaftsbezogenen Erholungsräumen.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 63<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Auf dem Kartenausschnitt der Uraufnahme (ca. 1846, HK 25) ist der Verlauf<br />
des Sickingmühlenbaches noch stark gewunden dargestellt:<br />
Ende des 19. Jahrhunderts war das Gewässer stellenweise schon begradigt<br />
und befestigt, aber besaß noch nicht sein aktuelles eingedeichtes Regelprofil<br />
(ca. 1893, HK 25 NE):<br />
Zur Zeit der Neuaufnahme war ein Großteil der Flächen im Gewässerumfeld<br />
aufgeforstet, allerdings in weiten Bereichen mit standortfremden Nadelhölzern,<br />
während auf dem heutigen Kartenausschnitt nur sehr vereinzelt Wald<br />
zu finden ist (TK 25):
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 64<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Innerstädtische Marler Bachauenbereiche von Sickingmühlenbach,<br />
Loemühlenbach und Silvertbach<br />
(mit Freerbruchbach, Loekampbach und Lenkerbecker Graben),<br />
durchgehend<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung im<br />
Rahmen des „Konzepts zur naturnahen<br />
Entwicklung des Silvertbaches<br />
und seiner Nebengewässer“<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> (März<br />
2009)<br />
- Suchraum für Entwicklungs-, Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahmen<br />
- Erhaltung und Optimierung der<br />
Trenn-, Ausgleichs-, und Immissionsschutzfunktionen<br />
und luftklimatischen<br />
Erneuerungs- und Austauschfunktionen<br />
- Erhaltung und Sicherung der Erholungsfunktion<br />
Konzepte zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer (KNEF) sind grundsätzlich<br />
„Angebotsplanungen“. Sie formulieren Ziele zur nachhaltigen naturnahen<br />
Gewässerentwicklung aus fließgewässerökologischer Sicht. Die Umsetzung<br />
erfolgt im Rahmen der Unterhaltung sowie gegebenenfalls durch<br />
entsprechende Ausbauverfahren nach dem Prinzip der Kooperation und<br />
Freiwilligkeit aller an der Konzepterstellung und -umsetzung Beteiligten.<br />
Gradmesser für die Veränderung der Gewässerstrukturen ist die Gewässerstrukturgüte,<br />
die in eigenen Karten dargestellt wird, die die Ausstattung mit<br />
ökologisch bedeutsamen Strukturelementen und das Ausmaß der Veränderung<br />
der natürlichen Gewässergestalt bewerten. In seiner aktuellen Ausprägung<br />
wird das Gewässersystem des Silvertbaches als stark bis vollständig<br />
verändert eingestuft. Aufgrund der Begradigungen und anderer Ausbaumaßnahmen<br />
und der oftmals intensiven landwirtschaftlichen, aber auch gewerblichen<br />
und wohnbaulichen Nutzung des Umfeldes ist meist nur eine geringe<br />
Strukturierung von Längs- und Querprofil vorhanden.<br />
Insgesamt zeigen sich die Sohlen als besonders verarmt, so dass unveränderte<br />
naturnahe Sohlabschnitte vollkommen fehlen. Im Uferbereich dominieren<br />
stark bis vollständig veränderte Gewässerabschnitte. Ein heterogeneres<br />
Bild bietet das Umfeld, das sowohl links als auch rechts deutlich weniger<br />
vollständig veränderte Gewässerabschnitte und zudem auch einige unveränderte<br />
bis mäßig veränderte Gewässerabschnitte aufweist.<br />
Die Biologische Güte des Loemühlenbaches wird im Ergebnisbericht Lippe<br />
(Wasserrahmenrichtlinie NRW, Juni 2005) insgesamt als „stark verschmutzt“<br />
angesehen. Die Ausgangssituation für die Fischfauna an Loemühlenbach<br />
und Sickingmühlenbach kann nicht eingestuft werden, da am Unter- und<br />
Mittellauf des Loemühlenbaches das Qualitätskriterium nicht eingehalten wird<br />
Der ökologische Gewässerzustand des Loemühlenbaches sticht anhand der<br />
Bewertung der aquatischen Organismen negativ hervor, da hier nur eine<br />
unbefriedigende ökologische Zustandsklasse erreicht wurde.<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG können die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG auch einem im Landschaftsplan<br />
abgegrenzten Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass die Festsetzungen<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind. Diese Suchräume<br />
für Entwicklungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Ausgleich<br />
ökologischer Defizite des Raumes, zur Gliederung der Landschaft, zur Belebung<br />
des Landschaftsbildes und zur Förderung der Erholungseignung können<br />
Flächenumwandlungen und/oder -extensivierungen und/oder die Anlage<br />
linearer Vernetzungsstrukturen (z.B. Baumreihen, Alleen, Gehölze, Raine,<br />
Säume, Ackerrandstreifen, Mahdgutübertragung, temp. Grünstreifen etc.)<br />
sein. Insbesondere Ausgleichs- und Ersatzbedürfnisse Dritter können entsprechend<br />
der beschriebenen Anreicherungserfordernisse im Rahmen des<br />
Vertragsnaturschutzes gem. § 3 BNatSchG direkt oder über einen Ökopool<br />
gem. § 5a LG umgesetzt werden innerhalb der systematisierten ökologischen<br />
Vernetzungsstrukturen des Landschaftsplanes.<br />
Die innerhalb der Ortslage liegenden Auen(- und Grünzugs)bereiche haben<br />
wichtige Trenn- und Ausgleichsfunktionen wahrzunehmen. Schadstoffausfilterung<br />
und Frischluftentstehung gehören ebenso zu ihren Aufgaben.<br />
Gemeinsam mit dem Entwicklungsraum 4.4 I.III (Städtische Grünzüge, Marl)<br />
stellen die Bachbereiche als innerstädtische Waldflächen, Kleingartenanlagen,<br />
Grünquartiere oder „Pantoffelgrün“ einen wichtigen, vielgestaltigen und<br />
vielseitigen Erholungsraum für die angrenzenden Wohnquartiere dar und<br />
sind Bestandteil des die Stadt durchdringenden Grünsystems.<br />
In Zukunft werden auch der Haldenbereich Brinkfortsheide (4.5 I.IV Grünzug<br />
nach endgültiger Ausgestaltung der östlichen Haldenerweiterung Brinkfortsheide)<br />
in Verbindung mit dem Auenbereich des Silvertbaches auf dem Haldengelände<br />
die städtischen Grünzüge in diesem Bereich entscheidend und<br />
regional bedeutsam verstärken.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 65<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Innerstädtischer Bachauenbereich<br />
am Sickingmühlenbach<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Innerstädtische Marler Bachauenbereiche<br />
von Sickingmühlenbach, Loemühlenbach<br />
und Silvertbach<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Innerstädtische Marler Bachauenbereiche<br />
von Sickingmühlenbach, Loemühlenbach<br />
und Silvertbach<br />
Das Gewässer ist in seinem gesamten Verlauf von wasserbaulichen Maßnahmen<br />
geprägt und fließt begradigt in einem Trapezprofil. Seine Durchgängigkeit<br />
wird von mehreren Querbauwerken beeinträchtigt. Auch der Sickingmühlenbach<br />
wird in seiner aktuellen Ausprägung als stark bis vollständig<br />
verändert eingestuft. Aufgrund der Begradigungen und anderer Ausbaumaßnahmen<br />
aber auch gewerblichen und wohnbaulichen Nutzung des Umfeldes<br />
ist meist nur eine geringe Strukturierung von Längs- und Querprofil vorhanden.<br />
Der Gewässergrund ist steinig und insgesamt zeigt sich die Sohle als besonders<br />
verarmt, so dass unveränderte naturnahe Sohlabschnitte vollkommen<br />
fehlen. Im Uferbereich dominieren stark bis vollständig veränderte Gewässerabschnitte,<br />
da die Ufer meist mit Böschung, Berme und Deichkrone befestigt<br />
sind. Generell sind Deichkrone und Böschungsbereiche überwiegend mit<br />
Gras bewachsen und werden regelmäßig gemäht. Beiderseits des Baches<br />
befinden sich Siedlungsflächen. Auf der linken Deichkrone wurden auf einem<br />
breiten Streifen alle Gehölze vom Zusammenfluss bis zur Straße „Auf dem<br />
Acker“ gerodet, so dass sich der Abstand des Gewässers zu den zusammenhängenden<br />
Gehölzbereichen, die das Gewässer am linken Ufer begleiten,<br />
deutlich vergrößert hat.<br />
Die Biologische Güte des Sickingmühlenbaches wird im Ergebnisbericht<br />
Lippe (Wasserrahmenrichtlinie NRW, Juni 2005) insgesamt als „übermäßig<br />
verschmutzt“ angesehen. Die Ausgangssituation für die Fischfauna am Sickingmühlenbach<br />
kann nicht eingestuft werden, da am Unter- und Mittellauf<br />
des Loemühlenbaches das Qualitätskriterium nicht eingehalten wird<br />
Der ökologische Gewässerzustand des Sickingmühlenbaches sticht anhand<br />
der Bewertung der aquatischen Organismen negativ hervor, da hier nur eine<br />
unbefriedigende ökologische Zustandsklasse erreicht wurde.<br />
Innerstädtischer Bachauenbereich<br />
am Loemühlenbach<br />
Der Loemühlenbach von der Otto-Wels-Straße bis nördlich der Bergstraße<br />
wurde bereits südlich der Otto-Wels-Straße geteilt und quert in diesem Abschnitt<br />
innerstädtische Bereiche mit entsprechender Infrastruktur (Wohnbebauung,<br />
Gärten; Kleingewerbe, Parkplätze und Straßen).<br />
Während ein Gewässerarm dem alten Bachbett folgt, vereinigt sich der neue<br />
Gewässerarm westlich der Otto-Wels-Straße mit dem Loekampbach und<br />
dem Freerbruchbach.<br />
Das alte Bachbett erstreckt sich, stellenweise mit kleineren Gehölzen und<br />
Gehölzstreifen (u.a. Ahorn, Eiche, Esche und Erle) bewachsen, entlang von<br />
Gärten. Es ist stark eingetieft und steinig aber unverbaut und verläuft leicht<br />
geschwungen. Hinter dem Parkplatz am Lipper Weg wird ein Einkaufszentrum<br />
errichtet mit einigen neuen Verrohrungen. Anschließen ist der Loemühlenbach<br />
voll ausgebaut und verläuft begradigt bis zur Römerstraße. Dort ist<br />
es erneut verrohrt und tritt erst jenseits der Bergstraße wieder zu Tage.<br />
Durch die geänderte Wasserführung ist der Wasserstand im alten Bett zeitweise<br />
sehr niedrig, so dass sich hier größere Sedimentmengen ablagern<br />
können und ein Fischbestand inzwischen fehlt.<br />
Das neue Gewässerbett kreuzt bereits vor dem Lipper Weg die Otto-Wels-<br />
Straße. Das Gewässer wirkt hier annähernd naturnah und verläuft geschwungen<br />
bis schlängelnd mit flach auslaufenden Ufern durch ein schmales,<br />
renaturiertes, verbuschendes Wiesen-Gelände, das von einem, mit Gras<br />
bewachsenen Wall bzw. einer Böschung gegen die Straße abgeschirmt wird.<br />
Es weist einige Ufer- und Sohlstrukturen, submerse Makrophyten sowie eine<br />
gewisse Breiten- und Tiefenvarianz auf. Eine mäßige Beschattung erfolgt<br />
durch junge heimische Gehölze (Weiden, Birken und Erlen), Röhricht und<br />
Gräser.<br />
Der Zusammenfluss der beiden Gewässerarme befindet sich in einem Gehölz<br />
nördlich der Bergstraße.<br />
Von dort bis zum Zusammenfluss mit dem Silvertbach verläuft der Unterlauf<br />
des Loemühlenbaches zuerst begradigt, stark eingetieft und z.T. mit Steinpackungen<br />
zur Befestigung der Ufer versehen durch einen Korridor inmitten<br />
dichter Wohnbebauung, der sich aus Gärten und verschiedenen bachbegleitenden<br />
Gehölzgruppen zusammensetzt. Verschiedene Querbauwerke (u.a.<br />
Sohlschwellen) und teilweise. längere Verrohrungen beeinträchtigen die<br />
Durchgängigkeit.<br />
Nördlich der Heyerhoffstraße fließt der Bach mit unverbauten, fast flachen<br />
Ufern, geschwungenem Lauf und einigen Sohl- und Uferstrukturen am Rand<br />
der Siedlungsfläche durch den Wald (BK-4308-0048 - Stieleichen; Pappeln,<br />
Weiden, Roteichen) beiderseits der Gleisanlagen des Chemieparks Marl.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 66<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Nach der Unterquerung der A 52 fließt der Loemühlenbach durch einen Roteichenbestand<br />
und eine Schwarzerlendickung. Seine letzten 150 Meter<br />
Fließstrecke legt der Loemühlenbach eingedeicht in einer Betonhalbschale<br />
zurück, bevor er auf den Silvertbach trifft.<br />
Innerstädtischer Bachauenbereich<br />
am Freerbruchbach<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Innerstädtische Marler Bachauenbereiche<br />
von Sickingmühlenbach, Loemühlenbach<br />
und Silvertbach<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Innerstädtische Marler Bachauenbereiche<br />
von Sickingmühlenbach, Loemühlenbach<br />
und Silvertbach<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Innerstädtische Marler Bachauenbereiche<br />
von Sickingmühlenbach, Loemühlenbach<br />
und Silvertbach<br />
Nördlich des LB Nr. 2 „Freerbruchbach“ fließt der Freerbruchbach als schmaler<br />
gerader Sandbach inmitten einer Wohnbebauung und östlich der Martin-<br />
Luther-King Gesamtschule durch eine Fläche, die durch Kleingärten und<br />
einen Grüngürtel gekennzeichnet ist. Entlang des linken Ufers zieht sich<br />
zunächst ein Gehölzstreifen aus Schwarzerlen, Stieleichen, Birken und Pappeln.<br />
Anschließend durchquert er eine Pflanzenkläranlage, die außer mit<br />
vereinzelten Gehölzen, flächig mit Röhrichtarten wie Schilf / Rohrglanzgras<br />
und Rohrkolben bestanden ist. Am linken Ufer des Baches stocken<br />
Schwarzerlen.<br />
Von der Breddenkampstraße bis zur Mündung verläuft der Freerbruchbach<br />
mäßig geschwungen bis mäandrierend in einem Korridor aus Wiesen und<br />
Weiden, der zwischen verhältnismäßig dicht besiedelten Flächen liegt und<br />
wird durchgängig von unterschiedlichen Gehölzen (Schwarzerle, Pappel)<br />
begleitet. Zu Beginn weist das etwa 80 cm breite Sandgewässer noch streckenweise<br />
Reste ehemaligen Verbaus auf. Bis zur Mündung folgen dann<br />
verschiedene renaturierte Abschnitte (Nasswiese mit Röhrichtbestand am<br />
Regenrückhaltebecken an der Langehegge und renaturierte Fläche am Zusammenfluss<br />
mit dem Loemühlenbach) mit flach auslaufenden unbefestigten<br />
Ufern, einer Beschattung aus standortgerechten Ufergehölzen (Schwarzerle,<br />
Esche, Stieleiche), Makrophytenbewuchs und verschiedenen Sohlstrukturen,<br />
in denen sich das Gewässer streckenweise naturnah präsentiert.<br />
Innerstädtischer Bachauenbereich<br />
am Loekampbach<br />
Bevor der Loekampbach die Parkanlage der Paracelsus-Klinik erreicht, überquert<br />
er begradigt das Gelände einer Gärtnerei. In der Parklandschaft der<br />
Klinik weist der Bach auf ca. 200 m einige Mäander auf, die Ufer sind meist<br />
flach auslaufend und sind an mehreren Abschnitten mit Sumpfpflanzen, wie<br />
z.B. Iris bewachsen. In Gewässernähe stehen neben Birke, Eiche und Ahorn<br />
vor allem Weiden und Erlen.<br />
Nördlich des Lipper Weges fließt der Loekampbach dann begradigt und mit<br />
zum Teil befestigten Ufern bis zu seiner Mündung in den Silvertbach. Der<br />
gewässerbegleitende Gehölzstreifen besteht aus Ahorn, Eiche, Weide. An<br />
der Mündung befindet sich eine kleine Röhrichtzone mit Rohrkolben.<br />
Innerstädtischer Bachauenbereich<br />
am Silvertbach<br />
Das Gewässer ist über weite Strecken begradigt. Naturgemäße Lauf-, Uferund<br />
Sohlstrukturen sind kaum vorhanden. Wasserbauliche Maßnahmen wie<br />
Trapezprofile mit hohen Böschungen, Verrohrungen bei Straßenunterführungen,<br />
teilweise Sohlverbauungen und mehrere Sohlgleiten mit Absturz beeinträchtigen<br />
die Durchgängigkeit des Baches.<br />
Nach Austritt aus dem NSG „Die Burg“ verläuft der Silvertbach als gestreckter<br />
Gewässerabschnitt mit mäßig tiefem Regelprofil und überwiegend verbauter<br />
Sohle und Uferbereichen durch Siedlungsflächen mit Hauptverkehrswegen<br />
(Bahnhofstraße, A 43, Hülsbergstraße, Zechenanschlussbahn Auguste<br />
Victoria I/II, Versorgungsleitungen im Bereich der Kläranlage Marl-<br />
Lenkerbeck) und eingestreuten Äckern und Fettweiden. Nur teilweise bieten<br />
meist schmale Gehölzstreifen die notwendige Beschattung.<br />
Auf dem Haldengelände der Zeche Auguste Victoria zwischen Zechenanschlussbahn<br />
und Römerstraße sind neben zahlreichen technischen Vorrichtungen<br />
und Absetzbecken des Bergbaus einige Ufer- und Sohlstrukturen und<br />
aufkommende Gehölzstrukturen vorhanden, ansonsten stellt sich der Verlauf<br />
als gewundener Gewässerabschnitt mit ebenfalls mäßig tiefem Regelprofil<br />
dar.<br />
Der Bachabschnitt zwischen Haldengelände der Zeche Auguste Victoria und<br />
dem Zusammenfluss mit dem Loemühlenbach ist wieder sehr gestreckt mit<br />
im Doppeltrapez ausgebauten Regelprofil und massiv verbauten Sohl-, Uferund<br />
Böschungsbereichen. Nach der A 52 ist der Silvertbach in Halbschalen<br />
kanalisiert und tief ins Gelände eingesenkt; das Doppeltrapez-Profil wird<br />
beibehalten. Begleitet wird der Bach von Siedlungsflächen, Kleingartenanlagen<br />
und einem Eichenwäldchen.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 67<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Innerstädtische Marler Bachauenbereiche<br />
von Sickingmühlenbach, Loemühlenbach<br />
und Silvertbach<br />
Innerstädtischer Bachauenbereich<br />
am Lenkerbecker Graben<br />
Der Lenkerbecker Graben fließt etwa 40 cm breit, eingetieft und begradigt<br />
sowohl durch landwirtschaftliche Nutzflächen, als auch unmittelbar durch den<br />
angrenzenden Siedlungsbereich und die letzten dreihundert Meter vor seiner<br />
Mündung in den Silvertbach entlang der A 43. Die ökologische Durchgängigkeit<br />
des Gewässers wird durch mehrere verrohrte Abschnitte stark beeinträchtigt.<br />
Die Beschattung des Lenkerbecker Grabens übernimmt meist die<br />
Ruderalvegetation der Böschungen. Lediglich im Bereich auf der Autobahnböschung<br />
stockt ein Gehölzsaum aus Kiefer, Vogelkirsche, Eiche, Bergahorn<br />
und Birke.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 68<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
4.2 Bachauenbereich des Sickingmühlenbaches<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
umfasst den Bachauenbereich des<br />
Sickingmühlenbaches zwischen den<br />
Parkplätzen der Zeche Auguste Victoria<br />
und dem Düker am Wesel-Datteln-<br />
Kanal<br />
Größe:<br />
12,20 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel erstreckt sich in Nord-Süd-Ausrichtung<br />
über ca. 1,8 km vom Düker am Wesel-Datteln-Kanal im Norden bis zu den<br />
Parkplätzen der Zeche Auguste Victoria an der Carl-Duisberg-Straße auf<br />
Höhe der Straße „Auf dem Acker“ im Süden und in Ost-West-Ausrichtung<br />
von 30 - 140 m Breite entlang der Bachaue des Sickingmühlenbaches mit<br />
einer Ausweitung nach Osten im Bereich des Viktoriagrabens an der Marler<br />
Straße.<br />
Die Bereich für das Entwicklungsziel<br />
- 4.2 IV.II Bachauenbereich des Sickingmühlenbaches<br />
entspricht dem Schutzgebiet<br />
- LSG Nr. 5 „Sickingmühlenbach“, tlw.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung<br />
- Waldbereiche: Feldfluren und Waldbereiche am Sickingmühlenbach tlw.<br />
Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />
1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- VB-MS-4208-013 tlw. (Bachsystem Sickingmühlenbach, Loemühlenbach,<br />
Silvertbach und Freerbruchbach)<br />
Entwicklungsziel IV.II<br />
"Anreicherung der<br />
Bachauenbereiche"<br />
- Sicherung und Entwicklung des<br />
Gewässers, seiner Ufer- und Auenbereiche<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung im<br />
Rahmen des „Konzepts zur naturnahen<br />
Entwicklung des Silvertbaches<br />
und seiner Nebengewässer“<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> (März<br />
2009)<br />
Bei diesem Entwicklungsbereich handelt es sich um den Unterlauf des Sickingmühlenbaches<br />
mit dem Einmündungsbereich des ihm zulaufenden<br />
Viktoriagrabens im Bereich der Marler Straße.<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für die Auenbereiche des Loemühlenbachsystems<br />
ist die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen<br />
und gewässerökologischen Durchgängigkeit der Gewässer, ihrer Uferbereiche<br />
und Auen im Sinne des Biotopverbundes.<br />
Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Loemühlenbachtal“ und<br />
dem bestehenden Pflege- und Entwicklungsplan sind die grundlegenden<br />
Voraussetzungen für einen umfassenden Gewässerschutz und Biotopverbund<br />
für einen großen Teil des Loemühlenbachsystems im Landschaftsraum<br />
zwischen Marl und Herten bereits geschaffen.<br />
Die Aue des Sickingmühlenbaches im Freiraum südlich der Lippe und des<br />
Wesel-Datteln-Kanals gilt es entsprechend ihrer ökologischen Wertigkeit im<br />
Loemühlenbachsystem als Landschaftsschutzgebiet zu entwickeln und im<br />
Verbund mit den innerstädtischen Bachauenbereichen Marls von Sickingmühlenbach,<br />
Loemühlenbach, Silvertbach, Freerbruchbach, Loekampbach<br />
und Lenkerbecker Graben einen großräumigen Biotopverbund zu ermöglichen<br />
bzw. zu stärken.<br />
Konzepte zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer (KNEF) sind<br />
grundsätzlich „Angebotsplanungen“. Sie formulieren Ziele zur nachhaltigen<br />
naturnahen Gewässerentwicklung aus fließgewässerökologischer Sicht. Die<br />
Umsetzung erfolgt im Rahmen der Unterhaltung sowie gegebenenfalls durch<br />
entsprechende Ausbauverfahren nach dem Prinzip der Kooperation und<br />
Freiwilligkeit aller an der Konzepterstellung und -umsetzung Beteiligten.<br />
Gradmesser für die Veränderung der Gewässerstrukturen ist die Gewässerstrukturgüte,<br />
die in eigenen Karten dargestellt wird, die die Ausstattung mit<br />
ökologisch bedeutsamen Strukturelementen und das Ausmaß der Veränderung<br />
der natürlichen Gewässergestalt bewerten. Dementsprechend wird der<br />
Sickingmühlenbach in seiner aktuellen Ausprägung als stark bis vollständig<br />
verändert eingestuft.<br />
Das Gewässer ist in seinem gesamten Verlauf von wasserbaulichen Maßnahmen<br />
geprägt und fließt begradigt in einem Trapezprofil. Seine Durchgängigkeit<br />
wird von mehreren Querbauwerken beeinträchtigt. Das Pumpwerk<br />
des Dükers mit anschließender Verrohrung befindet sich bereits ca.<br />
500 m vor dem Wesel-Datteln-Kanal. Aufgrund der Begradigungen und<br />
anderer Ausbaumaßnahmen aber auch gewerblichen und wohnbaulichen<br />
Nutzung des Umfeldes ist meist nur eine geringe Strukturierung von Längs-
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 69<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Suchraum für Entwicklungs-, Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahmen<br />
- Erhaltung und Optimierung der<br />
Trenn-, Ausgleichs-, und Immissionsschutzfunktionen<br />
und luftklimatischen<br />
Erneuerungs- und Austauschfunktionen<br />
- Erhaltung und Sicherung der Erholungsfunktion<br />
und Querprofil vorhanden. Der Gewässergrund ist steinig und insgesamt<br />
zeigt sich die Sohle als besonders verarmt, so dass unveränderte naturnahe<br />
Sohlabschnitte vollkommen fehlen.<br />
Im Uferbereich dominieren stark bis vollständig veränderte Gewässerabschnitte,<br />
da die Ufer meist mit Böschung, Berme und Deichkrone befestigt<br />
sind. Generell sind Deichkrone und Böschungsbereiche überwiegend mit<br />
Gras bewachsen und werden regelmäßig gemäht. Die Umgebung des Sickingmühlenbaches<br />
besteht westlich des Gewässers hauptsächlich aus<br />
mehr oder weniger zusammenhängenden bewaldeten Flächen und dem<br />
Hochwasserrückhaltebecken Sickingmühlenbach; östlich des Baches befinden<br />
sich die Kläranlage Marl-Ost und vor allem die Siedlungsflächen der<br />
Ortslage Sickingmühle und landwirtschaftlich genutzte Gebiete.<br />
Die Biologische Güte des Sickingmühlenbaches wird im Ergebnisbericht<br />
Lippe (Wasserrahmenrichtlinie NRW, Juni 2005) insgesamt als „übermäßig<br />
verschmutzt“ angesehen. Die Ausgangssituation für die Fischfauna am Sickingmühlenbach<br />
kann nicht eingestuft werden, da am Unter- und Mittellauf<br />
des Loemühlenbaches das Qualitätskriterium nicht eingehalten wird<br />
Der ökologische Gewässerzustand des Sickingmühlenbaches sticht anhand<br />
der Bewertung der aquatischen Organismen negativ hervor, da hier nur eine<br />
unbefriedigende ökologische Zustandsklasse erreicht wurde.<br />
Der Steinkohlenbergbau mit dem damit einhergehenden umfangreichen<br />
Gewässerausbau zum Vorfluter, der Eindeichung infolge der Bergsenkungen<br />
und der Notwendigkeit, die Vorflut künstlich hochzuhalten, lässt nur eine<br />
bedingt naturnahe Entwicklung dieses Gewässerabschnitts mit eingeschränkter<br />
Eigendynamik und optimierter ökologischer Durchgängigkeit zu.<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG können die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG auch einem im Landschaftsplan<br />
abgegrenzten Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass die Festsetzungen<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind. Diese Suchräume<br />
für Entwicklungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Ausgleich<br />
ökologischer Defizite des Raumes, zur Gliederung der Landschaft, zur Belebung<br />
des Landschaftsbildes und zur Förderung der Erholungseignung können<br />
Flächenumwandlungen und/oder -extensivierungen und/oder die Anlage<br />
linearer Vernetzungsstrukturen (z.B. Baumreihen, Alleen, Gehölze, Raine,<br />
Säume, Ackerrandstreifen, Mahdgutübertragung, temp. Grünstreifen etc.)<br />
sein. Insbesondere Ausgleichs- und Ersatzbedürfnisse Dritter können entsprechend<br />
der beschriebenen Anreicherungserfordernisse im Rahmen des<br />
Vertragsnaturschutzes gem. § 3 BNatSchG direkt oder über einen Ökopool<br />
gem. § 5a LG umgesetzt werden innerhalb der systematisierten ökologischen<br />
Vernetzungsstrukturen des Landschaftsplanes.<br />
Gemeinsam mit dem Entwicklungsraum 4.3 I.I - Feldfluren und Waldbereiche<br />
am Sickingmühlenbach - weist dieser schmale innerhalb der Ortslage<br />
liegende Freiraum entlang des begradigten Sickingmühlenbaches bedingt<br />
durch seine Lage zwischen den großflächigen Industrieanlagen des Chemieparks<br />
Marl und der Zeche Auguste Victoria sowie den Wohnbereichen<br />
von Sickingmühle bedeutende Trenn-, Puffer- und Ausgleichsfunktionen für<br />
das Stadtklima auf. Schadstoffausfilterung und Frischluftentstehung gehören<br />
ebenso zu ihren Aufgaben. Die morphologische Struktur und Ausrichtung<br />
begünstigen den Abfluss von Kalt- und Frischluftströmen bis weit in die<br />
Siedlungsbereiche hinein.<br />
Gemeinsam mit dem Entwicklungsraum 4.3 I.I - Feldfluren und Waldbereiche<br />
am Sickingmühlenbach - stellt der Bereich ein vielgestaltiges „Pantoffelgrün“<br />
und stadtnahen Erholungsraum für die angrenzenden Wohnquartiere<br />
dar. Er ist zudem Bestandteil des die Stadt durchdringenden Grünsystems<br />
und öffnet sich zum einen über den Viktoriagraben an der Marler Straße und<br />
entlang des Kanals der offenen Feldflur im Übergang zum großen Waldgebiet<br />
der Haard und zum anderen über die Kanalbrücke über den Wesel-<br />
Datteln-Kanal dem Naturschutzgebiet Lippeaue.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 70<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
4.3 Feldfluren und Waldbereiche am Sickingmühlenbach<br />
Kipp, Baumeisters Feld, Ruhrmanns Feld<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
umfasst die Feldfluren und Waldbereiche<br />
entlang des Sickingmühlenbaches<br />
zwischen den Parkplätzen der Zeche<br />
Auguste Victoria und dem Düker am<br />
Wesel-Datteln-Kanal<br />
Größe:<br />
42,19 ha<br />
3 Teilflächen<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel erstreckt sich in Nord-Süd-Ausrichtung<br />
über ca. 1,9 km vom Düker am Wesel-Datteln-Kanal im Norden bis zu den<br />
Parkplätzen der Zeche Auguste Victoria an der Carl-Duisberg-Straße auf<br />
Höhe der Straße „Auf dem Acker“ im Süden beiderseits des Sickingmühlenbaches<br />
und in Ost-West-Ausrichtung über 130 – 300 m Breite westlich und<br />
bis zu 170 m Breite östlich des Baches.<br />
Die Bereich für das Entwicklungsziel<br />
- 4.3 Bachauenbereich des Sickingmühlenbaches<br />
entspricht dem Schutzgebiet<br />
- LSG Nr. 5 „Sickingmühlenbach“, tlw.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich: östlich des Sickingmühlenbaches<br />
und im Bereich der Carl-Duisberg-Straße<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung:<br />
- Waldbereiche: westlich des Sickingmühlenbaches<br />
- Allgemeiner Siedlungsbereich: eine Straßenrand-Bebauungstiefe entlang<br />
der Wasserwerkstraße<br />
Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />
1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- VB-MS-4208-013 tlw. (Bachsystem Sickingmühlenbach, Loemühlenbach,<br />
Silvertbach und Freerbruchbach)<br />
Das LANUV führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopkatasterfläche: BK-4308-0048 tlw. (Eichenmischwälder an der<br />
Carl-Duisberg-Straße), BK-4308-0056 (Regenrückhaltebecken bei Sickingmühle)<br />
Entwicklungsziel I.I<br />
"Erhaltung"<br />
- Erhaltung der strukturreichen Laubwaldbestände<br />
- Erhaltung von Alt- und Totholz<br />
- Erhaltung des Erlensumpfwaldes<br />
und Seggenriedern<br />
- Erhaltung des naturnahen Stillgewässers<br />
Der westlich des Schachtes III. der Zeche Auguste Victoria stockende vorwiegend<br />
von Steileiche dominierte Wald ist Teil der Eichenmischwälder an<br />
der Carl-Duisberg-Straße (BK-4308-0048) westlich der Gleisanlagen der<br />
Chemischen Werke Hüls. Einige Stieleichen sind dem Altholz zuzurechnen<br />
und können aufgrund ihrer ausladenden Wuchsform vermutlich als Zeugen<br />
einer ehemaligen Hudenutzung der Wälder angesehen werden. Strauchund<br />
Krautschicht werden z.T. von Nährstoffzeigern wie Schwarzer Holunder<br />
und Brennnessel gebildet.<br />
Insbesondere für Tot- und Altholzbewohner sowie Höhlenbrüter sind die<br />
Bestände ein wichtiges Refugium am Stadtrand von Marl. Auch im Sinne<br />
des Biotopverbundes ist das Gebiet als wichtiger Trittstein zu werten.<br />
Das aus einer ehemaligen Abgrabung hervorgegangene ca. 3,6 h große<br />
Regenrückhaltebecken Sickingmühle liegt zwischen Flurstraße und Sickingmühlenbach<br />
nördlich des Schießstandes an der Nordstraße. Die südliche<br />
Fläche wird durch einen naturnahen Weiher (ca. 1,7 ha) mit ufernahen<br />
Weidengebüschen und spärlicher Wasservegetation gebildet (Unterwasservegetation:<br />
Myriophyllum spicatum – Ähren-Tausendblatt, I, RL 99 3). Im<br />
Norden stockt ein von Röhrichten durchsetzter, teilweise lichter Erlensumpfwald.<br />
Insbesondere für naturnahe Erlensumpfwälder und Röhrichte ist<br />
das Gebiet ein wichtiges Refugialhabitat im Ballungsraum Marl. Ebenfalls<br />
kommt dem Gebiet eine große Bedeutung im Hinblick auf den landesweiten<br />
Biotopverbund naturnaher Feuchtwälder zu (BK- 4308-0056).<br />
- Erhaltung des Grünlandanteils Die wenigen noch erhaltenen stellenweise sehr feuchten Grünländer sind<br />
Reste der althergebrachten, historisch belegten Bachauennutzung am Sickingmühlenbach<br />
in diesem Bereich
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 71<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Erhaltung und Optimierung der<br />
Trenn-, Ausgleichs-, und Immissionsschutzfunktionen<br />
und luftklimatischen<br />
Erneuerungs- und Austauschfunktionen<br />
- Erhaltung und Sicherung der Erholungsfunktion<br />
Gemeinsam mit dem Entwicklungsraum 4.2 IV.II -Bachauenbereich des<br />
Sickingmühlenbaches - weist dieser schmale innerhalb der Ortslage liegende<br />
Freiraum entlang des begradigten Sickingmühlenbaches bedingt durch<br />
seine Lage zwischen den großflächigen Industrieanlagen des Chemieparks<br />
Marl und der Zeche Auguste Victoria sowie den Wohnbereichen von Sickingmühle<br />
bedeutende Trenn-, Puffer- und Ausgleichsfunktionen für das<br />
Stadtklima auf. Schadstoffausfilterung und Frischluftentstehung gehören<br />
ebenso zu ihren Aufgaben. Die morphologische Struktur und Ausrichtung<br />
begünstigen den Abfluss von Kalt- und Frischluftströmen bis weit in die<br />
Siedlungsbereiche hinein.<br />
Gemeinsam mit dem Entwicklungsraum 4.2 IV.II -Bachauenbereich des<br />
Sickingmühlenbaches - stellt der Bereich ein vielgestaltiges „Pantoffelgrün“<br />
und stadtnahen Erholungsraum für die angrenzenden Wohnquartiere dar. Er<br />
ist zudem Bestandteil des die Stadt durchdringenden Grünsystems und<br />
öffnet sich zum einen über den Viktoriagraben an der Marler Straße und<br />
entlang des Kanals der offenen Feldflur im Übergang zum großen Waldgebiet<br />
der Haard und zum anderen über die Kanalbrücke über den Wesel-<br />
Datteln-Kanal dem Naturschutzgebiet Lippeaue.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 72<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
4.4 Städtische Grünzüge, Marl<br />
•Grünzüge: am Sickingmühlenbach, am Loemühlenbach, am Freerbruchbach, am Loekampbach,<br />
am Silvertbach, am Lenkerbecker Graben<br />
•Kleingartenanlagen: Hermannstraße (Silvertbach), Römerstraße (Silvertbach), Schildstraße<br />
(Silvertbach), An der Burg (Silvertbach), Hülsstraße / Löntroper Grenzweg, Immergrün (Marl<br />
Drewer, Flößwiese)<br />
•Sportanlagen: Loekampstraße, Jahnstadion, Bahnhofstraße Sinsen<br />
•Grünbereiche der Kläranlage an der Hülsbergstraße<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
umfasst die Grünzüge an Sickingmühlenbach,<br />
Loemühlenbach, Freerbruchbach,<br />
Loekampbach, Silvertbach und<br />
Lenkerbecker Graben, sechs Kleingartenanlagen,<br />
drei Sportanlagen und die<br />
Kläranlage Hülsbergstraße.<br />
Größe:<br />
212,17 ha<br />
34 Teilflächen<br />
Der Bereich für den Entwicklungsraum erstreckt sich in linearen und flächigen<br />
Bestandteilen über Grünflächen, Kleingartenanlagen und Sportanlagen<br />
des gesamten vom Landschaftsplan "Vestischer Höhenrücken" umfassten<br />
Stadtgebiet Hertens. In Nord-Süd-Ausrichtung ist das der Alberskamp am<br />
Wesel-Datteln-Kanal im Norden bis zur Freerbruchstraße im Südwesten,<br />
dem Löntroper Grenzweg im Süden und der Straße Am Steigerturm im<br />
Südosten. In Ost-West-Ausrichtung sind das im Westen die Eichenmischwälder<br />
an der Carl-Duisberg-Straße westlich des Schachtes III. der Zeche<br />
Auguste Victoria und der Gleisanlagen der Chemischen Werke Hüls bis zu<br />
den Kleingärten und dem Sportplatz nördlich des NSG “Die Burg“<br />
- Grünzug am Sickingmühlenbach:<br />
Alberskamp, am Wesel-Datteln-Kanal als Verbindung zur offenen Feldflur<br />
im Übergang zum großen Waldgebiet der Haard<br />
Lessingstraße / Möwenweg beiderseits des Sickingmühlenbaches nördlich<br />
des Zusammenflusses von Loemühlenbach und Silvertbach<br />
- Grünzug am Loemühlenbach:<br />
Drewer Mark / Knappenstraße nördlich der A 52<br />
Hinterste Feld südlich der A 52<br />
Troisdorfer Straße / Drewer Bach<br />
zwischen Heyerhoffstraße und Lipper Weg<br />
zwischen Am Lohkamptor und Hof Ovelhey an der Hülsstraße<br />
- Grünzug am Freerbruchbach:<br />
zwischen Bergstraße und Lipper Weg<br />
Park an der Paracelsus-Klinik<br />
zwischen Langehegge und Imenkampstraße<br />
zwischen Martin-Luther-King-Gesamtschule und Freerbruchstraße<br />
- Grünzug am Loekampbach:<br />
Südlich Lipper Weg<br />
- Grünzug am Silvertbach:<br />
Bahnstrecke von Essen nach Coesfeld südöstlich der A 52<br />
westliche Haldenerweiterung Brinkfortsheide an der Römerstraße<br />
An den Höfen Brinkforth, Oeldemann und Lohoff<br />
An der Schildstraße, Lenkerbeck<br />
Am Wiesental, nördlich des NSG “Die Burg“<br />
- Grünzug am Lenkerbecker Graben:<br />
Knüvers Feld beiderseits der A 43<br />
- Kleingartenanlagen: Hermannstraße (Silvertbach), Römerstraße (Silvertbach),<br />
Schildstraße (Silvertbach), An der Burg (Silvertbach),<br />
Hülsstraße / Löntroper Grenzweg, Immergrün (Marl Drewer, Flößwiese)<br />
- Sportanlagen: Loekampstraße, Jahnstadion, Bahnhofstraße Sinsen<br />
- Grünbereiche der Kläranlage an der Hülsbergstraße<br />
Für den Bereich des Entwicklungsziels<br />
- 4.4 I.III Städtische Grünzüge, Marl<br />
werden keine Schutzausweisungen gem. §§ 20, 23, 26, 28 und 29<br />
BNatSchG, Zweckbestimmungen für Brachflächen gem. § 24 LG NRW,<br />
forstliche Festsetzungen gem. § 25 LG NRW oder Entwicklungs-, Pflege-<br />
und Erschließungsmaßnahmen gem. § 26 LG NRW festgelegt.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich:<br />
- Grünzug am Sickingmühlenbach<br />
- Grünzug am Loemühlenbach: (Drewer Mark / Knappenstraße nördlich<br />
der A 52 tlw., Hinterste Feld südlich der A 52 tlw., Troisdorfer Straße /<br />
Drewer Bach tlw., zwischen Heyerhoffstraße und Lipper Weg, zwischen
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 73<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Am Lohkamptor und Hof Ovelhey an der Hülsstraße)<br />
- Grünzug am Freerbruchbach: (zwischen Langehegge und Imenkampstraße,<br />
zwischen Martin-Luther-King-Gesamtschule und<br />
Freerbruchstraße)<br />
- Grünzug am Loekampbach<br />
- Grünzug am Silvertbach: (Bahnstrecke von Essen nach Coesfeld<br />
südöstlich der A 52, An den Höfen Brinkforth, Oeldemann und Lohoff<br />
tlw., An der Schildstraße, Lenkerbeck tlw., Am Wiesental, nördlich des<br />
NSG “Die Burg“)<br />
- Grünzug am Lenkerbecker Graben<br />
- Kleingartenanlagen: Schildstraße (Silvertbach)tlw., An der Burg (Silvertbach,<br />
Hülsstraße / Löntroper Grenzweg tlw., Immergrün (Marl Drewer,<br />
Flößwiese) tlw.<br />
- Sportanlagen: Loekampstraße, Jahnstadion, Bahnhofstraße Sinsen<br />
- Grünbereiche der Kläranlage an der Hülsbergstraße<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung:<br />
- Grünzug am Sickingmühlenbach: Alberskamp<br />
- Grünzug am Freerbruchbach: (zwischen Martin-Luther-King-Gesamtschule<br />
und Freerbruchstraße)<br />
- Grünzug am Silvertbach: (westliche Haldenerweiterung Brinkfortsheide<br />
an der Römerstraße, Am Wiesental nördlich des NSG “Die Burg“<br />
tlw.)<br />
- Kleingartenanlagen: Römerstraße (Silvertbach, An der Burg (Silvertbach<br />
- Sportanlagen: Bahnhofstraße Sinsen<br />
- Bereich zum Schutz der Natur:<br />
- Grünzug am Loemühlenbach: (zwischen Am Lohkamptor und Hof<br />
Ovelhey an der Hülsstraße tlw.)<br />
- Waldbereiche:<br />
- Grünzug am Loemühlenbach: (Drewer Mark / Knappenstraße nördlich<br />
der A 52 tlw., Hinterste Feld südlich der A 52)<br />
- Grünzug am Silvertbach: (Bahnstrecke von Essen nach Coesfeld<br />
südöstlich der A 52 tlw., westliche Haldenerweiterung Brinkfortsheide<br />
an der Römerstraße, An den Höfen Brinkforth, Oeldemann und Lohoff<br />
tlw.)<br />
- Kleingartenanlagen: Römerstraße (Silvertbach)<br />
- Allgemeiner Siedlungsbereich:<br />
- Grünzug am Sickingmühlenbach: (Lessingstraße / Möwenweg beiderseits<br />
des Sickingmühlenbaches nördlich des Zusammenflusses von<br />
Loemühlenbach und Silvertbach)<br />
- Grünzug am Loemühlenbach: (Hinterste Feld südlich der A 52 tlw.)<br />
- Grünzug am Freerbruchbach: (zwischen Bergstraße und Lipper Weg,<br />
Park an der Paracelsus-Klinik, zwischen Langehegge und Imenkampstraße<br />
tlw.)<br />
- Grünzug am Silvertbach: (Bahnstrecke von Essen nach Coesfeld<br />
südöstlich der A 52 tlw., An den Höfen Brinkforth, Oeldemann und Lohoff<br />
tlw., An der Schildstraße, Lenkerbeck tlw.)<br />
- Kleingartenanlagen: Hermannstraße (Silvertbach), Schildstraße (Silvertbach)tlw.,<br />
Hülsstraße / Löntroper Grenzweg, Immergrün (Marl Drewer,<br />
Flößwiese)<br />
- Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen:<br />
- Grünzug am Silvertbach: (An den Höfen Brinkforth, Oeldemann und<br />
Lohoff tlw.)<br />
- Kleingartenanlagen: Schildstraße (Silvertbach)tlw.<br />
Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />
1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- VB-MS-4305-008 tlw. (Mittlere Lippeaue), VB-MS-4208-013 tlw. (Bachsystem<br />
Sickingmühlenbach, Loemühlenbach, Silvertbach und<br />
Freerbruchbach), VB-MS-4308-001 tlw. (Waldbestände nördlich Halde<br />
Brinkfortsheide und westlich der Carl-Duisberg Strasse), VB-MS-4308-<br />
004 tlw. (Halden Auguste-Victoria 1/2), VB-MS-4308-009 tlw. (Bachtal<br />
Loekampbach)<br />
Das LANUV führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopkatasterfläche: BK-4308-0023 tlw. (Eichenbestände bei Hof Brinkforth),<br />
BK-4308-0048 tlw. (Eichenmischwälder an der Carl-Duisberg-<br />
Straße), BK-4308-0059 tlw. (Brache mit Feuchtbereichen in Marl)<br />
- Alleenkataster: AL-RE-0055 tlw. (Allee an der Hülsstraße), AL-RE-0058<br />
(Allee an der Schildstraße), AL-RE-0061 (Allee am Ovelheider Weg)
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 74<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Entwicklungsziel I.III<br />
"Erhaltung der Freiraumfunktion<br />
des städtischen Grünzuges"<br />
- Erhaltung und Optimierung der<br />
Trenn-, Ausgleichs-, und Immissionsschutzfunktionen<br />
und luftklimatischen<br />
Erneuerungs- und Austauschfunktionen<br />
- Erhaltung und Sicherung der Erholungsfunktion<br />
Bei diesem Entwicklungsbereich handelt es sich innerstädtische Grünbereiche,<br />
Kleingärten und Sportanlagen, die das Stadtbild Marls gliedern, als<br />
innerstädtische Naherholungsbereiche dienen und wichtige Klima-, Immissionsschutz-<br />
und Lärmschutzfunktionen erfüllen.<br />
Die innerhalb der Ortslage liegenden Grünzugs (- und Auen)bereiche haben<br />
wichtige wohnbereichsnahe Trenn- und Ausgleichsfunktionen wahrzunehmen.<br />
Schadstoffausfilterung und Frischluftentstehung gehören ebenso zu<br />
ihren Aufgaben.<br />
Gemeinsam mit dem Entwicklungsraum 4.1 IV.I (Innerstädtische Bachauenbereiche<br />
von Sickingmühlenbach, Loemühlenbach (mit Freerbruchbach und<br />
Loekampbach) und Silvertbach (mit Lenkerbecker Graben), Marl) stellen die<br />
städtischen Grünzüge Marls als innerstädtische Waldflächen, Kleingartenanlagen,<br />
Grünquartiere oder „Pantoffelgrün“ einen wichtigen, vielgestaltigen<br />
und vielseitigen ruhigen Freizeit- und Erholungsraum für die angrenzenden<br />
Wohnquartiere dar und sind Bestandteil des die Stadt durchdringenden<br />
Grünsystems.<br />
In Zukunft werden auch der Haldenbereich Brinkfortsheide (4.5 I.IV Grünzug<br />
nach endgültiger Ausgestaltung der östlichen Haldenerweiterung Brinkfortsheide)<br />
in Verbindung mit dem Auenbereich des Silvertbaches auf dem Haldengelände<br />
die städtischen Grünzüge in diesem Bereich entscheidend und<br />
regional bedeutsam verstärken.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 75<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
4.5 Grünzug Landschaftsbauwerk Haldenerweiterung - Brinkfortsheide<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
umfasst den Bereich der geplanten<br />
Erweiterung des Landschaftsbauwerkes<br />
Brinkfortsheide zwischen Silvertbach<br />
und der Zeche Auguste – Viktoria<br />
Schacht I u. II westlich des bereits<br />
gestalteten Bereiches an der Römerstraße.<br />
Größe:<br />
44,39 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel erstreckt sich in Nord-Süd-Ausrichtung<br />
über ca. 730 m von den Teichen der Abwasserbehandlungsanlage an der<br />
Römerstraße im Norden bis zu den ehemaligen Schächten I und II der Zeche<br />
Auguste Victoria an der Victoriastraße im Süden und in Ost-West-<br />
Ausrichtung über 280 - 900 m Breite zwischen den bereits überkippten<br />
ehemaligen Klärteichen an der Römerstraße im Westen und dem Zechenbahnanschluss<br />
im Osten.<br />
Für den Bereich des Entwicklungsziels<br />
- 4.5 I.IV Grünzug Landschaftsbauwerk Haldenerweiterung - Brinkfortsheide<br />
werden keine Schutzausweisungen gem. §§ 20, 23, 26, 28 und 29<br />
BNatSchG, Zweckbestimmungen für Brachflächen gem. § 24 LG NRW,<br />
forstliche Festsetzungen gem. § 25 LG NRW oder Entwicklungs-, Pflege-<br />
und Erschließungsmaßnahmen gem. § 26 LG NRW festgelegt.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung:<br />
(nördliche Hälfte)<br />
- Waldbereiche<br />
- Freiraumbereiche für zweckgebundene Nutzungen - Halden<br />
Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />
1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- VB-MS-4308-004 tlw. (Halden Auguste-Victoria 1/2)<br />
Entwicklungsziel I.IV<br />
"Erhaltung<br />
nach endgültiger Ausgestaltung"<br />
- Erhaltung und Sicherung der Ausgleichs-,<br />
und Immissionsschutzfunktionen<br />
und luftklimatischen Erneuerungs-<br />
und Austauschfunktionen<br />
nach endgültiger Ausgestaltung<br />
- Erhaltung und Sicherung der Erholungsfunktion<br />
nach endgültiger<br />
Ausgestaltung<br />
Bei diesem Entwicklungsbereich handelt es sich um den Haldenerweiterungsbereich<br />
Brinkfortsheide südlich des Silvertbaches auf den Flächen der<br />
Zeche Auguste Viktoria Schacht I und II. Zwischenzeitlich befanden sich auf<br />
dem westlichen Drittel eine Steinfabrik und ein Teil der Abwasserbehandlung.<br />
Die östlichen Zweidrittel wurden als Kohlenlagerplatz genutzt.<br />
Die Planung weist für die Haldenerweiterung eine Höhe von 72 m über<br />
Grund (= 120 m NN) aus. Sie wird damit 11 m niedriger als die sich nördlich<br />
anschließende derzeitige Bergehalde Brinkfortsheide im Übergang zur<br />
Haard. Die Flankenneigungen des geplanten Landschafsbauwerkes sind mit<br />
einem Verhältnis von 1: 2,5 und flacher so gewählt, dass sich der zukünftige<br />
Haldenkörper in das großräumige Landschaftsbild einfügt. Die Rekultivierung<br />
soll weitgehend forstlich erfolgen mit einem entsprechenden Wegenetz<br />
für eine ruhige Erholungsnutzung.<br />
Gemeinsam mit den innerhalb der Ortslage liegenden Grünzugs (- und Auen)bereichen<br />
wird das Landschaftsbauwerk Haldenerweiterung Brinkfortsheide<br />
zukünftig nach seiner endgültigen Ausgestaltung wichtige wohnbereichsnahe<br />
Ausgleichs- und Immissionsschutzfunktionen haben. Schadstoffausfilterung<br />
und Frischluftentstehung gehören aufgrund seiner zukünftigen<br />
Topographie ebenso zu seinen Aufgaben.<br />
Gemeinsam mit den Entwicklungszielräumen 4.1 IV.I (Innerstädtische Bachauenbereiche<br />
von Sickingmühlenbach, Loemühlenbach (mit Freerbruchbach<br />
und Loekampbach) und Silvertbach (mit Lenkerbecker Graben), Marl) und<br />
4.4 I.III (Städtische Grünzüge, Marl) wird die Haldenerweiterungsfläche<br />
einen wichtigen, vielgestaltigen und vielseitigen ruhigen Freizeit- und Erholungsraum<br />
für die angrenzenden Wohnquartiere darstellen und Bestandteil<br />
des die Stadt durchdringenden Grünsystems werden. Aufgrund seiner Größe,<br />
seiner Topographie und seiner Lage im Übergang zum Landschaftsraum<br />
der Haard wird sie aber auch regionale Anziehungskraft und Bedeutung<br />
entwickeln.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 76<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
4.6 Städtische Entwicklungsbereiche, Marl - Johannesstraße,<br />
- Wellerfeldstraße<br />
- Breewiese<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
umfasst in drei Teilabschnitten die potentiellen<br />
Entwicklungsbereiche der<br />
Stadt Marl im Geltungsbereich des<br />
Landschaftsplanes.<br />
Größe:<br />
59,63 ha<br />
3 Teilflächen<br />
Die drei Bereiche für das Entwicklungsziel befinden sich am südöstlichen<br />
Übergang Marls zur freien Landschaft hin.<br />
- Der Entwicklungsbereich Johannestraße liegt mit einer Größe von ca.<br />
33,26 ha im Winkel zwischen Recklinghauser Straße (B 225) und Herzlia-Allee<br />
(L 638) am südlichen Ortsrand Marl-Drewers.<br />
- Der Entwicklungsbereich Wellerfeldstraße liegt mit einer Größe von ca.<br />
11,18 ha nördlich der Freerbruchstraße zwischen Langehegge und<br />
Wellerfeldweg am südöstlichen Ortsrand Marl-Drewers.<br />
- Der Entwicklungsbereich Breewiese liegt mit einer Größe von ca. 15,18<br />
ha zwischen Ringerottstraße und Hülsbergstraße am südöstlichen Ortsrand<br />
Marl-Lenkerbecks.<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
- 4.6 I.II Städtische Entwicklungsbereiche, Marl: Johannesstraße,<br />
Wellerfeldstraße, Breewiese, Rübenkamp<br />
entspricht dem Schutzgebiet<br />
- temp. LSG Nr. 11 „Marl“<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich: (Entwicklungsbereich Johannesstraße<br />
tlw., Entwicklungsbereich Wellerfeldstraße tlw.)<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung:<br />
(Entwicklungsbereich Johannesstraße tlw., Entwicklungsbereich<br />
Wellerfeldstraße tlw.)<br />
- Allgemeiner Siedlungsbereich: (Entwicklungsbereich Johannesstraße<br />
tlw., Entwicklungsbereich Wellerfeldstraße, Entwicklungsbereich Breewiese)<br />
Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />
1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- VB-MS-4208-013 tlw. (Bachsystem Sickingmühlenbach, Loemühlenbach,<br />
Silvertbach und Freerbruchbach)<br />
Das LANUV führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Alleenkataster: AL-RE-0059 tlw. (Allee an der Hülsberstraße)<br />
Entwicklungsziel I.II<br />
"Temporäre Erhaltung"<br />
- Erhaltung der überwiegend als<br />
Ackerflächen genutzten Freiräume<br />
bis zur Erstellung von Bebauungsplänen<br />
durch die Stadt Marl.<br />
- Erhaltung der Allee an der Hülsberstraße<br />
Bei diesen Entwicklungsbereichen handelt es sich um die Übergänge der<br />
Ortsränder Marl - Drewers und - Lenkerbecks zur freien Landschaft bzw.<br />
zum Silvertbach hin. Die jetzigen Nutzungsstrukturen - ackerbauliche bzw.<br />
Grünlandbewirtschaftung - sollten bis zur Realisierung der Bauleitplanung<br />
erhalten bleiben.<br />
Die Allee an der Hülsbergstraße verbindet den Ortsteil Lenkerbeck mit der<br />
freien Landschaft im Süden Marls und sollte als solche erhalten und gepflegt<br />
werden.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 77<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
5 Freiraum Silvertbachsystem<br />
Freiraum zwischen Marl, Speckhorn und Oer-Erkenschwick<br />
Der Entwicklungsraum umfasst den<br />
landwirtschaftlich genutzten Freiraum<br />
zwischen Marl und Oer-Erkenschwick<br />
im Osten bzw. Westen und der Haard<br />
und dem Recklinghauser Höhenrücken<br />
im Norden bzw. Süden mit dem Bachsystem<br />
des Silvertbaches und dem<br />
großflächigen Waldgebiet „Die Burg“<br />
(Natura 2000/FFH-Gebiet).<br />
Größe:<br />
893,94 ha<br />
7 Teilflächen<br />
Der Entwicklungsraum erstreckt sich in Nord-Süd-Ausrichtung auf Marler<br />
Seite über ca. 4 km von Lenkerbeck und Sinsen im Norden bis zum Recklinghäuser<br />
Ortsteil Bockholt im Süden und auf Oer-Erkenschwicker Seite<br />
über ca. 2,5 km von der Haardstraße im Norden bis zur Silvertbachquelle im<br />
Süden. in Ost-West-Ausrichtung erstreckt er sich über ca. 6,2 km vom Marler<br />
Löntroper Grenzweg im Westen bis zum Alt-Oerer Uferweg im Osten.<br />
Zentrales vernetzendes ökologisches Element des Raums ist das Bachsystem<br />
des Silvertbaches (mit Korthäuser Graben, Nieringbach (mit Grenzgraben,<br />
Burggraben und Mollbecke), Gernegraben, Mühlenbach (mit Speckhorner<br />
Graben), Ludbrocksbach, Börster Bach, Siepener Bach, Denningsgraben<br />
(mit Oerbach) und mehreren unbenannten Grabenzuflüssen),<br />
das - teilweise außerhalb des Entwicklungsraumes und/oder des Landschaftsplanes<br />
- dem Silvertbach zuläuft und gemeinsam mit dem Loemühlenbach<br />
über den Sickingmühlenbach in der Lippe mündet.<br />
Feldfluren mit überwiegender Ackernutzung im Westen und Acker-, Wiesenund<br />
Weidennutzung östlich der Halterner Straße (ehemalige B 51) verbinden<br />
die unterschiedlichen Arme des Gewässersystems<br />
Ebenso bedeutsam ist der große Waldkomplex des Naturschutzgebietes<br />
„Die Burg“ mit überwiegend bodenständigen Eichen-, Buchen- und Erlenwaldgesellschaften.<br />
Aufgrund seiner Ausstattung mit gefährdeten Arten der<br />
Fauna und Flora ist dieses auch als Natura 2000/FFH-Gebiet ausgewiesene<br />
Gebiet wegen seiner guten Ausprägung und Lage am Rand des Ballungsraumes<br />
ein wichtiger Trittstein im Biotopverbund mit landesweiter Bedeutung.<br />
Er umfasst den Bereich für die Entwicklungsziele<br />
- 5.1 IV.II Bachauenbereiche des Silvertbachsystems<br />
(Silvertbach, Korthäuser Graben, Nieringbach (mit Grenzgraben,<br />
Burggraben und Mollbecke), Gernegraben, Mühlenbach und Speckhorner<br />
Graben, Ludbrocksbach, Börster Bach, Siepener Bach und<br />
Denningsgraben (mit Oerbach))<br />
- 5.2 II Feldfluren des Silvertbachsystems<br />
- 5.3 I.IV Landschaftsbauwerk Haldenerweiterung – Bergehalde<br />
Blumenthal 8 (Schachtanlage General Blumenthal 8)<br />
und entspricht den Schutzgebieten<br />
- NSG Nr. 9 "Grenzgraben"<br />
- NSG Nr. 10 „Burggraben und Mollbecke“<br />
- NSG Nr. 11 „Die Burg“<br />
- NSG Nr. 12 „Silvertbach“<br />
- NSG Nr. 13 „Kaninchenberg“<br />
- ND Nr. 2 „Winterlinde am Hof Brünninghoff“<br />
- LB Nr. 12 „Geländekante am Kaninchenberg“<br />
- LSG Nr. 4 "Silvertbach"<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung<br />
- Waldbereiche: (NSG Die Burg, am Grenzgraben im Bereich der Hoflage<br />
Heitkämper, zwischen Silvertbach und Ludbrocksbach)<br />
- Bereich zum Schutz der Natur: (Auenbereiche des Silvertbachsystems,<br />
NSG Die Burg)<br />
- Regionaler Grünzug: (zwischen Speckhorn und Oer-Erkenschwick)<br />
- Allgemeiner Siedlungsbereich: (nordwestlicher Ortrand Oer)<br />
Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />
1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- VB-MS-4308-011 (Freiraum westlich der BAB 43 in Korthausen), VB-<br />
MS-4308-018 (Gewässersystem Silvertbach, Naturschutzgebiet Die<br />
Burg), VB-MS-4309-007 tlw. (Denningsgraben)
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 78<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Das LANUV führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- FFH-Gebiet: DE-4309-301 (Die Burg)<br />
- Biotopkatasterfläche: BK-4308-0145 tlw. (Ahornalleen …bei Bockholt),<br />
BK-4308-0157 (Wiesental und Laubgehölze Am Grenzgraben), BK-<br />
4308-0003 tlw. (NSG Die Burg, Waldgebiet bei Marl-Sinsen, mit Silvertund<br />
Nieringbach), BK-4309-0003 (Feuchtgrünland nördlich Haus Niering),<br />
BK-4309-0114 (Feuchtgrünland und Brachen an der Mollbecke<br />
südlich von Haus Niering), BK- 4309-0115 (Wiesental am Burggraben),<br />
BK-4309-0110 tlw. (Lindenalleen zwischen Mollbeck und der A 43), BK-<br />
4309-0116 (Börster Bach und Speckhorner Graben), BK-4309-0117<br />
(Kulturlandschaftsreste und Laubwäldchen zwischen Börste und Siepen),<br />
BK-4309-0119 (Silvertbach), BK-4309-0120 (NSG Silvertbachquelle),<br />
BK-4309-0125 (Kaninchenberg)<br />
- Gesetzlich geschützte Biotope: GB-4308-207, GB-4309-001 - 003, GB-<br />
4309-0107 - 0109, GB-4309-207, -208, -212, 214, 216 - 222,.-226, GB-<br />
4309-701 - 718<br />
- Biotoptypen: BT-4308-0217-2008, BT-4309-0001-2008, BT-4309-0206 -<br />
0230-2008, BT-2026 -2028-2001, BT4309-7001 - 7052- 2000<br />
- Alleenkataster: AL-RE-9012 tlw. (Lindenalleen zwischen der Mollbeck<br />
und der A 43) , AL-RE-9040 (Lindenallee an der Lindenstraße), AL-RE-<br />
0059 tlw. (Allee an der Hülsbergstrasse), AL-RE-0060 (Allee an der<br />
Straße Korthausen), AL-RE-0066 (Allee an der Speckhorner Straße)<br />
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt folgende Flächen in seinen<br />
Katastern:<br />
- Bodendenkmäler: Mkz. 4309,13 (Die Burg)<br />
- Geotope: BT-GK-4309-003 (Kame Kaninchenberg westlich von Oer-<br />
Erkenschwick), BT-GK-4309-004 (Quelle südlich von Alt-Oer), BT-GK-<br />
4309-0038 (Silvertbach südwestlich von Sinsen)
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 79<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
5.1 Bachauenbereiche des Silvertbachsystems<br />
mit Silvertbach, Korthäuser Graben, Nieringbach (mit Grenzgraben, Burggraben und Mollbecke),<br />
Gernegraben, Mühlenbach und Speckhorner Graben, Ludbrocksbach, Börster Bach,<br />
Gewässer112 / 1121, Gewässer 114 / 117, Siepener Bach und Denningsgraben (mit Oerbach)<br />
und<br />
Wald- und Grünlandkomplex des Natura 2000/FFH-Gebietes Die Burg<br />
an Silvertbach, Korthäuser Graben, Nieringbach und Grenzgraben<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
umfasst die Bachauenbereiche des<br />
Silvertbachsystems zwischen Marl und<br />
Oer-Erkenschwick und den großen<br />
Waldkomplex des Natura 2000/FFH-<br />
Gebietes „Die Burg“ südöstlich von<br />
Marl.<br />
Größe:<br />
448,49 ha<br />
5 Teilflächen<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel erstreckt sich in unterschiedlichen<br />
Breiten in Nord-Süd-Ausrichtung auf Marler Seite über ca. 3,6 km von der<br />
Grenze des NSG „Die Burg“ im Norden bis zu den Quellbereichen von<br />
Grenzgraben, Burggraben und Mollbecke bei den Recklinghäuser Ortslagen<br />
Siepen und Speckhorn im Süden und auf Oer-Erkenschwicker Seite über<br />
ca. 2,3 km von der Quelllage des Oerbaches im Norden bis zur Silvertbachquelle<br />
im Süden. in Ost-West-Ausrichtung erstreckt er sich über ca. 5,5 km<br />
vom Austritt des Silvertbaches aus dem NSG „Die Burg“ an der Bahnhofstraße<br />
(Marl-Lenkerbeck) im Nordwesten und vom Oberlauf des Grenzgrabens<br />
auf Höhe der Hoflage Heitkämper im Südwesten bis zur Quelllage des<br />
Oerbaches im Nordosten und zum Oberlauf des Silvertbaches im Bereich<br />
der Ortslage Alt-Oer im Südosten.<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
- 5.1 IV.II Bachauenbereiche des Silvertbachsystems und Wald- und<br />
Grünlandkomplex des Natura 2000/FFH-Gebietes Die Burg<br />
entspricht dem Schutzgebieten<br />
- NSG Nr. 9 "Grenzgraben"<br />
- NSG Nr. 10 „Burggraben und Mollbecke“<br />
- NSG Nr. 11 „Die Burg“<br />
- NSG Nr. 12 „Silvertbach“<br />
- LB Nr. 11 „Stieleichen am Siepener Bach“<br />
- LSG Nr. 4 "Silvertbach", tlw.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich: (die Auenbereiche des Bachsystems<br />
des Silvertbaches außerhalb der Waldgebiete in der Burg, am<br />
Grenzgraben im Bereich der Hoflage Heitkämper und zwischen Silvertbach<br />
und Ludbrocksbach)<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung:<br />
(NSG „Die Burg“ und die Auenbereiche des Bachsystems des Silvertbaches<br />
ohne Denningsgraben (innerorts) und Oerbach)<br />
- Waldbereiche: (NSG Die Burg, am Grenzgraben im Bereich der Hoflage<br />
Heitkämper tlw., zwischen Silvertbach und Ludbrocksbach tlw.)<br />
- Bereich zum Schutz der Natur: (Auenbereiche des Silvertbachsystems<br />
- Silvertbach, Korthäuser Graben tlw., Nieringbach mit Grenzgraben,<br />
Burggraben und Mollbecke, Gernegraben tlw., Mühlenbach und Speckhorner<br />
Graben, Ludbrocksbach tlw., Börster Bach -, NSG Die Burg)<br />
- Regionaler Grünzug: (zwischen Speckhorn und Oer-Erkenschwick)<br />
- Allgemeiner Siedlungsbereich: (Denningsgraben (innerorts) und Oerbach<br />
am nordwestlichen Ortrand von Oer)<br />
Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />
1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- VB-MS-4309-007 tlw. (Denningsgraben), VB-MS-4308-018 (Gewässersystem<br />
Silvertbach, Naturschutzgebiet Die Burg)<br />
Das LANUV führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- FFH-Gebiet: DE-4309-301 (Die Burg)<br />
- Biotopkatasterfläche: BK-4308-0157 tlw. (Wiesental und Laubgehölze<br />
Am Grenzgraben), BK-4308-0003 (NSG Die Burg, Waldgebiet bei Marl-<br />
Sinsen, mit Silvert- und Nieringbach), BK-4309-0003 (Feuchtgrünland<br />
nördlich Haus Niering), BK-4309-0114 (Feuchtgrünland und Brachen an
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 80<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
der Mollbecke südlich von Haus Niering), BK- 4309-0115 (Wiesental am<br />
Burggraben), BK-4309-0110 tlw. (Lindenalleen zwischen Mollbeck und<br />
der A 43), BK-4309-0116 (Börster Bach und Speckhorner Graben), BK-<br />
4309-0117 tlw. (Kulturlandschaftsreste und Laubwäldchen zwischen<br />
Börste und Siepen), BK-4309-0119 (Silvertbach), BK-4309-0120 (NSG<br />
Silvertbachquelle)<br />
- Gesetzlich geschützte Biotope: GB-4308-207, GB-4309-001 - 003, GB-<br />
4309-0107 - 0109, GB-4309-207, -208, -212, 214, 216 - 222,.-226, GB-<br />
4309-701 - 718<br />
- Biotoptypen: BT-4308-0217-2008, BT-4309-0001-2008, BT-4309-0206 -<br />
0230-2008, BT-2026 -2028-2001, BT4309-7001 - 7052- 2000<br />
- Alleenkataster: AL-RE-0066 (Allee an der Speckhorner Straße), AL-RE-<br />
9040 tlw. (Lindenallee an der Lindenstraße),<br />
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt folgende Flächen in seinen<br />
Katastern:<br />
- Bodendenkmäler: Mkz. 4309,13 (Die Burg)<br />
Der Geologische Dienst NRW führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Geotope: BT-GK-4309-004 (Quelle südlich von Alt-Oer), BT-GK-4309-<br />
0038 (Silvertbach südwestlich von Sinsen)<br />
Entwicklungsziel IV.II<br />
"Anreicherung der<br />
Bachauenbereiche“<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel umfasst in fünf Abschnitten den Silvertbach<br />
mit seinen nördlichen Zuflüssen aus dem Landschaftsraum der<br />
Haard (Gernegraben, Ludbrocksbach, Siepener Bach, Denningsgraben mit<br />
Oerbach) und seinen südlichen Zuflüssen aus dem Bereich des Recklinghäuser<br />
Lößrückens (Korthäuser Graben, Nieringbach mit Grenzgraben,<br />
Burggraben und Mollbecke, Speckhorner Graben/Flipsmühle, Börster Bach).<br />
Das Bachsystem wechselt dabei in westlicher Richtung von den offenen<br />
Feldfluren des Recklinghauser Lößrückens in den großen Waldkomplex des<br />
Natura 2000/FFH-Gebietes „Die Burg“, bevor der Silvertbach außerhalb des<br />
Bereichs das Stadtgebiet Marls durchquert, sich mit dem Loemühlenbach<br />
zum Sickingmühlenbach vereinigt und in die Lippe mündet. Gemeinsam<br />
bilden sie eine landesweit bedeutsame Biotopverbundfläche.<br />
Das Waldgebiet der Burg ist einer der größten und bedeutendsten Biotopkomplexe<br />
im <strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong> und das besterhaltene naturnahe Waldgebiet<br />
auf den relativ armen Sandstandorten im Übergang zur Haard am<br />
Nordrand des Ballungsraumes Ruhrgebiet. Im Südteil des Gebietes liegt ein<br />
kulturhistorisch bedeutsamer karolingischer Ringwall, der dem Gebiet seinen<br />
Namen gab. Das reich strukturierte Standortmosaik besteht aus überwiegend<br />
bodenständigen Laubwaldgesellschaften mit hohem Altholzanteil,<br />
extensiv genutzten und brachliegenden Feuchtwiesen, Seggenriedern und<br />
Röhrichten auf zum Teil grundwassergeprägten Böden, Quellfluren und<br />
naturnah mäandrierenden Gewässerabschnitten des Silvertbaches und des<br />
Nieringbaches mit Verlandungszonen und Steilufern.<br />
Der ca. 11 km lange Silvertbach und seine Nebenbäche sind nach vorherrschendem<br />
Substrat und Talform der Fließgewässertyp der sandgeprägten<br />
Fließgewässer der Sander und sandigen Aufschüttungen mit abschnittsweisen<br />
Übergängen zum organisch geprägten Fließgewässer der Sander und<br />
sandigen Aufschüttungen. Jeweils quellnah stellen sich Silvertbach, Börster<br />
Bach, Speckhorner Graben und Nieringbach als löss-lehmgeprägtes Fließgewässer<br />
der Bördenlandschaft dar. Die Bachauen auf Gley- und Niedermoorböden<br />
werden noch überwiegend von Grünlandflächen eingenommen.<br />
Der Entwicklungsraum 5 (Freiraum Silvertbachsystem) wird bis heute fast<br />
ausschließlich - bis auf den Waldkomplex der Burg - von der Landwirtschaft<br />
geprägt. Überwiegend waren die flachmuldigen Bachtalungen des Silvertbachsystems<br />
bis vor einhundertfünfzig Jahren und auch noch später ökologisch<br />
bedeutsame, extensiv genutzte Nass- bzw. Feuchtgrünländer bzw.<br />
Waldungen mit natürlichen Bachläufen.<br />
Schon früh erfolgte eine erste Nutzung der Gewässer durch Wassermühlen<br />
(z.B. Töging’s Mühle) und Fischteiche (z.B. Haus Niering). Diese Eingriffe in<br />
den natürlichen Wasserhaushalt waren jedoch nur punktuell, so dass die<br />
Gewässer in weiten Bereichen noch ohne anthropogene Beeinflussung<br />
verliefen und häufig von Gehölzstreifen begleitet wurden.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 81<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Auf dem Kartenausschnitt der Preußischen Uraufnahme (ca. 1842, HK 25)<br />
ist der Verlauf des Silvertbaches noch stark gewunden dargestellt.<br />
Ende des 19. Jahrhunderts war das Gewässer stellenweise schon begradigt<br />
und befestigt, besaß aber noch kein Regelprofil (ca. 1893, HK 25 NE).<br />
Mit der Gründung der ersten Steinkohlebergwerke in der Region um 1900<br />
(Zeche General Blumenthal, Zeche Auguste Victoria) und den großflächigen<br />
Auswirkungen von Bergsenkungen begann der umfangreiche Gewässerausbau<br />
zu Vorflutern, um Niederschlagswasser und Abwässer möglichst<br />
zügig abzuleiten.<br />
Neuaufnahme (TK 25):<br />
Zu den Begradigungen, Eindeichungen und Verrohrungen der Bäche kamen<br />
spätestens in der Nachkriegszeit wasserbauliche Maßnahmen hinzu, die der<br />
Intensivierung der Landwirtschaft dienten. Die Auen wurden drainiert, so<br />
dass sie nun auch ackerbaulich genutzt werden konnten. Bäche wurden
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 82<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
häufig zu geraden Gräben umgebaut und die Ufer teilweise befestigt. Damit<br />
war spätestens in den 1950er und 60er Jahren häufig ein eher naturferner<br />
Zustand der Gewässer erreicht und sowohl die Wasserqualität als auch die<br />
gewässermorphologische Situation hatten sich bedeutend verschlechtert.<br />
In den 1960er und 70er Jahren nahmen Bevölkerung und der Anteil versiegelten<br />
Flächen immer mehr zu. Besonders Verkehrswege wurden mit streckenweiser<br />
Verrohrung der Gewässer ausgebaut und der Bau von Regenbzw.<br />
Hochwasserrückhaltebecken notwendig. Die Gewässer des Silvertbachsystems<br />
haben somit eine große Bedeutung als Vorfluter im <strong>Kreis</strong><br />
<strong>Recklinghausen</strong>, insbesondere für die Stadt Marl.<br />
In den letzten Jahren wurden bauliche Maßnahmen an den Gewässern im<br />
Planungsgebiet durchgeführt, die zum einen dem Hochwasserschutz dienen<br />
und zum anderen ökologische Verbesserungen bewirken sollten (Sandfänge,<br />
Rückbauten, …). Natürliche Gewässerstrukturen im und am Silvertbach<br />
und seinen Nebengewässern sind dennoch nur streckenweise und unvollständig<br />
vorhanden.<br />
Die ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung des Gebietes „Die<br />
Burg“, Gemarkungen Marl und <strong>Recklinghausen</strong>, als Naturschutzgebiet vom<br />
12.11.1991 wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Bezirksregierung<br />
Münster Nr. 47 am 24.11.1991 mit einer Gesamtfläche von ca. 84 ha rechtskräftig.<br />
Mit der Ausweisung vom 18.12.2007 wurde das Naturschutzgebiet<br />
als FFH-Gebiet mit einer Fläche von ca. 143 ha mit Veröffentlichung im<br />
Amtsblatt der Bezirksregierung Münster Nr. 1 am 11.01.2008 rechtskräftig.<br />
Die Ausweisung im Rahmen dieses Landschaftsplanes wird um den Bachbereich<br />
des Silvertbaches zur Marler Bahnhofstraße hin und vier kleinere<br />
Teilflächen im Westen, Südwesten und -osten erweitert.<br />
Die ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung des Gebietes „Silvertbachquelle“,<br />
Stadt Oer-Erkenschwick, <strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong>, als Naturschutzgebiet<br />
vom 28.08.1996 1991 wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt<br />
der Bezirksregierung Münster Nr.36 am 08.09.1996 rechtkräftig.<br />
In der Ausweisung im Rahmen dieses Landschaftsplanes geht dieser Quellschutz<br />
im Schutzgebiet für den Silvertbach und seine Nebenläufe auf.<br />
Silvertbachsystem, durchgehend<br />
- Sicherung und Entwicklung der<br />
Gewässer, ihrer Ufer- und Auenbereiche<br />
als Naturschutzgebiete<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung im<br />
Rahmen des „Konzepts zur naturnahen<br />
Entwicklung des Silvertbaches<br />
und seiner Nebengewässer“<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />
(März 2009)<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für die Auenbereiche des Silvertbachsystems<br />
ist die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen und gewässerökologischen<br />
Durchgängigkeit der Gewässer, ihrer Uferbereiche und<br />
Auen im Sinne des Biotopverbundes.<br />
Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Die Burg“ und seinem bestehenden<br />
Pflege- und Entwicklungsplan sind die Voraussetzungen dort<br />
bereits geschaffen. Aber erst die Unterschutzstellung aller oberhalb liegenden<br />
Gewässerabschnitte des Silvertbachsystems im Freiraum zwischen<br />
Marl und Oer-Erkenschwick ermöglicht einen großräumigen Biotopverbund.<br />
Konzepte zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer (KNEF) sind<br />
grundsätzlich „Angebotsplanungen“. Sie formulieren Ziele zur nachhaltigen<br />
naturnahen Gewässerentwicklung aus fließgewässerökologischer Sicht. Die<br />
Umsetzung erfolgt im Rahmen der Unterhaltung sowie gegebenenfalls durch<br />
entsprechende Ausbauverfahren nach dem Prinzip der Kooperation und<br />
Freiwilligkeit aller an der Konzepterstellung und -umsetzung Beteiligten.<br />
Gradmesser für die Veränderung der Gewässerstrukturen ist die Gewässerstrukturgüte,<br />
die in eigenen Karten dargestellt wird, die die Ausstattung mit<br />
ökologisch bedeutsamen Strukturelementen und das Ausmaß der Veränderung<br />
der natürlichen Gewässergestalt bewerten. In seiner aktuellen Ausprägung<br />
wird das Gewässersystem des Silvertbaches als stark bis vollständig<br />
verändert eingestuft. Aufgrund der Begradigungen und anderer Ausbaumaßnahmen<br />
und der oftmals intensiven landwirtschaftlichen, aber auch<br />
gewerblichen und wohnbaulichen Nutzung des Umfeldes ist meist nur eine<br />
geringe Strukturierung von Längs- und Querprofil vorhanden. Insgesamt<br />
zeigen sich die Sohlen als besonders verarmt, so dass unveränderte naturnahe<br />
Sohlabschnitte vollkommen fehlen. Im Uferbereich dominieren stark<br />
bis vollständig veränderte Gewässerabschnitte. Ein heterogeneres Bild bietet<br />
das Umfeld, das sowohl links als auch rechts deutlich weniger vollständig<br />
veränderte Gewässerabschnitte und zudem auch einige unveränderte bis<br />
mäßig veränderte Gewässerabschnitte aufweist.<br />
Neben kleineren Abschnitten bilden vor allem die Gewässerabschnitte im<br />
Naturschutzgebiet „Die Burg“ zu dieser vorherrschenden Strukturarmut eine<br />
naturnahe Ausnahme.<br />
Die Biologische Güte des Silvertbaches wird im Ergebnisbericht Lippe (Wasserrahmenrichtlinie<br />
NRW, Juni 2005) oberhalb der Marler Ortsteile Lenkerbeck<br />
und Hüls als „mäßig belastet“ bewertet. Der ökologische Gewässerzustand<br />
des Silvertbaches wird als mäßig bis gut bewertet, wobei sich die<br />
Probenstelle am Oberlauf als die schlechtere darstellt.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 83<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Suchraum für Entwicklungs-, Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahmen<br />
- Erhaltung und Optimierung der<br />
Trenn-, Ausgleichs-, und Immissionsschutzfunktionen<br />
und luftklimatischen<br />
Erneuerungs- und Austauschfunktionen<br />
- Erhaltung und Sicherung der Erholungsfunktion<br />
Der Entwicklungsteilraum 5.1 - Bachauenbereiche des Silvertbachsystems -<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II - Anreicherung der Bachauenbereiche - bildet<br />
mit dem Entwicklungsteilraum 5.2 - Feldfluren des Silvertbachsystems - mit<br />
dem Entwicklungsziel II - Anreicherung - einen gemeinsamen Suchraum für<br />
Entwicklungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG können die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG auch einem im Landschaftsplan<br />
abgegrenzten Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass die Festsetzungen<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />
Zum Ausgleich ökologischer Defizite des Raumes, zur Gliederung der Landschaft,<br />
zur Belebung des Landschaftsbildes und zur Förderung der Erholungseignung<br />
können Flächenumwandlungen und / oder -extensivierungen,<br />
die Anlage linearer Vernetzungsstrukturen (z.B. Baumreihen, Alleen, Gehölze,<br />
Raine, Säume, Ackerrandstreifen, Mahdgutübertragung, temp. Grünstreifen<br />
etc.) und/oder die Umsetzungen der „Angebotsplanungen“ im Rahmen<br />
des „Konzepts zur naturnahen Entwicklung des Silvertbaches und seiner<br />
Nebengewässer“ des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> erfolgen. Insbesondere<br />
Ausgleichs- und Ersatzbedürfnisse Dritter können entsprechend der Anreicherungserfordernisse<br />
im Rahmen des Vertragsnaturschutzes gem. § 3<br />
BNatSchG direkt oder über einen Ökopool gem. § 5a LG umgesetzt werden<br />
innerhalb der systematisierten ökologischen Vernetzungsstrukturen dieses<br />
Landschaftsplanes.<br />
Die außerhalb der Ortslagen liegenden Wald- und Auenbereiche haben<br />
wichtige Trenn- und Ausgleichsfunktionen wahrzunehmen. Frischluftentstehung<br />
gehört ebenso zu ihren Aufgaben.<br />
Die Burg bildet ein großes Kaltluftentstehungs- und abflußgebiet mit starker<br />
positiver Wirkung insbesondere auf die angrenzenden bebauten Gebiete<br />
Marls. Zugleich sind ihrer Trenn-, Ausgleichs- und Immissionsschutzleistungen<br />
nicht nur lokal sondern auch regional bedeutsam.<br />
Die Talauen des Silvertbachsystems gewährleisten den großräumigen Luftaustausch<br />
in den gesamten Recklinghauser Lößrücken hinein.<br />
Aufgrund seiner großen Bedeutung als Biotop und seiner siedlungsnahen<br />
Lage dient der Bereich der Burg mit seinen ausgedehnten Wäldern in unmittelbarer<br />
Stadtnähe insbesondere im nördlichen Teilbereich als beliebter<br />
Naherholungsraum mit intensivem Feierabend- und Wochenendverkehr mit<br />
Ursprung in den Ortsteilen Lenkerbeck und Sinsen.<br />
Diese intensive Nutzung führt trotz umgesetzter Lenkungsmaßnahmen zu<br />
Trittschäden und Beunruhigungen störungsempfindlicher Bereiche. Hauptaufgabe<br />
wird hier in Zukunft sicherlich die Akzeptanzsteigerung der Lenkungsmaßnahmen<br />
des erheblichen Erholungsverkehrs sein.<br />
Die Bachauenbereiche des Silvertbachsystems bilden zusammen mit den<br />
Landschaftsteilen des Entwicklungsraumes 5.2 II (Feldfluren des Silvertbachsystems)<br />
eine der Hauptachsen des regionalen Biotopverbundes. Neben<br />
dem vorrangigen Ziel der Biotopentwicklung hat der große, teilweise<br />
siedlungsnahe Raum ebenfalls Bedeutung für die Erholung. Die vorhandenen<br />
Rad- und Wanderwege - insbesondere auch die gehölzbestandene<br />
Trasse der ehemaligen Zechenbahn - erschließen den Raum für eine extensive<br />
Nutzung. Verschiedene Höfe mit Pferdesportanlagen und das Freibad<br />
an der Mollbecke stellen Freizeitschwerpunkte im Raum dar.<br />
In Zukunft wird auch der Haldenbereich des Landschaftsbauwerks Bergehalde<br />
Blumenthal 8 (5.3 I.IV) nach endgültiger Ausgestaltung der östlichen<br />
Haldenerweiterung in Verbindung mit den Auenbereichen und Feldfluren<br />
des Silvertbachsystems die Erholungsfunktion in diesem Bereich regional<br />
wirksam verstärken.<br />
Quelllage des Silvertbaches<br />
- Sicherung und Entwicklung des<br />
Gewässers, seiner Ufer- und Auenbereiche<br />
als Naturschutzgebiet<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Silvertbachsystem, durchgehend<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für den Auenbereich des Silvertbaches ist die<br />
Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen und gewässerökologischen<br />
Durchgängigkeit des Gewässers, seiner Uferbereiche und Auen<br />
im Sinne des Biotopverbundes im Bachsystem des Silvertbaches.<br />
Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Die Burg“ und seinem bestehenden<br />
Pflege- und Entwicklungsplan sind die grundlegenden Voraussetzungen<br />
dafür dort bereits geschaffen. Aber erst durch die Unterschutzstellung<br />
aller oberhalb liegenden Gewässerabschnitte des Silvertbachsystems<br />
im Freiraum zwischen Marl und Oer-Erkenschwick wird ein großräumiger<br />
Biotopverbund möglich.<br />
Der bereits seit 1991 per Verordnung geschützte Quellbereich des Silvertbaches<br />
(BK-4309-0120, GK-4309-004) liegt innerhalb der ausgedehnten<br />
Ackerlandschaft südlich von Alt-Oer und umfasst einen gut ausgebildeten,<br />
landschaftstypischen Quellaustritt innerhalb einer flachen Talmulde
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 84<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Erhaltung und Förderung der brachgefallenen<br />
seggen- und binsenreichen<br />
Nasswiesenreste<br />
- Sicherung und Optimierung des historisch<br />
belegten Quellbereiches<br />
über eine teilweise Waldentwicklung<br />
- Pufferung des Quellbereiches in der<br />
ausgeräumten Feldflur durch Anlage<br />
eines Saumes entlang der Südund<br />
Ostgrenze<br />
(Flutschwaden, Wasserlinsen. Wasserschwaden-Röhricht, GB-4309-0109)<br />
Zusammen mit dem nach Norden anschließenden Silvertbach und dessen<br />
Auen ist der Quellbereich auch für den landesweiten Biotopverbund von<br />
herausragender Bedeutung. Mehrere Rinnsale fließen dem flächig ausufernden,<br />
knapp 100 m langen nach Norden anschließenden Quellbach zu.<br />
Seit Längerem brachgefallene, feuchte bis quellnasse Grünlandflächen<br />
schließen sich an (Zottiges Weidenröschen, Sumpf-Kratzdistel, Wolliges<br />
Honiggras). Diese nährstoffreichen Hochstaudenfluren sind überwiegend<br />
von Brennnesseln geprägt. Abgeschlossen wird die Fläche durch einen<br />
Gehölzsaum heimischer Laubgehölze.<br />
Der Schutz des Sickerquellaustritts mit anschließendem Quellbach und<br />
brachgefallenem Nassgrünland über eine extensive Grünlandpflege hat sich<br />
in der Vergangenheit als wenig effektiv erwiesen. Aufgrund der Insellage<br />
und der daraus resultierenden Nährstoffeinträge dominieren Brennnesseln<br />
und Kratzdisteln in der offenen Fläche. Dementsprechend sollte eine stärkere<br />
Extensivierung über eine Waldentwicklung in Teil- bzw. Randbereichen<br />
und die Anlage eines außen liegenden Saumes erfolgen.<br />
Oberlauf des Silvertbaches<br />
(von der Quellmulde bis zum Westfeldweg)<br />
- Sicherung und Entwicklung des<br />
Gewässers, seiner Ufer- und Auenbereiche<br />
als Naturschutzgebiet<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Silvertbachsystem, durchgehend<br />
- Vermehrung und Extensivierung der<br />
Grünländer in der Bachaue<br />
- Entwicklung nutzungsfreier Uferrandstreifen<br />
- Vermehrung von Ufergehölzen<br />
- Umbau von Pappelbeständen<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für den Auenbereich des Silvertbaches ist die<br />
Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen und gewässerökologischen<br />
Durchgängigkeit des Gewässers, seiner Uferbereiche und Auen<br />
im Sinne des Biotopverbundes im Bachsystem des Silvertbaches.<br />
Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Die Burg“ und seinem bestehenden<br />
Pflege- und Entwicklungsplan sind die grundlegenden Voraussetzungen<br />
dafür dort bereits geschaffen. Aber erst durch die Unterschutzstellung<br />
aller oberhalb liegenden Gewässerabschnitte des Silvertbachsystems<br />
im Freiraum zwischen Marl und Oer-Erkenschwick wird ein großräumiger<br />
Biotopverbund möglich.<br />
Der von der Quellmulde bis zum Westfeldweg ca. 1300 m lange Oberlauf<br />
des Silvertbaches (Stat.: 11 + 060 bis 9 + 770) stellt sich als grabenartig<br />
mäßig eingetieftes und schwach gewundenes Gewässer mit abschnittsweiser<br />
Begradigung und Verbauung am Nordrand des Recklinghauser Lößrückens<br />
dar, welches intensive landwirtschaftliche Nutzungen und die Bauernschaft<br />
Alt-Oer durchfließt und mehrere Straßen und Wege kreuzt. Einige<br />
Querbauwerke, Brücken, Verrohrungen und Durchlässe schränken die ökologische<br />
Durchgängigkeit des Gewässers ein. Acker- und auch Fettweidennutzungen<br />
reichen häufig bis in den Böschungsbereich des Baches.<br />
Nordöstlich der Quellmulde verläuft der Bach auf ca. 350 m bestandsfrei<br />
entlang eines Weges, bevor er Richtung Norden und Alt-Oer - parallel eines<br />
ca. 400 m langen Weges mit mehrere Meter hohen Böschungen, bestanden<br />
mit heimischen Laubgehölzen und teilweise einseitiger Eichenallee - abknickt<br />
(BK- 4309-0119 tlw.). Im weiteren Verlauf durchfließt der Silvertbach<br />
das Siedlungsgebiet von Alt-Oer. Der ca. 550 m lange Bereich vom Uferweg<br />
über den Oerweg bis zum Westfeldweg stellt sich als eng verzahnte Gemengelage<br />
aus teilweise verbautem Bach, Gehölzen, Gärten, Hoflagen und<br />
hofnahen Wiesen und Weiden - auf denen teilweise Pappeln und junge<br />
Baumweiden das Ufer säumen - dar (BK- 4309-0119 tlw.). Eigendynamische<br />
Entwicklungsmöglichkeiten für den Bach und nutzungsfreie Uferrandstreifen<br />
würden hier die ökologische Durchgängigkeit des Gewässers stabilisieren.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 85<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Rückverlegung des Silvertbaches<br />
im Bereich der Hoflage Schulte-<br />
Uhlenbrock im Rahmen des „Konzepts<br />
zur naturnahen Entwicklung<br />
des Silvertbaches und seiner Nebengewässer“<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />
Das „Konzept zur naturnahen Entwicklung<br />
von Fließgewässern (KNEF)<br />
für den Silvertbach und seine Nebengewässer“<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />
empfiehlt zudem die Rückverlegung<br />
des Silvertbaches in sein altes<br />
gewundenes Bachbett im Bereich der<br />
Hoflage Schulte-Uhlenbrock (Stat.: ca.<br />
10 + 620 bis 10 + 860). Die gewässerbegleitende<br />
Ausweisung des Naturschutzgebietes<br />
Silvertbach sollte<br />
dann auch dieser Rückverlegung in<br />
das natürliche Bachbett und nicht der<br />
begradigten Trasse folgen.<br />
Der historische Gewässerverlauf befand<br />
sich mittig in den Wiesen südöstlich<br />
des Uferweges. Auf dem Kartenausschnitt<br />
der Preußischen Uraufnahme<br />
ist der Verlauf noch stark gewunden<br />
dargestellt (ca. 1842, HK 25).<br />
Silvertbach<br />
(vom Westfeldweg bis zum Waldrand westlich der<br />
Holthäuser Straße)<br />
- Sicherung und Entwicklung des<br />
Gewässers, seiner Ufer- und Auenbereiche<br />
als Naturschutzgebiet<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Silvertbachsystem, durchgehend<br />
- Vermehrung und Extensivierung der<br />
Grünländer in der Bachaue<br />
- Extensivierung der Nass- und<br />
Feuchtgrünländer und Gehölzbestände<br />
des Bosbruches<br />
- Entwicklung nutzungsfreier Uferrandstreifen<br />
- Entfernung lebensraumuntypischer<br />
und Ergänzung vorhandener Gehölze<br />
- Erhaltung und Optimierung der bäuerlichen<br />
Kulturlandschaft in Anbindung<br />
an die Silvertbachaue<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für den Auenbereich des Silvertbaches ist die<br />
Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen und gewässerökologischen<br />
Durchgängigkeit des Gewässers, seiner Uferbereiche und Auen<br />
im Sinne des Biotopverbundes im Bachsystem des Silvertbaches.<br />
Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Die Burg“ und seinem bestehenden<br />
Pflege- und Entwicklungsplan sind die grundlegenden Voraussetzungen<br />
dafür dort bereits geschaffen. Aber erst durch die Unterschutzstellung<br />
aller oberhalb liegenden Gewässerabschnitte des Silvertbachsystems<br />
im Freiraum zwischen Marl und Oer-Erkenschwick wird ein großräumiger<br />
Biotopverbund möglich.<br />
Der vom Westfeldweg im Süden bis zum Waldrand westlich der Holthäuser<br />
Straße (Stat.: 9 + 770 bis 7 + 880) ca. 1900 m lange Bachabschnitt ist überwiegend<br />
grabenartig tief bis mäßig eingetieft, leicht gewunden mit teilweisem<br />
Verbau und Begradigungen; etliche Querbauwerke, Brücken, Verrohrungen<br />
und Durchlässe schränken die ökologische Durchgängigkeit des<br />
Gewässers ein; Ufer- und Sohlstrukturen sind nur abschnittsweise vorhanden.<br />
Der Gewässerabschnitt unterquert die ehemalige Zechenbahn und passiert<br />
das gehölzbestandene Schmutzwasserpumpwerk Oer mit seinem Teich,<br />
bevor er nach Westen entlang des Nasswiesenbereiches des Bosbruches<br />
abknickt. Im Bereich des Knickes fließt dem Silvertbach mit dem Denningsgraben<br />
(mit Oerbach) erstmals ein Gewässer zu. Anschließend prägen<br />
Äcker und Grünländer die offene Landschaft des nördlichen Recklinghauser<br />
Lößrückens entlang des Silvertbaches. Hier liegt auch der namensgebende<br />
Silverthof (heute Hoflage Huerkamp) und der Siepener Bach und einige<br />
Gräben fließen ihm zu.<br />
Fettweiden- und -wiesennutzungen im Verbund mit Gehölzen und Sukzessionsflächen<br />
(BK-4309-0119 tlw., GB-4309-002, 003, 219) prägen das Umfeld<br />
des Silvertbaches südlich des Pumpwerkes - hier und nördlich des Silvertbaches<br />
reichen einige Ackerlagen bis an den Böschungsbereich des Baches<br />
heran, während sich linksseitig der gehölzbestandene Teich des Pumpwerkes<br />
und die stellenweise sumpfigen Nass- und Feuchtwiesen und Gehölzbestände<br />
(GB-4309-217, 218) des Bosbruches anschließen. Westlich bestimmen<br />
Fettwiesen und -weiden die Aue des Silvertbaches.<br />
Westlich zwischen Börste und Siepen bilden mehrere reich gegliederte Kulturlandschaftsreste<br />
den Übergang von der ackergeprägten Landschaft im<br />
Norden von <strong>Recklinghausen</strong> zur naturschutzwürdigen Silvertbachaue (BK-<br />
4309-0117). Die Grünlandbereiche werden von Kleingehölzen wie Weißdornhecken,<br />
Obstbaumweiden, mehreren älteren Stieleichen-Baumreihen<br />
und -gruppen sowie Kopfbaumreihen gegliedert. Insbesondere die älteren<br />
Eichen und Kopfweiden stellen wertvolle Lebensräume u.a. für Höhlenbrüter<br />
wie den Steinkauz dar. Im Süden und am Rand einer angrenzenden Bergehalde<br />
sind relativ naturnahe, ältere Eichen - und hallenwaldartige Buchen-<br />
Wäldchen erhalten geblieben. Der Damm der ehemaligen Zechenbahnstrecke<br />
ist überwiegend mit älteren Eichenreihen, teils auch mit durchgewachsenen<br />
Hecken bestanden. Teilweise dient der Damm heute als Radwegeverbindung<br />
und Naturlehrpfad.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 86<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Silvertbach<br />
(vom Waldrand westlich der Holthäuser Straße bis<br />
zur Halterner Straße L 551)<br />
- Sicherung und Entwicklung des<br />
Gewässers, seiner Ufer- und Auenbereiche<br />
als Naturschutzgebiet<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Silvertbachsystem, durchgehend<br />
- Entwicklung nutzungsfreier Uferrandstreifen<br />
- Vermehrung und Extensivierung der<br />
Fettwiesen und -weiden in der<br />
Bachaue<br />
- Naturnahe Waldbewirtschaftung in<br />
der Bachaue als Trittsteinbiotop<br />
und als Lebensraum insbesondere<br />
der Eschen-, Erlen-, Erlenmischund<br />
Weidenbruchwaldbestände<br />
und für Höhlenbrüter und Altholzbesiedler<br />
- Erhaltung und Förderung eines<br />
hochwüchsigen Röhrichtbestandes<br />
auf feucht-nassem Standort (GB-<br />
4309-214)<br />
- Rückbau der großen Teichanlage<br />
im Winkel zwischen Silvertbach<br />
und Gewässer 121 bei Aufgabe der<br />
Nutzung<br />
- Erhaltung eines stehenden Kleingewässers<br />
mit Unterwasservegetation<br />
(GB-4309-226)<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für den Auenbereich des Silvertbaches ist die<br />
Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen und gewässerökologischen<br />
Durchgängigkeit des Gewässers, seiner Uferbereiche und Auen<br />
im Sinne des Biotopverbundes im Bachsystem des Silvertbaches.<br />
Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Die Burg“ und seinem bestehenden<br />
Pflege- und Entwicklungsplan sind die grundlegenden Voraussetzungen<br />
dafür dort bereits geschaffen. Aber erst durch die Unterschutzstellung<br />
aller oberhalb liegenden Gewässerabschnitte des Silvertbachsystems<br />
im Freiraum zwischen Marl und Oer-Erkenschwick wird ein großräumiger<br />
Biotopverbund möglich.<br />
Der vom Waldrand westlich der Holthäuser Straße bis zur Halterner Straße<br />
ca. 2330 m lange Gewässerabschnitt (Stat.: 7+ 880 bis 5 + 550) ist überwiegend<br />
grabenartig eingetieft und weitgehend begradigt mit wenigen laufdynamischen<br />
Überbleibseln; einige größere Querbauwerke, Brücken, Verrohrungen<br />
und Durchlässe schränken die ökologische Durchgängigkeit des<br />
Gewässers stark ein; Ufer- und Sohlstrukturen variieren nur wenig.<br />
Das Gewässer wird bis zur Einmündung des Börster Baches rechtsseitig<br />
von Fettwiesen und -weiden und einem Erlenwäldchen und linksseitig von<br />
Erlen-, Erlenmisch- und Weidenbruchwald mit Röhrichtbestand (GB-4309-<br />
214) und der Böschungsbegrünung (standortgerechte Gehölzbestände) des<br />
Landschaftsbauwerkes der Haldenerweiterung der Bergehalde General<br />
Blumenthal 8 begleitet.<br />
Die mit ca. 3500 qm relativ große Teichanlage im Winkel zwischen Silvertbach<br />
(Stat.: ca. 7 + 600) und Gewässer 121 mit Wasserentnahme aus dem<br />
Silvertbach und -einleitung in das Gewässer 121 befindet sich an der Stelle<br />
des „ursprünglichen“ Mühlenteiches (s. Preußische Uraufnahme; ca. 1842)<br />
inmitten gewässerbegleitender Erlenwaldreste; ihre historische Nutzung<br />
besteht schon lange nicht mehr.<br />
Südlich des Baches und der Hoflage Tögemann befindet sich ein etwa 4 m<br />
breiter wasserführender naturnaher Graben (GB-4309-226) mit Stillwassercharakter<br />
und ausgeprägter submerser Vegetation (Wasserlinsendecke) und<br />
niedrigwüchsigen Uferfluren. Im weiteren Verlauf tangiert der Silvertbach in<br />
einem Eichenmischwald nördlich liegende Hoflagen und das Wohngebiet<br />
der „Honermann-Siedlung“ und quert die Bahntrasse Münster-<strong>Recklinghausen</strong><br />
und eine ehemalige Zechenbahntrasse bevor er nördlich der Bebauung<br />
an der Mühlenstraße durch Erlenwald und Richtung Nordosten abschwenkend<br />
parallel der Halterner Straße und deren Randbebauung<br />
(Wohnbebauung; Kleingewerbe, Kleingärten) durch Birken-Eichenwald<br />
fließt. Von Süden fließt ihm westlich der Halde der Börster Bach und an der<br />
Halterner Straße der Speckhorner Graben/Mühlenbach Flipsmühle zu. Von<br />
Nordosten fließt ihm aus dem Waldgebiet der Haard kommend nach der<br />
Bahnlinie der Ludbrocksbach und direkt vor der Halterner Straße der Gernegraben<br />
zu. Das NSG Silvertbach schließt hier an die Geschützten Landschaftsbestandteile<br />
Nr. 32 „Bachaue des Gernegrabens“ und indirekt Nr. 34<br />
„Bachaue des Ludbrockbaches“ im Landschaftsplan Nr. 1 „Die Haard“ an.<br />
Die Fettwiesen und -weiden westlich der Holthäuser Straße sind ebenso<br />
kennzeichnende Bestandteile der Bachaue des Silvertbaches wie die direkt<br />
anschließenden Erlen- und Weidenbruchwaldreste nordöstlich der Halde<br />
(BK-4309-0119 tlw.) und die Eichenmisch-, Erlen- und Birken-<br />
Eichenwaldreste entlang des Silvertbaches westlich der Halde.<br />
Silvertbach<br />
(von der Halterner Straße L 551 bis zur Bahnhofstraße<br />
in Marl-Lenkerbeck)<br />
- Sicherung und Entwicklung des<br />
Gewässers, seiner Ufer- und Auenbereiche<br />
als Naturschutzgebiet<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für den Auenbereich des Silvertbaches ist die<br />
Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen und gewässerökologischen<br />
Durchgängigkeit des Gewässers, seiner Uferbereiche und Auen<br />
im Sinne des Biotopverbundes im Bachsystem des Silvertbaches.<br />
Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Die Burg“ und dem bestehenden<br />
Pflege- und Entwicklungsplan sind die grundlegenden Voraussetzungen<br />
für einen umfassenden Gewässerschutz und Biotopverbund für den<br />
- weitaus größten - Teil dieses Abschnitts des Silvertbaches bereits geschaffen.<br />
Durch die Einbeziehung der restlichen Gewässer-Laufstrecke im Bereich<br />
der Bahnhofstraße in die Naturschutzgebietsausweisung wird das<br />
Naturschutzgebiet arrondiert.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 87<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Silvertbachsystem, durchgehend<br />
insb. des ca. 700 m langen Abschnitts<br />
südlich der Bahnhofstraße<br />
- Erhaltung der natürlichen, sommerkühlen<br />
Gewässerabschnitte mit<br />
freier eigendynamischer Entwicklung<br />
mit ökologischer Durchgängigkeit,<br />
Unterwasservegetation,<br />
nutzungsfreien Uferstreifen, Verlandungszonen<br />
und bachbegleitenden<br />
naturnahen Auenwäldern<br />
- Erhaltung und Entwicklung von Altarmen,<br />
Kleingewässern, Tümpeln,<br />
Seggenriedern und Röhrichten<br />
- Beseitigung der Fischteichanlage<br />
bei Aufgabe der Nutzung<br />
- Extensivierung der Fettwiesen und -<br />
weiden in der Bachaue<br />
- Lenkung der Freizeitnutzung über<br />
ein naturverträgliches Wegesystem<br />
mit entsprechenden Infotafeln<br />
Der von der Halterner Straße in Marl-Sinsen bis zur Bahnhofstraße ca. 2170<br />
m lange Gewässerabschnitt (Stat.: 5 + 550 bis 3 + 380) ist nur wenig eingetieft<br />
mit entfesselten und teilweise auslaufenden oder unterspülten Ufern<br />
und fließt mäßig geschwungen und überwiegend frei mäandrierend mit gut<br />
ausgeprägten Prall- und Gleithängen, Kolken und variierendem Gewässerbzw.<br />
Erosionsprofil. Lediglich ein kleiner Absturz (Stat.: 4 + 500) und Störsteine<br />
bzw. Steinpackungen im Bereich landwirtschaftlicher Nutzflächen<br />
stören den typischen Sandbachcharakter mit hoher struktureller Vielfalt.<br />
Ufer- und Sohlstrukturen unterliegen einer natürlichen Dynamik. Zur Bahnhofstraße<br />
hin beeinträchtigen abschnittweise Begradigungen und punktuelle<br />
Sohl- und Uferverbauungen den Sandbachcharakter auf ca. 700 m.<br />
Das Gewässer wird beidseitig weiträumig von Buchen-Eichenwald begleitet<br />
(NSG „Die Burg“, Natura 2000/FFH-Gebiet). Im Bereich der Halterner Straße<br />
stockt auf ca. 150 m beidseitig Erlenmischwald und zur Siedlung am<br />
Nonnenbusch hin auf ca. 250 m ein Birken-Eichenwald. Im Einflussbereich<br />
des Gewässers stocken Erlen. Begleitende kleine Sumpfzonen und wasserführende<br />
Senken (mit gelber Iris, Sumpfdotterblume und Seggen) und einige<br />
Fettwiesen im Bereich des Ballonstartplatzes und der Kleingärten zur Bahnhofstraße<br />
hin ergänzen den gut ausgebildeten Gewässer-Biotopkomplex.<br />
Die oftmals bachnahe Wegeführung, eine Teichanlage linksseitig des Gewässers<br />
und nördlich der „Korthäuser Heide“, einige landwirtschaftliche<br />
Gebäude- und Nutzflächen im Bereich des Ballonstartplatzes und die Kleingartenanlagen<br />
„Am Wiesental“ und „An der Burg“ stellen die insgesamt geringen<br />
anthropogen Umfeldbeeinflussungen entlang dieses Gewässerabschnittes<br />
des Silvertbaches dar. Von Süden fließen ihm Nieringbach (mit<br />
Grenzgraben, Burggraben und Mollbecke) und Korthäuser Graben zu.<br />
Das ausgedehnte, von Stieleichen, Buchen und Erlen charakterisierte Laubwaldgebiet<br />
des Naturschutzgebietes „Die Burg“ (BK-4309-0003) begleitet<br />
den überwiegend natürlichen oder naturnahen und unverbauten Silvertbach<br />
in diesem Gewässerabschnitt mit quellig durchsickerten, episodisch überfluteten<br />
Auenwäldern und Bruch- und Sumpfwaldflächen (GB-4308-704 und<br />
713) und ist ein auch national bedeutsames Natura 2000/FFH-Gebiet.<br />
Naturschutzgebiet „Die Burg“<br />
(Natura 2000/FFH-Gebiet, DE-4309-301)<br />
Der Teilbereich für das Entwicklungsziel erstreckt sich in Nord-Süd-<br />
Ausrichtung über ca. 2,4 km von der Bahnhofstraße und von den Kleingärten<br />
und dem Sportplatz an der Straße „An der Burg“ im Norden bis zum<br />
südlichen Waldrand am Grenzgraben im Süden.<br />
In Ost-West-Ausrichtung erstreckt er sich über<br />
- ca. 700 m von der Bahnhofstraße (Marl-Lenkerbeck) im Nordwesten bis<br />
zur Gräwenkolkstraße im Nordosten,<br />
- ca. 1000 m von der Auffahrt der Lipperandstraße (L 522) auf die A 43 im<br />
Westen bis zum Waldrand an der karolingischen Wallanlage im Osten und<br />
- ca. 900 m von der A43 im Südwesten bis zur Burgstraße im Südosten.<br />
Zerschnitten wird der Waldkomplex mittig durch die in Dammlage in Ost-<br />
West-Richtung verlaufende L 522 und die Einflugschneise des südwestlich<br />
liegenden Fluglandeplatzes Loemühle.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 88<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Naturschutzgebiet „Die Burg“<br />
(Natura 2000/FFH-Gebiet, DE-4309-301)<br />
Neuaufnahme “(TK 25) mit Darstellung des<br />
Natura 2000/FFH Gebietes „Die Burg“<br />
Kartenausschnitt der Königlichen Preußischen<br />
Landesaufnahme (ca. 1893, HK 25 NE).<br />
Kartenausschnitt der Preußischen Uraufnahme<br />
(ca. 1842, HK 25).
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 89<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Erhaltung und Optimierung der bodenständigen<br />
und strukturreichen<br />
Eichenwälder, Stieleichen-Hainbuchenwälder<br />
und Hainsimsen-<br />
Buchenwälder<br />
- Erhaltung und Vermehrung der seltenen<br />
alten bodensauren Eichenwälder<br />
auf Sandebenen und Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder<br />
- Ergänzung der seltenen Waldbiotoptypen<br />
durch Aufforstung<br />
- Erhaltung und Optimierung der Auen-<br />
und Bruchwälder (Erlen-<br />
Eschen-Weichholzauenwald)<br />
- Erhaltung von Böden mit extremen<br />
Wasser- und Nährstoffangeboten<br />
- Erhaltung und Optimierung der Entwicklungsstufen-<br />
und Altersphasenverteilung<br />
der natürlichen<br />
Waldgesellschaften in standörtlich<br />
typischer Variationsbreite durch naturnahe<br />
Waldbewirtschaftung (Altund<br />
Totholz, Höhlenbäume, Naturverjüngung,<br />
Sukzessionsflächen,<br />
Gebüsch-/ Vorwald-/ Waldmantelentwicklung<br />
etc.)<br />
- Umwandlung nicht standortheimischer<br />
Waldflächen (Nadelforste,<br />
Pappelbestände, Roteichen, Späte<br />
Traubenkirsche) in bodenständige,<br />
strukturreiche Laubwälder oder<br />
Nass- und Feuchtgrünländer (insb.<br />
Altstandorte)<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitte:<br />
Silvertbachsystem, durchgehend<br />
und<br />
Silvertbach von der Halterner Straße L 551<br />
bis zur Bahnhofstraße in Marl-Lenkerbeck)<br />
- Erhaltung und Entwicklung von Altarmen,<br />
Kleingewässern, Tümpeln,<br />
Seggenriedern, Röhrichten, Weichund<br />
Hartholzauen als essentiellen<br />
Habitatelementen für Amphibien,<br />
Fledermäuse, Fische, Libellen, Vögel,<br />
etc.<br />
Das Gebiet "Die Burg" stellt wegen seiner sehr guten Ausprägung und guten<br />
Erhaltung mehrerer eng verzahnter FFH-Lebensraumtypen auf armen<br />
Sandstandorten den wichtigsten und besterhaltenen Refugial- und Trittsteinlebensraum<br />
im Biotopverbund der Wälder und Fließgewässer im Übergang<br />
zur Haard am Nordrand des Ballungsraumes dar. Hieraus resultiert auch die<br />
sogar europäische Bedeutung mit der Ausweisung als Natura 2000 Gebiet.<br />
Im Südteil des Gebietes liegt ein kulturhistorisch bedeutsamer karolingischer<br />
Ringwall, der dem Gebiet seinen Namen gab.<br />
Der große Waldkomplex aus überwiegend bodenständigen und -sauren,<br />
stickstoffempfindlichen Eichen- und Buchenwäldern und Erlenwaldgesellschaften<br />
auf z.T. grundwassergeprägten Standorten wird von dem noch<br />
sehr naturnah erhaltenen Bachsystem des Silvertbaches und des Nieringbaches<br />
durchzogen.<br />
Die vielfältigen Waldgesellschaften mit teilweiser hoher historischer Kontinuität<br />
reichen von den dominierenden Eichen-, Stileichen-Hainbuchen- und<br />
Buchenwäldern über seltene und zum Teil stark gefährdete, aber gut erhaltene<br />
alte bodensaure Eichenwälder mit einem hohen Totholzanteil bis zu<br />
quellig durchsickerten Auen- und Bruchwäldern mit Schwarzerle, Esche,<br />
Birke und Eberesche entlang der Fließgewässer.<br />
Besonders im Bereich der historischen Wallanlage prägen uralte Buchen<br />
und stark dimensioniertes Totholz mit zahlreichen Spechthöhlen das Bild.<br />
Entsprechend sind gefährdete Höhlennutzer regelmäßig anzutreffen.<br />
Es kommen zudem zahlreiche Arten unterschiedlicher Biotoptypen vor, die<br />
in ihren Beständen gefährdet sind (Roten Listen): Calamagrostis canescens<br />
(Sumpf-Reitgras), Caltha palustris (Sumpf-Dotterblume), Cardamine amara<br />
(Bitteres Schaumkraut), Carex disticha (Zweizeilige Segge), Carex elongata<br />
(Langährige Segge), Chrysosplenium oppositifolium (Gegenblättriges Milzkraut),<br />
Equisetum telmateia (Riesen-Schachtelhalm), Galium saxatile (Harzer<br />
Labkraut), Galium uliginosum (Moor-Labkraut), Juncus acutiflorus<br />
(subsp. Acutiflorus, Spitzblütige Binse), Melampyrum pratense (Wiesen-<br />
Wachtelweizen), Polytrichum commune (Goldenes Frauenhaar), Primula<br />
elatior (Hohe Schlüsselblume), Teucrium botrys (Trauben-Gamander).<br />
Drei Standorte - Wiesen- bzw. Brachflächen an der A43 auf Höhe des Fluglandeplatzes<br />
und neu hinzugekommene NSG-Flächen südlich des Ballonstartplatzes<br />
und nördlich der A43 Ausfahrt Marl-Sinsen auf die Lipperandstraße<br />
- eigenen sich dabei zur Ergänzung seltener Wälder durch Aufforstung.<br />
Der bestehende Pflege- und Entwicklungsplan“ Die Burg“ von 2001 wird<br />
durch ein Sofortmaßnahmenkonzept bzw. einen Waldpflegeplan der zuständigen<br />
Forstbehörde ergänzt, um die Grundlagen der langfristigen Waldentwicklung<br />
darzustellen. Letzter sollte fortgeschrieben werden, da er 2012<br />
ausläuft.<br />
Die Bäche des Gebietes sind aufgrund ihrer herausragenden Wasserqualität,<br />
ihrer nahezu ungestörten Struktur und ihrer Besiedlung mit gefährdeten<br />
Arten von landesweiter Bedeutung und vernetzen den Wald-<br />
Gewässerkomplex mit dem Fließgewässersystem der Lippe.<br />
Dennoch sind die Fließgewässertypen an Silvertbach, Nieringbach und<br />
Korthäuser Graben durch direkte und/oder diffuse Gefährdungen und Beeinträchtigungen<br />
wie Einleitungen, Trittschäden, Uferbefestigungen, Düngungen,<br />
Drainagen, bauliche-, wegebauliche- und Freizeitnutzungen in ihrer<br />
Fließgewässerdynamik und -durchgängigkeit in unterschiedlicher Tiefe und<br />
Stärke beeinflusst.<br />
Zur optimalen Entwicklung der Fließgewässer- und Wasserqualität und des<br />
Wasserhaushalts ist deren möglichst weitgehende Reduzierung bzw. Beseitigung<br />
erforderlich.<br />
Es kommen zudem zahlreiche Arten unterschiedlicher Biotoptypen vor, die<br />
in ihren Beständen gefährdet sind (Roten Listen): (Accipiter gentilis (Habicht,<br />
planungsrelevante Art, FT-4309-3013), Alcedo atthis (Eisvogel), Athene<br />
noctua (Steinkauz), Calopteryx splendens (Gebänderte Prachtlibelle), Columba<br />
oenas (Hohltaube), Corvus monedula (Dohle), Cottus gobio (Groppe),<br />
Dryobates minor (Kleinspecht), Dryocopus martius (Schwarzspecht), Motacilla<br />
cinerea (Gebirgsstelze), Myotis daubentonii (Wasserfledermaus), Nyctalus<br />
noctula (Grosser Abendsegler), Oriolus oriolus (Pirol), Phoenicurus<br />
phoenicurus (Gartenrotschwanz), Picus viridis (Grünspecht), Rana temporaria<br />
(Grasfrosch), Salmo trutta fario (Bachforelle), Strix aluco (Waldkauz).
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 90<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Umwandlung von Äckern und Ansaaten<br />
in Extensivgrünland<br />
- Erhaltung und Wiederherstellung<br />
extensiv genutzter Nass- und<br />
Feuchtgrünländer durch entsprechende<br />
Nutzung und ggf. Wiedervernässung<br />
- Erhaltung und Förderung gliedernder<br />
Strukturelemente<br />
- Erhaltung der kulturhistorisch<br />
bedeutsamen namensgebenden<br />
Wallanlage und ihrer Umgebung<br />
- Fortführung der Erholungslenkung<br />
und Nutzungsextensivierung<br />
Eingestreut und randlich finden sich zumeist extensiv genutzte, teilweise<br />
feuchte Grünlandflächen, die aufgrund ihrer Ausprägung Lebensraum z.B.<br />
für Heuschrecken- und Schmetterlingsarten sowie Landlebensraum verschiedener<br />
Amphibien sind oder wieder werden könnten.<br />
Hecken, Baumreihen und -gruppen, markante Einzelbäume, Wallhecken,<br />
Kopfbäume, Säume und Raine bereichern und gliedern zusätzlich das Gebiet.<br />
In altem Eichen-Buchwald direkt nordöstlich der das Gebiet durchschneidenden<br />
L 522 liegt eine als Erdburg konzipierte überwachsene alte karolingische<br />
Wallanlage, die „Sinsener Burg“, die zu ihrem Schutz nicht durch<br />
Wege erschlossen ist. Sie wurde wahrscheinlich schon im 5. oder 6. Jahrhundert<br />
als Fliehburg genutzt. Die Epoche der Karolinger reichte etwa von<br />
640 - 990 n. Chr. Die hier stehenden Buchen sind sehr alt mit zahlreichen<br />
Baumhöhlen und einem hohen Totholzanteil. Sie werden von höhlenbrütenden<br />
Vogelarten und Fledermäusen genutzt. Alte Wallhecken- und Hudewaldreste<br />
runden das Bild dieses sehr alten Waldstandortes ab. Die ehemalige<br />
Wallanlage wird vom Nieringbach umflossen, der sich in einem naturnahen<br />
Zustand mit sehr guter Wasserqualität befindet.<br />
Die teilweise intensive Nutzung (Feierabend- und Wochenendverkehr) dieses<br />
beliebten Naherholungsraumes in unmittelbarer Stadtnähe führt trotz<br />
erster umgesetzter Lenkungs- und Rückbaumaßnahmen zu Trittschäden<br />
und Beunruhigungen störungsempfindlicher Bereiche. Auch einige Freizeitanlagen<br />
(Bolzplatz, Kleingartenanlagen, Traberbahn, Ballonstartplatz, Sportfliegerei)<br />
am Rand des Gebietes wirken direkt oder indirekt auf Flora, Fauna<br />
und Biotope ein. Hauptaufgabe wird hier in Zukunft die Akzeptanzsteigerung<br />
der Lenkungsmaßnahmen des erheblichen Erholungsverkehrs und in einzelnen<br />
Fällen der Rückbau von Nutzungen sein.<br />
Auenbereich des Denningsgraben mit Oerbach<br />
- Sicherung und Entwicklung der<br />
Gewässer, ihrer Ufer- und Auenbereiche<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung des<br />
Denningsgraben<br />
s. Abschnitt:<br />
Silvertbachsystem, durchgehend<br />
- Erhaltung und Ergänzung der bachbegleitenden<br />
Gehölze<br />
Der von der Quelllage an der Buschstraße auf Höhe der Freizeitstätte Stimbergpark<br />
bis zur Einmündung in den Silvertbach insgesamt ca. 1950 m lange<br />
Denningsgraben befindet sich mit seinem ersten ca. 960 m langen Bachabschnitt<br />
im Geltungsbereich des rechtskräftigen Landschaftsplanes „Die<br />
Haard“. Der nur strecken- und zeitweise wasserführende Gewässerabschnitt<br />
verläuft gestreckt und mäßig eingetieft mit zumeist verfallendem Regelprofil<br />
und abschnittsweiser Verbauung ober- und unterhalb des namensgebenden<br />
Reiterhofes Denninghaus gehölzbestanden durch die Nebenanlagen der<br />
Freizeitstätte Stimbergpark und Ackernutzungen.<br />
Anschließend verläuft er innerstädtisch zwischen Nelkenweg und Brauckweg<br />
durch Wohnbebauung als Wiesengraben mit direkt angrenzenden Gärten<br />
und zwischen Brauckweg und der westlichen Bebauung an der Haardstraße<br />
über ca. 140 m verrohrt.<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für den Auenbereich des Denningsgraben<br />
und des einmündenden Oerbaches ist die Herstellung bzw. Sicherung der<br />
räumlichen, ökologischen und gewässerökologischen Durchgängigkeit der<br />
Gewässer, ihrer Uferbereiche und Auen im Sinne des Biotopverbundes im<br />
Bachsystem des Silvertbaches.<br />
Mit der kreiseigenen Satzung des Landschaftsplanes „Die Haard“ und dem<br />
Konzept zur naturnahen Entwicklung des Silvertbaches und seiner Nebengewässer<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> sind die grundlegenden Voraussetzungen<br />
für einen umfassenden Gewässerschutz und Biotopverbund für den<br />
- weitaus größten - Teil des Denningsgraben bereits geschaffen.<br />
Die Auen der beiden Gewässer im Geltungsbereich dieses Landschaftsplanes<br />
gilt es entsprechend ihrer ökologischen Wertigkeit als Teil des Landschaftsschutzes<br />
zu entwickeln und einen großräumigen Biotopverbund zu<br />
ermöglichen bzw. zu stärken.<br />
Der von der Bebauung westlich der Haardstraße bis zu seiner Einmündung<br />
in den Silvertbach insgesamt ca. 490 m lange Bachabschnitt des Denningsgraben<br />
im Geltungsbereich dieses Landschaftsplanes verläuft bis zur<br />
neuen Feuerwache östlich der Sinsener Straße über ca. 210 m mäßig eingetieft<br />
in einem trapezförmigem Regelprofil zwischen den Ortsrand einfassenden<br />
Gehölzen, Fettweiden und Wohnbebauung zwischen Sinsener Straße<br />
und Dreischenkamp. Anschließend fließt er ebenfalls begradigt und eingetieft<br />
aber unbefestigt zwischen Ackerflächen und von lückig stehenden
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 91<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Erhaltung und Extensivierung der<br />
Grünlandbereiche in der Aue<br />
- Wiederherstellung der Quellstrukturen,<br />
teilweise Neutrassierung und<br />
Öffnung verrohrter Gewässerabschnitte<br />
des Oerbaches<br />
(im Rahmen des „Konzeptes zur naturnahen<br />
Entwicklung (KNEF) des Silvertbaches und seiner<br />
Nebengewässer“ des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong>)<br />
- Erhaltung der bachbegleitenden<br />
Gehölze<br />
- Erhaltung und Extensivierung der<br />
Grünlandbereiche in der Aue<br />
Ufergehölzen beschattet und mündet nach ca. 280 m in den Silvertbach.<br />
Einige kurze Verrohrungen und Durchlässe und die ca. 25 m bzw. 12 m<br />
langen Verrohrungen unter der Sinsener Straße und dem Dreischenkamp<br />
schränken die ökologische Durchgängigkeit des Gewässers ein.<br />
Der von der gestörten Quelllage am Tulpenweg westlich der Haardstraße<br />
bis zur Einmündung in den Denningsgraben direkt östlich der Sinsener<br />
Straße ca. 635 m lange und nur strecken- und zeitweise wasserführende<br />
Oerbach verläuft in der oberen Hälfte begradigt und mäßig eingetieft mit<br />
zumeist verfallendem Regelprofil in einem Gehölzstreifen aus Stieleichen<br />
und Weiden entlang des Ortsrandes zwischen Wohnbebauung und Ackernutzung.<br />
Vier kleine Brücken und einige kurze Verrohrungen schränken die<br />
ökologische Durchgängigkeit des Gewässers ein.<br />
Im einem ca. 140 m langen Bereich des hier den Ortsrand von Oer-<br />
Erkenschwick zur freien Landschaft hin ideal eingrünenden Eichen-Weiden-<br />
Gehölzes empfiehlt das „Konzept zur naturnahen Entwicklung (KNEF) des<br />
Silvertbaches und seiner Nebengewässer“ des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> zur<br />
Herstellung eines guten Gewässerzustandes wie ihn die Wasserrahmenrichtlinie<br />
einfordert die Wiederherstellung der natürlichen Quellstruktur und<br />
die Neutrassierung des Oerbaches zur Entzerrung von Gewässeraue und<br />
Wohnbebauung mit dem hier entstandenen Erholungsdruck.<br />
Die untere Hälfte des Oerbaches im Bereich der Fettweiden der Hoflage<br />
Lenzmann und einiger Gärten ist bis auf einen kurzen gehölzbestanden<br />
Grabenabschnitt von ca. 30 m inmitten der Flächen in zwei Abschnitten von<br />
ca. 200 m und 115 m fast vollständig verrohrt.<br />
das „Konzept zur naturnahen Entwicklung (KNEF) des Silvertbaches und<br />
seiner Nebengewässer“ des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> empfiehlt die Öffnung<br />
der verrohrten Gewässerabschnitte zur Herstellung eines guten Gewässerzustandes<br />
wie ihn die Wasserrahmenrichtlinie einfordert.<br />
Auenbereich des Siepener Baches<br />
Der von der Quelle am Ausflugslokal Mutter Wehner an der Haardstraße im<br />
südlichen Bereich des Waldkomplexes der Haard bis zur Einmündung in<br />
den Silvertbach insgesamt ca. 2000 m lange Bach befindet sich mit seinen<br />
ersten ca. 1400 m im Geltungsbereich des rechtskräftigen Landschaftsplanes<br />
„Die Haard“. Der naturnahe, nur temporär wasserführende Oberlauf<br />
verläuft strukturreich im Wald. Anschließend begleiten Wiesen, Weiden und<br />
Ackerflächen den schmalen, streckenweise stark eingetieften Sandbach;<br />
Sohle und Uferbereiche sind überwiegend strukturarm und verbaut. Einige<br />
Querbauwerke, Durchlässe, Verrohrungen und insbesondere die verrohrten<br />
Gewässerabschnitte unter dem Haardgrenzweg (ca. 10 m) und der Sinsener<br />
Straße (L 798, ca. 30 m) schränken die ökologische Durchgängigkeit des<br />
Gewässers ein.<br />
- Sicherung und Entwicklung des<br />
Gewässers und seiner Ufer- und<br />
Auenbereiche entsprechend der<br />
ökologischen Wertigkeit<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Silvertbachsystem, durchgehend<br />
- Erhaltung und Extensivierung der<br />
Grünlandbereiche in der Aue<br />
- Erhaltung der bachbegleitenden<br />
Gehölze, des hofnahen Wäldchens<br />
und der Hofbäume<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für den Auenbereich des Siepener Baches im<br />
Geltungsbereich dieses Landschaftsplanes ist die Herstellung bzw. Sicherung<br />
der räumlichen, ökologischen und gewässerökologischen Durchgängigkeit<br />
des Gewässers, seiner Uferbereiche und Auen im Sinne des Biotopverbundes<br />
im Bachsystem des Silvertbaches.<br />
Mit der kreiseigenen Satzung des Landschaftsplanes „Die Haard“ und dem<br />
Konzept zur naturnahen Entwicklung des Silvertbaches und seiner Nebengewässer<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> sind die grundlegenden Voraussetzungen<br />
für einen umfassenden Gewässerschutz und Biotopverbund für den<br />
- weitaus größten - Teil des Siepener Baches bereits geschaffen.<br />
Der von der Sinsener Straße (L 798) bis zur Einmündung in den Silvertbach<br />
ca. 600 m lange, stark eingetiefte und grabenartig ausgebildete Bachabschnitt<br />
verläuft gestreckt bis schwach gewunden und teilweise verbaut in<br />
landwirtschaftlicher Nutzung (Fettwiesen und -weiden) zuerst südlich parallel<br />
des Mühlenweges, bevor er (ab Stat.: 0 + 400) heute in südöstlicher Richtung<br />
an einem Hofwäldchen und einer Hoflage vorbei zum Silvertbach fließt.<br />
Ein kleiner Absturz und der auf ca. 235 m verrohrte Abschnitt von der Zufahrt<br />
zur Hoflage bis zur Einmündung in den Silvertbach schränken die ökologische<br />
Durchgängigkeit des Gewässers sehr stark ein.<br />
Im Bereich des Mühlenweges und der Hofzufahrt fließt das Gewässer entlang<br />
eines Stieleichenbestandes. Der in Nord-Süd-Ausrichtung verlaufende<br />
ca. 65 m lange Abschnitt bildet den LB Nr. 11 „Stieleichen am Siepener<br />
Bach“. Entlang der Hoflage wird der verrohrte Verlauf des Baches durch den<br />
intakten Hofbaumbestand und ein östlich anschließendes Hofwäldchen auf<br />
ca. 190 m beschattet. Der ebenfalls verrohrte Mündungsbereich stellt sich<br />
dagegen als gehölzfreies Wiesengrünland dar (BK- 4309-0119, tlw.). Diese<br />
Kulturlandschaftsreste gilt es zu erhalten und zu Pflegen.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 92<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Aufgrund der mit ca. 253 m sehr langen Verrohrung des Siepener Baches<br />
empfiehlt das „Konzept zur naturnahen Entwicklung (KNEF) des Silvertbaches<br />
und seiner Nebengewässer“ des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> die Öffnung<br />
des verrohrten Gewässerabschnittes zur Herstellung eines guten Gewässerzustandes<br />
wie ihn die Wasserrahmenrichtlinie einfordert.<br />
Allerdings würden sowohl die Öffnung des heutigen Gewässers als auch<br />
eine „historische“ Gewässerführung Nutzungseinschränkungen und Pflegeerschwernisse<br />
für Hoflage und Wirtschaftsflächen nach sich ziehen.<br />
Der historische Gewässerverlauf<br />
befand sich dem Höhenprofil<br />
folgend mittig in den Wiesen<br />
südlich des Mühlenweges…<br />
(Auf dem Kartenausschnitt<br />
der Preußischen Uraufnahme<br />
ist der Verlauf noch<br />
stark gewunden dargestellt,<br />
ca. 1842, HK 25)<br />
…bevor er zuerst zwischen<br />
Sinsener Straße und Kühlbergweg…<br />
(Ende des 19. Jahr. war<br />
das Gewässer stellenweise<br />
schon begradigt und befestigt,<br />
besaß aber noch kein<br />
Regelprofil, Königlich Preußische<br />
Landesaufnahme,<br />
ca. 1893, HK 25 NE)<br />
…und später auch im weiteren<br />
Verlauf an den Rand der Flächen<br />
verlegt und teilweise<br />
verrohrt wurde.<br />
(Neuaufnahme DGK 5)<br />
Eine räumliche, gewässerökologische<br />
und ökologische Durchgängigkeit<br />
des Gewässers im<br />
Sinne des Konzeptes zur<br />
naturnahen Entwicklung (KNEF)<br />
des Silvertbaches und seiner<br />
Nebengewässer ließe daher eine<br />
Neutrassierung sinnvoll erscheinen,<br />
bei der der Siepener Bach<br />
weiterhin entlang des bereits<br />
gehölzbestandenen Mühlenweges<br />
geführt wird und ca. 250 m<br />
westlich des Kühlbergweges in<br />
Richtung des vorhandenen<br />
Gewässers 118 abschwenkt und<br />
über dieses in den Silvertbach<br />
mündet. (Neuaufnahme DGK 5)<br />
- Sicherung und Entwicklung der<br />
Gewässer, ihrer Ufer- und Auenbereiche<br />
als Teil des Naturschutzgebietes<br />
Auenbereiche der unbenannten, klassifizierten<br />
Gewässer 112 / 1121 und 114 / 117<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für die Auenbereiche des Silvertbachsystems<br />
ist die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen und gewässerökologischen<br />
Durchgängigkeit der Gewässer, ihrer Uferbereiche und<br />
Auen im Sinne des Biotopverbundes.<br />
Die Auen der unbenannten aber klassifizierten Gewässer 112 / 1121 und114<br />
/ 117 als Bestandteil des Silvertbachsystems gilt es entsprechend ihrer ökologischen<br />
Wertigkeit als Naturschutzgebiet oder Teil des Landschaftsschutzes<br />
zu entwickeln um einen großräumigen Biotopverbund zu ermöglichen<br />
bzw. zu stärken.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 93<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Die wasserwirtschaftliche, landschaftsstrukturelle und ökologische Rückgewinnung<br />
dieses Teils des Bachsystems ist kreis- und gemeindeübergreifende<br />
Aufgabe in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Wasser- und<br />
Bodenverbänden. Im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie<br />
(WRRL) sollten hierzu die Grundlagen und Vorgehensweise der Konzepte<br />
zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern (KNEF) herangezogen<br />
werden.<br />
Gewässer 112 / 1121<br />
Das ca. 430 m lange und mäßig eingetiefte Gewässer 112 beginnt als begradigter<br />
Graben am Südrand des den Silvertbach begleitenden Erlenmischund<br />
Weidenbruchwaldes (GB-4309-214) westlich der Holthäuser Straße,<br />
bevor er in nordöstlicher Richtung schwach gewunden entlang des Fußes<br />
der Haldenerweiterung der Bergehalde Blumenthal 8 durch den dort stockenden<br />
Erlenwald abschwenkt und auf Höhe der Hoflage Tögemann in den<br />
Silvertbach (Stat.: ca. 7 + 520) mündet.<br />
Das ca. 630 m lange und mäßig eingetiefte Gewässer 1121 beginnt als<br />
begradigter Straßenseitengraben am Nordende des Börster Grenzweges,<br />
folgt dann der Straße Im Hampffeld weiter in nordöstlicher Richtung bevor er<br />
östlich der Haldenerweiterung der Bergehalde Blumenthal 8 nach Norden<br />
abschwenkt, die ehemalige Zechenbahntrasse Richtung Oer-Erkenschwick<br />
kreuzt und kurz danach in das Gewässer 121 mündet.<br />
- Erhaltung und Optimierung der gewässerbegleitenden<br />
Waldreste<br />
- Entwicklung nutzungsfreier Uferrandstreifen<br />
- Vermehrung und Extensivierung<br />
der Grünlandbereiche in der Aue<br />
- Erhaltung und Sicherung der Erholungsfunktion<br />
- Vermehrung und Extensivierung der<br />
Grünlandbereiche in der Aue<br />
In der Aue der Gewässer bilden mehrere reich gegliederte Kulturlandschaftsreste<br />
(BK-4309-0117) den Übergang von der ackergeprägten Landschaft<br />
im Norden <strong>Recklinghausen</strong>s zur Silvertbachaue. Am Rand der westlich<br />
angrenzenden Bergehalde sind gewässerbegleitend Erlenmisch- und<br />
Weidenbruchwaldreste und im Süden relativ naturnahe, ältere Buchen- bzw.<br />
Eichen-Wäldchen erhalten geblieben.<br />
Die Grünlandbereiche werden von Kleingehölzen wie Weißdornhecken,<br />
älteren Stieleichen-Baumreihen und -gruppen sowie Kopfbaumreihen gegliedert.<br />
Insbesondere die älteren Eichen und Kopfweiden stellen wertvolle<br />
Lebensräume u.a. für Höhlenbrüter dar. Der Damm der ehemaligen Zechenbahnstrecke<br />
bildet eine Zäsur in der Silvertbachaue und ist überwiegend<br />
mit älteren Eichenreihen und durchgewachsenen Hecken bewachsen.<br />
Teilweise dient der Damm heute als Radwegeverbindung und Naturlehrpfad.<br />
Gewässer 114 / 117<br />
Das insgesamt ca. 590 m lange und mäßig eingetiefte Gewässer 114 beginnt<br />
als ca. 20 m langer begradigter Graben am Kühlbergweg nördlich<br />
eines Teiches, bevor er schwach gewunden in nordöstlicher Richtung abschwenkt,<br />
die Hoflagen Huerkamp und Ossenkamp passiert und kurz darauf<br />
parallel zur Holthäuser Straße in den Silvertbach (Stat.: ca. 8 + 000) mündet,<br />
der hier von der Straße gekreuzt wird.<br />
Das ca. 130 m lange Gewässer 117 verläuft westlich der Hoflage Huerkamp<br />
in schnurgerader Linie zwischen dem Silvertbach und dem Gewässer 114<br />
und verhilft somit dem nordöstlich liegenden Wiesenbereich zu einer Art<br />
Insellage.<br />
Beide Gewässer umschließen zusammen mit dem Silvertbach vollständig<br />
die tiefliegenden feuchten Fettwiesen im Zentrum der althergebrachten Wiesenauen<br />
entlang des Silvertbaches mit seinen teils reich gegliederten Kulturlandschaftsresten<br />
(BK-4309-0117) und werden auf Höhe der Hoflagen Huerkamp<br />
und Ossenkamp von gewässernahen Privatnutzungen begleitet. Gewässer<br />
114 wird zudem auf der südwestlichen Seite von relativ dichtem<br />
Baum- und Gehölzbestand beschattet.<br />
Das Gewässer 117 ist ebenfalls einseitig gehölzbestanden, und macht die<br />
„Insellage“ der feuchten Wiesen komplett. Das Gebiet, das zu den Kernflächen<br />
in der Silvertbachaue gehört, ist gemeinsam mit den umgebenden<br />
vielgestaltigen Landschaftselementen auch für den Biotopverbund von herausragender<br />
Bedeutung.<br />
Auenbereich Börster Bach<br />
- Sicherung und Entwicklung des<br />
Gewässers, seiner Ufer- und Auenbereiche<br />
als Naturschutzgebiet<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Silvertbachsystem, durchgehend<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für den Auenbereich des Börster Baches ist<br />
die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen und gewässerökologischen<br />
Durchgängigkeit des Gewässers, seiner Uferbereiche und<br />
Auen im Sinne des Biotopverbundes im Bachsystem des Silvertbaches.<br />
Der vom nordöstlichen „Ortsrand“ von Börste bis zur auf ca. 140 m verrohrten<br />
„Einmündung“ in den Silvertbach ca. 1900 m lange und als schmaler<br />
begradigter Graben ausgebildete Bach verläuft mit mäßig tiefem bis tiefem<br />
Regelprofil grabenartig eingetieft und begradigt mit abschnittsweisem Verbau<br />
durch intensive, zumeist bis an die Gewässeroberkante reichende landwirtschaftliche<br />
Nutzung (Ackernutzung, Fettwiesen und -weiden); Sohle und<br />
Ufer sind überwiegend strukturarm ohne typische Vegetation.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 94<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Vor allem in der unteren Hälfte des Börster Baches wird die ökologische<br />
Gewässerdurchlässigkeit durch einige Verrohrungen, Durchlässe und Querbauwerke<br />
- insbesondere aber durch die ca. 140 m lange Verrohrung im<br />
Mündungsbereich zum Silvertbach - eingeschränkt.<br />
- Erhaltung und Extensivierung von<br />
Grünländern in der Bachaue<br />
- Entwicklung nutzungsfreier Uferrandstreifen<br />
und punktuelle Gehölzanlagen<br />
- Erhaltung der Lindenallee an der<br />
Lindenstraße<br />
- Entwicklung nutzungsfreier Uferrandstreifen<br />
- Entfernung lebensraumuntypischer<br />
Gehölze<br />
- Erhaltung und Extensivierung der<br />
Fettweiden im Bereich der Querung<br />
der Lindenstraße<br />
- Erhaltung und Pflege des Kleingewässers<br />
(GB-4309-212)<br />
- Öffnen des verrohrten Gewässerabschnitts<br />
im Bereich der Einmündung<br />
in den Silvertbach<br />
- Reduzierung der Zuwegungen und<br />
damit Querungen zur Halde auf die<br />
Bergstraße nach Ausgestaltung<br />
des Landschaftsbauwerkes<br />
- Erhaltung und Optimierung des<br />
Eichenwaldes und der eingelagerten<br />
Eschen- und Weidenbestände<br />
Der Auenbereich der Quelllage stellt mit dem Bach als nördlicher, dem<br />
Bahndamm als westlicher und der Straße „Auf dem Steinacker“ als südlicher<br />
und östlicher Begrenzung eine Grünlandinsel in der überwiegend ackerbaulich<br />
genutzten Feldflur dar (BK-4309-0116, tlw.).<br />
In dem ca. 600 m langen, in westlicher Richtung fließenden Quellbereich<br />
(Stat. 1 + 900 bis ca. 1 + 310, Lindenstraße) ist das hier temporäre Gewässer<br />
auf den ersten 400 m nur durch einzelne Gehölze als solches erkennbar,<br />
da Ackernutzung nördlich und Fettweiden südlich bis unmittelbar an die<br />
Gewässeroberkante heranreichen. Im Bereich der Hoflagen wird das Gewässer<br />
durch ein Gehölz aus Weide, Erle und Birke beschattet. Anschließend<br />
unterquert der Börster Bach die Lindenstraße, die hier auf einer Länge<br />
von ca. 800 m tatsächlich als Lindenallee ausgeprägt ist (AL-RE-9040, tlw.).<br />
Die begradigte Gewässerlaufstrecke von der Lindenstraße bis zu dem Eichenmischwäldchen<br />
südlich der Brandstraße (Stat.: ca. 1 + 310 bis 0 + 320)<br />
wird fast ausschließlich linksseitig von einem nahezu lückenlosen Erlensaum<br />
begleitet, der teilweise zu „Kopferlen“ beschnitten wurde. Auf der Böschungsebene<br />
befinden sich beidseitig überwiegend Ackerflächen. Im Bereich<br />
der Straße ist der Bach tief zwischen mehrere Meter hohen Böschungen<br />
eingebettet.<br />
Innerhalb einer Brennesselbrache auf Höhe der Stationierung 0 + 500 befindet<br />
sich in einem Weidengehölz ein naturnahes Kleingewässer mit Flachwasser-<br />
und Verlandungszone, Schlammufer, Röhrichtsaum, Unterwasservegetation<br />
und Wasserlinsendecke (Lemna minor (Kleine Wasserlinse),<br />
Lemna trisulca (Dreifurchige Wasserlinse), GB-4309-212).<br />
Der Unterlauf des Börster Baches (Stat.: ca. 0 + 320 bis 0 + 000) befindet<br />
sich in einem kleinen Eichenmischwald zwischen der Bahnlinie nach Münster<br />
und der Haldenerweiterung der Bergehalde Blumenthal 8; rechtsseitig<br />
findet sich ein Regenrückhaltebecken um den ein kleinräumiger Weidenwald<br />
stockt (BT-4309-0212-2008). Südwestlich der Stationierung 0 + 140 bildet<br />
ein Nass- und Feuchtgrünland den Übergang zur Bebauung an der Brandstraße.<br />
Die ökologische Gewässerdurchlässigkeit wird durch Verrohrungen, Durchlässe<br />
und Verbauungen im Bereich der Regenrückhaltung, die querenden<br />
Straßen und (ehemaligen) Zufahrten zur Halde- insbesondere aber durch<br />
die ca. 140 m lange Verrohrung im Mündungsbereich zum Silvertbach –<br />
stark eingeschränkt.<br />
Auenbereich des Speckhorner Graben<br />
(Mühlenbach Flipsmühle)<br />
Die ursprüngliche Quelllage des Speckhorner Grabens in den hofnahen<br />
Wiesen südlich der Kühlstraße existiert nicht mehr. Der Bach beginnt heute<br />
vielmehr nordöstlich des Speckhorner Ortsrandes mit einem Durchlass aus<br />
Privatgelände heraus.<br />
- Sicherung und Entwicklung des<br />
Gewässers, seiner Ufer- und Auenbereiche<br />
als Naturschutzgebiet<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Silvertbachsystem, durchgehend<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für den Auenbereich des Speckhorner Grabens<br />
ist die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen und<br />
gewässerökologischen Durchgängigkeit des Gewässers, seiner Uferbereiche<br />
und Auen im Sinne des Biotopverbundes im Bachsystem des Silvertbaches.<br />
Der vom nordöstlichen Ortsrand Speckhorns bis zur Einmündung in den<br />
Silvertbach ca. 1500 m lange und als schmaler Graben ausgebildete Bach<br />
verläuft mit mäßig tiefem Regelprofil grabenartig und abschnittsweise begradigt<br />
mit teilweisem Verbau; der Mittellauf besitzt noch eine leicht geschwungene<br />
Laufdynamik. Für den Unter- und Mittellauf des Speckhorner<br />
Graben existiert auch die Bezeichnung Mühlenbach Flipsmühle. Zahlreiche<br />
Querbauwerke, Brücken, Durchlässe und Verrohrungen (insbesondere ca.<br />
40 m unter der Mühlenstraße und ca. 35 m im Bereich der Bebauung an der<br />
Halterner Straße) schränken die ökologische Durchgängigkeit des Gewässers<br />
ein. Ufer- und Sohlstrukturen sind lediglich ansatzweise vorhanden.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 95<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Entwicklung nutzungsfreier Uferrandstreifen<br />
und punktueller Gehölzanlagen<br />
- Erhaltung, Extensivierung und Vermehrung<br />
von Grünländern in der<br />
Bachaue<br />
- Erhaltung der seggen- und binsenreichen<br />
Nasswiesen<br />
- Erhaltung der kleinräumigen Wälder<br />
und Ufergehölze (mit Alt- und<br />
Totholz)<br />
- Erhaltung des Flipsmühlenteiches<br />
Der erste ca. 475 m lange, überwiegend in nördlicher Richtung fließende<br />
unbeschattete Bachabschnitt (Stat. 1 + 500 bis 1 + 025) durchquert mit einzelnen<br />
Gehölzen bestandene, intensiv genutzte Wiesen zumeist aus artenarmen<br />
Grasansaaten, kleinere seggen- und binsenreiche Nasswiesen (BK-<br />
4309-0116, GB-4309-0108 mit Alopecurus geniculatus (Knick-Fuchsschwanz),<br />
Ranunculus flammula (Brennender Hahnenfuss)) und Äcker mit<br />
bis direkt an den Bach heranreichender Nutzung.<br />
Als Teil der gesamten Bachaue fließt dem Speckhorner Graben von Osten<br />
(ca. Stat. 1 + 170) ein ebenso begradigter Graben zu (Gewässer-Nr. 1082,<br />
ca. 200 m als Wiesengraben, ca. 300 m als Seitengraben des Bahndamms),<br />
der durch den Durchlass unter der Reiffstraße in seiner ökologischen Durchgängigkeit<br />
eingeschränkt und dessen Aue im Osten durch die Bahntrasse<br />
Münster/<strong>Recklinghausen</strong> begrenzt und von der des Börster Grabens abgetrennt<br />
ist.<br />
Der Wiesengraben spiegelt hier den historischen Verlauf des in diesem<br />
Bereich in den Speckhorner Graben mündenden Börster Grabens vor Errichtung<br />
der Bahnlinie wieder (Preußische Uraufnahme; ca. 1842).<br />
Der mittlere Bachabschnitt (Stat. 1 + 025 bis 0 + 300) mit leicht geschwungener<br />
Laufdynamik wird einseitig wechselnd von kleineren artenreichen<br />
Eichenwäldchen, teils älteren galeriewaldartigen Feldgehölzen und Fettwiesen<br />
und -weiden begleitet; im Einflussbereich des Gewässers stocken teilweise<br />
Erlen. Eingeengt wird die Bachaue im Bereich der Mühlenstraße<br />
durch Bebauung und die Auffahrtrampe von der Halterner Straße (L 551) auf<br />
die „Lipperandstraße“ (L 522).<br />
Der Unterlauf des Speckhorner Grabens (Stat.: 0 + 000 bis 0 + 300 ) durchfließt<br />
den langgestreckten, schmalen und gehölzbestandenen Flipsmühlenteich<br />
bevor er über einen sehr hohen Absturz begradigt, ausgebaut und<br />
teilweise verrohrt durch eine Gemengelage aus Privatgärten, Gehölzen,<br />
Siedlungs- und Kleingewerbebebauung entlang der Halterner Straße (L 551)<br />
bis zu seiner Einmündung in den Silvertbach geführt wird.<br />
Durch eine Neutrassierung des Speckhorner Grabens auf ca. 80 m Laufstrecke<br />
vom Auslauf des Flipsmühlenteiches (Stat.: ca. 0 + 190 des Speckhorner<br />
Grabens) in nordöstlicher Richtung und Einmündung in den Silvertbach<br />
(Stat.: ca. 5 + 950 des Silvertbaches) könnten diese Gemengelage<br />
entflochten und bereits bestehende Nutzungskonflikte entschärft werden.<br />
Auenbereich des Nieringbaches<br />
(vom Zusammenfluss Mollbecke und Burggraben<br />
bis zur Verrohrung unter der L 522)<br />
- Sicherung des Gewässers, seiner<br />
Ufer- und Auenbereiche als Naturschutzgebiet<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitte:<br />
Silvertbach von der Halterner Straße L 551<br />
bis zur Bahnhofstraße in Marl-Lenkerbeck)<br />
und<br />
Naturschutzgebiet „Die Burg“ (Natura 2000 /<br />
FFH-Gebiet, DE-4309-301)<br />
Die gewässerbegleitende Ausweisung<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für den Auenbereich des Nieringbaches ist<br />
die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen und gewässerökologischen<br />
Durchgängigkeit des Gewässers, seiner Uferbereiche und<br />
Auen im Sinne des Biotopverbundes im Bachsystem des Silvertbaches.<br />
Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Die Burg“ und dem bestehenden<br />
Pflege- und Entwicklungsplan sind die grundlegenden Voraussetzungen<br />
für einen umfassenden Gewässerschutz und Biotopverbund für den<br />
- weitaus größten - Teil des Nieringbaches bereits geschaffen.<br />
Der von der „Quelle“ - dem Zusammenfluss von Mollbecke und Burggraben<br />
- bis zur Lipperandstraße (L 522) incl. Verrohrung ca. 835 m lange Gewässerabschnitt<br />
(Stat.: 2+ 060 bis 1 + 125) ist überwiegend mit Regelprofil grabenartig<br />
eingetieft und weitgehend begradigt bis schwach gewunden mit<br />
wenigen laufdynamischen Überbleibseln; Ufer- und Sohlstrukturen variieren<br />
nur wenig. Der Teich im Hauptschluss an der Hoflage Becker-Engel mit<br />
anschließendem hohem Wehr und auch die mit ca. 85 m sehr lange Verrohrung<br />
unter der L 522 schränken die ökologische Durchgängigkeit des Gewässers<br />
stark ein.<br />
Mit dem Zusammenfluss von Mollbecke und Burggraben in einem kleinen<br />
Gehölz aus starken Eichen beginnt der Nieringbach auf ca. 90 m als unbeschatteter<br />
Wiesengraben, bevor er die mit Stieleiche, Esche, Schwarzerle,<br />
Pappel und Weide bestandene Teichanlage Becker-Engel durchfließt.<br />
Der rechtsufrig gelegene Reiterhof mit Haupt- und Nebengebäuden, Reithalle<br />
und Führhalle ist über eine ca. 4 m breite Brücke mit seinen linksufrigen<br />
Sandplätzen, Wiesen und Weiden verbunden.<br />
Der im Hauptschluss des Teiches geführte Bachabschnitt und der anschließende<br />
ca. 2 m hohe Absturz über das Wehr an der ehemaligen Mühle unterbinden<br />
die räumliche, ökologische und gewässerökologische Durchgängigkeit<br />
des Gewässers. Der bestehende Verlauf des Nieringbaches muss<br />
allerdings bestehen bleiben, um die Wasserversorgung des Teiches zu<br />
gewährleisten, da die Teichanlage Becker-Engel keinen Anschluss an das<br />
Grundwasser besitzt und somit auf die Wasserversorgung über den Niering-
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 96<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Erhaltung und extensive Pflege der<br />
Feucht- und Nasswiesen und<br />
Feuchtbrachen an der Burgstraße<br />
- Extensivierung der feuchten Wiesen<br />
und Weiden südlich des NSG „Die<br />
Burg“<br />
- Umsetzung des bestehenden Pflege-<br />
und Entwicklungsplanes<br />
- Förderung lateraler Erosion und<br />
eigendynamischer Sohl- und Uferstrukturierungen<br />
- Erhaltung des Mosaiks aus Sumpfflächen<br />
und seggen- und binsenreichen<br />
Nasswiese<br />
bach angewiesen ist. Gleiches gilt für den Verlauf der Mollbecke als Wasserspender<br />
des Nieringbaches.<br />
Mit einer teilweisen Neutrassierung für den Burggraben - wie sie das „Konzept<br />
zur naturnahen Entwicklung (von Fliessgewässern, KNEF) des Silvertbaches<br />
und seiner Nebengewässer“ des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> empfiehlt -<br />
können dort aber die grundlegenden Voraussetzungen für einen umfassenden<br />
Gewässerschutz und Biotopverbund geschaffen werden.<br />
Die gewässerbegleitende Ausweisung des Naturschutzgebietes Burggraben/Mollbecke<br />
folgt diesem Nebenschluss zur Umgehung der Teichanlage<br />
Becker-Engel und des anschließenden Wehres und nicht der Teichanlage<br />
und ihrem Zu- und Ablauf.<br />
Der anschließende ca. 130 m lange begradigte und im Uferbereich mit Wasserbausteinen<br />
befestigte Bachabschnitt ist stark grabenartig eingetieft und<br />
wird von einer von Bäumen geprägten Gehölzreihe aus Eichen, Eschen<br />
Pappeln und Hainbuchen gesäumt.<br />
Linksufrig schließen sich sehr feuchte, aber drainierte Wiesen des Reiterhofes<br />
an und rechtsufrig - westlich der nach Norden abschwenkenden Burgstraße<br />
- verbuschende Feuchtbrachen und Feuchtwiesen mit zahlreichen<br />
feucht- und nässezeigenden Pflanzenarten. Insbesondere Binsen- und Seggenarten<br />
dominieren neben Hochstauden die Flächen, die über einen Graben<br />
in den Bach entwässert werden (Erweiterung des „alten“ NSG „Die<br />
Burg“). Im Kontext des Verbundes von Feucht- und Nassgrünland sind die<br />
Flächen wichtige Trittsteinbiotope. Der gute Erhaltungszustand macht sie zu<br />
einem herausragenden Refugium für die Erhaltung der typischen Lebensgemeinschaft<br />
des Extensivgrünlandes im Westmünsterland (BK-4309-0003,<br />
GB-4309-220, 221, 222).<br />
Der folgende ebenfalls begradigte, schon im Alt-NSG „Die Burg“ gelegene<br />
ca. 350 m lange Bachabschnitt bis zur Einmündung des Grenzgrabens wird<br />
- am südlichen Waldrand zwar mit einem kleinen Bereich junger Hybridpappeln<br />
und Schwarzerlen beginnend - linksseitig insgesamt durch naturnahen<br />
bachbegleitenden Bach-Erlen-Eschenwald und eschenreichen Eichenwald<br />
mit eingelagerten absterbenden Pappelforsten mit Bruchwald-Regeneration<br />
geprägt (Auenwälder, Bruch- und Sumpfwälder; BK-4309-0003, GB-4309-<br />
716), während rechtsseitig Privatgelände mit Pferdekoppeln, Traberbahn<br />
und Wirtschaftwegen fast bis an die Böschungskante des relativ tief eingeschnittenen<br />
Gewässerbettes heranreichen.<br />
Das kleinflächige Mosaik aus Sumpfflächen mit Rasen-Großseggenried,<br />
brachgefallenem seggen- und binsenreichem Nass- und Feuchtgrünland<br />
und naturnahem Kleingewässer (GB-4309-708) prägt sowohl die anschließenden<br />
100 m rechtsseitig des Nieringbaches als auch den letzten ca. 180<br />
m langen von Schwarzerlengehölzen bestandenen und mit seiner Fließrichtung<br />
nach Norden abknickenden Abschnitt des Nieringbaches von der Einmündung<br />
des Grenzgrabens bis zur Verrohrung unter der L 522.<br />
Es kommen zudem zahlreiche Arten feuchter Wälder und nasser Wiesen<br />
vor, die in ihren Beständen gefährdet sind: Cardamine amara (Bitteres<br />
Schaumkraut), Chrysosplenium alternifolium (Wechselblättrige Milzkraut)<br />
Chrysosplenium oppositifolium (Gegenblättriges Milzkraut), Calamagrostis<br />
canescens (Sumpf-Reitgras), Equisetum telmateia (Riesen-Schachtelhalm),<br />
Galium uliginosum (Moor-Labkraut) und für die Fauna Columba oenas<br />
(Hohltaube), Dryobates minor (Kleinspecht), Picus viridis (Grünspecht),<br />
(Rana temporaria (Grasfrosch).<br />
Auenbereich des Nieringbaches<br />
(vom karolingischen Ringwall bis zur Einmündung<br />
in den Silvertbach)<br />
- Sicherung und Entwicklung des<br />
Gewässers, seiner Ufer- und Auenbereiche<br />
als Naturschutzgebiet<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitte:<br />
Silvertbach von der Halterner Straße L 551<br />
bis zur Bahnhofstraße in Marl-Lenkerbeck)<br />
und<br />
Naturschutzgebiet „Die Burg“ (Natura 2000 /<br />
FFH-Gebiet, DE-4309-301)<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für den Auenbereich des Nieringbaches ist<br />
die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen und gewässerökologischen<br />
Durchgängigkeit des Gewässers, seiner Uferbereiche und<br />
Auen im Sinne des Biotopverbundes im Bachsystem des Silvertbaches.<br />
Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Die Burg“ und dem bestehenden<br />
Pflege- und Entwicklungsplan sind die grundlegenden Voraussetzungen<br />
für einen umfassenden Gewässerschutz und Biotopverbund für<br />
diesen Teil des Nieringbaches bereits geschaffen.<br />
Der von der Verrohrung unter der L 522 bis zur Einmündung in den Silvertbach<br />
ca. 1125 m lange Gewässerabschnitt (Stat.: 1 + 125 bis 0 + 000) fließt<br />
naturnah und unverbaut zuerst um eine im Wald versteckte karolingische<br />
Wallanlage, bevor er tief eingeschnitten in ausgeprägten Mäandern dem<br />
Silvertbach in Richtung Norden zustrebt. Die ökologische Durchgängigkeit<br />
dieses Gewässerabschnittes mit eigendynamischer Entwicklung in nutzungsfreien<br />
bewaldeten Uferstreifen wird nur durch geringe Reste wilder
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 97<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Belassen und Fördern der guten<br />
eigendynamischen Gewässerentwicklung<br />
- Umsetzung des bestehenden Pflege-<br />
und Entwicklungsplanes<br />
- Erhaltung von Steilwänden für den<br />
Eisvogel<br />
Verbauung und einen Durchlass und eine Verrohrung im Bereich eines querenden<br />
Weges geringfügig gestört. Der bis zu 2 m breite Unterlauf weist<br />
reichhaltige Ufer- und Sohlstrukturen auf; Gewässerausbildung und Längsdynamik<br />
erscheinen natürlich. Prall- und Steilufer ermöglichen das Vorkommen<br />
des Eisvogels (BK- 4309-0003, GB-4309-702 und -704 tlw.).<br />
Der alte Eichen- und Eichen-Buchenwald - bachnah mit Übergängen zum<br />
Erlen-Eschenwald und Bach-Erlen-Eschenwald - mit stark dimensioniertem<br />
Totholz mit Höhlen und Höhlennutzern wie Fledermäusen und Hohltaube ist<br />
ein wichtiger Refugial- und Trittsteinlebensraum im Biotopverbund der<br />
Fliessgewässer und Wälder.<br />
Es kommen zudem zahlreiche Arten der weitgehend unbeeinflussten, sommerkühlen,<br />
naturnah mäandrierenden Fliessgewässer mit Verlandungszonen<br />
und feuchten Wälder vor, die in ihren Beständen gefährdet sind: Calamagrostis<br />
canescens (Sumpf-Reitgras), Caltha palustris (Sumpf-Dotterblume),<br />
Cardamine amara (Bitteres Schaumkraut), Chrysosplenium oppositifolium<br />
(Gegenblättriges Milzkraut), Equisetum telmateia (Riesen-<br />
Schachtelhalm), Galium uliginosum (Moor-Labkraut), Alcedo atthis (Eisvogel),<br />
Columba oenas (Hohltaube), Cottus gobio (Groppe), Dryobates minor<br />
(Kleinspecht), Motacilla cinerea (Gebirgsstelze), Picus viridis (Grünspecht),<br />
Rana temporaria (Grasfrosch), Salmo trutta fario (Bachforelle).<br />
Auenbereich des Burggrabens<br />
- Extensivierung bestehender Nutzungen<br />
- Sicherung und Entwicklung des<br />
Gewässers, seiner Ufer- und Auenbereiche<br />
als Naturschutzgebiet<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitte:<br />
Silvertbach von der Halterner Straße L 551<br />
bis zur Bahnhofstraße in Marl-Lenkerbeck)<br />
und Auenbereich des Nieringbaches<br />
(vom Zusammenfluss Mollbecke und Burggraben<br />
bis zur Verrohrung unter der L 522)<br />
und Auenbereich der Mollbecke<br />
- Entfernung lebensraumuntypischer<br />
und Ergänzung vorhandener Gehölze<br />
- Extensivierung bestehender Grünlandflächen<br />
- Entwicklung nutzungsfreier Uferrandstreifen<br />
und punktuelle Gehölzanlagen<br />
- Erhaltung der Feucht- und Nassgrünländer<br />
und -brachen in der<br />
Bachaue<br />
- Neutrassierung des Burggrabens im<br />
Nebenschluss im Bereich der<br />
Teichanlage Becker-Engel<br />
Der insgesamt ca. 1440 m lange Bach hat seinen Quellbereich südöstlich<br />
der Speckhorner Straße - von Äckern umgeben - in einem gehölzbestandenen<br />
und nur sporadisch Wasser führenden, eingetieften, geraden und strukturarmen<br />
Graben von ca. 90 m Länge, bevor er die Speckhorner Straße in<br />
einer ca. 30 m langen Verrohrung unterquert, die eine ökologische Durchgängigkeit<br />
kaum zulässt. Dieser „Oberlauf“ des Burggrabens ist nicht als<br />
Gewässer klassifiziert.<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für den Auenbereich des Burggrabens ist die<br />
Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen und gewässerökologischen<br />
Durchgängigkeit des Gewässers, seiner Uferbereiche und Auen<br />
im Sinne des Biotopverbundes im Bachsystem des Silvertbaches.<br />
Die offizielle Gewässerkilometrierung des begradigten Bachlaufs in seiner<br />
überwiegend als Grünland genutzten Talung endet (Stat.: 1 + 320) in einem<br />
feuchten Wäldchen. Der ca. 150 m lange Bachabschnitt durchfließt eine<br />
kleinräumige Sumpffläche um dann in ein naturbelassenes Fließgewässer<br />
mit verlandendem Teich und mäandrierend-schlängelnder Laufdynamik mit<br />
entsprechendem Strukturreichtum überzugehen.<br />
Dem Buchen-Eichenbestand des Wäldchen sind Ahornarten, Hainbuche<br />
Esche und Weißdorn und am Bachstau ein auwaldartiges, quelliges Erlengehölz,<br />
aber auch jüngere Erlen- Koniferen-Mischbestände beigemischt.<br />
Mit Austritt aus dem Waldbereich wird der Bach zu einem überwiegenden<br />
Wiesengraben, der begradigt, ca. 30 – 50 cm breit, zumeist ca. 1 m eingetieft<br />
und teils in Bongossi(-reste) gefasst ist. Im Süden und in der Mitte<br />
schließen Grünlandansaaten und Mähweiden an die Gewässeroberkante<br />
an. Bachabwärts (Stat.: ca. 0 + 800) schließen überwiegend rechtsseitig<br />
Privatgärten (Teichanlage) und ein Gartenbaubetrieb an, bevor (Stat.: ca. 0<br />
+ 350) teils brachgefallenes Feucht- und Nassgrünland (BK-4309-0115,<br />
GB-4309-208) den Burggraben überwiegend linksseitig im Talraum bis zu<br />
seiner - durch eine Eichengruppe markierten - Verreinigung mit der Mollbecke<br />
begleitet. Die Reste dieser teils artenreichen Nassgrünlandflächen und -<br />
brachen sind innerhalb des landesweiten Biotopverbundes als Teil des Silvertbach-Gewässersystems<br />
von herausragender Bedeutung. Es kommen<br />
bisher noch einige Arten feuchter und nasser Wiesen vor, die in ihren Beständen<br />
gefährdet sind: Athyrium filix-femina (Frauenfarn), Carex disticha<br />
(Zweizeilige Segge), Carex remota (Winkel-Segge), Eleocharis palustris<br />
(Gemeine Sumpfsimse), Juncus acutiflorus (subsp. Acutiflorus, Spitzblütige<br />
Binse), Juncus conglomeratus (Knäuel-Binse), Lotus pedunculatus (Sumpf-<br />
Hornklee), Lythrum salicaria (Gemeiner Blutweiderich), Scrophularia nodosa<br />
(Knotige Braunwurz).<br />
Der Bereich zwischen Burggraben, Teichanlage Becker-Engel, NSG „Die<br />
Burg“ und der Traberbahn auf „Balkes Feld“ ist ebenfalls feuchtegeprägt,<br />
gehört zum Auenbereich der Gewässer und sollte entsprechend seiner historischen<br />
Nutzung als extensive Weiden bzw. Wiesen genutzt werden.<br />
Im Zusammenfluss von Mollbecke und Burggraben zum Nieringbach können<br />
für den Burggraben mit einer teilweisen Neutrassierung die grundlegenden<br />
Voraussetzungen für einen umfassenden Gewässerschutz und Biotopverbund<br />
geschaffen werden. Auch die überwiegend rechtsseitig dicht an den<br />
Unterlauf des Burggraben anschließenden oder sogar von ihm durchflosse-
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 98<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
nen Privatgärten und ein Gartenbaubetrieb im Bereich der ehemaligen bachnahen<br />
Nassgrünländer lassen eine Neutrassierung des Gewässers wie sie<br />
das „Konzept zur naturnahen Entwicklung (KNEF) des Silvertbaches und<br />
seiner Nebengewässer“ des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> empfiehlt, sinnvoll<br />
erscheinen.<br />
Der historische Gewässerverlauf von<br />
Burggraben und Nieringbach…<br />
(Auf dem Kartenausschnitt der<br />
Preußischen Uraufnahme ist der<br />
Verlauf noch stark gewunden dargestellt,<br />
ca. 1842, HK 25)<br />
…wurde insbesondere am Burggraben,<br />
teilweise aber auch am Nieringbach<br />
nördlich der Teichanlage<br />
verändert…<br />
(Ende des 19. Jahr. war die Gewässer<br />
stellenweise schon begradigt<br />
und befestigt, besaß aber noch kein<br />
Regelprofil, Königlich Preußische<br />
Landesaufnahme, ca. 1893, HK 25<br />
NE)<br />
…und im weiteren Verlauf an den<br />
Rand der Flächen verlegt, begradigt<br />
und befestigt.<br />
(Die Neuaufnahme DGK 5 zeigt<br />
den Gewässerverlauf in 2011<br />
und das NSG „Die Burg“, Natura<br />
2000/FFH vom 11.01.2008)<br />
(Die Neuaufnahme DGK 5 zeigt<br />
den geplanten neuen Gewässerverlauf)<br />
Ein Ausschwenken des Burggraben<br />
in Richtung Norden im Bereich der<br />
Nieringstraße (Stat.: ca. 0 + 250)<br />
bringt das Gewässer zu einem<br />
vorhandenen Graben (annähernd<br />
entsprechend dem historischen<br />
Verlauf). Dieser führt zum und entlang<br />
des südlichen Waldrandes des<br />
NSG „Die Burg“ und damit zurück<br />
zum Gewässerverlauf des Nieringbaches.<br />
Die Null-Stationierung des<br />
Burggrabens verschiebt sich damit<br />
entsprechend. Die gewässerbegleitende<br />
Ausweisung des Naturschutzgebietes<br />
Burggraben/Mollbecke folgt<br />
diesem Nebenschluss zur Umgehung<br />
der Teichanlage Becker-Engel<br />
und des anschließenden Wehres.<br />
Auenbereich der Mollbecke<br />
Der „Oberlauf“ der Mollbecke ist nicht als Gewässer klassifiziert und befindet<br />
sich im ackerbaulich geprägten Umfeld in einem ca. 300 m langen, von Süd<br />
nach Nord verlaufenden, bewaldeten Siepental. Der Talraum und die bis 5<br />
m hohen Siepenhänge sind mit Buchenwald und teils mit Roteichenbeständen<br />
im mittleren bis starken Baumholzalter bestockt. Der „Bach“ selbst ist<br />
begradigt, ca. 1 m breit, kaum eingetieft, und führt nur sporadisch Wasser<br />
(LB Nr. 8 Mollbecktal). Im nördlichen Bereich findet sich ein verlandeter<br />
Teich mit Erlenmischwald, einzelnen älteren Eschen und Brennnesseln und<br />
Holunder im Unterwuchs. Im weiteren Verlauf wurde das „Gewässer“ unterhalb<br />
des Freibads Mollbecke verrohrt und zu mehreren naturfernen Parkteichen<br />
- den Mollbeckteichen - aufgestaut. Das Gebiet wird stark durch Besucher<br />
frequentiert (s. EZ 6.3 I.I - Feldfluren zwischen <strong>Recklinghausen</strong>, Scherlebeck<br />
und Speckhorn).
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 99<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Sicherung und Entwicklung des<br />
Gewässers und seiner Ufer- und<br />
Auenbereiche entsprechend der<br />
ökologischen Wertigkeit<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitte:<br />
Silvertbach von der Halterner Straße L 551<br />
bis zur Bahnhofstraße in Marl-Lenkerbeck)<br />
und<br />
Auenbereich des Nieringbaches<br />
(vom Zusammenfluss Mollbecke und Burggraben<br />
bis zur Verrohrung unter der L 522)<br />
und<br />
Auenbereich des Burggrabens<br />
- Erhaltung des Feuchtgrünlandes<br />
südlich der Speckhorner Straße<br />
durch extensive Pflegemahd und<br />
Entbuschung<br />
- Erhaltung und Pflege des Kopfweidenbestandes<br />
- Erhaltung und Pflege der seggenund<br />
binsenreichen Nasswiesen<br />
nördlich der Speckhorner Straße<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für den Auenbereich der Mollbecke ist die<br />
Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen und gewässerökologischen<br />
Durchgängigkeit des Gewässers, seiner Uferbereiche und Auen<br />
im Sinne des Biotopverbundes im Bachsystem des Silvertbaches.<br />
Im Zusammenfluss von Mollbecke und Burggraben zum Nieringbach werden<br />
für den Burggraben mit einer teilweisen Neutrassierung die grundlegenden<br />
Voraussetzungen für einen umfassenden Gewässerschutz und Biotopverbund<br />
geschaffen.<br />
Der bestehende Verlauf der Mollbecke und der anschließende Teil des Nieringbaches<br />
müssen allerdings bestehen bleiben, um die Wasserversorgung<br />
der Teichanlage Becker-Engel zu gewährleisten, da diese keinen Anschluss<br />
an das Grundwasser besitzt und somit auf die Wasserversorgung über die<br />
Mollbecke und den Wasserabfluss über den Nieringbach angewiesen ist.<br />
Die gewässerbegleitende Ausweisung des Naturschutzgebietes Burggraben/Mollbecke<br />
folgt dem Nebenschluss zur Umgehung der Teichanlage<br />
Becker-Engel und des anschließenden Wehres und nicht der Teichanlage<br />
und ihrem Zu- und Ablauf.<br />
Das von den Mollbeckteichen bis zur Zusammenfluss mit dem Burggraben<br />
ca. 480 m lange Gewässer (Stat.: 0 + 480 bis 0 + 000) ist weitgehend begradigt<br />
und grabenartig eingetieft mit wenigen laufdynamischen Überbleibseln,<br />
ca. 30 - 50 cm breit, zwischen ca. 1 und 2 m eingetieft und teils in<br />
Bongossi(-reste) gefasst. Ufer- und Sohlstrukturen variieren südlich (Niedermoorböden)<br />
und nördlich (Sander und sandige Aufschüttungen) der<br />
kreuzenden Speckhorner Straße (Stat.: ca. 0 + 190). Brachgefallenes oder<br />
als Mähwiesen genutztes Feuchtgrünland (BK-4309-0114) prägt die<br />
schwach eingemuldete Aue.<br />
Der in West-Ost-Richtung verlaufende, ca. 2 m eingetiefte und gut beschattete<br />
ca. 80 m lange „Quellbereich“ nördlich der Mollbeckteiche wird durch<br />
zwei Überläufe (Rohrenden in gemauerter Fassung am westlichen Ende und<br />
teilweise freiliegende Verrohrung bei Stat.: ca. 0 + 400) des südlich liegenden<br />
Teiches gespeist und stellt sich ansonsten naturnah dar.<br />
Der anschließende in Richtung Norden abknickende ca. 150 m lange Gewässerabschnitt<br />
verläuft geradlinig entlang einer östlich angrenzenden ca. 2<br />
m hohen Geländekante durch verbrachtes seggen- und hochstaudenreiches<br />
Feuchtgrünland mit Gebüschgruppen und jüngeren Kopfweidenreihen (GB-<br />
4309-001).<br />
Nördlich der Speckhorner Straße wird das ebenfalls gerade Gewässer entlang<br />
der Rückfront eines Hofes von einem Jungerlensaum bei seinem Weg<br />
durch als Mähwiesen genutzte seggen- und binsenreiche Nasswiesen (GB-<br />
4309-0107) begleitet. Im Schatten einer Eichengruppe befindet sich der<br />
Zusammenfluss der Mollbecke mit dem Burggraben; die beiden Gewässer<br />
bilden ab hier den Nieringbach.<br />
Die Reste dieser teils artenreichen Nassgrünlandflächen und -brachen sind<br />
innerhalb des landesweiten Biotopverbundes als Teil des Silvertbach-<br />
Gewässersystems von herausragender Bedeutung und erlangen über die<br />
durchgängige lineare Anbindung an das Naturschutzgebiet „Die Burg“ (Natura<br />
2000/FFH-Gebiet) weitere Bedeutung.<br />
Auenbereich des Grenzgrabens<br />
(von der Quelle bis A 43)<br />
- Sicherung und Entwicklung des<br />
Gewässers, seiner Ufer- und Auenbereiche<br />
als Naturschutzgebiet<br />
- Erhaltung, Extensivierung und Vermehrung<br />
von Grünländern in der<br />
Bachaue südlich der heutigen<br />
Quelllage<br />
- Erhaltung und Pflege der die Bachmulde<br />
begleitenden Baum- und<br />
Gehölzbestände<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für den Auenbereich des Grenzgrabens ist die<br />
Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen und gewässerökologischen<br />
Durchgängigkeit des Gewässers, seiner Uferbereiche und Auen<br />
im Sinne des Biotopverbundes im Bachsystem des Silvertbaches.<br />
Der ehemalige Quellbereich des Grenzgrabens erstreckt sich über ca. 400<br />
m in nord-nord-westlicher / süd-süd-östlicher Ausrichtung südlich der heutigen<br />
Quelllage im Winkel zwischen den Straßen „Auf dem Siepen“ und „Im<br />
Riedekamp“ und ist trockengelegt. Die Bachaue ist flach eingetieft und die<br />
ehemaligen Grünlandflächen wurden weitgehend in Ackerflächen oder artenarme<br />
Einsaatflächen umgewandelt. Die nochmals eingetiefte ehemalige<br />
Bachmulde wird noch immer von Baum- bzw. Gehölzreihen (Eiche, Esche,<br />
Pappel) begleitet und beginnt mit dem Querriegel eines Buchenwaldes mit<br />
Lärchenüberhältern.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 100<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Silvertbachsystem, durchgehend<br />
und<br />
Silvertbach von der Halterner Straße L 551<br />
bis zur Bahnhofstraße in Marl-Lenkerbeck)<br />
- Erhaltung und Optimierung der Auenwaldfragmente<br />
- Umwandlung nicht standortheimischer<br />
Baumbestände<br />
- Erhaltung eines stehenden Kleingewässers<br />
mit Rohrkolbenbestand<br />
(GB-4308-207)<br />
- Erhaltung, Extensivierung und Vermehrung<br />
von Grünländern in der<br />
Bachaue westlich der A 43<br />
- Erhaltung der kleingliedrigen Landschaftsstruktur<br />
Der heutige Quellbereich des Grenzgrabens liegt in einem Stileichen-Mischwald,<br />
der kurz vor der Straße Brüninghof endet (Stat.: 2 + 090 bis 1 + 700).<br />
Der sehr flache, hier etwa 70 cm breite Sandbach ist unverbaut und strukturreich,<br />
auch wenn er - überwiegend gestreckt bis schwach gewunden verlaufend<br />
- sehr langsam fließt. Die ökologische Durchgängigkeit dieses Gewässerabschnittes<br />
wird durch eine Verrohrung im Bereich der Quelllage gestört.<br />
Ein Eichen-Buchen-Birkenwald und feuchte jüngere Erlen- und ältere<br />
Eschengehölze (fragmentarischer Auenwald) stellen relativ naturnahe Waldbestände<br />
dar. Außerdem stocken hier kleinere Hybridpappel- und Nadelbaumbestände<br />
(BK-4308-0157 tlw.). Vorhandene Alt- und Totholzbäume<br />
sollten soweit möglich für Höhenbrüter etc. erhalten werden. In einem kleinflächigen<br />
feuchteren, älteren Eschengehölz liegt ein naturnaher Waldtümpel<br />
mit dichtem Rohrkolbenbestand (Alisma plantago-aquatica (Gemeiner<br />
Froschlöffel), Caltha palustris (Sumpf-Dotterblume) Carex remota (Winkel-<br />
Segge), Glyceria maxima (Wasser-Schwaden), Scutellaria galericulata<br />
(Sumpf-Helmkraut), Typha latifolia (Breitblättriger Rohrkolben), GB-4308-<br />
207) und Amphibienbesatz. Kleinteilige, meist hofnahe Grünländer, Baumreihen<br />
und Gehölze ergänzen die hohe strukturelle Vielfalt der Bachaue.<br />
Im weiteren Verlauf durchquert der Bach als begradigter und zumeist befestigter<br />
strukturarmer Wiesengraben mit mäßig tiefem Regelprofil verschiedene<br />
landwirtschaftlich genutzte Flächen (Stat.: 1 + 700 bis 0 + 690). Mehrere<br />
Verrohrungen, Durchlässe und kleinere Abstürze behindern die ökologische<br />
Durchgängigkeit dieses Gewässerabschnittes. Insbesondere die mit ca. 45<br />
m sehr lange Verrohrung unter der A 43 schränkt die ökologische Durchgängigkeit<br />
des Gewässers stark ein. Das Gewässer wird nur von einigen<br />
kleineren Baumgruppen, Einzelbäumen und Gehölzen (Esche, Eiche Erle,<br />
Pappel, Holunder) beschattet.<br />
Weitere gliedernde Landschaftsstrukturen in der durch Gley- und Pseudogleyböden<br />
geprägten, flachen Talmulde sind zwei ältere Kopfbaumreihen,<br />
zwei kurze Rosskastanien- bzw. Eichen-Pappel-Alleen, kleine beweidete<br />
Obstbaumbestände und mehrere ältere Einzelbäume im meist frischen, nur<br />
kleinflächig feuchteren Wiesen- und Weidegrünland. Die anschließenden<br />
Ackerlagen treten immer wieder bis an den Bach heran (ca. 130 m linksseitig<br />
westlich der Straße „Brüninghof und beidseitig ca. 250 bzw. 400 m westlich<br />
der A 43). Dennoch ist der Talraum des Grenzgrabens als Teil des Silvertbach-Gewässersystems<br />
innerhalb des landesweiten Biotopverbundes<br />
von herausragender Bedeutung.<br />
Auenbereich des Grenzgrabens<br />
(A43 bis zur Einmündung in den Nieringbach)<br />
- Sicherung und Entwicklung des<br />
Gewässers, seiner Ufer- und Auenbereiche<br />
als Naturschutzgebiet<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Silvertbachsystem, durchgehend<br />
und<br />
Silvertbach von der Halterner Straße L 551<br />
bis zur Bahnhofstraße in Marl-Lenkerbeck)<br />
- Rückverlegung des Grenzgrabens<br />
in frei mäandrierende Altgewässer<br />
bzw. Wiederanbindung noch vorhandener<br />
Altarmreste<br />
- Extensivierung bestehender Grünländer<br />
an der A 43<br />
- Erhaltung und Optimierung der Auenwald-<br />
und Bruchwaldinseln<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für den Auenbereich des Grenzgrabens ist die<br />
Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen und gewässerökologischen<br />
Durchgängigkeit des Gewässers, seiner Uferbereiche und Auen<br />
im Sinne des Biotopverbundes im Bachsystem des Silvertbaches.<br />
Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Die Burg“ und dem bestehenden<br />
Pflege- und Entwicklungsplan sind die grundlegenden Voraussetzungen<br />
für einen umfassenden Gewässerschutz und Biotopverbund für den<br />
- weitaus größten - Teil des Grenzgrabens bereits geschaffen. Durch die<br />
Einbeziehung der restlichen Gewässer-Laufstrecke im Bereich der Autobahn<br />
A 43 in die Naturschutzgebietsausweisung wird eine noch vorhandene Lücke<br />
geschlossen.<br />
Der vom Durchlass unter der A 43 bis zum Zusammenfluss mit dem Nieringbach<br />
ca. 700 m lange Gewässerabschnitt (Stat.: 0+ 000 bis 0 + 690) ist<br />
grabenartig eingetieft und weitgehend begradigt bis schwach gewunden<br />
ohne laufdynamische Überbleibsel mit überwiegend verfallendem Regelprofil<br />
und (Resten von) Uferverbauungen; Ufer- und Sohlstrukturen variieren<br />
nur wenig.<br />
Negativ stellen sich insbesondere Durchlass/Verrohrung und ein kleiner<br />
Absturz im Bereich eines kreuzenden Weges (Stat.: ca. 0 + 400) und die<br />
vermutlich in den 1950er Jahren vom Fließgewässer abgeschnittenen Altarme<br />
südwestlich (Stat.: ca. 0 + 700 bis 0 + 500) und nordöstlich (Stat.: ca. 0<br />
+ 400 bis 0 + 200) des Weges dar.<br />
Östlich der A 43 wird der Bach auf ca. 80 m beidseitig von Fettwiesen begleitet.<br />
Linksseitig schließt sich auf ca. 160 m eine alte Schlagflur an, bevor<br />
der Grenzgraben in den Eichenmischwald (Birke; Erle Esche, Buche) des<br />
NSG „Die Burg“ mit Inseln von bachbegleitendem Eschen- bzw. Erlenwald<br />
(GB-4309-716 und -718) eintaucht.<br />
Das Gebiet "Die Burg" stellt wegen seiner sehr guten Ausprägung und guten
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 101<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Umwandlung nicht standortheimischer<br />
Waldbestände<br />
Erhaltung mehrerer eng verzahnter FFH-Lebensraumtypen einen der wichtigsten<br />
und besterhaltenen Lebensräume im Biotopverbund der Wälder und<br />
Fließgewässer am Nordrand des Ballungsraumes dar. Hieraus resultiert<br />
auch die Bedeutung und Ausweisung als Natura 2000 Gebiet.<br />
Die alten Eichen- und Eichen-Buchenwälder - bachnah mit Übergängen zum<br />
Erlen-Eschenwald und Bach-Erlen-Eschenwald - sind wichtige Refugial- und<br />
Trittsteinlebensräume im Biotopverbund der Fliessgewässer und Wälder.<br />
Die Bäche des Gebietes sind aufgrund ihrer überwiegend herausragenden<br />
Wasserqualität, ihrer zumeist ungestörten Struktur und ihrer Besiedlung mit<br />
gefährdeten Arten von landesweiter Bedeutung und vernetzen den Wald-<br />
Gewässerkomplex mit dem Fließgewässersystem der Lippe.<br />
Auenbereich des Korthäuser Grabens<br />
Der insgesamt ca. 1100 m lange Bach hat seinen Quellbereich überwiegend<br />
strukturarm und verbaut in den Mähwiesen südwestlich der Kreuzung der<br />
A 43 mit der Lipperandstraße (L 522) und unterquert die dortige Ausfahrt<br />
Marl-Sinsen in einer langen Verrohrung, die seine ökologische Durchgängigkeit<br />
sehr stark beeinträchtigt, bevor er – dann naturnah durch das NSG<br />
„Die Burg“ verlaufend - in den Silvertbach mündet.<br />
- Sicherung und Entwicklung des<br />
Gewässers, seiner Ufer- und Auenbereiche<br />
als Naturschutzgebiet<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Silvertbachsystem, durchgehend<br />
und<br />
Silvertbach von der Halterner Straße L 551<br />
bis zur Bahnhofstraße in Marl-Lenkerbeck)<br />
- Beseitigung eines Wehrrestes / Ü-<br />
berlaufes mit anschließender Rohrleitung<br />
bei Aufgabe der Nutzung<br />
- Kontrolle und Nacharbeitung der<br />
Einziehung von Wegen und Trampelpfaden<br />
bei Bedarf<br />
- Umwandlung nicht standortheimischer<br />
Baumbestände<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für den Auenbereich des Korthäuser Grabens<br />
ist die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen und gewässerökologischen<br />
Durchgängigkeit des Gewässers, seiner Uferbereiche<br />
und Auen im Sinne des Biotopverbundes im Bachsystem des Silvertbaches.<br />
Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Die Burg“ und dem bestehenden<br />
Pflege- und Entwicklungsplan sind die grundlegenden Voraussetzungen<br />
für einen umfassenden Gewässerschutz und Biotopverbund für den<br />
- weitaus größten - Teil des Korthäuser Grabens bereits geschaffen. Durch<br />
die Einbeziehung des nordwestlichen Uferbereiches im Bereich der Autobahn<br />
A 43 / Abfahrt Marl-Sinsen (L 522) in die Naturschutzgebietsausweisung<br />
wird die Gewässeraue arrondiert.<br />
Dieser von der Ausfahrt ca. 600 m lange Gewässerabschnitt (Stat.: 0 + 600<br />
bis 0 + 000) fließt gestreckt bis schwach geschwungen als schmaler Sandbach<br />
und ist nur mäßig eingetieft mit flachem, teilweise verfallendem Regelprofil<br />
und einigen Altarmresten. Die Ufer- und Sohlstrukturen dieses Abschnittes<br />
sind überwiegend naturnah und strukturreich.<br />
Negativ stellt sich ein Wehrrest/Überlauf (Stat.: ca. 0 + 250) mit anschließender<br />
Rohrleitung zur Fischteichanlage am Silvertbach im Bachbereich<br />
des Korthäuser Grabens dar. Ansonsten stören lediglich ein kleiner Absturz<br />
mit Zufluss und Resten von Verbau im Uferbereich(Stat.: ca. 0 + 100), und<br />
eine Verrohrung und Durchlass (Stat.: ca. 0 + 500) den typischen Sandbachcharakter.<br />
Die Beunruhigung störungsempfindlicher Bereiche durch<br />
Trampelpfade und entsprechende Trittschäden (Furt im Zuge eines Trampelpfades,<br />
Stat.: ca. 0 + 300) wurde durch Einziehung mittels Gehölzsperren<br />
etc. reduziert. Eine weitere Kontrolle und Nacharbeitung bei Bedarf bleibt<br />
aber sicherlich erforderlich.<br />
Im Bereich der Bachfurt ist die Ufervegetation üppig ausgeprägt. Typische<br />
Vertreter sind Wasserminze, Schwertlilien, Mädesüß und Baldrian. Kiefer<br />
und Vogelkirsche als nichtheimische Baumarten prägen den Wald westlich<br />
des Korthäuser Grabens. Der mündet in einer mit Röhricht bewachsenen<br />
Sumpfzone in einem Eichenmischwald mit einem Unterwuchs aus Adlerfarn<br />
und verschiedenen Gräsern in den Silvertbach. Die vorherrschenden Baumarten<br />
sind Stieleiche, Esche, und in Gewässernähe die Schwarzerle (Bach-<br />
Erlen-Eschenwald).<br />
Die gute Wasserqualität lässt sich am Vorkommen einiger Indikatororganismen<br />
wie Bachflohkrebsen, Strudelwürmern und speziellen Köcherfliegenund<br />
Eintagsfliegenlarven erkennen. Im und am Bach leben Bergmolch,<br />
Teichmolch, Grasfrosch, Grünfrosch, Erdkröte und Trauerschnäpper und<br />
Abendsegler.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 102<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
5.2 Feldfluren des Silvertbachsystems<br />
Bohnenkamp, Luig’s Feld /<br />
Korthäuser Heide /<br />
Brun’s Feld, Korthaus Bruch, Hachmann’s Feld /<br />
Berkelmanns Kämpe, Brünninghoffer Gemeinheit, Brünninghoffer Feld, Löwers Feld, Vorn im<br />
Felde /<br />
An der Siepenheide /<br />
Balkes Feld /<br />
Wilmes Wiese und Melwiese /<br />
Hasenhorst und Speckhorner Gemeinheit /<br />
An der Alstedde /<br />
Börster Gemeinheit, Hampffeld, Schultengründe, Kaninchenberg /<br />
Siepen, Schlangenkuhle, Schäfers Feld /<br />
Oer<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
umfasst den landwirtschaftlich geprägten<br />
Freiraum zwischen Marl und Oer-<br />
Erkenschwick mit weiten Acker- und<br />
Grünlandfluren und einigen Waldbereichen<br />
entlang den ökologischen Leitlinien<br />
der Bachauen des Bachsystems<br />
des Silvertbaches und seiner Nebenbäche.<br />
Größe:<br />
425,71 ha<br />
13 Teilflächen<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel erstreckt sich über unterschiedliche<br />
Teilflächen:<br />
• in Nord-Süd-Ausrichtung auf Marler Seite über ca. 3,3 km von der Straße<br />
Nonnenbusch im Norden bis zur Straße im Stübbenberg im Süden und<br />
• auf Oer-Erkenschwicker Seite über ca. 1,5 km von der Haardstraße im<br />
Norden bis zum Uferweg (Alt-Oer) im Süden.<br />
• In Ost-West-Ausrichtung erstreckt er sich über ca. 6,4 km von der Querung<br />
der Hülsstraße am Ortseingang von Marl-Lenkerbeck im Nordwesten<br />
und der Bockholter Straße im Westen bis zur Haardstraße im Nordosten<br />
und der Esseler Straße (L 889) und dem Uferweg im Bereich der Ortslage<br />
Alt-Oer im Südosten.<br />
In 13 kleineren und größeren Teilflächen arrondiert er das verzweigte Bachauensystem<br />
des Silvertbaches und seiner Zuläufe. Die Ortslagen Speckhorn<br />
und Honermann-Siedlung liegen dabei im Zentrum des Raumes. Der Westteil<br />
wird durch die Zäsuren der A 43, der L 522 und des Fluglandeplatzes<br />
Loemühle zerschnitten.<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
- 5.2 II Feldfluren des Silvertbachsystems<br />
entspricht den Schutzgebieten<br />
- NSG Nr. 13 „Kaninchenberg“<br />
- ND Nr. 2 „Winterlinde am Hof Brünninghoff“<br />
- LB Nr. 12 „Geländekante am Kaninchenberg“<br />
- LSG Nr. 4 "Silvertbach", tlw.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung<br />
(bis auf die Ortsrandlage Oer-Erkenschwick im Bereich der Haardstraße)<br />
- Waldbereiche: (am Grenzgraben im Bereich der Hoflage Heitkämper)<br />
- Bereich zum Schutz der Natur: (Auenbegleitende Bereiche am Grenzgraben,<br />
am Burggraben, am Börster Bach und am Silvertbach, entlang<br />
der Halterner Straße)<br />
- Regionaler Grünzug: (Bauernschaft Korthausen / Quellbereich des<br />
Grenzgrabens zwischen Bockholter Straße im Westen, A 43 im Osten,<br />
den Hoflagen Bols und Brünninghoff im Norden und der Straße „Im<br />
Stübbenfeld im Süden / Freiraum zwischen Speckhorn und Kaninchenberg)<br />
- Allgemeiner Siedlungsbereich: (Ortsrandlage Oer-Erkenschwick im<br />
Bereich der Haardstraße
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 103<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />
1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- VB-MS-4308-011 (Freiraum westlich der BAB 43 in Korthausen), VB-<br />
MS-4308-018 tlw. (Gewässersystem Silvertbach, Naturschutzgebiet Die<br />
Burg), VB-MS-4309-007 tlw. (Denningsgraben)<br />
Das LANUV führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- FFH-Gebiet: DE-4309-301 (Die Burg)<br />
- Biotopkatasterfläche: BK-4308-0145 tlw. (Ahornalleen …bei Bockholt),<br />
BK-4308-0157 tlw. (Wiesental und Laubgehölze Am Grenzgraben), BK-<br />
4309-0115 tlw. (Wiesental am Burggraben), BK-4309-0117 tlw. (Kulturlandschaftsreste<br />
und Laubwäldchen zwischen Börste und Siepen), BK-<br />
4309-0125 (Kaninchenberg)<br />
- Alleenkataster: AL-RE-9012 tlw. (Lindenalleen zwischen der Mollbeck<br />
und der A 43) , AL-RE-9040 tlw. (Lindenallee an der Lindenstraße), AL-<br />
RE-0059 tlw. (Allee an der Hülsbergstrasse), AL-RE-0060 (Allee an der<br />
Straße Korthausen)<br />
Der Geologische Dienst NRW führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Geotope: BT-GK-4309-003 (Kame Kaninchenberg westlich von Oer-<br />
Erkenschwick)<br />
Entwicklungsziel II<br />
"Anreicherung"<br />
- Sicherung und Optimierung der<br />
noch vorhandenen Gehölzstrukturen<br />
und Grünlandbereiche<br />
- Anreicherung der durch intensive<br />
landwirtschaftliche Nutzung ausgeräumten<br />
Bereiche<br />
- Sicherung und Optimierung des<br />
Grünzuges des Regionalplanes<br />
Die 13 Teilbereiche zwischen Marl und Oer-Erkenschwick mit lehmigen<br />
Sandböden und teilweise Sandlössböden (südlich und südwestlich Speckhorns)<br />
werden überwiegend ackerbaulich genutzt und bilden gemeinsam mit<br />
den Bachauenbereichen des Silvertbachsystems den Übergangsraum zwischen<br />
dem großen Waldkomplex der Haard im Norden und der offenen<br />
Ackerlandschaft des Recklinghäuser Lößrückens im Süden. Die Topographie<br />
ist insgesamt gering bewegt; lediglich der Bereich um den Kaninchenberg<br />
erhebt sich ca. 20 m über den Silvertbach. Bei dem von der Sinsener<br />
Straße angeschnittenen Hügel handelt es sich um eine saaleeiszeitliche<br />
Kame aus geschichteten glazfluvialen Sanden und Kiesen.<br />
Die die einzelnen Bachauen des Silvertbaches verbindenden Teilräume sind<br />
vorwiegend von intensiver ackerbaulicher Nutzung geprägt und es verblieben<br />
nur vereinzelte kleine Reste ökologischer Strukturen. Prägende Leitlinien<br />
sind überwiegend die Verkehrsbänder der A43, der L522 (Lipperandstraße),<br />
der L551 (Halterner Straße) und - positiver - die Bahnlinie nach<br />
Münster und die ehemalige Zechenbahntrasse zwischen Marl und Oer-<br />
Erkenschwick.<br />
Die Sicherung vorhandener Landschaftselemente bildet die Grundlage zum<br />
Aufbau sinnvoller und notwendiger Biotopstrukturen und ihre Optimierung im<br />
Rahmen eines Suchraumes. Insbesondere sind dies:<br />
- die grünen Hofstrukturen in und um Korthausen<br />
- Waldparzellen westlich des Grenzgraben und im Bereich des Rastplatzes<br />
an der A 43<br />
- Naturdenkmal Nr. 3 „Winterlinde am Hof Brünninghoff“<br />
- der Baumbestand der Halterner Straße<br />
- die Ortsrandeingrünung Speckhorns<br />
- die Gehölzbestände der Bahnlinie nach Münster<br />
- Naturschutzgebiet Nr. 13 „Kaninchenberg“<br />
- Gesch. Landschaftsbestandteil Nr. 12 „Geländekanten am Kaninchenberg“<br />
- die Ortsrandeingrünung Oer-Erkenschwicks im Bereich der Recklinghauser<br />
Straße und des Westfeldweges<br />
- die Lindenallee an der Lindenstraße und die Waldparzelle auf dem Stenacker<br />
nordwestlich von Börste<br />
Zwar steht in diesem Entwicklungsbereich der Erhalt der Landschaftsstruktur<br />
in ihrer Ausprägung als hauptsächlich landwirtschaftlich genutzter Freiraum<br />
im Vordergrund. Darüber hinaus sind die an ökologisch bedeutsamen<br />
und landschaftsgliedernden und -belebenden Strukturen verarmten Teilbereiche<br />
zur ökologischen Aufwertung, zum Schutz gegen Winderosion und<br />
zum Aufbau eines Netzes von Regenerations- und Refugialräumen anzureichern.<br />
Eine Verzahnung mit den unterschiedlichen Anreicherungsmaßnahmen für<br />
den Entwicklungszielraum 5.1 (Bachauenbereiche des Silvertbachsystems<br />
…) mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche) im<br />
Rahmen des gemeinsamen Suchraumes erscheint dabei sinnvoll.<br />
Die Sicherung und Optimierung der vorhandenen Biotopstrukturen in dieser<br />
offenen Feldflur ist eine wichtige Voraussetzung zur Erhaltung des regionalen<br />
Grünzuges, der den Recklinghauser Lößrücken mit dem Waldgebiet der
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 104<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Haard im Bereich zwischen Speckhorn und Alt-Oer verbindet. Seine Optimierung<br />
sollte durch gezielten Ausbau der Biotopstrukturen im Rahmen<br />
eines Suchraumes erfolgen.<br />
- Suchraum für Entwicklungs-, Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahmen<br />
- Erhaltung und Optimierung der luftklimatischen<br />
Erneuerungs- und<br />
Austauschfunktionen<br />
- Erhaltung und Sicherung der Erholungsfunktion<br />
Der Entwicklungsteilraum 5.2 - Feldfluren des Silvertbachsystems - mit dem<br />
Entwicklungsziel II - Anreicherung - bildet mit dem Entwicklungsteilraum 5.1<br />
- Bachauenbereiche des Silvertbachsystems - mit dem Entwicklungsziel IV.II<br />
- Anreicherung der Bachauenbereiche - einen gemeinsamen Suchraum für<br />
Entwicklungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG können die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG auch einem im Landschaftsplan<br />
abgegrenzten Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass die Festsetzungen<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />
Zum Ausgleich ökologischer Defizite des Raumes, zur Gliederung der Landschaft,<br />
zur Belebung des Landschaftsbildes und zur Förderung der Erholungseignung<br />
können Flächenumwandlungen und / oder -extensivierungen,<br />
die Anlage linearer Vernetzungsstrukturen (z.B. Baumreihen, Alleen, Gehölze,<br />
Raine, Säume, Ackerrandstreifen, Mahdgutübertragung, temp. Grünstreifen<br />
etc.) und/oder die Umsetzungen der „Angebotsplanungen“ im Rahmen<br />
des „Konzepts zur naturnahen Entwicklung des Silvertbaches und seiner<br />
Nebengewässer“ des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> erfolgen. Insbesondere<br />
Ausgleichs- und Ersatzbedürfnisse Dritter können entsprechend der Anreicherungserfordernisse<br />
im Rahmen des Vertragsnaturschutzes gem. § 3<br />
BNatSchG direkt oder über einen Ökopool gem. § 5a LG umgesetzt werden<br />
innerhalb der systematisierten ökologischen Vernetzungsstrukturen dieses<br />
Landschaftsplanes.<br />
Die die Talauen des Silvertbachsystems verbindenden Feldfluren des Entwicklungszielraums<br />
5.2 gewährleisten gemeinsam mit diesen den großräumigen<br />
Luftaustausch in den gesamten Recklinghauser Lößrücken hinein.<br />
Grundwasseranreicherung und Schadstoffausfilterung gehören ebenso zu<br />
den Funktionen des Raumes.<br />
Die Landschaftsteile des Entwicklungsraumes 5.2 II (Feldfluren des Silvertbachsystems)<br />
sind thematisch den Bachauenbereichen des Silvertbachsystems<br />
zuzuordnen, einer der Hauptachsen des regionalen Biotopverbundes.<br />
Neben dem vorrangigen Ziel der Biotopentwicklung hat der große,<br />
teilweise siedlungsnahe Raum ebenfalls Bedeutung für die Erholung. Die<br />
vorhandenen Rad- und Wanderwege erschließen den Raum für eine extensive<br />
Nutzung. Insbesondere der Damm der ehemaligen Zechenbahn wird<br />
entsprechend genutzt, erfüllt zudem regionale Durchgangsfunktionen und ist<br />
als Landschaftselement gut integriert.<br />
In Zukunft wird auch der Haldenbereich des Landschaftsbauwerks Bergehalde<br />
Blumenthal 8 (5.3 I.IV) nach endgültiger Ausgestaltung der östlichen<br />
Haldenerweiterung in Verbindung mit den Auenbereichen und Feldfluren<br />
des Silvertbachsystems die Erholungsfunktion in diesem Bereich regional<br />
wirksam verstärken.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 105<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
5.3 Grünzug Landschaftsbauwerk Haldenerweiterung – Bergehalde Blumenthal 8<br />
Schachtanlage General Blumenthal 8<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
umfasst den Bereich der ehemaligen<br />
Schachtanlage und der Bergehalde<br />
General Blumenthal 8 südlich im Anschluss<br />
an den Silvertbach bei Speckhorn<br />
Größe:<br />
19,74 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel erstreckt sich in Nord-Süd-Ausrichtung<br />
zwischen ca. 300 und 500 m vom den Silvertbach begleitenden Fußweg im<br />
Norden bis zur Straße Im Hampffeld (Verbindung zwischen Brandstraße und<br />
Börster Grenzweg) im Süden und in Ost-West-Ausrichtung über ca. 700 m<br />
zwischen den Wäldchen östlich der Johannesstraße und westlich der<br />
Holthäuser Straße.<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
- 5.3 I.IV Grünzug Landschaftsbauwerk Haldenerweiterung – Bergehalde<br />
Blumenthal 8<br />
entspricht dem Schutzgebiet<br />
- LSG Nr. 4 "Silvertbach", tlw.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung<br />
- Bereich zum Schutz der Natur (Silvertbach und Börster Bach)<br />
- Regionaler Grünzug (östliche Hälfte)<br />
Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />
1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- VB-MS-4308-018 tlw. (Gewässersystem Silvertbach …) Randbereiche<br />
am Silvertbach und Börster Bach<br />
Das LANUV führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopkatasterfläche: BK-4309-0117 tlw. (Kulturlandschaftsreste und<br />
Laubwäldchen zwischen Börste und Siepen) südöstlicher Randbereich<br />
Entwicklungsziel I.IV<br />
"Erhaltung<br />
nach endgültiger Ausgestaltung"<br />
- Erhaltung und Sicherung der Ausgleichs-,<br />
und Immissionsschutzfunktionen<br />
und luftklimatischen<br />
Austauschfunktionen nach endgültiger<br />
Ausgestaltung<br />
- Erhaltung und Sicherung der Erholungsfunktion<br />
nach endgültiger<br />
Ausgestaltung<br />
Bei diesem Entwicklungsbereich handelt es sich um den unter Bergaufsicht<br />
stehenden Bereich der Halde, die Flächen der anschließenden Haldenvorpflanzung<br />
(incl. des überschütteten, seit 1907 nachweisbaren Bahndammes)<br />
und den Standort der ehemaligen Schachtanlage und eines Schalthauses<br />
südwestlich der Honermann-Siedlung und nordöstlich von Speckhorn.<br />
Ab 1964 entstand die Schachtanlage General Blumenthal 8 als Wetterschacht<br />
und ab 1977 fanden zunehmend auch Seilfahrten und Bergeförderung<br />
statt. Die Bergehalde (ab 1979) östlich der Schachtanlage umfasste ca.<br />
8 ha, die Erweiterung (ab 1986) ca. 11 ha mit einer Höhe von ca. 15m über<br />
Grund. 2003 erfolgte der Abbruch der Betriebsanlagen. Die Flankenneigungen<br />
des Landschafsbauwerkes sind mit einem Verhältnis von max. 1: 4 und<br />
flacher so gewählt, dass sich der zukünftige Haldenkörper in das großräumige<br />
Landschaftsbild einfügt.<br />
Vor Entstehung der Schachtanlage und Halde befanden sich dort feuchte<br />
Wiesenflächen mit mehreren kleinen Bächen und Gräben, Bäumen, Baumreihen<br />
und -gruppen in unmittelbarer Nachbarschaft zum nördlich verlaufenden<br />
Silvertbach.<br />
Die Halde soll gem. Abschlussbetriebsplan nach Rekultivierung, Endgestaltung<br />
und Beendigung der Bergaufsicht der Erholung dienen. Der Rekultivierungsplan<br />
sieht dabei ein Wegesystem von ca. 2500m vor. Der ältere nördliche<br />
Mittelhang ist bereits für die Erholungsnutzung erschlossen, zugänglich<br />
und wird auch intensiv genutzt.<br />
Gemeinsam mit Auenbereichen von Silvert- und Börster Bach wird das<br />
Landschaftsbauwerk Haldenerweiterung Bergehalde Blumenthal 8 zukünftig<br />
nach seiner endgültigen Ausgestaltung wichtige wohnbereichsnahe Ausgleichs-<br />
und Immissionsschutzfunktionen haben. Schadstoffausfilterung<br />
gehört aufgrund seiner zukünftigen Topographie ebenso zu seinen Aufgaben.<br />
Gemeinsam mit den Entwicklungszielräumen 5.1 IV.II (Bachauenbereiche<br />
des Silvertbachsystems …) und 5.2 II (Feldfluren des Silvertbachsystems)<br />
wird die Haldenerweiterungsfläche Teil eines vielgestaltigen und vielseitigen<br />
ruhigen Freizeit- und Erholungsraumes für die angrenzenden Wohnquartiere
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 106<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
darstellen und die Erholungsfunktion in diesem Bereich auch regional wirksam<br />
verstärken.<br />
Die vorhandenen Rad- und Wanderwege erschließen den Raum für eine<br />
extensive Nutzung. Insbesondere der Damm der ehemaligen Zechenbahn<br />
wird entsprechend genutzt, erfüllt zudem regionale Durchgangsfunktionen<br />
und ist als Landschaftselement gut integriert. Die vorhandenen und noch<br />
geplanten Wegeführungen der Haldenrekultivierung und -endgestaltung<br />
schließen die hier entstandene Lücke.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 107<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
6. Freiraum Vestischer Höhenrücken<br />
Freiraum zwischen Herten - Scherlebeck, <strong>Recklinghausen</strong>, Re - Speckhorn, Re - Börste, Re -<br />
Suderwich, Datteln-Horneburg und Oer-Erkenschwick<br />
Der Entwicklungsraum umfasst den<br />
vorwiegend landwirtschaftlich genutzten<br />
Freiraum des Recklinghauser Lößrückens<br />
zwischen Herten - Scherlebeck<br />
im Westen und Datteln - Horneburg<br />
im Osten mit den Oberläufen und<br />
Nebenbächen von Resser Bach,<br />
Breuskes Mühlenbaches, Hellbach<br />
(Paschgraben), Quellbach und Dattelner<br />
Mühlenbach<br />
Größe:<br />
1839,69 ha<br />
13 Teilflächen<br />
Der Entwicklungsraum erstreckt sich mit einer mittleren Breite von ca. 1,5 -<br />
2,5 km in Nord-Süd-Ausrichtung zwischen den Quellbereichen der Bachauen<br />
des Loemühlenbachsystems im Nordwesten, des Silvertbachsystems im<br />
Norden und des (Dattelner-) Mühlenbachsystems im Nordosten bis zu den<br />
Ortsrändern von Herten Disteln im Südwesten, <strong>Recklinghausen</strong> im Süden<br />
und <strong>Recklinghausen</strong>-Suderwich im Südosten. In Ost-West-Ausrichtung<br />
erstreckt er sich über ca. 10 km von Herten-Scherlebeck im Westen bis Oer-<br />
Erkenschwick - Rapen im Nordosten und Datteln-Horneburg im Osten.<br />
In Nord-Süd-Richtung zerschneiden K 22 (Bockholter Straße), die BAB 43,<br />
L 551 (Halterner Straße), die Bahnstrecke nach Münster, K 19 (Oerweg),<br />
L 889 (Esseler Straße) und in Ost-West-Richtung B 225 (Dorstener Straße),<br />
L 610 (Dortmunder Straße und Verbandsstraße), K 15 (Hochfeld) und insbesondere<br />
die L 511 (Westerholter Straße, Devensstraße, Landwehrring -<br />
Ortsumgehung Horneburg) den Landschaftsraum oder trennen Siedlung und<br />
freie Landschaft.<br />
Zentrales Element des Raums ist der Recklinghäuser Lößrücken mit dem<br />
typischen Charakter einer offenen Kulturlandschaft mit überwiegender<br />
ackerbaulicher Nutzung auf den dort vorherrschenden Schluffböden. Das<br />
westliche Drittel bis zur Halterner Straße (L 551) wird von Siepen mit eingelagerten<br />
Wiesen und Waldflächen und ausgedehnten alten Alleen strukturiert.<br />
Der mittlere und der östliche Teil bilden auf guten bis sehr guten Böden<br />
einen weitläufigen Landschaftsraum mit flachwelliger Topographie mit einigen<br />
typischen Hohlwegen und flachen Talungen und örtlich guter Ausstattung<br />
mit feuchten Wiesen, kleinen Waldungen, Feldgehölzen, Hecken und<br />
Baumreihen.<br />
Die in den südlichen Randbereichen entspringenden Gewässer Resser<br />
Bach und Breuskes Mühlenbach und deren Zuflüsse durchfließen mit ihren<br />
Oberläufen zuerst die stadtnahen Bereiche nördlich von Herten und <strong>Recklinghausen</strong>,<br />
bevor sie (s. Landschaftsplan Emscherniederung) Hochlar<br />
durchqueren (Breuskes Mühlenbach) bzw. Disteln zur offenen Landschaft<br />
hin abschließen (Resser Bach) und der Emscher zufließen. Der Oberlauf<br />
des Dattelner Mühlenbaches und seine Zuflüsse (Westerbach, Esseler<br />
Bruchgraben, Breiter Bach, Sauerkampgraben, Steinrapener Bach) im nordöstlichen<br />
Randbereich fließen dagegen der Lippe zu.<br />
Er umfasst den Bereich für die Entwicklungsziele<br />
- 6.1 IV.II Bachauenbereiche von Resser Bach (Marpenwiesen) mit<br />
Marpenbach (Kellergatt) und Breuskes Mühlenbach (Pothgraben)<br />
- 6.2 IV.II Bachauenbereiche von Steinrapener Bach, Westerbach<br />
(mit Sauerkampgraben), Esseler Bruchgraben und Breiter Bach (mit<br />
Breiter Teich)<br />
- 6.3 I.I Feldfluren zwischen <strong>Recklinghausen</strong>, Scherlebeck und<br />
Speckhorn<br />
- 6.4 I.I Recklinghäuser Lößrücken<br />
und entspricht den Schutzgebieten<br />
- NSG Nr. 7 " Kellergatt"<br />
- NSG Nr. 8 „Pothgraben und Goestal“<br />
- NSG Nr. 15 „Das Loh“<br />
- ND Nr. 4 „Hagelkreuz bei Essel“<br />
- LB Nr. 7 „Blitzkuhle“<br />
- LB Nr. 8 „Mollbecktal“<br />
- LB Nr. 9 „Hohlweg an der Landwehr“<br />
- LB Nr. 10 „Stieleichen-Feldgehölz am Westfeldweg“<br />
- LB Nr. 12 „Geländekanten am Kaninchenberg“<br />
- LB Nr. 13 „Uferweg in Alt-Oer“<br />
- LB Nr. 12 „Hohlwege bei Essel“<br />
- LB Nr. 17 „Grünland im Esseler Bruch“<br />
- LB Nr. 19 „Breiter Teich“
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 108<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- LB Nr. 20 „Esseler Bruch“<br />
- LB Nr. 21 „Steinrapener Bach“<br />
- LB Nr. 22 „Quellgebiet südlich von Rapen“<br />
- LSG Nr. 3 "Westlicher Höhenrücken"<br />
- LSG Nr. 6 „Östlicher Höhenrücken“<br />
- LSG Nr. 8 „Essel - Horneburg“<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich<br />
(mit Ausnahme von: Kellergatt und Blitzkuhle in Herten, Wäldchen an der Mollbeck, Rodelberg,<br />
am Oerweg, Marienburger Straße und dem nördlichen Ortsrand von Essel in <strong>Recklinghausen</strong>,<br />
Vossacker, Westfalenring, Schüttacker und Breimannskamp in Oer-Erkenschwick)<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft<br />
(mit Ausnahme von: östlicher Ortsrand von Scherlebeck / westlicher Ortsrand von <strong>Recklinghausen</strong><br />
zwischen A43 und B225, nördlicher Ortsrand von <strong>Recklinghausen</strong> südlich der L511, Gewannungen<br />
Im Langenwann und Schliggen, nördlich und südöstlich der Dortmunder Straße,<br />
nördlich von Suderwich an der Esseler Straße, nordöstlicher Ortsrand von Essel / östlich von<br />
Oer-Erkenschwick entlang des Steinrapener Baches und der Ewaldstraße, Schüttacker, südlich<br />
von Oer-Erkenschwick am Westfalenring, westlich von Oer-Erkenschwick an der Esseler Straße,<br />
Gewannung Geistfeld)<br />
- Bereich zum Schutz der Natur<br />
(Herten-Disteln: Bereich Pothmanns Busch und Kellergatt / <strong>Recklinghausen</strong>-Hochlar:<br />
Bereich Pothgraben, Bereich westlich der Mollbeckteiche,<br />
Bereich Das Loh, Bereich Johannistal, Bereich westlich des<br />
Becklemer Busches / Oer-Erkenschwick: Bereich am Westerbach und<br />
der Verbandsstraße (L610), Bereich am Silvertbach südlich von Alt-<br />
Oer)<br />
- Waldbereiche<br />
(Herten-Disteln: Bereich Pothmanns Busch, Kellergatt und Blitzkuhle /<br />
<strong>Recklinghausen</strong>: Rodelberg und an der Mollbeck, Das Loh, Johannistal<br />
/ Oer-Erkenschwick: Breimannskamp zwischen Steinrapener Bach und<br />
Ewaldstraße)<br />
- Regionaler Grünzug<br />
(Landschaftsräume zwischen Herten und <strong>Recklinghausen</strong>, zwischen<br />
<strong>Recklinghausen</strong> und Speckhorn, Börste und Alt-Oer mit Arm in Richtung<br />
Haard, zwischen <strong>Recklinghausen</strong>, Essel und Suderwich, zwischen<br />
Suderwich und Essel, zwischen Suderwich, Oer-Erkenschwick und<br />
Horneburg, zwischen Oer-Erkenschwick und Horneburg)<br />
- Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen:<br />
(südlich des Westfalenrings und am Westerbach westlich der Ludwigstraße<br />
in Oer-Erkenschwick)<br />
- Allgemeiner Siedlungsbereich<br />
(nordwestlich des Oerwegs und nördlich der Marienburger und der<br />
Dortmunder Straße in <strong>Recklinghausen</strong> / nördlich von Suderwich im<br />
Winkel zwischen Esseler Straße und Hochfeld / östlich von Krikedillweg<br />
und Schüttacker und westlich Vossacker in Oer-Erkenschwick)<br />
Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />
1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- VB-MS-4308-020 (Ahornallee nördlich von Scherlebeck), VB-MS-4308-<br />
018 tlw. (Gewässersystem Silvertbach, Naturschutzgebiet Die Burg),<br />
VB-MS-4308-027 (Waldstück nördlich Disteln), VB-MS-4308-029<br />
(landwirtschaftlicher Bereich nördlich Hochlar), VB-MS-4308-030 tlw.<br />
(Gewässerverlauf Resser Bach und angrenzende Waldflächen), VB-<br />
MS-4309-006 tlw. (Gewässersystem Dattelner Mühlenbach, Westerbach,<br />
Steinrapener Bach und Dümmerbach mit angrenzenden Flächen),<br />
VB-MS-4309-008 (Alleen und angrenzende innerstädtische Freiflächen),<br />
VB-MS-4309-010 (ehemalige Ziegeleigrube am Nordostrand<br />
von <strong>Recklinghausen</strong>), VB-MS-4309-011 (Esseler Bruch), VB-MS-4309-<br />
013 (Wald und Grünland bei Haus Waldesruh, Trockental "Wember-<br />
Loh); VB-MS-4309-016 tlw. (Freiraumkorridor östlich von <strong>Recklinghausen</strong>),<br />
VB-MS-4309-018 tlw. (Johannistal nördlich Berghausen),<br />
Das LANUV führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopkatasterfläche: BK-4308-0145 tlw. (Ahornalleen nördlich von<br />
Scherlebeck und bei Bockholt), BK-4308-0146 (Waldbereiche nordöstlich<br />
von Disteln), BK-4308-0147 (Eichengehölz und Hohlweg zwischen<br />
Blitzkuhle und Marpenstraße), BK- 4308-0148 (Lindenallee an der<br />
Blitzkuhle), BK-4308-0149 (bewaldete Siepenhänge bei Hochlar), BK-<br />
4308-0156 (Grünland und Röhricht am Oberlauf des Resser Baches),
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 109<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
BK-4309-0109 (Hohlweg in der Flur „An der Landwehr“ südlich von<br />
Speckhorn), BK-4309-0110 (Lindenalleen zwischen Mollbeck und der A<br />
43), BK-4309-0111 (Goestal und Wiesmannstal), BK-4309-0113 (Mollbecktal),<br />
BK-4309-0117 tlw. (Kulturlandschaftsreste und Laubwäldchen<br />
zwischen Börste und Siepen), BK-4309-0118 (Hohlweg südwestlich von<br />
Alt-Oer), BK-4309-0121 (Obstbaumweide am Hof Heine südlich von Alt-<br />
Oer), BK-4309-0122 (ehemalige Ziegeleigrube an der „Langen Wanne“),<br />
BK-4309-0124 (Stieleichen-Feldgehölz westlich von Alt-Oer), BK-4309-<br />
0127 (Kleingehölze und Ackerrain an der Bergstraße nördlich von Berghausen),<br />
BK-4309-0129 (Feldhecke in der Flur „Behrbom“ westlich von<br />
Suderwich), BK-4309-0130 (Hohlwege bei „Appelhoff“ nordwestlich von<br />
Essel), BK-4309-0131 (Hohlweg bei „Heine“ südwestlich von Essel), BK-<br />
4309-133 (Teich und angrenzende Brachen im Esseler Bruch), BK-4309-<br />
0134 (Kleingehölze im Esseler Bruch), BK-4309-0137 (Alleen nördlich<br />
und südlich von Essel), BK-4309-0138 (Feuchtgrünland nordöstlich von<br />
Essel), BK-4309-0146 (Weidegrünland mit Kleingehölzen östlich von Essel),<br />
BK-4309-0150 (Heckenkomplex am „Breiten Teich“), BK-4309-0151<br />
(Obstweiden und Kleingehölze am Westerbach bei „Wiesmann“), BK-<br />
4309-0152 (Grünland und Feldgehölze am Steinrapener Bach), BK-4309-<br />
0153 (strukturreiches Auengrünland zwischen Westerbach und Steinrapener<br />
Bach), BK-4309-0154 (Bachtälchen und Feldgehölz nordwestlich<br />
des Westerbaches bei „Gutacker“), BK-4309-0155 (Laubwaldreste und<br />
Trockental am Lohweg bei Haus Waldesruh)<br />
- Alleenkataster: AL-RE-9009 (Sommer-Lindenalleen an der „Blitzkuhle“),<br />
AL-RE-9012 (Lindenalleen zwischen Mollbeck und der A43), AL-RE-<br />
9016 (Lindenalleen nördlich und südlich von Essel), AL-RE-9017 (Lindeallee<br />
an der Verbandsstraße L 630 östlich von Erkenschwick), AL-RE-<br />
9035 (Winter-Lindenallee an der Devensstraße), AL-RE-0090 (Allee am<br />
Oerweg), AL-RE-0098 tlw. (Allee an der Ewaldstraße K 43, Erkenschwick)
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 110<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
6.1 Bachauenbereiche von Resser Bach (Oberlauf/Marpenwiesen)<br />
und Marpenbach (Kellergatt),<br />
Bachauenbereich des Breuskes Mühlenbaches (Oberlauf/Pothgraben)<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
umfasst zum einen die Bachauen des<br />
Oberlaufs des Resser Baches und<br />
seines Zuflusses Marpenbach und<br />
zum anderen des Oberlaufs des<br />
Breuskes Mühlenbaches<br />
Der Teilbereich für das Entwicklungsziel – Bachauenbereiche von Resser<br />
Bach (Oberlauf/Marpenwiesen) und Marpenbach (Kellergatt) - erstreckt sich<br />
östlich der Ortslage Herten-Disteln in Nord-Süd-Ausrichtung über ca. 860 m<br />
von der Zechenbahntrasse und der Blitzkuhle im Norden bis zur Kaiserstraße/Akkoallee<br />
im Süden und in Ost-West-Ausrichtung über bis zu ca. 250 m<br />
zwischen der Straßenbebauung an Bachstraße und Tiergartenstraße (Herten)<br />
im Westen und der Zechenbahntrasse auf der Gemeindegrenze Herten/<strong>Recklinghausen</strong><br />
im Osten. Der Abschnitt des Resser Baches im Entwicklungszielbereich<br />
ist ca. 800 m, der Marpenbach ca. 580 m lang.<br />
Größe:<br />
22,99 ha<br />
2 Teilflächen<br />
Der Teilbereich für das Entwicklungsziel – Bachauenbereich des Breuskes<br />
Mühlenbaches (Oberlauf/Pothgraben) - erstreckt sich westlich der A 43 in<br />
Nord-Süd-Ausrichtung über ca. 1000 m zwischen der Ausfahrt <strong>Recklinghausen</strong>/Herten<br />
auf die L 511 im Norden bis zur Ausfahrt <strong>Recklinghausen</strong>/Herten<br />
auf die B 225/L 622 im Süden und in Ost-West-Ausrichtung über bis zu ca.<br />
240 m zwischen der Bockholter Straße im Westen und der A 43 im Osten.<br />
Der Abschnitt des Breuskes Mühlenbaches im Entwicklungszielbereich ist<br />
ca. 1170 m lang.<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
- 6.1 IV.II Bachauenbereiche von Resser Bach und Marpenbach,<br />
Bachauenbereich des Breuskes Mühlenbaches<br />
entspricht den Schutzgebieten<br />
- NSG Nr. 7 „Kellergatt“, tlw.<br />
- NSG Nr. 8 „Pothgraben und Goestal“, tlw.<br />
- LSG Nr. 3 „Westlicher Höhenrücken", tlw.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung<br />
- Bereich zum Schutz der Natur (Oberläufe von Marpenbach und<br />
Breuskes Mühlenbach)<br />
- Regionaler Grünzug<br />
- Waldbereich(Oberlauf des Marpenbaches)<br />
Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />
1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- VB-MS-4308-026 (Wiesental bei Hochlar), VB-MS-4308-030 tlw. (Gewässerverlauf<br />
Resser Bach und angrenzende Waldflächen)<br />
Das LANUV führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopkatasterfläche: BK-4308-0146 tlw. (Waldbereiche nordöstlich von<br />
Disteln), BK-4308-0149 (bewaldete Siepenhänge bei Hochlar), BK-<br />
4308-0156 (Grünland und Röricht am Oberlauf des Resser Baches)<br />
- Gesetzlich geschützte Biotope: GB-4308-201, GB-4308-203<br />
Entwicklungsziel IV.II<br />
"Anreicherung der<br />
Bachauenbereiche"<br />
- Sicherung und Entwicklung der<br />
Gewässer und ihrer Ufer- und Auenbereiche<br />
als Naturschutzgebiete<br />
(tlw.) oder Landschaftsschutzgebiete<br />
(tlw.)<br />
Bei diesem Entwicklungsbereich handelt es sich um den Oberlauf des Bachsystems<br />
des Resser Baches mit dem ihm zufließenden Marpenbach zwischen<br />
Herten-Disteln und <strong>Recklinghausen</strong>-Hochlar und um den Oberlauf<br />
des Bachsystems des Breuskes Mühlenbaches nördlich von <strong>Recklinghausen</strong>-Hochlar.<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für die Auenbereiche der Bachoberläufe ist<br />
die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen und gewässerökologischen<br />
Durchgängigkeit der Gewässer, ihrer Uferbereiche und<br />
Auen im Sinne des Biotopverbundes.<br />
Die Bestandteile der Bachsysteme gilt es entsprechend ihrer ökologischen<br />
Wertigkeit als Naturschutzgebiete oder Teile des Landschaftsschutzes zu<br />
entwickeln und einen großräumigen Biotopverbund zu ermöglichen bzw. zu<br />
stärken. Gemeinsam mit dem Suchraum 2 „Ackerlagen zwischen Herten<br />
und <strong>Recklinghausen</strong>“ und der Fließgewässerneugestaltung Nr. 5 „am Mittel-
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 111<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
lauf des NSG Brandhorster Waldes“ des Landschaftsplanes Nr. 5 „Emscherniederung“<br />
sind sie Teil der bedeutsamen Biotopverbundflächen des<br />
Emscherumbaus.<br />
Ziel ist die Erhaltung und Optimierung der grünlandgenutzten, teilweise<br />
feuchten Bachauen mit quelligen Auwaldresten, Altholzbeständen (Resserund<br />
Marpenbach) und dichten Gehölzbeständen (Breuskes Mühlenbach) -<br />
und wo möglich Wiederherstellung - als wertvolle Lebensräume an den<br />
Siedlungsrändern und als Vernetzungsbiotope zwischen Recklinghauser<br />
Lößrücken und Emscherniederung.<br />
In Teilbereichen sind diese Lebensräume bereits stark zurückgedrängt.<br />
Die wasserwirtschaftliche, landschaftsstrukturelle und ökologische Rückgewinnung<br />
der Bachsysteme ist kreis- und gemeindeübergreifende Aufgabe in<br />
Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Wasser- und Bodenverbänden.<br />
Im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollten<br />
hierzu die Grundlagen und Vorgehensweise der Konzepte zur naturnahen<br />
Entwicklung von Fließgewässern (KNEF) herangezogen werden.<br />
- Entwicklung eines durchgängigen<br />
Fliessgewässersystems und Biotopverbundes<br />
- Erhaltung und Extensivierung der<br />
Wiesen- und Weidenbereiche der<br />
Bachauen (BK-4308-0149 und BK-<br />
4308-0156)<br />
- Erhaltung und Entwicklung der<br />
Schilfröhrichte und Flutrasenfragmente<br />
(BK-4308-0156, GB-4308-<br />
201)<br />
- Erhaltung und Entwicklung der Erlen-Auenwaldreste<br />
und Altholzbestände<br />
am Marpenbach (BK-4308-<br />
0146 tlw., GB-4308-203)<br />
- Erhaltung und Optimierung des Siepentales<br />
mit naturnahen Hanggehölzen,<br />
extensiv genutztem Grünland<br />
im Siepengrund und naturnahem<br />
Bachlauf (BK-4308-0149)<br />
- Extensivierung des gesamten Bachauenbereiches<br />
zur Absicherung<br />
des Siepentales<br />
Der Resser Bach stellt mit seinem gesamte Gewässerlauf und den angrenzenden<br />
unterschiedlichen Freiräumen und Vegetationstypen im Biotopverbund<br />
für das nördliche Ruhrgebiet einen wichtigen Korridor zwischen den<br />
Stadtgebieten von Herten und <strong>Recklinghausen</strong> dar (VB-MS-4308-030).<br />
Oberlauf des Resser Baches<br />
Am Siedlungsrand zwischen Disteln und Hochlar führen das Quellgebiet und<br />
der von Nord nach Süd im Zentrum des Gebiets verlaufende, weitgehend<br />
begradigte und teilweise befestigte Oberlauf des Baches durch eine flache,<br />
überwiegend als Grünland genutzte Talmulde. Ein Quellbereich ist nicht<br />
mehr auszumachen.<br />
Im Norden begleiten Erlen und einzelne Birken das 0,5 - 1 m breite Gewässer,<br />
ansonsten finden sich Uferhochstauden am und auch im Bach. Entlang<br />
des ursprünglichen Bachlaufs finden sich noch einzelne Weiden- und Holundergebüsche<br />
sowie eine altholzreiche Eichen-Hybridpappelreihe.<br />
Das Grünland wird über Pferdebeweidung oder durch Mahd auf teilweise<br />
sehr artenarmen Grünlandflächen genutzt (mehrere kleine, stark überweidete<br />
Flutrasenfragmente, BK-4308-0156). Im Südosten hat sich auf einer<br />
Feuchtgrünlandfläche ein dichtes Schilfröhricht als Restlebensraum erhalten<br />
bzw. entwickelt (GB-4308-201). Eine extensive Grünlandnutzung (gelegentliche<br />
Mahd oder Beweidung) würde zur Erhaltung des natürlichen Charakters<br />
dieser flachen Talmulde im direkten Einzugsgebiet der beiden Städte<br />
beitragen.<br />
Marpenbach<br />
Von Westen fließt der relativ begradigte grabenartige Marpenbach mit ähnlicher<br />
Vegetation dem Resser Bach zu (BK-4308-0146 tlw.). Die Quelllage<br />
wurde durch die Stadt Herten naturnah zurückgebaut (Kellergatt) und der<br />
Fuß der nördlich anschließenden ehemaligen Deponie mit Gabionen und<br />
neuer Wegeführung gestaltet. Südlich ist der Bach im Bereich einer Hofanlage<br />
verrohrt.<br />
Das Gebiet am Ortsrand von Herten-Disteln umfasst einen kleinen (ca. 0,55<br />
ha) bachbegleitenden quelligen Erlen-Auenwald (GB-4308-203 mit (Caltha<br />
palustris (Sumpf-Dotterblume), Cardamine amara (Bitteres Schaumkraut),<br />
Carex paniculata (subsp. paniculata) (Rispen-Segge), Equisetum telmateia<br />
(Riesen-Schachtelhalm)). Im intensiv genutzten Umfeld sind diese Strukturen<br />
für Amphibien und Höhlenbrüter von großem Wert und daher auch für<br />
den Biotopverbund als Trittsteinbiotop von besonderer Bedeutung (NSG Nr.<br />
7 „Kellergatt“ tlw.).<br />
Oberlauf des Breuskes Mühlenbaches<br />
Der Oberlauf des Breuskes Mühlenbaches verläuft im Norden von Hochlar<br />
in Nord-Süd-Ausrichtung als begradigter und befestigter, 0,5-1 m breiter<br />
sommertrockener und vegetationsloser Tieflandbach am Grunde eines bis<br />
zu 10m tiefen und durchschnittlich 100m breiten Siepen, der zumeist von<br />
Ackerflächen umgeben ist (NSG Nr. 8 „Pothgraben und Goestal“ tlw.).<br />
Der ursprüngliche Quellbereich des Baches ist überbaut (Wohngrundstück<br />
mit Garten, Autobahn A43). Die breiten Siepenhänge sind überwiegend mit<br />
meist älteren Eichen- und Bergahornbeständen bestockt, dazu kommen<br />
Buche, Birke und Hainbuche (ehemalige Baumhecke an der Straße). im<br />
Norden und Westen laufen die Böschungsgehölze in schmale, ältere Eichenreihen<br />
aus, teils mit älteren Hybridpappeln.<br />
Im Siepengrund findet sich ein kleiner Laubwald, im Norden eine extensiv<br />
genutzte Pferdeweide und intensiv bewirtschaftete großflächige Einsaaten<br />
und Umbrüche zur Umgebung hin. Ein ehemaliger Mähwiesen-Streifen am<br />
Bachlauf ist brachgefallen.<br />
Das Gebiet ist als Trittsteinbiotop u.a. für Höhlenbrüter und Altholzbesiedler<br />
auch für den Biotopverbund von besonderem Wert (BK-4308-0149). Deshalb<br />
sollten die intensiv bewirtschafteten Siepenbereiche in Extensivgrünland<br />
umgewandelt werden.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 112<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Erhaltung und Sicherung der Erholungsfunktion<br />
dieser Bachlandschaften<br />
- Erhaltung und Optimierung der<br />
Trenn-, Ausgleichs-, und Immissionsschutzfunktionen<br />
und luftklimatischen<br />
Erneuerungs- und Austauschfunktionen<br />
Die an den unmittelbaren Ortsrändern von Herten-Disteln und <strong>Recklinghausen</strong>-Hochlar<br />
liegenden Bachauen mit ihren Grünländereien und Gehölzstrukturen<br />
dienen mit ihren zahlreichen gliedernden Landschaftselementen<br />
in besonderer Weise der Erholung („Pantoffelgrün“) und bilden zusammen<br />
mit der Zechenbahntrasse (als regionaler straßenunabhängiger Grün- und<br />
Wegeverbindung) und den Waldbereichen von Kellergatt und Blitzkuhle die<br />
optisch prägenden Elemente dieser Kulturlandschaft.<br />
Die in Ortsrandnähe liegenden Auenbereiche haben wichtige Trenn- und<br />
Ausgleichsfunktionen wahrzunehmen. Schadstoffausfilterung und Frischluftentstehung<br />
gehören ebenso zu ihren Aufgaben.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 113<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
6.2 Bachauenbereiche von Steinrapener Bach<br />
Westerbach (mit Sauerkampgraben),<br />
Esseler Bruchgraben und<br />
Breiter Bach (mit Breiter Teich)<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
umfasst die Bachauen und Zuflüsse<br />
von Steinrapener Bach und Westerbach<br />
aus deren Zusammenfluss der<br />
Dattelner Mühlenbach entsteht<br />
Größe:<br />
134,29 ha<br />
4 Teilflächen<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel erstreckt sich für den<br />
- Bachauenbereich des Steinrapener Baches zwischen Steinrapener Weg<br />
und Schachtstraße:<br />
in Nord-Süd-Ausrichtung über ca. 30 - 220 m vom Gewerbegebiet nördlich<br />
des Baches bis zum Krikedillweg im Süden und in Ost-West-<br />
Ausrichtung über ca. 840 m vom Steinrapener Weg im Westen bis zur<br />
Schachtstraße im Osten<br />
Der Bachabschnitt zwischen Schachtstraße und Ewaldstraße (L 610)<br />
liegt im rechtskräftigen Landschaftsplan Nr. 1 „Die Haard“ des <strong>Kreis</strong>es<br />
<strong>Recklinghausen</strong>.<br />
- Bachauenbereiche von Westerbach mit Mündungsbereich des Steinrapener<br />
Baches und Sauerkampgraben nördlich von Horneburg:<br />
in Nord-Süd-Ausrichtung von Ewaldstraße (K 43) und Friedrich-Ebert-<br />
Straße (L 610, Steinrapener Bach) im Norden über ca. 1000 m bis zur<br />
Schultenstraße in Oer-Erkenschwick (Westerbach) und über ca. 1300 m<br />
bis zum Bruchweg am Nordrand von Horneburg (Sauerkampgraben)<br />
und in Ost-West-Ausrichtung über ca. 2300 m von der Bebauung der<br />
Straße „An der Aue“ in Oer-Erkenschwick im Westen bis zur Zechenbahntrasse<br />
im Osten zwischen der ehemaligen Zeche Haard (Ewald<br />
Fortsetzung) in Oer-Erkenschwick und der ehemaligen Zeche Blumenthal/Haardt<br />
in <strong>Recklinghausen</strong><br />
- Bachauenbereich des Sauerkampgrabens westlich von Horneburg:<br />
in Nord-Süd-Ausrichtung mit einer Breite von 30 - 130 m über ca. 380 m<br />
vom Regenversickerungsbecken an der Straße „Auf der Heide“ im Norden<br />
bis zum Quellbereich der „Bachaue“ am Orotweg im Süden und in<br />
Ost-West-Ausrichtung über ca. 700 m vom Quellbereich der „Bachaue“<br />
am Orotweg im Westen bis zur Straße „Im Orot“ in Horneburg im Osten<br />
- Bachauenbereiche von Esseler Bruchgraben und Breiter Bach mit<br />
Breiter Teich:<br />
in Nord-Süd-Ausrichtung vom Gewerbegebiet Hübelkamp in Oer-<br />
Erkenschwick im Norden mit einer Breite von ca. 50 - 300 m über ca.<br />
1200 m bis zur Hohen Straße am südöstlichen Ortsrand von <strong>Recklinghausen</strong>-Essel<br />
im Südwesten und bis zu den Gärtnereien an der Straße<br />
„Am Breiten Teich“ im Südosten;<br />
in Ost-West-Ausrichtung für den Esseler Bruchgraben über ca. 2000 m<br />
vom Ortsrand <strong>Recklinghausen</strong>-Essels im Südwesten bis zum Gewerbegebiet<br />
Hübelkamp in Oer-Erkenschwick im Nordosten und für den Breiten<br />
Bach über ca. 60 m entlang des Baches und ca. 500 m im Bereich<br />
des Breiten Teiches<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
- 6.2 IV.II Bachauenbereiche von Steinrapener Bach, Westerbach (mit<br />
Sauerkampgraben), Esseler Bruchgraben und Breiter Bach (mit Breiter<br />
Teich)<br />
entspricht den Schutzgebieten<br />
- LB Nr. 17 „Grünland im Esseler Bruch“,<br />
- LB Nr. 19 „Breiter Teich“<br />
- LB Nr. 20 „Esseler Bruch“<br />
- LB Nr. 21 „Steinrapener Bach“<br />
- LB Nr. 22 „Quellgebiet südlich von Rapen“<br />
- LSG Nr. 8 „Essel/Westerbach", tlw.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich<br />
(mit Ausnahme von: Bachauenbereich des Steinrapener Baches zwischen Steinrapener Weg<br />
und Schachtstraße, Bachauenbereich des Westerbaches im Stadtbereich Oer-Erkenschwicks,<br />
Randbereiche am Gewerbegebiet Hübelkamp, Randbereiche am östlichen Ortsrand Essels)<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft u. landschaftsorientierten Erholung<br />
(mit Ausnahme von: Bachauenbereich des Steinrapener Baches zwischen Steinrapener Weg<br />
und Schachtstraße, Bachauenbereich des Westerbaches im Stadtbereich Oer-Erkenschwicks,<br />
Randbereiche am Gewerbegebiet Hübelkamp, Randbereiche am östlichen Ortsrand Essels)<br />
- Regionaler Grünzug (Östlicher Ortsrand von Essel, Oberlauf des Breiten
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 114<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Baches und Breiter Teich, Südostrand der Bachaue des Westerbaches,<br />
Sauerkampgraben)<br />
- Waldbereich (Bachauenbereich des Steinrapener Baches zwischen<br />
Steinrapener Weg und Schachtstraße)<br />
- Allgemeiner Siedlungsbereich (Bachauenbereich des Westerbaches im<br />
Stadtbereich Oer-Erkenschwicks, tlw.)<br />
- Gewerbe- und Industriebereich (Bachauenbereich des Westerbaches im<br />
Stadtbereich Oer-Erkenschwicks, tlw.)<br />
Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />
1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- VB-MS-4309-006 tlw. (Gewässersystem Dattelner Mühlenbach,<br />
Westerbach, Steinrapener Bach und Dümmerbach mit angrenzenden<br />
Flächen), VB-MS-4309-011 tlw. (Esseler Bruch)<br />
Das LANUV führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopkatasterfläche: BK-4309-0133 (Teich und angrenzende Brachen<br />
im Esseler Bruch), BK-4309-0134 tlw. (Kleingehölze im Esseler Bruch),<br />
BK-4309-0137 tlw. (Alleen nördlich und südlich von Essel), BK-4309-<br />
0138 (Feuchtgrünland nordöstlich von Essel), BK-4309-0146 (Weidegrünland<br />
mit Kleingehölzen östlich von Essel), BK-4309-0150 (Heckenkomplex<br />
am „Breiten Teich“), BK-4309-0151 tlw. (Obstweiden und<br />
Kleingehölze am Westerbach bei „Wiesmann“), BK-4309-0152 (Grünland<br />
und Feldgehölze am Steinrapener Bach), BK-4309-0153 (strukturreiches<br />
Auengrünland zwischen Westerbach und Steinrapener Bach),<br />
BK-4309-0154 (Bachtälchen und Feldgehölz nordwestlich des Westerbaches<br />
bei „Gutacker“)<br />
- Gesetzlich geschützte Biotope: GB-4309-210 (Seggen- und binsenreiche<br />
Nasswiesen), GB-4309-0111 (naturnahes Binnengewässer)<br />
- Alleenkataster: AL-RE-9016 tlw. (Lindenalleen nördlich und südlich von<br />
Essel), AL-RE-9017 (Lindenallee an der L 610 östlich von Erkenschwick),<br />
AL-RE-0098 tlw. (Allee an der Ewaldstraße, K 43)<br />
Entwicklungsziel IV.II<br />
"Anreicherung der<br />
Bachauenbereiche"<br />
- Sicherung und Entwicklung der<br />
Gewässer und ihrer Ufer- und Auenbereiche<br />
als Geschützte Landschaftsbestandteile<br />
oder zentraler<br />
Teil der Landschaftsschutzgebiete<br />
Bei diesem Entwicklungsbereich handelt es sich um die Auenbereiche von<br />
Steinrapener Bach und Westerbach und ihrer Zuflüsse, die im nordöstlichen<br />
Grenzbereich des Landschaftsplanes am ehemaligen Standort des Schlosses<br />
Gutacker und seiner Mühlenteiche den Dattelner Mühlenbach bilden<br />
und der Lippe zufließen. Esseler Bruchgraben und Sauerkampgraben sind<br />
durch mehrere hundert Meter lange Verrohrungen im Bereich des Gewerbegebietes<br />
Hübelkamp und der Ortslage Horneburg in ihrer Gewässerdynamik<br />
stark gestört.<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für die Auenbereiche der Bachläufe ist die<br />
Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen und gewässerökologischen<br />
Durchgängigkeit der Gewässer, ihrer Uferbereiche und Auen im<br />
Sinne des Biotopverbundes.<br />
Die Bestandteile der Bachsysteme gilt es entsprechend ihrer ökologischen<br />
Wertigkeit als Geschützte Landschaftsbestandteile oder Teile des Landschaftsschutzes<br />
zu entwickeln und einen großräumigen Biotopverbund zu<br />
ermöglichen bzw. zu stärken. Gemeinsam mit den Gewässerauen des Dattelner<br />
Mühlenbaches und seiner Zuflüsse in den Waltroper Flachwellen sind<br />
sie Teil dieses bedeutsamen Biotopverbundes.<br />
Ziel ist die Erhaltung und Optimierung der teilweise noch grünlandgenutzten,<br />
feuchten Bachauen mit quelligen Auwaldresten, Altholzbeständen und dichten<br />
Gehölzbeständen und wo möglich Wiederherstellung als wertvolle Lebensräume<br />
an den Siedlungsrändern und als Vernetzungsbiotope zwischen<br />
Recklinghauser Lößrücken und Waltroper Flachwellen mit dem Dattelner<br />
Mühlenbach als zentraler Achse in diesem Bereich.<br />
In Teilbereichen sind diese Lebensräume bereits stark zurückgedrängt.<br />
Die wasserwirtschaftliche, landschaftsstrukturelle und ökologische Rückgewinnung<br />
der Bachsysteme ist kreis- und gemeindeübergreifende Aufgabe in<br />
Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Wasser- und Bodenverbänden.<br />
Im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollten<br />
hierzu die Grundlagen und Vorgehensweise der Konzepte zur naturnahen<br />
Entwicklung von Fließgewässern (KNEF) herangezogen werden.<br />
- Erhaltung landschaftsbildprägender<br />
Gelände- und Auenkanten<br />
(insb. LB Nr. 17 / BK-4309-0146, LB Nr. 17 / BK-<br />
4309-0152, LB Nr. 18 / BK-4309-0153)<br />
Im intensiv landwirtschaftlich genutzten und von mehreren Verkehrswegen<br />
zerschnittenen Umfeld begleiten die wertvollen Reste der ehemaligen, strukturreichen<br />
Kulturlandschaft bruchstückhaft die Gewässer und Auen des<br />
Bachsystems.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 115<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Erhaltung und Entwicklung sowohl<br />
der bachbegleitenden als auch der<br />
die Auenkanten begleitenden Gehölzstrukturen<br />
(insb. LB Nr. 13 / BK-4309-<br />
0146, LB Nr. 17 / BK-4309-0152, LB Nr. 22 / BK-<br />
4309-0153)<br />
- Erhaltung und Entwicklung vorhandener<br />
extensiver Wiesen, Weiden<br />
und Nass- und Feuchtgrünländer<br />
der Bachauenbereiche<br />
- Vermehrung und Extensivierung<br />
von Grünländern in den Bachauenbereichen<br />
- Erhaltung, Optimierung und Ergänzung<br />
der Waldreste, Baumreihen,<br />
Feldgehölze, Wallhecken (insb. LB Nr.<br />
19 / BK-4309-0150), Böschungshecken<br />
und Obstbaumweiden in den<br />
Bachauen<br />
- Abschnittsweise Bepflanzung gehölzloser<br />
Gewässerabschnitte<br />
- Erhaltung von Alt- und Totholz<br />
- Erhaltung und Optimierung eines<br />
naturnahen Stillgewässers und der<br />
anschließenden teils feuchten<br />
Grünlandbrachen im Esseler Bruch<br />
(LB Nr. 20, BK-4309-0133, GB-4309-0111)<br />
Steinrapener Bach<br />
Hegenbach und Hilgenbach vereinigen sich innerhalb Oer-Erkenschwicks<br />
zum Steinrapener Bach, der dann unterirdisch durch eine Rohrleitung fließt.<br />
Innerhalb des Landschaftsplanes ist der Steinrapener Bach ab dem Steinrapener<br />
Weg als reiner tief eingeschnittener und begradigter Abwasserkanal<br />
ausgebaut. Auf Auengley- und etwas höher gelegen auf Podsol-Braunerden-<br />
Resten des ehemaligen Auen-Grünlandes gliedern mehrere hofnahe altholzreiche<br />
Laub-Feldgehölze und einige Böschungshecken aus Holunder, Eiche<br />
und Birke das mäßig intensiv von Pferden beweidete Grünland (LB Nr. 21).<br />
Südlich sprudelten früher einige Quellen, deren Wasser ebenfalls zum Steinrapener<br />
Bach flossen (BK-4309-0152). Diese strukturelle Vielfalt auf engem<br />
Raum macht die Bachaue trotz des Gewässerausbaus wertvoll als Refugial-<br />
Lebensraum und Trittsteinbiotop für Hecken- und Gebüschbrüter und Altund<br />
Totholzbesiedler.<br />
Unbenanntes Gewässer nordwestlich der Verbandsstraße und klassifiziertes<br />
Gewässer 7.26<br />
Im Winkel zwischen Verbandsstraße (L 610) und Ewaldstraße (K 43) verläuft<br />
ein ca. 400 m langer, leicht begradigter und nur wenig eingeschnittener<br />
namenloser Wiesenbach, der nur gelegentlich Wasser führt. Ältere Erlen-<br />
Ufergehölze, ältere Stieleichenreihen und Schlehenhecken begleiten das<br />
Gewässer und die Hangkanten des nur noch teilweise feuchten Auengrünlandes<br />
(LB Nr. 22 tlw.). Das Grünland wird teils als intensive Mähweiden,<br />
teils als extensive Pferdeweiden genutzt; es herrschen Weidelgras Wiesen-<br />
Fuchsschwanz und Honiggras vor. Stellenweise treten Verbrachungen und<br />
Schilfrohr hinzu (BK-4309-0153). In Richtung Oer-Erkenschwick schließen<br />
Ackerlagen und Baumschulflächen an.<br />
Zwischen Verbandsstraße und Westerbach verläuft z. T. entlang der Straße<br />
„Zum Gutacker“ ein zweiter, ca. 260 m langer, grabenartig ausgebauter und<br />
eingetiefter namenloser Bach, der nur gelegentlich Wasser führt. Alte<br />
Eschen- und Eichenreihen, Erlen-Feldgehölze und strukturreiche relativ<br />
extensiv genutzte Grünlandreste begleiten das schmale Gewässer in dieser<br />
kleinen Niedermoorrinne (LB Nr. 22 tlw.). Eine hofnahe Obstbaumweide und<br />
ein kleiner Erlen-Bruchwald mit Resten der ehemaligen Feuchtvegetation<br />
strukturieren diesen Bereich (BK-4309-0154). Anschließend finden sich<br />
intensive Grünland- und Ackerflächen.<br />
Trotz oder gerade wegen ihrer eingeengten und isolierten Lage macht die<br />
strukturelle Vielfalt auch diese beiden kleinen Bachauen wertvoll als Refugial-Lebensraum<br />
und Trittsteinbiotop für Hecken- und Gebüschbrüter und Altund<br />
Totholzbesiedler.<br />
Nordöstlich der Querung der Verbandsstraße (L 610) mit dem als Abwasserkanal<br />
ausgebauten Westerbach befinden sich im Umfeld mehrerer alter<br />
Höfe auf flach geneigtem Gelände Obstwiesen und zwei altholzreiche Buchen-Eichen-Birken-Feldgehölze<br />
(BK-4309-0151); anschließend finden sich<br />
intensive Grünland- und Ackerflächen.<br />
Die vorhandenen Auen-Grünländer und Grünlandbrachen und die Gehölzstrukturen<br />
etc. sollten als Kulturlandschaftsrelikte erhalten bleiben und eine<br />
Nutzungsintensivierung unterbleiben, da sie für den Biotopverbund des<br />
Dattelner Mühlenbach-Gewässersystems von besonderer Bedeutung sind.<br />
Westerbach<br />
Der Westerbach entspringt zwischen Westerbachstraße und Beethovenstraße<br />
westlich der Stimbergstraße in Oer-Erkenschwick und ist dann verrohrt,<br />
bevor er ca. 700 m westlich als ausgebauter Abwasserkanal zutage<br />
und in den Geltungsbereich des Landschaftsplanes tritt.<br />
Anschließend durchfließt er das Gewerbegebiet an der Ludwigstraße in<br />
östlicher Richtung und verlässt den bebauten Bereich bevor er nach Nordosten<br />
abschwenkt und .sich mit dem Steinrapener Bach zum Dattelner Mühlenbach<br />
vereinigt. Auf ca. 2270 m Länge ist der tief eingeschnittene, ausgebaute<br />
und begradigte Westerbach zumeist beidseitig gehölzbegleitet Die<br />
ausgeräumte „Bachaue ist durch intensive Weide- und südlich des Baches<br />
Ackernutzung und Baumschulflächen geprägt.<br />
Sauerkampgraben<br />
Der insgesamt ca. 2200 m lange Sauerkampgraben mündet auf Höhe der<br />
Hofstelle Buerstedde in den Westerbach.<br />
Der ca. 800 m lange und schmale, im Regelprofil ausgebaute und begradigte<br />
Gewässerabschnitt westlich von Horneburg stellt sich als reiner Ackergraben<br />
dar, der lediglich im Quellbereich von einigen Gehölzen beschattet<br />
wird, bevor er im Bereich des naturnah angelegten Versickerungsbeckens<br />
als verrohrter Vorfluter die Ortslage Horneburg passiert.<br />
Das ca. 650 m lange und sehr schmale, ebenfalls im Regelprofil ausgebaute<br />
und begradigte Gewässerabschnitt nördlich der Ortslage Horneburg bis zur<br />
Mündung unterquert auf halber Strecke die Ortsumgehung Horneburg<br />
(Landwehrring). Er ist auf der westlichen Seite teilweise von jungen Gehölzbeständen<br />
gesäumt; einzelne Bäume markieren seinen Verlauf in der ausgeräumten<br />
Ackerflur.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 116<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Esseler Bruchgraben<br />
Der insgesamt ca. 2900 m lange Esseler Bruchgraben entspringt mit mehreren<br />
Armen in und nordöstlich der Ortslage Essel und bildet den Übergang<br />
vom der Recklinghäuser Lößrücken zum südlichen Siedlungsrand von Oer-<br />
Erkenschwick, bevor er südöstlich von Oer-Erkenschwick auf langen Strecken<br />
verrohrt das Gewerbegebiet Hübelkamp, die Horneburger Straße (L<br />
511) und die anschließende Ackerlage passiert und im Bereich der Verbandstraße<br />
(L 610) in den Westerbach mündet.<br />
Die verschiedenen Quellbereiche und namenlosen -zuströme liegen teils im<br />
Zentrum (außerhalb des Landschaftsplanes) und teilweise westlich und<br />
nördlich der Ortslage.<br />
Am nordwestlichen Esseler Siedlungsrand, angrenzend an insbesondere<br />
nördlich ausgedehnte Ackerflächen finden sich brachgefallene feuchte Grünlandbereiche<br />
(BK-4309-0138) und seggen- und binsenreiche Nass- und<br />
Feuchtgrünländer (GB-4309-210). Die Flächen sind im Zentrum sehr quellig,<br />
Flut-Schwaden, Zottiges Weidenröschen und Flatterbinse herrschen vor.<br />
Der Nassbereich setzt sich in die östlich angrenzende Ackerfläche hinein<br />
fort. In den Randbereichen ist die Fläche trockener mit Honiggras und aufkommenden<br />
jungen Eschen. Am Süd- und Ostrand befinden sich schmale<br />
Gräben, die nach Osten zu einer Brunnenanlage und weiter zum Esseler<br />
Bruchgraben führen, sowie eine ältere Kopfweidenreihe.<br />
In schwach nach Westen geneigter Lage bilden am östlichen Ortsrand von<br />
Essel reich strukturierte Weidegrünländer den Übergang zur ackergeprägten<br />
Landschaft im Nordosten des Recklinghäuser Stadtgebietes (Recklinghauser<br />
Lößrücken). Das Gelände wird mäßig intensiv genutzt und ist gut durch<br />
Kleingehölze wie Hecken, eine kleine ältere Obstbaumweide, ältere Stieleichen-Baumreihen,<br />
Hybridpappel-Gruppen und Einzelbäume gegliedert.<br />
Insbesondere die älteren Eichen, Eschen und Pappeln stellen wertvolle<br />
Lebensräume u.a. für Höhlenbrüter wie den Steinkauz dar (LB Nr. 17). Die<br />
Baumreihen und Hecken setzen sich als schmale Fortsätze am Straßenrand<br />
von Hoher und Marfeldstraße bzw. innerhalb der angrenzenden Ackerflächen<br />
fort. Das Gebiet umfasst auch den Oberlauf zwei Nebenbäche des<br />
Esseler Bruchgrabens. Die Gewässer sind allerdings grabenartig ausgebaut<br />
und die Ufer befestigt(BK-4309-0146). Ein ehemals vorhandener Quellbereich<br />
im Westen des Biotops ist im Gelände nicht mehr feststellbar; der<br />
zweite Quellbereich liegt im Ortszentrum auf Höhe der Haaslohstraße.<br />
Der Hauptstrang des Esseler Bruchgrabens verlässt Essel entlang der „Rittbörden“<br />
und der Lindenstraße als Straßenseitengraben in nordöstlicher<br />
Richtung. Eine weitgehend geschlossene Lindenallee mit etlichen Baumhöhlen<br />
prägt auf ca. 720 m den überwiegend ackerbaulich genutzten Raum<br />
entlang der beiden Feldstraßen (BK-4309-0137, AL-RE-9016) bevor Straße<br />
und Lindenallee (insg. ca. 990 m) die Bachaue Richtung Norden und damit<br />
Oer-Erkenschwick verlassen. Hier begleiten naturnah gestaltete Regenrückhaltungen<br />
die Straßengabelung.<br />
Überwiegend gehölzbestanden begleitet der Esseler Bruchgraben die Feldstraße<br />
„Esseler Bruch“ als begradigter und im Regelprofil ausgebauter Seitengraben<br />
weiter in nordöstlicher Richtung und verläuft parallel der südlichen<br />
Grenze des Gewerbegebietes Westfalenring und dem Ende der Straße<br />
Hübelkamp, bevor er das Gewerbegebiet verrohrt passiert. Das Niederungsgebiet<br />
Esseler Bruch ist heute stark entwässert und wird vor allem<br />
durch Äcker sowie durch Intensiv-Grünlandflächen eingenommen. Der Rand<br />
der „Gewässeraue“ lässt sich entlang der ca. 200 -250 m weiter südlich<br />
parallel verlaufenden Feldstraße anhand der teilweise alten Gehölzstrukturen<br />
nachvollziehen. Entlang überwiegend trockener Gräben und an Geländekanten<br />
stellen alte Stieleichen- und Eschenreihen, durchgewachsene<br />
Hecken und ein altes Eichen-Feldgehölz wertvolle Relikte der ehemaligen,<br />
reich strukturierten Kulturlandschaft und Refugial-Lebensräume u.a. für<br />
Hecken- und Höhlenbrüter und Altholzbesiedler dar (BK-4309-0134).<br />
LB Nr. 20 „Esseler Bruch“<br />
Im alten Niederungsgebiet Esseler Bruch durchfließt der von Süden zufließende,<br />
nur sporadisch wasserführende Breite Bach einen ca. 300 qm großen,<br />
flachen Teich bevor er in den Esseler Bruchgraben einmündet. Der<br />
naturnah angelegte Teich zeichnet sich neben dichten Ufergehölzen durch<br />
artenreiche Röhrichtinitialen und Wasserlinsenbestände aus, außerdem ist<br />
er Brut- bzw. Nahrungshabitat für Wasservögel und Graureiher (GB-4309-<br />
0111). In der angrenzenden verbrachten Grünlandfläche finden sich meist<br />
von Brennnessel beherrschte Hochstaudenfluren und in den feuchteren<br />
Bereichen Sumpf-Segge oder Rohrglanzgras, außerdem kommen vielfach<br />
Weiden-Erlen-Ufergehölze, Holunder- und Hartriegel auf. Nach Westen<br />
bildet eine dicht geschlossene Gehölzreihe die Grenze zu einer Aufforstung<br />
und der anschließenden Ackerflur (LB Nr. 20, BK-4309-0133).Nach Osten<br />
schließen sich verbuschende Ausgleichsflächen des Gewerbegebietes Hübelkamp<br />
an.<br />
Der Komplex stellt einen wertvollen Refugial- und Trittsteinlebensraum u.a.<br />
für Amphibien und Wasservögel dar.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 117<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Erhaltung und Optimierung der<br />
Trenn-, Ausgleichs-, und Immissionsschutzfunktionen<br />
und luftklimatischen<br />
Erneuerungs- und Austauschfunktionen<br />
- Erhaltung und Sicherung der Erholungsfunktion<br />
Breiter Bach und Breiter Teich<br />
Der insgesamt ca. 1300 m lange von Süd nach Nord fließende „Breiter<br />
Bach“ entspringt südlich der Wallheckenstruktur Breiter Teich und mündet<br />
auf Höhe der Straße Hübelkamp in den Esseler Bruchgraben.<br />
Der schmale, überwiegend im Regelprofil ausgebaute, begradigte und 1-2 m<br />
eingetiefte Bach stellt sich als reiner Ackergraben dar, der abschnittsweise<br />
von einigen Gehölzen beschattet wird, bevor er kurz vor dem Esseler<br />
Bruchgraben einen naturnah angelegten Teich im Hauptschluss passiert.<br />
Der Breite Bach „entspringt“ auf dem Gelände eines Gartenbaubetriebes<br />
nördlich der Straße Hochfeld zwischen Suderwich und Horneburg. Anschließend<br />
durchquert er den Breiten Teich, eine flache, fast kreisrunde<br />
Mulde von ca. 500 m Durchmesser (trotz des Namens eine bereits 1842 in<br />
der Preußischen Uraufnahme erfasste, damals quellige Grünlandfläche). Die<br />
vollständig erhaltene Wallhecke auf einer 1-2 m hohen Geländekante - im<br />
Süden und Westen sich mit ebenerdigen Hecken und eine Eschen-Reihe<br />
fortsetzend gliedert die strukturarme Ackerlandschaft. Die alten Wallhecken<br />
werden von Sträuchern wie Holunder und Weißdorn, sowie von teilweise<br />
alten Stieleichen, Eschen und Buchen (Ø bis 1 m), geprägt. Das Gebiet stellt<br />
ein wertvolles Relikt der ehemaligen, reich strukturierten Kulturlandschaft<br />
dar und ist u.a. für Heckenbrüter und Altholzbesiedler ein wichtiger Trittsteinund<br />
Refugial-Lebensraum (LB Nr. 19, BK-4309-0150).<br />
Die außerhalb der Ortslagen Essel, Oer-Erkenschwick, Horneburg und Rapen<br />
liegenden Auenbereiche haben wichtige Trenn- und Ausgleichsfunktionen<br />
wahrzunehmen. Frischluftentstehung mit positiver Wirkung insbesondere<br />
auf die angrenzenden bebauten Gebiete gehört ebenso zu ihren Aufgaben.<br />
Zugleich sind ihrer Trenn-, Ausgleichs- und Immissionsschutzleistungen<br />
nicht nur lokal sondern auch für den gesamten Vestischen Höhenrücken<br />
(Entwicklungsraum 6) bedeutsam und gewährleisten den Luftaustausch in<br />
den gesamten Recklinghauser Lößrücken hinein.<br />
Die die Ortslagen Essel, Oer-Erkenschwick, Rapen und Horneburg verbindenden<br />
Auenbereiche fungieren aufgrund ihrer unmittelbaren Siedlungsnähe<br />
zum einen punktuell als „Pantoffelgrün“. Zum anderen bilden die Bachauenbereiche<br />
von Steinrapener Bach, Westerbach (mit Sauerkampgraben),<br />
Esseler Bruchgraben und Breiter Bach (mit Breiter Teich) mit ihren Feldwegen<br />
und -straßen ein überörtliches Verbindungselement für die extensive<br />
Freizeitnutzung zwischen den Ortslagen und in den Landschaftsraum der<br />
Haard hinein - und von Essel in die Gegenrichtung nach Südosten über<br />
Haaslohstraße und NSG Nr. 15 Das Loh bis nach <strong>Recklinghausen</strong>-Ost weiterführend.<br />
Eine weitere überörtliche Verbindungsmöglichkeit führt vom<br />
ehemaligen Esseler Bruch über den Breiten Teich, das NSG Nr. 16 Becklemer<br />
Busch und die Feldfluren zwischen Suderwich und Becklem in das<br />
große Waldgebiet der Brandheide.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 118<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
6.3 Feldfluren zwischen <strong>Recklinghausen</strong>, Scherlebeck und Speckhorn<br />
Kellergatt, An der Marp /<br />
Der Kellergatt, Die Blitzkuhle, Der Hohbrink, Der Fahnenbreit, An der Dornhecke /<br />
Wiesmanns Tal, In der Höhe, Goes Tal, Am Bönwege /<br />
Hinter Disteln, Das Hochlaer Hohefeld, Das Bockholter Hohefeld, An der Landwehr, Hinter der<br />
Landwehr, Köttling, Malters Feld, Ringlandwehr, Aufm Heggerchen, Siepen /<br />
Bockholter Feld, Am Wahrbäumchen, An Obstmannslinde, Pieplandwehr, Im Riedekamp, Im<br />
Sundern, Tiesstück, Beisinger Feld, Schlüterskamp, In der Moorbecke, Die Mettwurst, Mollbecktal,<br />
Kindermannskamp, Im Orot, Beisinger Feld, An der Mollbeck, Am Beisinger Kirchweg<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
umfasst den landwirtschaftlich geprägten<br />
Freiraum des westlichen Recklinghauser<br />
Lößrückens mit weiten Ackerfluren,<br />
zahlreichen Alleen, Feldgehölzen<br />
und einigen kleinen Wald- und<br />
Grünlandinseln<br />
Größe:<br />
452,01 ha<br />
5 Teilflächen<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel erstreckt sich in Südwest-Nordost-<br />
Ausrichtung in vier Teilräumen sehr unterschiedlicher Größe rund um das<br />
autobahnmäßig ausgebaute Kreuz der A 43 und der L 511 nordöstlich von<br />
<strong>Recklinghausen</strong> und wird von diesen überwiegend in Dammlage verlaufenden<br />
Verkehrswegen zerschnitten.<br />
- Der nordöstliche Teilraum (ca. 180 ha) erstreckt sich in Nord-Süd-<br />
Ausrichtung über ca. 1500 – 2300 m von der Straße „Am Weiher“ am<br />
Ortsrand von Speckhorn im Norden bis zur L 511 am Ortsrand von<br />
<strong>Recklinghausen</strong> im Süden und in Ost-West-Ausrichtung von der A 43<br />
in Westen bis zum Mollbecktal und dem Rodelberg entlang der Halterner<br />
Straße (L 551) im Osten.<br />
- Der südöstliche Teilraum (ca. 21 ha) westlich des Paulus-Viertels in<br />
<strong>Recklinghausen</strong> erstreckt sich in Nord-Süd-Ausrichtung über ca. 900 m<br />
zwischen dem Westerholter Weg im Norden und dem Straßenkreuz der<br />
A 43 mit der Hertener Straße (B225) im Süden und in Ost-West-<br />
Ausrichtung über ca. 320 m zwischen der A 43 im Westen und dem<br />
Westring (B 225) zwischen Westerholter Weg und Herten Straße am<br />
Ortsrand von <strong>Recklinghausen</strong> im Osten.<br />
- Der südwestliche Teilraum (ca. 82 ha) zwischen Herten-Scherlebeck<br />
und der A 43 wird durch die ehemaligen Zechenbahntrasse gegliedert<br />
und erstreckt sich in Nord-Süd-Ausrichtung über ca. 1450 m von der L<br />
511 und dem Straßenkreuz im Norden bis zum südlichen Ende der<br />
Marpenstraße im Süden und in Ost-West-Ausrichtung über ca. 1800 m<br />
zwischen der Altenburger Straße am nördlichen Ortsrand von Herten-<br />
Disteln (bzw. ca. 1150 m vom Kellergatt) und der A 43 im Osten<br />
- Der nordwestliche Teilraum (ca. 171 ha) erstreckt sich in Nord-Süd-<br />
Ausrichtung über ca. 3000 m von der Bauernschaft Siepen und dem A<br />
43-Rastplatz An der Schultenheide im Norden bis zur L 511 im Süden<br />
und in Ost-West-Ausrichtung über bis zu ca. 1000 m vom Ortsrand<br />
Scherlebecks im Westen bis zur A 43 im Osten<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
- 6.3 I.I Feldfluren zwischen <strong>Recklinghausen</strong>, Scherlebeck und<br />
Speckhorn<br />
entspricht den Schutzgebieten<br />
- NSG Nr. 7 „Kellergatt“, tlw.<br />
- NSG Nr. 8 „Pothgraben und Goestal“, tlw.<br />
- LB Nr. 7 „Blitzkuhle“,<br />
- LB Nr. 8 „Mollbecktal“<br />
- LSG Nr. 3 „Westlicher Höhenrücken", tlw.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft u. landschaftsorientierten Erholung<br />
(mit Ausnahme von: Randbereiche am östlichen Ortsrand von Scherlebeck, Randbereiche am<br />
nördlichen Ortsrand von Hochlar, Bereich zwischen A43 und Paulus-Viertel)<br />
- Regionaler Grünzug<br />
(mit Ausnahme der Siedlungsrandbereiche)<br />
- Waldbereich (Mollbecktal und Rodelberg, Pothmanns Busch und Blitzkuhle)<br />
- Bereich zum Schutz der Natur (Pothmanns Busch und Kellergatt,<br />
Pothgraben, Mollbeckteiche, Quellbereich des Grenzgrabens)
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 119<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />
1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- VB-MS-4308-018 tlw. (Gewässersystem Silvertbach …), VB-MS-4308-<br />
020 (Ahornallee nördlich Scherlebeck), VB-MS-4308-026 (Wiesental<br />
bei Hochlar), VB-MS-4308-027 tlw. (Waldstück nördlich Disteln), VB-<br />
MS-4308-029 (Landwirtschaftlicher Bereich nördlich Hochlar), VB-MS-<br />
4308-030 tlw. (Gewässerverlauf Resser Bach und angrenzende Waldflächen),VB-MS-4309-028<br />
(Wiesenmulde zwischen BAB43 und<br />
B225),VB-MS-4309-008 (Alleen und angrenzende innerstädtische Freiflächen)<br />
Entwicklungsziel I.I<br />
"Erhaltung"<br />
- Erhaltung des landwirtschaftlich<br />
geprägten Freiraumes und seiner<br />
Nutzungsstrukturen (landwirtschaftliche<br />
Kernzone)<br />
- Erhaltung der vorhandenen Landschaftsstrukturen<br />
und des Kleinreliefs<br />
- Erhaltung der wertvollen Einzelbiotope<br />
wie Alleen, Baumreihen und<br />
Hecken<br />
- Erhaltung des Grünlandanteils<br />
- Erhaltung der Waldflächen<br />
- Erhaltung von Alt- und Totholz<br />
Das LANUV führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopkatasterfläche: BK-4308-0145 tlw. (Ahornalleen nördlich von<br />
Scherlebeck und bei Bockholt), BK-4308-0146 (Waldbereiche nordöstlich<br />
von Disteln), BK-4308-0147 (Eichengehölz und Hohlweg zwischen<br />
Blitzkuhle und Marpenstraße), BK-4308-0148 (Lindenallee an der Blitzkuhle),<br />
BK-4308-0156 tlw. (Grünland und Röhricht am Oberlauf des<br />
Resser Baches), BK-4309-0110 (Lindenalleen zwischen Mollbeck und<br />
der A 43), BK-4309-0111 (Goestal und Wiesmanns Tal), BK-4309-0113<br />
tlw. (Mollbecktal)<br />
- Gesetzlich geschützte Biotope: GB-4308-0114 (naturnahes Binnengewässer)<br />
- Alleenkataster: AL-RE-9009 (Sommerlinden-Allee an der Straße Blitzkuhle),<br />
AL-RE-9012 tlw. (Lindenalleen zwischen Mollbeck und der A 43)<br />
Bei diesem Entwicklungsbereich handelt es um das westliche Drittel des<br />
Recklinghauser Lößrückens, der sich als Kammlinie in einem Bogen um<br />
<strong>Recklinghausen</strong> zieht und gleichzeitig die Wasserscheide zwischen Emscher<br />
und Lippe darstellt. Die Kammlinie verläuft vom Übergang zum Buerschen<br />
Höhenrücken bei Westerholt mit ca. 70 m beginnend über die Wassertürme<br />
Herten-Scherlebeck (109,9 m) und Westcharweg (108 m) bis zur<br />
Speckhorner Straße (100 m) und die künstliche Erhebung des Rodelberges<br />
(ca. 125 m). Auf der südlichen Seite steigt das Gelände vom Resser Bach<br />
im Bereich der Kaiserstraße/Akkoallee mit ca. 60 m rasch bis zu den Wassertürmen<br />
auf der Kammlinie an, um in Richtung Norden (Speckhorn,<br />
Börster Weg, Alt-Oer, Oer-Erkenschwick) allmählicher wieder auf ca. 70 -<br />
80 m abzufallen.<br />
Die Böden in diesem Teil der landwirtschaftlichen Kernzone - überwiegend<br />
mit Intensivkulturen - weisen einen hohen Lössanteil (Lösslehm), nordöstlich<br />
auch Sandlöss auf. In der standfesten Auflage sind vor allem im Südwesten<br />
einige zum Teil sehr gut ausgeformte Trockentälchen mit steilen<br />
Geländekanten und Hohlwege ausgebildet<br />
(Trockentälchen: Pothgraben BK-4308-0149, Goestal, Wiesmannstal BK-4309-0111, NSG Nr. 8, BK-<br />
4309-0113, LB Nr. 8)<br />
(Hohlwege: An den Straßen „Blitzkuhle“ BK-4308-0148 / Arnsstraße / Bockholter Straße / Westerholter<br />
Straße / Landwehr, Im Stübbenberg, Speckhorner Straße, Zum Rodelberg tlw. und das Mollbecktal<br />
BK-4309-0113).<br />
Der Waldanteil ist gering (NSG Nr. 7, LB Nr. 7, LB Nr. 8).<br />
Preußische Uraufnahme ca. 1842, HK 25,<br />
6.3<br />
mit Überlagerung durch den Entwicklungszielraums<br />
Nördlich der L 511 sind zum Teil alte, wertvolle Alleen (BK-4308-0145 tlw., BK-<br />
4309-0110, AL-RE-9012) entlang der alten, oftmals ehemaligen Hohlwegestrukturen<br />
das bestimmende Landschaftselement in dem ansonsten strukturell und<br />
hinsichtlich der Biotopvielfalt verarmten und durch die Verkehrsachsen<br />
überformten Freiraum.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 120<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Erhaltung und Optimierung des<br />
Grünzuges des Regionalplanes<br />
- Erhaltung und Optimierung der Erholungsfunktion<br />
- Erhaltung und Optimierung der<br />
Ausgleichs- und Immissionsschutzfunktionen<br />
und luftklimatischen Erneuerungs-<br />
und Austauschfunktionen<br />
Preußische Landesaufnahme 1895 HK 25 NE Neuaufnahme TK 25 mit<br />
Entwicklungszielraum mit Überlagerung durch Entwicklungszielraums 6.3<br />
6.3 und<br />
Biotopkatasterflächen<br />
Die Erhaltung und Optimierung der vorhandenen Nutzungs- und Biotopstrukturen<br />
in dieser überwiegend offenen Feldflur ist eine wichtige Voraussetzung<br />
zur Erhaltung des regionalen Grünzuges.<br />
Im Wechsel der freien Feldfluren mit der landschaftsprägenden Wirkung der<br />
Trockentälchen mit ihren Geländekanten, der Siepen und Alleen zeigt sich<br />
ein überwiegend offenes Landschaftsbild. Lage, zusammenhängende Größe,<br />
Erschließung und Nutzbarkeit für Spaziergänger und Radfahrer sorgen<br />
zum einen für eine relativ intensive stadtnahe Erholungsnutzung und leiten<br />
zum anderen über in die attraktiven Bachauenbereiche des Loemühlenbachsystems<br />
und des Silvertbachsystems.<br />
Der Ausbau des linearen Grünbereiches (Entwicklungsziel I.III Erhaltung<br />
der Freiraumfunktion der städtischen Grünzüge) der ehemaligen Zechenund<br />
Hafenbahnen (Entwicklungszielraum 2.2) zu Fuß- und Radwegeverbindungen,<br />
der sich im Landschaftsplan Emscherniederung fortsetzt, ermöglicht<br />
straßenunabhängige regionale Raumverbindungen zwischen Herten<br />
(Hafen Wanne-Ost, Hafen Julia), <strong>Recklinghausen</strong>-Suderwich und König<br />
Ludwig (Hafen König-Ludwig) bzw. Castrop-Rauxel Pöppinghausen und<br />
Oer-Erkenschwick in Ost-West-Richtung und mit Marl und Herne in Nord-<br />
Süd-Richtung.<br />
Innerstädtisch verbindet er die nördlich liegenden Grünzüge Langenbochum-Scherlebeck<br />
und ehemalige Zeche Scherlebeck (EZ 2.1 I.III) mit den<br />
direkt südlich anschließenden Bereich des Landschaftsplanes Emscherniederung<br />
(11.2 I.III – Backumer Tal) zu einem sowohl gliederndem wie verbindendem<br />
grünen Band zwischen den Ortsteilen Langenbochum, Scherlebeck,<br />
Paschenberg, Backum und Disteln.<br />
Sowohl die lineare Ost-West-Verbindung als auch die Verknüpfung der<br />
städtischen Grünzüge in Nord-Süd-Ausrichtung dienen der ruhigen Freizeitund<br />
Erholungsnutzung.<br />
Das Klima- und Umweltprojekt „Allee des Wandels“ der Stadt Herten entlang<br />
der Zechenbahntrasse wertet diese lineare Grün- und Wegeverbindung<br />
weiter auf. Durch angepasste Ausgestaltung und Nutzerlenkung hinsichtlich<br />
Platzierung, Gestaltung und Ausstattung können die Interessen der<br />
Erholungsnutzung und Klima- und Umweltinformation und die ökologischen<br />
Interessen der Schutzgebietsausweisung verbunden werden.<br />
A 43 und L 511 schränken allerdings den Zugang zur freien Landschaft<br />
durch ihre überwiegende Dammlage und Über- und Unterführungen ein.<br />
Der offene Landschaftsraum hat wichtige Ausgleichs- und Pufferfunktionen<br />
zu erfüllen die zum einen aufgrund der morphologischen Struktur begünstigt,<br />
zum anderen aufgrund der bestehenden verkehrlichen Zerschneidungseffekte<br />
behindert werden.<br />
Grundwasseranreicherung, Schadstofffilterung und Frischluftproduktion<br />
gehören ebenso zu den Aufgaben des Raumes, der diese Funktionen<br />
durch das Relief und Temperaturgegensätze zwischen Innenstadt und<br />
Außenraum unterstützt.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 121<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
6.4 Recklinghauser Lößrücken zwischen <strong>Recklinghausen</strong>, Speckhorn, Suderwich,<br />
Oer-Erkenschwick und Horneburg<br />
Feldfluren<br />
Auf dem Romberg, In der Bockstrieb, An der Landwehr, An der Alstedde, Im Langenwann, Im<br />
Grunde, Lindenkämpe, Schliggen, Westfeld, Auf dem Stenecker, Plas, Adersberg, Am Bokum,<br />
Schultenfeld / Geistfeld, Schulte-Uhlenbrock, Esseler Heide , Voßacker, Im Rigol, Hinsberg,<br />
Hunnebrink, Langestrüke, Kersekamp, Im Pläsken, Palmhiege, Loh, Das Lohfeld, Vor<br />
dem Hausloh, Behrbom, Bokenäcker, An der Höchte, Wittbusch, Bokskamp, Vosskuhle, Hohe<br />
Schlenke, Dornenkämpe, Am Sohl, Hohefeld, Heiligenkamp, Bonacker, Becklem, Orot,<br />
Suerkamp, Bruch, Heide, Die Esselsche, Hoher Kamp, Horneburger Feld, Breites Feld, Breimanns<br />
Kamp<br />
und Waldbereiche<br />
Lohfeld, Neuhaus<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
umfasst den landwirtschaftlich geprägten<br />
großen Freiraum des mittleren und<br />
östlichen Recklinghauser Lößrückens<br />
mit weiten Ackerfluren, einigen Feldgehölzen,<br />
Baumreihen und Alleen und<br />
kleinen Wald- und Grünlandinseln<br />
Größe:<br />
1230,40 ha<br />
2 Teilflächen<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel erstreckt sich zwischen Speckhorn im<br />
Westen und Horneburg im Osten als s-förmiges Band nördlich und nordöstlich<br />
um <strong>Recklinghausen</strong> und westlich, südlich und östlich um Oer-<br />
Erkenschwick in Nord-Süd-Ausrichtung über unterschiedliche durch Ortslagen<br />
oder Gewässerauen gebildete Distanzen von im Mittel 1100 – 3300 m<br />
und in Ost-West-Ausrichtung über ca. 7600 m zwischen dem Mollbecktal im<br />
Westen und der Ortslage von Horneburg im Osten. Mehrere zentrale Verkehrswege<br />
zerschneiden den Raum (L 551 Halterner Straße, die Bahnlinie<br />
nach Münster, K 19 Oerweg / Recklinghäuser Straße, L 511 Devensstraße,<br />
L 889 Esseler Straße, L 610 Dortmunder Straße / L 511 Horneburger Straße<br />
/ Landwehrring, K 15 Hochfeld, L 610 Verbandsstraße, K 43 Ewaldstraße /<br />
Friedrich-Ebert-Straße).<br />
- Der Bereich zwischen Speckhorn und dem Recklinghäuser Nordviertel<br />
erstreckt sich in Nord-Süd-Ausrichtung über ca. 1100 - 1500 m vom<br />
Ortsrand Speckhorns (Reiffstraße/Alstedde) im Norden bis zum Ortsrand<br />
des Nordviertels von <strong>Recklinghausen</strong> (Nordcharweg) im Süden<br />
und in Ost-West-Ausrichtung über ca. 700 - 1500 m vom Mollbecktal im<br />
Westen bis zur Bahnlinie nach Münster im Osten.<br />
- Der Bereich zwischen Oer bzw. Alt-Oer und <strong>Recklinghausen</strong>-Ost erstreckt<br />
sich in Nord-Süd-Ausrichtung über ca. 1500 - 2500 vom Ortsrand<br />
von Börste (Auf dem Stenacker), dem Börster Weg und dem Ortsrand<br />
von Oer (Uferweg / Geistfeldweg) im Norden bis zum sehr unregelmäßigen<br />
Ortsrand von <strong>Recklinghausen</strong>-Ost (Oerweg, Marienburger<br />
Straße) im Süden und in Ost-West-Ausrichtung über ca. 2400 - 3400 m<br />
von der Bahnlinie nach Münster im Westen bis zum Ortsrand von Oer-<br />
Erkenschwick im Osten und der L 610 Dortmunder Straße / L 511 Horneburgerstraße<br />
im Südosten. Die Bachauenbereiche des Börster Baches<br />
und des Silvertbaches gliedern dabei den Lößrücken und das<br />
Landschaftsbild.<br />
- Der Bereich zwischen Oer-Erkenschwick, Essel, <strong>Recklinghausen</strong>-<br />
Berghausen und <strong>Recklinghausen</strong>-Ost erstreckt sich in Nord-Süd-<br />
Ausrichtung über ca.1500 - 2500 m vom Ortsrand Oer-Erkenschwicks<br />
(L 511 Horneburger Straße) im Norden bis zum Johannistal und der<br />
Brehlohstraße (<strong>Recklinghausen</strong>-Berghausen) im Süden und in Ost-<br />
West-Ausrichtung über ca. 600 - 1600 m vom Ortsrand von <strong>Recklinghausen</strong>-Ost<br />
und dem Johannistal im Westen bis zur Ortslage Essels<br />
und der Esseler Straße im Osten.<br />
- Der Bereich zwischen Oer-Erkenschwick, Horneburg, Suderwich und<br />
Essel erstreckt sich in Nord-Süd-Ausrichtung über ca. 1500 - 2500 m<br />
vom Ortsrand Oer-Erkenschwicks (L 511 Horneburger Straße) und der<br />
Ortsumgehung Horneburgs (Landwehrring) im Norden bis zu den Straßen<br />
Hochfeld, Im Wittbusch und Heiligenkamp (Suderwich) im Süden<br />
und in Ost-West-Ausrichtung über ca. 2000 – 3300 m von der Ortslage<br />
Essels und der Esseler Straße im Westen bis zur Ortslage Horneburgs<br />
im Osten. Die Bachauenbereiche von Esseler Bruchgraben und Breiter<br />
Bach gliedern dabei das Landschaftsbild der offenen Feldfluren mit<br />
nordöstlicher Ausrichtung auf die Lippe.<br />
- Der Bereich zwischen Oer-Erkenschwick, Rapen und Horneburg erstreckt<br />
sich in Nord-Süd-Ausrichtung über ca. 900 – 1200 m vom Krikedillweg<br />
(Rapen) im Norden bis zur Ortsumgehung Horneburgs (Landwehrring)<br />
im Süden und in Ost-West-Ausrichtung über ca. 100 – 750 m<br />
von der Straße Schüttacker (Oer-Erkenschwick) im Westen bis zur<br />
Schachtstraße im Nordosten und dem Sauerkampgraben im Südosten.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 122<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Die ausgebauten Abwasserkanäle Westerbach und Steinrapener Bach<br />
zergliedern dabei diesen Übergangsbereich zum Landschaftsraum der<br />
Haard.<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
- 6.4 I.I Recklinghäuser Lößrücken zwischen <strong>Recklinghausen</strong>,<br />
Speckhorn, Suderwich, Oer-Erkenschwick und Horneburg - Feldfluren<br />
und Waldbereiche<br />
entspricht den Schutzgebieten<br />
- NSG Nr. 15 „Das Loh“<br />
- ND Nr. 4 „Hagelkreuz bei Essel“<br />
- LB Nr. 9 „Hohlweg an der Landwehr“,<br />
- LB Nr. 10 „Stieleichen Feldgehölz am Westfeldweg“<br />
- LB Nr. 13 „Uferweg in Alt-Oer“<br />
- LB Nr. 15 „Geländekante auf dem Behrboom“<br />
- LB Nr. 16 „Hohlwege bei Essel“<br />
- LB Nr. 17 „Grünland im Esseler Bruch“<br />
- LSG Nr. 6 „Westlicher Höhenrücken"<br />
- LSG Nr. 8, „Essel / Westerbach“, tlw.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich<br />
(mit Ausnahme von: Randbereiche am nördlichen Ortsrand von <strong>Recklinghausen</strong> und Suderwich<br />
- Nordcharweg, Oerweg, Marienburger Straße, Esseler Straße/Hochfeld; Randbereiche am<br />
südöstlichen und am östlichen Ortsrand von Oer-Erkenschwick – Vossacker; Auf dem Kolven,<br />
Schüttacker)<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft u. landschaftsorientierten Erholung<br />
(mit Ausnahme von: Randbereiche am nördlichen Ortsrand von <strong>Recklinghausen</strong> und Suderwich,<br />
Windkonzentrationszone östlich von Börste; Randbereiche am Ortsrand von Oer-Erkenschwick)<br />
- Regionaler Grünzug<br />
(mit Ausnahme der Siedlungsrandbereiche)<br />
- Waldbereich (Das Loh, Wald- und Bachauenbereich zwischen Steinrapener<br />
Bach und Ewaldstraße)<br />
- Bereich zum Schutz der Natur (Randbereiche der Bachauen von<br />
Börster Bach und Silvertbach, Waldbereich Das Loh, Bachauen von<br />
Steinrapener Bach und Westerbach)<br />
- Allgemeiner Siedlungsbereich (Randbereiche am Ortsrand von <strong>Recklinghausen</strong><br />
und Suderwich - Nordcharweg, Oerweg, Marienburger Straße,<br />
Esseler Straße/Hochfeld; Randbereiche am südöstlichen und am<br />
östlichen Ortsrand von Oer-Erkenschwick – Vossacker; Auf dem Kolven,<br />
Schüttacker)<br />
- Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (Randbereiche der<br />
Oer-Erkenschwicker Gewerbegebiete Horneburger Straße Süd und Hübelkamp)<br />
- Konzentrationszone (FNP) für die Windenergie <strong>Recklinghausen</strong><br />
- Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr<br />
(Bedarfsplanmaßnahmen L 889n)<br />
Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />
1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- VB-MS-4308-018 tlw. (Gewässersystem Silvertbach …Mollbecktal,<br />
Silvertbachquelle und Alt-Oer), VB-MS-4308-020 (Ahornallee nördlich<br />
Scherle-beck), VB-MS-4308-026 (Wiesental bei Hochlar), VB-MS-4308-<br />
027 tlw. (Waldstück nördlich Disteln), VB-MS-4308-029 (Landwirtschaftlicher<br />
Bereich nördlich Hochlar), VB-MS-4308-030 tlw. (Gewässerverlauf<br />
Resser Bach und angrenzende Waldflächen), VB-4309-006 tlw.<br />
(Gewässersystem Dattelner Mühlenbach, Westerbach, Steinrapener<br />
Bach und Dümmerbach mit angrenzenden Flächen), VB-MS-4309-010<br />
(ehemalige Ziegeleigrube am Nordostrand von <strong>Recklinghausen</strong>), VB-<br />
4309-011 (Esseler Bruch), VB-4309-013 (Wald und Grünland bei Haus<br />
Waldesruh, Trockental "Wember-Loh"), VB-4309-016 (Freiraumkorridor<br />
östlich von <strong>Recklinghausen</strong><br />
Das LANUV führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopkatasterfläche: BK-4309-0109 (Hohlweg in der Flur "An der Landwehr"<br />
südlich von Speckhorn), BK-4309-0118 (Hohlweg südwestlich von<br />
Alt-Oer),BK-4309-0121 (Obstbaumweide am Hof Heine südlich von Alt-
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 123<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Oer), BK-4309-0122 (Ehemalige Ziegeleigrube an der "Langen Wanne"),<br />
BK-4309-0124 (Stieleichen-Feldgehölz westlich von Alt-Oer), BK-<br />
4309-0126 (Hohlweg östlich von Berghausen), BK-4309-0127 (Kleingehölze<br />
und Ackerrain an der Bergstraße nördlich von Berghausen), BK-<br />
4309-0129 (Feldhecke an der Flur „Behrbom“ westlich von Suderwich),<br />
BK-4309-0130 (Hohlwege bei "Appelhoff" nordwestlich von Essel), BK-<br />
4309-0131 (Hohlweg bei "Heine" südwestlich von Essel), BK -4309-<br />
0134 tlw. (Kleingehölze im Esseler Bruch), BK-4309-0137 tlw. (Alleen<br />
nördlich und südlich von Essel), BK-4309-0151 tlw. (Obstweiden und<br />
Kleingehölze am Westerbach bei "Wiesmann"), BK-4309-0152<br />
tlw.(Grünland und Feldgehölze am Steinrapener Bach)<br />
- Alleenkataster: AL-RE-0090 (Allee am Oerweg (K 10)), AL-RE-0098 tlw.<br />
(Allee an der Ewaldstrasse (K 43)), AL-RE-9016 tlw. (Lindenalleen nördlich<br />
und südlich von Essel), AL-RE-9017 (Lindenallee an der L 610 östlich<br />
von Erkenschwick), AL-RE-9035 (Winterlindenallee an der Devensstraße)<br />
Entwicklungsziel I.I<br />
"Erhaltung"<br />
- Erhaltung des landwirtschaftlich<br />
geprägten Freiraumes und seiner<br />
Nutzungsstrukturen (landwirtschaftliche<br />
Kernzone)<br />
- Erhaltung der vorhandenen Landschaftsstrukturen<br />
und des Kleinreliefs<br />
- Erhaltung wertvoller Einzelbiotope<br />
wie Hohlwege, Feldgehölze, Hecken,<br />
Baumreihen, Alleen, und<br />
bäuerliche Hof- und Nutzungsstrukturen<br />
- Erhaltung des Grünlandanteils,<br />
maßvolle Anreicherung bei möglichen<br />
Um- und Folgenutzungen<br />
- Erhaltung der Waldflächen, maßvolle<br />
Anreicherung bei möglichen<br />
Um- und Folgenutzungen<br />
- Erhaltung von Alt- und Totholz<br />
Bei diesem Entwicklungsbereich handelt es um die mittleren und östlichen<br />
zwei Drittel des Recklinghauser Lößrückens, der sich als Kammlinie in einem<br />
Bogen um <strong>Recklinghausen</strong> zieht und gleichzeitig die Wasserscheide<br />
zwischen Emscher und Lippe darstellt. Die Kammlinie verläuft nördlich des<br />
Nordfriedhofes bei ca. 100 m, fällt im Bereich der Sportplätze an der „Lange<br />
Wanne“ auf ca. 93 m und steigt dann <strong>Recklinghausen</strong>-Ost querend wieder<br />
auf bis zu 113 m am Fritzberg an. Von dort fällt sie entlang des Lohweges<br />
auf ca. 100 m und weiter zwischen Essel und Suderwich hindurch entlang<br />
des Hochfelds (ca. 80 m) und südlich von Horneburg bis sie bei Datteln-<br />
Meckinghoven (ca. 56 m) ausläuft. Die „Flanken“ sind insgesamt „steiler“,<br />
sowohl in Richtung Süden (vom Fritzberg zum Wohngebiet Quellberg bis zu<br />
8%) als auch in Richtung Norden (vom Lohweg nach Essel ca. 4%). Nach<br />
Norden und Nordosten läuft das Gelände flachwellig in das Bachauensystem<br />
des Silvertbaches und des Dattelner Mühlenbaches aus. Oer-<br />
Erkenschwick liegt auf einer leichten Welle (Oer-Sinsener Flachwellen, ca.<br />
70 - 80 m) die die beiden Bachsystem trennt.<br />
Die planungsrechtlich abgesicherte, ca. 25 ha große Konzentrationszone für<br />
Windenergie der Stadt <strong>Recklinghausen</strong> entlang der Kammlinie des Lößrückens<br />
im Bereich der Gewannung Schliggen südöstlich von Börste nutzt die<br />
Lage und Windhöffigkeit mit vier vorhandenen Anlagen.<br />
Die reinen Lößböden in dieser landwirtschaftlichen Kernzone werden nur<br />
durch einige Bach- und Flussablagerungen und wenige Moränenkuppen<br />
unterbrochen; nach Norden laufen sie über Sandlössinseln (Speckhorn/Börste,<br />
Alt-Oer, Rapen) in die Sande der Haard aus. Großflächige<br />
Ackerkulturen prägen überwiegend die von alters her intensive Landnutzung<br />
dieser offenen, waldarmen Kulturlandschaft in Kombination mit nur wenigen<br />
vernetzenden Gehölz- und Wiesenstrukturen entlang morphologischer (Siepen,<br />
Hohlwege) und historischer (Wege-) Strukturen (Stadtlandwehr). Zwar<br />
steht der Erhalt der Landschaftsstruktur in ihrer Ausprägung als hauptsächlich<br />
landwirtschaftlich genutzter Freiraum im Vordergrund – eine maßvolle<br />
Aufwertung mit ökologisch bedeutsamen und landschaftsbelebenden Strukturen,<br />
zum Schutz vor Winderosion und zur Ergänzung von Refugial- und<br />
Regenerationsräumen z. B. im Rahmen möglicher Um- und Folgenutzungen<br />
ist sinnvoll und erforderlich. Zur Erhaltung des typischen Landschaftscharakters<br />
tragen insbesondere die Erhaltung, Sicherung und Optimierung und wo<br />
möglich auch Anreicherung und Vernetzung der nur noch lückenhaft vorhandenen<br />
bzw. ausgedünnten linearen und punktuellen Biotopstrukturen<br />
bei. Dazu gehören insbesondere:<br />
Hohlwege,<br />
„An der Landwehr“ südlich von Speckhorn/BK-4309-0109/LB Nr. 9 (ca. 400 m langer bis zu 2,5<br />
m tief in den Sandlöss eingeschnittener, gut erhaltener Hohlweg mit im Norden grasbewachsener<br />
Sohle, Stieleichen-Baumhecken (bis 70 cm Ø), einzelnen alten Buchen und Eschen und<br />
Gebüschunterwuchs aus Schlehe und Holunder; im Süden asphaltierter Fahrweg)<br />
Hohlweg südwestlich von Alt-Oer/BK-4309-0118/LB Nr. 13 (ca. 400 m langer bis zu 2,5 m tief in<br />
den Sandlöss eingeschnittener Hohlweg mit grasbewachsener Sohle, Stieleichen-Baumhecken<br />
(bis 70 cm Ø, Baumhöhlen), einzelne sehr alte Eschen (bis 1,2 m Ø), Gebüschunterwuchs aus<br />
Schlehe und Holunder),<br />
Hohlwege bei „Appelhoff“ nordwestlich von Essel/BK-4309-0130/LB Nr. 16 (ca. 450 m langer<br />
bis zu 3 m tief in den Lößuntergrund eingeschnittener Hohlweg mit grasbewachsener Sohle,<br />
altholzreiche Stieleichen-Baumhecken im starken Baumholzalter (bis 90 cm Ø), Gebüschunterwuchs<br />
aus Holunder. Etwas südlich befindet sich ein zweiter ca. 100 m langer und ca. 2 m eingeschnittener<br />
Hohlweg mit alten Steileichen an einer wenig befahrenen Anliegerstraße),<br />
Hohlweg bei „Heine“ südwestlich Essel/BK-4309-0131/LB Nr. 16 (gegabelter ca. 100 bzw. 140<br />
m langer 1 – 2 m tief in den Sandlöss eingeschnittener Hohlweg, mit altholzreicher Gehölzbestockung<br />
aus Stieleichen (bis 80 cm Ø), Gebüschunterwuchs aus Holunder, alten Weißdornbüschen,<br />
Brombeere und mehreren Farnarten),<br />
Hohlweg östlich von Berghausen/BK-4309-0126 (ca. 300 m langer bis zu 3 m tief in den Lößuntergrund<br />
eingeschnittener Hohlweg in der ausgeräumten Ackerflur mit grasbewachsener<br />
Sohle; landschaftsprägende, teils lückige Stieleichen-Baumhecken auf gut erhaltenen Hohlwegböschungen<br />
(bis max. 130 cm Ø))
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 124<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Erhaltung und Optimierung des<br />
Grünzuges des Regionalplanes<br />
- Erhaltung und Optimierung der Erholungsfunktion<br />
- Erhaltung und Optimierung der<br />
Ausgleichs- und Immissionsschutzfunktionen<br />
und luftklimatischen Erneuerungs-<br />
und Austauschfunktionen<br />
Feldgehölze,<br />
Stieleichen-Feldgehölz westlich von Alt-Oer/BK-4309-0124/LB Nr. 10 (ca. 400 m langes und 25<br />
m breites Stieleichengehölz im mittleren bis starken Baumholzalter (30 - 70 cm Ø), am Ostrand<br />
einige Buchen; Gebüschunterwuchs aus Holunder. Naturverjüngung findet sich nur vereinzelt,<br />
stärkeres Totholz fehlt ebenso wie ein Waldmantel),<br />
Kleingehölze … an der Bergstraße nördlich Berghausen/BK-4309-0127, (rechtwinklig abknickende<br />
ca. 170 m lange Baumhecke auf der Böschung eines Wege und einer ehemaligen, flachen<br />
Mergelgrube mit alten Stieleichen (bis 70 cm Ø) und Gebüschunterwuchs aus Holunder<br />
und Brombeere. Nach Norden setzt sich das Gehölz ca. 100 m entlang der Bergstraße mit<br />
Zwerg-Holunder fort),<br />
Feldhecke an der Flur „Behrbom“ westlich von Suderwich/BK-4309-0129/LB Nr. 15 (ca. 150 m<br />
lange und 5-10 m breite, dicht geschlossne Feldhecke auf einer südwest- bis südostexponierten<br />
Geländekante mit Schwarzem Holunder und Brombeeren und mehreren älteren Stieleichen als<br />
Überhälter),<br />
Kleingehölze im Esseler Bruch tlw./BK-4309-0134 (Das alte Niederungsgebiet ist heute stark<br />
entwässert und wird vor allem durch Äcker sowie durch Intensiv-Grünlandflächen eingenommen.<br />
Entlang überwiegend trockener Gräben und an Geländekanten stocken alte Stieleichenund<br />
Eschenreihen (Ø vereinzelt bis 90 cm), durchgewachsene Hecken und Feldgehölze),<br />
Grünland und Feldgehölze am Steinrapener Bach tlw./BK-4309-0152/LB Nr. 21, (am Südrand<br />
der Biotopkatasterfläche finden sich mehrere altholzreiche Laub-Feldgehölze mit hohem Anteile<br />
von Buchen, Eichen und Eschen (vereinzelt bis 1 m Ø) und eine wegbegleitende alte Stieleichenreihe,<br />
an die sich ein jüngerer Bergahorn-Bestand anschließt),<br />
Waldinseln,<br />
Laubwaldrest und Trockental am Lohweg bei Haus Waldesruh/BK-4309-0156/NSG Nr. 15 (altholzreicher<br />
Laubwaldrest, der mit einem Hohlweg, Baumreihen und Böschungshecken ein als<br />
Mähwiese intensiv genutztes Trockental umrahmt. Das Relikt des ehemals ausgedehnten Waldes<br />
„Das Loh“ weist - stark reliefiert über teils meterhohen Lössanwehungen - einen altholzreichen<br />
Buchenwald im starken Baumholzalter mit vielen Althölzern (bis 1 m Ø), einzelnen Tothölzern<br />
und verbreitete Relikte ehemaliger Niederwaldnutzung auf. Der Bestand ist unterwuchsarm<br />
und als Hallenwald ausgeprägt. Teils stocken auch Birken- bzw. Lärchenbestände im mittleren<br />
Baumholzalter und Im Nordosten ein älterer Stieleichenbestand. Die nach Nordosten gerichtete,<br />
etwa 50 m breite und maximal 10 m eingetiefte Talung mit ehemals episodischer, heute<br />
aber trockengelegter Wasserführung ist eiszeitlich entstanden und wird intensiv als<br />
Vielschnitt-Wiese bewirtschaftet. Die Trockenhangbereiche mit alten Eichen- und Holunderbeständen<br />
sowie ein etwa 80 m langer, 1-2 m eingetiefter Hohlweg im Osten sind auch für das<br />
Landschaftsbild und kulturhistorisch von Bedeutung),<br />
alte bäuerliche Hof- und Nutzungsstrukturen und<br />
Obstbaumweide am Hof Heine südlich von Alt-Oer/BK-4309-0121 (ca. 1 ha große, durch Pferde<br />
beweidete Grünlandfläche mit alters- und baumartenheterogenem - vor allem Apfel und Süßkirsche,<br />
wenige Pflaumen und Birnen - Obstbaumbestand),<br />
Ehemalige Ziegeleigrube an der Langen Wanne/BK-4309-0122 (ehemalige, 2-6 m gegenüber<br />
der Umgebung eingetiefte Ziegeleigrube mit welligem bis hügeligem Relief sowie Flach- und<br />
Steilböschungen. Bis auf ein zentral gelegenes, max. 0,5 m tiefes Kleingewässer mit dichter<br />
Wasserlinsen- und Schwimmblattvegetation und bedrängten Röhrichtgürtel wird die Fläche inzwischen<br />
vollständig von jungen Birken- und Weidengehölzen - im Osten und Norden auch älteren<br />
Baumbeständen - eingenommen),<br />
Obstweiden und Kleingehölze am Westerbach bei „Wiesmann“ tlw./BK-4309-0151 (teils beweidete<br />
ältere Obstwiesen und zwei altholzreiche Buchen-Eichen-Birken-Feldgehölze (bis 90 cm<br />
Ø) im Umfeld mehrerer alter Bauernhöfe),<br />
Alleen und Baumreihen<br />
Winterlindenallee an der Devensstraße/ AL-RE-9035,<br />
Lindenalleen an der Esseler Landstraße und der Lindenstraße/BK-4309-0137/ AL-RE-9016,<br />
Allee am Oerweg/AL-RE-0090,<br />
Allee an der Ewaldstrasse/ AL-RE-0098,<br />
Lindenallee an der L 610 östlich von Erkenschwick/ AL-RE-9017<br />
in dem ansonsten strukturell und hinsichtlich der Biotopvielfalt verarmten<br />
und durch die Verkehrsachsen überformten Freiraum. Diese wertvollen<br />
Relikte sind zum einen Refugiallebensräume u.a. für Gebüsch- und Höhlenbrüter<br />
und Altholzbesiedler in der ehemaligen, reich strukturierten Kulturlandschaft<br />
und zugleich Regenerationskerne zur Schaffung sinnvoller ökologischer<br />
Landschaftsstrukturen. Der Waldanteil ist extrem gering (NSG Nr. 15<br />
„Das Loh“).<br />
Die Erhaltung und Optimierung der vorhandenen Nutzungs- und Biotopstrukturen<br />
in dieser überwiegend offenen Feldflur ist eine wichtige Voraussetzung<br />
zur Erhaltung der regionalen Grünzüge sowohl in Nord-Süd-<br />
Ausrichtung mit ihren Verlängerungen in das Loemühlenbachsystem und in<br />
die Haard hinein als auch des regionalen Grünzuges in Ost-West-<br />
Ausrichtung, der hier den Landschaftsraum zwischen Herten, Marl, <strong>Recklinghausen</strong>,<br />
Oer-Erkenschwick und Datteln zusammenfasst.<br />
Das vorhandene Wirtschaftwegesystem ist gut ausgebaut und ist zumeist für<br />
eine extensive Erholungsnutzung geeignet, wird aber wie der Landschaftsraum<br />
selbst immer wieder durch die zahlreichen Verkehrswege zerschnitten.<br />
Die Bachauenbereiche von Esseler Bruchgraben, Westerbach und Steinrapener<br />
Bach mit ihrer Verbindungsfunktion(Entwicklungszielraum 6.3) sind<br />
daher auch für diese offene Agrarlandschaft das eigentliche Rückgrat der<br />
Erholungsnutzung.<br />
Der offene Landschaftsraum hat wichtige Ausgleichs- und Pufferfunktionen<br />
zu erfüllen die zum einen aufgrund der morphologischen Strukturen und<br />
Temperaturgegensätze (z.B. Kaltluftschneisen wie Im Langewann entlang<br />
der Bahnlinie, Hinsberg und das Loh Richtung Berghausen oder Westerbach<br />
in Oer-Erkenschwick) begünstigt, zum anderen aufgrund der bestehenden<br />
verkehrlichen Zerschneidungseffekte behindert werden.<br />
Grundwasseranreicherung, Schadstofffilterung und Frischluftproduktion<br />
gehören ebenso zu den Aufgaben des Raumes.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 125<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
7 Städtische Grünzüge und Entwicklungsbereiche, Oer-Erkenschwick<br />
Städtische Freiräume in Oer-Erkenschwick<br />
Der Entwicklungsraum umfasst die<br />
städtischen Grünzüge der ehemaligen<br />
Zeche und Zechenbahn Blumenthal /<br />
Haard - Ewald Fortsetzung, Bachstraße,<br />
Friedhof Oer und Esseler Heide<br />
und die potentiellen Entwicklungsbereiche<br />
der Stadt Oer-Erkenschwick im<br />
Geltungsbereich des Landschaftsplanes<br />
Größe:<br />
92,44 ha<br />
11 Teilflächen<br />
Der Bereich für den Entwicklungsraum erstreckt sich in linearen und flächigen<br />
Bestandteilen über Freiflächen, Grün- und Sportflächen, Grabeländer,<br />
Friedhöfe, die ehemalige in Ost-West-Richtung verlaufende Zechenbahn<br />
und die ehemalige Zeche Blumenthal / Haard - Ewald Fortsetzung im vom<br />
Landschaftsplan "Vestischer Höhenrücken" umfassten Stadtgebiet Oer-<br />
Erkenschwicks.<br />
Er umfasst die Bereiche für die Entwicklungsziele<br />
- 7.1 I.III Städtische Grünzüge, Oer-Erkenschwick: Grünzüge Zeche<br />
und Zechenbahn, Bachstraße, Friedhof Oer, Esseler Heide und<br />
Steinrapener Weg/<br />
- 7.2 I.II Städtische Entwicklungsbereiche Oer-Erkenschwick: Geistfeldweg,<br />
Schüttacker<br />
Für den Bereich des Entwicklungsraums werden keine Schutzausweisungen<br />
gem. §§ 20, 23, 26, 28 und 29 BNatSchG, Zweckbestimmungen<br />
für Brachflächen gem. § 24 LG NRW, forstliche Festsetzungen gem. §<br />
25 LG NRW oder Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
gem. § 26 LG NRW festgelegt.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (Grünzug Friedhof Oer, An der<br />
Feuerwache und Bachstraße, Zeche Blumenthal / Haard - Ewald Fortsetzung<br />
tlw.)<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft u. landschaftsorientierten Erholung<br />
(Grünzug Friedhof Oer)<br />
- Allgemeiner Siedlungsbereich (Grünzug ehemalige Zeche und Zechenbahn<br />
tlw., Grünzug Bachstraße tlw. (Am Hain), Grünzug Esseler Heide,<br />
Grünzug Steinrapener Weg, Entwicklungsbereiche Geistfeldweg und<br />
Schüttacker)<br />
- Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (Grünzug ehemalige<br />
Zeche und Zechenbahn tlw.)
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 126<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
7.1 Städtische Grünzüge, Oer-Erkenschwick<br />
(Grünzüge Zeche und Zechenbahn, Bachstraße, Friedhof Oer, Esseler Heide und<br />
Steinrapener Weg)<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
umfasst die Grünzüge der ehemaligen<br />
Zeche und Zechenbahn Blumenthal /<br />
Haard – Ewald Fortsetzung, Bachstraße,<br />
Friedhof Oer, Esseler Heide<br />
(Sportplatz und Grabeland) und Steinrapener<br />
Weg (Sportplatz).<br />
Größe:<br />
76,36 ha<br />
8 Teilflächen<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel erstreckt sich für<br />
- Grünzug ehem. Zeche u. Zechenbahn Blumenthal / Haard Ewald Forts.:<br />
für das Zechengelände in Nord-Süd-Ausrichtung bis zu ca. 750 m von<br />
der Klein Erkenschwicker Straße im Norden bis zur Ewaldstraße und<br />
der Werderstraße im Süden und ca. 1200 m in Ost-West-Ausrichtung<br />
von der Bebauung an der von Waldhausen Straße im Westen bis zur<br />
Holtgarde/Steinrapener Weg im Osten und<br />
für die Zechenbahn in Nord-Süd-Ausrichtung ca. 10 - 50 m Breite und<br />
ca. 4400 m in Ost-West-Ausrichtung von der Recklinghauser Straße im<br />
Westen bis zum Bogen der Bahn in Richtung Süden auf Höhe der<br />
Schachtstraße im Osten<br />
- Grünzug Bachstraße:<br />
für den Bereich „An der Feuerwache“ ca. 250 m in Nord-Süd-Ausrichtung<br />
und ca. 300 m in Ost-West-Ausrichtung und<br />
für den Bereich Bachstraße/Am Hain ca. 10 – 120 m Breite in Nord-<br />
Süd-Ausrichtung zwischen den Bebauungen an der Wiechertstraße im<br />
Norden und der Schumannstraße im Süden und ca. 500 m in Ost-West-<br />
Ausrichtung zwischen der Bebauung an der Haydnstraße im Westen<br />
und der Freiligrathstraße im Osten<br />
- Grünzug Friedhof Oer : ca. 90 m in Nord-Süd-Ausrichtung südlich des<br />
Geistfeldweges und ca. 130 m in Ost-West-Ausrichtung östlich der Esseler<br />
Straße.<br />
- Grünzug Esseler Heide (Titania Sportplatz/Grabeland Kiesenfeldweg):<br />
ca. 320 m in Nord-Süd-Ausrichtung südlich der Bebauung an der Oderstraße<br />
und ca. 160 m in Ost-West-Ausrichtung östlich der Esseler Str.<br />
- Grünzug Steinrapener Weg (Sportplatz FC 25): ca. 200 m in Nord-Süd-<br />
Ausrichtung nördlich der Ludwigstraße und ca. 200 m in Ost-West-<br />
Ausrichtung westlich des Steinrapener Weges.<br />
Für den Bereich des Entwicklungsziels<br />
- 7.1 I.III Städtische Grünzüge, Oer-Erkenschwick<br />
werden keine Schutzausweisungen gem. §§ 20, 23, 26, 28 und 29<br />
BNatSchG, Zweckbestimmungen für Brachflächen gem. § 24 LG NRW,<br />
forstliche Festsetzungen gem. § 25 LG NRW oder Entwicklungs-, Pflege-<br />
und Erschließungsmaßnahmen gem. § 26 LG NRW festgelegt.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (Grünzug Friedhof Oer, An<br />
der Feuerwache und Bachstraße, Zeche Blumenthal / Haard - Ewald<br />
Fortsetzung tlw.)<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft u. landschaftsorientierten Erholung<br />
(Grünzug Friedhof Oer)<br />
- Allgemeiner Siedlungsbereich (Grünzug ehemalige Zeche und Zechenbahn<br />
tlw., Grünzug Bachstraße tlw. (Am Hain), Grünzug Esseler<br />
Heide, Grünzug Steinrapener Weg<br />
- Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (Grünzug ehemalige<br />
Zeche und Zechenbahn tlw.)<br />
Entwicklungsziel I.III<br />
"Erhaltung der Freiraumfunktion<br />
der städtischen Grünzüge"<br />
Bei diesem Entwicklungsbereich handelt es sich innerstädtische Grünbereiche,<br />
Grabeländer, Friedhöfe und Sportanlagen, die das Stadtbild Oer-<br />
Erkenschwicks im Übergangsbereich zur freien Landschaft gliedern, als<br />
innerstädtische Naherholungsbereiche dienen und wichtige Klima-, Immissionsschutz-<br />
und Lärmschutzfunktionen erfüllen.<br />
Insbesondere der Grünzug ehemaligen Zeche und Zechenbahn Blumenthal<br />
/ Haard Ewald Fortsetzung bildet ein sowohl gliederndes wie verbindendes<br />
grünes Band zwischen den Ortsteilen Oer-Erkenschwicks. Zudem ermöglicht<br />
sein Ausbau zu Fuß- und Radwegeverbindungen straßenunabhängige<br />
regionale Raumverbindungen zwischen Marl im Westen, Datteln im Osten<br />
und Horneburg und Suderwich im Süden. Sowohl die lineare Ost-West-<br />
Verbindung als auch die städtischen Grünzüge dienen der zumeist ruhigen<br />
Freizeit- und Erholungsnutzung.<br />
Darüber hinaus erfüllen sie wichtige wohnbereichsnahe Klima- und Immissionsschutzfunktionen.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 127<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
7.2 Städtische Entwicklungsbereiche, Oer-Erkenschwick<br />
Geistfeldweg<br />
Schüttacker<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
umfasst in zwei Teilabschnitten die<br />
potentiellen Entwicklungsbereiche der<br />
Stadt Oer-Erkenschwick im Geltungsbereich<br />
des Landschaftsplanes.<br />
Größe:<br />
16,08 ha<br />
2 Teilflächen<br />
Die zwei Bereiche für das Entwicklungsziel befinden sich am Übergang zur<br />
freien Landschaft hin jeweils südlich von Oer und Rapen.<br />
- Der Entwicklungsbereich Geistfeldweg liegt mit einer Größe von 7,02<br />
ha südlich der ehemaligen Zechenbahn zwischen Esseler Straße im<br />
Westen und Geistfeldweg im Süden und Osten.<br />
- Der Entwicklungsbereich Schüttacker liegt mit einer Größe von 9,06 ha<br />
zwischen Ewaldstraße im Norden und dem Westerbach im Süden und<br />
zwischen Steinrapener Weg im Westen und „Schüttacker“ im Osten.<br />
Die Bereich für das Entwicklungsziel<br />
- 7.2 I.II Städtische Entwicklungsbereiche, Oer-Erkenschwick<br />
entspricht dem Schutzgebiet<br />
- temp. LSG Nr. 12 „Oer-Erkenschwick“<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Siedlungsbereich (Entwicklungsbereiche Geistfeldweg und<br />
Schüttacker)<br />
Entwicklungsziel I.II<br />
"Temporäre Erhaltung"<br />
- Erhaltung der überwiegend als<br />
Ackerflächen genutzten Freiräume<br />
bis zur Erstellung von Bebauungsplänen<br />
durch die Stadt Oer-<br />
Erkenschwick.<br />
Bei diesem Entwicklungsbereich handelt es sich um die ortsrandnahen<br />
Übergänge Oers und Rapens zur freien Landschaft hin. Die jetzigen Nutzungsstrukturen<br />
- ackerbauliche bzw. Grünlandbewirtschaftung - sollten bis<br />
zur Realisierung der Bauleitplanung erhalten bleiben.<br />
Die Einzelbäume an der Esseler Straße und die Baumreihe am Steinrapener<br />
Weg sollten als solche erhalten und gepflegt werden.<br />
- Erhaltung der der Einzelbäume an<br />
der Esseler Straße und der Baumreihe<br />
am Steinrapener Weg
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 128<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
8 Städtische Grünzüge und Entwicklungsbereiche, <strong>Recklinghausen</strong><br />
Städtische Freiräume in <strong>Recklinghausen</strong><br />
Der Entwicklungsraum umfasst die<br />
städtischen Grünzüge, Kleingartenanlagen<br />
und Friedhöfe und die potentiellen<br />
Entwicklungsbereiche der Stadt<br />
<strong>Recklinghausen</strong> im Geltungsbereich<br />
des Landschaftsplanes<br />
Größe:<br />
134,31 ha<br />
22 Teilflächen<br />
Der Bereich für den Entwicklungsraum erstreckt sich in linearen und flächigen<br />
Bestandteilen über Grün- und Sportflächen, Kleingärten, Friedhöfe, die<br />
ehemalige Zeche General Blumenthal 7 und Freiflächen im vom Landschaftsplan<br />
"Vestischer Höhenrücken" umfassten Stadtgebiet <strong>Recklinghausen</strong>s.<br />
Er umfasst die Bereiche für die Entwicklungsziele<br />
- 8.1 I.III Städtische Grünzüge, <strong>Recklinghausen</strong>: Grünzüge ehemalige<br />
Zeche General Blumenthal 7, Stadtgarten und Hinsberg / Kleingartenanlagen<br />
/ Friedhöfe<br />
- 8.2 I.II Städtische Entwicklungsbereiche, <strong>Recklinghausen</strong>: Knappschaftskrankenhaus,<br />
Nordviertel, Dortmunder Straße, Ickerottweg<br />
Für den Bereich des Entwicklungsraums werden keine Schutzausweisungen<br />
gem. §§ 20, 23, 26, 28 und 29 BNatSchG, Zweckbestimmungen<br />
für Brachflächen gem. § 24 LG NRW, forstliche Festsetzungen gem. §<br />
25 LG NRW oder Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
gem. § 26 LG NRW festgelegt.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (Grünzuge: ehemalige Zeche<br />
General Blumenthal 7, Stadtgarten, Hinsberg, August-Schmidt-Ring, In<br />
den Heuwiesen tlw. / Kleingartenanlagen: Im Stübbenfeld, Am Nordcharweg,<br />
Am Lohfeld / Friedhöfe: Bergfriedhof Hochlar, Nordfriedhof<br />
tlw., Friedhof Speckhorn, Friedhof Hillen, Friedhof Suderwich / Entwicklungsbereiche:<br />
Knappschaftskrankenhaus tlw., Ickerottweg tlw.)<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft u. landschaftsorientierten Erholung<br />
(Grünzug ehemalige Zeche General Blumenthal 7, ./ Kleingartenanlagen:<br />
Im Stübbenfeld, Am Lohfeld / Friedhof Speckhorn, Friedhof Hillen)<br />
- Bereich zum Schutz der Natur (Kleingartenanlage Am Lohfeld tlw.)<br />
- Regionaler Grünzug (Grünzug ehemalige Zeche General Blumenthal 7<br />
tlw. / Kleingartenanlage Im Stübbenfeld tlw.)<br />
- Allgemeiner Siedlungsbereich (Grünzuge: Hinsberg, Hillen tlw. / Kleingartenanlage<br />
Im Potenkamp / Entwicklungsbereiche: Knappschaftskrankenhaus<br />
tlw., Nordviertel, Dortmunder Straße / Friedhöfe: Nordfriedhof<br />
tlw.)<br />
- Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (Entwicklungsbereich<br />
Ickerottweg tlw.)<br />
Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />
1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
Biotopverbundsfläche: VB-MS-4309-008 (Alleen …, tlw.), VB-4309-012<br />
(Stadtgarten <strong>Recklinghausen</strong>), VB-4309-015 (NSG Becklemer Busch, Brachfläche<br />
nördlich des Güterbahnhofes <strong>Recklinghausen</strong>-Suderwich, tlw.), VB-<br />
4309-016 (Freiraumkorridor östlich von <strong>Recklinghausen</strong>, tlw.)
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 129<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
8.1 Städtische Grünzüge, <strong>Recklinghausen</strong><br />
(Grünzüge ehemalige Zeche General Blumenthal 7, Stadtgarten, Hinsberg, August-Schmidt-<br />
Ring, Hillen (In den Heuwiesen)<br />
Kleingartenanlagen: Im Stübbenfeld, Am Nordcharweg (Nordviertel), Im Potenkamp (südl.<br />
der Fachhochschule/Justizakademie), Hillen (Am Lohfeld)<br />
Friedhöfe: Bergfriedhof (Hochlar), Friedhof Speckhorn, Nordfriedhof, Friedhof Hillen (Höhenweg),<br />
Friedhof Suderwich)<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
umfasst die Grünzüge, Kleingartenanlagen<br />
und Friedhöfe der Stadt <strong>Recklinghausen</strong><br />
im Geltungsbereich des<br />
Landschaftsplanes.<br />
Größe:<br />
90,24 ha<br />
12 Teilflächen<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel erstreckt sich für<br />
- Grünzug ehem. Zeche General Blumenthal 7 und anschließender Hundeplatz:<br />
Das Geviert zwischen A43 im Westen, einem tlw. befestigten<br />
Feldweg im Norden, dem Westcharweg im Osten und der Dorstener<br />
Straße im Süden hat eine Ausdehnung von ca. 270 x 180 m und eine<br />
Fläche von ca. 2,77 ha.<br />
- Grünzug Stadtgarten: das Geviert zwischen Josef-Wulff-Straße im Westen,<br />
Cäcilienallee im Norden, Arenbergstraße im Osten und Dorstener<br />
Straße im Süden hat eine Ausdehnung von ca. 870 x 300 m und eine<br />
Fläche von ca. 19,76 ha<br />
- Grünzug Hinsberg: die Grünanlagen zwischen Buddestraße im Westen,<br />
einem Feldweg im Norden, Hinsbergstraße im Osten und Gleiwitzer<br />
Straße im Süden haben eine Ausdehnung von ca. 250 x 250 m und eine<br />
Fläche von ca. 4,49 ha<br />
- Grünzug August-Schmidt-Ring: die Südwest-Nordost-Ausrichtung verlaufenden<br />
linearen Grünflächen zwischen dem Graveloher Weg und<br />
dem August-Schmidt-Ring haben eine Breite von ca. 100 m und eine<br />
Länge von ca. 1150 m zwischen der Zufahrt zum Parkplatz der Fachhochschule<br />
und dem Höhenweg und eine Fläche von ca. 10,39 ha<br />
- Grünzug Hillen: die bandförmigen Grünflächen umschließen die Sportanlage<br />
„In den Heuwiesen“ fast vollständig mit einer Breite von 10 - 60<br />
m auf einer Länge von ca. 700 m und einer Fläche von ca. 2,00 ha<br />
- Kleingartenanlage Im Stübbenfeld (Fröhliche Morgensonne): das Geviert<br />
nordöstlich der Straße „Im Stübbenfeld“ hat eine Ausdehnung von<br />
ca. 270 x 180 m und eine Fläche von ca. 4,54 ha<br />
- Kleingartenanlage Am Nordcharweg (Nordviertel): das Geviert zwischen<br />
L 511 im Norden und dem Nordcharweg im Süden hat eine Ausdehnung<br />
von ca. 290 x 220 m und eine Fläche von ca. 6,43 ha<br />
- Kleingartenanlage Im Potenkamp (südl. der Fachhochschule / Justizakademie)<br />
hat eine Ausdehnung von ca. 25 x 250 m und eine Fläche<br />
von ca. 0,62 ha<br />
- Kleingartenanlage Hillen (Am Lohfeld): die Anlage zwischen Ostcharweg<br />
und Johannistal nördlich des Frankenweges hat eine Ausdehnung von<br />
ca. 250 x 220 m und eine Fläche von ca. 5,00 ha<br />
- Bergfriedhof Hochlar (mit südl. Erweiterungsfläche und Spielplatz): das<br />
Geviert am westlichen Ortsrand von Hochlar hat eine Ausdehnung von<br />
ca. 350 x 250 m und eine Fläche von ca. 4,82 ha<br />
- Friedhof Speckhorn: die Anlage östlich der Flutstraße hat eine Ausdehnung<br />
von ca. 110 x 60 m und eine Fläche von ca. 0,61 ha<br />
- Nordfriedhof: die Anlage zwischen dem Nordcharweg im Norden und<br />
der Franz-Bracht-Straße im Süden hat eine Ausdehnung von ca. 570 x<br />
250 m und ca. 140 x 170 m und eine Fläche von ca. 16,94 ha<br />
- Friedhof Hillen: das Geviert östlich des Höhenweges und südlich des<br />
Funkturms hat eine Ausdehnung von ca. 300 x 200 m und eine Fläche<br />
von ca. 5,97 ha<br />
- Friedhof Suderwich: die Anlage nördlich der Bebauung am Frankenweg<br />
und westlich der Esseler Straße hat eine Ausdehnung von ca. 450 x 190<br />
m und eine Fläche von ca. 5,64 ha<br />
Für den Bereich des Entwicklungsziels<br />
- 8.1 I.III Städtische Grünzüge, <strong>Recklinghausen</strong><br />
werden keine Schutzausweisungen gem. §§ 20, 23, 26, 28 und 29<br />
BNatSchG, Zweckbestimmungen für Brachflächen gem. § 24 LG NRW,<br />
forstliche Festsetzungen gem. § 25 LG NRW oder Entwicklungs-, Pflege-<br />
und Erschließungsmaßnahmen gem. § 26 LG NRW festgelegt.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (Grünzuge: ehemalige Zeche<br />
General Blumenthal 7, Stadtgarten, Hinsberg, August-Schmidt-Ring, In
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 130<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
den Heuwiesen tlw. / Kleingartenanlagen: Im Stübbenfeld, Am Nordcharweg,<br />
Am Lohfeld / Friedhöfe: Bergfriedhof Hochlar, Nordfriedhof<br />
tlw., Friedhof Speckhorn, Friedhof Hillen, Friedhof Suderwich)<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft u. landschaftsorientierten Erholung<br />
(Grünzug ehemalige Zeche General Blumenthal 7, ./ Kleingartenanlagen:<br />
Im Stübbenfeld, Am Lohfeld / Friedhof Speckhorn, Friedhof Hillen)<br />
- Bereich zum Schutz der Natur (Kleingartenanlage Am Lohfeld tlw.)<br />
- Regionaler Grünzug (Grünzug ehemalige Zeche General Blumenthal 7<br />
tlw. / Kleingartenanlage Im Stübbenfeld tlw.)<br />
- Allgemeiner Siedlungsbereich (Grünzuge: Hinsberg, Hillen tlw. / Kleingartenanlage<br />
Im Potenkamp / Friedhöfe: Nordfriedhof tlw.)<br />
Entwicklungsziel I.III<br />
"Erhaltung der Freiraumfunktion<br />
der städtischen Grünzüge"<br />
Bei diesem Entwicklungsbereich handelt es sich innerstädtische Grünbereiche,<br />
Kleingartenanlagen und Friedhöfe, die das Stadtbild <strong>Recklinghausen</strong>s<br />
im Übergangsbereich zur freien Landschaft gliedern, als innerstädtische<br />
Naherholungsbereiche dienen und wichtige Klima-, Immissionsschutz- und<br />
Lärmschutzfunktionen erfüllen.<br />
Insbesondere die entlang des gesamten Stadtrandes verteilten Kleingartenanlagen<br />
und Friedhöfe erfüllen wichtige wohnbereichsnahe Klimaschutzund<br />
Erholungsfunktionen.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 131<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
8.2 Städtische Entwicklungsbereiche, <strong>Recklinghausen</strong><br />
Hochlar<br />
Knappschaftskrankenhaus<br />
Nordviertel<br />
Bezirkssportanlage Nord<br />
Dortmunder Straße<br />
Ickerottweg<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
umfasst in neun Teilabschnitten die<br />
potentiellen Entwicklungsbereiche der<br />
Stadt <strong>Recklinghausen</strong> im Geltungsbereich<br />
des Landschaftsplanes.<br />
Größe:<br />
44,07 ha<br />
9 Teilflächen<br />
Die neun Bereiche für das Entwicklungsziel befinden sich am Rand der im<br />
Zusammenhang bebauten Siedlungsflächen <strong>Recklinghausen</strong>s (Hochlar,<br />
Westviertel, Nordviertel, Bezirkssportanlage Nord, Ost, Suderwich).<br />
- Der Entwicklungsbereich „Hochlar“ liegt mit einer Größe von 1,7 ha<br />
östlich der Bockholter Straße, nördlich der Oberstraße und westlich der<br />
Straße An der Dornhecke.<br />
- Der Entwicklungsbereich Knappschaftskrankenhaus liegt mit einer<br />
Größe von 16,90 ha südlich der L 511, westlich der B 225 (Westring),<br />
nördlich des Westerholter Weges und östlich der A 43.<br />
- Der Entwicklungsbereich Nordviertel liegt mit einer Größe von 9,60 ha<br />
südlich der Zeppelinstraße, westlich der Halterner Straße, nördlich der<br />
Joseph-Wulff-Straße und östlich des Beisinger Weges.<br />
- Der Entwicklungsbereich Bezirkssportanlage Nord liegt mit einer Größe<br />
von 8,10 ha zwischen Rodelberg und Halterner Straße nördlich der L<br />
511.<br />
- Der Entwicklungsbereich Dortmunder Straße liegt mit einer Größe von<br />
ca. 4,02 ha nördlich der Dortmunder Straße und östlich des Ostcharweges.<br />
- Der dreigeteilte Entwicklungsbereich Ickerottweg liegt mit einer Gesamtgröße<br />
von ca. 3,78 ha nördlich und südlich des Gewerbebetriebes<br />
Die Bereich für das Entwicklungsziel<br />
- 8.2 I.II Städtische Entwicklungsbereiche, <strong>Recklinghausen</strong><br />
entspricht dem Schutzgebiet<br />
- temp. LSG Nr. 13 „<strong>Recklinghausen</strong>“<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (Entwicklungsbereiche:<br />
Knappschaftskrankenhaus tlw., Ickerottweg tlw.)<br />
- Allgemeiner Siedlungsbereich (Entwicklungsbereiche: Hochlar, Knappschaftskrankenhaus<br />
tlw., Nordviertel, Dortmunder Straße)<br />
- Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (Entwicklungsbereich<br />
Ickerottweg tlw.)<br />
Entwicklungsziel I.II<br />
"Temporäre Erhaltung"<br />
- Erhaltung der überwiegend als<br />
Ackerflächen genutzten Freiräume<br />
bis zur Erstellung von Bebauungsplänen<br />
durch die Stadt <strong>Recklinghausen</strong>.<br />
- Erhaltung der der Baumreihe am<br />
Westerholter Weg<br />
Bei diesem Entwicklungsbereich handelt es sich für die Teilflächen Knappschaftskrankenhaus<br />
und Nordviertel um „Binnenarrondierungen“ südlich der<br />
in Walllage geführten L 511 und um die ortsrandnahen Übergänge <strong>Recklinghausen</strong>-<br />
Hochlars, -Osts und Suderwichs zur freien Landschaft hin. Die<br />
geplante Bezirkssportanlage Nord arrondiert die „grünen“ Freizeitnutzungen<br />
nördlich der L 511am Rodelberg und des Freibades an der Mollbecke. Die<br />
jetzigen Nutzungsstrukturen - ackerbauliche bzw. Grünlandbewirtschaftung<br />
und am Ickerottweg tlw. Wald - sollten bis zur Realisierung der Bauleitplanung<br />
erhalten bleiben.<br />
Die Baumreihe am Westerholter Weg sollte als solche erhalten und gepflegt<br />
werden.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 132<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
9 Freiraum <strong>Recklinghausen</strong>, Suderwich, Becklem<br />
Stadtnahe Freiräume Ost, Hillen und Berghausen (<strong>Recklinghausen</strong>),<br />
Suderwich und<br />
Becklem (Castrop-Rauxel)<br />
Der Entwicklungsraum umfasst die<br />
vorwiegend landwirtschaftlich genutzten<br />
Freiräume entlang der Siedlungsränder<br />
von <strong>Recklinghausen</strong>, Suderwich<br />
und Becklem und den Waldkomplex<br />
des Naturschutzgebietes Becklemer<br />
Busch mit dem Bachsystem des<br />
Breitenbrucher Baches.<br />
Größe:<br />
397,45 ha<br />
2 Teilflächen<br />
Der Entwicklungsraum erstreckt sich in Nord-Süd-Ausrichtung in unterschiedlichster<br />
Breite von ca. 70 m bis zu 2100 m entlang der Siedlungsränder<br />
von <strong>Recklinghausen</strong>-Ost, -Hillen, -Berghausen; -Suderwich und Becklem<br />
(Castrop-Rauxel) und in Ost-West-Ausrichtung über ca. 4,4 - 6,4 km von der<br />
Ortsrändern von <strong>Recklinghausen</strong>-Ost und -Hillen im Westen bis zur Gemeindegrenze<br />
zwischen <strong>Recklinghausen</strong> und Castrop-Rauxel im Nordosten<br />
und dem Ortsrand von Becklem im Südosten.<br />
Er umfasst die Bereiche für die Entwicklungsziele<br />
- 9.1 IV.II Bachauenbereiche von Paschgraben, Quellbach (Oberlauf)<br />
und Breitenbrucher Bach (und seinen Zuflüssen)<br />
- 9.2 II Stadtnahe Freiräume Fritzberg, Johannistal, Berghäuser Feld,<br />
Suderwich und Becklem<br />
und entspricht den Schutzgebieten<br />
- NSG Nr. 14 „Johannistal"<br />
- NSG Nr. 16 „Becklemer Busch“<br />
- LB Nr. 14 „Bauerschaft Berghausen“<br />
- LB Nr. 18 „Bauerschaft Sachsenstraße“<br />
- LSG Nr. 7 „Lohfeld“<br />
- LSG Nr. 9 „Becklem/Suderwich“<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich<br />
(mit Ausnahme von: Randbereiche am Ortseingang von Suderwich beiderseits der Straße<br />
Hochfeld)<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft u. landschaftsorienten Erholung:<br />
(mit Ausnahme von: Randbereiche an den Ortslagen von <strong>Recklinghausen</strong>-Ost, -Hillen, -<br />
Suderwich und Castrop-Rauxel Becklem)<br />
- Bereich zum Schutz der Natur: (NSG Johannistal, NSG Becklemer<br />
Busch)<br />
- Waldbereich: (NSG Johannistal, NSG Becklemer Busch, Waldflächen<br />
westlich von Becklem an der A 2)<br />
- Regionaler Grünzug: (Bereich zwischen Annastraße und der Bebauung<br />
südlich des Friedhofs Suderwich, der Bereich zwischen Suderwich und<br />
Becklem)<br />
- Allgemeiner Siedlungsbereich: (Randbereiche an den Ortslagen von<br />
<strong>Recklinghausen</strong>-Ost und -Hillen, Randbereiche am Ortseingang von<br />
Suderwich beiderseits der Straße Hochfeld)<br />
- Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen: (Randbereiche am<br />
Gewerbegebiet Ickerottweg)
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 133<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
9.1 Bachauenbereiche von<br />
Paschgraben,<br />
Quellbach (Oberlauf) und<br />
Breitenbrucher Bach (und seinen Zuflüssen)<br />
Der Entwicklungsraum umfasst die<br />
vorwiegend landwirtschaftlich genutzten<br />
Bachauen von Paschgraben,<br />
Quellbach (Oberlauf) und Breitenbrucher<br />
Bach (mit seinen Zuflüssen) und<br />
den Waldkomplex des Naturschutzgebietes<br />
Becklemer Busch<br />
Größe:<br />
156,61 ha<br />
3 Teilflächen<br />
Der Entwicklungsraum erstreckt über drei unterschiedliche Teilflächen:<br />
• Der Auenbereich des Paschgrabens erstreckt sich in Nord-Süd-Ausrichtung<br />
in unterschiedlicher Breite von ca. 70 - 480 m zwischen Hillen und<br />
Suderwich entlang des Paschgrabens und der Bauerschaft Berghausen<br />
und in Ost-West-Ausrichtung über ca. 1000 m von der Nordseestraße<br />
(Hillen) im Westen bis zum Siedlungsrand von Berghausen im Osten.<br />
• Der Auenbereich des Oberlaufs des Quellbaches erstreckt sich in Nord-<br />
Süd-Ausrichtung über ca. 500 m vom Südende des NSG Johannistal Im<br />
Norden bis zur Einmündung der Röllinghäuser in die Suderwicher Straße<br />
im Süden und in Ost-West-Ausrichtung über ca. 100 - 150 m entlang des<br />
Bachlaufes westlich der Bergstraße.<br />
• Der Auenbereich des Breitenbrucher Baches und seiner Zuflüsse erstreckt<br />
sich in Nord-Süd-Ausrichtung über ca. 1250 - 2000 m von der<br />
Grenze des Naturschutzgebietes Becklemer Busch im Norden bis zur<br />
ehemaligen Zechenbahntrasse (Blumenthal / Haard, Re; Blumenthal /<br />
Haard Ewald Forts., Oe) und der Heidestraße im Südwesten und der Suderwicher<br />
Straße (Cas) und dem Rhein-Herne-Kanal im Südosten. In Ost-<br />
West-Ausrichtung erstreckt sich der Auenbereich in unterschiedlichen<br />
Breiten von ca. 250 - 1500 m westlich der Horneburger Straße im Bereich<br />
des Naturschutzgebietes Becklemer Busch, ca. 750 - 950 m im Bereich<br />
der Niederung westlich von Becklem und ca. 30 - 250 m im „Einmündungsbereich“<br />
in den Rhein-Herne-Kanal südöstlich der Feldstraße „Auf<br />
der Flur“.<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
- 9.1 IV.II Bachauenbereiche von Paschgraben, Quellbach und Breitenbrucher<br />
Bach (und seinen Zuflüssen)<br />
entspricht den Schutzgebieten<br />
- NSG Nr. 16 „Becklemer Busch“<br />
- LB Nr. 14 „Bauerschaft Berghausen“<br />
- LSG Nr. 7 „Lohfeld“, tlw.<br />
- LSG Nr. 9 „Becklem/Suderwich“, tlw.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich<br />
(mit Ausnahme der Waldbereiche im NSG Becklemer Busch)<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft u. landschaftsorienten Erholung:<br />
(mit Ausnahme von: Auenbereich des Paschgraben westlich des Hohen Steinweges, Ortsrandbereiche<br />
an der Ickerner Straße (Suderwich) und westlich von Becklem)<br />
- Bereich zum Schutz der Natur: (Auenbereich des Quellbaches (Oberlauf)<br />
tlw., NSG Becklemer Busch)<br />
- Waldbereich: (NSG Becklemer Busch)<br />
- Regionaler Grünzug: (Auenbereich des Quellbaches (Oberlauf), Auenbereich<br />
des Breitenbrucher Baches und seiner Zuflüsse)<br />
- Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen: (südlicher Randbereich<br />
am Gewerbegebiet Ickerottweg)<br />
Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />
1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- VB-4309-009 tlw., (Gleistrasse von <strong>Recklinghausen</strong>-Suderwich bis<br />
Rapen), VB-4309-014 tlw., (Gewässersystem Suderwicher Bach, Beckumer<br />
Bach und Breitenbrucher Bach), VB-4309-015 (NSG Becklemer<br />
Busch, Brachfläche nördlich des Güterbahnhofes), VB-4309-016 tlw.<br />
(Freiraumkorridor östlich <strong>Recklinghausen</strong>s), VB-4309-018 tlw. (Johannistal<br />
nördlich Berghausen)<br />
Das LANUV führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopkatasterfläche: BK-4309-0135 (Kulturlandschaftsreste und Obstwiese<br />
in Berghausen), BK-4309-0156 tlw. (Johannistal nördlich von
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 134<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Berghausen), BK-4309-0204 (NSG Becklemer Busch), BK-4309-0234<br />
tlw. (Kleinwaldflächen um Henrichenburg)<br />
- Gesetzlich geschützte Biotope: GB-4309-0118, 0119, 0120, 0121, 0122<br />
(gefährdete Stillgewässer), GB-4309-0123, 0124 (gefährdete Quellbereiche),<br />
GB-4309-0125 (Seggen- und binsenreiche Nasswiesen), GB-<br />
4309-0126 (Bruch- und Sumpfwälder), GB-4309-0127 (Fliessgewässerbereiche),<br />
GB-4309-0128 (Fließgewässerbereiche und Auwälder), GB-<br />
4309-206 (Bruch- und Sumpfwälder)<br />
- Alleenkataster: AL-RE-0141 (Birkenallee an der Heidestraße)<br />
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt folgende Flächen in seinen<br />
Katastern:<br />
- Bodendenkmäler: Mkz. 4309,41 (Mittelalterliche Turmhügelburg, Klutenburg)<br />
Entwicklungsziel IV.II<br />
"Anreicherung der<br />
Bachauenbereiche"<br />
Bei diesem dreigeteilten Entwicklungsbereich handelt es sich um die Bachauenbereiche<br />
des Paschgrabens (Zufluss des Hellbaches) und den Oberlauf<br />
des Quellbaches - beide letztendlich in die Emscher mündend - und den<br />
Bachauenbereich des Breitenbrucher Baches mit seinen Zuflüssen, der -<br />
ursprünglich ebenfalls in der Emscher mündend - heute im Rhein-Herne-<br />
Kanal endet. Der Oberlauf des Breitenbrucher Baches bildet zudem die<br />
zentrale Achse des Naturschutzgebietes Becklemer Busch.<br />
Paschgraben<br />
Der in Ost-West-Richtung verlaufende Paschgraben entspringt dem ausgeprägten<br />
Quellhorizont am Übergang des Recklinghauser Lößrückens mit<br />
geschlossenen Lößlehm- und Sandlößdecken zur nördlichen Emscher-<br />
Randplatte mit ihren wasserstauenden Mergeln mit mehreren Quelllagen im<br />
Bereich der Bauerschaft Berghausen, verläuft unterirdisch zum Hellbach<br />
und mündet über diesen in der Emscher.<br />
Im Bereich der Bauerschaft sind die verschiedenen Quellarme teilweise<br />
verrohrt (Hoflagen, Wiesen und Weiden) und teilweise als begradigte Gräben<br />
im Regelprofil geführt. Westlich des Hohen Steinweges bis zur Nordseestraße<br />
kümmert sich seit 1988 ein Förderverein um den Bereich mit<br />
wieder naturnah fließendem Bach, Wiesen, Obstbäumen und Hecken.<br />
Quellbach (Oberlauf)<br />
Der in Nord-Süd-Richtung verlaufende Quellbereich des Quellbaches entspringt<br />
ebenfalls aus dem Quellhorizont am Übergang des Recklinghauser<br />
Lößrückens zur nördlichen Emscher-Randplatte am Südende der eiszeitlichen<br />
trockenen Talung des Johannistales.<br />
Breitenbrucher Bach mit seinen Zuflüssen im NSG Becklemer Busch<br />
Der das fast ebene Niederungsgebiet von Nord nach Süd durchziehende<br />
Breitenbrucher Bach ist der Gewässertyp des teilmineralisch geprägten<br />
Fließgewässers mit mineralischer Sohle aus Sandlöß und organischen Ablagerungen<br />
und über weite Strecken begradigt, nur eine Teilstrecke im Zentrum<br />
ist relativ naturnah erhalten. Der Bach selber wurde im Laufe der Zeit<br />
mehrfach verändert: abschnittsweise Verlegung des Gewässers, Begradigung<br />
und Eintiefung sind dabei die wesentlichsten hydromorphologischen<br />
Veränderungen des Gewässers. Von Südwesten fließt ein schmaler, naturnaher<br />
Waldbach dazu. Die Bäche werden von größeren und kleinen Sickerquellen<br />
gespeist. Die Böden bestehen aus tonig-sandigen Schluffen und<br />
schluffig-kiesigen Sanden, entlang des Bereichs der Klutenburg sind es<br />
Niedermoorböden mit leicht abgesenktem Grundwasserstand.<br />
Becklemer Busch (NSG)<br />
Die anthropogene Überformung des Niederungsgebietes des Becklemer<br />
Busches geht bis ins 6 -10 Jh. zurück, wie das ausgewiesene Bodendenkmal<br />
(Klutenburg) belegt. Ein artenreicher, feuchter Laubmischwald mit Eiche<br />
und Esche dominiert die quellige Aue; bruchwaldähnliche Bereiche sind auf<br />
nasse Senken beschränkt. Im Randbereich des Naturschutzgebiets befinden<br />
sich überwiegend extensiv genutzte Grünlandflächen. Das Gebiet wird<br />
neben dem Breitenbrucher Bach von einer Vielzahl kleiner Entwässerungsgräben<br />
geprägt, die den Wasserhaushalt nachhaltig verändert haben. Sie<br />
sind überwiegend noch im Gelände zu erkennen, meist jedoch nur noch als<br />
flache Mulden ausgeprägt mit geringer Entwässungswirkung.<br />
Besonders die Quellbereiche, die naturnahen Bachabschnitte, die Auwald-,<br />
Bruchwald- und Nassgrünlandflächen mit mehreren Kleingewässern sind als<br />
Lebensräume und für den Biotopverbund ausgesprochen wertvoll.<br />
Die ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung des Gebietes<br />
„Becklemer Busch“, Stadt <strong>Recklinghausen</strong>, <strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong>, als Naturschutzgebiet<br />
vom 05.03.1994 wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt der<br />
Bezirksregierung Münster Nr. 9 am 06.03.1994 mit einer Gesamtfläche von<br />
46,1 ha rechtskräftig und durch die erste ordnungsbehördliche Verordnung<br />
zur Änderung … vom 17.02.1994 mit Veröffentlichung im Amtsblatt der
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 135<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Sicherung und Entwicklung der<br />
Gewässer und ihrer Ufer- und Auenbereiche<br />
als Naturschutzgebiet<br />
(tlw.), Geschützter Landschaftsbestandteil<br />
(tlw.) oder Landschaftsschutzgebiet<br />
- Suchraum für Entwicklungs-, Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahmen<br />
- Erhaltung und Sicherung der noch<br />
offenen Landschaftsbrücken nach<br />
Süden<br />
Bezirksregierung Münster Nr. 38 am 25.09.1994 geändert. Die aktuelle<br />
Ausweisung wurde um feuchte Grünland- und Ackerflächen südlich der<br />
Bahnlinie erweitert.<br />
Breitenbrucher Bach westlich von Becklem<br />
Der ehemalige "Wald-Grünland-Acker-Komplex in der Flur Buddenhof bei<br />
Becklem" im Einzugsbereich des Breitenbrucher Baches südlich des Naturschutzgebietes<br />
wird intensiv ackerwirtschaftlich oder als intensive Pferdeweiden<br />
genutzt. Bei den verbliebenen Gehölzstrukturen und Grünländern.<br />
handelt es sich oftmals um hofnahe Reststrukturen und Straßenbegleitgrün.<br />
Gewässer - Allgemein<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für die Auenbereiche des Paschgrabens, des<br />
Oberlaufs des Grenzgrabens und des Breitenbrucher Bach mit seinen Zuflüssen<br />
ist die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen und<br />
gewässerökologischen Durchgängigkeit der Gewässer, ihrer Uferbereiche<br />
und Auen im Sinne des Biotopverbundes.<br />
Die Bestandteile der Bachsysteme gilt es entsprechend ihrer ökologischen<br />
Wertigkeit als Naturschutzgebiet, Geschützter Landschaftsbestandteil oder<br />
Teile des Landschaftsschutzes zu entwickeln und einen großräumigen Biotopverbund<br />
zu ermöglichen bzw. zu stärken. Gemeinsam mit dem Naturschutzgebiet<br />
Becklemer Busch ist das Gewässersystem des Breitenbrucher<br />
Baches mittel- bis langfristig ein möglicher Strahlursprung zur Revitalisierung<br />
des Suderwicher Baches und der Emscher und damit Teil eines zukünftig<br />
landesweit bedeutsamen Biotopverbundes.<br />
Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Becklemer Busch“ und den<br />
bestehenden Gutachten und Entwicklungskonzepten - vereinfachter Biotopmanagementplan<br />
(ORBIS 1993), Quellgutachten (ÖKOM 1996), Konkretisierung<br />
des vereinfachten Biotopmanagementplanes (Biostation <strong>Kreis</strong><br />
<strong>Recklinghausen</strong>, 2007), Gewässerentwicklungsplan incl. Makrozoobenthos-<br />
Untersuchung zum Eignungsnachweis als Strahlursprung (umweltbüro essen,<br />
2009), Entwurfsplanung mit integrierter landschaftspflegerischer Begleitplanung,<br />
Einzelfallprüfung nach UVPG und artenschutzrechtlicher Prüfung<br />
zur naturnahen Entwicklung des Gewässersystems im NSG Becklemer<br />
Busch, Franz Fischer Ing.-Büro GmbH und umweltbüro essen, 2010) - sind<br />
die grundlegenden Voraussetzungen für einen umfassenden Gewässerschutz<br />
und Biotopverbund für den - weitaus größten - Teil des Becklemer<br />
Busches und des zur Zeit noch in den Rhein-Herne-Kanal entwässernden<br />
Breitenbrucher Baches bereits umrissen. Durch die Einbeziehung der Flächen<br />
südlich der Bahnlinie erfolgt eine sinnvolle Arrondierung der Naturschutzgebietsausweisung,<br />
um die Vernetzung mit dem Suderwicher Bach<br />
und der Emscher voranzutreiben.<br />
Die wasserwirtschaftliche, landschaftsstrukturelle und ökologische Rückgewinnung<br />
der Bachsysteme ist kreis- und gemeindeübergreifende Aufgabe in<br />
Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Wasser- und Bodenverbänden.<br />
Im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollten<br />
hierzu die Grundlagen und Vorgehensweise der Konzepte zur naturnahen<br />
Entwicklung von Fließgewässern (KNEF) herangezogen werden.<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG können die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG auch einem im Landschaftsplan<br />
abgegrenzten Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass die Festsetzungen<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />
Zum Ausgleich ökologischer Defizite des Raumes, zur Gliederung der Landschaft,<br />
zur Belebung des Landschaftsbildes und zur Förderung der Erholungseignung<br />
können Flächenumwandlungen und / oder -extensivierungen,<br />
die Anlage linearer Vernetzungsstrukturen (z.B. Baumreihen, Alleen, Gehölze,<br />
Raine, Säume, Ackerrandstreifen, Mahdgutübertragung, temp. Grünstreifen<br />
etc.) und/oder die Umsetzungen der „Angebotsplanungen“ im Rahmen<br />
des „Konzepts zur naturnahen Entwicklung des Silvertbaches und<br />
seiner Nebengewässer“ des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> erfolgen. Insbesondere<br />
Ausgleichs- und Ersatzbedürfnisse Dritter können entsprechend der Anreicherungserfordernisse<br />
im Rahmen des Vertragsnaturschutzes gem. § 3<br />
BNatSchG direkt oder über einen Ökopool gem. § 5a LG umgesetzt werden<br />
innerhalb der systematisierten ökologischen Vernetzungsstrukturen dieses<br />
Landschaftsplanes.<br />
Die Teilflächen Paschgraben und Quellbach am Südrand des Entwicklungsbereiches<br />
nehmen die sich zwischen den Siedlungs- und Gewerbeflächen<br />
erstreckenden Reste freier Landschaft aus dem Landschaftsraum der Emscher<br />
(Landschaftsplan Emscherniederung: Entwicklungszielraum 8.2 Panhütter<br />
Weg, Entwicklungsziel I.II temporäre Erhaltung/ Entwicklungszielraum<br />
8.1 Landschaftsraum östlich <strong>Recklinghausen</strong>, Entwicklungsziel I.I Erhaltung)<br />
als wichtige Verbindungen in den Landschaftsraum des Vestischen Höhenrückens<br />
zwischen <strong>Recklinghausen</strong> und Oer-Erkenschwick auf. Diese Landschaftsbrücken<br />
sollten im Sinne der Festlegungen des Regionalplanes Em-
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 136<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Sicherung und Optimierung des<br />
Grünzuges des Regionalplanes<br />
- Erhaltung und Sicherung der Erholungsfunktion<br />
- Erhaltung und Optimierung der<br />
Trenn-, Ausgleichs- und Immissionsschutzfunktionen<br />
und luftklimatischen<br />
Erneuerungs- und Austauschfunktionen<br />
- Erhaltung und Entwicklung des<br />
Paschgrabens<br />
- Erhaltung und Optimierung des<br />
strukturreichen Kulturlandschaftsrestes<br />
Berghausen<br />
- Erhaltung und Entwicklung des<br />
Quellbach-Oberlaufes<br />
- Vermehrung und Extensivierung der<br />
Grünländer in der Bachaue<br />
scher-Lippe als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, Bereich zum<br />
Schutz der Landschaft und Teil des Regionalen Grünzuges erhalten bleiben.<br />
Die Sicherung und Optimierung der vorhandenen Biotopstrukturen in der<br />
zumeist offenen Feldflur im Bereich des Oberlaufs des Quellbaches und des<br />
Mittel- und Unterlaufs des Breitenbrucher Baches sind eine wichtige Voraussetzung<br />
zur Erhaltung des regionalen Grünzuges, der den Recklinghauser<br />
Lößrücken mit dem Waldgebiet der Brandheide und der „Emscheraue“<br />
verbindet. Seine Optimierung sollte durch gezielten Ausbau der Biotopstrukturen<br />
im Rahmen eines Suchraumes erfolgen.<br />
Insbesondere die in Ortsrandnähe liegenden Auenbereiche des Paschgrabens,<br />
des Oberlaufes des Quellbaches und des Breitenbrucher Baches im<br />
Becklemer Bereich dienen mit ihren Landschafts- und Gehölzstrukturen in<br />
besonderer Weise der stadtnahen Erholung (Pantoffelgrün) und bieten zusammen<br />
mit den stadtnahen Freiräumen Fritzberg, Johannistal, Berghauser<br />
Feld, Suderwich und Becklem vielfältige Möglichkeiten ruhiger Erholung. Die<br />
drei Bachauenbereiche sind nicht nur ökologisch, sondern auch optisch das<br />
prägende Element dieser Kulturlandschaft.<br />
Die ehemalige Zechenbahntrasse (Blumenthal / Haard, Re; Blumenthal /<br />
Haard Ewald Forts., Oe) könnte zukünftig als straßenunabhängige regionale<br />
Fuß- und Radwegeverbindung entwickelt werden.<br />
Insbesondere in Ortsrandnähe liegende Auenbereiche haben wichtige<br />
Trenn- und Ausgleichsfunktionen wahrzunehmen. Schadstoffausfilterung<br />
und Frischluftentstehung gehören ebenso zu ihren Aufgaben<br />
Paschgraben<br />
Den zwischen Nordseestraße im Westen und Hohem Steinweg im Osten auf<br />
einer Länge von ca. 570 m bereits naturnah umgestaltete Bach mit Wiesen,<br />
einer artenreichen Streuobstwiese und Hecken gilt es in seiner positiven<br />
Entwicklung zu unterstützen und wenn möglich die Bachaue über den begleitenden<br />
Weg nach Süden hin auszudehnen, um dem bereits im Tal-<br />
Tiefsten fließenden Bach auch hier mit einer ausreichenden Aue zu versehen.<br />
Der Komplex stellt einen wertvollen Refugial- und Trittsteinlebensraum<br />
u.a. für Amphibien und Wasservögel dar.<br />
Östlich des Hohen Steinweges tritt der Paschgraben lediglich als kurzer,<br />
grabenartig ausgebauter Bach auf, der nur sporadisch Wasser führt. Eine<br />
offene, naturnahe Gewässerführung würde die ökologische Wertigkeit des<br />
Paschgrabens westlich des Hohen Steinweges mit seinen Wohlfahrtswirkungen<br />
auf diesen Kulturlandschaftsrest erweitern.<br />
Im Bereich der alten Bauerschaft Berghausen hat sich in ebener bis<br />
schwachwelliger Lage ein reich gegliederter Kulturlandschaftsrest erhalten.<br />
Im aufgelockerten Siedlungsraum herrscht Weidegrünland vor (v.a. Pferde),<br />
kleinere Obstbaumweiden, mehrere alte Eichen- und Eschen-Reihen und<br />
Baumgruppen, gepflegte Weißdornhecken und zwei ältere Kopfweidenreihen<br />
gliedern das Biotop, sind aber zunehmend durch Gartennutzung, Nutzungsintensivierung<br />
oder Bebauung bedroht. Diesen stadtnahen Kulturlandschaftsrest<br />
gilt es als Refugial-Lebensraum und Trittsteinbiotop u.a. für viele<br />
Hecken- und Höhlenbrüter und Altholzbesiedler zu erhalten und eine weitere<br />
Nutzungsintensivierung zu verhindern. Das Gebiet ist auch für den Biotopverbund<br />
von besonderer Bedeutung (BK-4309-0135).<br />
Quellbach-Oberlauf<br />
Der sich als Verlängerung der Talung des Johannistales darstellende Oberlauf<br />
des Quellbaches verläuft über ca. 450 m in Nord-Süd-Ausrichtung,<br />
bevor er die Suderwicher Straße unterquert und sich im Entwicklungszielraum<br />
8.1 (Landschaftsraum östlich <strong>Recklinghausen</strong>) mit dem Entwicklungsziel<br />
I.I (Erhaltung) des Landschaftsplanes Emscherniederung fortsetzt. Der<br />
nördliche, ca. 250 m lange Abschnitt verläuft als begradigter Graben mit<br />
Regelprofil zwischen intensiven Mähwiesen auf der östlichen und direkt<br />
heranreichenden Ackerflächen auf der westlichen Seite. Ein lückiger Gehölzbestand<br />
sorgt für teilweise Beschattung des Gewässers. Ein zweiter<br />
Gewässerarm beginnt als Straßenseitengraben, führt dann entlang des<br />
östlichen Randes der Gewässeraue als Abgrenzung zu einer intensivst<br />
genutzten Gartenbaufläche nach Süden und mündet nach ca. 185 m<br />
Laufstrecke in den Quellbach.<br />
Der südliche, ca. 200 m lange Abschnitt verläuft fast vollständig verrohrt<br />
unter intensiven Pferdeweiden. Eine Offenlegung dieses Gewässerabschnittes<br />
in Randlage entlang der Bergstraße oder des Westrandes der Weiden<br />
würde die Voraussetzungen für einen umfassenden Gewässerschutz und<br />
die ökologische Durchgängigkeit im Sinne des Biotopverbundes verbessern
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 137<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
bzw. schaffen.<br />
- Renaturierung und ökologische Entwicklung<br />
des Breitenbrucher Baches<br />
und seiner Zuflüsse incl.<br />
ihrer Quelllagen über die Verbesserung<br />
von Gewässermorphologie<br />
und -durchgängigkeit und Habitatsqualität<br />
von Gewässersohlen, -<br />
ufern und -auen<br />
- Wiedervernässung der Bruchbereiche<br />
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher<br />
Gewässerabschnitte<br />
- Erhaltung und Entwicklung von<br />
Tümpeln und Quellen sowie weiteren<br />
Gewässerbiotopen (auch außerhalb<br />
des Waldes) und den daran<br />
angepassten Lebensgemeinschaften,<br />
insbesondere von seltenen<br />
und gefährdeten Vogel-, Amphibien-,<br />
Säugetier- und Libellenarten<br />
Breitenbrucher Bach (und Zuflüsse) im NSG Becklemer Busch<br />
Ober- bzw. Mittellauf des Breitenbrucher Bachs gehören zum Typus der<br />
Löss-lehmgeprägten Fließgewässer; die in einigen Gewässerabschnitten<br />
vorkommenden Niedermoorbildungen zeigen einen stärker organisch geprägten<br />
Charakter. Er bildet mit seinen Zuflüssen das ökologische Rückgrad<br />
des Naturschutzgebietes Becklemer Busch (BK-4309-0204)<br />
Das Graben- bzw. Gewässersystem des Becklemer Buschs ist, wie aus<br />
alten Lageplänen hervorgeht, zum Zweck der Drainage der umliegenden<br />
landwirtschaftlichen Nutzflächen aber auch zur Entwässerung der Waldflächen<br />
angelegt worden. Das Drainagewasser aus den landwirtschaftlichen<br />
Nutzflächen wurde am Rand der Flächen zusammengeführt und in den<br />
Waldbereichen über offene Ableitungen dem Breitenbrucher Bach zugeführt.<br />
Die Gräben zur Entwässerung der Waldflächen im Norden sind überwiegend<br />
heute noch im Gelände zu erkennen, meist jedoch nur noch als flache Mulden<br />
und nicht mehr als tiefe Gräben ausgebildet und führen kein oder nur<br />
temporär Wasser, so dass ihnen nicht mehr in ihrer Gesamtheit eine entwässernde<br />
Funktion zugeschrieben wird. Das Kerngebiet des Becklemer<br />
Buschs ist durch oberflächennah anstehendes Grundwasser von 0 - 0,5 m<br />
unter Flur gekennzeichnet. Am Rand des Naturschutzgebietes sind es<br />
überwiegend Grundwasserflurabstände von deutlich mehr als 1 m.<br />
Der „Quellbereich “ des Breitenbrucher Baches beginnt im Norden unterhalb<br />
einer Straßenquerung, oberhalb wird die Fläche landwirtschaftlich<br />
als Acker genutzt. Auf der Fließstrecke von ca. 290 m bis zu einem nicht<br />
mehr genutzten Weg verläuft der Bach fast vollständig zuerst durch mäßig<br />
feuchten Eichen-Hainbuchenwald und später durch wechselfeuchten<br />
Eschen-Eichen-Hainbuchenwald bzw. Erlen-Eschenwald der Bäche, Gräben<br />
und Hangmulden. Er ist grabenartig ausgebaut und stark bis mäßig eingetieft<br />
mit überwiegend naturfernem Längs- und Querprofil. Erst die untere<br />
Hälfe ist permanent wasserführend, insbesondere durch die temporäre<br />
Wasserführung des aus Nordwesten zufließenden Hauptgrabens. Lediglich<br />
auf den letzten 50 m haben Profilaufhöhungen mit natürlichem Substrat zu<br />
temporären Aufstauungen und damit naturnäheren Verhältnissen in Längsund<br />
Querprofil geführt.<br />
Über das Einbringen von Totholz, lokale Profilaufweitungen und das Schließen<br />
von Entwässerungsgräben könnte die eigendynamische Entwicklung<br />
des Gewässers verbessert werden.<br />
Der Rückbau von Verrohrung und nicht mehr genutztem Weg sollten die<br />
ökologische Durchgängigkeit des Gewässers und die ökologische und hydrologische<br />
Anbindung an den südlich anschließenden Bruchwaldbereich<br />
verbessern. Der Durchlass sollte allerdings durch eine Sohlsicherung ersetzt<br />
werden, um eine rückschreitende Erosion zu vermeiden. Darüber hinaus ist<br />
eine Rückhaltung des Hochwassers im Hauptgraben sinnvoll, um hydraulische<br />
Überlastungen auszuschließen.<br />
Der insgesamt ca. 335 m lange Gewässerabschnitt zwischen stillgelegtem<br />
Weg im Norden und „Heiligenkamp“ im Süden stellt den ersten<br />
Schwerpunktbereich der anzustrebenden Wiedervernässung der umgebenden<br />
Waldflächen dar - nach Standorttypen: bachbegleitend feuchter Erlen-<br />
Eschenwald der Bäche, Gräben und Hangmulden und etwas entfernter<br />
staufrischer Buchenwald auf Moränenlehm, wechselfeuchter Eschen-<br />
Eichen-Hainbuchenwald und mäßig feuchter Eichen-Hainbuchenwald. Zurzeit<br />
dominiert allerdings in weiten Bereichen noch die Pappel. Das Gewässer<br />
ist auf den ersten ca. 270 m bereits in relativ naturnahem Zustand (Gewässersohle),<br />
auch wenn es teilweise (Im Bereich der Verwallungen der<br />
Klutenburg) stark eingetieft und im Längsverlauf begradigt ist. Auf kurzer<br />
Strecke fließt der Breitenbrucher Bach sogar im mit Totholz und Falllaub<br />
überdeckten Wurzelraum im und am Bach stehender Erlen.<br />
Das Gelände westlich und östlich weist einige auffällige wasserbespannte<br />
Hohlformen und Rinnensysteme (Parallelgerinne) auf, die im Zusammenhang<br />
mit der als Bodendenkmal ausgewiesenen Klutenburg stehen. Im<br />
Umfeld der Wallanlage finden sich verschieden große „quellverdächtige“<br />
Strukturen und Stillwasserbereiche (GB-4309-0118, 0119, 0120 (gefährdete<br />
Stillgewässer), GB-4309-0128 (Fließgewässerbereiche und Auwälder)).<br />
Darüber hinaus sind weitere grabenartige Strukturen vorhanden, die ehemals<br />
als Entwässerungsgräben angelegt wurden.<br />
Die nächsten ca. 100 m bis zum „Heiligenkamp“ verläuft das Gewässer<br />
geradlinig und stark eingetieft zwischen (vorwiegend) Pappelbeständen auf<br />
der westlichen und Grünlandflächen ohne Uferstreifen auf der östlichen<br />
Seite. Der anschließende Abschnitt parallel zum „Heiligenkamp“ ist begradigt<br />
und sehr stark trapezförmig eingetieft mit Faschinenresten des Uferverbaus<br />
und ebenfalls fehlendem Uferstreifen. Ober- und Mittellauf des östlich<br />
und parallel zum Bach im Wald verlaufenden Grabens sind bereits durch<br />
natürlichen Totholz- und Falllaubeintrag wieder aufgehöht und können teilweise<br />
ausufern.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 138<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Über die Erhaltung und Entwicklung bestehender naturnaher Strukturen<br />
hinaus sollte der Bach unter Anhebung der Sohlhöhe in ein Initialgerinne in<br />
den Waldbereich verlagert und der künstlich zur Entwässerung geschaffene<br />
geradlinige Gewässerabschnitt verfüllt werden. Durch das Einbringen von<br />
Totholz sollten weitere Sohlanhebungen initiiert und eine eigendynamische<br />
Entwicklung des Baches und flächiger Auengewässer angestoßen werden,<br />
um einer Entwässerung entgegenzuwirken.<br />
Ein nördlich und parallel zum „Heiligenkamp“ im Bereich der Wohnbebauung<br />
verlaufender Graben fließt eingeengt auf niedrigerem Geländeniveau zwischen<br />
Gärten/Straße und Buchenwald und nimmt Regenwasser und das<br />
Wasser einer Kleinkläranlage auf. Die eigentliche Quelle schüttet anscheinend<br />
nur temporär. Aufgrund der Geländemorphologie und der bis an das<br />
Gewässer heranreichenden Nutzung bleibt als Pflege nur das Belassen von<br />
Totholz, solange eine Gefährdung der Anwohner auszuschließen ist.<br />
Ein zusätzlicher Durchlass am „Heiligenkamp“ sollte im Rahmen der<br />
Rückverlegung des Breitenbrucher Baches in den Wald die ökologische<br />
Durchgängigkeit des Gewässers verbessern; der parallel zur Straße verlaufende<br />
Bachabschnitt würde entfallen. Der Graben östlich des Baches sollte<br />
mit seinem bereits naturnahen Ober- und Mittellauf direkt an den Breitenbrucher<br />
Bach angebunden werden.<br />
Der insgesamt ca. 250 m lange Gewässerabschnitt zwischen „Heiligenkamp“<br />
im Norden und Bahndamm der ehemaligen Zechenbahn und Güterbahnstrecke<br />
im Südosten verlässt nach ca. 100 m den mäßig feuchten<br />
Eichen-Hainbuchenwald und durchfließt in südöstlicher Richtung die anschließenden<br />
Fettweiden.<br />
Im Wald verläuft der Bach stark eingetieft aber schwach geschwungen und<br />
mit naturnahem Sohlsubstrat. Zwei Sickerquellen in unmittelbarer Bachnähe<br />
(GB-4309-0123, Cardamine amara (Bitteres Schaumkraut)) und zwei kleine<br />
Stillgewässer (GB-4309-0121 mit Wasserlinsendecke, GB-4309-0122 mit<br />
Wasserlinsendecke und Unterwasservegetation - Riccia fluitans (Untergetauchtes<br />
Sternlebermoos)) erhöhen die Strukturvielfalt des Bereichs. Im<br />
Wald und entlang der anschließenden nordwestlich ausgerichteten Grünlandflächen<br />
verlaufen weitere nur temporär wasserführende Bachläufe.<br />
Im Grünlandbereich ist der ca. 1959/59 hierher verlegte strukturarme Bach<br />
begradigt mit trapezförmig ausgebautem Querprofil und Resten von Faschinenverbau.<br />
Im unteren Drittel schränken eine 5 - 6 m lange Verrohrung, ein<br />
30 cm hoher Absturz und Reste eines ehemaligen Wehres oder Absturzes<br />
(als Sohlschwelle sichtbar) die ökologische Durchgängigkeit ein.<br />
Im Anschluss an die beschriebene neu zu schaffende Querung des Heiligenkamps<br />
sollte der Breitenbrucher Bach weiterhin dem natürlichen Gefälle<br />
folgen und im Bereich der nordwestlich ausgerichteten Grünlandflächen<br />
verlaufen, wo auch standorttypisch der feuchte Erlen-Eschenwald der Bäche,<br />
Gräben und Hangmulden auskartiert ist. Neben der Erhaltung und<br />
Entwicklung bestehender naturnaher Strukturen sollte der Bach in seinen<br />
ursprünglichen Auenbereich gelenkt und der bestehende Verlauf verschlossen<br />
werden. Die im Süden bereits vernässte Wiese sollte der natürlichen<br />
Sukzession überlassen bleiben, um eine Entwicklung zu bruchwaldähnlichen<br />
Standorten hin zu ermöglichen.<br />
Von Südwesten mündet kurz vor der Unterquerung des Bahndamms ein<br />
begradigtes, parallel des Weges verlaufendes Gewässer mit trapezförmigem<br />
Profil in den Breitenbrucher Bach (Sammler für die Gewässer aus dem Breitenbruch<br />
und den nach kurzer Stecke versickernden und ansonsten trockenen<br />
Ablauf der Kleinkläranlagen der Häuser südlich des „Heiligenkamp“).<br />
Das Gewässer sollte im Rahmen des Möglichen angehoben und über Profilaufwertungen<br />
und die Anlage eines Gewässerrandstreifens aufgewertet<br />
werden.<br />
Der Breitenbruch/Bökämper Busch ist Quellbereich eines weiteren verzweigten<br />
Zuflusses des Breitenbrucher Baches und stellt den zweiten<br />
Schwerpunktbereich der anzustrebenden Wiedervernässung der umgebenden<br />
Waldflächen dar - nach Standorttypen: bachbegleitend feuchter Erlen-<br />
Eschenwald der Bäche, Gräben und Hangmulden, Erlenbruch und mäßig<br />
feuchter Eichen-Hainbuchenwald (GB-4309-0126, Erlenbruchwald). Zurzeit<br />
dominiert allerdings noch in Teilbereichen die Pappel.<br />
In diesem Bereich sind bereits sehr hohe Grundwasserstände mit oberflächlich<br />
anstehendem Grundwasser gegeben. Insbesondere das permanent<br />
wasserführende Hauptgewässer weist eine annähernd naturnahe Quelllage<br />
(GB-4309-0124, Sickerquelle, insb. Equisetum telmateia (Riesen-Schachtelhalm))<br />
und eine in großen Abschnitten naturnahe Gewässermorphologie mit<br />
mäßig geschwungenem Längsprofil und überwiegend naturnahen Substratverhältnissen<br />
auf, ist aber abschnittsweise noch tief eingeschnitten. Sturzbäume,<br />
Äste und Zweige haben inzwischen lokal zu Sohlanhöhungen geführt<br />
und machen das Profil naturnäher, sodass eine Überflutung der Aue<br />
bereits begrenzt möglich ist (GB-4309-0127, naturnahes Fließgewässer mit<br />
niedrigwüchsigen Uferfluren, insb. Equisetum telmateia (Riesen-
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 139<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Schachtelhalm)). Das Netz der zulaufenden ehemaligen Drainagegräben ist<br />
kaum noch als geradliniges entwässerndes System wirksam.<br />
Über die Erhaltung und Entwicklung bestehender naturnaher Strukturen zum<br />
einen und zum anderen über das Einbringen von Totholz zur Initiierung<br />
stärkerer Sedimentation zur Sohlanhöhung sollte die eigendynamische Entwicklung<br />
des Baches und der Gräben verbessert werden. Die Wirksamkeit<br />
lässt sich bereits dort nachvollziehen, wo durch Windwurf Pappeln längs und<br />
quer im Gewässer liegen und kleinräumig bereits durch das Aufkommen von<br />
Seggen die Tendenz zur Wiedervernässung erkennbar wird. Des Weiteren<br />
sollte durch die Anlage kleiner, quer zur Fließrichtung angelegter Verschlussgräben<br />
im Mündungsbereich der Zuläufe eine eigendynamische<br />
Entwicklung temporär überfluteter Auenbereiche initiiert werden.<br />
Der Bereich am Hof Bökamp ist gewässertechnisch zurzeit nicht direkt an<br />
den Breitenbrucher Bach angeschlossen. Das zweiarmige Gewässer quert<br />
den Bahndamm kurz nach seinem Zusammenfluss und wird dem Suderwicher<br />
Bach zugeführt (s. Anbindung des Breitenbrucher Baches und des<br />
NSG Becklemer Busch als Strahlursprung über den Suderwicher Bach an<br />
das Emschersystem). Der südliche Gewässerabschnitt weist dort, wo er<br />
parallel zu einem Teich verläuft, bereits dem angestrebten bruchwaldähnlichen<br />
Zielzustand weitgehend entsprechende Strukturen auf. Der nördliche<br />
Gewässerabschnitt sollte diesem mittels eines Initialgerinnes durch die vorhandene<br />
Feuchtgrünlandbrache (GB-4309-0125 (Seggen- und binsenreiche<br />
Nasswiesen)) zugeführt werden, um hier die Entwicklungsmöglichkeiten zu<br />
einem Bruchwald zu verstärken.<br />
Wald<br />
- Natürliche bzw. naturnahe Entwicklung<br />
der Waldbereiche<br />
- Nutzungsfreie Bruchwaldentwicklung<br />
entlang des Breitenbrucher<br />
Baches und im Breitenbruch<br />
- Erhaltung und Förderung von seltenen<br />
und gefährdeten Pflanzengesellschaften<br />
der Feuchtwälder mit<br />
Altholzinseln<br />
- Beschränkung auf Einzelstammentnahme<br />
oder Femelnutzung in den<br />
sonstigen Waldbereichen im Rahmen<br />
des Bewirtschaftungsplanes<br />
- Umbau von Pappelbeständen<br />
überwiegend durch Ringelung und<br />
Totholzmehrung zur Vermeidung<br />
von Entnahmeschäden<br />
Der Becklemer Busch - das Quellgebiet des Breitenbrucher Baches - ist ein<br />
artenreicher, reich strukturierter von Eichen dominierter Laubmischwald,<br />
wobei in den feuchteren Bereichen Eschen und in den trockeneren Bereichen<br />
Buchen verstärkt auftreten.<br />
Im Bereich vom nördlichen Rand des Naturschutzgebietes bis zu einem<br />
nicht mehr genutzten Weg stockt ein durch die alten Drainagegräben geprägter<br />
Eichenwald mit den dominierenden Baumarten Eiche und Esche.<br />
Standörtlich sind hier entlang des Baches der Erlen-Eschenwald der Bäche,<br />
Gräben und Hangmulden und darüber hinaus der wechselfeuchte Eschen-<br />
Eichen-Hainbuchenwald bzw. mäßig feuchte Eichen-Hainbuchenwald auskartiert.<br />
Ziel sollte hier die Wiedervernässung der Waldflächen und für das<br />
unmittelbare Gewässerumfeld der bachbegleitende Traubenkirschen-Erlen-<br />
Eschenwald sein.<br />
Der anschließende Bereich bis zum „Heiligenkamp“ im Süden ist neben dem<br />
Buchen-Altholz-Bestand auf den höher liegenden Flächen mit Laubmischwald<br />
verschiedener Zusammensetzung bestanden. Neben Bereichen mit<br />
Eichen und Eschen bzw. Eschen und Erlen finden sich Bereiche mit Pappelmischwald<br />
und reine Pappelbestände. Standörtlich sind auch hier entlang<br />
des Baches der Erlen-Eschenwald der Bäche, Gräben und Hangmulden und<br />
darüber hinaus wechselfeuchter Eschen-Eichen-Hainbuchenwald, mäßig<br />
feuchter Eichen-Hainbuchenwald und kleinflächig staufrischer Buchenwald<br />
auf Moränenlehm auskartiert. Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers<br />
ergibt sich hier einer der Entwicklungsschwerpunkte für die Wiedervernässung<br />
der Waldflächen. Für das unmittelbare Gewässerumfeld sollten der<br />
bachbegleitende Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald und bei ansteigendem<br />
Grundwasserspiegel kleinräumig auch erlenbruchartige Bereiche insbesondere<br />
in den Rinnen und Senken das Ziel sein.<br />
Südlich des Heiligenkamps finden sich auf den trockenen Standorten Buchenwald<br />
sowie Birkenmischwald. Auf den nassen Standorten im Breitenbruch/Bökämper<br />
Busch und im Bereich um die Hofstelle Bökamp stocken<br />
Eichenmischwald, Erlenmischwald und auch ein reiner Pappelbestand.<br />
Standörtlich sind südlich des „Heiligenkamp“ entlang des ursprünglichen<br />
Bachbettes der Erlen-Eschenwald der Bäche, Gräben und Hangmulden und<br />
darüber hinaus mäßig feuchter Eichen-Hainbuchenwald und kleinflächig<br />
staufrischer Buchenwald auskartiert. Weiter südwestlich im Breitenbruch/Bökämper<br />
Busch sind es großflächig hauptsächlich Erlenbruchstandorte<br />
und entlang des Zuflusses zum Breitenbrucher Bach wieder der Erlen-<br />
Eschenwald der Bäche, Gräben und Hangmulden.<br />
Ziel sollte südlich des Heiligenkamps der bachbegleitende Traubenkirschen-<br />
Erlen-Eschenwald und bei fortschreitender Wiedervernässung der Waldflächen<br />
bruchwaldartige Strukturen im Umfeld des neu anzulegenden Gewässerlaufes<br />
auf der heute schon nassen Wiese sein. Im Breitenbruch/Bökämper<br />
Busch - ebenfalls ein Schwerpunkt für die Wiedervernässung<br />
der Waldflächen - und südlich der Hofstelle Bökamp sollte ein großflächiger<br />
Erlenbruch entstehen. Für das ehemalige Großseggenried im Westen<br />
des Breitenbruchs empfiehlt sich die Sukzession zu einem "Quellwald".
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 140<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Waldentwicklung der Flächen südlich<br />
der Bahn<br />
Die hinzukommenden Naturschutzgebietsflächen südlich der Bahnlinie befinden<br />
sich im Taltiefsten entlang des ehemaligen Verlaufs des Breitenbrucher<br />
Baches. Ausgehend von der Renaturierung des Breitenbrucher Baches<br />
und der Wiedervernässung der Wald- und Bruchwaldstandorte nördlich der<br />
Bahntrasse sollte hier durch eine gleichartige Waldentwicklung der Strahlurspung<br />
für die Wiederbelebung des Suderwicher Baches und der Emscher<br />
verstärkt werden.<br />
Grünländer<br />
- Erhaltung und Extensivierung der<br />
Grünlandflächen und Brachen<br />
Randlich der Waldflächen des Becklemer Busches befinden sich Grünlandflächen,<br />
die als Wiese bzw. Weide in unterschiedlichster Intensität genutzt<br />
werden. Sie sollten insbesondere über Aushagerung, Mähweidenutzung mit<br />
Festlegung der Bewirtschaftungszeitpunkte und Besatzdichtenbegrenzungen<br />
im Rahmen von Bewirtschaftungsauflagen extensiviert werden. Ebenso<br />
notwendige Einzelmaßnahmen sind die Neuansaat defekter Grasnarben, die<br />
Beseitigung von Unkrautherden oder der Abtransport von Schnittgut.<br />
Bodendenkmal<br />
- Erhaltung der Klutenburg (Bodendenkmal<br />
Mkz. 4309,41 Mittelalterliche<br />
Turmhügelburg)<br />
Die aus dem 6.-10. Jh. stammende Turmhügelburg Suderwich, auch Klutenburg<br />
genannt ist das einzige Bodendenkmal <strong>Recklinghausen</strong>s. Solche<br />
auch als „Motte“ bezeichneten Burgen wurden auf künstlichen Erdhügeln<br />
errichtet und bestanden meist aus einer Kernburg sowie einer oder mehreren<br />
Vorburgen, Gräben und/oder Wällen. Reste dieser Erdhügel, Gräben<br />
und Wälle mit Erhebungen von bis zu 4 m finden sich im mittleren Bereich<br />
des Naturschutzgebietes westlich des Breitenbrucher Bachs in einem Niedermoorbereich.<br />
Die Geländemorphologie weist eine entsprechend auffällige<br />
Reliefierung mit verschiedenen Hohlformen und Rinnensystemen auf, die<br />
teilweise mit Wasser bespannt sind und über Abläufe mit dem Breitenbrucher<br />
Bach verbunden sind. Der Ursprung ist mit großer Sicherheit auf<br />
menschliche Tätigkeiten zurückzuführen.<br />
Süderweiterung des NSG<br />
- Anbindung des Breitenbrucher Baches<br />
und des NSG Becklemer<br />
Busch als Strahlursprung über den<br />
Suderwicher Bach an das Emschersystem<br />
(s. Bereich Hof Bökamp)<br />
- Erneuerung/Ertüchtigung des vorhandenen<br />
Durchlasses unter der<br />
Bahnlinie im Rahmen bahnbetriebswirtschaftlicher<br />
Notwendigkeit<br />
und Offenlegung des teilweise verrohrten<br />
Gewässers südlich der<br />
Bahnlinie zur Anbindung an den<br />
Suderwicher Bach<br />
Das Gewässersystem des Breitenbrucher Baches weist eine naturraumtypische,<br />
an temporäre Gewässer mit großen organischen Anteilen angepasste<br />
und im Bezug auf die Wasserqualität anspruchsvolle Makrozoobenthos-<br />
Lebensgemeinschaft auf, wie sie noch in einigen quellnahen Oberläufen im<br />
Emschersystem zu finden ist (EG & StUA Herten 2005). Aus fachlicher Sicht<br />
wäre es daher sinnvoll und wünschenswert, das Gewässersystem des Breitenbrucher<br />
Baches, das heute in den Rhein-Herne-Kanal mündet, über den<br />
Anschluss an einen umgestalteten Suderwicher Bach wieder mit dem nur<br />
wenig südlich liegenden Emschersystem zu verbinden (Masterplan Emscher<br />
Landschaftspark 2010, Masterplan Emscher Zukunft, Landschaftsplan Nr. 5<br />
Emscherniederung). Mittelfristig könnte so die Wiederherstellung der ökologischen<br />
und gewässerökologischen Durchgängigkeit des gesamten Gewässersystems<br />
im Sinne des Biotopverbundes bis in die Emscher erfolgen.<br />
Die notwendige Erneuerung bzw. Ertüchtigung eines Durchlasses unter der<br />
Bahnlinie sollte dabei im Rahmen bahnwirtschaftlicher Notwendigkeiten<br />
erfolgen. Die Öffnung und Umgestaltung des heute noch teilweise verrohrten<br />
unter einer Ackerfläche verlaufenden Gewässers ist ebenso als Lückenschluss<br />
zwingend erforderlich.<br />
Breitenbrucher Baches westlich von Becklem<br />
- Sicherung und Entwicklung des<br />
Gewässers und seiner Ufer- und<br />
Auenbereiche<br />
- Erhaltung und Entwicklung der noch<br />
vorhandenen Gehölzstrukturen und<br />
Grünlandbereiche<br />
- Entwicklung nutzungsfreier Uferrandstreifen<br />
Auch im Fall einer erfolgreichen Anbindung des aus dem Naturschutzgebiet<br />
Becklemer Busch entspringenden Breitenbrucher Baches über den Suderwicher<br />
Bach an die Emscher verbleiben Mittel- und Unterlauf des Breitenbrucher<br />
Baches als eigenständiges Gewässersystem mit eigener - wenn<br />
auch geringerer Wertigkeit - die es zu entwickeln gilt.<br />
Der südlich der Bahnanlagen und des Naturschutzgebietes insg. ca. 1600 m<br />
lange Mittel- und Unterlauf des Breitenbrucher Baches stellt sich über ca.<br />
630 m als baum- und gehölzbestandener Straßenseitengraben dar, bevor er<br />
ebenso begradigt und ausgebaut mit teilweise leicht geschwungenem<br />
Längsprofil die größtenteils ausgeräumtem Ackerlagen durchquert und im<br />
Rhein-Herne-Kanal endet. Rund 400 m nordwestlich des Rhein-Herne-<br />
Kanals findet auch der Wechsel vom teilmineralisch geprägten Fließgewässer<br />
zum Fließgewässer der Niederungen statt. Der Bach selber wurde im<br />
Laufe der Zeit mehrfach abschnittsweise verlegt. Begradigung und Eintiefung<br />
waren dabei die wesentlichsten hydromorphologischen Veränderungen.<br />
Verschiedene Querbauwerke und Straßen-/Wegedurchlässe beeinträchtigen<br />
die Durchgängigkeit. Abschnittsweise Baum- und Gehölzbestände<br />
am jetzigen und ehemaligen Gewässerverlauf und vier zulaufenden Gräben<br />
(Straßenseitengraben an der Heidestraße ca. 300m, Graben an der
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 141<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Anreicherung der durch intensive<br />
landwirtschaftliche Nutzung ausgeräumten<br />
Bereiche<br />
Hoflage Budde ca. 350m, Graben südlich der Hoflage Budde ca. 850m,<br />
Straßenseiten- und Feldgraben entlang „Auf der Flur“ und „Im Wiesengrund“)<br />
sind fast die einzigen gliedernden und belebenden Landschaftselemente<br />
mit Ausnahme der Baumreihen an Horneburger und Heidestraße.<br />
Zwar steht in diesem Entwicklungsbereich der Erhalt der Landschaftsstruktur<br />
in ihrer Ausprägung als hauptsächlich landwirtschaftlich genutzter Freiraum<br />
im Vordergrund. Darüber hinaus ist der an ökologisch bedeutsamen<br />
und landschaftsgliedernden und -belebenden Strukturen verarmten Teilbereich<br />
zur ökologischen Aufwertung, zum Schutz gegen Winderosion und<br />
zum Aufbau eines Netzes von Regenerations- und Refugialräumen anzureichern.<br />
Eine Verzahnung mit den unterschiedlichen Anreicherungsmaßnahmen<br />
für den Entwicklungszielraum 9.2 (Stadtnahe Freiräume Fritzberg,<br />
Johannistal, Berghauser Feld, Suderwich und Becklem) mit dem Entwicklungsziel<br />
II (Anreicherung) im Rahmen des gemeinsamen Suchraumes<br />
erscheint dabei sinnvoll.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 142<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
B.10.<br />
9.2 Stadtnahe Freiräume Fritzberg, Johannistal, Berghäuser Feld,<br />
Suderwich und Becklem<br />
Der Entwicklungsraum umfasst die<br />
siedlungsnahen, vorwiegend landwirtschaftlich<br />
geprägten Übergangsbereiche<br />
in den großen Landschaftsraum<br />
des Recklinghauser Lößrückens nordöstlich<br />
von <strong>Recklinghausen</strong> und Suderwich<br />
Größe:<br />
240,83 ha<br />
3 Teilflächen<br />
Der Entwicklungsraum erstreckt über drei Teilflächen:<br />
• Der westliche Bereich „Fritzberg, Johannistal und Berghäuser Feld“ erstreckt<br />
sich in Nord-Süd-Ausrichtung in unterschiedlicher Breite von ca.<br />
200 - 1700 m im Bogen von <strong>Recklinghausen</strong>-Ost bis zum Suderwicher<br />
Friedhof entlang der Siedlungsränder und in Ost-West-Ausrichtung über<br />
insg. ca. 2700 m von der Justizakademie/Fachhochschule im Westen bis<br />
zum Suderwicher Friedhof und dem südlich liegenden Siedlungsrand von<br />
Suderwich.<br />
• Der mittlere Bereich „Suderwich“ erstreckt sich in Nord-Süd-Ausrichtung<br />
in unterschiedlicher Breite von ca. 100 - 450 m von den Straßen „Im Wittbusch“<br />
und „Heiligenkamp“ im Norden bis zum Suderwicher Siedlungsrand<br />
im Bereich Sachsenstraße und Ickerottweg im Süden und in Ost-<br />
West-Ausrichtung über ca. 1800 m von der Esseler Straße im Westen bis<br />
zum Naturschutzgebiet Becklemer Busch im Osten.<br />
• Der östliche Bereich „Suderwich, Becklem“ erstreckt sich in Nord-Süd-<br />
Ausrichtung in unterschiedlicher Breite von ca. 50 - 500 m von der Grenze<br />
des Naturschutzgebietes Becklemer Busch und dem Bachauenbereich<br />
des Breitenbrucher Baches südlich der Güterbahntrasse und der ehemaligen<br />
Zechenbahntrasse (Blumenthal / Haard, Re; Blumenthal / Haard<br />
Ewald Forts., Oe) im Norden bis zur BAB 2 und dem Rhein-Herne-Kanal<br />
im Süden. In Ost-West-Ausrichtung erstreckt sich der Bereich über ca.<br />
1000 m im Bogen von der Heidestraße im Nordwesten bis zum Rhein-<br />
Herne-Kanal im Südosten.<br />
Der Bereich für das Entwicklungsziel<br />
- 9.2 II Stadtnahe Freiräume Fritzberg, Johannistal, Berghäuser Feld,<br />
Suderwich und Becklem<br />
entspricht den Schutzgebieten<br />
- NSG Nr. 14 „Johannistal“<br />
- LB Nr. 18 „Bauerschaft Sachsenstraße“<br />
- LSG Nr. 7 „Lohfeld“, tlw.<br />
- LSG Nr. 9 „Becklem/Suderwich“, tlw.<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
dar als:<br />
- Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich<br />
(mit Ausnahme der Waldbereiche nördlich der BAB 2)<br />
- Bereich zum Schutz der Landschaft u. landschaftsorienten Erholung:<br />
(mit Ausnahme von: südlicher Ortsrand <strong>Recklinghausen</strong>-Ost, Fritzberg westlich des Höhenweges,<br />
östlicher Ortsrand Hillen, Ortsrand Suderwich im Bereich Sucherwichstraße/Sankt-<br />
Barbara-Straße und beiderseits der Straße Hochfeld und nördlich des Ickerottweges)<br />
- Bereich zum Schutz der Natur: (Johannistal)<br />
- Waldbereich: (Johannistal tlw., Waldbereiche nördlich der BAB 2)<br />
- Regionaler Grünzug: (westlicher Bereich „Fritzberg, Johannistal und<br />
Berghäuser Feld“ zwischen Annastraße und Sankt-Barbara-Straße,<br />
mittlerer Bereich„Suderwich“ südöstlich der Straßen „Im Wittbusch“ und<br />
„Heiligenkamp“, östlicher Bereich „Suderwich, Becklem“)<br />
Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />
1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- VB-4309-014 tlw., (Gewässersystem Suderwicher Bach, Beckumer<br />
Bach und Breitenbrucher Bach), VB-4309-016 tlw. (Freiraumkorridor östlich<br />
<strong>Recklinghausen</strong>), VB-4309-018 (Johannistal nördlich Berghausen)<br />
Das LANUV führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />
- Biotopkatasterfläche: BK-4309-0128 (Bergahorn-Allee am Frankenweg<br />
westlich von Suderwich), BK-4309-0135 tlw. (Kulturlandschaftsreste und<br />
Obstwiese in Berghausen), BK-4309-0149 (Kulturlandschaftsrest im<br />
Nordosten von Suderwich), BK-4309-0156 (Johannistal nördlich von<br />
Berghausen), BK-4309-0234 tlw. (Kleinwaldflächen um Henrichenburg)<br />
- Gesetzlich geschützte Biotope: GB-4309-206 (Bruch- und Sumpfwälder)<br />
- Alleenkataster: AL-RE-0110 (Allee an der Suderwichstraße), AL-RE-<br />
9013 (Bergahorn-Allee am Frankenweg)
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 143<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Entwicklungsziel II<br />
"Anreicherung"<br />
- Sicherung und Optimierung der vorhandenen<br />
Biotopstrukturen in der<br />
offenen Feldflur<br />
- Anreicherung des durch intensive<br />
landwirtschaftliche Nutzung ausgeräumten<br />
Bereichs<br />
- Erhalt und Sicherung der Landschaftsbrücke<br />
nach Süden<br />
- Sicherung und Optimierung des<br />
Grünzuges des Regionalplanes<br />
- Suchraum für Entwicklungs-, Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahmen<br />
Bei diesem dreigeteilten Entwicklungsbereich handelt es sich um weitgehend<br />
ausgeräumte, siedlungsnahe Ackerfluren oder intensive Pferdeweiden<br />
mit mäßig bewegter nach Südosten in die Emscheraue auslaufender Topographie<br />
nordöstlich von <strong>Recklinghausen</strong> und Suderwich, die selbst nur wenige<br />
Einzelbiotope und gliedernde Landschaftselemente enthalten.<br />
In Westteil befindet sich das altholzreiche Trockental des Naturschutzgebietes<br />
Johannistal, im mittleren der Kulturlandschaftsrest der Bauerschaft<br />
Sachsenstraße und im Ostteil die Kleinwaldflächen an der BAB 2.<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für diese die Siedlungsränder begleitenden<br />
Übergangsräume in die freie Landschaft ist die Schaffung und Optimierung<br />
sinnvoller und notwendiger Biotopstrukturen zur Einbindung eben dieser<br />
Siedlungsränder, zur Gliederung der Landschaft und zu ihrer Vernetzung im<br />
Sinne des Biotopverbundes auch im Rahmen eines Suchraumes.<br />
Der westliche und der mittlere Teil dieses Entwicklungsbereiches entlang<br />
der nordöstlichen Siedlungsränder <strong>Recklinghausen</strong>s öffnet sich in den großen<br />
landwirtschaftlichen Freiraum des Recklinghauser Lößrückens nach<br />
Norden in Richtung Oer-Erkenschwick und Horneburg und auf den Bachauenbereich<br />
von Esseler Bruchgraben, Breiter Bach und Breiter Teich. Der<br />
östliche Teil entlang des östlichen Siedlungsrandes von Suderwich bildet<br />
zusammen mit dem Auenbereich des Mittel- und Unterlaufs des Breitenbrucher<br />
Baches einen abgeschlossenen interkommunalen Freiraum zwischen<br />
Becklem und Suderwich und BAB 2 und Güterbahn/ehemaliger Zechenbahntrasse.<br />
Dieser ehemals selbständige Biotopkatasterbereich "Wald-<br />
Grünland-Acker-Komplex in der Flur Buddenhof bei Becklem" wurde in die<br />
„Kleinwaldflächen um Henrichenburg“ einbezogen, da er sehr stark an Wert<br />
eingebüßt hat.<br />
Insgesamt gilt es die ökologischen Defizite des Raums auszugleichen und<br />
die Gliederung der Landschaft zu stärken, da hier zumeist nur vereinzelte<br />
kleine Reste ökologischer Strukturen wie Einzelbäume, Feldgehölze und -<br />
hecken und Hof- und Siedlungseingrünungen verblieben sind. Insbesondere<br />
sind dies:<br />
- artenreiche Hochstaudenfluren auf bis zu 2 m hohen Böschungen und<br />
gehölzgegliederte Weide entlang des "Hohen Steinwegs" (BK-4309-0135<br />
tlw.)<br />
- eiszeitliches Trockental mit altholzreichen, naturnahen Buchen- und Eichenbeständen,<br />
Weidegrünland, Kleingehölzen und angrenzenden Hohlwegen<br />
(NSG Johannistal, BK-4309-0156)<br />
- Bergahorn-Allee am Frankenweg (BK-4309-0128, AL-RE-9013)<br />
- Allee an der Suderwichstraße (AL-RE-0110)<br />
- strukturreiche bäuerlicher Kulturlandschaftsrest mit Weidegrünland, Obstbaumweiden,<br />
Hecken, altholzreichen Baumreihen und -gruppen, Kopfbaumreihen,<br />
Einzelbäumen und hofnahen Teichen (LB Nr. 18 Bauerschaft<br />
Sachsenstraße, BK-43009-0149)<br />
- Kleinwaldflächen um Henrichenburg, tlw. an der BAB 2 (BK-4309-0234,<br />
GB-4309-206, Bruch- und Sumpfwald)<br />
Zwar steht im überwiegenden Teil dieses Entwicklungsbereiches der Erhalt<br />
der Landschaftsstruktur in ihrer Ausprägung als hauptsächlich landwirtschaftlich<br />
genutzter Freiraum im Vordergrund. Darüber hinaus ist der an<br />
ökologisch bedeutsamen und landschaftsgliedernden und -belebenden<br />
Strukturen verarmte Bereich zur ökologischen Aufwertung, zum Schutz<br />
gegen Winderosion und zum Aufbau eines Netzes von Regenerations- und<br />
Refugialräumen anzureichern.<br />
Der westliche Bereich „Fritzberg, Johannistal und Berghäuser Feld“ nimmt<br />
die sich zwischen den Siedlungs- und Gewerbeflächen erstreckenden Reste<br />
freier Landschaft aus dem Landschaftsraum der Emscher (Landschaftsplan<br />
Emscherniederung: Entwicklungszielraum 8.2 Panhütter Weg, Entwicklungsziel<br />
I.II temporäre Erhaltung/ Entwicklungszielraum 8.1 Landschaftsraum<br />
östlich <strong>Recklinghausen</strong>, Entwicklungsziel I.I Erhaltung) als wichtige<br />
Verbindungen in den Landschaftsraum des Vestischen Höhenrückens zwischen<br />
<strong>Recklinghausen</strong> und Oer-Erkenschwick auf. Diese Landschaftsbrücken<br />
sollten im Sinne der Festlegungen des Regionalplanes Emscher-Lippe<br />
als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, Bereich zum Schutz der Landschaft<br />
und Teil des Regionalen Grünzuges erhalten bleiben<br />
Die Sicherung und Optimierung der vorhandenen Biotopstrukturen in dieser<br />
offenen Feldflur ist eine wichtige Voraussetzung zur Erhaltung des regionalen<br />
Grünzuges. Seine Optimierung sollte durch gezielten Ausbau der Biotopstrukturen<br />
im Rahmen eines Suchraumes erfolgen.<br />
Die folgenden Entwicklungsteilräume bilden einen gemeinsamen Suchraum:<br />
9.1 Bachauenbereiche von Paschgraben, Quellbach (Oberlauf) und Breitenbrucher<br />
Bach (und seinen Zuläufen)<br />
9.2 Stadtnahe Freiräume Fritzberg, Johannistal, Berghäuser Feld, Suder-
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 144<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Sicherung und Optimierung des<br />
Wegesystems für die Naherholung<br />
- Erhaltung und Optimierung der<br />
Trenn-, Ausgleichs- und Immissionsschutzfunktionen<br />
und luftklimatischen<br />
Erneuerungs- und Austauschfunktionen<br />
- Erhaltung des landschaftsbildprägenden<br />
Gesamt- und Kleinreliefs<br />
des geowissenschaftlich wertvollen<br />
eiszeitlichen Trockentales und der<br />
querenden Hohlwege<br />
- Naturnahe Erhaltung und Optimierung<br />
der altholzreichen, naturnahen<br />
Buchen- und Eichenbestände,<br />
Kleingehölze und Hecken<br />
- Erhaltung von Alt- und Totholz<br />
wich und Becklem II (Anreicherung)<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG können die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG auch einem im Landschaftsplan<br />
abgegrenzten Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass die Festsetzungen<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />
Zum Ausgleich ökologischer Defizite des Raumes, zur Gliederung der Landschaft,<br />
zur Belebung des Landschaftsbildes und zur Förderung der Erholungseignung<br />
können Flächenumwandlungen und / oder -extensivierungen<br />
und/oder die Anlage linearer Vernetzungsstrukturen (z.B. Baumreihen, Alleen,<br />
Gehölze, Raine, Säume, Ackerrandstreifen, Mahdgutübertragung,<br />
temp. Grünstreifen etc.) erfolgen. Insbesondere Ausgleichs- und Ersatzbedürfnisse<br />
Dritter können entsprechend der Anreicherungserfordernisse im<br />
Rahmen des Vertragsnaturschutzes gem. § 3a LG direkt oder über einen<br />
Ökopool gem. § 5a LG umgesetzt werden innerhalb der systematisierten<br />
ökologischen Vernetzungsstrukturen dieses Landschaftsplanes.<br />
Die Erschließung für die ausgeprägt wahrgenommene Naherholung ist gut<br />
und sollte erhalten werden.<br />
Das auch geowissenschaftlich wertvolle Johannistal ist aufgrund seiner<br />
Siedlungsnähe und guten Wegeerschließung einem erheblichen Erholungsdruck<br />
ausgesetzt. Über die Sperrung von Trampelpfaden und entsprechende<br />
Gehölzergänzungen sollte hier lenkend eingegriffen werden.<br />
Insbesondere die in Ortsrandnähe liegenden in die Siedlungsflächen hinein<br />
geneigten Freiräume haben wichtige Trenn- und Ausgleichsfunktionen<br />
wahrzunehmen. Schadstoffausfilterung und Frischluftweiterleitung aus dem<br />
Recklinghäuser Lößrücken gehören ebenso zu ihren Aufgaben<br />
Das Naturschutzgebiet Johannistal erstreckt sich über ca. 1 km von Nordwest<br />
nach Südost. Das um die 50 m breite Trockental mit 5-10 m hohen,<br />
zumeist bewaldeten Böschungshängen ist eiszeitlich entstanden. Die altholzreichen<br />
Hanggehölze (Stieleiche, Buche, Niederwaldrelikte, in der Mitte<br />
und im Süden Bergahorn- und Hybridpappelbestände) sind zumeist relativ<br />
naturnah erhalten und im Norden teilweise stärker aufgelichtet. Der Norden<br />
des Gebietes ist ein stark reliefierter Laubwald mit zwei steilen Taleinschnitten.<br />
Im Süden werden der hier ca. 120 m breite Talgrund und die flacheren<br />
Hangbereiche von Weidegrünland eingenommen und durch Kleingehölze,<br />
Baumreihen, Hecken und Einzelbäume strukturiert. Wald, Hang- und Kleingehölze,<br />
Hecken, Baumreihen und Einzelbäume sind wertvoller Lebensraum<br />
für Hecken- und Höhlenbrüter sowie Altholzbesiedler. Mehrere teilweise mit<br />
alten Eichengehölzen bestandene Hohlwege queren das Tal.<br />
- Umbau von Pappelbeständen<br />
- Erhaltung und Extensivierung der<br />
Grünländer als Weidegrünland<br />
- Erhalt und Optimierung des strukturreichen<br />
stadtnahen Kulturlandschaftsrestes<br />
- Erhaltung, Pflege und Ergänzung<br />
der typischen Strukturelemente<br />
- Erhaltung und Extensivierung der<br />
Grünländer<br />
Der Geschützte Landschaftsbestandteil Bauerschaft Sachsenstraße Ist<br />
ein gut gegliederter Kulturlandschaftsrest im Umfeld mehrerer alter Bauernhöfe<br />
mit Weidegrünland, einigen Obstbaumweiden und einer intensiver<br />
genutzten, relativ feuchten Wiese entlang eines schmalen, strukturarmen<br />
Wiesengrabens (Quellarm des Suderwicher Baches), dessen eigentliche<br />
Quelle nicht mehr vorhanden ist. Hinzu kommen mehrere alte Baumreihen<br />
und -gruppen (Hybridpappel, Eiche, Esche) und Einzelbäume, Hecken (z.T.<br />
mit Überhältern) und ältere Kopfweidenreihen.<br />
Die zunehmend durch Gartennutzung und Nutzungsintensivierung beeinträchtigt<br />
typischen Strukturelemente sind idealer Refugial-Lebensraum für<br />
Hecken- und Höhlenbrüter.
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 145<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE
ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 146<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 147<br />
C. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN,<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 148
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 149<br />
ALLE BESONDERS GESCHÜTZTE TEILE VON NATUR UND LANDSCHAFT – ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C. 1 Allgemeine Festsetzungen<br />
für alle besonders geschützten Teile von Natur und Landschaft<br />
C. 1.01<br />
Der Landschaftsplan hat gem. § 20 BNatSchG i.V.m.<br />
§ 16 LG die im öffentlichen Interesse besonders zu<br />
schützenden Teile von Natur und Landschaft nach Maßgabe<br />
der §§ 23, 26, 28 und 29 BNatSchG festzusetzen.<br />
Die Festsetzung bestimmt den Schutzgegenstand, den<br />
Schutzzweck und die zur Erreichung des Zweckes notwendigen<br />
Verbote und Gebote.<br />
Es werden deshalb festgesetzt :<br />
- Naturschutzgebiete<br />
(§ 23 BNatSchG)<br />
lfd. Nrn. 1 bis 16<br />
Fläche gesamt : 493,79 ha<br />
- Landschaftsschutzgebiete<br />
(§ 26 BNatSchG)<br />
lfd. Nrn. 1 bis 9<br />
Fläche gesamt : 4058,70 ha<br />
- Temporäre Landschaftsschutzgebiete<br />
(§ 26 BNatSchG i.V.m. § 29 Abs. 3 und 4 LG)<br />
lfd. Nrn. 10 bis 13<br />
Fläche gesamt : 139,71 ha<br />
- Naturdenkmale<br />
(§ 28 BNatSchG)<br />
lfd. Nr. 1-4<br />
- Geschützte Landschaftsbestandteile<br />
(§ 29 BNatSchG)<br />
lfd. Nrn. 1 bis 19<br />
Fläche gesamt : 42,40 ha<br />
Das Landschaftsgesetz enthält in seinen §§ 19 -<br />
23 LG NRW Vorgaben zur Ausweisung von Naturschutzgebieten,<br />
Landschaftsgebieten, Geschützten<br />
Landschaftsbestandteilen und Naturdenkmalen.<br />
Seit der Neufassung des BNatSchG gelten die in<br />
diesem Landschaftsplan aufgeführten bundesrechtlichen<br />
Vorschriften zu diesen Schutzgebietskategorien<br />
unmittelbar.<br />
Im Weiteren wird daher in Bezug auf diese<br />
Schutzgebiete nur auf das BNatSchG verwiesen.<br />
- Schutzgebietsausweisungen<br />
Fläche gesamt :4733,50 ha<br />
Darüber hinaus werden in den besonders zu schützenden<br />
Teilen von Natur und Landschaft nach den<br />
§§ 23, 26, 28 und 29 BNatSchG Festsetzungen für<br />
- Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
(§ 26 LG)<br />
getroffen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 150<br />
ALLE BESONDERS GESCHÜTZTE TEILE VON NATUR UND LANDSCHAFT – ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C. 1.02<br />
Alle Festsetzungen des Landschaftsplanes sind in ihren<br />
genauen Grenzen bzw. ihrer genauen Lage in der Entwicklungs-<br />
bzw. der Festsetzungskarte im Maßstab<br />
1: 15.000 sowie im nachfolgenden Text festgesetzt.<br />
Falls keine volle Übereinstimmung zwischen den Karten<br />
und dem Text des Landschaftsplanes besteht, gilt die<br />
gedruckte Entwicklungs- bzw. Festsetzungskarte.<br />
C. 1.03<br />
Die politischen Grenzen, die Grenzen des räumlichen<br />
Geltungsbereiches des Landschaftsplanes und ggf. die<br />
Grenzen der festgesetzten Schutzgebiete sind dort, wo<br />
sie zusammenfallen, aufeinander gezeichnet. In diesen<br />
Fällen ist die politische Grenze die Grenze des räumlichen<br />
Geltungsbereiches des Landschaftsplanes und die<br />
Grenze der Festsetzungen.<br />
C. 1.04<br />
Sollte nicht zweifelsfrei erkennbar sein, ob ein Grundstücksteil<br />
von einer Festsetzung betroffen ist, so gilt dieser<br />
Grundstücksteil als nicht betroffen.<br />
C.1.05<br />
Für die geschützten Teile von Natur und Landschaft -<br />
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale<br />
und Geschützte Landschaftsbestandteile -<br />
werden in den nachfolgenden Abschnitten (C.1.1 bis<br />
C.1.4) gemäß §§ 23, 26, 28 und 29 BNatSchG allgemeine<br />
sowie besondere Verbote und Gebote zur Erreichung<br />
und Sicherung der Festsetzungsziele erlassen.<br />
Die Ver- und Gebote nach §§ 23, 26, 28 und 29<br />
BNatSchG gelten gegenüber jedermann.<br />
U n b e r ü h r t von den genannten allgemeinen Verboten<br />
und Geboten bleiben, soweit die Regelungen<br />
dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen:<br />
1. - alle vor Inkrafttreten des Landschaftsplanes rechtlich<br />
zugelassenen und rechtmäßig ausgeübten Nutzungen,<br />
die Unterhaltung der dafür vorgesehenen<br />
Anlagen sowie ferner die Straßen, insbesondere die<br />
in der Baulast der Straßenbauverwaltung des Landesbetriebes<br />
Straßenbau NRW (Straßenkörper).<br />
Dies gilt insbesondere auch für die zeichnerische<br />
Darstellung.<br />
- zudem die Realisierung von im Regionalplan festgesetzten<br />
Zielen für Straßen und Schienenwege<br />
nach den dafür vorgesehenen Verfahren. Schutzgebietsfestsetzungen,<br />
die Bereiche überlagern, die im<br />
Regionalplan als Siedlungsbereiche, Bereiche für<br />
gewerbliche und industrielle Nutzungen oder Bereiche<br />
für besondere öffentliche Einrichtungen darstellt<br />
sind, gelten als zeitlich befristet. Entsprechende<br />
Festsetzungen und Darstellungen treten mit einer<br />
rechtswirksamen Konkretisierung in einem<br />
Hierdurch werden bei Inkrafttreten des Landschaftsplanes<br />
bereits ausgeübte Nutzungen in der<br />
bisherigen Art und im bisherigen Umfang gesichert,<br />
wie z.B. auch<br />
- Maßnahmen aufgrund von Plangenehmigungen<br />
und Planfeststellungen.<br />
Nach dem gemeinsamen Runderlass des Ministers<br />
für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr und<br />
des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und<br />
Forsten vom 26.08.1981 sind die Darstellungen<br />
und Festsetzungen des Landschaftsplanes für<br />
eine spätere Inanspruchnahme für Straßenbauvorhaben<br />
insoweit eingeschränkt, wie letztere<br />
nach § 16 Abs. 2 LG bestehende planerische<br />
Festsetzungen sind. In diesen Fällen ist die<br />
Straßenbaubehörde nicht zu Ersatzmaßnahmen<br />
für den Fortfall etwaiger vom Landschaftsplan<br />
gem. § 26 LG festgesetzter Entwicklungs-, Pflege-<br />
und Erschließungsmaßnahmen verpflichtet.<br />
Mit der Inanspruchnahme der Flächen für ein<br />
Straßenbau vorhaben treten die betroffenen<br />
Festsetzungen des Landschaftsplanes insoweit<br />
außer Kraft, als sie den Straßenbauvorhaben<br />
zuwiderlaufen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 151<br />
ALLE BESONDERS GESCHÜTZTE TEILE VON NATUR UND LANDSCHAFT – ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Bebauungsplan außer Kraft, soweit sie den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes entgegenstehen.<br />
- des Weiteren die ordnungsgemäße land-, forst- und<br />
fischereiwirtschaftliche Nutzung im Sinne des § 5<br />
BNatSchG, und die ordnungsgemäße Ausübung der<br />
Jagd einschließlich von Maßnahmen des Jagdschutzes<br />
2. das Aufsuchen und der Abbau von Steinkohle im<br />
bergrechtlich zugelassenen Umfang<br />
3. die Behebung von Bergsenkungen und damit verbundener<br />
Veränderungen der Vorflut oder des<br />
Grundwasserstandes aufgrund von bergrechtlichen<br />
Bestimmungen oder vertraglicher Verpflichtungen im<br />
Benehmen mit der Unteren Landschaftsbehörde.<br />
4. die vom Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> als Untere<br />
Landschaftsbehörde angeordneten, von ihm<br />
selbst durchgeführten oder zugelassenen Maßnahmen<br />
zur Sicherung, Entwicklung, Pflege und Erschließung.<br />
5. die Durchführung wissenschaftlicher und ökologischer<br />
Untersuchungen nach Abstimmung mit der Unteren<br />
Landschaftsbehörde.<br />
6. Maßnahmen, die zur Abwendung von Gefahren für<br />
die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder zur Beseitigung<br />
eines Notstandes unmittelbar erforderlich<br />
sind. Der Träger der Maßnahme hat spätestens nach<br />
deren Durchführung die Untere Landschaftsbehörde<br />
umgehend darüber zu unterrichten.<br />
C.1.06<br />
Nach § 70 Abs. 1 Nr. 2 und 9 LG NRW handelt ordnungswidrig,<br />
wer den Verboten und Geboten dieser Satzung<br />
vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt. Die<br />
Ordnungswidrigkeit kann nach Maßgabe des § 71 Abs.<br />
1 LG NRW mit einer Geldbuße bis zu 50.000 geahndet<br />
werden.<br />
Unabhängig von diesen Regelungen finden die § 69 und<br />
71 BNatSchG Anwendung.<br />
Gleichwohl stellt sich die Realisierung derartiger<br />
Vorhaben i.d.R. als Eingriff in Natur und Landschaft<br />
dar. Aufgrund der Bestimmungen des<br />
Landschaftsgesetzes (§§ 4 - 6) sind für die dadurch<br />
ausgelösten unvermeidbaren Beeinträchtigungen<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
vorzusehen.<br />
- die Unterhaltung von Einrichtungen des öffentlichen<br />
Verkehrs (Straßenflächen, Straßennebenflächen,<br />
Entwässerungseinrichtungen und Böschungen)<br />
- die Errichtung von nach Art und Größe ortsüblichen<br />
Forstkultur- und Weidezäunen und offenen<br />
Ansitzleitern<br />
- Maßnahmen, die nach Bundesbodenschutzgesetz<br />
(BBodSchG) zum Schutz für Flächen und<br />
vor schädlichen Bodenveränderungen erforderlich<br />
werden können.<br />
Hierzu zählt auch die ordnungsgemäße Ausübung<br />
der Imkerei<br />
Hierzu gehört auch die Beibehaltung bergbaubedingter<br />
Vernässungen<br />
Hierzu gehören auch Maßnahmen zur Sicherung<br />
des Straßen - und Bahnverkehrs
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 152<br />
NATURSCHUTZGEBIETE - ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C 1.1. Naturschutzgebiete<br />
Die Naturschutzgebiete sind mit den lfd. Nrn. 1 bis 16 in<br />
den nachfolgenden textlichen Festsetzungen beschrieben<br />
und in der Festsetzungskarte im Maßstab 1: 15.000<br />
in ihren genauen Grenzen dargestellt.<br />
Größe gesamt: 493,79 ha<br />
Für alle Naturschutzgebiete gelten<br />
- die selbständig geltenden gesetzlichen Regelungen<br />
des BNatSchG, des LG NRW, des LFoG NRW und<br />
des Bußgeldkataloges Umwelt NRW<br />
- die unter C. 1.01 - C. 1.06 aufgelisteten allgemeinen<br />
Festsetzungen für alle besonders geschützten Teile<br />
von Natur und Landschaft<br />
- die unter C. 1.1.1 aufgelisteten allgemeinen Festsetzungen<br />
für alle Naturschutzgebiete.<br />
Nach § 23 (1) BNatSchG werden Naturschutzgebiete<br />
festgesetzt, soweit dies erforderlich ist<br />
1) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung<br />
von Lebensstätten, Biotopen Lebensgemeinschaften<br />
bestimmter wild lebender<br />
Tier- und Pflanzenarten,<br />
2) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen,<br />
landeskundlichen Gründen oder<br />
3) wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart<br />
oder hervorragenden Schönheit.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 153<br />
NATURSCHUTZGEBIETE - ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C 1.1.1 Allgemeine Festsetzungen für alle Naturschutzgebiete<br />
In den Naturschutzgebieten sind gemäß § 23 Abs. 2<br />
BNatSchG und nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen<br />
alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung,<br />
Beschädigung oder Veränderung des geschützten<br />
Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer<br />
nachhaltigen Störung führen können, unabhängig davon,<br />
ob diese nach anderen Vorschriften einer behördlichen<br />
Erlaubnis oder Zulassung bedürfen.<br />
Unberührte Tätigkeiten gelten nur soweit, wie unter<br />
C.1.05 und bei den einzelnen Naturschutzgebieten unter<br />
C.1.1.2 nicht ausdrücklich etwas Anderes festgesetzt ist.<br />
Insbesondere ist verboten :<br />
1. Bauliche Anlagen im Sinne des § 2 der Bauordnung<br />
NRW zu errichten, zu erweitern oder deren Nutzung<br />
zu ändern.<br />
Unberührt bleiben:<br />
- landschaftstypische Zäune und Viehunterstände die<br />
der Landwirtschaft dienen.<br />
2. Verkaufsbuden, Verkaufsstände, Verkaufswagen,<br />
Wohnwagen, Bauwagen, Zelte oder sonstige temporäre<br />
baulichen Anlagen aufzustellen.<br />
3. Werbeanlagen oder -mittel, Schilder oder Beschriftungen<br />
zu errichten, aufzustellen oder anzubringen.<br />
Unberührt bleibt<br />
- das Aufstellen oder Anbringen von Schildern, die<br />
ausschließlich auf die Schutzausweisungen oder<br />
Wegeführungen hinweisen oder gesetzlich vorgeschrieben<br />
sind.<br />
Bauliche Anlagen sind insbesondere auch<br />
- Zäune und andere aus Baustoffen oder Bauteilen<br />
hergestellte Einfriedungen<br />
Hinweis: Bei Inkrafttreten des Landschaftsplanes<br />
bereits ausgeübte Nutzungen in der bisherigen<br />
Art und im bisherigen Umfang wie z.B. auch die<br />
Errichtung von nach Art und Größe ortsüblichen<br />
Forstkultur- und Weidezäunen und offenen Ansitzleitern<br />
bleiben davon gem. Ziffer C 1.05.1<br />
unberührt.<br />
- Lager und Ausstellungsplätze<br />
- Landungs-, Boots- und Angelstege<br />
- am Ufer oder auf dem Grund eines Gewässers<br />
verankerte Fischzuchtanlagen und Hausboote<br />
- Dauercamping und Zeltplätze<br />
- Sport und Spielplätze<br />
Wohnwagenähnliche Anlagen sind insbesondere<br />
Wohnmobile, Wohncontainer oder Mobilheime.<br />
Schutzgebiete werden durch den Landrat des<br />
<strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> als ULB im gesetzlichen<br />
Auftrag gem. § 48 (2) LG NRW i.V.m. § 13 DVO<br />
LG NRW durch entsprechende Schilder kenntlich<br />
gemacht. Ihre Beschilderung unterliegt deshalb<br />
nicht diesem Verbot.<br />
4. Aufschüttungen, Verfüllungen oder Abgrabungen vorzunehmen<br />
oder die Bodengestalt auf andere Weise<br />
zu verändern.<br />
5. Stoffe oder Gegenstände zu lagern oder abzulagern.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 154<br />
NATURSCHUTZGEBIETE - ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
6. Straßen, Wege sowie Park- Lager und Stellplätze mit<br />
und ohne Oberflächenbefestigung anzulegen oder<br />
auszubauen.<br />
Unberührt bleiben<br />
- die Unterhaltung der oben genannten Anlagen.<br />
- der Bau und die Unterhaltung von Forstwirtschaftswegen,<br />
für die ein Anzeigeverfahren nach<br />
§ 6b Landesforstgesetz i.V. mit dem Erlass des<br />
MUNLV v. 11.04. 1998 durchgeführt worden ist.<br />
Unter den Begriff "Wege" fallen auch Reit- und<br />
Wanderwege.<br />
Als befestigt sind z.B. alle Wege anzusehen, die<br />
durch Einbringung von Wegebaumaterial für das<br />
Befahren hergerichtet sind.<br />
7. Flächen außerhalb der Straßen und Wege zu betreten,<br />
zu befahren, Kraftfahrzeuge sowie Anhänger,<br />
Pferdetransporter, Baugeräte etc. zu führen oder abzustellen<br />
oder Zelte zu errichten.<br />
8. Ober- und unterirdische Leitungen einschließlich der<br />
erforderlichen Nebenanlagen zu errichten, zu verlegen<br />
oder wesentlich zu ändern.<br />
Unberührt bleibt<br />
- die Unterhaltung der o.g. Anlagen<br />
- die Verlegung von Leitungen in Geh- und Radwegen<br />
und in der Fahrbahn von Straßen und befestigten<br />
Wegen, sofern Bäume weder unmittelbar noch mittelbar<br />
beeinträchtigt werden.<br />
Dazu gehören auch Maßnahmen, die sich auf<br />
angrenzende Naturschutzschutzgebiete, Naturdenkmale<br />
und Geschützte Landschaftsbestandteile<br />
auswirken können.<br />
9. Gewässer und Teiche einschließlich deren Ufer anzulegen,<br />
wesentlich zu ändern oder zu beseitigen.<br />
10. Bei der Gewässerunterhaltung Grabenfräsen, Saugmäher<br />
oder anderes technisches Gerät mit ähnlicher<br />
für die Ökologie schädlicher Wirkungsweise einzusetzen.<br />
11. Außerhalb des Waldes gelegene Einzelbäume,<br />
Baumreihen, Baumgruppen, Hecken, Feld- oder<br />
Ufergehölze zu beseitigen oder zu beschädigen oder<br />
in anderer Weise in ihrem Wachstum zu gefährden.<br />
12. Grünlandflächen dauerhaft in eine andere Bodennutzungsform<br />
umzuwandeln.<br />
Der Umfang der Gewässerunterhaltung richtet sich<br />
nach § 39 WHG, insbesondere ist auf den Gewässerrandstreifen<br />
die Verwendung Pflanzenschutzmitteln<br />
nach § 90a Abs.2 LWG NRW verboten.<br />
Außerdem wird auf die Richtlinie für den naturnahen<br />
Ausbau von Gewässern (Blaue Richtlinie, Rd.<br />
Erl. d. MURL vom 31.03.2010, Mbl NRW Nr.<br />
10/2010) verwiesen.<br />
Hinweis: Das Gebot Nr. 1 ist zu beachten<br />
Eine Wachstumsgefährdung kann insbesondere<br />
auch erfolgen durch Beschädigung des Wurzelwerkes,<br />
das Verdichten des Bodens im Traufbereich<br />
sowie durch verkürzte Pflegeintervalle bei<br />
Hecken und Ufergehölzen (häufiger als alle 5 Jahre)<br />
und bei Kopfbäumen (häufiger als alle 3 Jahre).<br />
Hinweis: Auf die selbständig geltende gesetzliche<br />
Regelung des BNatSchG §§ 39, 40, 44 u. 45 "Allgemeiner<br />
Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen"<br />
(z.B. Beunruhigungs-, Verletzungs- u. Tötungsverbot<br />
u. Weiteres) sowie des § 61 LG NRW wird<br />
hingewiesen<br />
13. Den Grundwasserflurabstand zu verändern Betroffen hiervon sind sämtliche Maßnahmen, die<br />
geeignet sind den Grundwasserflurabstand zu<br />
verändern.<br />
Auf die unberührten Tätigkeiten in den Allgemeinen<br />
Festsetzungen für alle besonders geschützten<br />
Teile von Natur und Landschaft (Ziffer C.1.05 Nrn.<br />
2 - 4) wird hingewiesen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 155<br />
NATURSCHUTZGEBIETE - ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Der Umfang der Gewässerunterhaltung richtet sich<br />
nach § 39 WHG, insbesondere ist auf den Gewässerrandstreifen<br />
die Verwendung Pflanzenschutzmitteln<br />
nach § 90a Abs.2 LWG NRW verboten.<br />
Außerdem wird auf die Richtlinie für den naturnahen<br />
Ausbau von Gewässern (Blaue Richtlinie, Rd.<br />
Erl. d. MURL vom 31.03.2010, Mbl NRW Nr.<br />
10/2010) verwiesen.<br />
14. Veranstaltungen jeglicher Art wie Feste Ausstellungen,<br />
Volkswandertage, Reit-, Rad- und Motorsportveranstaltungen<br />
etc. durchzuführen.<br />
15. Flugmodell- und Flugsport zu betreiben.<br />
16. Dränagen zu verlegen oder zu ändern sowie sonstige<br />
Maßnahmen durchzuführen, die darauf gerichtet<br />
sind, feuchte oder vernässte Flächen zu entwässern.<br />
17. Die Stillgewässer innerhalb der Naturschutzgebiete<br />
mit Fischen zu besetzen, zu düngen oder zu kalken<br />
oder Fische zu füttern. Dieses gilt auch für neuangelegte<br />
Gewässer.<br />
Unberührt bleibt<br />
- der Besatz mit biogeografisch heimischen Kleinfischarten<br />
im Einvernehmen mit der Unteren Landschaftsbehörde.<br />
Dazu gehören auch Maßnahmen in angrenzenden<br />
Flächen oder Gebieten, die sich auf das Naturschutzgebiet<br />
auswirken.<br />
Auf die unberührten Tätigkeiten in den Allgemeinen<br />
Festsetzungen für alle besonders geschützten<br />
Teile von Natur und Landschaft (Ziffer C.1.05 Nr.2<br />
- Nr.4) wird hingewiesen.<br />
Eine Gefährdung des ökologischen Gleichgewichts<br />
des Gewässers ist auszuschließen<br />
18. Gewässer mit motorbetriebenen Fahrzeugen zu befahren.<br />
19. Wild zu füttern, Wildfütterungen oder Wildäcker anzulegen<br />
oder zu betreiben.<br />
Unberührt bleibt die Fütterung in Notzeiten gemäß<br />
§ 25 Landesjagdgesetz.<br />
Damit dem Wild zu Beginn einer Notzeit die Fütterungseinrichtungen<br />
bekannt sind, beinhaltet dies<br />
auch die Durchführung notwendiger Gewöhnungsfütterungen<br />
20. Erstaufforstungen einschließlich der Anlage von<br />
Weihnachtsbaum-, Schmuckreisigkulturen oder<br />
Baumschulen vorzunehmen.<br />
21. Außer auf gekennzeichneten Wegen zu reiten sowie<br />
Hunde im gesamten Gebiet frei laufen zu lassen.<br />
22. Kahlschläge oder diesen in ihrer Wirkung gleichkommende<br />
Lichthauungen >0,5 ha innerhalb eines<br />
Jahres<br />
Unberührt bleibt hiervon der Kahlschlag von Nadelwald-<br />
und Pappelbeständen.<br />
Hinweis: Dieses Verbot erstreckt sich auf alle Hunde<br />
außerhalb des jagdlichen Gebrauches. Frei<br />
laufend ist hierbei gleichbedeutend mit unangeleint.<br />
Dieses Verbot entspricht der Maßgabe des § 25<br />
LG NRW. Auf einer separate zeichnerische Darstellung<br />
wird verzichtet.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 156<br />
NATURSCHUTZGEBIETE - ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Gebote<br />
1. Für alle Naturschutzgebiete sind vom Landrat des<br />
<strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> als Untere Landschaftsbehörde<br />
Pflege- und Entwicklungspläne aufzustellen,<br />
die die zur nachhaltigen Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten<br />
wildlebender Pflanzen- und Tierarten erforderlichen<br />
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
nach Art, Umfang und Rangfolge näher<br />
bestimmen.<br />
Die Pflege- und Entwicklungspläne sind auf der<br />
Grundlage umfassender ökologischer Untersuchungen<br />
und unter Berücksichtigung der jeweiligen<br />
speziellen Situation aufzustellen. Sie werden mit<br />
der Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung<br />
und Forstplanung abgestimmt.<br />
2. Maßnahmen der Gewässerunterhaltung sind im Einvernehmen<br />
mit der Unteren Landschaftsbehörde<br />
festzulegen.<br />
Der Umfang der Gewässerunterhaltung richtet sich<br />
nach § 39 WHG, insbesondere ist auf den Gewässerrandstreifen<br />
die Verwendung Pflanzenschutzmitteln<br />
nach § 90a Abs.2 LWG NRW verboten.<br />
Außerdem wird auf die Richtlinie für den naturnahen<br />
Ausbau von Gewässern (Blaue Richtlinie, Rd.<br />
Erl. d. MURL vom 31.03.2010, Mbl NRW Nr.<br />
10/2010) verwiesen.<br />
Kurzfristig anfallende, dringende Unterhaltungsmaßnahmen<br />
außerhalb der im Einvernehmen mit<br />
der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmten<br />
Unterhaltungspläne sind im Benehmen mit der<br />
Unteren Landschaftsbehörde durchzuführen. Das<br />
Benehmen ist von Seiten der Unteren Landschaftsbehörde<br />
innerhalb einer Woche herzustellen.<br />
3. Die sukzessive Pflege von Feldhecken und Ufergehölzen<br />
(durch Auf-den-Stock-Setzen alle 10 - 12 Jahre)<br />
sowie von Kopfbäumen (durch Schneitelung alle<br />
6 - 8 Jahre) und von Obstbäumen und -wiesen ist zu<br />
gewährleisten.<br />
4. Wiederaufforstungen haben mit standortgerechten<br />
und heimischen Laubbaumarten stattzufinden.<br />
Dieses Gebot entspricht der Maßgabe des § 25 LG<br />
NRW. Auf einer separate zeichnerische Darstellung<br />
wird verzichtet.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 157<br />
NATURSCHUTZGEBIETE - ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Ausnahmen und Befreiungen<br />
Über die Befreiungsmöglichkeit gem. § 67 BNatSchG<br />
i.V.m. § 69 LG von den Ge- und Verboten hinaus erteilt<br />
die Untere Landschaftsbehörde auf Antrag eine Ausnahme<br />
von den Ge- und Verboten unter Ziffer C.1.1.1<br />
(Allgemeine Festsetzungen für alle Naturschutzgebiete),<br />
wenn der Schutzzweck nicht beeinträchtigt wird:<br />
Ausnahmen und Befreiungen können mit Nebenbestimmungen<br />
verbunden, sowie widerruflich oder<br />
befristet erteilt werden. Die §§ Nrn. 4 – 6 LG NRW<br />
gelten entsprechend.<br />
- vom Verbot Nr. 8. für die Errichtung und die Änderung<br />
von Versorgungs- oder Entsorgungsleitungen<br />
einschließlich Fernmeldeleitungen und -einrichtungen<br />
Hinweis :<br />
Straftatbestände :<br />
Unabhängig von den Festsetzungen dieses Landschaftsplanes<br />
finden die Regelungen der §§ 69 und<br />
71 BNatSchG sowie des § 329 Abs. 3 - 6 Strafgesetzbuch<br />
(StGB) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 13.Nov.1998 (BGBl I, S.3322) in der<br />
jeweils gültigen Fassung Anwendung.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 158<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C 1.1.2 Besondere Festsetzungen für die einzelnen Naturschutzgebiete<br />
Naturschutzgebiet Nr. 1 „Bertlicher Bach“<br />
Grünlandaue und östlich gelegene,<br />
bewaldete Hangkante am Bertlicher<br />
Bach<br />
Größe:<br />
6,48 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Zwischen Haus Bertlich und dem Siedlungsbereich von Herten-Bertlich<br />
erstreckt sich im Übergang zum ackergeprägten Offenland der ca. 75 m<br />
breite, etwa fünf Meter eingetiefte, als Weidegrünland genutzte Auenbereich<br />
eines kleinen Seitenbachs des Hasseler Mühlenbachs mit teilweise gehölzbestandenen<br />
Auenkanten.<br />
Der mäßig wasserführende Bach ist 50 cm breit, abgezäunt und begradigt,<br />
und wird beiderseits von jeweils 1-2 m breiten, feuchten Uferstreifen aus<br />
Hochstauden, Rohrglanzgras- und Schilfröhricht sowie Sumpf-Segge gesäumt.<br />
Das Grünland ist meist frisch bis schwach feucht und wird relativ<br />
intensiv von Pferden bzw. Rindern beweidet. Im Norden finden sich stark<br />
vernässte und zertretene Bereiche mit Flutrasen-Fragmenten. Die östliche<br />
Hangkante ist fast durchgehend mit relativ naturnahem, älterem Buchen-<br />
Eichen-Gehölz bestanden, das nach Süden zu in eine schmale Baumreihe<br />
ausläuft. Weitere Eichen-Reihen, Holunder-Gebüsch, kurze, junge Kopfbaumreihen<br />
und ein vegetationsfreier, aktuell ungenutzter Teich strukturieren<br />
das Gebiet zusätzlich.<br />
Es umfasst teilweise den<br />
Bereich für das Entwicklungsziel 1.1 Bachauenbereiche von Hasseler<br />
Mühlenbach, Lamerottbach und Bertlicher Bach<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
im Entwicklungsraum 1 - Freiraum Bertlich<br />
Der land- und forstwirtschaftlich genutzte Bereich unmittelbar am Ortsrand<br />
von Bertlich hat wichtige Trenn- und Ausgleichsfunktionen wahrzunehmen.<br />
Grundwasserneubildung, Schadstoffausfilterung und Frischluftentstehung<br />
gehören ebenso zu ihren Aufgaben. Im weiteren Verlauf dieses Bachsystems<br />
(Hasseler Mühlenbach) grenzt im Westen das Gelsenkirchener Naturschutzgebiet<br />
„Am Hassler Mühlenbach“ an.<br />
Das LANUV führt diese Fläche im Biotopkataster unter der Nummer BK-<br />
4308-0151.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 23 (1) 1) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensstätten,<br />
Biotopen oder Lebensgemeinschaften<br />
bestimmter wild lebender Tier- und<br />
Pflanzenarten.<br />
Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften<br />
gelten hier insbesondere:<br />
- von Grünland dominiertes Bachtal<br />
naturnaher Hangwald<br />
Gemeinsam mit dem Hasseler Mühlenbach sowohl auf Hertener wie auch<br />
auf Gelsenkirchener Stadtgebiet ist das Naturschutzgebiet Teil einer landesweit<br />
bedeutsamen Biotopverbundfläche.<br />
Zur Unterstützung der Entwicklung des Gebietes wurde dieses in den Suchraum<br />
Nr. 1 integriert (Kap. 4.11.1).<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG NRW können Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG NRW auch einem abgegrenzten<br />
Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass diese Festsetzungen hier<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />
Zudem wurden diesem Schutzgebiet im Kapitel C (Entwicklungs- Pflegeund<br />
Erschließungsmaßnahmen) Maßnahmen der Fließgewässerdynamisierung<br />
(Kap. 4.1.1) sowie der Anlage nutzungsfreier Uferstreifen und Säume<br />
(Kap. 4.10.1) zugeordnet.<br />
Diese Maßnahmen sollen der langfristigen Entwicklung und Sicherung der<br />
wertbestimmenden Biotopstrukturen in diesem Naturschutzgebiet dienen.<br />
Von besonderem Wert in diesem Schutzgebiet ist das grünlandgenutzte,<br />
teilweise feuchte Bachtälchen mit dem abschnittsweise naturnah sich entwickelndem<br />
Bachlauf sowie die naturnahen Eichen-Buchen-Hanggehölze als<br />
wertvolle Restlebensräume am Siedlungsrand und als Vernetzungsbiotop im<br />
Auenbereich des Hasseler Mühlenbachs.<br />
Im Bereich der des feuchteren Grünlandes finden sich Flutrasenreste.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 159<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
zu 3)<br />
wegen ihrer Seltenheit, besonderen<br />
Eigenart oder hervorragenden Schönheit<br />
- Bachaue als Teil der historischen<br />
Kulturlandschaft<br />
Es gelten die allgemeinen<br />
Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.1.1<br />
Das grünlandgeprägte Bachtal mit seiner in Teilen beeindruckenden Hangkante<br />
ist ein erhaltenswertes Relikt der ursprünglichen Kultur- und Naturlandschaft.<br />
Hinweis:<br />
Auf das Gebot Nr. 2:<br />
Für alle Naturschutzgebiete sind vom Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />
als Untere Landschaftsbehörde Pflege- und Entwicklungspläne<br />
aufzustellen, die die zur nachhaltigen Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Pflanzenund<br />
Tierarten erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
nach Art, Umfang und Rangfolge näher bestimmen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 160<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Naturschutzgebiet Nr. 2 „Hasseler Mühlenbach und Lamerottbach“<br />
Die reich strukturierten und weitgehend<br />
grünlandgenutzten Auenbereiche<br />
entlang des Lamerott- und<br />
Hasseler Mühlenbaches mit umgebenden<br />
Baumreihen, Obstbaumbeständen<br />
und Hecken<br />
Größe:<br />
41,91 ha<br />
2 Teilflächen<br />
Im Norden von Bertlich umfasst das Gebiet die Oberläufe des begradigten<br />
Hasseler Mühlenbachs und des Lamerottbaches sowie die 50 bis 150 m<br />
breiten, überwiegend als Grünland genutzten, durch Baumreihen, Obstbaumbestände<br />
und Hecken strukturierten Auenbereiche. Während der grabenartig<br />
ausgebaute Lamerottbach und der etwas naturnähere, von Nordosten<br />
zufließende Teil des Lamerottbaches von Norden kommen, fließt der<br />
Hasseler Mühlenbach, aus dem Langenbochumer Siedlungsgebiet von<br />
Osten zu. Ansonsten sind die Bäche entweder als Wiesenbach mit Hochstauden<br />
und lokal Schilf oder Großseggen ausgebildet, meist jedoch von<br />
jüngeren Erlen-Galeriegehölzen begleitet. Das Grünland wird noch überwiegend<br />
- relativ intensiv - als Pferde-Weidegrünland genutzt, zunehmend finden<br />
sich aber als Mähwiese sehr intensiv genutzte Flächen mit Lolium-<br />
Ansaaten. Auch ehemals artenreichere Flutrasen oder Feuchtwiesen sind<br />
inzwischen stark an Arten verarmt und werden meist durch Lolium-Ansaaten<br />
geprägt. Die Grünlandflächen, besonders aber die 3-5 m hohen Auenkanten<br />
des durch Niedermoor- und Gleyböden bestimmten Gebietes werden durch<br />
altholzreiche Baumreihen und -Gruppen, einzelne Bäume, Gebüsche und<br />
Böschungshecken gegliedert, im bäuerlichen Bereich am oberen Hasseler<br />
Mühlenbach findet sich eine Obstbaum-Weide.<br />
Von hohem Wert sind mehrere kleine Großseggenbestände, aber auch eine<br />
brachgefallene Nassparzelle mit artenreichen feuchten Hochstaudenfluren.<br />
Ehemalige Quellbereiche sind weitgehend melioriert worden, nur im Nordosten<br />
entspringt der Lamerottbach noch aus einer, wenn auch stark beeinträchtigten,<br />
kleinen Sickerquelle.<br />
Die derzeit intensiv beweideten Flächen und die Grasansaatflächen in der<br />
Bachaue sollten vordringlich extensiv als Grünland bewirtschaftet werden.<br />
Es umfasst teilweise den<br />
Bereich für das Entwicklungsziel 1.1 Bachauenbereiche von Hasseler<br />
Mühlenbach, Lamerottbach und Bertlicher Bach<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
im Entwicklungsraum 1 - Freiraum Bertlich<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 23 (1) 1) und 3) BNatSchG<br />
Die unmittelbar am Ortsrand liegenden feuchten Grünlandbereiche nehmen<br />
eine wichtige Trenn- und Ausgleichsfunktionen wahr. Grundwasserneubildung,<br />
Schadstoffausfilterung und Frischluftentstehung gehören ebenso zu<br />
ihren Aufgaben.<br />
Die Flächen dieses Schutzgebietes sind im Biotopkataster des LANUV unter<br />
den Nummern BK-4308-0158 und 0153 beschrieben. Zudem sind in diesem<br />
Gebiet zahlreiche geschützte Biotope kartiert (GB-4308-001/216/220/223)<br />
Der nördliche Quellbereich des Lamerottbaches ist zudem als Geowissenschaftlich<br />
schutzwürdiges Objekt ausgewiesen (GK-4308-001)<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensstätten,<br />
Biotopen oder Lebensgemeinschaften<br />
bestimmter wild lebender Tier- und<br />
Pflanzenarten.<br />
Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften<br />
gelten hier insbesondere:<br />
Für den gesamten Bereich des Hasseler Mühlenbaches hat der zuständige<br />
Träger der Gewässerunterhaltung bereits im Jahre 2008 einen Pflege uns<br />
Entwicklungsplan aufgestellt.<br />
Zur Unterstützung der Entwicklung des Gebietes wurde dieses in den Suchraum<br />
Nr. 1 integriert (Kap. 4.11.1).<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG NRW können Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG NRW auch einem abgegrenzten<br />
Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass diese Festsetzungen hier<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />
Zudem wurden diesem Schutzgebiet im Kapitel C (Entwicklungs- Pflegeund<br />
Erschließungsmaßnahmen) Maßnahmen der Fließgewässerdynamisierung<br />
(Kap. 4.1.2 und 4.1.3), der Stillgewässerpflege (Kap. 4.3.1) sowie der<br />
Anlage nutzungsfreier Uferstreifen und Säume (Kap. 4.10.1) zugeordnet.<br />
Diese Maßnahmen sollen der langfristigen Entwicklung und Sicherung der<br />
wertbestimmenden Biotopstrukturen in diesem Naturschutzgebiet dienen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 161<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Naturnahe Bäche, Nass- und<br />
Feuchtgrünländer, Großseggenrieder<br />
Ziel der Schutzausweisung ist die Erhaltung und Optimierung von grünlandgenutzten,<br />
teilweise feuchten Bachtälern mit Großseggenriedern, Feuchtbrachen<br />
und fragmentarisch ausgebildeten Flutrasen sowie strukturreichen<br />
Kleingehölzen als wertvolle Lebensräume am Siedlungsrand und als Vernetzungsbiotop<br />
im Gewässersystem des Hasseler Mühlenbachs.<br />
zu 3)<br />
wegen ihrer Seltenheit, besonderen<br />
Eigenart oder hervorragenden Schönheit<br />
- Die ortsnahen Grünländer mit ihren<br />
zahlreichen stark gliedernden<br />
Landschaftselementen<br />
Sowie zur Wiederherstellung von<br />
Lebensgemeinschaften gem Satz 1)<br />
Es gelten die allgemeinen<br />
Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.1.1<br />
Die am unmittelbaren Ortsrand von Langenbochum und Bertlich liegenden<br />
Grünländer dienen mit ihren zahlreichen gliedernden Landschaftselementen<br />
in besonderer Weise der Erholung und bilden zusammen mit den nördlich<br />
liegenden Flächen des Arenbergschen Forstes ein auch optisch prägendes<br />
Element des Biotopverbundes.<br />
Im Zentrum dieses Schutzgebietes stehen komplexe Grünländstrukturen,<br />
mit Großseggenriedern, Flutrasen oder Hochstaudenfluren. In Teilbereichen<br />
sind diese Lebensräume schon zurückgedrängt.<br />
Ziel dieser Ausweisung soll es auch sein, diese zu fördern und dort, wo<br />
schon verloren, so weit wie möglich wieder herzustellen.<br />
Hinweis:<br />
Auf das Gebot Nr. 2:<br />
Für alle Naturschutzgebiete sind vom Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />
als Untere Landschaftsbehörde Pflege- und Entwicklungspläne<br />
aufzustellen, die die zur nachhaltigen Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Pflanzenund<br />
Tierarten erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
nach Art, Umfang und Rangfolge näher bestimmen.<br />
Für den Bereich des Hasseler Mühenbaches innerhalb dieses Naturschutzgebietes<br />
ist bei der Entwicklung und Pflege der bereits vorliegende Pflegeund<br />
Entwicklungsplan ebenfalls zu berücksichtigen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 162<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Naturschutzgebiet Nr. 3 „Telgenbusch“<br />
Die Waldbereiche Telgenbusch und<br />
Bertlicher Heide zwischen Bertlich<br />
und Transvaal, mit Buchen und Eichenaltholzbeständen<br />
mit ausgeprägtem<br />
Hallenwaldcharakter.<br />
Größe:<br />
49,79 ha<br />
2 Teilflächen<br />
Das im Nordwesten von Herten im ackergeprägten Siedlungsrandbereich<br />
gelegene Waldgebiet "Telgenbusch" befindet sich überwiegend in fast ebener<br />
Lage und fällt nach Osten zu zwei schmalen Bachtälchen hin leicht ab.<br />
Weite Teile des Waldes werden von relativ naturnahen Buchen- und Eichen-<br />
Mischwäldern eingenommen, neben Flattergras-Buchenwald und Buchen-<br />
Eichenwald sind Anklänge an Birken-Eichenwälder zu beobachten. Die<br />
Gehölze befinden sich überwiegend im mittleren bis starken Baumholzalter,<br />
stellenweise kommen Altbäume bis 1,2 m Durchmesser vor. Vereinzelt findet<br />
sich auch stärkeres Totholz, Naturverjüngung nur an wenigen Stellen.<br />
Die Strauchschicht wird von Schwarzem Holunder beherrscht, vereinzelt<br />
kommt auch Ilex vor, in der Krautschicht sind Adlerfarn und Brombeere sehr<br />
häufig. Eingestreut finden sich Birkenbestände, Bergahorn- und Roteichen-<br />
Mischbestände.<br />
Teilweise podsolierte Braunerden herrschen als Bodentyp vor. Der Waldkomplex<br />
wird von mehreren Wegen, unbefestigten Pfaden und diversen<br />
Trampelpfaden durchzogen. Der Wald wird stark von Spaziergängern, Radfahrern<br />
und Reitern frequentiert.<br />
Es umfasst den<br />
Bereich für das Entwicklungsziel 1.2 Telgenbusch und Bertlicher Heide<br />
im Arenbergischen Forst<br />
mit dem Entwicklungsziel I.I (Erhaltung)<br />
im Entwicklungsraum 1 - Freiraum Bertlich<br />
Der sowohl durch die Forstwirtschaft als auch für die ruhige Erholung genutzte<br />
Waldbereich hat in diesem stark durch Industrialisierung und Überformung<br />
geprägten Raum wichtige Trenn- und Ausgleichsfunktionen wahrzunehmen.<br />
Grundwasserneubildung, Schadstoffausfilterung und Frischluftentstehung<br />
gehören ebenso zu seinen Aufgaben.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 23 (1) 1), 2)und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensstätten,<br />
Biotopen oder Lebensgemeinschaften<br />
bestimmter wild lebender Tier- und<br />
Pflanzenarten.<br />
Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften<br />
gelten hier insbesondere:<br />
- die Laubwaldbestände, die in ihrer<br />
Artenzusammensetzung weitgehend<br />
den Verhältnissen der potentiellen<br />
natürlichen Vegetation entsprechen<br />
- Nahrungs- und Bruthabitat für<br />
zahlreiche u.a. alt- und totholzgebundene<br />
Vogelarten<br />
Zusammen mit den angrenzenden Bachsystemen des Hasseler Mühlenbaches<br />
und des Loemühlenbaches und seinen Wäldern in den jeweiligen<br />
Quellgebieten ist das Naturschutzgebiet Teil einer landesweit bedeutsamen<br />
Biotopverbundfläche.<br />
Zur Unterstützung der Entwicklung des Gebietes wurde dieses in den Suchraum<br />
Nr. 1 integriert (Kap. 4.11.1).<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG NRW können Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG NRW auch einem abgegrenzten<br />
Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass diese Festsetzungen hier<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />
Zudem wurden diesem Schutzgebiet im Kapitel C (Entwicklungs- Pflegeund<br />
Erschließungsmaßnahmen) Maßnahmen zur Totholzerhaltung (Kap.<br />
4.7.1)sowie zur Waldrandgestaltung (Kap. 4.8.1) zugeordnet.<br />
Diese Maßnahmen sollen der langfristigen Entwicklung und Sicherung der<br />
wertbestimmenden Biotopstrukturen in diesem Naturschutzgebiet dienen.<br />
Etwa 60 % der Waldbereiche bestehen aus Eichen- und Buchenwäldern, in<br />
denen die beiden vorgenannten Baumarten dominieren. In diesen sind noch<br />
zahlreiche Altholzbestände vertreten.<br />
Der Anteil gebietsfremder Laubhölzer liegt im gesamten Waldbereich unter<br />
10 %.<br />
Die Größe und Geschlossenheit des Waldbestandes sowie seine heterogene<br />
Altersstruktur, die auch viele Althölzer mit einschließt macht diesen Wald<br />
für zahlreiche Vogelarten zu einem bedeutenden Habitat. So finden sich in<br />
diesem Wald Brutvorkommen von: Kuckuck, Hohltaube, Buntspecht, Baumpieper,<br />
Kleiber, Kernbeißer und Goldammer.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 163<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
zu 3)<br />
wegen ihrer Seltenheit, besonderen<br />
Eigenart oder hervorragenden Schönheit<br />
einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils<br />
- Ausgeprägter Laubwald in unterschiedlichen<br />
Wuchsphasen, der in<br />
Teilen für die Naherholung erschlossen<br />
ist.<br />
Es gelten die allgemeinen<br />
Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.1.1<br />
Zwischen Marl und Herten liegt hier der größte zusammenhängende Wald<br />
dieses Landschaftsraumes. Weite Teile sind über Jahrhunderte gewachsen<br />
und von heimischen Baumarten unterschiedlichster Ausprägungen dominiert.<br />
Die in Teilbereichen gute Erschließung bietet ausreichend Platz zur<br />
Erholung.<br />
In Teilbereichen des Waldes besteht allerdings die Gefahr eines Konfliktes<br />
zwischen der Avifauna und der Erholungserschließung.<br />
Hinweis:<br />
Auf das Gebot Nr. 2:<br />
Für alle Naturschutzgebiete sind vom Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />
als Untere Landschaftsbehörde Pflege- und Entwicklungspläne<br />
aufzustellen, die die zur nachhaltigen Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Pflanzenund<br />
Tierarten erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
nach Art, Umfang und Rangfolge näher bestimmen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 164<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Naturschutzgebiet Nr. 4 „Loemühlenbachtal“<br />
Der abschnittsweise noch unverbaute<br />
und naturnahe Loemühlenbach<br />
von seinen Quelllagen bis zur<br />
Stadtgrenze von Marl<br />
Größe:<br />
60,96 ha<br />
5 Teilflächen<br />
Der namensgebende Loemühlenbach präsentiert sich im nördlichen Gebietsteil<br />
als Sandbach mit unverbauter Gewässersohle der abschnittsweise<br />
noch Strukturen naturnaher Fließgewässer wie angedeutete Mäander, variierende<br />
Strömungsgeschwindigkeiten und Wassertiefen und kleinere Uferabbrüche<br />
aufweist. Manche Bereiche werden von Erlen-Ufergehölzen mit<br />
Hochstaudenfluren gesäumt. Weiter südlich wird der Bach mehr oder weniger<br />
zu einem naturfernen Graben. Der nördliche Gebietsteil wird durch großflächige<br />
Nass- und Feuchtbrachen mit üppigen von Seggen und Röhrichtelementen<br />
durchsetzten Hochstaudenfluren geprägt.<br />
Weiterhin stocken innerhalb dieser Brachen seggenreiche Erlen-<br />
Sumpfwälder. Nach Süden hin schließen sich weitere, teilweise von Pappeln<br />
überschirmte, quellig durchsickerte Erlenbestände an. Südlich der Zufahrt<br />
zum Forsthaus Matena wird der Loemühlenbach von großflächigen Röhrichten<br />
aus Schilfrohr und Rohrkolben gesäumt, die wiederum eng mit Gebüschen<br />
und Erlengaleriewäldern verzahnt sind. Südlich der B 225 wird das<br />
NSG durch junge, teilweise von Pappeln überschirmte Erlengehölze geprägt<br />
die durch den tief eingeschnittenen, ausgebauten Loemühlenbach entwässert<br />
werden. Die dritte und südwestlichste Teilfläche umfasst großflächiges<br />
artenarmes Intensivgrünland.<br />
Der Oberlauf des Loemühlenbaches ist im Westteil als schmaler Wiesengraben<br />
ausgeprägt der zeitweise trockenfällt. An diesem Bachteil, der im<br />
Osten wieder dauerhaft wasserführend ist, finden sich neben vereinzelten<br />
altholzreichen Feldgehölzen auch feuchte artenreiche Grünländer.<br />
Südwestlich des Loemühlenbach-Oberlauf befinden sich im Bereich mehrerer<br />
trockener ehemaliger Quellen des Loemühlenbaches feuchte, naturnahe<br />
Birken-Eichenwälder im starken Baumholzalter mit dichter Kraut- und<br />
Strauchschicht. Die Böden sind hier podsoliert. Der gesamte Wald wird von<br />
Wegen und Pfaden durchzogen.<br />
Es umfasst teilweise den<br />
Bereich für das Entwicklungsziel 3.1 Bachauenbereiche von Loemühlenbach<br />
(mit Kleverbecke, Elper Bach und Wiesentalbach), Bockholter<br />
Bach, Loekampbach und Freerbruchbach<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
im Entwicklungsraum 3 - Freiraum Loemühlenbachsystem<br />
Der Loemühlenbach mit seinen Quelllagen und seinen angrenzenden Wäldern<br />
und Grünländern, bildet neben dem Silvertbach die zentrale Biotopverbundsachse<br />
dieses Landschaftsplanes.<br />
Das Schutzgebiet ist im Biotopkataster des LANUV beschrieben unter den<br />
Nummern BK-4308-0032/0145/0154/0155 und beinhaltet zahlreiche geschützte<br />
Biotope GB-4308/0015/0016/0017/0115.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 23 (1) 1) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensstätten,<br />
Biotopen oder Lebensgemeinschaften<br />
bestimmter wild lebender Tier- und<br />
Pflanzenarten.<br />
Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften<br />
gelten hier insbesondere:<br />
Zusammen mit dem Silvertbach und dem Sickingmühlenbach ist der Loemühlenbach<br />
Teil einer landesweit bedeutsamen Biotopverbundfläche und<br />
bildet in diesem Landschaftsplan die wesentlichste Biotopverbundsachse.<br />
Zur Unterstützung der Entwicklung des Gebietes wurde dieses in den Suchraum<br />
Nr. 2 integriert (Kap. 4.11.2).<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG NRW können Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG NRW auch einem abgegrenzten<br />
Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass diese Festsetzungen hier<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />
Zudem wurden diesem Schutzgebiet im Kapitel C (Entwicklungs- Pflegeund<br />
Erschließungsmaßnahmen) Maßnahmen der Fließgewässerdynamisierung<br />
(Kap. 4.1.4), der Stillgewässerpflege (Kap. 4.3.2), der extensiven Pflege<br />
von Grünländern (Kap. 4.4.2), der Waldrandgestaltung (Kap. 4.8.2) sowie<br />
der Anlage nutzungsfreier Uferstreifen und Säume (Kap. 4.10.1) zugeordnet.<br />
Zudem sind in diesem Naturschutzgebiet mittelfristig Maßnahmen zur Vermehrung<br />
des extensiven Grünlandanteiles, dem Umbau der noch bestehen-
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 165<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
- Altholzreiche Birken- Eichenwälder<br />
- Erlen-Sumpfwälder, Feuchtwiesen<br />
und Feuchtbrachen sowie naturnahe<br />
Fließgewässer<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
den Pappelbestände sowie die Optimierung des Nebenflusses im Bereich<br />
der Fischteichanlage südlich der B 225 angezeigt. Gleiches gilt für den Bereich<br />
südlich der Beckumer Straße, in dem ein Löschwasserteich im Nebenfluss<br />
derzeitig noch angeschlossen ist.<br />
Diese Maßnahmen sollen der langfristigen Entwicklung und Sicherung der<br />
wertbestimmenden Biotopstrukturen in diesem Naturschutzgebiet dienen.<br />
Mit seinen zu erhaltenden und in Teilen noch zu optimierenden altholzreichen<br />
Gehölzbeständen ist dieser Wald im Quellbereich des Loemühlenbaches<br />
von besonderer Bedeutung für Höhlenbrüter und Altholzbesiedler.<br />
Für diese speziellen Tiergruppen ist das Gebiet zudem als Trittsteinbiotop<br />
von Bedeutung.<br />
Zum dauerhaften Erhalt dieser Strukturen ist hier eine naturnahe Waldbewirtschaftung<br />
angezeigt. Gleichzeitig sollten Teile des Altholzbestandes<br />
langfristig erhalten werden.<br />
Wertbestimmend für das NSG sind insbesondere die eng mit Erlen-<br />
Sumpfwäldern verzahnten Feuchtbrachen und Feuchtwiesen sowie die<br />
großflächigen Röhrichtzonen. Weiterhin können einige naturnahe Stillgewässer<br />
und die naturnahen Abschnitte des Baches als naturschutzfachlich<br />
wichtig genannt werden.<br />
zu 3)<br />
wegen ihrer Seltenheit, besonderen<br />
Eigenart oder hervorragenden Schönheit<br />
einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils<br />
- die teilweise gut erschlossenen<br />
Auenbereiche<br />
Es gelten die allgemeinen<br />
Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.1.1<br />
Das weiträumige bachbegleitende Schutzgebiet zwischen den Städten Marl<br />
und Herten wird von zahlreichen Wegen und Pfaden begleitet und stellt<br />
einen bedeutenden Schwerpunkt für die Naherholung im Bereich des nördlichen<br />
Ruhrgebietes dar.<br />
Hinweis:<br />
Auf das Gebot Nr. 2:<br />
Für alle Naturschutzgebiete sind vom Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />
als Untere Landschaftsbehörde Pflege- und Entwicklungspläne<br />
aufzustellen, die die zur nachhaltigen Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Pflanzenund<br />
Tierarten erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
nach Art, Umfang und Rangfolge näher bestimmen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 166<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Naturschutzgebiet Nr. 5 „Quellbereich des Wiesentalbaches“<br />
Der heterogene Quellbereich des<br />
Wiesentalbaches unmittelbar nördlich<br />
von Scherlebeck<br />
Größe:<br />
1,17 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Das Naturschutzgebiet besteht aus feuchten Grünländern, Streuobstwiesen<br />
und Feldgehölzen. Entlang des Oberlaufes des Wiesentalbaches stehen<br />
zahlreiche Kopfbäume.<br />
Der südliche Bereich des Schutzgebietes wird von einer neu angelegten<br />
Streuobstwiese eingenommen, auf der alte Obstbaumsorten gepflanzt wurden.<br />
Nördlich dieser Wiese liegt ein kleines heterogenes Feldgehölz, das mit<br />
zahlreichen Nisthilfen für heimische Vogelarten ausgestattet wurde.<br />
Es umfasst teilweise den<br />
Bereich für das Entwicklungsziel 3.1 Bachauenbereiche von Loemühlenbach<br />
(mit Kleverbecke, Elper Bach und Wiesentalbach), Bockholter<br />
Bach, Loekampbach und Freerbruchbach<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
im Entwicklungsraum 3 - Freiraum Loemühlenbachsystem<br />
Der kleinstrukturierte Quellbereich hat in diesem stark durch Industrialisierung<br />
und Überformung geprägten Raum wichtige Trenn- und Ausgleichsfunktionen<br />
wahrzunehmen.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 23 (1) 1) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensstätten,<br />
Biotopen oder Lebensgemeinschaften<br />
bestimmter wild lebender Tier- und<br />
Pflanzenarten.<br />
Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften<br />
gelten hier insbesondere:<br />
- Kopfbaum- und Streuobstwiesenbestände,<br />
Feuchtgrünland und<br />
Bachquellen<br />
- Wiederherstellung der Quellstruktur<br />
Es gelten die allgemeinen<br />
Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.1.1<br />
Als Ursprung eines Loemühlenbachzuflusses hat er eine besondere Bedeutung<br />
im Biotopverbundsystem.<br />
Zur Unterstützung der Entwicklung des Gebietes wurde dieses in den Suchraum<br />
Nr. 2 integriert (Kap. 4.11.2).<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG NRW können Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG NRW auch einem abgegrenzten<br />
Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass diese Festsetzungen hier<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />
Zudem wurden diesem Schutzgebiet im Kapitel C (Entwicklungs- Pflegeund<br />
Erschließungsmaßnahmen) Maßnahmen zur Anlage nutzungsfreier<br />
Uferstreifen und Säume (Kap. 4.10.1) zugeordnet.<br />
Zudem sind in diesem Naturschutzgebiet mittelfristig Maßnahmen zur Vermehrung<br />
des extensiven Grünlandanteiles sowie der Umbau der noch bestehenden<br />
Pappelbestände angezeigt.<br />
Diese Maßnahmen sollen der langfristigen Entwicklung und Sicherung der<br />
wertbestimmenden Biotopstrukturen in diesem Naturschutzgebiet dienen.<br />
Das Schutzgebiet bietet auf kleinem Raum zahlreichen schützenswerten<br />
Tierarten einen weitgehend ungestörten, stadtnahen Rückzugsraum.<br />
Die vorgenannten Lebensstätten Streuobstwiesen und Feldgehölz befinden<br />
sich in diesem Bereich zum Teil erst im Initialstadium ihre Entwicklung. Die<br />
Ausweisung als Naturschutzgebiet soll diese Entwicklung dauerhaft sichern.<br />
Der im östlichen Teil des Schutzgebietes gelegene Quellbereich des Wiesentalbaches<br />
ist zurzeit noch in einem naturfernen Zustand. Insbesondere<br />
für diesen Quellbereich gilt der Ausweisungsgrund „Wiederherstellung“ einer<br />
Lebensstätte.<br />
Hinweis:<br />
Auf das Gebot Nr. 2:<br />
Für alle Naturschutzgebiete sind vom Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />
als Untere Landschaftsbehörde Pflege- und Entwicklungspläne<br />
aufzustellen, die die zur nachhaltigen Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Pflanzenund<br />
Tierarten erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
nach Art, Umfang und Rangfolge näher bestimmen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 167<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Naturschutzgebiet Nr. 6 „Quellbereich des Bockholter Baches“<br />
Die Grünlandbereiche nördlich der<br />
Marler Straße im Bereich des heutigen<br />
Beginns und der ursprünglichen<br />
Quelllage des Bockholter Baches.<br />
Das Naturschutzgebiet erstreckt sich über ca. 200 m in Nord-Süd-<br />
Ausrichtung und etwa 140 m in West-Ost Ausdehnung. Die zwei Teilbereiche<br />
werden durch eine mit einer Pappelreihe bestandene Hofzufahrt getrennt.<br />
Der südliche Bereich wird derzeit zu überwiegenden Teil als Pferdekoppel<br />
genutzt. In diesem Bereich liegt auch die ursprüngliche, heute verrohrte<br />
Quelle des Baches. Der nördliche Bereich beiderseits des hier offen<br />
fließenden Baches wird als Grünland bzw. als Ackerfläche genutzt. Der<br />
Bach ist hier beiderseits mit Gehölzen bestanden.<br />
Größe:<br />
1,85 ha<br />
2 Teilflächen<br />
Es umfasst teilweise den<br />
Bereich für das Entwicklungsziel 3.1 Bachauenbereiche von Loemühlenbach<br />
(mit Kleverbecke, Elper Bach und Wiesentalbach), Bockholter<br />
Bach, Loekampbach und Freerbruchbach<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
im Entwicklungsraum 3 - Freiraum Loemühlenbachsystem<br />
Der kleinstrukturierte Quellbereich hat in diesem stark durch Industrialisierung<br />
und Überformung geprägten Raum wichtige Trenn- und Ausgleichsfunktionen<br />
wahrzunehmen.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 23 (1) 1) LG NRW<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften<br />
oder Biotopen bestimmter<br />
Tier- und Pflanzenarten, bzw. zur<br />
Wiederherstellung derselben<br />
Als Lebensgemeinschaften oder Biotope<br />
gelten hier insbesondere:<br />
- Natürliche Quellbereiche und extensives<br />
Grünland<br />
Es gelten die allgemeinen<br />
Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.1.1<br />
Zur Unterstützung der Entwicklung des Gebietes wurde dieses in den Suchraum<br />
Nr. 2 integriert (Kap. 4.11.2).<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG NRW können Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG NRW auch einem abgegrenzten<br />
Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass diese Festsetzungen hier<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />
Zudem wurden diesem Schutzgebiet im Kapitel C (Entwicklungs- Pflegeund<br />
Erschließungsmaßnahmen) Maßnahmen der Fließgewässerneugestaltung<br />
(Kap. 4.2.1) und der Anlage nutzungsfreier Uferstreifen und Säume<br />
(Kap. 4.10.1) zugeordnet.<br />
Diese Maßnahmen sollen der langfristigen Entwicklung und Sicherung der<br />
wertbestimmenden Biotopstrukturen in diesem Naturschutzgebiet dienen.<br />
Die derzeit verrohrte Quelle des Bockholter Baches soll in diesem Bereich<br />
mittelfristig wieder offengelegt sowie das Umfeld des „neuen“ Baches naturnah<br />
gestaltet werden.<br />
Hinweis:<br />
Auf das Gebot Nr. 2:<br />
Für alle Naturschutzgebiete sind vom Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />
als Untere Landschaftsbehörde Pflege- und Entwicklungspläne<br />
aufzustellen, die die zur nachhaltigen Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Pflanzenund<br />
Tierarten erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
nach Art, Umfang und Rangfolge näher bestimmen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 168<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Naturschutzgebiet Nr. 7 „Kellergatt“<br />
Naturnahe Eichenbestände am<br />
Ortsrand von Disteln mit dem<br />
Quellbereich des Marpenbaches im<br />
südlichen Bereich des Schutzgebietes.<br />
Größe:<br />
8,49 ha<br />
3 Teilflächen<br />
Das dreigeteilte Waldgebiet am Ortsrand von Herten-Disteln umfasst neben<br />
bewaldeten Haldenbereichen naturnahe, altholzreiche Buchen-<br />
Eichenbestände und einen quelligen Erlen-Auenwald am Quellbach (Marpenbach)<br />
eines Zuflusses des Resser Baches.<br />
Die kleinere Waldfläche nördlich des Autobahn-Zubringers wird überwiegend<br />
von älteren Bergahorn-Beständen eingenommen.<br />
Die mittlere zwischen Autobahn-Zubringer und ehemaliger Güterbahntrasse<br />
ist im Osten mit Birken, Bergahorn und Roteichen und im Westen mitbestockt<br />
Die südliche Teilfläche wird im Westen von 10-15 m hohen ehemaligen<br />
Abraumhalden eingenommen, die mit Birken, Bergahorn und Roteichen<br />
bestockt sind, aber nicht teil dieses Schutzgebietes sind. Der Haldenbereich<br />
wird von einer ehemaligen Güterbahnstrecke gequert, die inzwischen weitgehend<br />
von Birkenständen, jungem, gepflanztem Buchenwald und brennnesselbeherrschten<br />
Brachen eingenommen wird.<br />
Den Ostteil dieser Teilfläche nehmen Stieleichenbestände ein, teilweise mit<br />
Buchen durchsetzt, im mittleren bis starken Baumholzalter, teils auch mit<br />
Althölzern bis 90 cm BHD. In der Strauchschicht teilweise viele Stechpalmen,<br />
die Krautschicht ist entweder fast fehlend oder wird von Adlerfarn,<br />
Brombeeren oder Kleinem Springkraut eingenommen. Totholz findet sich<br />
hier vereinzelt. Die Waldfläche ist einem starkem Erholungsdruck von der<br />
angrenzenden Siedlung her ausgesetzt.<br />
Herauszuheben ist ein quellnasser Erlenbestand im Süden des Gebietes, in<br />
dem ein Zulauf des Resser Baches seinen Ursprung hat. Der kleine Bachlauf<br />
selbst ist relativ begradigt, der Quellteich wurde als Parkteich ausgebaut<br />
und ist inzwischen naturnah umgestaltet worden. Unterhalb ist der Bach im<br />
Bereich einer Hofanlage verrohrt. Eine Besonderheit des auwaldartigen<br />
Feuchtwaldes mit großem Sumpfseggen-Bestand sind größere Vorkommen<br />
des Riesen-Schachtelhalmes.<br />
Es umfasst teilweise den<br />
Bereich für das Entwicklungsziel 6.3 Feldfluren zwischen <strong>Recklinghausen</strong>,<br />
Scherlebeck und Speckhorn<br />
mit dem Entwicklungsziel I.I (Erhaltung)<br />
im Entwicklungsraum 6 - Freiraum Vestischer Höhenrücken<br />
Der sowohl durch die Forstwirtschaft als auch für die ruhige Erholung genutzte<br />
Bereich hat in diesem stark durch Industrialisierung und Überformung<br />
geprägten Raum wichtige Trenn- und Ausgleichsfunktionen wahrzunehmen.<br />
Schadstoffausfilterung und Frischluftentstehung gehören ebenso zu seinen<br />
Aufgaben.<br />
Das Schutzgebiet ist im Biotopkataster des LANUV unter Nummer BK-4308-<br />
0146 beschrieben. Der Quellbereich des Marpenbaches ist als Geschützter<br />
Biotop erfasst (GB-4308-203).<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 23 (1) 1) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensstätten,<br />
Biotopen oder Lebensgemeinschaften<br />
bestimmter wild lebender Tier- und<br />
Pflanzenarten.<br />
Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften<br />
gelten hier insbesondere:<br />
Als einer der Quellbereiche des Resser Baches ist das Naturschutzgebiet<br />
Teil einer landesweit bedeutsamen Biotopverbundfläche.<br />
Zudem wurden diesem Schutzgebiet im Kapitel C (Entwicklungs- Pflegeund<br />
Erschließungsmaßnahmen) Maßnahmen der Waldrandgestaltung (Kap.<br />
4.8.3) zugeordnet.<br />
Diese Maßnahmen sollen der langfristigen Entwicklung und Sicherung der<br />
wertbestimmenden Biotopstrukturen in diesem Naturschutzgebiet dienen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 169<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- die Eichenmischwaldbestände, als<br />
Lebensraum für zahlreiche Brutvogelarten<br />
- Der Quellbereich und der naturnahe<br />
Oberlauf des Marpenbaches<br />
Ein weitgehend naturnah ausgeprägter Eichenmischwald als Lebensraum<br />
für zahlreiche Brutvogelarten wie z.B. Rebhuhn, Steinschmätzer, Waldlaubsänger,<br />
Kleiber, Goldammer, Mönchsgrasmücke, Gartengrasmücke und<br />
Heckenbraunelle.<br />
Die Feuchtwaldbestände im Bereich des Oberlaufes des Marpenbaches<br />
sind als Habitat für Amphibien hervorzuheben. Zudem findet sich hier noch<br />
ein Vorkommen des Riesen-Schachtelhalmes bei gleichzeitigem Auftreten<br />
von Sumpfseggenbeständen.<br />
zu 3)<br />
wegen ihrer Seltenheit, besonderen<br />
Eigenart oder hervorragenden Schönheit<br />
- Altholzreicher Wald Der Wald mit seinen prägenden Althölzern, vornehmlich aus Eichen und<br />
Buchen, ist von zentraler Bedeutung für die Naherholung im Norden Hertens<br />
Es gelten die allgemeinen<br />
Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.1.1<br />
Hinweis:<br />
Auf das Gebot Nr. 2:<br />
Für alle Naturschutzgebiete sind vom Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />
als Untere Landschaftsbehörde Pflege- und Entwicklungspläne<br />
aufzustellen, die die zur nachhaltigen Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Pflanzenund<br />
Tierarten erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
nach Art, Umfang und Rangfolge näher bestimmen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 170<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Naturschutzgebiet Nr. 8 „Pothgraben und Goestal“<br />
Zwei Siepentäler mit gehölzbestandenen,<br />
alt- und totholzreichen Hängen<br />
beiderseits der BAB 43 im Norden<br />
von Hochlar<br />
Größe:<br />
7,48 ha<br />
3 Teilflächen<br />
Das in zwei Teile gegliederte Naturschutzgebiet im Norden von Hochlar ist<br />
vor allem durch seine Siepen gekennzeichnet. Der westlich der A 43 zwischen<br />
dem Bereich der Anschlussstellen <strong>Recklinghausen</strong> / Herten gelegene<br />
Teil des Naturschutzgebietes wird temporär von einem Bach durchflossen<br />
und erstreckt sich über ca. 560 m in nordsüdlicher und über 130 m in westöstliche<br />
Richtung.<br />
Der östlich der A 43 gelegene Teil ist ein nacheiszeitliches Trockentalrelikt<br />
und erstreckt sich in nordsüdlicher Richtung über ca. 260 m und von Südwesten<br />
nach Nordosten über gut 300 m.<br />
Die Hänge beider Siepen sind mit alten Laubbäumen sowie Totholz bestanden.<br />
Das gesamte Naturschutzgebiet wird als Naherholungsbereich genutzt.<br />
Es umfasst teilweise die Bereiche für<br />
das Entwicklungsziel 6.1 Bachauenbereiche von Resser Bach (Marpenwiesen)<br />
mit Marpenbach (Kellergatt) - und Breuskes Mühlenbach<br />
(Pothgraben) und<br />
das Entwicklungsziel 6.3 Feldfluren zwischen <strong>Recklinghausen</strong>, Scherlebeck<br />
und Speckhorn<br />
mit dem Entwicklungsziel I.I (Erhaltung)<br />
im Entwicklungsraum 6 - Freiraum Vestischer Höhenrücken<br />
Der für die extensive Weiden- und Landwirtschaft sowie für die Naherholung<br />
genutzte Bereich hat in diesem stark durch Industrialisierung und Überformung<br />
geprägten Raum wichtige Trenn- und Ausgleichsfunktionen wahrzunehmen.<br />
Grundwasserneubildung durch unversiegelte Böden und Schadstoffausfilterung<br />
des dicht umgebenden Straßennetzes, gehören ebenso zu<br />
den Aufgaben des Schutzgebietes. (Die zwei Siepentäler sind im Biotopkataster<br />
des LANUV beschrieben (BK-4308-0111/0149))<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 23 (1) 1), 2) und 3)<br />
BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensstätten,<br />
Biotopen oder Lebensgemeinschaften<br />
bestimmter wild lebender Tier- und<br />
Pflanzenarten.<br />
Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften<br />
gelten hier insbesondere:<br />
- die alten Laubwaldbestände, die in<br />
ihrer Artenzusammensetzung den<br />
Verhältnissen der potentiellen natürlichen<br />
Vegetation entsprechen<br />
oder sich ihr annähern<br />
Gemeinsam mit den sich nördlich rund um den Stadtbereich <strong>Recklinghausen</strong><br />
befindenden Naturschutzgebieten ist das ausgewiesene Naturschutzgebiet<br />
Teil einer bedeutsamen Biotopverbundfläche und bildet für <strong>Recklinghausen</strong><br />
einen stadtnahen Trittstein für viele Tier- und Pflanzenarten im intensiv<br />
genutzten Umfeld.<br />
Zudem wurden diesem Schutzgebiet im Kapitel C (Entwicklungs- Pflegeund<br />
Erschließungsmaßnahmen) Maßnahmen der Fließgewässerdynamisierung<br />
(Kap. 4.1.10), der Erhaltung von Offenlandbereichen (Kap. 4.6.1) sowie<br />
der Anlage nutzungsfreier Uferstreifen und Säume (Kap. 4.10.1) zugeordnet.<br />
Diese Maßnahmen sollen der langfristigen Entwicklung und Sicherung der<br />
wertbestimmenden Biotopstrukturen in diesem Naturschutzgebiet dienen.<br />
Auf den hier anstehenden Lössböden ist im östlichen Schutzgebiet die<br />
Waldgesellschaft des Flattergras-Buchenwaldes (Milio-Fagetum) vorzufinden.<br />
Diese zeichnet sich durch bodensaure Buchen, Stieleichen und Eschen<br />
aus.<br />
Im westlichen Teil des Naturschutzgebietes dominiert ein Eichenwaldgemisch<br />
welches mit Buchen, Birken und Hainbuchen durchwachsen ist. Im<br />
Norden entlang der Pferdewiese laufen Böschungsgehölze aus Buchen,<br />
Birken und Hainbuchen in schmale, ältere Eichenreihen, teils mit Hybridpappeln<br />
bestanden aus. Diese sollten durch Umstrukturierung der Mischungsverhältnisse<br />
(Durchforstung, Unterpflanzung mit standortheimischen<br />
Laubgehölzen und Schonung der natürlichen Waldvegetation) den Waldgesellschaften<br />
der potentiellen natürlichen Vegetation angenähert werden.<br />
Langfristiges Ziel ist der Erhalt und die Erweiterung eines stabilen, altersheterogenen<br />
Waldes aus standortheimischen Laubbäumen mit einem hohen<br />
Anteil an stehendem und liegendem Totholz und seinen Zerfallsstadien.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 171<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- das Kerngebiet der großflächigen<br />
naturnahen Lebensräume für störanfällige<br />
Tierarten und Wildtiere<br />
mit höheren Minimalarealansprüchen<br />
Für Arten mit großem Raumanspruch wie Fledermäuse, Greifvögel, Spechte<br />
oder Eulen ist der räumliche Zusammenhang ihrer Reviere entscheidend.<br />
Für einige der im Gebiet brütenden Arten wie Habicht, Graureiher oder Eisvogel<br />
stellen die westlich und nördlich benachbarten Schutzgebiete einen<br />
wichtigen Teil ihrer Nahrungsreviere dar. Habichte z.B. beziehen in der Regel<br />
nur dann wiederholt denselben Horst, wenn sich die Umgebung als besonders<br />
störungsarm auszeichnet, was den außerordentlich hohen Wert des<br />
Gebietes als Rückzugsraum in diesem verdichteten interkommunalen Freiraum<br />
verdeutlicht.<br />
zu 2)<br />
Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen<br />
oder landeskundlichen<br />
Gründen:<br />
- Siepen als Relikt einer nacheiszeitlichen<br />
Erscheinung<br />
Charakterisierend für das Schutzgebiet sind Siepen, deren Formgebung auf<br />
die letzte Eiszeit zurückzuführen ist. Der Abfluss von Schmelzwassern war<br />
so hoch, dass sich Bäche in die Landschaft schneiden konnten, was heute<br />
noch als Relikte in Form dieser Kerbtäler sichtbar ist.<br />
zu 3)<br />
wegen der Seltenheit, besonderen<br />
Eigenart oder hervorragenden<br />
Schönheit einer Fläche oder eines<br />
Landschaftsbestandteils<br />
- der Lebensraumkomplex aus<br />
Kerbtal, bewaldeten Hängen und<br />
Offenlagen<br />
- das strukturreiche Biotopmosaik<br />
aus Siepen, Hängen, Gehölzstrukturen,<br />
Offenland<br />
Es gelten die allgemeinen<br />
Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.1.1<br />
Das Mosaik aus Tal, Hängen und Freiräumen stellt für den besiedelten Bereich<br />
zwischen Herten und <strong>Recklinghausen</strong> eine besondere Eigenart dar.<br />
Schutzwürdige, alte Baumvorkommen, besonders in Hanglage, sind im<br />
zwischenstädtischen Bereich ansonsten kaum vorzufinden.<br />
Beide Schutzgebietsteile weisen ein Landschaftsmosaik aus Offenland,<br />
Gehölzstrukturen und auf kleinem Raum auftretenden Höhenunterschieden<br />
zwischen 71 m und 90 m NHN auf. Sie weisen durch die eiszeitlich geformte<br />
Geländestruktur und naturnahe Hanggehölze eine gute Strukturvielfalt sowie<br />
ein hohes Potential zu ihrer Erhöhung auf.<br />
Die mit alten Bäumen und Totholz bestandenen Hänge des östlichen<br />
Schutzgebietsteils münden in eine Siepe, welche als Relikt von einem ehemals<br />
durchflossenen Talgrund zeugt. Weite Teile des Baumbestandes haben<br />
sich in der jüngeren Vergangenheit nahezu störungsfrei entwickeln<br />
können. Der Kerbtalgrund wird durch eine Gärtnerei genutzt, östlicher und<br />
westlicher Flügel des ehemaligen Bachlaufs werden mit Lolium- Grünlandeinsaaten<br />
intensiv genutzt. Die auftretenden Totholzvorkommen sind unerlässliche<br />
Nischen für Tierarten wie Spechte oder Fledermäuse. Besonders<br />
alte Bäume sind an der Westseite des Trockentals zu finden.<br />
Der westliche Schutzgebietsteil wird von einem begradigten und befestigten<br />
0,5 - 1 m breiten Bachlauf (Oberlauf des Breuskes Mühlenbachs) durchzogen.<br />
Dieser ist meist trocken und ist nicht bewachsen.<br />
Der gesamte Naturschutzraum erfüllt zudem eine wichtige Ausbreitungsund<br />
Vernetzungsfunktion für Offenlandarten. Beide Naturschutzgebietsteile<br />
sollten daher in der aktuellen Ausprägung erhalten beziehungsweise einer<br />
weiteren Sukzession überlassen werden.<br />
Hinweis:<br />
Auf das Gebot Nr. 2:<br />
Für alle Naturschutzgebiete sind vom Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />
als Untere Landschaftsbehörde Pflege- und Entwicklungspläne<br />
aufzustellen, die die zur nachhaltigen Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Pflanzenund<br />
Tierarten erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
nach Art, Umfang und Rangfolge näher bestimmen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 172<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Naturschutzgebiet Nr. 9 „Grenzgraben“<br />
Der land- und forstwirtschaftlich<br />
genutzte Auenbereich des Grenzgraben<br />
von seinem Quellbereich<br />
bis zur BAB 43.<br />
Größe:<br />
9,41 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Zwischen <strong>Recklinghausen</strong> und Marl befindet sich im ackerbaulich geprägten<br />
Umfeld der Ober- und Mittellauf des "Grenzgrabens", ein nach Nordosten<br />
fließender Nebenbach des Nieringbaches, der in den Silvertbach mündet.<br />
Jenseits der Autobahn A43 setzt sich der Bachlauf im landesweit bedeutsamen<br />
NSG und Natura 2000 Gebiet "Die Burg" fort.<br />
Der flache, durch Gley- und Pseudogleyböden geprägte, bis zu 5 m eingetiefte<br />
Talraum wird durch kleine Waldbereiche, Laubgehölze, (Kopf-) Baumreihen<br />
und Einzelbäume stark gegliedert.<br />
Der ehemalige Quellbereich im Süden des Gebietes ist trockengelegt, heute<br />
hat der begradigte und befestigte, 0,5 - 1 m breite Bach (langsam fließend,<br />
sehr flaches Wasser, Substrat sandig-schlammig) seinen Ursprung in einem<br />
nur lokal feuchten, jüngeren Erlenbestand mit vielen Nadelbäumen. Im Süden<br />
und der Mitte befinden sich ein kleineres und ein größeres Laubgehölz<br />
überwiegend aus Stieleiche, Birke und Buche, außerdem kleinere Hybridpappel-<br />
und Eschenbestände. Ein kleinflächig feuchteres, älteres Eschengehölz<br />
(mit naturnahem Waldtümpel) und ein baumartenreicher, ebenfalls<br />
teils recht feuchter Birken-Eichen-Bestand stellen hierbei relativ naturnahe<br />
Waldbestände dar.<br />
Vor allem der mittlere und nördliche Bereich werden noch von Rinder- und<br />
Pferdeweiden eingenommen, im Süden und auch ganz im Nordosten wurden<br />
die ehemaligen Grünlandflächen inzwischen weitgehend in Ackerflächen<br />
oder artenarme Lolium-Einsaatflächen umgewandelt.<br />
Als weitere gliedernde Landschaftsstrukturen sind zahlreiche Baumreihen<br />
(v.a. aus Eiche, Esche und Pappel), zwei ältere Kopfbaumreihen, zwei kurze<br />
Rosskastanien- bzw. Eichen-Pappel-Alleen im Norden des Gebietes, kleine<br />
beweidete Obstbaumbestände und vor allem im Norden mehrere ältere<br />
Einzelbäume im meist frischen, nur kleinflächig feuchteren Weidegrünland<br />
zu erwähnen. Hier befindet sich auch ein kleiner hypertropher Weidetümpel<br />
mit dichtem Rohrkolbenbestand inmitten eines dichten Weidengehölzes.<br />
Es umfasst teilweise den<br />
Bereich für das Entwicklungsziel 5.1 Bachauenbereiche des Silvertbachsystems<br />
und Wald- und Grünlandkomplex des NATURA 2000/FFH-<br />
Gebietes „Die Burg“<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
im Entwicklungsraum 5 - Freiraum Silvertbachsystem<br />
Weite Teile des Schutzgebietes sind im Biotopkataster des LANUV unter der<br />
Nummer BK-4308-0157 beschrieben. Südlich des Grenzgrabens, im<br />
Schutzgebiet liegt zudem der geschützte Biotop GB-4308-207.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 23 (1) 1) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensstätten,<br />
Biotopen oder Lebensgemeinschaften<br />
bestimmter wild lebender Tier- und<br />
Pflanzenarten.<br />
Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften<br />
gelten hier insbesondere:<br />
Als einer der indirekten Zuflüsse des Silvertbaches, im unmittelbaren Umfeld<br />
des landesweit bedeutsamen NSG und Natura 2000 Gebietes "Die Burg" ist<br />
das Naturschutzgebiet Teil einer landesweit bedeutsamen Biotopverbundfläche.<br />
Zur Unterstützung der Entwicklung des Gebietes wurde dieses in den Suchraum<br />
Nr. 4 integriert (Kap. 4.11.4).<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG NRW können Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG NRW auch einem abgegrenzten<br />
Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass diese Festsetzungen hier<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />
Zudem wurden diesem Schutzgebiet im Kapitel C (Entwicklungs- Pflegeund<br />
Erschließungsmaßnahmen) Maßnahmen der Fließgewässerdynamisierung<br />
(Kap. 4.1.6), der extensiven Pflege von Grünländern (Kap. 4.4.4) sowie<br />
der Anlage nutzungsfreier Uferstreifen und Säume (Kap. 4.10.1) zugeordnet.<br />
Diese Maßnahmen sollen der langfristigen Entwicklung und Sicherung der<br />
wertbestimmenden Biotopstrukturen in diesem Naturschutzgebiet dienen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 173<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Natürliche und naturnahe Quellbereiche,<br />
Fließ- und Stillgewässer<br />
und Feuchtgrünländer<br />
Es gelten die allgemeinen<br />
Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.1.1<br />
Das Auen-Grünland am Bachlauf sollte unbedingt als möglichst extensiv<br />
genutztes Grünland erhalten werden. Eine Extensivierung angrenzender,<br />
intensiver Grasansaatflächen sowie eine Umwandlung von Ackerflächen<br />
sollte ebenso wie eine Renaturierung des Bachlaufs angestrebt werden.<br />
Hinweis:<br />
Auf das Gebot Nr. 2:<br />
Für alle Naturschutzgebiete sind vom Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />
als Untere Landschaftsbehörde Pflege- und Entwicklungspläne<br />
aufzustellen, die die zur nachhaltigen Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Pflanzenund<br />
Tierarten erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
nach Art, Umfang und Rangfolge näher bestimmen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 174<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Naturschutzgebiet Nr. 10 „Burggraben und Mollbecke“<br />
Die grünlandgenutzten Wiesentäler<br />
von Burggraben und Mollbecke<br />
nordöstlich von Speckhorn<br />
Größe:<br />
12,39 ha<br />
4 Teilflächen<br />
Südlich des landesweit bedeutsamen Niederungs- und FFH-Gebietes "Die<br />
Burg" erstreckt sich über etwa 1,3 km Länge das grünlandgenutzte Wiesental<br />
des Burggrabens, eines begradigten Bachlaufs, der weiter nördlich als<br />
Nieringbach "Die Burg" durchfließt. Südlich von Haus Niering vereinigt sich<br />
der Burggraben mit der Mollbecke zum Nieringbach.<br />
Der Burggraben selbst ist ca. 50 cm breit, meist ca. 1 m eingetieft, begradigt<br />
und teils in Bongossi gefasst - nur stellenweise treten Wasserpflanzen auf.<br />
Der 50 - 100 m breite, durch Niedermoorböden geprägte flache Talraum<br />
wird durch kleinere, teils altholzreiche und naturnahe Eichengehölze, mehrere<br />
Baumreihen, Hecken und kleinere Teiche (Bachstaue) gegliedert. In einem<br />
Wäldchen im Süden finden sich neben einem kleinen Bachstau auch<br />
ein auwaldartiger, quelliger Erlenbestand im Bereich eines verlandeten<br />
Teichs, sowie angrenzend jüngere Erlen-Koniferen-Mischbestände.<br />
Vor allem im Süden und in der Mitte nehmen intensiv genutzte Mähweiden<br />
(tlw. auch Lolium-Grasansaat-Flächen) die Bachaue ein. Im Norden treten in<br />
Bachnähe stärker vernässte, teils länger brachgefallene Grünlandflächen mit<br />
zahlreichen feucht- und nässezeigenden Pflanzenarten hinzu. Insbesondere<br />
Binsen- und Seggenarten dominieren neben Hochstauden die Vegetation.<br />
Dem Burggraben zufließend ist der knapp 500 m lange Unterlauf der Mollbecke<br />
ebenfalls ein begradigter Wiesenbach, der den Mollbeckteichen „entspringt“.<br />
Südlich der Speckhorner Straße verläuft der ca. 0,5 m breite, begradigte und<br />
durch Bongossi befestigte Bach im Westen des Bestandes. Das verbrachte<br />
Feuchtgrünland wird durch einzelne Gebüschgruppen sowie mehrere jüngere<br />
Kopfweidenreihen strukturiert. Neben Sumpf-Segge und Zottigem Weidenröschen<br />
breiten sich hier stellenweise Hochstauden wie die Goldrute<br />
aus. Auch die nach Osten angrenzende, ca. 2 m hohe Hangkante ist mit<br />
Gebüschen und Kopfbäumen bewachsen.<br />
Nördlich der Straße wird das Grünland gemäht und der Seggen- und Binsenreichtum<br />
des Gebietes fällt ins Auge. Der grabenartig ausgebaute Bach<br />
verläuft hier am Westrand der Aue.<br />
Es umfasst teilweise den<br />
Bereich für das Entwicklungsziel 5.1 Bachauenbereiche des Silvertbachsystems<br />
und Wald- und Grünlandkomplex des NATURA 2000/FFH-<br />
Gebietes „Die Burg“<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
im Entwicklungsraum 5 - Freiraum Silvertbachsystem<br />
Das Naturschutzgebiet ist im Biotopkataster des LANUV erfasst unter den<br />
Nummern BK-4309-0114/0115. Zentrale Grünlandbereiche des Gebietes<br />
sind gesondert als geschützte Biotope kartiert (GB-4309-001/0107/207/208)<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 23 (1) 1) und 2) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensstätten,<br />
Biotopen oder Lebensgemeinschaften<br />
bestimmter wild lebender Tier- und<br />
Pflanzenarten.<br />
Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften<br />
gelten hier insbesondere:<br />
Mit seinen Grünland-, Fliessgewässer- und Quellbereichen ist das Naturschutzgebiet<br />
Teil einer landesweit bedeutsamen Biotopverbundfläche. Als<br />
Zufluss zum Natura 2000 Gebiet „Die Burg“ kommt diesen Bächen ein besonderer<br />
Biotopverbundaspekt zu.<br />
Zur Unterstützung der Entwicklung des Gebietes wurde dieses in den Suchraum<br />
Nr. 4 integriert (Kap. 4.11.4).<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG NRW können Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG NRW auch einem abgegrenzten<br />
Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass diese Festsetzungen hier<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />
Zudem wurden diesem Schutzgebiet im Kapitel C (Entwicklungs- Pflegeund<br />
Erschließungsmaßnahmen) Maßnahmen der Fließgewässerdynamisierung<br />
(Kap. 4.1.7) sowie der Anlage nutzungsfreier Uferstreifen und Säume<br />
(Kap. 4.10.1) zugeordnet.<br />
Des Weiteren sollten die Kopfbäume im Bereich der Mollbecke auch weithin
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 175<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
- Natürliche und naturnahe Fließund<br />
Stillgewässer Quellbereiche<br />
und Feuchtgrünländer<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
eine angemessene Pflege erhalten um diesen ökologisch hochwertigen Teil<br />
des Schutzgebietes dauerhaft zu erhalten.<br />
Diese Maßnahmen sollen der langfristigen Entwicklung und Sicherung der<br />
wertbestimmenden Biotopstrukturen in diesem Naturschutzgebiet dienen.<br />
Von besonderem Wert im Schutzgebiet „Burggraben und Mollbecke“ sind<br />
die artenreichen Nassgrünlandflächen, die für zahlreiche bedrohte Tier- und<br />
Pflanzenarten einen immer mehr bedrohten Refugialraum darstellen. Dieses<br />
kommt unter anderem durch die zahlreichen im Schutzgebiet liegenden<br />
geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 62 LG NRW zum Ausdruck.<br />
Die derzeit nur in Abschnitten naturnah fließenden Gewässer des<br />
Schutzgebietes besitzen auf Grund ihres hochwertigen Umfeldes ein hohes<br />
Entwicklungspotential. Innerhalb des Gewässersystems des Silvertbaches<br />
ist der Bereich des Burggrabens und der Mollbecke daher ein bedeutender<br />
potentieller Ursprungsort zur Besiedelung und naturnahen Entwicklung auch<br />
des nördlich gelegenen Silvertbaches.<br />
zu 2)<br />
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen<br />
oder landeskundlichen<br />
Gründen:<br />
- Extensive und brachgefallene<br />
Grünlandflächen auf Niedermoorböden<br />
Es gelten die allgemeinen<br />
Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.1.1<br />
Die zeitweilig überfluteten oder mit hohem Grundwasser versehen Böden in<br />
dieser Aue gehören zu den klassischen Grünlandstandorten und werden<br />
zum Teil auch heute noch so genutzt.<br />
Diese klassische Nutzung leistet hier auch einen Beitrag zum langfristigen<br />
Erhalt der schützenswerten Böden.<br />
Hinweis:<br />
Auf das Gebot Nr. 2:<br />
Für alle Naturschutzgebiete sind vom Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />
als Untere Landschaftsbehörde Pflege- und Entwicklungspläne<br />
aufzustellen, die die zur nachhaltigen Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Pflanzenund<br />
Tierarten erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
nach Art, Umfang und Rangfolge näher bestimmen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 176<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Naturschutzgebiet Nr. 11 „Die Burg“<br />
Die Waldbereiche zwischen Lenkerbeck<br />
und Speckhorn mit ihren zahlreichen<br />
naturnahen bis natürlichen<br />
Bächen und vereinzelten eingestreuten<br />
Grünländern.<br />
Größe:<br />
146,23 ha<br />
4 Teilflächen<br />
Das Gebiet "Die Burg" besteht aus einem großen Waldkomplex aus überwiegend<br />
bodenständigen Eichen-, Buchen- und Erlenwaldgesellschaften,<br />
der von dem sehr naturnah erhaltenen Bachsystem des Silvert- und des<br />
Nieringbaches durchzogen wird. Eingestreut und randlich finden sich extensiv<br />
genutzte, teilweise feuchte Grünlandflächen. Obgleich die Baumartenzusammensetzung<br />
aufgrund der historischen Nutzung in Teilflächen zugunsten<br />
der Eiche verschoben ist, spiegeln die teilweise bis zu 160 Jahre alten<br />
Bestände weitgehend die Standorte der alten bodensauren Eichenwälder,<br />
bodensauren Buchenwälder und quellig durchsickerter Auen- und Bruchwälder<br />
wider. Im Südteil des Gebietes liegt ein kulturhistorisch bedeutsamer<br />
karolingischer Ringwall, der dem Gebiet seinen Namen gab.<br />
Die Burg ist das besterhaltene naturnahe Waldgebiet auf den relativ armen<br />
Sandstandorten im Übergang zur Haard am Nordrand des Ballungsraumes.<br />
Besonders bemerkenswert sind die alten Eichenwälder mit einem hohen<br />
Totholzanteil und die Auen- und Bruchwaldflächen entlang der Fließgewässer.<br />
Besonders im Bereich der historischen Wallanlage prägen uralte Buchen<br />
und stark dimensioniertes Totholz mit zahlreichen Spechthöhlen<br />
(Schwarzspecht) das Bild. Entsprechend sind gefährdete Höhlennutzer wie<br />
Fledermäuse und Hohltaube regelmäßig anzutreffen. Die Bäche des Gebietes<br />
sind aufgrund ihrer herausragenden Wasserqualität, ihrer nahezu ungestörten<br />
Struktur und ihrer Besiedlung mit gefährdeten Arten (Bachforelle,<br />
Groppe, Eisvogel, Gebänderte Prachtlibelle) von landesweiter Bedeutung.<br />
Das Gebiet stellt wegen seiner guten Ausprägung und seiner Lage am Rande<br />
des Ballungsraumes einen wichtigen Trittstein im Biotopverbund dar. Es<br />
ist über seine Bachläufe mit dem Fließgewässersystem der Lippe vernetzt.<br />
Zentrale Ziele sind die Erhaltung und Entwicklung der bodenständigen, alten<br />
Wälder, die Wiederherstellung des in kleinen Teilflächen gestörten Wasserhaushaltes<br />
sowie der Schutz der naturnahen Bachabschnitte vor wasserbaulichen<br />
Eingriffen und Verunreinigungen. Dazu gehören die mittel- bis<br />
langfristige Umwandlung nicht bodenständiger Nadelwald- und Hybridpappelbestände<br />
und eine Vollendung der bereits erfolgreichen Maßnahmen zur<br />
Lenkung des Erholungsverkehrs. Für die langfristige Erhaltung der Fließgewässer<br />
ist eine Schutzkonzeption für die kompletten Wasserläufe, also auch<br />
für Teilstrecken jenseits des Schutzgebietes erforderlich. Zum Schutz vor<br />
negativen Einflüssen von randlichen Intensivnutzungen sollten die an den<br />
Waldkomplex angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen extensiv als Grünland<br />
genutzt werden.<br />
Es umfasst teilweise den<br />
Bereich für das Entwicklungsziel 5.1 Bachauenbereiche des Silvertbachsystems<br />
und Wald- und Grünlandkomplex des NATURA 2000/FFH-<br />
Gebietes „Die Burg“<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
im Entwicklungsraum 5 - Freiraum Silvertbachsystem<br />
Der überwiegende Teil des Naturschutzgebietes ist gleichzeitig Natura<br />
2000/ FFH-Gebiet und unter der Kennung DE-4309-301 erfasst.<br />
Detaillierte Beschreibungen finden sich zudem im Biotopkataster des LA-<br />
NUV unter den Nummern BK-4308-0003 und 4309-0003. Zudem enthält das<br />
Gebiet zahlreiche geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 62 LG<br />
NRW<br />
(GB-4309-702/703/704/705/706/707/708/710/711/712/713/715/716/717/718<br />
und GB-4309-220/221/222).<br />
Der zentrale Teil des Silvertbaches ist zudem als geowissenschaftlich<br />
schützenswürdiges Objekt ausgewiesen (GK-4309-0038)
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 177<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 23 1), 2) und 3) BNatSchG in<br />
Verbindung mit § 33 BNatSchG<br />
Zur Unterstützung der Entwicklung des Gebietes wurde dieses in den Suchraum<br />
Nr. 4 integriert (Kap. 4.11.4).<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG NRW können Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG NRW auch einem abgegrenzten<br />
Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass diese Festsetzungen hier<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />
Zudem wurden diesem Schutzgebiet im Kapitel C (Entwicklungs- Pflegeund<br />
Erschließungsmaßnahmen) Maßnahmen der Fließgewässerdynamisierung<br />
(Kap. 4.1.7 und 4.1.8), Waldrandgestaltungen (Kap. 4.8.6) sowie die<br />
Anlage und Pflege von Aufforstungen (Kap. 4.9.1) zugeordnet.<br />
Diese Maßnahmen sollen der langfristigen Entwicklung und Sicherung der<br />
wertbestimmenden Biotopstrukturen in diesem Naturschutzgebiet dienen.<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensstätten,<br />
Biotopen oder Lebensgemeinschaften<br />
bestimmter wild lebender Tier- und<br />
Pflanzenarten sowie stark gefährdeter<br />
oder vom Aussterben bedrohter wildlebender<br />
Tier- und Pflanzenarten,<br />
insbesondere von:<br />
- Bachforelle, Groppe, Eisvogel, gebänderter<br />
Prachtlibelle, Schwarzspecht,<br />
Pirol sowie Höhlennutzern<br />
wie Fledermäusen und Hohltaube;<br />
- seltenen und zum Teil stark gefährdeten<br />
alten Eichenwäldern mit hohem<br />
Totholzanteil, Auen- und<br />
Bruchwaldflächen sowie Stieleichen-Hainbuchen-Wäldern;<br />
- zur Erhaltung und Wiederherstellung<br />
von naturnahen Eichen-, Stieleichen-Hainbuchen-,<br />
Buchen- und<br />
Bruchwäldern sowie von naturnahen<br />
Gewässerstrecken mit Unterwasservegetation,<br />
Nass- und Feuchtgrünland<br />
sowie Kleingewässern,<br />
Seggenriedern und Röhrichten;<br />
- zur Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />
auf schutzwürdige Waldbestände<br />
und naturnahe Gewässerabschnitte;<br />
- zur Bewahrung und Wiederherstellung<br />
eines günstigen Erhaltungszustandes<br />
der natürlichen Lebensräume<br />
und wildlebenden Tier- und<br />
Pflanzenarten von gemeinschaftlichem<br />
Interesse gem. Artikel 4<br />
i. V. m. Artikel 2 der FFH-Richtlinie.<br />
Hinweis:<br />
Siehe nachfolgende Kartendarstellung
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 178<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Hierbei handelt es sich insbesondere<br />
um folgende natürliche Lebensräume<br />
von gemeinschaftlichem Interesse<br />
gemäß Anhang I der FFH-<br />
Richtlinie als maßgebliche Bestandteile<br />
des Gebietes i. S. des § 34<br />
BNatSchG:<br />
- Alte bodensaure Eichenwälder auf<br />
Sandebenen (9190)<br />
- Erlen-Eschen-Weichholzauenwald<br />
(91E0)<br />
- Hainsimsen-Buchenwald (9110).<br />
Außerdem handelt es sich um Lebensräume<br />
insbesondere für folgende<br />
im Schutzgebiet vorkommende<br />
Vogelarten gemäß Artikel 4<br />
Vogelschutz-Richtlinie als maßgebliche<br />
Bestandteile des Gebietes i. S.<br />
des § 34 BNatSchG:<br />
- Vogelarten der Vogelschutz -Richtlinie,<br />
die im Anhang I aufgeführt<br />
sind:<br />
- Eisvogel - Alcedo atthis (brütend)<br />
- Schwarzspecht -<br />
Dryocopus martius<br />
(brütend)<br />
- Vogelarten der Vogelschutz-Richtlinie,<br />
die nicht im Anhang I aufgeführt<br />
sind:<br />
- Hohltaube - Columba oenas<br />
(brütend)<br />
- Pirol - Oriolus oriolus (brütend)<br />
sowie die Anhang IV-Arten der FFH-<br />
Richtlinie:<br />
- Großer Abendsegler -<br />
Nyctalus noctula<br />
- Wasserfledermaus -<br />
Myotis daubentonii.<br />
Das Gebiet hat darüber hinaus im<br />
Gebietsnetz Natura 2000 Bedeutung<br />
für die Lebensräume von gemeinschaftlichem<br />
Interesse gemäß<br />
Anhang I der FFH-Richtlinie:<br />
- Stieleichen-Hainbuchenwälder<br />
(9160)<br />
- Fließgewässer mit Unterwasservegetation<br />
(3260)<br />
sowie für folgende Arten von gemeinschaftlichem<br />
Interesse gemäß<br />
Anhang II der FFH-Richtlinie:<br />
- Groppe - Cottus gobio.<br />
Hinweis:<br />
Siehe nachfolgende Kartendarstellung
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 179<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
zu 2)<br />
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen,<br />
landeskundlichen oder<br />
erdgeschichtlichen Gründen:<br />
- Böden mit extremen Wasser- und<br />
Nährstoffangeboten als natürlicher<br />
Lebensraum<br />
Moorböden: Hochmoore und Niedermoore mit natürlichem Wasserhaushalt<br />
oder nur geringfügig abgesenkten Wasserständen; Grundwasserböden:<br />
Moor-, Anmoor- oder Nassgleye, z. T. Gleye mit natürlichem Wasserhaushalt<br />
oder nur geringfügig abgesenkten Wasserständen, regional Auenböden<br />
mit rezenter Überflutung; Staunässeböden: Stagnogleye, Anmoorpseudogleye,<br />
Pseudogleye mit starker bis sehr starker Staunässe.<br />
zu 3)<br />
wegen der Seltenheit, besonderen<br />
Eigenart oder hervorragenden<br />
Schönheit einer Fläche oder eines<br />
Landschaftsbestandteils<br />
- wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit,<br />
besonderen Eigenart und<br />
hervorragenden Schönheit des<br />
Gebietes<br />
Es gelten die allgemeinen<br />
Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.1.1<br />
Für alle Waldflächen dieses Gebietes<br />
werden von der zuständigen Forstbehörde<br />
ein Sofortmaßnahmenkonzept<br />
bzw. ein Waldpflegeplan aufgestellt,<br />
welche die Grundlage der langfristigen<br />
Waldentwicklung im Hinblick auf<br />
den oben formulierten Schutzzweck<br />
und die sich daraus ergebenden<br />
Schutzziele darstellen. In seinem Gültigkeitsbereich<br />
erfüllt das Sofortmaßnahmenkonzept<br />
bzw. der Waldpflegeplan<br />
die Funktion eines Pflege- und<br />
Entwicklungsplanes.<br />
Darüber hinaus gelten folgende Geund<br />
Verbote:<br />
Es ist geboten zur Erhaltung von Altholz<br />
(insbesondere Horst- und Höhlenbäumen<br />
sowie sonstigen Biotopbäumen)<br />
in über 120-jährigen Laubbaumbeständen,<br />
in denen im Rahmen<br />
einer normalen forstlichen Be-<br />
Neben seiner großen Bedeutung als Biotop dient der Bereich der Burg, mit<br />
seinen ausgedehnten Wäldern in unmittelbarer Stadtnähe als beliebter Naherholungsraum.<br />
Ein Wegekonzept und Teilsperrungen von Wegen unterstützen hierbei den<br />
Gedanken einer sinnvollen gemeinsamen Nutzung.<br />
Hinweis:<br />
Auf das Gebot Nr. 2:<br />
Für alle Naturschutzgebiete sind vom Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />
als Untere Landschaftsbehörde Pflege- und Entwicklungspläne<br />
aufzustellen, die die zur nachhaltigen Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Pflanzenund<br />
Tierarten erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
nach Art, Umfang und Rangfolge näher bestimmen.<br />
Für das Schutzgebiet „Die Burg“ existiert bereits ein Sofortmaßnahmenkonzept<br />
des Landesbetriebes Wald und Holz, sowie ein vom seinerzeitigen KVR<br />
beauftragter Pflege- und Entwicklungsplan.<br />
Beide sind bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zu beachten.<br />
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß § 48 c LG in Verbindung mit §<br />
33 BNatSchG, die aufgrund der Erhaltungsziele nach Art. 6 Abs. 1 FFH-<br />
Richtlinie notwendig und im Waldpflegeplan bzw. im Sofortmaßnahmenkonzept<br />
dargestellt sind, werden im Rahmen der forstlichen Förderrichtlinien<br />
bzw. auf der Grundlage der „Vertragsvereinbarung über Naturschutz im<br />
Wald“ (Warburger Vereinbarung) finanziell gefördert. Dabei bleiben Pflegeund<br />
Entwicklungsmaßnahmen, die über die Verbote dieser Verordnung<br />
hinausgehen, freiwilligen Verträgen mit den betroffenen Waldbesitzern vorbehalten<br />
(Vertragsnaturschutz).<br />
Auf der Grundlage der §§ 3 und 33 BNatSchG i.V.m. § 48 c LG können für<br />
die Privat- und Kommunalflächen dieses Naturschutzgebietes ergänzende<br />
vertragliche Vereinbarungen abgeschlossen werden, wenn dadurch der<br />
oben formulierte Schutzzweck, insbesondere der Schutz von Lebensräumen<br />
und Arten gemäß der FFH-Richtlinie, in gleicher Weise sichergestellt ist. Für<br />
die Unterzeichner dieser vertraglichen Vereinbarungen werden die nachfolgend<br />
formulierten Ge- und Verbote für die Laufzeit der Vereinbarung außer<br />
Kraft gesetzt. An ihre Stelle treten ersatzweise die Regelungen der vertraglichen<br />
Vereinbarung.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 180<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
wirtschaftung absehbar ist, dass die<br />
Stammzahl des Oberstandes unter<br />
zehn Stück pro Hektar abgesenkt<br />
wird, bis zu zehn starke Bäume<br />
des Oberstandes je Hektar zu<br />
bestimmen und auf Dauer für die<br />
Zerfallsphase im Wald zu belassen.<br />
Dies gilt auch für einzelne Laubbäume<br />
auf Waldflächen mit andersartigen<br />
Baumbeständen.<br />
Im gesamten Naturschutzgebiet ist<br />
es verboten:<br />
- den Laubholzanteil in Mischbeständen<br />
zu verringern;<br />
- in Quellbereichen, naturnahen Bachtälern<br />
(Biotope gem § 30 BNatSchG)<br />
sowie auf floristisch oder faunistisch<br />
schutzwürdigen Flächen eine Wiederaufforstung<br />
mit nicht zur natürlichen<br />
Waldgesellschaft gehörenden<br />
Baumarten vorzunehmen;<br />
- Horst- und Höhlenbäume zu fällen<br />
sowie Baumstubben zu roden oder<br />
auf andere Weise zu beseitigen;<br />
- Forstwirtschaftswege ohne Zustimmung<br />
des zuständigen Forstamtes<br />
und dem Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />
als Untere Landschaftsbehörde<br />
neu anzulegen oder in eine<br />
höhere Ausbaustufe zu überführen;<br />
- die Ausbesserung vorhandener<br />
Forstwirtschaftswege ohne Abstimmung<br />
mit dem zuständigen Forstamt<br />
durchzuführen;<br />
- Holzlagerplätze ohne ein mit der<br />
Forstbehörde und dem Landrat des<br />
<strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> als Untere<br />
Landschaftsbehörde abgestimmtes<br />
Konzept anzulegen;<br />
Unberührt:<br />
bleibt das Anlegen von Holzlagerplätzen<br />
außerhalb der FFH-<br />
Lebensraumtypen im Falle von forstlichen<br />
Kalamitäten<br />
- Nutzholz, Schlagabraum und Reisig<br />
in oder am Rand von schutzwürdigen<br />
Biotopen wie z. B. Kleingewässern,<br />
Bachtälern, feuchten Senken,<br />
§ 30-Biotopen etc. abzulagern.<br />
- Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern<br />
sowie Entwässerungs- oder<br />
den Grundwasserstand verändernde<br />
Maßnahmen durchzuführen.<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Als Laubwald bzw. Laubmischwald werden alle Bestände bezeichnet, die<br />
einen Anteil von über 50 % Laubbäumen aufweisen. Dabei wird der tatsächliche<br />
Laubholzanteil aller Schichten bis hin zur gesicherten Verjüngung<br />
sämtlicher vorhandener Baumarten berücksichtigt
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 181<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
Unberührt:<br />
bleibt das Entfernen quer im Gewässer<br />
liegender Abflusshindernisse<br />
- Gewässer fischereilich zu nutzen<br />
Unberührt:<br />
bleibt die genehmigte Fischerei auf<br />
dem Grundstück Gemarkung Marl,<br />
Flur 158, Flurstück 152<br />
- Innerhalb des FFH-Gebietes Mähwiesen<br />
öfter als zweimal im Jahr und<br />
jeweils vor dem 15.06. und dem<br />
15.08. zu schneiden sowie Weidekoppeln<br />
mit mehr als zwei Rindern<br />
bzw. Pferden oder vier Schafen pro<br />
ha zu besetzen.<br />
Über die Bestimmungen unter C 1.1.1<br />
und die zusätzlichen Ver- und Geboten<br />
für das gesamte Naturschutzgebiet<br />
hinaus ist es außerdem verboten,<br />
innerhalb von FFH-Lebensräumen<br />
im Privatwald<br />
- Gehölzarten, die nicht zur natürlichen<br />
Waldgesellschaft des FFH-Lebensraumes<br />
gehören einzubringen<br />
Unberührt:<br />
bleibt die Beibehaltung eines bestehenden<br />
Anteils nicht zur natürlichen<br />
Waldgesellschaft gehörender Gehölzarten<br />
von bis zu 20 %, soweit<br />
dies mit dem oben formulierten<br />
Schutzzweck vereinbar ist.<br />
- Kahlhiebe vorzunehmen. Kahlhiebe<br />
im Sinne dieses Verbotes sind alle<br />
innerhalb von drei Jahren durchgeführten<br />
flächenhaften Nutzungen,<br />
die den Bestockungsgrad auf mehr<br />
als 0,3 ha zusammenhängender<br />
Waldfläche eines Waldbesitzers unter<br />
0,3 (30 %) absenken.<br />
Unberührt:<br />
bleibt die Durchführung von Maßnahmen<br />
zur Biotopverbesserung,<br />
sofern diese mit der zuständigen<br />
Forstbehörde und dem Landrat des<br />
<strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> als Untere<br />
Landschaftsbehörde abgestimmt<br />
wurden<br />
- Pflanzenschutz-, Pflanzenbehandlungs-<br />
oder Schädlingsbekämpfungsmittel<br />
sowie Bodenbehandlungs-<br />
oder Düngemittel anzuwenden<br />
oder die chemische Behandlung<br />
von Holz vorzunehmen<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Hinweis:<br />
Siehe nachfolgende Kartendarstellung<br />
Hinweis:<br />
Das Verbot schließt die künstliche Verjüngung mit ein. Die Entfernung unerwünschter<br />
Naturverjüngung entsprechend den Vorgaben des Sofortmaßnahmenkonzeptes<br />
bzw. des Waldpflegeplans erfolgt im Rahmen von vertraglichen<br />
Vereinbarungen bzw. auf der Grundlage des § 65 BNatSchG
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 182<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
Unberührt bleiben:<br />
aa) die Anwendung von Pflanzenschutz-<br />
und Schädlingsbekämpfungsmitteln<br />
in Kalamitätsfällen,<br />
ab) die Bodenschutzkalkung außerhalb<br />
von Biotopen nach § 30<br />
BNatSchG und dem nicht prioritären<br />
Lebensraumtyp 9190, sofern sie mit<br />
geeignetem Material und außerhalb<br />
der Vegetationszeit durchgeführt<br />
wird.<br />
Über die Bestimmungen unter C 1.1.1<br />
und die zusätzlichen Ver- und Gebote<br />
für das gesamte Naturschutzgebiet<br />
hinaus ist es außerdem verboten, auf<br />
Flächen, die im öffentlichen Eigentum<br />
stehen<br />
- eine forstwirtschaftliche Nutzung mit<br />
Ausnahme der Einzelstamm- bis<br />
Trupp- bzw. Gruppenentnahme vorzunehmen<br />
Unberührt bleibt:<br />
die Entnahme von nicht standortgerechten<br />
und nicht heimischen Gehölzen<br />
im Rahmen des Umbaus der<br />
Bestände zu FFH-Lebensraumtypen<br />
- Saat- und Pflanzgut ungeeigneter<br />
Herkünfte zu verwenden und mit<br />
nicht zur natürlichen Waldgesellschaft<br />
gehörenden Laubbäumen<br />
aufzuforsten<br />
- Pflanzenschutz-, Pflanzenbehandlungs-<br />
oder Schädlingsbekämpfungsmittel<br />
sowie Bodenbehandlungs-<br />
oder Düngemittel anzuwenden<br />
oder die chemische Behandlung<br />
von Holz vorzunehmen<br />
Unberührt bleiben:<br />
aa) die Anwendung von Pflanzenschutz-<br />
und Schädlingsbekämpfungsmitteln<br />
in Kalamitätsfällen,<br />
ab) die Bodenschutzkalkung außerhalb<br />
von Biotopen nach § 30<br />
BNatSchG und dem nicht prioritären<br />
Lebensraumtyp 9190, sofern sie mit<br />
geeignetem Material und außerhalb<br />
der Vegetationszeit durchgeführt<br />
wird.<br />
Sofern die Maßnahmen im Benehmen<br />
mit der zuständigen Forstbehörde<br />
und dem Landrat des <strong>Kreis</strong>es<br />
<strong>Recklinghausen</strong> als Untere Landschaftsschutzbehörde<br />
erfolgen.<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Hinweis:<br />
Siehe nachfolgende Kartendarstellung
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 183<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 184<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Naturschutzgebiet Nr. 12 „Silvertbach“<br />
Die Auenbereiche des Silvertbaches<br />
von der Quelle bis zum NSG<br />
„Die Burg“ sowie seiner Zuflüsse<br />
Börster Bach, Mühlenbach / Speckhorner<br />
Graben, vier unbenannter<br />
Gewässer und der Einmündungen<br />
der von Norden zufließenden Bäche<br />
Denningsgraben, Siepener<br />
Bach, Ludbrocksbach und Gernegraben<br />
Größe:<br />
72,41 ha<br />
17 Teilflächen<br />
Das nur im Osten durch zwei Straßen und einen ehemaligen Bahndamm<br />
zerschnittene Gebiet umfasst den Silvertbach mit seinen überwiegend als<br />
Grünland genutzten Auen zwischen dem Quellbereich bei Alt-Oer und dem<br />
Siedlungsbereich der Honermann-Siedlung und der angrenzenden Bergehalde<br />
Erweiterung Blumenthal 8. Von Süden fließen ihm der ebenfalls überwiegend<br />
grünlandgeprägte Mühlenbach (mit Speckhorner Graben) und der<br />
stark ackerlandgeprägte Börster Bach zu.<br />
Der 1 - 2 m breite Silvertbach ist auf der gesamten, ca. 4 km langen<br />
Laufstrecke begradigt, das Profil wurde grabenartig ausgestaltet. Am Bach<br />
wurden auf weiten Strecken niedrige Holzflechtwerke am Böschungsfuß<br />
angebracht. Die Bachauen auf Gley- und Niedermoorböden werden noch<br />
überwiegend von Grünlandflächen eingenommen. Es handelt sich in der<br />
Regel um Fettweiden. Daneben finden sich intensiv genutzte Mähwiesen<br />
und Gras-Ansaatflächen, sowie im Westen mehrere artenarme, von Honiggras<br />
dominierte Feuchtwiesen. Reich gegliedert wird das Gebiet durch die<br />
den Bach häufig begleitenden Ufergehölze aus Erlen, Weiden und Hybridpappeln,<br />
ältere Eichenreihen, Einzelbäume, mehrere kurze Kopfweidenreihen,<br />
Weißdornhecken, ein kleines, beweidetes Eichen-Feldgehölz, sowie<br />
mehrere kleinere und größere, kaum oder nicht mehr genutzte Fischteiche<br />
und ein größeres Regen-Rückhaltebecken mit dichten Ufergehölzen. Im<br />
Westen befinden sich einige, meist jüngere Erlen-, Birken- und Weidenbestände.<br />
Das ca. 430 m lange, begradigte und mäßig eingetiefte Gewässer 112 verläuft<br />
entlang des Südrandes eines Erlenmisch- und Weidenbruchwaldes und<br />
entlang des Fußes der Haldenerweiterung der Bergehalde Blumenthal 8 und<br />
des dort stockenden Erlenwaldes bevor es von Süden in den Silvertbach<br />
mündet. Das ebenfalls begradigte, mäßig eingetiefte und ca. 630 m lange<br />
Gewässer 1121 verläuft erst als Straßenseitengraben entlang des Börster<br />
Grenzweges und folgt dann gehölzbestanden der Straße „Im Hampfeld“<br />
bevor es den Bahndamm der ehemaligen Zechenbahntrasse unterquert und<br />
im Gewässer 112 mündet.<br />
Das einseitig gehölzbestandene Gewässer 114 verläuft über ca. 590 m,<br />
begradigt und mäßig eingetieft zwischen tiefliegenden feuchten Fettwiesen<br />
und Ackerlagen, bevor es an der Holthäuser Straße in den Silvertbach mündet.<br />
Das nur ca. 140 m lange Gewässer 117 verläuft in schnurgerader Linie<br />
zwischen dem Gewässer 114 und dem Silvertbach, sodass die tiefliegenden<br />
feuchten Fettwiesen vollständig von Gewässern umgeben sind.<br />
Die Auenbereiche dieser vier unbenannten Gewässer werden lediglich von<br />
einigen Kulturlandschaftsresten geprägt und gehören mit zu den Kernflächen<br />
der Silvertbachaue.<br />
Der ca. 1900 m lange und als schmaler begradigter Graben ausgebildete<br />
Börster Bach verläuft mit mäßig tiefem bis tiefem Regelprofil grabenartig<br />
eingetieft und begradigt mit abschnittsweisem Verbau durch intensive, zumeist<br />
bis an die Gewässeroberkante reichende landwirtschaftliche Nutzung<br />
(Ackernutzung, Fettwiesen und -weiden), bevor er - auf den letzten 140 m<br />
Laufstrecke verrohrt - .in den Silvertbach mündet. Vor allem in der unteren<br />
Hälfte des Börster Baches wird die ökologische Gewässerdurchlässigkeit<br />
durch Verrohrungen, Durchlässe und Querbauwerke eingeschränkt.<br />
Die Grünlandinsel der Quelllage, einige Hofgehölze, ein einseitiger Erlensaum<br />
am Mittellauf, ein kleiner Eichenmischwald südwestlich der Halde und<br />
ein Weidenwäldchen im Mündungsbereich „prägen“ das Landschaftsbild.<br />
Der ca. 1500 m lange und als schmaler Graben ausgebildete Mühlenbach /<br />
Speckhorner Graben verläuft mit mäßig tiefem Regelprofil grabenartig und<br />
abschnittsweise begradigt mit teilweisem Verbau; der Mittellauf besitzt noch<br />
eine leicht geschwungene Laufdynamik. Für den Unter- und Mittellauf des<br />
Speckhorner Graben existiert auch die Bezeichnung Mühlenbach Flipsmühle.<br />
Zahlreiche Querbauwerke, Brücken, Durchlässe und schränken die ökologische<br />
Durchgängigkeit des Gewässers ein. Ufer- und Sohlstrukturen sind<br />
lediglich ansatzweise vorhanden.<br />
Der Oberlauf durchquert mit einzelnen Gehölzen bestandene, intensiv genutzte<br />
Wiesen und Äcker mit bis direkt an den Bach heranreichender Nutzung.<br />
Ein von Osten zufließender Wiesengraben spiegelt den historischen<br />
Verlauf des hier vor Errichtung der Bahnlinie in den Speckhorner Graben<br />
mündenden Börster Grabens wieder (Preußische Uraufnahme; ca. 1842).<br />
Der mittlere Bachabschnitt mit leicht geschwungener Laufdynamik wird von<br />
kleineren artenreichen Eichenwäldchen, teils älteren galeriewaldartigen<br />
Feldgehölzen und Fettwiesen und -weiden begleitet.<br />
Der Unterlauf durchfließt den langgestreckten, schmalen und gehölzbestan-
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 185<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
denen Flipsmühlenteich und die Privatgärten, Siedlungs- und Kleingewerbebebauung<br />
entlang der Halterner Straße bevor er in den Silvertbach mündet.<br />
Durch eine Neutrassierung des Speckhorner Grabens auf ca. 80 m Laufstrecke<br />
vom Auslauf des Flipsmühlenteiches (Stat.: ca. 0 + 190 des Speckhorner<br />
Grabens) in nordöstlicher Richtung und Einmündung in den Silvertbach<br />
(Stat.: ca. 5 + 950 des Silvertbaches) könnten diese Gemengelage<br />
entflochten und bereits bestehende Nutzungskonflikte entschärft werden.<br />
Den hohen Wert des Gebietes unterstreichen mehrere brachgefallene Nassgrünlandkomplexe<br />
mit angrenzenden Röhricht- und Großseggenbeständen,<br />
einige naturnahe Kleingewässer und ein wertvoller, artenreicher und gut<br />
erhaltener Erlen-Auenwaldrest im Westen des Gebietes.<br />
Teil dieses Naturschutzgebietes ist auch das schon 1996 ausgewiesene<br />
Naturschutzgebiet Silvertbachquelle. Das knapp ein Hektar große, annähernd<br />
dreieckige Gebiet liegt innerhalb der ausgedehnten Ackerlandschaft<br />
südlich von Alt-Oer und umfasst einen gut ausgebildeten, landschaftstypischen<br />
Quellaustritt innerhalb einer flachen Talmulde sowie den nach Norden<br />
anschließenden, knapp 100 m langen Quellbach und angrenzende, seit<br />
Längerem brach gefallene, feuchte bis quellnasse Grünlandflächen. Im<br />
Quell(bach)bereich fallen Flutschwaden, teils auch Wasserlinsen und Wasserschwaden-Röhricht<br />
ins Auge. Die Feuchtbrachen weisen Zottiges Weidenröschen,<br />
Sumpf-Kratzdistel und auch Wolliges Honiggras auf.<br />
Randlich werden die feuchten Brachfluren durch Brennnessel-dominierte<br />
Hochstaudenbestände abgelöst, die flachen Talkanten und ein kurzer Erddamm<br />
im Süden des Gebietes sind mit zumeist jüngeren Laubgehölzen<br />
bepflanzt worden.<br />
Das Gebiet ist auch für den landesweiten Biotopverbund von herausragender<br />
Bedeutung. Eine durchgehend naturnahe Umgestaltung der Bachläufe<br />
und die Extensivierung der Wiesenflächen sollten vordringlich angestrebt<br />
werden.<br />
Es umfasst teilweise den<br />
Bereich für das Entwicklungsziel 5.1 Bachauenbereiche des Silvertbachsystems<br />
und Wald- und Grünlandkomplex des NATURA 2000/FFH-<br />
Gebietes „Die Burg“<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
im Entwicklungsraum 5 - Freiraum Silvertbachsystem<br />
Das Schutzgebiet ist im Biotopkataster des LANUV beschrieben unter den<br />
Nummern Bk-4309-0116/0117/0119 und 0120. Zudem sind hier zahlreiche<br />
geschützte Biotope zu finden (GB-4309-002/0108/212/214/217/219 und<br />
226). Der Quellbereich ist zudem als geowissenschaftlich schützwürdiges<br />
Objekt ausgewiesen (GK-4309-004).<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 23 (1) 1) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensstätten,<br />
Biotopen oder Lebensgemeinschaften<br />
bestimmter wild lebender Tier- und<br />
Pflanzenarten.<br />
Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften<br />
gelten hier insbesondere:<br />
Gemeinsam mit den westlich liegenden Zuflüssen zu Natura 2000 Gebiet<br />
„Die Burg“ ist das Naturschutzgebiet Teil einer landesweit bedeutsamen<br />
Biotopverbundfläche.<br />
Zur Unterstützung der Entwicklung des Gebietes wurde dieses in den Suchraum<br />
Nr. 4 integriert (Kap. 4.11.4).<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG NRW können Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG NRW auch einem abgegrenzten<br />
Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass diese Festsetzungen hier<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />
Zudem wurden diesem Schutzgebiet im Kapitel C (Entwicklungs- Pflegeund<br />
Erschließungsmaßnahmen) Maßnahmen der Fließgewässerdynamisierung<br />
(Kap. 4.1.9), Fließgewässerneugestaltung (Kap. 4.2.3), Stillgewässerpflege<br />
(Kap. 4.3.3 und 4.3.4) sowie der Anlage nutzungsfreier Uferstreifen<br />
und Säume (Kap. 4.10.4) zugeordnet.<br />
Des Weiteren sollten Pappelbestände und andere lebensraumuntypische<br />
Gehölze umgebaut werden um die ökologisch hochwertigen Bereiche des<br />
Schutzgebietes dauerhaft zu erhalten.<br />
Diese Maßnahmen sollen der langfristigen Entwicklung und Sicherung der<br />
wertbestimmenden Biotopstrukturen in diesem Naturschutzgebiet dienen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 186<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Fliessgewässer mit begleitenden<br />
Waldresten, Ufergehölzen, Nassgrünländer,<br />
Seggen- und Röhrichtbestände<br />
Hauptschutzziel der Ausweisung dieses Naturschutzgebietes ist die Erhaltung<br />
und Wiederherstellung von Feucht- und Sumpfwäldern, Kleingewässern,<br />
ausgedehnten Röhrichten hochwüchsiger Arten sowie von Feuchtgrünland<br />
durch eine extensive landwirtschaftliche Nutzung und Schließung<br />
von Entwässerungsgräben.<br />
Das Gebiet ist auch für den landesweiten Biotopverbund von herausragender<br />
Bedeutung. Eine durchgehend naturnahe Umgestaltung des Bachlaufs<br />
und die Extensivierung der Wiesenflächen sollten vordringlich angestrebt<br />
werden.<br />
- Naturnahe Quellen Ziel der Ausweisung dieses Quellbereiches im Jahre 1996 war und bleibt<br />
auch heute weiterhin die Erhaltung eines gut ausgebildeten, landschaftstypischen<br />
Sicker-Quellaustritts mit angrenzendem naturnahem Quellbach innerhalb<br />
einer flachen Talmulde. Da die Schüttung der Quelle in den letzten<br />
Jahren stetig zurückgegangen ist und die brachliegenden Nassgrünländer<br />
immer mehr „verunkrauten“ sollte mittelfristig mit der Umgestaltung in einen<br />
„Waldquellbereich“ auf diese Entwicklung reagiert werden<br />
zu 3)<br />
wegen ihrer Seltenheit, besonderen<br />
Eigenart oder hervorragenden Schönheit<br />
- Grünlandgesäumte Bachauen Das weiträumige bachbegleitende Schutzgebiet zwischen den Städten Oer-<br />
Erkenschwick und <strong>Recklinghausen</strong> wird von zahlreichen Wegen und Pfaden<br />
begleitet und stellt einen bedeutenden Schwerpunkt für die Naherholung im<br />
Bereich des nördlichen Ruhrgebietes dar.<br />
- Bäuerliche Kulturlandschaftselemente<br />
Es gelten die allgemeinen<br />
Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.1.1<br />
In Teilbereichen sind die Auen des Schutzgebietes noch durch Wiesen- und<br />
Weidennutzungen im Verbund mit Sukzessionsflächen, Gehölzen, Hecken,<br />
Obstweiden, Baumreihen und -gruppen und Kopfbäume geprägt, deren<br />
Erhaltung und Optimierung Vielfalt und Landschaftsbild der Gewässerauen<br />
bestimmen und aufwerten..<br />
Hinweis:<br />
Auf das Gebot Nr. 2:<br />
Für alle Naturschutzgebiete sind vom Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />
als Untere Landschaftsbehörde Pflege- und Entwicklungspläne<br />
aufzustellen, die die zur nachhaltigen Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Pflanzenund<br />
Tierarten erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
nach Art, Umfang und Rangfolge näher bestimmen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 187<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Naturschutzgebiet Nr. 13 „Kaninchenberg“<br />
Das Naturschutzgebiet Kaninchenberg<br />
mit seiner sich etwa 15 m aus<br />
der Ackerumgebung erhebenden,<br />
buchenbestandenen Kuppe. Diese<br />
Kame zeugt von einer glazialen<br />
Aufschüttungslandschaft<br />
Größe:<br />
2,20 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Westlich von Oer-Erkenschwick und nördlich von Alt-Oer, oberhalb des<br />
Silvertbaches befindet sich das mit ca. 2 Hektar relativ kleine Naturschutzgebiet.<br />
Seine Ausdehnung beträgt in Nord-Süd Ausrichtung ca. 173 Meter<br />
und in Ost-West-Ausrichtung ca. 156 Meter.<br />
Bei der Kuppe handelt es sich um eine Kame, eine durch die Tätigkeit von<br />
Gletschern entstandene Akkumulationsform. Die geschichtete hügelartige<br />
Kame entstand durch Ablagerung von Sanden, Schottern und Moränenmaterial<br />
eines sich zurückziehenden saalezeitlichen Gletschers. Nach dem<br />
Abtauen blieb die Erhebung mit relativ steilen Seitenwänden zurück.<br />
Der Buchenwald wird als Bauernwäldchen genutzt mit vereinzelten Althölzern<br />
(bis 80 cm Ø) im Bestand. Totholz und Naturverjüngung sind kaum<br />
vorhanden, ein Waldmantel fehlt weitgehend. Auf der Kuppe wurden im<br />
Bereich einer kleinen, ehemaligen Abgrabung Lärchen gepflanzt, am Nordwestrand<br />
stockt ein ca. 25 m breiter, älterer Roteichenstreifen. Nach Süden<br />
geht der Buchenwald in einen kleinen alten Eichenbestand über. In der<br />
Strauchschicht sind stellenweise Holunder stark vertreten, die Krautschicht<br />
ist meist lückig und recht artenarm.<br />
Der Waldbestand am Kaninchenberg ist als Lebensraum u.a. für Höhlenbrüter<br />
und Altholzbesiedler und als geomorphologisch wertvolles Landschaftselement<br />
auch für den Biotopverbund von besonderem Wert.<br />
Es umfasst teilweise den<br />
Bereich für das Entwicklungsziel 5.2 Feldfluren des Silvertbachsystems<br />
mit dem Entwicklungsziel II (Anreicherung)<br />
im Entwicklungsraum 5 - Freiraum Emscherbruch (Südhälfte)<br />
Der Kaninchenberg ist zusammen mit dem LB Kaninchenberg im Biotopkataster<br />
des LANUV (BK-4309-0125) erfasst sowie als geowissenschaftlich<br />
schützwürdiges Objekt (GK-4309-003).<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 23 (1) 1), 2) und 3)<br />
BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensstätten,<br />
Biotopen oder Lebensgemeinschaften<br />
bestimmter wild lebender Tier- und<br />
Pflanzenarten.<br />
Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften<br />
gelten hier insbesondere:<br />
- der Laubwaldbestand, der in seiner<br />
Artenzusammensetzung den<br />
Verhältnissen der potentiellen natürlichen<br />
Vegetation entspricht<br />
oder sich ihr annähert<br />
- das Mosaik aus Offenland und<br />
Wald als Lebensraum<br />
Zur Unterstützung der Entwicklung des Gebietes wurde dieses in den Suchraum<br />
Nr. 4 integriert (Kap. 4.11.4).<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG NRW können Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG NRW auch einem abgegrenzten<br />
Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass diese Festsetzungen hier<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />
Zudem wurden diesem Schutzgebiet im Kapitel C (Entwicklungs- Pflegeund<br />
Erschließungsmaßnahmen) Maßnahmen der Alt- und Totholzerhaltung<br />
(Kap. 4.7.2) und der Waldrandgestaltung (Kap. 4.8.4) zugeordnet.<br />
Diese Maßnahmen sollen der langfristigen Entwicklung und Sicherung der<br />
wertbestimmenden Biotopstrukturen in diesem Naturschutzgebiet dienen.<br />
Am Fuß des Berges stockt ein homogener Buchenwald mittleren Alters der<br />
Richtung Kuppe lichter wird. Die durch Holunder dominierte Strauchschicht<br />
ist nur in den Waldbereichen sowie in einem, im Süden des Gebietes gelegenen<br />
Stieleichenbestand ausgeprägt. Die lichte Kuppe wird von Adlerfarn<br />
dominiert. Der bestehende Laubholzbestand sollte erhalten und in seiner<br />
Artenzusammensetzung durch Umstrukturierung der Mischungsverhältnisse<br />
(Durchforstung, Unterpflanzung mit standortheimischen Laubgehölzen und<br />
Schonung der natürlichen Waldvegetation) weiter der Waldgesellschaft der<br />
potentiellen natürlichen Vegetation angenähert werden. Langfristiges Ziel ist<br />
der Erhalt und die Erweiterung eines stabilen, altersheterogenen Waldes<br />
aus standortheimischen Gehölzen mit einem hohen Anteil an stehendem<br />
und liegendem Totholz und seinen Zerfallsstadien.<br />
Das Naturschutzgebiet bietet Lebensraum für viele Halboffenländer bevorzugende<br />
Arten wie zum Beispiel den Feldhasen. Die Lichte Krautschicht des<br />
Waldes wird von Vögeln wie Rotkehlchen und Kohlmeise als Jagdrevier
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 188<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
genutzt.<br />
zu 2)<br />
Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen<br />
oder landeskundlichen<br />
Gründen:<br />
- Der Kaninchenberg als für den<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong> in seiner<br />
Form einzigartiges eiszeitliches<br />
Relikt<br />
zu 3)<br />
Der 93 Meter hohe Berg erhebt sich ca. 15 Meter über die ihn umgebende<br />
Ackerlandschaft im Norden sowie gut 23 Meter über die Bachlandschaft im<br />
Süden. Die so genannte Kame ist Relikt der saaleeiszeitlichen Abbauphase<br />
welche nach Abtauen des Eises als Vollform in Erscheinung tritt. Die hier<br />
zurückgebliebenen Sande und Kiese lagerten ursprünglich in den Rinnen und<br />
Spalten eines Toteisblockes. Toteisblöcke sind Teile des ursprünglichen<br />
Gletschereises die sich vom Gletscher getrennt hatten und an einem Ort<br />
abschmolzen und ihre gesamte Sedimentfracht hinterließen. Mit einer Gesamtgröße<br />
von fast 10 Hektar ist diese Kame eines der ausgeprägten Exemplare.<br />
Die Erhebung ist durch typisch steile Seitenwände gekennzeichnet.<br />
wegen ihrer Seltenheit, besonderen<br />
Eigenart oder hervorragenden Schönheit<br />
- Solitäre bewaldete Kuppe südlich<br />
der Haard<br />
Es gelten die allgemeinen<br />
Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.1.1<br />
Südlich der meist bewaldeten Höhen der Haard und den Erhebungen des<br />
Höhenrückens liegt hier in Mitten der Talauen eine solitäre, das Landschaftsbild<br />
dominierende Erhebung. Die bewaldete Kuppe erscheint aus<br />
allen Himmelsrichtungen als ein prägendes Element der Landschaft.<br />
Hinweis:<br />
Auf das Gebot Nr. 2:<br />
Für alle Naturschutzgebiete sind vom Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />
als Untere Landschaftsbehörde Pflege- und Entwicklungspläne<br />
aufzustellen, die die zur nachhaltigen Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Pflanzenund<br />
Tierarten erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
nach Art, Umfang und Rangfolge näher bestimmen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 189<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Naturschutzgebiet Nr. 14 „Johannistal“<br />
Zwischen <strong>Recklinghausen</strong> und Suderwich<br />
erstreckt sich in der flachwelligen,<br />
ackerbaulich genutzten<br />
Lösslandschaft ein breites Trockental<br />
mit hohen, zumeist bewaldeten<br />
Böschungshängen.<br />
Größe:<br />
8,42 ha<br />
3 Teilflächen<br />
Die gut einen Kilometer lange Talung ist eiszeitlich entstanden und erstreckt<br />
sich in Nordwest-Südost-Ausrichtung. Im zumeist trockenen, um die 50 m<br />
breiten Talgrund (nur im Süden mit episodisch wasserführendem Graben)<br />
dominieren Pseudogley- und Gleyböden, an den 5 - 10 m hohen Hängen<br />
herrschen Parabraunerden über Löss vor. Das Tal wird von mehreren Wegen<br />
gequert, die an den Talflanken in der Mitte und im Süden als mit altem<br />
Eichengehölz bestandene Hohlwege ausgebildet sind. Die Hanggehölze aus<br />
Stieleiche und Buche sind zumeist ebenfalls altholzreich mit Niederwaldrelikten,<br />
relativ naturnah erhalten und im Norden teilweise stärker aufgelichtet. In<br />
der Mitte und im Süden kommen Bergahorn- und Hybridpappelbestände<br />
hinzu. Der Norden des Gebietes ist ein stark reliefierter Laubwald mit zwei<br />
steilen Taleinschnitten. Im Süden werden der hier ca. 120 m breite Talgrund<br />
und die teils flacheren Hangbereiche von beweidetem, durch Kleingehölze<br />
(wie ein altes Eichen-Pappelfeldgehölz), Baumreihen, Hecken und Einzelbäume<br />
gut strukturiertem Grünland eingenommen.<br />
Es umfasst teilweise den<br />
Bereich für das Entwicklungsziel 9.2 Stadtnahe Freiräume Fritzberg,<br />
Johannistal, Berghäuser Feld, Suderwich und Becklem<br />
mit dem Entwicklungsziel II (Anreicherung)<br />
im Entwicklungsraum 9 - Freiraum <strong>Recklinghausen</strong>, Suderwich, Becklem<br />
Die Flächen des Schutzgebietes sind im Biotopkataster des LANUV unter<br />
der Nummer BK-4309-0156 beschrieben.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 23 (1) 1) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensstätten,<br />
Biotopen oder Lebensgemeinschaften<br />
bestimmter wild lebender Tier- und<br />
Pflanzenarten.<br />
Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften<br />
gelten hier insbesondere:<br />
- Die naturnahen Buchen- und Eichenbestände,<br />
dem eingestreuten<br />
Weidegrünland und den angrenzenden<br />
Hohlwegen<br />
Es gelten die allgemeinen<br />
Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.1.1<br />
Zur Unterstützung der Entwicklung des Gebietes wurde dieses in den Suchraum<br />
Nr. 5 integriert (Kap. 4.11.5).<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG NRW können Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG NRW auch einem abgegrenzten<br />
Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass diese Festsetzungen hier<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />
Diese Maßnahme soll der langfristigen Entwicklung und Sicherung der wertbestimmenden<br />
Biotopstrukturen in diesem Naturschutzgebiet dienen.<br />
Ziel der Ausweisung des Johannistales ist die Erhaltung und Optimierung<br />
Trockentals mit altholzreichen, naturnahen Buchen- und Eichenbeständen,<br />
Weidegrünland, Kleingehölzen und angrenzenden Hohlwegen, u.a. als Lebensraum<br />
für Hecken- und Höhlenbrüter sowie Altholzbesiedler in der<br />
ackerbaulich geprägten Umgebung, dass auch einen hohen geowissenschaftlichen<br />
Wert hat.<br />
Hinweis:<br />
Auf das Gebot Nr. 2:<br />
Für alle Naturschutzgebiete sind vom Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />
als Untere Landschaftsbehörde Pflege- und Entwicklungspläne<br />
aufzustellen, die die zur nachhaltigen Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Pflanzenund<br />
Tierarten erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
nach Art, Umfang und Rangfolge näher bestimmen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 190<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Naturschutzgebiet Nr. 15 „Das Loh“<br />
Ein intensiv genutztes Trockental<br />
am östlichen Siedlungsrand von<br />
<strong>Recklinghausen</strong>, das von altholzreichen<br />
Laubwaldresten, einem<br />
Hohlweg sowie Baumreihen und<br />
Böschungshecken umrahmt wird.<br />
Größe:<br />
6,48 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Das Gebiet erstreckt sich über ca. 300 m in nord-südlicher und ca. 350 m in<br />
ost-westlicher Ausrichtung und befindet sich im Osten des geschlossenen<br />
Siedlungsraumes von <strong>Recklinghausen</strong> in der flachwelligen, ackerbaulich<br />
genutzten Lösslandschaft des Vestischen Höhenrückens. Die alten, stark<br />
reliefierten Laubwaldbestände stellen heute nur noch ein kleines historisches<br />
Relikt des ehemals ausgedehnten Waldgebietes dar, welches sich<br />
noch 1842 (Preußische Uraufnahme) südlich der heutigen Dortmunder Straße/Horneburger<br />
Straße (L 610) beginnend zwischen Ostcharweg im Westen<br />
und der Hoflage Neuhaus im Osten bis zum Frankenweg im Süden erstreckte.<br />
Dieser Waldrest begleitet ein eiszeitliches Trockental<br />
Es umfasst teilweise den<br />
Bereich für das Entwicklungsziel 6.4 Recklinghäuser Lößrücken zwischen<br />
<strong>Recklinghausen</strong>, Speckhorn, Suderwich, Oer-Erkenschwick und<br />
Horneburg<br />
mit dem Entwicklungsziel I.I (Erhaltung)<br />
im Entwicklungsraum 6 - Freiraum Vestischer Höhenrücken<br />
Das NSG hat in diesem stark durch Industrialisierung und Überformung<br />
geprägten Raum wichtige Trenn- und Ausgleichsfunktionen wahrzunehmen.<br />
Schadstoffausfilterung von dem dicht umgebenden Straßennetz, gehören zu<br />
den Aufgaben des Naturschutzgebietes.<br />
Das durch Forst- und Grünlandwirtschaft geprägte Gebiet wird von einigen<br />
Wegen durchzogen und erfüllt eine wichtige Aufgabe im Bereich der Naherholung.<br />
Das Schutzgebiet ist im Biotopkataster des LANUV unter der Nummer BK-<br />
4309-0155 erfasst.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 23 (1) 1), 2) und 3)<br />
BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensstätten,<br />
Biotopen oder Lebensgemeinschaften<br />
bestimmter wild lebender Tier- und<br />
Pflanzenarten.<br />
Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften<br />
gelten hier insbesondere:<br />
- die alten Laubwaldbestände, die in<br />
ihrer Artenzusammensetzung den<br />
Verhältnissen der potentiellen natürlichen<br />
Vegetation entsprechen<br />
oder sich ihr annähern<br />
- Hohlweg als Lebensraum für Fledermäuse<br />
Das Gebiet ist mit seinen Landschaftselementen wertvoller Lebensraum<br />
insbesondere für Hecken- und Hohlenbrüter und Altholzbesiedler und bildet<br />
für <strong>Recklinghausen</strong> einen stadtnahen Trittstein für viele Tier- und Pflanzenarten<br />
im intensiv genutzten Umfeld. Gemeinsam mit den sich rund um den<br />
Stadtbereich <strong>Recklinghausen</strong>s befindenden Schutzgebieten ist es somit Teil<br />
eines bedeutsamen Biotopverbundes.<br />
Zur Unterstützung der Entwicklung des Gebietes wurden diesem Schutzgebiet<br />
im Kapitel C (Entwicklungs- Pflege- und Erschließungsmaßnahmen)<br />
Maßnahmen der Alt- und Totholzerhaltung (Kap. 4.7.3) zugeordnet.<br />
Diese Maßnahmen sollen der langfristigen Entwicklung und Sicherung der<br />
wertbestimmenden Biotopstrukturen in diesem Naturschutzgebiet dienen.<br />
Auf dem stark reliefierten und teils mit meterhohen Lössanwehungen geprägten<br />
westlichen Waldstück stockt ein altholzreicher Buchenwald mit<br />
Stammdurchmessern bis zu 1 m und verbreiteten Relikten ehemaliger Niederwaldnutzung<br />
(Bodentyp: Pseudogley-Parabraunerde). Auch Birken, beziehungsweise<br />
Lärchenbestände im mittleren Baumholzalter sind zu finden.<br />
Im Nordosten befinden sich weitere Waldreste eines älteren Stieleichenbestandes.<br />
Langfristiges Ziel ist der Erhalt und die Erweiterung eines stabilen,<br />
altersheterogenen Waldes aus standortheimischen Laubbäumen mit einem<br />
hohen Anteil an stehendem und liegendem Totholz und seinen Zerfallsstadien.<br />
Der in dem Naturschutzgebiet vorhandene Hohlweg bildet für Fledermäuse<br />
ein wichtiges Jagdrevier und trägt so zum Erhalt der örtlichen Fledermauspopulationen<br />
bei. Diese jagen des abends und nachts durch die Flugschneise<br />
auf der Suche nach den in den Holunder- und Eichenbeständen lebenden<br />
Insekten.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 191<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
zu 2)<br />
Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen<br />
oder landeskundlichen<br />
Gründen:<br />
- kulturhistorischer Hohlweg Im östlichen Teil des Naturschutzgebietes befindet sich ein etwa 80 m langer<br />
und 1-2 m eingetiefter Hohlweg. Der Weg ist von kulturhistorischem<br />
Wert. Durch jahrhundertelange Nutzung mit Vieh und Fuhrwerken sowie<br />
abfließendes Regenwasser konnte sich der Weg dauerhaft in das Gelände<br />
schneiden. Wie hier vorhanden, sind Lössgebiete charakteristisch für historische<br />
Hohlwegnutzung.<br />
- Siepe als Relikt einer nacheiszeitlichen<br />
Reliefbildung<br />
Richtung Nordosten verläuft eine etwa 50 m breite und maximal 10 m eingetiefte<br />
Talung über Gleyböden. Diese ehemals episodisch wasserführende<br />
Siepe ist eine nacheiszeitliche Reliefbildung. Die Formgebung geht auf die<br />
Zeit nach der letzten Eiszeit zurück, als der Abfluss von Schmelzwassern<br />
der letzen Eiszeit so stark war, dass sich Bäche in die Landschaft schneiden<br />
konnten, welche in diesen Kerbtalformen noch heute erkennbar sind. Es<br />
wird gegenwärtig intensiv als Mähwiese genutzt.<br />
zu 3)<br />
wegen ihrer Seltenheit, besonderen<br />
Eigenart oder hervorragenden Schönheit<br />
- das strukturreiche Biotopmosaik<br />
aus altholzreichem Laubwald, Reliefbewegung<br />
mit Siepe, Offenland<br />
und kulturhistorisch und als Lebensstätte<br />
wervoller Hohlweg<br />
Es gelten die allgemeinen<br />
Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.1.1<br />
Das aus altholzreichem Laubwald, Offenland, kulturhistorischem Hohlweg<br />
und Reliefänderungen mit Siepe charakterisierte Biotopmosaik ist eine seltene<br />
Landschaftsformation im überbauten und dicht besiedelten Umfeld.<br />
Hinweis:<br />
Auf das Gebot Nr. 2:<br />
Für alle Naturschutzgebiete sind vom Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />
als Untere Landschaftsbehörde Pflege- und Entwicklungspläne<br />
aufzustellen, die die zur nachhaltigen Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Pflanzenund<br />
Tierarten erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
nach Art, Umfang und Rangfolge näher bestimmen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 192<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Naturschutzgebiet Nr. 16 „Becklemer Busch“<br />
Die naturnahen, feuchtegeprägten<br />
Laub-, Bruch- und Auwälder sind<br />
von mehreren kleinen Bachläufen<br />
durchzogen. Das Waldgebiet ist das<br />
Quellgebiet des Breitenbrucher<br />
Bachs sowie zahlreicher anderer<br />
Quellen und wird von zumeist reich<br />
strukturierten und extensiv genutzten<br />
Grünlandflächen (Kulturlandschaftsrelikte)<br />
umgeben bzw.<br />
durchzogen.<br />
Größe:<br />
58,12 ha<br />
2 Teilflächen<br />
Das sich über ca. 1300 m in nord-südlicher und ca. 350 -1200 m in ostwestlicher<br />
Ausrichtung erstreckende Naturschutzgebiet „Becklemer Busch“<br />
befindet sich im äußersten Osten des Recklinghäuser Stadtgebietes, unmittelbar<br />
an der Grenze zu Castrop-Rauxel, im intensiv landwirtschaftlich geprägten<br />
Raum zwischen Suderwich, Becklem und Horneburg.<br />
Es umfasst teilweise den<br />
Bereich für das Entwicklungsziel 9.1 Bachauenbereiche von Paschgraben,<br />
Quellbach (Oberlauf) und Breitenbrucher Bach (und seinen Zuläufen)<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
im Entwicklungsraum 9 - Freiraum <strong>Recklinghausen</strong>, Suderwich, Becklem<br />
Das NSG hat in diesem stark durch Industrialisierung und Überformung<br />
geprägten Raum wichtige Trenn- und Ausgleichsfunktionen wahrzunehmen.<br />
Schadstoffausfilterung von dem dicht umgebenden Straßen- und Bahnnetz,<br />
gehören zu den Aufgaben des Naturschutzgebietes.<br />
Als großes zusammenhängendes Waldgebiet im Freiraumzentrum zwischen<br />
den Städten Castrop-Rauxel, Datteln, Oer-Erkenschwick und <strong>Recklinghausen</strong><br />
ist dieses von Straßen und Wegen umgebene und teilweise auch durchzogene<br />
Schutzgebiet von besonderer Bedeutung für die Erholung.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 23 (1) 1), 2) und 3)<br />
BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensstätten,<br />
Biotopen oder Lebensgemeinschaften<br />
bestimmter wild lebender Tier- und<br />
Pflanzenarten.<br />
Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften<br />
gelten hier insbesondere:<br />
- die alten Laub-, Bruch- und Auwälder,<br />
die in ihrer Artenzusammensetzung<br />
den Verhältnissen<br />
der potentiellen natürlichen Vegetation<br />
entsprechen oder sich ihr<br />
annähern<br />
- Flächen zur Entwicklung und Wiederherstellung<br />
als naturnaher<br />
Gemeinsam mit den sich rund um den Stadtbereich <strong>Recklinghausen</strong> befindenden<br />
Schutzgebieten ist das ausgewiesene Naturschutzgebiet Teil bedeutsamer<br />
Biotopverbundflächen und bildet für <strong>Recklinghausen</strong> einen stadtnahen<br />
Trittstein für viele Tier- und Pflanzenarten im intensiv genutzten Umfeld.<br />
(Das gesamte Schutzgebiet ist im Biotopkataster des LANUV erfasst<br />
(BK-4309-0204)).<br />
Das Schutzgebiet umfasst auch Teilflächen die in der Ursprungsverordnung<br />
der Bezirksregierung Münster nicht enthalten waren. Hierzu zählen die südlichen<br />
Feuchtbereiche sowie der Bereich einer ehemaligen, heute bewaldeten<br />
Halde im Westen des Schutzgebietes.<br />
Für diese Bereiche gelten teilweise gesonderte Ver- und Gebote.<br />
Zur Unterstützung der Entwicklung des Gebietes wurde dieses in den Suchraum<br />
Nr. 5 integriert (Kap. 4.11.5).<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG NRW können Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG NRW auch einem abgegrenzten<br />
Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass diese Festsetzungen hier<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />
Zudem wurden diesem Schutzgebiet im Kapitel C (Entwicklungs- Pflegeund<br />
Erschließungsmaßnahmen) Maßnahmen zur Fließgewässerdynamisierung<br />
(Kap. 4.1.13) zugeordnet.<br />
Diese Maßnahmen sollen der langfristigen Entwicklung und Sicherung der<br />
wertbestimmenden Biotopstrukturen in diesem Naturschutzgebiet dienen.<br />
Das durch feuchte Niedermoorbereiche, Gleyböden und randliche Pseudogleye<br />
geprägte, fast ebene Niederungsgebiet wird von Norden nach Süden<br />
vom Breitenbrucher Bach durchzogen und umfasst unterschiedlichste,<br />
feuchtegeprägte, meist naturnahe Laubwälder. Im nördlichen Bereich stockt<br />
ein Eichenwald mit den dominierenden Baumarten Eiche und Esche. Bedingt<br />
durch teilweise etwas höher liegende Randbereiche können neben<br />
Buchen-Altholzbeständen auch Laubmischwald in verschiedenster Zusammensetzung<br />
bestehen.<br />
Der mittlere, feuchtere Bereich ist mit Eichen und Eschen bzw. mit Eschen<br />
und Erlen bestockt. Durch eingestreute Pappeln und Bergahorn bzw. Pappeln<br />
und Roteiche sind auch Pappelmischwald und reine Pappelbestände<br />
vorzufinden. Die Anfälligkeit der Pappeln gegenüber Windwurf führte bereits
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 193<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
Wald oder Feuchtgrünland<br />
- die Quellbereiche, naturnahen<br />
Bachabschnitte und Kleingewässer<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
in der Vergangenheit zu einer Reduzierung des Pappelbestands im südlichen<br />
Teil. Ein Buchenwald sowie Birkenmischwald ist auf den trockenen<br />
Standorten südlich des Heiligenkamps zu finden. Die zahlreichen Alt- und<br />
Totholzbestände bilden einen Lebensraum für viele Höhlenbrüter und<br />
Altholzbesiedler wie Fledermäuse und Spechte.<br />
Langfristige Ziele sind zum einen der Erhalt und die Erweiterung eines stabilen,<br />
altersheterogenen Waldes aus standortheimischen Laubbäumen mit<br />
einem hohen Anteil an stehendem und liegendem Totholz und seinen Zerfallsstadien.<br />
Zum anderen sollte über großflächige Wiedervernässungen insbesondere<br />
nördlich des „Heiligenkamp“ und im Breitenbruch/Bökämper Busch eine<br />
Entwicklung zu bruchwaldartigen Standorten hin ermöglicht werden und der<br />
Bereich als Strahlursprung für eine „Renaturierung“ von Suderwicher Bach<br />
und letztendlich der Emscher dienen können.<br />
Der Bereich südlich der Bahnlinie, der derzeit in weiten Bereichen landwirtschaftlich<br />
genutzt wird stellt gemeinsam mit dem nördlichen Schutzgebiet<br />
eine hydrogeologische Einheit dar und ist dem gemeinsamen Quellgebiet<br />
zuzuordnen. Diese Bereiche sollten mittelfristig auf dem Wege einer vertraglichen<br />
Umsetzung einer gemeinsamen Entwicklung zugeführt werden.<br />
Die Auen von Bächen und Flüssen unterliegen im natürlichen Zustand einer<br />
hohen zeitlichen und räumlichen Dynamik und dienen entsprechend angepassten<br />
Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum. Das Naturschutzgebiet ist<br />
Lebensraum für Feuchtwälder mit Altholzinseln, Tümpeln und Quellen sowie<br />
weitere außerhalb des Waldes gelegene Gewässerbiotope und deren daran<br />
angepasste Lebensgemeinschaften - insbesondere von seltenen und gefährdeten<br />
Vogel-, Amphibien-, Säugetier- und Libellenarten. Beispiel hierfür<br />
ist die Gefleckte Heidelibelle, eine Art der „Rote Liste“, deren hier so vorkommender<br />
Lebensraum kleine Stillgewässer mit hohem Deckungsgrad an<br />
Seggen und Anbindung an Feuchtwiesen sind, welche von ihr als Jagdrevier<br />
genutzt werden (Zahlreiche dieser Quellbereiche sind auch als geschützte<br />
Biotope nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 62 LG NRW ausgewiesen (GB-4309-<br />
0118/0119/0121/0124-0128)). Auch Hermeline bevorzugen ein abwechslungsreiches<br />
Habitat aus Ufern, Feldern und Wiesen.<br />
- extensives Nassgrünland Die höher gelegenen Randbereiche werden von extensiv genutzten, durch<br />
Hecken und (Kopf-) Baumreihen gut strukturierte Mähwiesen und Pferdeweiden<br />
eingenommen. Das Nassgrünland ist Lebensraum für Offenlandarten<br />
wie zum Beispiel den Baumfalken und dem Iltis.<br />
zu 2)<br />
Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen<br />
oder landeskundlichen<br />
Gründen:<br />
- mittelalterliche Turmhügelburg<br />
(Klutenburg)<br />
Im Schutzgebiet befinden sich die Überreste einer mittelalterlichen Wallanlage<br />
in Form einer etwa 4 m hohen „Motte“ oder auch „Erdkugel“. Es ist das<br />
einzige Bodendenkmal <strong>Recklinghausen</strong>s. Dieses lässt auf die ersten Anfänge<br />
des frühmittelalterlichen Burgenbaues schließen und geht auf die Zeit<br />
des 6-10 Jahrhunderts n. Chr. Zurück.<br />
zu 3)<br />
wegen ihrer Seltenheit, besonderen<br />
Eigenart oder hervorragenden Schönheit<br />
- das strukturreiche Biotopmosaik<br />
aus Quellbereichen, Au- und<br />
Bruchwald und extensiven Nassgrünlandbrachen<br />
Es gelten die allgemeinen<br />
Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.1.1<br />
Das zwischen +62 m NHN und +70 m NHN liegende Biotopmosaik aus<br />
Quellbereichen, Auen- und Bruchwäldern und extensiven Nassgrünländern<br />
und -brachen bietet einen strukturreichen Lebensraum für eine große Anzahl<br />
von Tier- und Pflanzenarten mit hoher Biodiversität. Im dicht besiedelten<br />
Raum des Ruhrgebiets sind derartige Habitatkombinationen äußerst selten<br />
und somit ein unerlässlicher Trittstein und sollten daher in der bestehenden<br />
Ausprägung erhalten beziehungsweise einer weiteren Sukzession überlassen<br />
werden.<br />
Hinweise:<br />
Auf das Gebot Nr. 2:<br />
Für alle Naturschutzgebiete sind vom Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />
als Untere Landschaftsbehörde Pflege- und Entwicklungspläne<br />
aufzustellen, die die zur nachhaltigen Erhaltung oder Wiederherstellung
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 194<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Pflanzenund<br />
Tierarten erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
nach Art, Umfang und Rangfolge näher bestimmen.<br />
Auf die bereits bestehenden Gutachten und Entwicklungskonzepte für das<br />
Schutzgebiet „Becklemer Busch“:<br />
- vereinfachter Biotopmanagementplan (ORBIS 1993),<br />
- Quellgutachten (ÖKOM 1996),<br />
- Konkretisierung des vereinfachten Biotopmanagementplanes (Biostation<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong>, 2007),<br />
- Gewässerentwicklungsplan incl. Makrozoobenthos-Untersuchung zum<br />
Eignungsnachweis als Strahlursprung (umweltbüro essen, 2009),<br />
- Entwurfsplanung mit integrierter landschaftspflegerischer Begleitplanung,<br />
Einzelfallprüfung nach UVPG und artenschutzrechtlicher Prüfung<br />
zur naturnahen Entwicklung des Gewässersystems im NSG Becklemer<br />
Busch, Franz Fischer Ing.-Büro GmbH und umweltbüro essen, 2010)<br />
Sie sind bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zu beachten.<br />
In dem seit 1994 bestehenden Naturschutzgebiet wird auf Basis der o.g.<br />
Entwicklungskonzepte der Breitenbrucher Bach und einige seiner Zuflüsse<br />
renaturiert. Ziel der Maßnahmen ist die Wiedervernässung der zentralen<br />
Flächen inklusive einiger angrenzender Grünländer des Schutzgebietes um<br />
den Bruchwaldcharakter des Gebietes wiederherzustellen und dauerhaft zu<br />
sichern.<br />
Darüber hinaus gelten folgende<br />
Verbote:<br />
- die forstwirtschaftliche Nutzung<br />
der Bruchwaldgebiete sowie der<br />
sonstigen Waldbereiche mit Ausnahme<br />
der Einzelstamm-, oder<br />
Femelnutzung in den sonstigen<br />
Waldbereichen;<br />
- abgestorbene Bäume zu beseitigen<br />
Dieses Verbot gilt nicht für die Flurstücke Castrop-Rauxel Habinghorst Flur 3<br />
Flurstücke 6 - 8<br />
Dieses Verbot gilt nicht für die Flurstücke Castrop-Rauxel Habinghorst Flur 3<br />
Flurstücke 6 - 8<br />
- Grünland oder Brachflächen umzuwandeln<br />
oder umzubrechen
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 195<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE - ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C 1.2. Landschaftsschutzgebiete<br />
Die Landschaftsschutzgebiete sind mit den lfd. Nrn. 1<br />
bis 9 in den nachfolgenden textlichen Festsetzungen beschrieben<br />
und in der Festsetzungskarte im Maßstab 1:<br />
15.000 in ihren genauen Grenzen dargestellt.<br />
Größe gesamt:<br />
4058,70 ha<br />
Nach § 26 (1) BNatSchG werden Landschaftsschutzgebiete<br />
festgesetzt, soweit dies<br />
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften<br />
bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,<br />
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen<br />
oder landeskundlichen Gründen oder<br />
3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart<br />
oder hervorragenden Schönheit.<br />
erforderlich ist.<br />
Die Landschaftsschutzgebiete mit Befristung sind mit<br />
den lfd. Nrn. 10 - 13 in den nachfolgenden textlichen<br />
Festsetzungen beschrieben und in der Festsetzungskarte<br />
im Maßstab 1:15.000 in ihren genauen Grenzen dargestellt.<br />
Größe gesamt:<br />
139,71 ha<br />
Größe insgesamt: 4198,41 ha<br />
Nach § 29 Abs. 3 LG tritt der Landschaftsplan mit<br />
seinen temporären Darstellungen und Festsetzungen<br />
für die Bereiche außer Kraft, für die ein Flächennutzungsplan<br />
eine bauliche Nutzung vorsieht,<br />
sobald ein/eine:<br />
- Bebauungsplan<br />
oder<br />
- Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB<br />
in Kraft tritt.<br />
Nach § 29 Abs. 4 LG treten einem Flächennutzugsplan<br />
widersprechende Darstellungen und<br />
Festsetzungen des Landschaftsplanes, soweit der<br />
Träger der Landschaftsplanung nicht widersprochen<br />
hat,<br />
- bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung<br />
eines Bebauungsplanes und<br />
- bei Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB<br />
mit deren Rechtsverbindlichkeit außer Kraft.<br />
Für alle Landschaftsschutzgebiete gelten<br />
- die selbständig geltenden gesetzlichen Regelungen<br />
des BNatSchG, des LG NRW, des LFoG NRW und<br />
des Bußgeldkataloges Umwelt NRW<br />
- die unter C. 1.01 - 1.06 aufgelisteten allgemeinen<br />
Festsetzungen für alle besonders geschützten Teile<br />
von Natur und Landschaft<br />
- die unter C. 1.2.1 aufgelisteten allgemeinen Festsetzungen<br />
für alle Landschaftsschutzgebiete
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 196<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE - ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C 1.2.1 Allgemeine Festsetzungen für alle Landschaftsschutzgebiete<br />
Verbote<br />
In den Landschaftsschutzgebieten sind gemäß § 26<br />
Abs. 2 BNatSchG unter besonderer Beachtung von § 5<br />
Abs. 1 BNatSchG und nach Maßgabe der nachstehenden<br />
Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den<br />
Charakter des Gebietes verändern können oder dem<br />
besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, unabhängig<br />
davon, ob diese nach anderen Vorschriften einer behördlichen<br />
Erlaubnis oder Zulassung bedürfen.<br />
Unberührte Tätigkeiten gelten nur soweit, wie unter<br />
C.1.05 und bei den einzelnen Landschaftsschutzgebieten<br />
unter C.1.2.2 nicht ausdrücklich etwas anderes festgesetzt<br />
ist.<br />
Insbesondere ist verboten :<br />
1. Bauliche Anlagen im Sinne des § 2 der Bauordnung<br />
NRW zu errichten oder zu erweitern, auch wenn sie<br />
keiner Baugenehmigung bedürfen.<br />
Unberührt bleiben<br />
- die Errichtung von notwendigen Stellplätzen und Garagen<br />
/ Carports auf den Haus- und Hofgrundstücken<br />
- die Errichtung von eingeschossigen untergeordneten<br />
Nebenanlagen und Einrichtungen i.S. des § 14 Abs.1<br />
BauNVO wie Gartengerätehäuser, Gartengewächshäuser,<br />
Terrassen, Wege etc. für zugelassene oder<br />
rechtmäßig bestehende bauliche Anlagen auf den<br />
Haus- und Hofgrundstücken<br />
- die Errichtung von Feuerwachttürmen und Wetterschutzhütten<br />
und nach Art und Größe ortsüblichen offenen<br />
Viehunterständen, die einem landwirtschaftlichen<br />
Betrieb dienen<br />
- die Errichtung von nach Art und Größe ortsüblichen<br />
Weide- und Forstkulturzäunen für die land- und<br />
forstwirtschaftliche Nutzung<br />
- die Errichtung von jagdlichen Einrichtungen<br />
- die Errichtung von Windenergieanlagen einschließlich<br />
der hierfür erforderlichen Neben- und Erschließungsanlagen<br />
in planungsrechtlich abgesicherten Konzentrationszonen<br />
Bauliche Anlagen sind auch<br />
- Zäune und andere aus Baustoffen oder Bauteilen<br />
hergestellte Einfriedungen;<br />
- Lager- und Ausstellungsplätze;<br />
- Landungs- , Boots- und Angelstege;<br />
- am Ufer oder auf dem Grund eines Gewässers<br />
verankerte Fischzuchtanlagen und Hausboote;<br />
- Dauercamping und Zeltplätze;<br />
- Sport- und Spielplätze.<br />
2. Verkaufsbuden, Verkaufsstände, Verkaufswagen,<br />
Bauwagen, Wohnwagen, Zelte oder sonstige temporäre<br />
baulichen Anlagen aufzustellen<br />
Unberührt bleibt<br />
Wohnwagenähnliche Anlagen sind insbesondere<br />
Wohnmobile, Wohncontainer oder Mobilheime.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 197<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE - ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- das saisonweise Aufstellen von Ständen zum Verkauf<br />
von im eigenen Betrieb gewonnenen landwirtschaftlichen<br />
und gartenbaulichen Freilandprodukten an der<br />
Stätte der Leistung einschließlich der Einrichtung von<br />
unbefestigten temporären Stellplätzen<br />
3. Werbeanlagen oder -mittel, Schilder oder Beschriftungen<br />
zu errichten, aufzustellen oder anzubringen<br />
oder wesentlich zu ändern<br />
Unberührt bleiben<br />
- das Aufstellen von Werbeanlagen an der Stätte und<br />
für die Dauer der Leistung im Sinne der BauO NRW<br />
- das Aufstellen oder Anbringen von Schildern, die<br />
ausschließlich auf die Schutzausweisungen oder<br />
Wegeführungen hinweisen oder gesetzlich vorgeschrieben<br />
sind<br />
Schutzgebiete werden durch den Landrat des<br />
<strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> als ULB im gesetzlichen<br />
Auftrag gem. § 48 (2) LG NRW i.V.m. § 13 DVO<br />
LG NRW durch entsprechende Schilder kenntlich<br />
gemacht. Ihre Beschilderung unterliegt deshalb<br />
nicht diesem Verbot.<br />
4. Aufschüttungen, Verfüllungen oder Abgrabungen<br />
vorzunehmen oder die Bodengestalt auf andere Weise<br />
zu verändern<br />
5. landschaftsfremde Stoffe oder Gegenstände außerhalb<br />
der Hofräume zu lagern oder abzulagern<br />
6. Straßen, Wege sowie Park-, Lager- und Stellplätze<br />
mit und ohne Oberflächenbefestigung anzulegen o-<br />
der auszubauen oder wesentlich zu ändern<br />
Unberührt bleiben<br />
- die Unterhaltung der o. g. Anlagen<br />
- der Bau von Forstwirtschaftswegen, für die ein Anzeigeverfahren<br />
nach § 6b Landesforstgesetz i.V.m.<br />
dem Erlass des MUNLV v. 1.09. 1999 durchgeführt<br />
worden ist<br />
Unter den Begriff "Wege" fallen auch Reit- und<br />
Wanderwege.<br />
Als befestigt sind z.B. alle Wege anzusehen, die<br />
durch Einbringung von Wegebaumaterial für das<br />
Befahren hergerichtet sind.<br />
7. Auf Flächen außerhalb der befestigten Straßen, Wege<br />
und Hofräume, der genehmigten Park- und Stellplätze<br />
Kraftfahrzeuge sowie Anhänger, Pferdetransporter,<br />
Geräte etc. zu führen oder abzustellen<br />
Als befestigt sind z.B. alle Wege anzusehen, die<br />
durch Einbringung von Wegebaumaterial für das<br />
Befahren hergerichtet sind.<br />
8. Ober- und unterirdische Leitungen einschließlich der<br />
erforderlichen Nebenanlagen zu errichten, zu verlegen<br />
oder wesentlich zu ändern<br />
Unberührt bleiben<br />
- die Unterhaltung der o. g. Anlagen<br />
- die Verlegung von Leitungen in Geh- und Rad-<br />
Dazu gehören auch Maßnahmen, die sich auf<br />
angrenzende Naturschutzschutzgebiete, Naturdenkmale<br />
und Geschützte Landschaftsbestandteile<br />
auswirken können.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 198<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE - ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
wegen und in der Fahrbahn von Straßen und befestigten<br />
Wegen sowie auf Hofstellen, sofern Bäume<br />
weder unmittelbar noch mittelbar beeinträchtigt werden<br />
9. Gewässer und Teiche einschließlich deren Ufer anzulegen,<br />
wesentlich zu ändern oder zu beseitigen<br />
Unberührt bleiben<br />
- die naturnahe Umgestaltung von Gewässern<br />
- der Umbau der Emscher und ihrer Nebenläufe<br />
- der Umbau der Lippe und ihrer Nebenläufe<br />
10. Bei der Gewässerunterhaltung Grabenfräsen, Saugmäher<br />
oder anderes technisches Gerät mit ähnlicher<br />
für die Ökologie schädlicher Wirkungsweise einzusetzen<br />
11. Außerhalb des Waldes gelegene Einzelbäume,<br />
Baumreihen, Baumgruppen, Hecken, Feld- oder<br />
Ufergehölze zu beseitigen, zu beschädigen oder in<br />
anderer Weise in ihrem Wachstum zu gefährden<br />
Unberührt bleiben<br />
- die Fällung von Bäumen mit einem Stammumfang<br />
von weniger als 80 cm gemessen in einer Höhe von<br />
100 cm über dem Erdboden<br />
- die bestimmungsgemäße Nutzung von einzelnen<br />
Bäumen unter der Voraussetzung, dass der Nutzer<br />
den Bestand als Ganzen erhält und die beseitigten<br />
Bäume durch Neupflanzung nach Maßgabe der Unteren<br />
Landschaftsbehörde ersetzt<br />
- Sicherungs- und Pflegemaßnahmen an Bäumen,<br />
Hecken, Feld- oder Ufergehölzen unter der Voraussetzung,<br />
dass der Nutzer den Bestand als Ganzen<br />
erhält<br />
12. (In den Landschaftsschutzgebieten dieses Landschaftsplanes<br />
besteht kein Regelungsbedarf zur<br />
Grünlandumwandlung)<br />
Hierbei sind die in den Kapiteln C.4.1 und C. 4.2<br />
beschriebenen Fließgewässerdynamisierungen<br />
und Fließgewässerneugestaltungen zu beachten.<br />
Der Umfang der Gewässerunterhaltung richtet sich<br />
nach § 39 WHG, insbesondere ist auf den Gewässerrandstreifen<br />
die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />
nach § 90a Abs.2 LWG NRW verboten.<br />
Außerdem wird auf die Richtlinie für den naturnahen<br />
Ausbau von Gewässern (Blaue Richtlinie,<br />
Rd. Erl. d. MURL vom 31.03.2010, Mbl NRW Nr.<br />
10/2010) verwiesen.<br />
Eine Wachstumsgefährdung kann insbesondere<br />
auch durch Verbissschäden durch Tierhaltung, die<br />
Beschädigung des Wurzelwerkes oder das Verdichten<br />
des Bodens im Traufbereich erfolgen.<br />
Hinweis:<br />
Hinweis: Auf die selbständig geltende gesetzliche<br />
Regelung des BNatSchG §§ 39, 40, 44 u. 45 "Allgemeiner<br />
Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen"<br />
(z.B. Beunruhigungs-, Verletzungs- u. Tötungsverbot<br />
u. Weiteres) sowie des § 61 LG NRW wird<br />
hingewiesen<br />
13. (In den Landschaftsschutzgebieten dieses Landschaftsplanes<br />
besteht kein Regelungsbedarf zum<br />
Grundwasserflurabstand.)<br />
14. Veranstaltungen jeglicher Art außerhalb öffentlicher<br />
Straßen, Wege und Plätze wie Feste, Ausstellungen,<br />
Volkswandertage, Reit-, Rad- und Motorsportveranstaltungen<br />
etc. durchzuführen<br />
15. außerhalb bestehender luftfahrtrechtlich genehmigter<br />
Anlagen Flugmodell- und Flugsport zu betreiben
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 199<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE - ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Gebote<br />
In den Landschaftsschutzgebieten dieses Landschaftsplanes<br />
besteht kein Regelungsbedarf über die gesetzlich<br />
selbständigen Ver- und Gebotsbestimmungen hinaus.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 200<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE - ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Ausnahmen und Befreiungen<br />
1. Die Untere Landschaftsbehörde erteilt auf Antrag<br />
eine Ausnahme von den Ver- und Geboten unter Ziffer<br />
C.1.2.1 (Allgemeine Festsetzungen für alle Landschaftsschutzgebiete),<br />
wenn sie den Schutzzweck<br />
nicht beeinträchtigt:<br />
a. vom Verbot Nr. 1 - für die Errichtung von Zäunen<br />
oder anderen Einfriedungen;<br />
b. vom Verbot Nr. 2 - für das Aufstellen von Verkaufsbuden,<br />
Verkaufsständen, Bauwagen, Wohnwagen,<br />
Zelten oder sonstigen temporären baulichen Anlagen;<br />
c. vom Verbot Nr. 3 - für das Errichten, Aufstellen, Anbringen<br />
oder Ändern von Werbeanlagen, Schildern,<br />
Werbemitteln und Beschriftungen;<br />
d. vom Verbot Nr. 5 - die Lagerung von landschaftsfremden<br />
Stoffen oder Gegenständen, ausgenommen<br />
der Ablagerung von Abfall einschließlich der Errichtung<br />
von Lagerflächen ohne Oberflächenbefestigung;<br />
e. vom Verbot Nr. 7 - das Abstellen von Anhängern,<br />
Pferdetransportern, Baugeräten, landwirtschaftlichen<br />
Geräten etc. einschließlich der Errichtung von Stellplätzen<br />
ohne Oberflächenbefestigung;<br />
f. vom Verbot Nr. 8 - für die Errichtung, Verlegung und<br />
wesentliche Änderung von Leitungen;<br />
g. vom Verbot Nr. 14 - für die Durchführung von Veranstaltungen;
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 201<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE - ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
2. Die Untere Landschaftsbehörde erteilt auf Antrag<br />
eine Ausnahme von dem Verbot unter Ziffer C.1.2.1<br />
(Allgemeine Festsetzungen für alle Landschaftsschutzgebiete)<br />
Nr. 1 für nachfolgende Vorhaben, sofern<br />
sie nach Standort und Gestaltung der Landschaft<br />
angepasst wird und der Schutzzweck nicht<br />
entgegensteht:<br />
a. für Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 - 4 und<br />
Nr. 6 sowie sonstige Vorhaben im Sinne von § 35<br />
Abs. 4 Bau GB.<br />
b. für notwendige Nebenanlagen im Sinne des § 14<br />
Abs. 2 BauNVO, für die Versorgung mit Elektrizität,<br />
Gas, Wärme und Wasser sowie die Ableitung von<br />
Abwasser und für die Einrichtungen der Telekommunikation.<br />
3. über die Ausnahmen hinaus kann die Untere Landschaftsbehörde<br />
nach § 67 BNatSchG i.V.m. § 69<br />
Abs. 1 LG von den unter Ziffer C.1.2.1 genannten<br />
Ver- und Geboten auf Antrag eine Befreiung erteilen.<br />
Ausnahmen und Befreiungen können mit Nebenbestimmungen<br />
sowie widerruflich oder befristet<br />
erteilt werden. Die §§ 4 - 6 LG NRW gelten entsprechend.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 202<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C 1.2.2 Besondere Festsetzungen für die einzelnen Landschaftsschutzgebiete<br />
Landschaftsschutzgebiet Nr. 1 „Bertlich“<br />
Die landwirtschaftlichen Flächen<br />
zwischen Transvaal und Bertlich<br />
(im Umfeld der Naturschutzgebiete<br />
Bertlicher Bach, Hasseler Mühlenbach/Lamerottbach<br />
und Telgenbusch<br />
/Bertlicher Heide).<br />
Größe:<br />
294,17 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Das Schutzgebiet im Südwesten des Plangebietes grenzt im Süden an die<br />
Hertener Ortsteile Bertlich und Langenbochum, im Norden und Westen an<br />
die Stadtgrenze von Marl und im Osten an die Hertener und die Feldstrasse.<br />
Es umfasst den<br />
- Entwicklungsraum 1 - Freiraum Bertlich, tlw.<br />
mit den Bereichen<br />
1.1 Bachauenbereiche von Hasseler Mühlenbach, Lamerottbach und<br />
BertlicherBach, tlw.<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II<br />
(Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
1.3 Ackerlagen bei Bertlich<br />
mit dem Entwicklungsziel II (Anreicherung).<br />
Bei diesem durch land- und forstwirtschaftliche Nutzung geprägten Landschaftsschutzgebiet<br />
mit nur mäßig bewegter Topographie handelt es sich<br />
um die weitgehend ausgeräumten großflächigen Ackerfluren im Nordwesten<br />
des Hertener Stadtgebietes, die selbst nur wenige Einzelbiotope und gliedernde<br />
Landschaftselemente enthalten.<br />
Die besonders schutzwürdigen Bachauen- und Waldbereiche im Umfeld<br />
dieses Landschaftsschutzgebietes sind entsprechend ihrer höheren ökologischen<br />
Wertigkeit als Naturschutzgebiete („Bertlicher Bach“, „Hasseler Mühlenbach<br />
und Lamerottbach“, „Telgenbusch“) oder Geschützte Landschaftsbestandteile<br />
(„Quelllage des Hasseler Mühlenbaches“) gesichert.<br />
Die Ausweisung dieses Bereiches als Landschaftsschutzgebiet soll die bestehenden<br />
positiven Funktionen für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild<br />
und die Erholung sichern. Der sowohl durch die Land- und Forstwirtschaft<br />
als auch den Freizeitsport genutzte, wechselhaft strukturierte Freiraum hat<br />
in diesen im Süden von Siedlungs- und Gewerbeflächen der Städte Gelsenkirchen<br />
und Herten begrenzten und bedrängten Bereich wichtige Trenn- und<br />
Ausgleichsfunktionen wahrzunehmen. Grundwasserneubildung, Schadstoffausfilterung<br />
und Frischluftentstehung gehören ebenso zu seinen Aufgaben.<br />
Die morphologische Struktur und enge Verzahnung von Wald- und Feldfluren<br />
(insbesondere des zentral gelegenen Arenbergschen Forstes) begünstigen<br />
den Abfluss von Kalt- und Frischluftströmen bis weit in die Siedlungsbereiche<br />
hinein.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 26 (1) 1) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts.<br />
Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes wird hier im Wesentlichen<br />
bestimmt durch:<br />
Die Auflistung der verschiedenen im Raum vorkommenden Landschaftselemente<br />
zeigt, dass der Naturhaushalt und seine Leistungsfähigkeit über<br />
das Vorkommen von Einzelkomponenten beschrieben wird, die in ihrer Vielzahl,<br />
Ausprägung, Zuordnung und Zusammenwirkung den Naturhaushalt<br />
eines Raumes - das Ökosystem einer Wald-, Agrar- oder Stadtlandschaft -<br />
bestimmen.<br />
So ist eine Feldhecke, ein Baum oder ein Ackersaum im Einzelfall zwar<br />
austauschbar, aber für den Erhalt und die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit<br />
des Gesamtsystems des Naturhaushaltes in der Summe aller<br />
Komponenten nicht verzichtbar. Über die NSG- und LB- Ausweisungen<br />
hinaus sind dies hier insbesondere:<br />
- ein weitgehend naturnahes Wäldchen aus Stieleichen und Buchen (BK<br />
4308-0152, westlich der Heidestraße)<br />
- Gehölz- und Baumstrukturen entlang der Langenbochumer Straße<br />
- Die im Alleenkataster aufgeführten Alleen (AL-RE-0003, AL-RE-0034) an<br />
der Bertlicher und der Dorstener Straße (K 36)<br />
- den Freiraum nördlich von Herten Von zentraler Bedeutung für diesen Bereich des Landschaftsplanes ist die<br />
Erhaltung der Freiraumfunktion zur Entstehung von Frischluft für den südlich
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 203<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
- unbebaute Acker- und Grünlandflächen<br />
in unmittelbarer Umgebung<br />
von Naturschutzgebieten<br />
Zur Wiederherstellung des Raumes<br />
durch Anreicherung der teilweise ausgeräumten<br />
Landschaft mit ökologischen<br />
und vernetzenden Elementen.<br />
zu 3)<br />
wegen ihrer besonderen Bedeutung<br />
für die Erholung<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
gelegenen dicht besiedelten Bereich der Stadt Herten sowie die Erhaltung<br />
der Bodenfruchtbarkeit<br />
Für die Wald- und Bachauenschutzgebiete im Zentrum des Landschaftsschutzgebietes<br />
ist es von zentraler Bedeutung, diese zum einen vor schädlichen<br />
Immissionen zu schützen sowie den landschaftsästhetischen Gesamteindruck<br />
zu erhalten.<br />
Zwar steht in diesem Schutzgebiet der Erhalt der Landschaftsstruktur in<br />
ihrer Ausprägung als hauptsächlich landwirtschaftlich genutzter Freiraum im<br />
Vordergrund. Darüber hinaus sind die an ökologisch bedeutsamen und landschaftsgliedernden<br />
und -belebenden Strukturen verarmten Teilbereiche zur<br />
ökologischen Aufwertung, zum Schutz gegen Winderosion und zum Aufbau<br />
eines Netzes von Regenerations- und Refugialräumen anzureichern.<br />
Der stadtnahe Bereich mit seinen gut ausgebauten Wegen und Straßen ist<br />
von großer Bedeutung als Naherholungsgebiet. Er dient zudem als Zuwegung<br />
für die Erholungsgebiete im Bereich Ahrenbergschen Forst und Bertlicher<br />
Heide. Bestandteil des Erholungsraumes sind unter anderem auch die<br />
geschützten Allen an der Bertlicher und der Dorstener Straße sowie die<br />
Wäldchen und Gehölzstrukturen westlich der Heidestraße und an der Langenbochumer<br />
Straße. Diese Strukturen dienen zusätzlich auch der Erhaltung<br />
der ökologischen Funktion dieses Raumes.<br />
Es gelten die allgemeinen<br />
Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.2.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 204<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Landschaftsschutzgebiet Nr. 2 „Loemühlenbach“<br />
Die land- und einige größere forstwirtschaftlichen<br />
Flächen im Umfeld<br />
des Naturschutzgebietes Loemühlenbach<br />
zwischen Herten-Langenbochum<br />
und Marl-Drewer.<br />
Eingeschlossen in dieses Schutzgebiet<br />
ist der Golfplatz an der Bockholter<br />
Straße.<br />
Größe:<br />
968,29 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Dieses große westliche Landschaftsschutzgebiet des Landschaftsplanes<br />
grenzt im Norden und Süden an die dicht bebauten Bereiche der Städte<br />
Marl und Herten. Im Westen stellt die Hertener Straße, im Osten die Bockholter<br />
Straße die Grenzen dar.<br />
Es umfasst den<br />
- Entwicklungsraum 3 - Freiraum Loemühlenbachsystem, tlw.<br />
mit den Bereichen<br />
3.1 Bachauenbereiche von Loemühlenbach (mit Kleverbecke, Elper<br />
Bach und Wiesentalbach), Bockholter Bach, Loekampbach und<br />
Freerbruchbach, tlw.<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II<br />
(Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
3.2 Feldfluren und Waldbereiche zwischen Marl und Herten<br />
mit dem Entwicklungsziel I.I (Erhaltung).<br />
Bei diesem durch land- und forstwirtschaftliche Nutzung geprägten Landschaftsschutzgebiet<br />
mit seiner mäßig bewegten Topographie handelt es sich<br />
um einen insgesamt gut mit naturnahen Landschaftselementen ausgestattet<br />
Raum, der mit seinen (tlw. naturnahen) Waldgebieten und Altholzbeständen,<br />
Bach- und Grabensystemen sowie Grünlandstandorten, Brachen, Feldgehölzen,<br />
Hecken, Baumreihen und Alleen zahlreiche Refugien für Pflanzengesellschaften,<br />
Amphibien, Insekten, Höhlenbrüter und Wasservögel bietet.<br />
Im Wechsel von den freien Feldfluren zu den Bachläufen und Umfluten von<br />
Loemühlenbach, Kleverbecke, Elper Bach, Wiesentalbach, Bockholter Bach,<br />
Loekampbach und Freerbruchbach und deren Auen, Terrassen und Geländekanten<br />
zeigt sich ein vielgestaltiges prägendes Landschaftsbild. Die besonders<br />
schutzwürdigen Bachauen- und Waldbereiche im Umfeld dieses<br />
Landschaftsschutzgebietes sind entsprechend ihrer höheren ökologischen<br />
Wertigkeit als Naturschutzgebiete („Loemühlenbachtal“, „Wiesentalbachquelle“<br />
und „Quellbereich des Bockholter Baches“) oder Geschützte Landschaftsbestandteile<br />
(„Freerbruchbach“, „Loebrauk“, „Loemühlenbach am<br />
Loekamptor“, „Wallhecke Matena“ und „Hohlweg Matena“) gesichert.<br />
Im Norden und Süden von Siedlungs- und Gewerbeflächen der Städte Marl<br />
und Herten begrenzt, hat das Landschaftsschutzgebiet wichtige Trenn-,<br />
Ausgleichs- und Pufferfunktionen zu erfüllen. Grundwasseranreicherung,<br />
Schadstofffilterung und die Frischluftproduktion gehören zu diesen Aufgaben.<br />
Die morphologische Struktur und enge Verzahnung von Wald- und<br />
Feldfluren begünstigen den Abfluss von Kalt- und Frischluftströmen bis weit<br />
in die Siedlungsbereiche hinein.<br />
Lage, Ausstattung, zusammenhängende Größe und gute Erschließung sorgen<br />
für eine intensive Erholungsnutzung<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 26 (1) 1), 2) und 3) LG NRW<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts<br />
sowie der Regenerationsfähigkeit der<br />
Naturgüter.<br />
Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
sowie Regenerationsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
wird hier im Wesentlichen<br />
bestimmt durch:<br />
Die Auflistung der verschiedenen im Raum vorkommenden Landschaftselemente<br />
zeigt, dass der Naturhaushalt und seine Leistungsfähigkeit über<br />
das Vorkommen von Einzelkomponenten beschrieben wird, die in ihrer Vielzahl,<br />
Ausprägung, Zuordnung und Zusammenwirkung den Naturhaushalt<br />
eines Raumes - das Ökosystem einer Wald-, Agrar- oder Stadtlandschaft -<br />
bestimmen.<br />
So ist eine Feldhecke, ein Baum oder ein Ackersaum im Einzelfall zwar<br />
austauschbar, aber für den Erhalt und die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit<br />
des Gesamtsystems des Naturhaushaltes in der Summe aller<br />
Komponenten nicht verzichtbar. Über die NSG- und LB- Ausweisungen<br />
hinaus sind dies hier insbesondere:<br />
- Gehölzstrukturen entlang des Loekampbaches, des Freerbruchbaches,<br />
des Bockholter Baches und ihrer Auen<br />
- Kleinwaldflächen, Hofwäldchen und Gehölze im Bereich der Kleverbecke,<br />
Löntrops und in der Ried
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 205<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- die ausgedehnten teilweise sehr<br />
naturnahen Waldbereiche der<br />
Arenbergischen Forste, des Linder<br />
Forstes und der Kleverbecker<br />
Heide<br />
- landwirtschaftliche Nutzflächen mit<br />
hoher Strukturvielfalt im Grenzbereich<br />
zu Naturschutzgebieten und<br />
dicht besiedelten Stadträndern<br />
- Gewässerläufe und Quelllagen im<br />
Einzugsbereich des Loemühlenbaches<br />
- Zahlreiche einzelne Kleinbiotope<br />
wie Hecken, Altbaumreihen und<br />
Obstwiesen<br />
- Baumreihen und Gehölze entlang des Löntroper Weges, Auf Höwings<br />
Feld und Marler Straße (B 225)<br />
- die im Alleenkataster aufgeführten Alleen an der Breddenkampstraße, der<br />
Elper Straße und an der Ried-, Backumer und Scherlebecker Straße (AL-<br />
RE-0002 tlw., AL-RE-0072 tlw., AL-RE-9010 tlw. und AL-RE-9012 tlw.)<br />
Von zentraler Bedeutung für diesen Bereich des Landschaftsplanes sind die<br />
zahlreichen Gewässer des Loemühlenbachsystems sowie ihre Quell- und<br />
Einzugsbereiche.<br />
Der stetige Wechsel zwischen Offenland und bewaldeten Bereichen bietet<br />
zahlreichen bedrohten Tier- und Pflanzenarten optimale Rückzugsäume.<br />
Zudem bieten feuchte Grünlandstandorte, Brachen, Feldgehölze, Hecken,<br />
Baumreihen und Alleen zahlreiche Refugien für seltene Pflanzengesellschaften,<br />
Amphibien, Insekten, Höhlenbrüter und Wasservögel.<br />
zu 2)<br />
wegen der Vielfalt, Eigenart und<br />
Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen<br />
Bedeutung der Landschaft<br />
- die ausgeprägte Struktur des Geländes<br />
mit seinem auffälligen<br />
Kleinrelief<br />
Die Prägung dieses Raumes durch zahlreiche Gewässer und ihre gewässerbegleitenden<br />
typischen Landwirtschaftsformen bestimmt das Landschaftsbild<br />
und seinen besonderen Wert in hohem Maße.<br />
zu 3)<br />
wegen ihrer besonderen Bedeutung<br />
für die Erholung<br />
Es gelten die allgemeinen<br />
Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.2.1<br />
Zahlreiche intensiv genutzte Rad- und Wanderwege durchqueren dieses<br />
landschaftlich reizvolle Gebiet zwischen Herten und Marl mit Ausflugslokalitäten,<br />
Hofläden und -cafes, in dessen Zentrum das FFH-Gebiet „Loemühlenbach“<br />
liegt.<br />
Besonderes Merkmal sind hier unter anderem auch der Grabhügel in der<br />
Kleverbecker Heide.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 206<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Landschaftsschutzgebiet Nr. 3 „Westlicher Höhenrücken“<br />
Der landwirtschaftlich geprägte<br />
Freiraum zwischen Herten-<br />
Scherlebeck und -Disteln im Westen<br />
und Recklinghäuser Westviertel,<br />
Hochlar und Speckhorn im Osten<br />
entlang der Nordflanke und<br />
Wasserscheide des Vestischen<br />
Höhenrückens.<br />
Größe:<br />
461,64 ha<br />
6 Teilflächen<br />
Das Landschaftsschutzgebiet grenzt im Süden unmittelbar an die dicht besiedelten<br />
Stadtteile Herten-Scherlebeck und <strong>Recklinghausen</strong>-Hochlar. Im<br />
Norden reicht er an in die Bauerschaften Bockholt, Siepen und Speckhorn<br />
und reicht es bis auf die höchsten Erhebungen des westlichen Höhenrückens<br />
entlang des nördlichen Siedlungsrandes <strong>Recklinghausen</strong>s. Der Freiraumbereich<br />
wird von zahlreichen bedeutenden Verkehrsachsen durchtrennt.<br />
Es umfasst den<br />
- Entwicklungsraum 6 - Freiraum Vestischer Höhenrücken, tlw.<br />
mit den Bereichen:<br />
6.1 Bachauenbereiche von Resser Bach (Marpenwiesen) mit Marpenbach<br />
(Kellergatt) - und Breuskes Mühlenbach (Pothgraben)<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II<br />
(Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
6.3 Feldfluren zwischen <strong>Recklinghausen</strong>, Scherlebeck und Speckhorn<br />
mit dem Entwicklungsziel I.I (Erhaltung)<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 26 (1) 1), 2)und 3)<br />
BNatSchG.<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts.<br />
Bei diesem weitgehend intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaftsschutzgebiet<br />
mit hochwertigen und ertragsreichen Böden in der flachwelligen<br />
Topographie des Recklinghauser Lößrückens mit seinen flachen Talungen,<br />
tiefen Einschnitten und historischen Hohlwegen handelt es sich um<br />
einen Freiraum mit teilweise guter Ausstattung an naturnahen Landschaftselementen.<br />
Täler und Mulden mit steilen, artenreich bestockten Hängen und<br />
eingelagerten Wiesen oder mit standortgerecht bewaldeten Flächen, von<br />
kleinen Bächen durchflossen, ein alter Buchen-Eichenwald und ausgedehnte<br />
alte Alleen sind zugleich wichtiger Rückzugsbereich für Flora und Fauna<br />
und von besonderem Wert für den Arten- und Biotopschutz. Sie tragen im<br />
Verbund mit der offenen Kulturlandschaft wesentlich zur Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushalts und besonderen Vielfalt des Landschaftsbildes bei.<br />
Ein bedeutender Aspekt dieses Landschaftsraumes sind die zahlreichen<br />
Alleen des Bereiches zwischen der BAB 43 und der Halterner Straße. Im<br />
Rahmen dieses Landschaftsplanes wird auf eine gesonderte Ausweisung<br />
außerhalb des Landschaftsschutzes verzichtet, da der überwiegende Teil<br />
dieser Baumreihen durch den § 47a des LG NRW gesondert ausgewiesen<br />
sind.<br />
Die Ausweisung dieses Landschaftsschutzgebietes soll seine bestehenden<br />
positiven Funktionen für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild, die Bodenfruchtbarkeit<br />
für die landwirtschaftliche Nutzung und die Erholung sichern.<br />
Es soll wichtige Trenn- und Ausgleichsfunktionen erfüllen; Grundwasserneubildung,<br />
Schadstofffilterung und Frischluftentstehung in den offenen<br />
Räumen gehören ebenso zu seinen Aufgaben. Hier entstehende Kalt- und<br />
Frischluftströme reichen weit in die besiedelten Bereiche hinein.<br />
Die gute Erschließung des Raumes mit Wegen auch abseits der Hauptverkehrsadern<br />
ermöglicht eine intensive stadtnahe Erholungsnutzung dieses<br />
Landschaftsschutzgebietes mit seiner guten Ausstattung und hohen Eignung<br />
für die stadtnahe Erholung. Allerdings schränken A 43 und L 511 den<br />
Zugang zur freien Landschaft durch ihre überwiegende Dammlage und<br />
Über- und Unterführungen ein.<br />
Die Auflistung der verschiedenen im Raum vorkommenden Landschaftselemente<br />
zeigt, dass der Naturhaushalt und seine Leistungsfähigkeit über<br />
das Vorkommen von Einzelkomponenten beschrieben wird, die in ihrer Vielzahl,<br />
Ausprägung, Zuordnung und Zusammenwirkung den Naturhaushalt<br />
eines Raumes - das Ökosystem einer Wald-, Agrar- oder Stadtlandschaft -<br />
bestimmen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 207<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes wird hier im Wesentlichen<br />
bestimmt durch:<br />
- Böden mit hoher Fruchtbarkeit<br />
- die ökologischen Leitlinien der Bäche<br />
und zahlreiche Quelllagen<br />
- stadtnaher unbebauter Freiraum<br />
- Alleen, Baumreihen und Hecken<br />
zu 2)<br />
wegen der Vielfalt, Eigenart und<br />
Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen<br />
Bedeutung der Landschaft<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
So ist eine Feldhecke, ein Baum oder ein Ackersaum im Einzelfall zwar<br />
austauschbar, aber für den Erhalt und die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit<br />
des Gesamtsystems des Naturhaushaltes in der Summe aller<br />
Komponenten nicht verzichtbar.<br />
Die Bachauen von Breuskes Mühlenbach und Oberlauf des Resser Baches<br />
mit Marpenbach begleiten heute nur noch als bruchstückhafte Relikte der<br />
ehemals strukturreichen Kulturlandschaft die zumeist zu reinen Vorflutern<br />
verbauten Bäche. Ihre Erhaltung und Entwicklung dient der Stärkung des<br />
ökologischen Rückgrats dieses Landschaftsraumes. Die nur in wenigen<br />
Teilbereichen naturnahen Bäche sowie die weitgehend mit Restriktionen<br />
belegten Gewässerumfelder sollten in ihrer zukünftigen Entwicklung als<br />
extensive Grünlandauen und im Hinblick auf ihre Biotopverbundfunktion<br />
dem Leitbild eines Fließgewässers im Tiefland näher kommen können.<br />
Von zentraler Bedeutung für diesen Bereich des Landschaftsplanes ist die<br />
Erhaltung der Freiraumfunktion zur Entstehung von Frischluft für den südlich<br />
gelegenen dicht Besiedelten Bereich der Stadt <strong>Recklinghausen</strong> sowie zur<br />
Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit für diesen landwirtschaftlichen Kernbereich.<br />
Die Biotopverbundfunktion der Trockentälchen, Hohlwege, zahlreichen Alleen<br />
und Hecken dieses Landschaftsraumes sollte langfristig erhalten bleiben.<br />
Von besonderer Bedeutung in diesem Landschaftsraum ist die zu erhaltende<br />
Kammlage des Vestischen Höhenrückens mit ihrer guten Fernsicht.<br />
Die besonders im Südosten ausgebildeten Trockentälchen und Hohlwege<br />
strukturieren den Recklinghauser Lößrücken.<br />
Die Bachauen begleiten heute nur noch als bruchstückhafte Relikte der<br />
ehemals strukturreichen Kulturlandschaft die zumeist verbauten Bäche. Die<br />
Erhaltung und Stärkung ihrer vielfältigen Strukturen dient ihrer Leitlinienfunktion<br />
und ist bedeutsam für das Landschaftsbild.<br />
Ein weiterer bedeutender Aspekt dieses Raumes sind die zahlreichen alten<br />
Allen im Bereich des Beisinger Feldes zwischen der A 43 und der Halterner<br />
Straße. Der überwiegende Teil dieser Alleen ist durch den § 47a des LG<br />
NRW gesondert geschützt.<br />
zu 3)<br />
wegen ihrer besonderen Bedeutung<br />
für die Erholung<br />
Der stadtnahe Bereich mit seinen zahlreichen gut ausgebauten Wegen und<br />
Straßen ist von großer Bedeutung als Naherholungsgebiet. Er dient zudem<br />
als Zuwegung für die Erholungsgebiete im Bereich Mollbecke und Burg.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 208<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Landschaftsschutzgebiet Nr. 4 „Silvertbach“<br />
Die landwirtschaftlichen Nutzflächen<br />
östlich und westlich von<br />
Speckhorn im Umfeld des Silvertbaches,<br />
seiner Zuflüsse und ihrer<br />
Auen.<br />
Das Landschaftsschutzgebiet beginnt im Westen mit der Bockholter Straße<br />
und grenzt im Norden an Marl-Lenkerbeck und die Honermann-Siedlung am<br />
Rand der Haard. Im Osten begrenzen Oer und Alt-Oer und im Süden die<br />
Erhebungen des Höhenrückens den Niederungsbereich. Im Zentrum des<br />
Schutzgebietes befinden sich die großen Naturschutzgebiete „Die Burg“ und<br />
„Silvertbach“ und weitere kleinere Naturschutzgebiete.<br />
Größe:<br />
635,08 ha<br />
9 Teilflächen<br />
Es umfasst den<br />
- Entwicklungsraum 5 – Freiraum Silvertbachsystem, tlw.<br />
mit den Bereichen<br />
5.1 Bachauenbereiche des Silvertbachsystems. (tlw.)<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II<br />
(Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
5.2 Feldfluren des Silvertbachsystems<br />
mit dem Entwicklungsziel II (Anreicherung)<br />
5.3 Landschaftsbauwerk Haldenerweiterung – Bergehalde Blumenthal<br />
8 (Schachtanlage General Blumenthal 8)<br />
mit dem Entwicklungsziel I.IV<br />
(Erhaltung nach endgültiger Ausgestaltung)<br />
Bei diesem durch land- und teils forstwirtschaftliche Nutzung geprägten<br />
Landschaftsschutzgebiet mit nur wenig bewegter Topographie handelt es<br />
sich um einen in Teilen gut strukturierten Freiraum im Übergangsbereich<br />
zwischen dem Recklinghäuser Höhenrücken und der Haard. Durch Silvertbach,<br />
Denningsgraben mit Oerbach, Siepener Bach, Börster Bach, Speckhorner<br />
Graben mit Mühlenbach, Burggraben mit Mollbecke und Grenzgraben<br />
sowie deren Umfluten geprägt, ist dieser Raum neben intensiven Ackerfluren<br />
mit feuchten Grünlandstandorten, Feuchtwiesen, Bachläufen und<br />
Gräben mit stellenweise typischer Ufervegetation und feuchten Gehölzgruppen<br />
ausgestattet. Dieses Potential wird durch kleine Waldparzellen, Altgehölze,<br />
einige hofnahe Obstwiesen und Weiden sowie begrünte Leitstrukturen<br />
wie Alleen, Baumreihen und eine alte, gut in das Landschaftsbild integrierte<br />
Bahntrasse ergänzt und unterstreicht so die Bedeutung dieses Bereiches<br />
als Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen.<br />
Seine stellenweise Strukturvielfalt sorgt für ein zumeist angenehmes, reizvolles<br />
Landschaftsbild, das durch die morphologische Struktur und die eingestreuten<br />
Hoflagen positiv ergänzt wird und in Anklängen den Charakter<br />
der Münsterländer Kulturlandschaft zeigt.<br />
Defizite dieses Raumes sind allerdings ebenso deutlich. Die Gewässer und<br />
deren Umfeld, in weiten Bereichen den Naturschutzgebieten zugeordnet,<br />
entsprechen in weiten Teilen nicht dem Leitbild eines naturnahen Fließgewässers<br />
und sind entsprechend der Entwicklungsziele dieses Landschaftsplanes<br />
und des kreiseigenen „Konzeptes zur naturnahen Entwicklung des<br />
Silvertbaches und seiner Nebengewässer“ (2009) zu entwickeln.<br />
Ähnliches gilt für den westlichen Abschnitt und Teilbereiche der Höhenlagen<br />
im südlichen Schutzgebiet. Neben der teilweisen Strukturvielfalt im nördlichen<br />
Bereich finden sich hier weitaus weniger gliedernder Elemente.<br />
Das Landschaftsbauwerk der Haldenerweiterung Blumenthal 8 liegt südwestlich<br />
der Honermann-Siedlung und nordöstlich von Speckhorn nahe<br />
südlich des Silvertbaches.<br />
Die Ausweisung dieses Landschaftsschutzgebietes soll die bestehenden<br />
positiven Funktionen dieses Landschaftsschutzgebietes für den Naturhaushalt,<br />
das Landschaftsbild und die Erholung sichern. Letzteres wird durch die<br />
gute Ausstattung des Raumes mit Wegen für die Erholung unterstrichen.<br />
Der Damm der ehemaligen Zechenbahn ist als integriert und wird als Radund<br />
Wanderweg intensiv genutzt. Auch das Landschaftsbauwerk der Haldenerweiterung<br />
Blumenthal 8 hat zudem wohnbereichsnahe Ausgleichsund<br />
Immissionsschutzfunktionen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 209<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 26 (1) 1), 2) und 3)<br />
BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts<br />
sowie der Regenerationsfähigkeit von<br />
Naturgütern.<br />
Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
sowie Regenerationsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
wird hier im Wesentlichen<br />
bestimmt durch:<br />
- das Mosaik aus Ackerfluren, Wiesen,<br />
Weiden, Hof- und Feldgehölzen<br />
in den „Auenbereichen" des<br />
Silvertbaches und seiner Zuflüsse<br />
- die Quellgebiete des Silvertbaches<br />
- die ertragreichen Böden des Höhenrückens<br />
im Süden des<br />
Schutzgebietes<br />
Zur Wiederherstellung des Raumes<br />
durch Anreicherungen der teilweise<br />
ausgeräumten Landschaft mit ökologischen<br />
und vernetzenden Elementen.<br />
zu 2)<br />
wegen der Vielfalt, Eigenart und<br />
Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen<br />
Bedeutung der Landschaft<br />
Die Auflistung der verschiedenen im Raum vorkommenden Landschaftselemente<br />
zeigt, dass der Naturhaushalt und seine Leistungsfähigkeit über<br />
das Vorkommen von Einzelkomponenten beschrieben wird, die in ihrer Vielzahl,<br />
Ausprägung, Zuordnung und Zusammenwirkung den Naturhaushalt<br />
eines Raumes - das Ökosystem einer Wald-, Agrar- oder Stadtlandschaft -<br />
bestimmen.<br />
So ist eine Feldhecke, ein Baum oder ein Ackersaum im Einzelfall zwar<br />
austauschbar, aber für den Erhalt und die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit<br />
des Gesamtsystems des Naturhaushaltes in der Summe aller<br />
Komponenten nicht verzichtbar.<br />
Von zentraler Bedeutung für diesen Bereich des Landschaftsplanes sind die<br />
zahlreichen Gewässer des Silvertbachsystems sowie ihre Quell- und Einzugsbereiche.<br />
Die nur in wenigen Teilbereichen naturnahen Bäche sowie<br />
die weitgehend mit Restriktionen belegten Gewässerumfelder sollten in ihrer<br />
zukünftigen Entwicklung als extensive Grünlandauen und im Hinblick auf<br />
ihre Biotopverbundfunktion als Zuflüsse der feuchten Waldbereiche innerhalb<br />
des FFH-Gebietes „Die Burg“ dem Leitbild eines Fließgewässers im<br />
Tiefland näher kommen können.<br />
Die ertragsreichen Böden im südlichen Bereich des Schutzgebietes sind<br />
schon historisch in den letzten Jahrhunderten auf Grund ihres hohen natürlichen<br />
Nährstoffgehaltes ackerbaulich genutzt worden. Hier gilt es das hohe<br />
Potential der - teilweise hangigen - Flächen dauerhaft zu sichern.<br />
Zwar steht in diesem Schutzgebiet der Erhalt der Landschaftsstruktur in<br />
ihrer Ausprägung als hauptsächlich landwirtschaftlich genutzter Freiraum im<br />
Vordergrund. Darüber hinaus sind die an ökologisch bedeutsamen und landschaftsgliedernden<br />
und -belebenden Strukturen verarmten Teilbereiche zur<br />
ökologischen Aufwertung, zum Schutz gegen Winderosion und zum Aufbau<br />
eines Netzes von Regenerations- und Refugialräumen anzureichern.<br />
Defizite dieses Raumes sind allerdings ebenso deutlich. Die Gewässer und<br />
deren Umfeld sind entsprechend der Entwicklungsziele dieses Landschaftsplanes<br />
und des kreiseigenen „Konzeptes zur naturnahen Entwicklung des<br />
Silvertbaches und seiner Nebengewässer“ (2009) zu entwickeln.<br />
Das Landschaftsbild ist ein umfassendes Spiegelbild der Landeskultur. Wesentliches<br />
Schutzziel ist hierbei nicht der Schutz von Einzelbestandteilen,<br />
sondern die Erhaltung des Charakteristischen des Raumes.<br />
Die Prägung dieses Raumes durch zahlreiche Gewässer und „typische“<br />
gewässerbegleitende Landwirtschaftsformen macht diesen Landschaftsteil<br />
besonders wertvoll. Obstwiesen, eine überdurchschnittlich hohe Grünländwirtschaft<br />
sowie zahlreiche Hecken und Feldgehölze unterstreichen die<br />
besondere Eigenart dieses Landschaftsraumes.<br />
zu 3)<br />
wegen ihrer besonderen Bedeutung<br />
für die Erholung<br />
Zahlreiche intensiv genutzte Rad- und Wanderwege durchqueren dieses<br />
landschaftlich reizvolle Gebiet in dessen Zentrum das ca. 140 ha große<br />
FFH- Waldgebiet „Die Burg“ mit zentraler Bedeutung für die stadtnahe Erholung<br />
Marls liegt. Die zumeist in Dammlage verlaufende ehemalige Zechenbahn<br />
wird - auch regional - als Rad- und Wanderweg intensiv genutzt.<br />
Das Landschaftsbauwerk der Haldenerweiterung soll gem. Abschlussbetriebsplan<br />
nach Rekultivierung, Endgestaltung und Beendigung der Bergaufsicht<br />
als Teil eines vielgestaltigen und vielseitigen Raumes der ruhigen Freizeit<br />
und Erholung insbesondere für die angrenzenden Wohnquartiere dienen.<br />
Der Rekultivierungsplan sieht dabei ein Wegesystem von ca. 2500 m<br />
vor. Der ältere nördliche Mittelhang ist bereits für die Erholungsnutzung<br />
erschlossen, zugänglich und wird auch intensiv genutzt. Die vorhandenen<br />
und noch geplanten Wegeführungen der Haldenrekultivierung und -endgestaltung<br />
schließen die hier entstandene Lücke der ehemaligen Zechenbahn.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 210<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Landschaftsschutzgebiet Nr. 5 „Sickingmühlenbach“<br />
Kleiner land- und vorwiegend forstwirtschaftlich<br />
genutzter langgestreckter<br />
Bereich beiderseits des<br />
Sickingmühlenbaches zur Lippe<br />
hin im Norden der Stadt Marl.<br />
Größe:<br />
54,39 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Das Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich über ca. 1,8 km in Nord-Süd-<br />
Ausrichtung vom Düker am Wesel-Datteln-Kanal im Norden bis zu den<br />
Parkplätzen der Zeche Auguste Victoria mit einer Breite von 30 - 140 m<br />
entlang der Bachaue des Sickingmühlenbaches mit einer Ausweitung nach<br />
Osten im Bereich des Viktoriagrabens<br />
Es umfasst den<br />
- Entwicklungsraum 4 - Städtische Bachauenbereiche, Grünzüge und<br />
Entwicklungsbereiche, Marl, tlw.<br />
mit den Bereichen<br />
4.2 Bachauenbereich des Sickingmühlenbaches<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II<br />
(Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
4.3 Feldfluren und Waldbereiche am Sickingmühlenbach<br />
mit dem Entwicklungsziel I.I (Erhaltung)<br />
Dieses durch land- und vorwiegend forstwirtschaftliche Nutzung bestimmte<br />
Landschaftsschutzgebiet wird durch den in Dämmen geführten und gehölzbestandenen<br />
Sickingmühlenbach und die ihn begleitenden Regenrückhaltungen<br />
topographisch geprägt. Das Areal ist relativ naturnah und ist mit<br />
gliedernden und belebenden Landschaftselementen hinreichend ausgestattet.<br />
Die Waldstandorte sind wichtige Refugien für die Fauna und Flora des<br />
Bereichs.<br />
Die Ausweisung dieses Landschaftsschutzgebietes soll seine positiven<br />
Funktionen für den Naturhaushalt und die Erholung dauerhaft sichern.<br />
Bedingt durch seine Lage zwischen den großflächigen Industrieanlagen des<br />
Chemieparks Marl und der Zeche Auguste Victoria zum einen sowie den<br />
Wohnbereichen von Sickingmühle zu anderen kommen ihm bedeutende<br />
Puffer- und Ausgleichsfunktionen für das Stadtklima zu. Schadstofffilterung,<br />
Sicht- und Lärmschutz gehören zu den wesentlichen Aufgaben dieses Landschaftsschutzgebiets.<br />
Der Raum ist zudem wichtiges „Pantoffelgrün“ für die stadtnahe Erholung.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 26 (1) 1) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts.<br />
Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes wird hier im Wesentlichen<br />
bestimmt durch:<br />
- die Freiraumflächen im dicht besiedelten<br />
Bereich Sickingmühle<br />
- die Eichenwälder und Erlensumpfwälder<br />
im Zentrum des Schutzgebietes<br />
Die Auflistung der verschiedenen im Raum vorkommenden Landschaftselemente<br />
zeigt, dass der Naturhaushalt und seine Leistungsfähigkeit über<br />
das Vorkommen von Einzelkomponenten beschrieben wird, die in ihrer Vielzahl,<br />
Ausprägung, Zuordnung und Zusammenwirkung den Naturhaushalt<br />
eines Raumes - das Ökosystem einer Wald-, Agrar- oder Stadtlandschaft -<br />
bestimmen.<br />
So ist eine Feldhecke, ein Baum oder ein Ackersaum im Einzelfall zwar<br />
austauschbar, aber für den Erhalt und die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit<br />
des Gesamtsystems des Naturhaushaltes in der Summe aller<br />
Komponenten nicht verzichtbar.<br />
Von zentraler Bedeutung für diesen Bereich des Landschaftsplanes ist die<br />
Erhaltung der Freiraumfunktion zur Entstehung von Frischluft für die umgebenden,<br />
dicht besiedelten Teile der Stadt Marl. Der weit in die Stadtbereiche<br />
hineinreichende Bereich erfüllt zudem die wichtige Funktion des Sicht- und<br />
Lärmschutzes gegenüber den angrenzenden Industrieflächen.<br />
Der alte Eichenwald am Stadtrand von Marl stellt mit seinem zahlreichen Altund<br />
Totholzbestand ein wichtiges Refugium für Alt und Totholzbewohner,<br />
Höhlenbrüter und Frühjahrsblüher (Maiglöckchen) dar. Im Biotopverbund<br />
des zentralen Bachsystems dieses Landschaftsplanes ist dieser Abschnitt<br />
integraler Bestandteil des gesamten Auensystems.<br />
zu 3)<br />
wegen ihrer besonderen Bedeutung<br />
für die Erholung<br />
Aufgrund der Stadtnähe und der vielfältigen Naturausstattung ist dieser Bereich<br />
von besonderer Bedeutung für die Naherholung.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 211<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Landschaftsschutzgebiet Nr. 6 “Östlicher Höhenrücken“<br />
Der landwirtschaftlich geprägte<br />
Freiraum nördlich von <strong>Recklinghausen</strong><br />
bis zu den Auen des Silvertbachsystems<br />
zwischen Speckhorn<br />
und Oer-Erkenschwick<br />
Das Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich südlich des Einzugsbereiches<br />
der Quelllagen des Silvertbaches und grenzt im Süden an den Siedlungsrand<br />
<strong>Recklinghausen</strong>s. Im Westen bildet das Mollbecktal, im Osten die Dortmunder<br />
Straße und der Kiesenfeldweg die Grenze des Schutzgebietes.<br />
Mehrere zentrale Verkehrswege zerschneiden den Raum (L 551 Halterner<br />
Straße, die Bahnlinie nach Münster, K 19 Oerweg / Recklinghäuser Straße,<br />
L 511 Devensstraße, L 889 Esseler Straße).<br />
Größe:<br />
601,91 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Es umfasst den<br />
- Entwicklungsraum 6 – Freiraum Vestischer Höhenrücken (tlw.)<br />
mit dem Bereich<br />
6.4 Recklinghäuser Lößrücken zwischen <strong>Recklinghausen</strong>, Speckhorn,<br />
Suderwich, Oer-Erkenschwick und Horneburg, tlw.<br />
mit dem Entwicklungsziel I.I (Erhaltung),<br />
Bei diesem weitgehend intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaftsschutzgebiet<br />
mit hochwertigen und ertragreichen Böden in der flachwelligen<br />
Topographie der nördlichen „Hangschulter“ des Recklinghäuser Lößrückens<br />
mit seinen typischen flachen Talungen und Hohlwegen handelt es sich um<br />
einen offenen, zumeist relativ klein parzellierten Freiraum mit teilweise guter<br />
Ausstattung an naturnahen Landschaftselementen. Die örtlich gute Ausstattung<br />
mit feuchten Wiesen, kleinen Waldungen, Feldgehölzen, Hecken,<br />
Baumreichen, bewachsenen Geländekanten und Gräben bilden die Grundlage<br />
für die hohe Bedeutung des Gesamtraumes für Fauna und Flora. Dementsprechend<br />
hat es auch seinen Wert als Rückzugsraum für bedrohte<br />
Pflanzen und Tiere.<br />
Im Wechselspiel zumeist klein parzellierter Ackerflächen und gliedernder<br />
Landschaftselemente mit den ausgeprägten morphologischen Strukturen<br />
zeigt sich ein harmonisches, relativ natürliches und sehr weitläufiges Landschaftsbild<br />
mit guter Fernsicht. Seine landschaftstypische Ausstattung und<br />
Gestaltung mit Gehölzreihen machen diesen Freiraum zu einer äußerst<br />
intensiv genutzten Naherholungszone für die angrenzenden Siedlungsgebiete<br />
von <strong>Recklinghausen</strong> und Oer-Erkenschwick.<br />
Die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes soll die bestehenden positiven<br />
Funktionen des Freiraumes für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild<br />
und die Erholung sichern. Aufgrund seiner Größe verfügt dieser zusammenhängende,<br />
unversiegelte Freiraum über ein hohes Naturpotential und entsprechendes<br />
ökologisches Gewicht.<br />
Das Landschaftsschutzgebiet hat zudem wichtige Ausgleichsfunktionen wie<br />
Grundwasserneubildung, Schadstofffilterung und Frischluftentstehung zu<br />
erfüllen. Hier entstehende Kalt- und Frischluftströme reichen weit in die<br />
besiedelten Bereiche (Siedlungs- und Industrieflächen) hinein.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 26 (1) 1) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts.<br />
Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes wird hier im Wesentlichen<br />
bestimmt durch:<br />
Die Auflistung der verschiedenen im Raum vorkommenden Landschaftselemente<br />
zeigt, dass der Naturhaushalt und seine Leistungsfähigkeit über<br />
das Vorkommen von Einzelkomponenten beschrieben wird, die in ihrer Vielzahl,<br />
Ausprägung, Zuordnung und Zusammenwirkung den Naturhaushalt<br />
eines Raumes - das Ökosystem einer Wald-, Agrar- oder Stadtlandschaft -<br />
bestimmen. Insbesondere sind dies hier:<br />
- Obstbaumweide am Hof Heine südlich von Alt-Oer/BK-4309-0121 (ca. 1<br />
ha große, durch Pferde beweidete Grünlandfläche mit alters- und baumartenheterogenem<br />
- vor allem Apfel und Süßkirsche, wenige Pflaumen<br />
und Birnen - Obstbaumbestand),<br />
- Ehemalige Ziegeleigrube an der Langen Wanne/BK-4309-0122 (ehemalige,<br />
2-6 m gegenüber der Umgebung eingetiefte Ziegeleigrube mit welligem<br />
bis hügeligem Relief sowie Flach- und Steilböschungen. Bis auf<br />
ein zentral gelegenes, max. 0,5 m tiefes Kleingewässer mit dichter Wasserlinsen-<br />
und Schwimmblattvegetation und bedrängten Röhrichtgürtel<br />
wird die Fläche inzwischen vollständig von jungen Birken- und Weidengehölzen<br />
- im Osten und Norden auch älteren Baumbeständen - eingenommen),
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 212<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
- den landwirtschaftlich genutzten<br />
Korridor des Höhenrückens<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Stieleichen-Feldgehölz westlich von Alt-Oer/BK-4309-0124/LB Nr. 10<br />
(ca. 400 m langes und 25 m breites Stieleichengehölz im mittleren bis<br />
starken Baumholzalter (30 - 70 cm Ø), am Ostrand einige Buchen; Gebüschunterwuchs<br />
aus Holunder. Naturverjüngung findet sich nur vereinzelt,<br />
stärkeres Totholz fehlt ebenso wie ein Waldmantel),<br />
- „An der Landwehr“ südlich von Speckhorn/BK-4309-0109/LB Nr. 9 (ca.<br />
400 m langer bis zu 2,5 m tief in den Sandlöss eingeschnittener, gut erhaltener<br />
Hohlweg mit im Norden grasbewachsener Sohle, Stieleichen-<br />
Baumhecken (bis 70 cm Ø), einzelnen alten Buchen und Eschen und<br />
Gebüschunterwuchs aus Schlehe und Holunder; im Süden asphaltierter<br />
Fahrweg)<br />
- Hohlweg südwestlich von Alt-Oer/BK-4309-0118/LB Nr. 13 (ca. 400 m<br />
langer bis zu 2,5 m tief in den Sandlöss eingeschnittener Hohlweg mit<br />
grasbewachsener Sohle, Stieleichen-Baumhecken (bis 70 cm Ø, Baumhöhlen),<br />
einzelne sehr alte Eschen (bis 1,2 m Ø), Gebüschunterwuchs<br />
aus Schlehe und Holunder),<br />
So ist eine Feldhecke, ein Baum oder ein Ackersaum im Einzelfall zwar<br />
austauschbar, aber für den Erhalt und die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit<br />
des Gesamtsystems des Naturhaushaltes in der Summe aller<br />
Komponenten nicht verzichtbar.<br />
Von zentraler Bedeutung für diesen Bereich des Landschaftsplanes ist die<br />
Erhaltung der Freiraumfunktion zur Entstehung von Frischluft für die dicht<br />
besiedelten Bereiche sowohl der südlich gelegenen Stadt <strong>Recklinghausen</strong><br />
als auch der östlich gelegenen Stadt Oer-Erkenschwick sowie die Erhaltung<br />
der Bodenfruchtbarkeit.<br />
zu 3)<br />
wegen ihrer besonderen Bedeutung<br />
für die Erholung<br />
Es gelten die allgemeinen<br />
Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.2.1<br />
Der stadtnahe Bereich mit seinen zahlreichen gut ausgebauten Wegen und<br />
Straßen ist von großer Bedeutung als Naherholungsgebiet. Er dient zudem<br />
als Zuwegung für die Erholungsgebiete im Bereich des Silvertbaches. Der in<br />
weiten Bereichen frei gehaltene Raum ermöglicht zudem einen guten Weitblick.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 213<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Landschaftsschutzgebiet Nr. 7 „Lohfeld“<br />
Siedlungsnaher, vorwiegend landwirtschaftlich<br />
geprägter Übergangsbereich<br />
der Recklinghauser<br />
Ortsteile Hillen, Ost, Berghausen,<br />
Suderwich und Essel.<br />
Größe:<br />
151,56 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Das Landschaftsschutzgebiet grenzt im Osten an die Bebauungsränder der<br />
Ortsteile <strong>Recklinghausen</strong>-Ost und -Hillen mit dem Fritzberg, im Süden an<br />
Berghausen und Suderwich (ehemals Zeche König Ludwig) und im Osten<br />
an Suderwich. Im Norden reicht es bis an den Bogen der Talung des Naturschutzgebietes<br />
„Johannistal“ heran.<br />
Es umfasst den<br />
- Entwicklungsraum 9 - Freiraum <strong>Recklinghausen</strong>, Suderwich,<br />
Becklem; (tlw.)<br />
mit den Bereichen<br />
9.1 Bachauenbereiche von Paschgraben, Quellbach (Oberlauf) und<br />
Breitenbrucher Bach (und seinen Zuläufen), tlw.<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II<br />
(Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
9.2 Stadtnahe Freiräume Fritzberg, Johannistal, Berghäuser Feld,<br />
Suderwich und Becklem; tlw.<br />
mit dem Entwicklungsziel II (Anreicherung)<br />
Bei diesem intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaftsschutzgebiet<br />
mit hochwertigen und ertragreichen Böden in der flachwelligen Topographie<br />
der südlichen „Hangschulter“ des Recklinghäuser Lößrückens mit seinen<br />
typischen flachen Talungen und Hohlwegen handelt es sich um einen offenen,<br />
im Osten relativ klein parzellierten Freiraum mit teilweise guter Ausstattung<br />
an naturnahen Landschaftselementen.<br />
Im Süden des Schutzgebietes findet sich ein hoher Anteil an Grünlandwirtschaft<br />
und die Landschaft gewinnt an Strukturreichtum. Gerade dieser siedlungsnahe<br />
Bereich ist somit von besonderer Bedeutung für zahlreiche bedrohte<br />
Tier- und Pflanzenarten. Zudem finden sich hier auch die Quelllagen<br />
verschiedener Emscherzuflüsse.<br />
Die Ausweisung des Schutzgebietes soll die bestehende positive Funktion<br />
der Landschaft für die Erholung und das Landschaftsbild dauerhaft sichern.<br />
Die reich strukturierte Landschaft, insbesondere im Süden des Gebietes<br />
besitzt zudem eine besondere Biotopverbundfunktion.<br />
Zahlreichen Wege und kleinere Straßen bieten optimale Möglichkeiten zur<br />
stadtnahen Erholung mit guter Weitsicht (Fritzberg) und Einblicken in die<br />
Stadträume.<br />
Das Landschaftsschutzgebiet hat zudem wichtige Ausgleichsfunktionen wie<br />
Grundwasserneubildung, Schadstofffilterung und Frischluftentstehung zu<br />
erfüllen. Hier entstehende Kalt- und Frischluftströme reichen weit in die<br />
besiedelten Bereiche (Siedlungs- und Industrieflächen) hinein.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 26 (1) 1), 2) und 3)<br />
BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts.<br />
Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes wird hier im Wesentlichen<br />
bestimmt durch:<br />
- die ökologischen Leitlinien der Bäche<br />
- die kleinstrukturierten, biotopverbindenden<br />
Landschaftselemente<br />
Die Auflistung der verschiedenen im Raum vorkommenden Landschaftselemente<br />
zeigt, dass der Naturhaushalt und seine Leistungsfähigkeit über<br />
das Vorkommen von Einzelkomponenten beschrieben wird, die in ihrer Vielzahl,<br />
Ausprägung, Zuordnung und Zusammenwirkung den Naturhaushalt<br />
eines Raumes - das Ökosystem einer Wald-, Agrar- oder Stadtlandschaft -<br />
bestimmen.<br />
Die Bachauen von Paschgraben und Quellbach-Oberlauf begleiten heute als<br />
Relikte der ehemals strukturreichen Kulturlandschaft die streckenweise noch<br />
verbauten Bäche. Ihre Erhaltung und Entwicklung dient der Stärkung des<br />
ökologischen Rückgrats dieses Landschaftsraumes. Die nur in Teilbereichen<br />
naturnahen Bäche sowie die häufig mit Restriktionen belegten Gewässerumfelder<br />
sollten in ihrer zukünftigen Entwicklung als extensive Grünlandauen<br />
und im Hinblick auf ihre Biotopverbundfunktion dem Leitbild eines Fließgewässers<br />
im Tiefland näher kommen können.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 214<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Von besonderer Bedeutung sind im südlichen Bereich des klein strukturierten<br />
Schutzgebietes zahlreiche biotopverbindende Landschaftselemente.<br />
Insbesondere sind dies hier:<br />
- artenreiche Hochstaudenfluren auf bis zu 2 m hohen Böschungen und<br />
gehölzgegliederte Weide entlang des "Hohen Steinwegs" (BK-4309-<br />
0135 tlw.)<br />
- eiszeitliches Trockental mit altholzreichen, naturnahen Buchen- und<br />
Eichenbeständen, Weidegrünland, Kleingehölzen und angrenzenden<br />
Hohlwegen, tlw. (BK-4309-0156)<br />
- Bergahorn-Allee am Frankenweg (BK-4309-0128, AL-RE-9013)<br />
- Allee an der Suderwichstraße (AL-RE-0110)<br />
So ist eine Feldhecke, ein Baum oder ein Ackersaum im Einzelfall zwar<br />
austauschbar, aber für den Erhalt und die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit<br />
des Gesamtsystems des Naturhaushaltes in der Summe aller<br />
Komponenten nicht verzichtbar.<br />
In einigen Teilbereichen - die landwirtschaftlichen Flächen zwischen dem<br />
Loh und dem Johannistal sowie südlich des Tales bis hin zu den reich strukturierten<br />
Hoflagen in Berghausen - ist dieser Raum trotz seiner diversen<br />
Verbundelemente von intensiver landwirtschaftlicher Nutzung geprägt, die in<br />
ihrer Struktur aufzuwerten ist. Dieses gilt vor allem für die Vernetzung verschiedener<br />
naturnaher Räume. Gleichzeitig würde dieses beitragen zur<br />
Aufwertung des Gebietes als Naherholungsraum im stadtnahen Umfeld.<br />
Im Gesamtbereich ist zudem der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit für den von<br />
intensiver Landwirtschaft geprägten Raum von Bedeutung.<br />
zu 2)<br />
wegen der Vielfalt, Eigenart und<br />
Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen<br />
Bedeutung der Landschaft<br />
Das Landschaftsbild ist ein umfassendes Spiegelbild der Landeskultur. Wesentliches<br />
Schutzziel ist bei der Schutzausweisung nicht der Schutz von<br />
Einzelbestandteilen, sondern die Erhaltung des Charakteristischen des<br />
Raumes.<br />
Im diesem Schutzgebiet finden sich zahlreiche eiszeitliche Überformungen,<br />
die nur zum Teil explizit ausgewiesen sind.<br />
Die Bachauen begleiten als Relikte der ehemals strukturreichen Kulturlandschaft<br />
die streckenweise noch verbauten Bäche. Die Erhaltung und Stärkung<br />
ihrer vielfältigen Strukturen dient ihrer Leitlinienfunktion und ist bedeutsam<br />
für das Landschaftsbild.<br />
zu 3)<br />
wegen ihrer besonderen Bedeutung<br />
für die Erholung<br />
Das unmittelbar an die Ortsteile Ost, Hillen, Berghausen, Suderwich und<br />
Essel angrenzende Schutzgebiet ist mit seinen zahlreichen Feldwegen und<br />
kleinen Straßen in dieser leider nur teilweise reich strukturierten Landschaft<br />
von besonderer Bedeutung für die Naherholung<br />
Es gelten die allgemeinen<br />
Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.2.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 215<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Landschaftsschutzgebiet Nr. 8 „Essel / Westerbach“<br />
Der vorwiegend landwirtschaftlich<br />
geprägte Freiraum entlang der<br />
Nordflanke des Vestischen Höhenrückens<br />
südlich und östlich von<br />
Oer-Erkenschwick mit den Auenbereichen<br />
mehrerer der Lippe zufließender<br />
Bäche<br />
Dieses Landschaftsschutzgebiet südlich und östlich von Oer-Erkenschwick<br />
erstreckt sich von <strong>Recklinghausen</strong> im Westen bis nach Horneburg - am<br />
östlichen Rand des Landschaftsplanes. Seine südliche Grenze entlang des<br />
Johannistals, des Friedhofs Suderwich, der Straßen Im Wittbusch und Heiligenkamp<br />
und des NSG Becklemer Busch bildet zudem die im Schutzgebiet<br />
liegende Wasserscheide zwischen den Emscher- und Lippezuflüssen ab.<br />
Mehrere zentrale Verkehrswege zerschneiden den Raum (L 889 Esseler<br />
Straße, L 610 Dortmunder Straße / L 511 Horneburger Straße / Landwehrring,<br />
K 15 Hochfeld, L 610 Verbandsstraße, K 43 Ewaldstraße / Friedrich-<br />
Ebert-Straße).<br />
Größe:<br />
731,28 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Es umfasst den<br />
- Entwicklungsraum 6 - Freiraum Vestischer Höhenrüchen; (tlw.)<br />
mit den Bereichen<br />
6.2 Bachauenbereiche von Steinrapener Bach, Westerbach (mit Sauerkampgraben),<br />
Esseler Bruchgraben und Breiter Bach (mit Breiter<br />
Teich)<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II<br />
(Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
6.4 Recklinghäuser Lößrücken zwischen <strong>Recklinghausen</strong>, Speckhorn,<br />
Suderwich, Oer-Erkenschwick und Horneburg; tlw.<br />
mit dem Entwicklungsziel I.I (Erhaltung)<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 26 (1) 1), 2) und 3)<br />
BNatSchG<br />
Bei diesem weitgehend intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaftsschutzgebiet<br />
mit guten bis sehr guten und ertragreichen Böden in der flachwelligen<br />
Topographie der nördlichen „Hangschulter“ des Recklinghäuser<br />
Lößrückens mit seinen typischen flachen Talungen und Hohlwegen handelt<br />
es sich um einen offenen, zumeist relativ klein parzellierten Freiraum mit<br />
teilweise guter Ausstattung an naturnahen Landschaftselementen. Der südliche<br />
Bereich besitzt große zusammenhängende Freiflächen mit hohem<br />
ökologischem Potential. In den Bereichen östlich von Essel und nördlich<br />
Horneburgs wird das Schutzgebiet von klaren linearen Landschaftselementen<br />
und kleineren Gewässern geprägt. Die örtlich gute Ausstattung mit<br />
feuchten Wiesen, kleinen Waldungen, Feldgehölzen, Hecken, Baumreichen,<br />
bewachsenen Geländekanten und Gräben bilden die Grundlage für die Bedeutung<br />
des Gesamtraumes für Fauna und Flora. Dementsprechend hat es<br />
auch seinen besonderen Wert als Rückzugsraum für bedrohte Tier- und<br />
Pflanzenarten.<br />
Die Ausweisung dieses Landschaftsschutzgebietes soll die bestehenden<br />
positiven Funktionen dieses Landschaftsschutzgebietes für den Naturhaushalt<br />
und die Erholung sichern. Zudem soll die Bodenfruchtbarkeit für die<br />
landwirtschaftliche Nutzung erhalten bleiben.<br />
Zahlreichen Wege und kleinere Straßen bieten gute Möglichkeiten zur extensiven<br />
Erholungsnutzung mit guter Weitsicht und Einblicken in die Stadträume.<br />
Allerdings wird der Raum immer wieder durch verschiedene Hauptverkehrsadern<br />
zerschnitten. Das Rückgrat der Erholungsnutzung bilden die<br />
Bachauenbereiche von Esseler Bruchgraben, Westerbach (vor allem mit<br />
seinen Zuflüssen) und Steinrapener Bach mit ihrer Verbindungsfunktion bis<br />
in den Landschaftsraum der Haard hinein.<br />
Das Landschaftsschutzgebiet hat zudem wichtige Ausgleichs- und Pufferfunktionen<br />
wie Grundwasserneubildung, Schadstofffilterung und Frischluftentstehung<br />
zu erfüllen. Hier entstehende Kalt- und Frischluftströme reichen<br />
weit in die besiedelten Bereiche (Siedlungs- und Industrieflächen) hinein.<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts.<br />
Die Auflistung der verschiedenen im Raum vorkommenden Landschaftselemente<br />
zeigt, dass der Naturhaushalt und seine Leistungsfähigkeit über<br />
das Vorkommen von Einzelkomponenten beschrieben wird, die in ihrer Vielzahl,<br />
Ausprägung, Zuordnung und Zusammenwirkung den Naturhaushalt<br />
eines Raumes - das Ökosystem einer Wald-, Agrar- oder Stadtlandschaft -
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 216<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes wird hier im Wesentlichen<br />
bestimmt durch:<br />
- die ökologischen Leitlinien der Bäche<br />
- die abwechslungsreiche Gliederung<br />
des Landschaftsraumes mit<br />
Grünländern, Ackerfluren, gut<br />
strukturierten Feldgehölzen, He-<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
bestimmen. Insbesondere sind dies hier:<br />
- Hohlweg östlich von Berghausen/BK-4309-0126 (ca. 300 m langer bis<br />
zu 3 m tief in den Lößuntergrund eingeschnittener Hohlweg in der ausgeräumten<br />
Ackerflur mit grasbewachsener Sohle; landschaftsprägende,<br />
teils lückige Stieleichen-Baumhecken auf gut erhaltenen Hohlwegböschungen<br />
(bis max. 130 cm Ø))<br />
- Kleingehölze … an der Bergstraße nördlich Berghausen/BK-4309-0127,<br />
(rechtwinklig abknickende ca. 170 m lange Baumhecke auf der Böschung<br />
eines Wege und einer ehemaligen, flachen Mergelgrube mit alten<br />
Stieleichen (bis 70 cm Ø) und Gebüschunterwuchs aus Holunder<br />
und Brombeere. Nach Norden setzt sich das Gehölz ca. 100 m entlang<br />
der Bergstraße mit Zwerg-Holunder fort),<br />
- Feldhecke an der Flur „Behrbom“ westlich von Suderwich/BK-4309-<br />
0129/LB Nr. 15 (ca. 150 m lange und 5-10 m breite, dicht geschlossne<br />
Feldhecke auf einer südwest- bis südostexponierten Geländekante mit<br />
Schwarzem Holunder und Brombeeren und mehreren älteren Stieleichen<br />
als Überhälter),<br />
- Hohlwege bei „Appelhoff“ nordwestlich von Essel/BK-4309-0130/LB Nr.<br />
16 (ca. 450 m langer bis zu 3 m tief in den Lößuntergrund eingeschnittener<br />
Hohlweg mit grasbewachsener Sohle, altholzreiche Stieleichen-<br />
Baumhecken im starken Baumholzalter (bis 90 cm Ø), Gebüschunterwuchs<br />
aus Holunder. Etwas südlich befindet sich ein zweiter ca. 100 m<br />
langer und ca. 2 m eingeschnittener Hohlweg mit alten Steileichen an<br />
einer wenig befahrenen Anliegerstraße),<br />
- Hohlweg bei „Heine“ südwestlich Essel/BK-4309-0131/LB Nr. 16 (gegabelter<br />
ca. 100 bzw. 140 m langer 1 – 2 m tief in den Sandlöss eingeschnittener<br />
Hohlweg, mit altholzreicher Gehölzbestockung aus Stieleichen<br />
(bis 80 cm Ø), Gebüschunterwuchs aus Holunder, alten Weißdornbüschen,<br />
Brombeere und mehreren Farnarten),<br />
- Teich und angrenzende Brachen im Esseler Bruch/BK-4309-0133<br />
LB Nr. 20,<br />
- Kleingehölze im Esseler Bruch BK-4309-0134 (Das alte Niederungsgebiet<br />
ist heute stark entwässert und wird vor allem durch Äcker sowie<br />
durch Intensiv-Grünlandflächen eingenommen. Entlang überwiegend<br />
trockener Gräben und an Geländekanten stocken alte Stieleichen- und<br />
Eschenreihen (Ø vereinzelt bis 90 cm), durchgewachsene Hecken und<br />
Feldgehölze),<br />
- Feuchtgrünland nordöstlich von Essel BK-4309-0138 (brachgefallene,<br />
im Zentrum sehr quellige ehemalige Weidefläche angrenzend an ausgedehnte<br />
Ackerflächen. Die Vegetation wird dort von Flut-Schwaden,<br />
Zottigem Weidenröschen und Flatterbinse beherrscht, In Randbereichen<br />
ist die Fläche deutlich trockener mit aufkommenden jungen Eschen. Am<br />
Südrand befindet sich eine ältere Kopfweidenreihe. Der Nassbereich<br />
setzt sich in die östlich angrenzende Ackerflächen hinein fort),<br />
- Weidegrünland mit Kleingehölzen östlich von Essel/BK-4309-0146<br />
LB Nr. 17,<br />
- Heckenkomplex am "Breiten Teich"/BK-4309-0150<br />
LB Nr. 19,<br />
- Obstweiden und Kleingehölze am Westerbach bei „Wiesmann“ BK-<br />
4309-0151 (teils beweidete ältere Obstwiesen und zwei altholzreiche<br />
Buchen-Eichen-Birken-Feldgehölze (bis 90 cm Ø) im Umfeld mehrerer<br />
alter Bauernhöfe),<br />
- Grünland und Feldgehölze am Steinrapener Bach BK-4309-0152<br />
LB Nr. 21<br />
- Strukturreiches Auengrünland zwischen Westerbach und Steinrapener<br />
Bach BK -4309-0153<br />
LB Nr. 22 tlw.<br />
- Bachtälchen und Feldgehölz nordwestlich des Westerbachs bei "Gutacker"<br />
BK-4309-0154<br />
LB Nr. 22 tlw.<br />
So ist eine Feldhecke, ein Baum oder ein Ackersaum im Einzelfall zwar<br />
austauschbar, aber für den Erhalt und die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit<br />
des Gesamtsystems des Naturhaushaltes in der Summe aller<br />
Komponenten nicht verzichtbar.<br />
Die Bachauen von Esseler Bruchgraben, Breiter Bach, Westerbach mit Sauerkampgraben<br />
und Steinrapener Bach mit dem klassifizierten Gewässer<br />
7.26 und dem unbenannten Gewässer nordwestlich der Verbandsstraße<br />
begleiten heute nur noch als bruchstückhafte Relikte der ehemals strukturreichen<br />
Kulturlandschaft die zumeist zu reinen Vorflutern verbauten Bäche.<br />
Ihre Erhaltung und Entwicklung dient der Stärkung des ökologischen Rückgrats<br />
dieses Landschaftsraumes. Die nur in wenigen Teilbereichen naturnahen<br />
Bäche sowie die weitgehend mit Restriktionen belegten Gewässerumfelder<br />
sollten in ihrer zukünftigen Entwicklung als extensive Grünlandauen
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 217<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
cken und Obstwiesen<br />
- Mergelkuhle und Zwergholunder in<br />
der Hecke Ecke Bergstraße und<br />
Frankenweg<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
und im Hinblick auf ihre Biotopverbundfunktion dem Leitbild eines Fließgewässers<br />
im Tiefland näher kommen können.<br />
Von großer Bedeutung für diesen Bereich des Landschaftsplanes ist auch<br />
die Erhaltung der Freiraumfunktion zur Entstehung von Frischluft für die<br />
dicht besiedelten Bereiche sowohl der südlich gelegenen Stadt <strong>Recklinghausen</strong><br />
als auch der östlich gelegenen Stadt Oer-Erkenschwick sowie die<br />
Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit.<br />
Als exemplarisch für diese Landschaftselemente in diesem Schutzgebiet gilt<br />
eine Baumhecke Ecke Bergstraße/ Frankenweg (BK-4309-0127). In dieser,<br />
eine alte Mergelkuhle einschließenden Struktur, tritt vereinzelt auch der<br />
Zwergholunder auf.<br />
zu 2)<br />
wegen der Vielfalt, Eigenart und<br />
Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen<br />
Bedeutung der Landschaft<br />
Das Landschaftsbild ist ein umfassendes Spiegelbild der Landeskultur. Wesentliches<br />
Schutzziel ist bei der Schutzausweisung nicht der Schutz von<br />
Einzelbestandteilen, sondern die Erhaltung des Charakteristischen des<br />
Raumes.<br />
Im Zentrum des Schutzgebietes liegt der „Breiter Teich“, dessen ringförmige<br />
Wallanlage als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen ist. Dieser<br />
Landschaftsbestandteil mit seiner Umgebung und seiner im Zentrum liegenden<br />
landwirtschaftlichen Nutzung waren historisch eine Teichanlage, in<br />
deren Nachfolge, nach der Verlandung des Teiches, Grünlandwirtschaft auf<br />
diesem Extremstandort betrieben wurde.<br />
Die Bachauen begleiten heute nur noch als bruchstückhafte Relikte der<br />
ehemals strukturreichen Kulturlandschaft die zumeist verbauten Bäche. Die<br />
Erhaltung und Stärkung ihrer vielfältigen Strukturen dient ihrer Leitlinienfunktion<br />
und ist bedeutsam für das Landschaftsbild.<br />
zu 3)<br />
wegen ihrer besonderen Bedeutung<br />
für die Erholung<br />
Der überwiegend stadtnahe Bereich mit seinen zahlreichen gut ausgebauten<br />
Wegen und Straßen ist von großer Bedeutung als Naherholungsgebiet. Er<br />
dient zudem als Zuwegung für die Erholungsgebiete im Bereich der Haard.<br />
Der in weiten Bereichen frei gehaltene Raum ermöglicht zudem einen guten<br />
Weitblick.<br />
Es gelten die allgemeinen<br />
Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.2.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 218<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Landschaftsschutzgebiet Nr. 9 „Becklem / Suderwich“<br />
Der vorwiegend landwirtschaftlich<br />
geprägte Freiraum entlang der Südflanke<br />
des Vestischen Höhenrückens<br />
nordöstlich von Suderwich<br />
und die Niederungen des Breitenbrucher<br />
Baches westlich von<br />
Becklem<br />
Größe:<br />
160,38 ha<br />
2 Teilflächen<br />
Das Landschaftsschutzgebiet grenzt im Westen an den Siedlungsrand Suderwichs<br />
mit der Bauerschaft Sachsenstraße und dem Gewerbebereich am<br />
Ickerottweg. Seine nördliche Grenze führt entlang der Straßen Im Wittbusch<br />
und Heiligenkamp und der ehemaligen Zechenbahntrasse und bildet zusammen<br />
mit dem NSG Becklemer Busch die Wasserscheide zwischen den<br />
Emscher- und Lippezuflüssen ab. Die östliche Grenze verläuft entlang des<br />
Siedlungsrandes von Becklem, die Südliche entlang der BAB 2.<br />
Der Schutzbereich nördlich Suderwichs und in dem kleinen Castrop-<br />
Rauxeler Teil zwischen Becklem und Suderwich wird im Süden durch die<br />
BAB 2 und im Norden durch die Kuppenlage des Recklinghäuser Höhenrückens<br />
begrenzt. Im Süd-Osten und Westen bilden die Ortslagen Suderwichs<br />
und Becklems die Grenzen des Schutzgebietes.<br />
Es umfasst den<br />
- Entwicklungsraum 9 - Freiraum <strong>Recklinghausen</strong>, Suderwich,<br />
Becklem; (tlw.)<br />
mit den Bereichen<br />
9.1 Bachauenbereiche von Paschgraben, Quellbach (Oberlauf) und<br />
Breitenbrucher Bach (und seinen Zuläufen), tlw.<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II<br />
(Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
9.2 Stadtnahe Freiräume Fritzberg, Johannistal, Berghäuser Feld,<br />
Suderwich und Becklem; tlw.<br />
mit dem Entwicklungsziel I.I (Anreicherung)<br />
Bei diesem intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaftsschutzgebiet<br />
mit hochwertigen und ertragreichen Böden - im Westen noch in der flachwelligen<br />
Topographie der südlichen „Hangschulter“ des Recklinghäuser Lößrückens<br />
mit seinen typischen flachen Talungen - im Osten in der ebenen Niederung<br />
der Emscheraue - handelt es sich um einen offenen, im Westen<br />
etwas kleiner parzellierten Freiraum mit nur vereinzelter Ausstattung an<br />
naturnahen Einzelbiotopen und Landschaftselementen (Die Reste des ehemals<br />
selbständigen Biotopkatasterbereiches "Wald- Grünland- Acker- Komplex<br />
in der Flur Buddenhof bei Becklem" wurden in die „Kleinwaldflächen um<br />
Henrichenburg“ einbezogen, da sie sehr stark an Wert eingebüßt haben).<br />
Der Breitenbrucher Bach inklusive seiner Zuläufe wurde im Laufe der Zeit<br />
mehrfach abschnittsweise begradigt und eingetieft und mündet heute im<br />
Rhein-Herne-Kanal. Nur vereinzelte kleine Reste ökologischer Strukturen<br />
wie Einzelbäume, Feldgehölze und -hecken und Hof- und Siedlungseingrünungen<br />
und zwei kleine Wäldchen sind in der Feldflur verblieben.<br />
Dieser von den Siedlungs- und Gewerbeflächen der Städte <strong>Recklinghausen</strong><br />
und Castrop-Rauxel bedrängte Freiraum ist als Grundwasseranreicherungs-<br />
, Immissionsschutz- und Frischluftentstehungsgebiet für die umliegenden<br />
Bereiche von großer Bedeutung. Daneben ist er aufgrund seiner guten Erschließung<br />
für die Naherholung gut nutzbar.<br />
Die Ausweisung des Schutzgebietes soll die noch bestehenden positiven<br />
Funktionen der Landschaft für die Erholung und das Landschaftsbild dauerhaft<br />
sichern und in Verbindung mit der Ausweisung als Suchraum für Entwicklungs-,<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die ökologischen Defizite<br />
des Raums ausgleichen und die Gliederung der Landschaft stärken.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 26 (1) 1), 2) und 3)<br />
BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts.<br />
Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
Die Auflistung der verschiedenen im Raum vorkommenden Landschaftselemente<br />
zeigt, dass der Naturhaushalt und seine Leistungsfähigkeit über<br />
das Vorkommen von Einzelkomponenten beschrieben wird, die in ihrer Vielzahl,<br />
Ausprägung, Zuordnung und Zusammenwirkung den Naturhaushalt<br />
eines Raumes - das Ökosystem einer Wald-, Agrar- oder Stadtlandschaft -<br />
bestimmen. Insbesondere sind dies hier:<br />
- Abschnittsweise Baum- und Gehölzbestände am jetzigen und ehemali-
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 219<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
des Naturhaushaltes wird hier im Wesentlichen<br />
bestimmt durch:<br />
- Fliesgewässer der Ebenen<br />
- Die naturnahen Wälder im Süden<br />
des Schutzgebietes<br />
- ertragsreiche landwirtschaftliche<br />
Nutzflächen im Bereich des südlichen<br />
Höhenrückens<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
gen Gewässerverlauf und vier zulaufenden Gräben (Straßenseitengraben<br />
an der Heidestraße ca. 300m, Graben an der Hoflage Budde ca.<br />
350m, Graben südlich der Hoflage Budde ca. 850m, Straßenseiten- und<br />
Feldgraben entlang „Auf der Flur“ und „Im Wiesengrund“)<br />
- Baumreihen an Horneburger und Heidestraße.<br />
- Kleinwaldflächen nördlich der BAB 2<br />
So ist eine Feldhecke, ein Baum oder ein Ackersaum im Einzelfall zwar<br />
austauschbar, aber für den Erhalt und die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit<br />
des Gesamtsystems des Naturhaushaltes in der Summe aller<br />
Komponenten nicht verzichtbar.<br />
Vor allem im südlichen Bereich des Schutzgebietes sind die Gewässerstrukturen<br />
des Breitenbrucher Baches und seiner Zuflüsse von besonderer Bedeutung<br />
als- trotz diverser vorhandener Strukturelemente im unmittelbaren<br />
Gewässerumfeld - potentielle Verbundachsen des Raumes.<br />
Die Kleinwaldflächen im Süden des Gebietes sind Teil eines relativ dichten,<br />
lokal wertvollen Wald-Biotopverbundes am Nordrand von Castrop-Rauxel,<br />
der durch das Zurückdrängen der teilweise dominanten Roteiche in Richtung<br />
auf naturnahe Buchen-, Eichen- und Birkenwälder entwickelt werden<br />
sollte.<br />
In großen Teilbereichen ist zudem der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit für den<br />
von intensiver Landwirtschaft geprägten Raum von Bedeutung. Gleichzeitig<br />
würde dieses beitragen zur Aufwertung des Gebietes als Naherholungsraum<br />
im stadtnahen Umfeld.<br />
zu 2)<br />
wegen der Vielfalt, Eigenart und<br />
Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen<br />
Bedeutung der Landschaft<br />
Das Landschaftsbild ist ein umfassendes Spiegelbild der Landeskultur. Wesentliches<br />
Schutzziel ist bei der Schutzausweisung nicht der Schutz von<br />
Einzelbestandteilen, sondern die Erhaltung des Charakteristischen des<br />
Raumes.<br />
Der nördliche Teil des Schutzgebietes ist geprägt von der südexponierten<br />
Hanglage des Recklinghäuser Höhenrückens mit seinen weitreichenden<br />
Sichtbeziehungen auf den Nordrand des Ruhrgebietes.<br />
Den südlichen Teilbereich zwischen Becklem und Suderwich prägen vor<br />
allem die gut ausgeprägten Birkenalleen an und im Umfeld der Horneburger<br />
Straße und einige weinige Feldgehölze und Hecken.<br />
zu 3)<br />
wegen ihrer besonderen Bedeutung<br />
für die Erholung<br />
Das unmittelbar an die Ortsteile Suderwich und Becklem angrenzende<br />
Schutzgebiet ist mit seinen Feldwegen von besonderer Bedeutung für die<br />
Naherholung und Verbindungselement zum einen in den großen offenen<br />
Landschaftsraum des Recklinghauser Lößrückens im Norden und zum anderen<br />
in den großen Waldbereich der Brandheide südlich der BAB 2.<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.2.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 220<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Landschaftsschutzgebiet Nr. 10 temp. „Herten“<br />
Die vier Teilflächen arrondieren die<br />
Ortslagen Langenbochum und<br />
Scherlebeck in nördlicher und<br />
westlicher Richtung.<br />
Größe:<br />
19,93 ha<br />
4 Teilflächen<br />
Das gesamte temporäre Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich über vier<br />
Teilflächen.<br />
Die Fläche Schulungs- und Freizeithof Hof Wessels erstreckt sich mit ca. 1,3<br />
ha über ca. 120 m in Nord-Süd-Ausrichtung und ca. 120 m in Ost-West-<br />
Ausrichtung südlich der Langenbochumer Straße.<br />
Die westliche Arrondierung „Polsumer Straße“ erstreckt sich mit ca. 9,66 ha<br />
über ca. 300 m in Nord-Süd-Ausrichtung und ca. 500 m in Ost-West-<br />
Ausrichtung südlich der Polsumer Straße.<br />
Die mittlere Arrondierung „Beckers Feld“ erstreckt sich mit ca. 8,14 ha über<br />
ca. 500 m in Nord-Süd-Ausrichtung und ca. 200 m in Ost-West-Ausrichtung<br />
östlich der Backumer Straße.<br />
Die östliche Arrondierung „Elper Straße“ erstreckt sich mit ca. 0,83 ha über<br />
ca. 60 m in Nord-Süd-Ausrichtung und ca. 150 m in Ost-West-Ausrichtung<br />
nördlich der Elper Straße<br />
Es umfasst den<br />
- Entwicklungsraum 2.3 – Städtische Entwicklungsbereiche, Herten:<br />
Schulungs- und Freizeithof Hof Wessels, Langenbochum, Polsumer<br />
Straße; Scherlebeck, Beckers Feld; Scherlebeck, Elper Straße<br />
mit dem Entwicklungsziel I.II (Erhaltung mit Befristung)<br />
Die Ausweisung dieses Bereiches als temporäres Landschaftsschutzgebiet<br />
soll die bestehenden positiven Funktionen des Bereichs für den Naturhaushalt,<br />
das Landschaftsbild und die Erholung bis zur Realisierung entgegenstehender<br />
Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gem.<br />
§ 34 BauGB sichern.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 26 (1) 1) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts<br />
Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes wird hier im Wesentlichen<br />
bestimmt durch:<br />
Die Festsetzung des temporären Landschaftsschutzgebietes Nr. 10 tritt mit<br />
der Rechtsverbindlichkeit eines nachfolgenden Bebauungsplanes oder einer<br />
Satzung gem. § 34 Bau GB der Stadt Herten ganz oder in Teilen außer<br />
Kraft.<br />
- durch den offenen landwirtschaftlich<br />
genutzten Freiraum<br />
zu 3)<br />
wegen ihrer besonderen Bedeutung<br />
für die Erholung<br />
Neben seiner Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere ist dieser<br />
Freiraum auch Bereich für die Naherholung. Die Wohnungsnähe und Erreichbarkeit<br />
spielen dabei eine wichtige Rolle.<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.2.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 221<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Landschaftsschutzgebiet Nr. 11 temp. „Marl“<br />
Die drei Teilflächen arrondieren die<br />
Ortslagen Lenkerbeck und Drewer<br />
in südlicher Richtung.<br />
Größe:<br />
59,63 ha<br />
3 Teilflächen<br />
Das gesamte temporäre Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich am Südrand<br />
der Stadt Marl über drei Teilflächen.<br />
Die westliche Arrondierung „Johannesstraße“ erstreckt sich mit ca. 33,26 ha<br />
über ca. 850 m in Nord-Süd-Ausrichtung und ca. 500 m in Ost-West-<br />
Ausrichtung zwischen der Herzlia-Allee (L 638) und dem geschützten Landschaftsbestandteil<br />
Freerbruchgraben nördlich der Recklinghäuser Straße (B<br />
225).<br />
Die mittlere Arrondierung „Wellerfeldweg“ erstreckt sich mit ca. 11,18 ha<br />
über ca. 350 m in Nord-Süd-Ausrichtung und ca. 320 m in Ost-West-<br />
Ausrichtung zwischen Langehegge und Wellerfeldweg nördlich der<br />
Freerbruchstraße.<br />
Die östliche Arrondierung „Breewiese“ erstreckt sich mit ca. 15,18 ha über<br />
ca. 550 m in Nord-Süd-Ausrichtung und ca. 350 m in Ost-West-Ausrichtung<br />
zwischen Ringerottstraße und Hülsbergstraße nördlich des Löntroper Grenzweges.<br />
Es umfasst den<br />
- Entwicklungsraum 4.6 – Städtische Entwicklungsbereiche, Marl:<br />
Johannesstraße, Wellerfeldweg, Breewiese<br />
mit dem Entwicklungsziel I.II (Erhaltung mit Befristung)<br />
Die Ausweisung dieses Bereiches als temporäres Landschaftsschutzgebiet<br />
soll die bestehenden positiven Funktionen des Bereichs für den Naturhaushalt,<br />
das Landschaftsbild und die Erholung bis zur Realisierung entgegenstehender<br />
Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gem.<br />
§ 34 BauGB sichern<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 26 (1) 1) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts.<br />
Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes wird hier im Wesentlichen<br />
bestimmt durch:<br />
Die Festsetzung des temporären Landschaftsschutzgebietes Nr. 11 tritt mit<br />
der Rechtsverbindlichkeit eines nachfolgenden Bebauungsplanes oder einer<br />
Satzung gem. § 34 Bau GB der Stadt Marl ganz oder in Teilen außer Kraft.<br />
- durch den offenen landwirtschaftlich<br />
genutzten Freiraum<br />
zu 3)<br />
wegen ihrer besonderen Bedeutung<br />
für die Erholung<br />
Neben seiner Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere ist dieser<br />
Freiraum auch Bereich für die Naherholung. Die Wohnungsnähe und Erreichbarkeit<br />
spielen dabei eine wichtige Rolle.<br />
Es gelten die allgemeinen<br />
Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.2.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 222<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Landschaftsschutzgebiet Nr. 12 temp. „Oer-Erkenschwick“<br />
Das Landschaftsschutzgebiet umfasst<br />
zwei Teilflächen in unmittelbarer<br />
Ortsrandlage von Oer-<br />
Erkenschwick.<br />
Größe:<br />
16,08 ha<br />
2 Teilflächen<br />
Das gesamte temporäre Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich am südwestlichen<br />
und östlichen Ortsrand der Stadt Oer-Erkenschwick über zwei<br />
Teilflächen.<br />
Die südwestliche Arrondierung „Geistfeldweg“ erstreckt sich mit ca. 7,02 ha<br />
über ca. 250 m in Nord-Süd-Ausrichtung und ca. 300 m in Ost-West-<br />
Ausrichtung zwischen der der ehemaligen Zechenbahntrasse im Norden<br />
und dem Geistfeldweg im Süden östlich der Esseler Straße (L 889) als<br />
Wohnbaufläche.<br />
Die östliche Arrondierung „Schüttwiese“ erstreckt sich mit ca. 9,06 ha über<br />
ca. 500 m in Nord-Süd-Ausrichtung und ca. 200 m in Ost-West-Ausrichtung<br />
zwischen der Ewaldstraße im Norden und dem Wiesenbach im Süden östlich<br />
des Steinrapener Weges und der Ludwigstraße als gewerbliche Erweiterungsfläche.<br />
Es umfasst den<br />
- Entwicklungsraum 7.2 – Städtische Entwicklungsbereiche, Oer-<br />
Erkenschwick: Geistfeldweg, Schüttacker<br />
mit dem Entwicklungsziel I.II (Erhaltung mit Befristung)<br />
Alle Flächen im Bereich der Stadt Oer-Erkenschwick sind derzeit von landwirtschaftlicher<br />
Nutzung geprägt.<br />
Die Ausweisung dieses Bereiches als temporäres Landschaftsschutzgebiet<br />
soll die bestehenden positiven Funktionen des Bereichs für den Naturhaushalt,<br />
das Landschaftsbild und die Erholung bis zur Realisierung entgegenstehender<br />
Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gem.<br />
§ 34 BauGB sichern.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 26 (1) 1) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts.<br />
Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes wird hier im Wesentlichen<br />
bestimmt durch:<br />
Die Festsetzung des temporären Landschaftsschutzgebietes Nr. 12 Oer-<br />
Erkenschwick tritt mit der Rechtsverbindlichkeit eines nachfolgenden Bebauungsplanes<br />
oder einer Satzung gem. § 34 Bau GB der Stadt <strong>Recklinghausen</strong><br />
ganz oder in Teilen außer Kraft.<br />
Sollte die Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft mit dem neuen Flächennutzungsplan<br />
der Stadt Oer-Erkenschwick Rechtskraft erlangen, kann<br />
der temporäre Landschaftsschutz in einen permanenten umgewandelt werden.<br />
- durch den offenen landwirtschaftlich<br />
genutzten Freiraum<br />
zu 3)<br />
wegen ihrer besonderen Bedeutung<br />
für die Erholung<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.2.1<br />
Neben seiner Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere ist dieser<br />
Freiraum auch Bereich für die Naherholung. Die Wohnungsnähe und Erreichbarkeit<br />
spielen dabei eine wichtige Rolle.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 223<br />
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Landschaftsschutzgebiet Nr. 13 temp. „<strong>Recklinghausen</strong>“<br />
Die sechs Teilbereiche arrondieren<br />
das Stadtgebiet <strong>Recklinghausen</strong>s<br />
nördlich von Hochlar, westlich des<br />
Knappschafts-Krankenhauses,<br />
nördlich des Nordviertels, nördlich<br />
der L 511n (Bezirkssportanlage<br />
Nord) und des Ostviertels und kleinere<br />
Flächen am Ickerottweg nordöstlich<br />
von Suderwich<br />
Größe:<br />
44,07 ha<br />
8 Teilflächen<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 26 (1) 1) und 3) BNatSchG<br />
zu 1) zur Erhaltung, Entwicklung oder<br />
Wiederherstellung der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts.<br />
Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes wird hier im Wesentlichen<br />
bestimmt durch:<br />
- durch den offenen landwirtschaftlich<br />
genutzten Freiraum<br />
zu 3) wegen ihrer besonderen Bedeutung<br />
für die Erholung<br />
Das gesamte temporäre Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich am Siedlungsrand<br />
der Stadt <strong>Recklinghausen</strong> in sechs Teilbereichen über acht Teilflächen.<br />
Die westliche Arrondierung „Hochlar“ erstreckt sich mit ca. 1,7 ha über ca.<br />
120 m in Nord-Süd-Ausrichtung und ca. 220 m in Ost-West-Ausrichtung<br />
zwischen Bockholter Straße und der Straße „An der Dornhecke“.<br />
Die westliche Arrondierung „Knappschaftskrankenhaus“ erstreckt sich mit<br />
ca. 16,90 ha über ca. 800 m in Nord-Süd-Ausrichtung und ca. 300 m in Ost-<br />
West-Ausrichtung zwischen Autobahnkreuz (A 43 / L 511) und Westring<br />
(B 225) nördlich des Westerholter Weges.<br />
Die nordwestliche Arrondierung „Nordviertel“ erstreckt sich mit ca. 9,60 ha<br />
über ca. 300 m in Nord-Süd-Ausrichtung und ca. 400 m in Ost-West-<br />
Ausrichtung zwischen Beisinger Weg und Halterner Straße südlich der<br />
L 511.<br />
Die nördliche Arrondierung „Bezirkssportanlage Nord“ erstreckt sich mit ca.<br />
8,10 ha über ca. 300 m in Nord-Süd-Ausrichtung und ca. 300 m in Ost-<br />
West-Ausrichtung zwischen Rodelberg und Halterner Straße nördlich der<br />
L 511.<br />
Die nordöstliche Arrondierung „Dortmunder Straße“ erstreckt sich mit ca.<br />
3,37 ha über ca. 100 m in Nord-Süd-Ausrichtung und ca. 500 m in Ost-<br />
West-Ausrichtung nördlich der Dortmunder Straße.<br />
Die östliche Arrondierung „Ickerottweg“ erstreckt sich mit insgesamt ca. 3,78<br />
ha über drei Teilflächen nördlich und südlich des Gewerbegebietes am Ickerottweg.<br />
Es umfasst den<br />
- Entwicklungsraum 8.2 – Städtische Entwicklungsbereiche, <strong>Recklinghausen</strong>:<br />
Hochlar, Knappschaftskrankenhaus, Nordviertel, Bezirkssportanlage<br />
Nord, Dortmunder Straße, Ickerottweg<br />
mit dem Entwicklungsziel I.II (Erhaltung mit Befristung)<br />
Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) stellt den Entwicklungsraum<br />
westlich des Krankenhauses als allgemeinen Siedlungsbereich dar.<br />
Der Stadt <strong>Recklinghausen</strong> dient er als optionaler Erweiterungsbereich für<br />
Bebauungen aus dem Bereich Gesundheitsvorsorge.<br />
Die Bereiche eins, drei, vier und fünfte stellen optionale Entwicklungsflächen<br />
für spätere Wohnbebauungen dar, die sechste bei Suderwich ist für mögliche<br />
Gewerbeerweiterungen angedacht.<br />
Die Ausweisung dieses Bereiches als temporäres Landschaftsschutzgebiet<br />
soll die bestehenden positiven Funktionen des Bereichs für den Naturhaushalt,<br />
das Landschaftsbild und die Erholung bis zur Realisierung entgegenstehender<br />
Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gem.<br />
§ 34 BauGB sichern<br />
Die Festsetzung des temporären Landschaftsschutzgebietes Nr. 13 tritt mit<br />
der Rechtsverbindlichkeit eines nachfolgenden Bebauungsplanes oder einer<br />
Satzung gem. § 34 Bau GB der Stadt <strong>Recklinghausen</strong> ganz oder in Teilen<br />
außer Kraft.<br />
Neben seiner Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere ist dieser<br />
Freiraum auch Bereich für die Naherholung. Die Wohnungsnähe und Erreichbarkeit<br />
spielen dabei eine wichtige Rolle.<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.2.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 224<br />
NATURDENKMALE - ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C 1.3. Naturdenkmale<br />
Die Naturdenkmale sind mit den lfd. Nr. 1 - 4 bezeichnet<br />
und in der nachfolgenden textlichen Festsetzung beschrieben<br />
und in der Festsetzungskarte im Maßstab<br />
1:15.000 an ihren genauen Standorten dargestellt.<br />
Bei Bäumen wird die zum Schutz des Naturdenkmales<br />
mitgeschützte Umgebung durch den Traufbereich der<br />
Krone bestimmt, soweit dieser Schutzbereich nicht bereits<br />
vor der Unterschutzstellung zu einer Straßendecke<br />
gehörte oder überbaut ist.<br />
Insbesondere bei Bäumen in landwirtschaftlichen Hofanlagen<br />
oder an Gebäuden können die bisherigen Nutzungen<br />
beibehalten werden.<br />
Nach § 28 BNatSchG werden Einzelschöpfungen<br />
der Natur als Naturdenkmale festgesetzt, soweit ihr<br />
besonderer Schutz<br />
a) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen<br />
oder landeskundlichen Gründen oder<br />
b) wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit<br />
erforderlich ist. Die Festsetzung kann auch die für<br />
den Schutz des Naturdenkmales notwendige Umgebung<br />
einbeziehen.<br />
Es bleibt unbenommen, über privatrechtliche Vereinbarungen<br />
schädigende Einflüsse oder Nutzungen<br />
der mitgeschützten Umgebung abzustellen.<br />
Für alle Naturdenkmale gelten<br />
- die selbständig geltenden gesetzlichen Regelungen<br />
des BNatSchG, des LG NRW, des LFoG NRW und<br />
des Bußgeldkataloges Umwelt NRW<br />
- die unter C. 1.01 - 1.06 aufgelisteten allgemeinen<br />
Festsetzungen für alle besonders geschützten Teile<br />
von Natur und Landschaft<br />
- die unter C. 1.3.1 aufgelisteten allgemeinen Festsetzungen<br />
für alle Naturdenkmale
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 225<br />
NATURDENKMALE - ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C 1.3.1 Allgemeine Festsetzungen für alle Naturdenkmale<br />
Bei den Naturdenkmalen sind gemäß § 28 Abs. 2<br />
BNatSchG und nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen<br />
alle Handlungen und Vorhaben verboten,<br />
die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung<br />
des Naturdenkmales oder zu einer nachhaltigen<br />
Störung führen können, unabhängig davon, ob das Vorhaben<br />
nach anderen Vorschriften einer behördlichen<br />
Erlaubnis oder Zulassung bedarf.<br />
Unberührte Tätigkeiten gelten nur soweit, wie unter<br />
C.1.05 und bei den einzelnen Naturdenkmalen unter<br />
C.1.3.2 nicht ausdrücklich etwas Anderes festgesetzt ist.<br />
Hierunter fallen alle Handlungen die das jeweilige<br />
Naturdenkmal beeinträchtigen könnten, auch wenn<br />
sie in den nachfolgenden Verboten 1 - 19 nicht<br />
ausdrücklich beschrieben sind.<br />
Insbesondere ist verboten:<br />
1. Bauliche Anlagen im Sinne des § 2 der Bauordnung<br />
NRW zu errichten, zu erweitern oder deren Nutzung<br />
zu ändern.<br />
Bauliche Anlagen sind insbesondere auch<br />
- Landungs- , Boots- und Angelstege;<br />
- am Ufer oder auf dem Grund eines Gewässers<br />
verankerte Fischzuchtanlagen und Hausboote;<br />
- Dauercamping und Zeltplätze;<br />
- Sport und Spielplätze;<br />
- Lager und Ausstellungsplätze;<br />
- Zäune und andere aus Baustoffen oder Bauteilen<br />
hergestellte Einfriedungen;<br />
Hinweis: Bei Inkrafttreten des Landschaftsplanes<br />
bereits ausgeübte Nutzungen in der bisherigen<br />
Art und im bisherigen Umfang wie z.B.<br />
auch die Errichtung von nach Art und Größe<br />
ortsüblichen Forstkultur- und Weidezäunen und<br />
offenen Ansitzleitern bleiben davon gem. Ziffer<br />
C 1.05.1 unberührt.<br />
- Ansitzleitern , Hochsitze und Jagdhütten.<br />
2. Verkaufsbuden, Verkaufsstände oder Verkaufswagen,<br />
Wohnwagen, Bauwagen, Zelte oder sonstige<br />
temporäre baulichen Anlagen aufzustellen.<br />
Wohnwagenähnliche Anlagen sind insbesondere<br />
Wohnmobile, Wohncontainer oder Mobilheime.<br />
3. Werbeanlagen oder -mittel, Schilder oder Beschriftungen<br />
zu errichten, aufzustellen oder anzubringen.<br />
Unberührt bleibt<br />
- das Aufstellen oder Anbringen von Schildern, die<br />
ausschließlich auf die Schutzausweisungen hinweisen<br />
oder gesetzlich vorgeschrieben sind.<br />
Naturdenkmale werden durch den Landrat des<br />
<strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> als ULB im gesetzlichen<br />
Auftrag gem. § 48 (2) LG NRW durch entsprechende<br />
Schilder kenntlich gemacht. Ihre Beschilderung<br />
unterliegt deshalb nicht diesem Verbot.<br />
4. Aufschüttungen, Verfüllungen oder Abgrabungen<br />
vorzunehmen oder die Bodengestalt auf andere Weise<br />
zu verändern.<br />
5. Stoffe oder Gegenstände zu lagern oder abzulagern.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 226<br />
NATURDENKMALE - ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
6. Straßen, Wege sowie Park-, Lager- und Stellplätze<br />
mit und ohne Oberflächenbefestigung anzulegen<br />
oder auszubauen.<br />
Unter den Begriff "Wege" fallen auch Reit- und<br />
Wanderwege.<br />
Zum Befestigen oder Verfestigen des Traufbereiches<br />
gehört u.a. ständiges Befahren und das Auftragen/Einbringen<br />
von Wegebaumaterial.<br />
7. Im Traufbereich Kraftfahrzeuge sowie Anhänger,<br />
Pferdetransporter, Baugeräte etc. zu führen oder abzustellen.<br />
8. Ober- und unterirdische Leitungen einschließlich der<br />
erforderlichen Nebenanlagen zu errichten, zu verlegen<br />
oder wesentlich zu ändern.<br />
Unberührt bleibt<br />
- die Unterhaltung der o.g. Anlagen im Einvernehmen<br />
mit der Unteren Landschaftsbehörde<br />
9. Gewässer und Teiche einschließlich deren Ufer anzulegen,<br />
wesentlich zu ändern oder zu beseitigen.<br />
10. (In diesem Landschaftsplan besteht im Bereich von Naturdenkmalen<br />
kein Regelungsbedarf im Rahmen der Gewässerunterhaltung)<br />
11. (Das Verbot der Baumschädigung ist bereits über die Eingangsbestimmung<br />
( C.1.3.1 )geregelt).<br />
(Sie enthält das ausdrückliche Verbot aller Handlungen,<br />
die zu einer Zerstörung, Beschädigung<br />
oder Veränderung der Naturdenkmale führen können.)<br />
12. (In diesem Landschaftsplan besteht im Bereich von Naturdenkmalen<br />
kein Regelungsbedarf zur Grünlandumwandlung)<br />
13. Den Grundwasserflurabstand zu verändern Betroffen hiervon sind sämtliche Maßnahmen, die<br />
geeignet sind den Grundwasserflurabstand zu<br />
verändern.<br />
Auf die unberührten Tätigkeiten in den Allgemeinen<br />
Festsetzungen für alle besonders geschützten<br />
Teile von Natur und Landschaft (Ziffer C.1.05 Nrn.<br />
2 - 4) wird hingewiesen.<br />
Der Umfang der Gewässerunterhaltung richtet sich<br />
nach § 39 WHG, insbesondere ist auf den Gewässerrandstreifen<br />
die Verwendung Pflanzenschutzmitteln<br />
nach § 90a Abs.2 LWG NRW verboten.<br />
Außerdem wird auf die Richtlinie für den naturnahen<br />
Ausbau von Gewässern (Blaue Richtlinie, Rd.<br />
Erl. d. MURL vom 31.03.2010, Mbl NRW Nr.<br />
10/2010) verwiesen.<br />
14. Veranstaltungen jeglicher Art wie Feste, Ausstellungen,<br />
Volkswandertage, Reit-, Rad- und Motorsportveranstaltungen<br />
etc. durchzuführen.<br />
15. Flugmodell- und Flugsport zu betreiben.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 227<br />
NATURDENKMALE - ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
16. Dränagen zu verlegen oder zu ändern sowie sonstige<br />
Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, feuchte<br />
oder vernässte Flächen zu entwässern.<br />
Dazu gehören auch Maßnahmen in angrenzenden<br />
Flächen oder Gebieten, die sich auf das Naturdenkmal<br />
auswirken.<br />
Auf die unberührten Tätigkeiten in den Allgemeinen<br />
Festsetzungen für alle besonders geschützten<br />
Teile von Natur und Landschaft (Ziffer C.1.05 Nrn<br />
2 - 4) wird hingewiesen.<br />
17. (In diesem Landschaftsplan besteht im Bereich von Naturdenkmalen<br />
kein Regelungsbedarf zu Stillgewässern)<br />
18. (In diesem Landschaftsplan besteht im Bereich von Naturdenkmalen<br />
kein Regelungsbedarf zu Gewässerbefahrungen)<br />
19. Wildfütterungsvorrichtungen anzubringen oder aufzustellen<br />
Gebote<br />
1. Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten sollen<br />
Schäden an Naturdenkmalen und Gefahren, die von<br />
diesen ausgehen oder auf sie einwirken, umgehend<br />
der Unteren Landschaftsbehörde anzeigen.<br />
Durch die Unterrichtungspflicht erhält die untere<br />
Landschaftsbehörde die Möglichkeit, Maßnahmen<br />
zum Ausgleich des Schadens bzw. zur Wiederherstellung<br />
des alten Zustandes zu treffen. Unabhängig<br />
davon wird die untere Landschaftsbehörde<br />
vorsorglich und laufend alle Maßnahmen treffen,<br />
die eine ordnungsgemäße Erhaltung des Naturdenkmales<br />
gewährleisten. Auch obliegt ihr die<br />
Verkehrssicherungspflicht.<br />
Ausnahmen und Befreiungen<br />
(In diesem Landschaftsplan besteht im Bereich der Naturdenkmale<br />
kein Regelungsbedarf zu Ausnahmen und Befreiungen)
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 228<br />
NATURDENKMALE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C 1.3.2 Besondere Festsetzungen für die einzelnen Naturdenkmale<br />
Naturdenkmal Nr.1 – „Granit Findling an der Hülsstraße“<br />
Granit-Findling an der Hülsstraße<br />
in Marl-Hüls.<br />
Die große Granitformation liegt an der Hülsstraße in Marl-Hüls, Höhe Jahnstadion.<br />
Sie befindet sich im<br />
Bereich für das Entwicklungsziel 4.4 – Städtische Grünzüge, Marl<br />
mit dem Entwicklungsziel I.III (Erhaltung der Freiraumfunktion)<br />
Der Findling in Form eines magmatischen Tiefengesteins (Plutonit) ist vermutlich<br />
mit Gletschern während der letzten - bis ins Ruhrgebiet reichenden<br />
Eiszeit - der Saaleeiszeit hierher transportiert worden und bildet nun ein<br />
außerordentlich großes Relikt für den Ruhrraum.<br />
Die Festsetzung als Naturdenkmal<br />
erfolgt gem. § 28 1) und 2)<br />
BNatSchG<br />
zu 1)<br />
Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen<br />
oder erdgeschichtlichen<br />
Gründen<br />
Der Granitfindling, ein aus magmatischen Prozessen entstandenes Gestein<br />
wurde vermutlich mit den Gletschern der Saaleeiszeit, deren maximale<br />
Ausweitung vor rund 300.000 Jahren auch das Ruhrgebiet vereiste, transportiert.<br />
Die aus Skandinavien stammenden Gletscher drangen erstmals in<br />
der Elsterkaltzeit vor rund 380.000 Jahren nach Westfalen vor und erneut<br />
vor circa 300.000 Jahren. Hierbei hinterließen ihre Gletscherzungen im<br />
Ruhrraum Ablagerungen, wozu auch der hier beschriebene, für hiesige<br />
Verhältnisse außerordentlich große Findling zählt.<br />
zu 2)<br />
zur Erhaltung der Seltenheit, Eigenart<br />
und Schönheit<br />
Der auffällig große Granit ist etwa 2,90 Meter lang, 1,80 Meter breit, 1,30<br />
Meter hoch, hat einen Gesamtumfang von gut 7,20 Meter und wiegt etwa<br />
18,322 Tonnen. Das mächtige, deutlich durch Geschiebeprozesse rundlich<br />
geformte Gestein, ist ein seltenes Relikt im Ruhrraum und ist wegen seiner<br />
außerordentlichen Größe maßgeblich ortsprägend.<br />
Es gelten die unter Ziffer C.1.3.1<br />
aufgeführten allgemeinen Ge- und<br />
Verbote.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 229<br />
NATURDENKMALE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Naturdenkmal Nr.2 – „Rotbuche an der Dahlbrede“<br />
Rotbuche an der Dahlbrede, südöstlich<br />
von Loemühle.<br />
das Naturdenkmal steht zwischen <strong>Recklinghausen</strong> und Marl-Sinsen, südöstlich<br />
von Loemühle an der Kreuzung Dahlbrede / Notweg zwischen Straße<br />
und Ackerlage.<br />
Es befindet sich im<br />
Bereich für das Entwicklungsziel 3.2 – Feldfluren und Waldbereiche<br />
zwischen Marl und Herten<br />
mit dem Entwicklungsziel I.I (Erhaltung)<br />
Die rund 150 Jahre alte Rotbuche an der Dahlbrede südöstlich von Loemühle<br />
ist ein etwa 20 Meter hoher, freistehender, schön gewachsener Baum. Sie<br />
hat eine große Fernwirkung, da sie einen Übergang zwischen Ortslage und<br />
freier Landschaft bildet. Sie stellt sowohl aus ökologischer Sicht als auch<br />
aus Gründen der Seltenheit einen schützenswerten Baum dar.<br />
Die Festsetzung als Naturdenkmal<br />
erfolgt gem. § 28 2) BNatSchG<br />
zu 2)<br />
zur Erhaltung der Seltenheit, Eigenart<br />
und Schönheit<br />
Die Rotbuche ist ein etwa 20 Meter hoher, freistehender Baum mit einem<br />
Stammdurchmesser auf Fußhöhe von 1,30 Metern. Unmittelbar an einem<br />
Wirtschaftsweg zwischen Ortschaft und Acker gelegen, bildet sie einen<br />
schönen Übergang zwischen den verschiedenen Nutzungsbildern. Die in<br />
einiger Höhe ansetzende Verzweigung sowie die regelmäßig und fein verzweigte<br />
Krone sind charakteristisch für ihre natürliche Wuchsform.<br />
Es gelten die unter Ziffer C.1.3.1<br />
aufgeführten allgemeinen Ge- und<br />
Verbote.<br />
Darüber hinaus gilt folgendes<br />
Gebot:<br />
1. Der Baum ist regelmäßig auf seine<br />
Verkehrssicherheit hin zu überprüfen<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass baumchirurgische Maßnahmen sowie das<br />
Ausschneiden von abgestorbenen, trockenen Ästen erforderlich sind.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 230<br />
NATURDENKMALE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Naturdenkmal Nr.3 – „Winterlinde am Hof Brünninghoff“<br />
Winterlinde am Reiterhof Brünninghoff<br />
nördlich Marl-Sinsen.<br />
Das Naturdenkmal befindet sich zwischen <strong>Recklinghausen</strong> und Marl Sinsen<br />
westlich der A 43 am Reiterhof Brünninghoff.<br />
Es befindet sich im<br />
Bereich für das Entwicklungsziel 5.2 – Feldfluren des Silvertbachsystems<br />
mit dem Entwicklungsziel II (Anreicherung)<br />
Die mehr als 200 Jahre alte Winterlinde, die durch ihren freistehenden<br />
Standort einen einzigartige Wuchsform hat, stellt für den <strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong><br />
sowohl aus ökologischer Sicht als auch aus Gründen der Seltenheit<br />
einen schützenswerten Baum dar.<br />
Die Festsetzung als Naturdenkmal<br />
erfolgt gem. § 28 2) BNatSchG<br />
zu 2)<br />
zur Erhaltung der Seltenheit, Eigenart<br />
und Schönheit<br />
Die Winterlinde ist ein freistehend gewachsener Baum, welcher durch seine<br />
in etwa 2,50 Meter ansetzende vielfache Verzweigung eine prägende Wirkung<br />
auf das sonst recht baumkarge Umfeld hat. Sie ist mit ihrer Wuchshöhe<br />
von ca. 25 Metern weithin sichtbar. Ihr Stammdurchmesser auf Fußhöhe<br />
ist mit etwa 1,40 Metern beträchtlich und innerhalb des Plangebiets selten.<br />
Es gelten die unter Ziffer C.1.3.1<br />
aufgeführten allgemeinen Ge- und<br />
Verbote.<br />
Darüber hinaus gilt folgendes<br />
Gebot:<br />
1. Der Baum ist regelmäßig auf seine<br />
Verkehrssicherheit hin zu überprüfen<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass baumchirurgische Maßnahmen sowie das<br />
Ausschneiden von abgestorbenen, trockenen Ästen erforderlich sind.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 231<br />
NATURDENKMALE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Naturdenkmal Nr.4 – „Hagelkreuz bei Essel“<br />
Hagelkreuz, Findling und Weide ca.<br />
700 m östlich von Essel<br />
Das „Hilbringsche Hagelkreuz“ steht auf den östlichen Ausläufern des Höhenrückens<br />
östlich von Essel und südlich der Hohen Schlenke. Vor dem<br />
Hagelkreuz liegt ein ursprünglich aus der Haard stammender Findling und<br />
auf der kleinen Parzelle finden sich neben einer Weide zudem einige Orchideen.<br />
Es befindet sich im<br />
Bereich für das Entwicklungsziel 6.4 – Recklinghäuser Lößrücken zwischen<br />
<strong>Recklinghausen</strong>, Speckhorn, Suderwich, Oer-Erkenschwick und<br />
Horneburg<br />
mit dem Entwicklungsziel I.I (Erhaltung)<br />
Das Hagelkreuz war seit dem ausgehenden Mittelalter Wegmarke der Johannesprozessionen<br />
im Bereich Suderwich und Essel und markiert hier den<br />
Verlauf alter Wegeverbindungen über den Höhenrücken.<br />
Das 1497 errichtete ursprüngliche Kreuz, hier an seinem zweiten Standort,<br />
wurde in den 1980er Jahren aus einem 800jährigen Eichenbalken gefertigt.<br />
Das Ensemble aus Kreuz, Weide und Findling steht auf einer kleinen freien<br />
Parzelle, inmitten intensiver agrarischer Nutzung, auf der sich ein Rest hier<br />
vorkommender seltener Pflanzenarten gehalten hat.<br />
Die Festsetzung als Naturdenkmal<br />
erfolgt gem. § 28 1) und 2)<br />
BNatSchG<br />
zu 1)<br />
Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen<br />
oder erdgeschichtlichen<br />
Gründen<br />
Das Hagelkreuz markierte jahrhundertelang eine Station in der jährlichen<br />
Johannesprozession. Der nacheiszeitliche Findling stammt ursprünglich aus<br />
der Haard und wurde vor mehr als hundert Jahren an diesen Standort gebracht.<br />
zu 2)<br />
zur Erhaltung der Seltenheit, Eigenart<br />
und Schönheit<br />
Das weithin sichtbare Hagelkreuz stellt zusammen mit der heute dort stehenden<br />
Weide einen der markantesten Blickpunkte auf diesem Teil des<br />
Höhenrückens dar. Geflecktes Knabenkraut.<br />
Eine Ergänzung der vorhandenen Weide vor Eintritt der Abgängigkeit durch<br />
einen standortgerechten und heimischen Baum wie z.B. eine Stieleiche,<br />
würde für entsprechende ökologische und landschaftsästhetische Kontinuität<br />
sorgen.<br />
Es gelten die unter Ziffer C.1.3.1<br />
aufgeführten allgemeinen Ge- und<br />
Verbote.<br />
Darüber hinaus gilt folgendes<br />
Gebot:<br />
1. Der Baum ist regelmäßig auf seine<br />
Verkehrssicherheit hin zu überprüfen<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass baumchirurgische Maßnahmen sowie das<br />
Ausschneiden von abgestorbenen, trockenen Ästen erforderlich sind.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 232<br />
NATURDENKMALE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 233<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE - ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C 1.4. Geschützte Landschaftsbestandteile<br />
Die Geschützten Landschaftsbestandteile (LB) sind mit<br />
den lfd. Nrn. 1 - 22 in den nachfolgenden textlichen<br />
Festsetzungen beschrieben und in der Festsetzungskarte<br />
im Maßstab 1: 15.000 in ihren genauen Grenzen dargestellt.<br />
Größe gesamt:<br />
42,40 ha<br />
Nach § 29 BNatSchG werden Teile von Natur und<br />
Landschaft als Geschützte Landschaftsbestandteile<br />
festgesetzt, soweit ihr besonderer Schutz<br />
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des<br />
Naturhaushalts,<br />
2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Ortsoder<br />
Landschaftsbildes,<br />
3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder<br />
4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter<br />
wild lebender Tier- und Pflanzenarten.<br />
erforderlich ist.<br />
Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf<br />
den gesamten Bestand an einseitigen Baumreihen,<br />
Bäumen, Hecken, Streuobstwiesen oder anderen<br />
Landschaftsbestandteilen erstrecken.<br />
Durch die Festsetzung von Geschützten Landschaftsbestandteilen<br />
soll sichergestellt werden,<br />
dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des<br />
Naturhaushaltes in bestimmten Bereichen erhalten<br />
und insbesondere vor Eingriffen des Menschen<br />
durch die ausgesprochenen Verbote nachhaltig<br />
geschützt bleibt.<br />
Den Geschützten Landschaftsbestandteilen kommt<br />
als "Eckpfeilern" sowohl für eine erforderliche<br />
räumliche Vernetzung im Sinne des Biotopverbundes<br />
gem. § 21 BNatSchG als auch zur Belebung,<br />
Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes<br />
eine besondere Bedeutung zu.<br />
Bei über das Maß des Zumutbaren hinausgehenden<br />
Nutzungseinschränkungen, Nutzungsveränderungen<br />
oder erforderlichen Veränderungen bestehender<br />
Verträge können privatrechtliche Vereinbarungen<br />
mit den Eigentümern bzw. Nutzungsberechtigten<br />
getroffen werden.<br />
Alleen sind im Landschaftsplan „Vestischer Höhenrücken<br />
in der Regel nicht separat als geschützte<br />
Landschaftsbestandteile ausgewiesen, da diese<br />
über den § 47 a LG gesondert besonders geschützt<br />
sind.<br />
Für alle Geschützten Landschaftsbestandteile gelten<br />
- die selbständig geltenden gesetzlichen Regelungen<br />
des BNatSchG, des LG NRW, des LFoG NRW und<br />
des Bußgeldkataloges Umwelt NRW<br />
- die unter C. 1.01 - C. 1.06 aufgelisteten allgemeinen<br />
Festsetzungen für alle besonders geschützten Teile<br />
von Natur und Landschaft<br />
- die unter C. 1.4.1 aufgelisteten allgemeinen Festsetzungen<br />
für alle Geschützten Landschaftsbestandteile
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 234<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE - ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C 1.4.1 Allgemeine Festsetzungen für alle Geschützten Landschaftsbestandteile<br />
Verbote<br />
In den Geschützten Landschaftsbestandteilen sind nach<br />
§ 29 Abs. 2 BNatSchG und nach Maßgabe der nachstehenden<br />
Bestimmungen die Beseitigung und alle Handlungen<br />
und Vorhaben verboten, die zu einer Zerstörung,<br />
Beschädigung oder Veränderung des Geschützten<br />
Landschaftsbestandteiles führen können, unabhängig<br />
davon, ob diese nach anderen Vorschriften einer behördlichen<br />
Erlaubnis oder Zulassung bedürfen.<br />
Unberührte Tätigkeiten gelten nur soweit, wie unter<br />
C.1.05 und bei den einzelnen Geschützten Landschaftsbestandteilen<br />
unter C.1.4.2 nicht ausdrücklich etwas<br />
Anderes festgesetzt ist.<br />
Insbesondere ist verboten :<br />
1. Bauliche Anlagen im Sinne des § 2 der Bauordnung<br />
NRW zu errichten, zu erweitern oder deren Nutzung<br />
zu ändern.<br />
Bauliche Anlagen sind insbesondere auch<br />
- Zäune und andere aus Baustoffen oder Bauteilen<br />
hergestellte Einfriedungen<br />
Hinweis: Bei Inkrafttreten des Landschaftsplanes<br />
bereits ausgeübte Nutzungen in der bisherigen<br />
Art und im bisherigen Umfang wie z.B.<br />
auch die Errichtung von nach Art und Größe<br />
ortsüblichen Forstkultur- und Weidezäunen<br />
und offenen Ansitzleitern bleiben davon gem.<br />
Ziffer C 1.05.1 unberührt.<br />
- Lager und Ausstellungsplätze<br />
- Landungs-, Boots und Angelstege<br />
- am Ufer oder auf dem Grund eines Gewässers<br />
verankerte Fischzuchtanlagen und Hausboote<br />
- Dauercamping und Zeltplätze<br />
- Sport und Spielplätze<br />
2. Verkaufsbuden, Verkaufsstände oder Verkaufswagen,<br />
Wohnwagen, Bauwagen, Zelte oder sonstige<br />
temporäre baulichen Anlagen aufzustellen.<br />
Wohnwagenähnliche Anlagen sind insbesondere<br />
Wohnmobile, Wohncontainer oder Mobilheime.<br />
3. Werbeanlagen oder -mittel, Schilder oder Beschriftungen<br />
zu errichten, aufzustellen oder anzubringen.<br />
Unberührt bleibt<br />
- das Aufstellen oder Anbringen von Schildern, die<br />
ausschließlich auf die Schutzausweisungen oder<br />
Wegeführungen hinweisen oder gesetzlich vorgeschrieben<br />
sind.<br />
Schutzgebiete werden durch den Landrat des<br />
<strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> als ULB im gesetzlichen<br />
Auftrag gem. § 48 (2) LG NRW durch entsprechende<br />
Schilder kenntlich gemacht. Ihre Beschilderung<br />
unterliegt deshalb nicht diesem Verbot.<br />
4. Aufschüttungen, Verfüllungen oder Abgrabungen<br />
vorzunehmen oder die Bodengestalt auf andere Weise<br />
zu verändern.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 235<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE - ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
5. Stoffe oder Gegenstände zu lagern oder abzulagern.<br />
6. Straßen, Wege sowie Park-, Lager- und Stellplätze<br />
mit und ohne Oberflächenbefestigung anzulegen<br />
oder auszubauen.<br />
Unberührt bleibt<br />
- die Unterhaltung der o.g. Anlagen<br />
Unter den Begriff "Wege" fallen auch Reit- und<br />
Wanderwege.<br />
Als befestigt sind z.B. alle Wege anzusehen, die<br />
durch Einbringung von Wegebaumaterial für das<br />
Befahren hergerichtet sind.<br />
7. Flächen außerhalb der Wege und Straßen zu betreten,<br />
zu befahren, Kraftfahrzeuge sowie Anhänger,<br />
Pferdetransporter, Baugeräte etc. zu führen oder abzustellen<br />
oder Zelte zu errichten.<br />
8. Ober- und unterirdische Leitungen einschließlich der<br />
erforderlichen Nebenanlagen zu errichten, zu verlegen<br />
oder wesentlich zu ändern.<br />
Unberührt bleibt<br />
- die Unterhaltung der o.g. Anlagen im Einvernehmen<br />
mit der Unteren Landschaftsbehörde<br />
Dazu gehören auch Maßnahmen, die sich auf<br />
angrenzende Naturschutzschutzgebiete, Naturdenkmale<br />
und Geschützte Landschaftsbestandteile<br />
auswirken können.<br />
9. Gewässer und Teiche einschließlich deren Ufer anzulegen,<br />
wesentlich zu ändern oder zu beseitigen.<br />
10. Bei der Gewässerunterhaltung Grabenfräsen, Saugmäher<br />
oder anderes technisches Gerät mit ähnlicher<br />
für die Ökologie schädlicher Wirkungsweise einzusetzen.<br />
Der Umfang der Gewässerunterhaltung richtet sich<br />
nach § 39 WHG, insbesondere ist auf den Gewässerrandstreifen<br />
die Verwendung Pflanzenschutzmitteln<br />
nach § 90a Abs.2 LWG NRW verboten.<br />
Außerdem wird auf die Richtlinie für den naturnahen<br />
Ausbau von Gewässern (Blaue Richtlinie, Rd.<br />
Erl. d. MURL vom 31.03.2010, Mbl NRW Nr.<br />
10/2010) verwiesen.<br />
Hinweis: Das Gebot Nr. 1 ist zu beachten<br />
11. Außerhalb des Waldes gelegene Einzelbäume,<br />
Baumreihen, Baumgruppen, Hecken, Feld- und<br />
Ufergehölze zu beseitigen, zu beschädigen oder auf<br />
andere Weise in ihrem Wachstum zu gefährden.<br />
Eine Wachstumsgefährdung kann insbesondere<br />
auch erfolgen durch Beschädigung des Wurzelwerkes,<br />
das Verdichten des Bodens im Traufbereich<br />
sowie durch verkürzte Pflegeintervalle bei<br />
Hecken und Ufergehölzen (häufiger als alle 5 Jahre)<br />
und bei Kopfbäumen (häufiger als alle 3 Jahre).<br />
Hinweise:<br />
- Auf die selbständig geltende gesetzliche Regelung<br />
des BNatSchG §§ 41, 42 u. 43 "Allgemeiner<br />
Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen"<br />
(z.B. Beunruhigungs-, Verletzungs- u. Tötungsverbot<br />
u. Weiteres) sowie des § 61 LG NRW<br />
wird hingewiesen.<br />
- Im Rahmen der forstwirtschaftlichen Nutzung<br />
sind die Regelungen unter den Ziffern C.3<br />
(Forstliche Festsetzungen) und C.4.6 (Extensive<br />
Pflege von Gehölzen) zu beachten.<br />
12. Grünlandflächen dauerhaft in eine andere Bodennutzungsform<br />
umzuwandeln
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 236<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE - ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
13. Den Grundwasserflurabstand zu verändern Betroffen hiervon sind sämtliche Maßnahmen, die<br />
geeignet sind den Grundwasserflurabstand zu<br />
verändern.<br />
14. Veranstaltungen jeglicher Art wie Feste, Ausstellungen,<br />
Volkswandertage, Reit-, Rad- und Motorsportveranstaltungen<br />
etc. durchzuführen.<br />
Auf die unberührten Tätigkeiten in den Allgemeinen<br />
Festsetzungen für alle besonders geschützten<br />
Teile von Natur und Landschaft (Ziffer C.1.05 Nrn<br />
2 - 4) wird hingewiesen.<br />
15. Flugmodell- und Flugsport zu betreiben.<br />
16. Dränagen neu zu verlegen oder zu ändern sowie<br />
sonstige Maßnahmen, die darauf gerichtet sind,<br />
feuchte oder vernässte Flächen zu entwässern.<br />
Dazu gehören auch Maßnahmen im Umfeld, die<br />
sich auf den Geschützten Landschaftsbestandteil<br />
auswirken.<br />
Auf die unberührten Tätigkeiten in den Allgemeinen<br />
Festsetzungen für alle besonders geschützten<br />
Teile von Natur und Landschaft (Ziffer C.1.05 Nrn.<br />
2 - 4) wird hingewiesen.<br />
17. Die Stillgewässer innerhalb der Geschützten Landschaftsbestandteile<br />
mit Fischen zu besetzen, zu<br />
düngen oder zu kalken oder Fische zu füttern. Dieses<br />
gilt auch für neuangelegte Gewässer.<br />
Unberührt bleibt<br />
- der Besatz mit biogeografisch heimischen Kleinfischarten<br />
Eine Gefährdung des ökologischen Gleichgewichts<br />
des Gewässers ist auszuschließen.<br />
18. Gewässer mit motorbetriebenen Fahrzeugen zu befahren.<br />
19. Wild zu füttern, Wildfütterungen oder Wildäcker anzulegen<br />
oder zu betreiben.<br />
Unberührt bleibt<br />
- die Fütterung in Notzeiten gemäß § 25 Landesjagdgesetz.<br />
Damit dem Wild zu Beginn einer Notzeit die Fütterungseinrichtungen<br />
bekannt sind, beinhaltet dies<br />
auch die Durchführung notwendiger Gewöhnungsfütterungen<br />
20. Erstaufforstungen einschließlich der Anlage von<br />
Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen oder<br />
Baumschulen vorzunehmen.<br />
21. Außer auf gekennzeichneten Wegen zu reiten sowie<br />
Hunde im gesamten Gebiet frei laufen zu lassen.<br />
Hinweis: Dieses Verbot erstreckt sich auf alle Hunde<br />
außerhalb des jagdlichen Gebrauches. Frei laufend<br />
ist hierbei gleichbedeutend mit unangeleint.<br />
22. Kahlschläge oder diesen in ihrer Wirkung gleichkommenden<br />
Lichthauungen >0,5 ha innerhalb eines<br />
Jahres<br />
- Unberührt hiervon bleibt der Kahlschlag von Nadelwald-<br />
und Pappelbeständen.<br />
Dieses Verbot entspricht der Maßgabe des § 25<br />
LG NRW. Auf einer separate zeichnerische Darstellung<br />
in der Festsetzungskarte dieses Landschaftsplanes<br />
wird verzichtet.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 237<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE - ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Gebote<br />
1. Maßnahmen der Gewässerunterhaltung sind im Einvernehmen<br />
mit der Unteren Landschaftsbehörde<br />
festzulegen.<br />
Der Umfang der Gewässerunterhaltung richtet sich<br />
nach § 39 WHG, insbesondere ist auf den Gewässerrandstreifen<br />
die Verwendung Pflanzenschutzmitteln<br />
nach § 90a Abs.2 LWG NRW verboten.<br />
Außerdem wird auf die Richtlinie für den naturnahen<br />
Ausbau von Gewässern (Blaue Richtlinie, Rd.<br />
Erl. d. MURL vom 31.03.2010, Mbl NRW Nr.<br />
10/2010) verwiesen.<br />
2. Beseitigte Bäume oder Sträucher sind mit Pflanzen<br />
bodenständiger Arten durch den Planungsträger<br />
bzw. im Fall der wirtschaftlichen Nutzung gem. Unberührtheitsklausel<br />
zum Verbot Nr. 11. durch den<br />
Grundeigentümer zu ersetzen.<br />
Dieses Gebot gilt nur für die Bereiche mit Festsetzungen<br />
gem. §25 LG NRW (Forstliche Festsetzungen)<br />
Wenn die Maßnahmen des Gebotes Nr. 3. nicht<br />
vom Planungsträger selbst durchgeführt wird, ist<br />
zur Wahrung der Interessen des Natur- und Artenschutzes<br />
eine Beteiligung der Unteren Landschaftsbehörde<br />
erforderlich.<br />
3. Die sukzessive Pflege von Feldhecken und Ufergehölzen<br />
(durch Auf-den-Stock-Setzen alle 10 - 12 Jahre),<br />
sowie von Kopfbäumen (durch Schneitelung alle<br />
6 - 8 Jahre) und von Obstbäumen und -wiesen ist zu<br />
gewährleisten.<br />
4. Wiederaufforstungen haben mit standortgerechten<br />
und heimischen Laubbaumarten stattzufinden.<br />
Dieses Gebot entspricht der Maßgabe des § 25 LG<br />
NRW. Auf einer separate zeichnerische Darstellung<br />
in der Festsetzungskarte dieses Landschaftsplanes<br />
wird verzichtet.<br />
Ausnahmen und Befreiungen<br />
Über die Befreiungsmöglichkeit gem. § 67 BNatSchG<br />
i.V.m. § 69 LG von den Ge- und Verboten hinaus erteilt<br />
die Untere Landschaftsbehörde auf Antrag eine Ausnahme<br />
von den Verboten unter Ziffer C.1.4.1 (Allgemeine<br />
Festsetzungen für alle Geschützten Landschaftsbestandteile),<br />
wenn sie nach Standort und Gestaltung<br />
der Landschaft angepasst werden und der Schutzzweck<br />
nicht beeinträchtigt wird :<br />
- vom Verbot Nr. 8 für die Errichtung, die Änderung<br />
und Unterhaltung von Versorgungs- oder Entsorgungsleitungen<br />
einschließlich Fernmeldeleitungen<br />
und -einrichtungen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 238<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C 1.4.2 Besondere Festsetzungen<br />
für die einzelnen Geschützten Landschaftsbestandteile<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 1 „Quelllage des Hasseler Mühlenbaches“<br />
Kleines Grünlandauenrelikt am<br />
Oberlauf des Hasseler Mühlenbaches<br />
zwischen Berlich und Langenbochum<br />
Größe:<br />
0,57 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Zwischen Bertlich und Langenbochum liegt der Oberlauf des Hasseler Mühlenbaches<br />
begradigt und mäßig tief in das umgebende Gelände eingeschnitten.<br />
Im Bereich nördlich der Hoflage Hein liegt auf einer Länge von ca. 170<br />
m der naturnächste und landschaftlich bedeutendste Abschnitt dieses Oberlaufes.<br />
Naturnah eingebettet in die umgebenden Grünländer und umsäumt<br />
von alten Kopfbäumen bildet dieser Abschnitt auch einen ökologisch bedeutsamen<br />
Abschnitt des im Unterlauf durch ein Naturschutzgebiet geschützten<br />
Baches.<br />
Es umfasst einen kleinen nordöstlichen Teil im<br />
Entwicklungszielraum 1.1 Bachauenbereiche von Hasseler Mühlenbach,<br />
Lamerottbach und BertlicherBach<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
im Entwicklungsraum 1 - Freiraum Bertlich<br />
Dieser Landschaftsbestandteil ist im Kataster des LANUV als Teil der Nummer<br />
BK-4308-0158 beschrieben.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 29 1), 2) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- insbesondere aufgrund:<br />
- der Grünlandauen in enger Verzahnung<br />
mit strukturreichen Landschaftselementen<br />
Grünland in seiner ursprünglichen Nutzungsform ist eine durch den Strukturwandel<br />
der letzten Jahrzehnte immer weiter zurückgehende Bewirtschaftungsform.<br />
Insbesondere bei extensiver Bewirtschaftung stellen Dauergrünländer mit<br />
ihrem breiten Artenspektrum Refugialräume für bedrohte Tier- und Pflanzenarten<br />
dar.<br />
Dieses wird durch die enge Verzahnung mit Baumreihen, Kopfbäumen und<br />
dem begleitenden Bach noch zusätzlich aufgewertet.<br />
zu 2)<br />
zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />
des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Dauergrünland ist ein Teil der ursprünglichen Nutzungsvielfalt der Landwirtschaft.<br />
Es belebt mehr als andere landwirtschaftliche Nutzungsformen einen<br />
ansonsten von ackerbaulicher Nutzung geprägten Raum mit seiner dauerhaften<br />
Vegetationsbedeckung. Von besonderer Bedeutung sind hierbei auch<br />
die zahlreichen Kopfbäume.<br />
zu 3)<br />
zur Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />
Das Grünland in der Umgebung des Baches kann eine Minderung der stofflichen<br />
Einträge in das Gewässer bewirken.<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.4.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 239<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 2 „Freerbruchbach“<br />
Biotopkomplex aus Grünländern,<br />
Hecken und Ufergehölzen am Oberlauf<br />
des Freerbruchbaches.<br />
Größe:<br />
5,97 ha<br />
4 Teilflächen<br />
Zwischen Marl und Steinernkreuz zieht sich der als Graben ausgebaute<br />
Freerbruchbach von Süden nach Norden. In der Aue hat sich eine strukturreiche,<br />
gegliederte Kulturlandschaft aus Feuchtgrünländern und -brachen,<br />
Gehölzstreifen, Ufer- und Feldgehölzen sowie einer Kopfbaumreihe erhalten.<br />
Für die Arten des strukturreichen Kulturlandes stellt das Gebiet ein wichtiges<br />
Refugialbiotop im stark landwirtschaftlich genutzten Marler Süden dar.<br />
Im Kontext des landesweiten Biotopverbunds von Fließgewässern kommt<br />
dem Gebiet eine weitere Bedeutung zu.<br />
Es umfasst einen kleinen südwestlichen Teil im<br />
Entwicklungszielraum 3.1 Bachauenbereiche von Loemühlenbach (mit<br />
Kleverbecke, Elper Bach und Wiesentalbach), Bockholter Bach, Loekampbach<br />
und Freerbruchbach<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
im Entwicklungsraum 3 - Freiraum Loemühlenbachsystem<br />
Dieser Landschaftsbestandteil ist im Kataster des LANUV als Nummer BK-<br />
4308-0057 beschrieben.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 29 1), 2) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- insbesondere aufgrund:<br />
- des vielfältig strukturierten, linienhaften<br />
Biotopmosaiks aus Hecken,<br />
Ufergehölzen und Gebüschen sowie<br />
der gewässerbegleitenden<br />
Grünländer<br />
Die extensiv genutzten ufernahen Bereiche entlang des Bachoberlaufes<br />
tragen wesentlich zur Wasserqualität des Freerbruchbaches bei.<br />
Innerhalb dieses Systems weisen der Bach selbst und seine Ufer noch zahlreiche<br />
zu behebende Defizite wie Begradigungen und Uferverbauungen auf.<br />
Diese sollten mittelfristig beseitigt oder entwickelt werden, um die vorhandenen<br />
Potentiale des Umlandes zu nutzen.<br />
Für die Arten des strukturreichen Kulturlandes stellt das Gebiet ein wichtiges<br />
Refugialbiotop in den stark landwirtschaftlich genutzten Marler Flachwellen<br />
dar.<br />
zu 2)<br />
zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />
des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Die kleinstrukturierte Landschaft entlang des kleinen Tälchens ist von besonderer<br />
Bedeutung für die Naherholung der Städte Marl und Herten.<br />
zu 3)<br />
zur Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />
Die Grünlandbereiche sowie Feldgehölze und ungenutzten Flächen entlang<br />
des Oberlaufes des Freerbruchbaches wirken der Eutrophierung des zum<br />
System des Silvertbaches gehörenden Gewässers entgegen. Der stadtnahe<br />
Freiraumbereich des Baches, der weit in die bebauten Teile der Stadt Marl<br />
hineinreicht, ist zudem für die Frisch- und Kaltluftzufuhr von Bedeutung.<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.4.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 240<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 3 „Loebrauk“<br />
Baum- und Gehölzreihe beiderseits<br />
des Loekampbaches<br />
Größe:<br />
0,25 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Südlich der Breddenkampstraße erstreckt sich auf einer Gesamtlänge von<br />
ca. 420 m eine Baumreihe mit ausgeprägter begleitender Vegetation. Diese<br />
umschließt dabei U-förmig eine kleine Grünlandfläche. Mitten durch dieses<br />
Landschaftselement fließt der Loekampbach.<br />
Prägend für diese Baumreihe sind Eichen, Eschen und Erlen in einem Gehölzbestand<br />
aus heimischen Laubbaumarten.<br />
Es umfasst einen kleinen Teil im<br />
Entwicklungszielraum 3.1 Bachauenbereiche von Loemühlenbach (mit<br />
Kleverbecke, Elper Bach und Wiesentalbach), Bockholter Bach, Loekampbach<br />
und Freerbruchbach<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
im Entwicklungsraum 3 - Freiraum Loemühlenbachsystem<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 29 1), 2) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- insbesondere aufgrund:<br />
- alte strukturreiche Baumreihe in<br />
freier Feldflur in Bachnähe<br />
Die Baumreihe mit ihrer vielfältigen Begleitvegetation wirkt sich positiv auf<br />
die Ökologie sowie das Kleinklima des angrenzenden Baches aus und kann<br />
mit ihren bereits vorhandenen, natürlich gewachsenen Strukturen als ein<br />
Ursprung einer weiteren Entwicklung des Gewässers dienen.<br />
zu 2)<br />
zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />
des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Die Baumreihe ist weithin als gliederndes und belebendes Landschaftselement<br />
in der ansonsten relativ ausgeräumten Agrarlandschaft wahrnehmbar.<br />
zu 3)<br />
zur Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />
Die Baumreihe und Feldgehölze entlang der Grünlandfläche am Oberlauf<br />
des Loekampbaches wirken der Eutrophierung des zum System des Silvertbaches<br />
gehörenden Gewässers entgegen.<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.4.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 241<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 4 „Lohmühlenbach am Lohkamptor“<br />
Naturnaher Abschnitt des Lohmühlenbach-Oberlaufes<br />
am unmittelbaren<br />
südlichen Siedlungsrand zwischen<br />
Drewer und Lenkerbeck<br />
Größe:<br />
2,48 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Der ca. 500 m lange innenstadtnahe Gewässerabschnitt des Loemühlenbaches<br />
südlich von Marl weist noch einige naturnahe Strukturen wie eine unbefestigte<br />
sandige Gewässersohle, variierende Fließgeschwindigkeiten und<br />
Flachwasserzonen auf. Der nördliche Gebietsteil wird von Feuchtbrachen<br />
mit Hochstaudenfluren und Röhrichten eingenommen, die vom renaturierten<br />
Loemühlenbach durchflossen werden. Der südliche Gewässerteil durchfließt<br />
begradigt und teilweise gehölzbestanden einen offenen Grünlandbereich.<br />
Wertbestimmend sind die naturnahen Strukturen des Gewässers und die<br />
Feuchtgrünländer.<br />
Im Kontext des landesweiten Verbundes von Fließgewässern nimmt das<br />
Gebiet eine besondere Stellung im Raum Marl ein.<br />
Es umfasst einen kleinen Teil im<br />
Entwicklungszielraum 3.1 Bachauenbereiche von Loemühlenbach (mit<br />
Kleverbecke, Elper Bach und Wiesentalbach), Bockholter Bach, Loekampbach<br />
und Freerbruchbach<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
im Entwicklungsraum 3 - Freiraum Loemühlenbachsystem<br />
Dieser Landschaftsbestandteil ist im Kataster des LANUV als Nummer BK-<br />
4308-0042 beschrieben.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 29 1) , 2) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- insbesondere aufgrund:<br />
des naturnahen Gewässers und der<br />
Feuchtbrachen mit Hochstaudenfluren<br />
und Röhrichten<br />
Der naturnahe Ausbau des Loemühlenbaches in diesem Abschnitt kann im<br />
Biotopverbund mit dem südlich liegenden Naturschutzgebiet „Loemühlenbachtal“<br />
einen weiterreichenden positiven Einfluss auf die Flora und Fauna<br />
des Gewässers entwickeln.<br />
zu 2)<br />
zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />
des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Der innenstadtnah fließende Bach ist von besonderer Bedeutung für die<br />
Gestaltung des Ortsbildes am Südrand von Marl. Daneben ist er ein bedeutender<br />
Beitrag für die Naherholung.<br />
zu 3)<br />
zur Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />
Die Grünlandbereiche sowie Feldgehölze und ungenutzten Flächen entlang<br />
des Oberlaufes des Loemühlenbaches wirken der Eutrophierung des zum<br />
System des Silvertbaches gehörenden Gewässers entgegen. Der stadtnahe<br />
Freiraumbereich des Baches, der weit in die bebauten Teile der Stadt Marl<br />
hineinreicht, ist zudem für die Frisch- und Kaltluftzufuhr von Bedeutung.<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.4.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 242<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 5 „Wallhecke bei Matena“<br />
Durchgewachsene Wallhecke südlich<br />
des Arenbergschen Forstes an<br />
der Matenastraße<br />
Größe:<br />
0,55 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Die Wallhecke erstreckt sich über eine Länge von ca. 450 m in Ost-West-<br />
Ausrichtung überwiegend auf der Nordseite der Matenastraße am Südrand<br />
des Arenbergschen Forstes östlich von Drewer. Im östlichen Bereich liegt<br />
die durchgewachsene Wallhecke mit zahlreichen Rotbuchen und vereinzelten<br />
Stieleichen auf ca. 100 Metern auch auf der Südlichen Seite des vielgenutzten<br />
Erholungsweges zur offenen Feldflur hin.<br />
Es umfasst einen kleinen Teil im<br />
Entwicklungszielraum 3.2 Feldfluren und Waldbereiche zwischen Marl<br />
und Herten<br />
mit dem Entwicklungsziel I.I (Erhaltung)<br />
im Entwicklungsraum 3 - Freiraum Loemühlenbachsystem<br />
Dieser Landschaftsbestandteil ist im Kataster des LANUV als Teil der Nummer<br />
BK-4308-0035 beschrieben.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 29 1) und 2) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- insbesondere aufgrund:<br />
- alte strukturreiche Baumreihe als<br />
Wallhecke am Südrand des Waldbereiches<br />
Die historisch gewachsene Baumreihe am unmittelbaren Waldrand ist für die<br />
kleinklimatischen Verhältnisse von besonderer Bedeutung.<br />
Zudem trägt sie zur Wertigkeit des Waldrandes und der alten Wegeverbindung<br />
in der Landschaft wesentlich bei.<br />
Die Baumreihe mit ihrer vielfältigen Begleitvegetation wirkt sich positiv auf<br />
die Ökologie sowie das Kleinklima des angrenzenden Baches aus und kann<br />
mit ihren bereits vorhandenen, natürlich gewachsenen Strukturen als ein<br />
Ursprung einer weiteren Entwicklung des Gewässers dienen.<br />
zu 2)<br />
zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />
des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Der Altbaumbestand am Rande des Waldes prägt mit seinen weit ausladenden<br />
Kronen sowie seinen bis zu fünf Metern Stammumfang umfassenden<br />
Buchen weithin das Bild der Landschaft.<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.4.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 243<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 6 „Hohlweg bei Matena“<br />
Hohlweg südöstlich des Arenbergschen<br />
Forstes an der Matenastraße<br />
Größe:<br />
0,36 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Der Geschützte Landschaftsbestandteil erstreckt sich über eine Länge von<br />
ca. 170 Metern in west-östlicher Richtung zwischen dem Loemühlenbach<br />
und der Straße „Auf Höwings Feld“. Der ca. 1,50 – 2,00 m eingetiefte Hohlweg<br />
mit dicht bewachsenen Böschungskanten weist eine Breite von teilweise<br />
mehr als zehn Metern auf und ist für den öffentlichen Verkehr befahrbar.<br />
Es umfasst einen kleinen Teil im<br />
Entwicklungszielraum 3.2 Feldfluren und Waldbereiche zwischen Marl<br />
und Herten<br />
mit dem Entwicklungsziel I.I (Erhaltung)<br />
im Entwicklungsraum 3 - Freiraum Loemühlenbachsystem<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 29 1), 2) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- insbesondere aufgrund:<br />
- Als Lebensraum für seltene Tierarten<br />
Der Hohlweg bildet, insbesondere auf Grund seiner Nähe zum NSG Loemühlenbachtal,<br />
ein gutes Nahrungshabitat für Fledermäuse. Mit seinen in<br />
Teilen vegetationsbedeckten Steilwänden bietet er für viele Insekten ein<br />
optimales Habitat.<br />
Die teilweise sehr steilen und vegetationsfreien Böschungen des Hohlweges<br />
bieten für zahlreiche spezialisierte Insekten, Vögel und Kleinsäuger einen<br />
einzigartigen Lebensraum.<br />
zu 2)<br />
zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />
des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Insbesondere in der intensiv genutzten Erholungslandschaft am Nordrand<br />
des Ruhrgebietes stellt dieser gut ausgebaute Hohlweg, ein Relikt historischer<br />
Wegeverbindungen, ein klar gliederndes Element der Kulturlandschaft<br />
dar.<br />
zu 3)<br />
zur Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />
Der langgestreckte Landschaftsbestandteil hat inmitten der landwirtschaftlichen<br />
Flächen wind- und erosionsmindernde Wirkung.<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.4.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 244<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 7 „Blitzkuhle“<br />
Biotopkomplex aus wechselfeuchtem<br />
Stillgewässer, Eichenwald und<br />
Hohlweg südlich der L511 bei<br />
Hochlar<br />
Größe:<br />
5,91 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Zwischen Disteln und Hochlar befinden sich, von Ackerflächen und Intensiv-<br />
Grünland umgeben, ein relativ naturnahes Eichen-Restwäldchen, ein Hohlweg<br />
und ein artenreiches Kleingewässer am Haldenrand.<br />
Ein ehemaliges Siepentälchen mit steilen, bewaldeten Hängen wurde im<br />
Süden als Deponie genutzt. Das Gebiet wird überwiegend von Eichenwald<br />
im mittleren bis starken Baumholz eingenommen; teilweise sind nur die<br />
Hangkanten mit älteren Eichen bestockt.<br />
Die das Gebiet im Westen begrenzende Marpenstraße ist im südlichen Teil<br />
als Hohlweg ausgebildet. Der asphaltierte Fuß- und Feldweg mit 1-2 m hohen<br />
Lösskanten ist mit älteren Birken und Eichen bestockt, darunter befinden<br />
sich Schlehen- und Holundergebüsche.<br />
Besonders wertvoll ist ein kleines permanentes Stillgewässer zwischen<br />
Halde und Wald im Nordosten, das flach und mit schlammigen Ufern neben<br />
Sumpfseggenbeständen und artenreichen Röhrichten auch Wasserlinsengesellschaften<br />
aufweist. Neben mehreren gefährdeten Pflanzenarten (Dreifurchige<br />
Wasserlinse, Teichlinse, Graue Teichbinse), die sich von selbst<br />
ansiedelten, gibt es auch Ansalbungen von Zungen-Hahnenfuß.<br />
Es umfasst einen kleinen Teil im<br />
Entwicklungszielraum 6.3 Feldfluren zwischen <strong>Recklinghausen</strong>, Scherlebeck<br />
und Speckhorn<br />
mit dem Entwicklungsziel I.I (Erhaltung)<br />
im Entwicklungsraum 6 - Freiraum Vestischer Höhenrücken<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 29 1), 2) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- insbesondere aufgrund:<br />
- des Stillgewässers mit seiner typischen<br />
Vegetation<br />
- der Feldgehölze und Restwaldparzellen<br />
vorwiegend aus Eichen<br />
In dem kleinen Gewässer finden sich neben vielen typischen Pflanzen auch<br />
die graue Teichbinse, der Zungenhahnenfuss und verschiedene geschützte<br />
Teichlinsenarten<br />
Das naturnahe „Restwäldchen“ stellt ein wesentliches Biotopverbundelement<br />
zwischen den östlich und westlich benachbarten Naturschutzgebieten<br />
dar.<br />
zu 2)<br />
zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />
des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Nördlich des dicht besiedelten Bereiches bei Hochlar sind die verbliebenen<br />
Wald- und Gehölzinseln des Geschützten Landschaftsbestandteils und der<br />
benachbarten Naturschutzgebiete die bestimmenden Landschaftselemente<br />
in dem ansonsten strukturell und hinsichtlich Biotopvielfalt und Landschaftsbild<br />
verarmten und durch Verkehrsachsen zerschnittenen und überformten<br />
stadtnahen Freiraumes.<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.4.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 245<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 8 „Mollbecktal“<br />
Bewaldetes Siepental-Relikt südlich<br />
des Freibades Mollbeck<br />
Größe:<br />
1,56 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Nordwestlich der Recklinghauser Innenstadt befindet sich im ackerbaulich<br />
geprägten Umfeld in einem ca. 300 m langen, von Süd nach Nord verlaufenden,<br />
bewaldeten Siepental der Oberlauf der Mollbecke.<br />
Dieser Nebenbach des Burggrabens durchfließt nördlich des geschützten<br />
Landschaftsbestandteiles als Nieringbach das landesweit bedeutsame Naturschutzgebiet<br />
"Die Burg". Im weiteren Verlauf wurde das Gewässer zu<br />
mehreren, naturfernen (Park-) Teichen aufgestaut, unterhalb des Freibads<br />
Mollbecke verrohrt, anschließend grabenartig umgestaltet.<br />
Der Talraum und die bis 5 m hohen Siepenhänge sind teils mit Buchenwald<br />
im mittleren bis starken Baumholzalter, teils mit Roteichen-Beständen bestockt.<br />
Insgesamt ist der Unterwuchs der Gehölze artenarm und meist lückig,<br />
überwiegend von Nitrophyten dominiert. Der Bach selbst ist begradigt,<br />
ca. 1 m breit, kaum eingetieft, und führt nur sporadisch Wasser. Das beschriebene<br />
Gebiet stellt ein wertvolles Relikt des ursprünglichen Bachtales<br />
dar, und ist als Trittstein- und Refugialbiotop auch für den Biotopverbund<br />
von besonderem Wert. Das Gebiet wird über mehrere Spazierwege stark<br />
durch Besucher frequentiert.<br />
Es umfasst einen kleinen Teil im<br />
Entwicklungszielraum 6.3 Feldfluren zwischen <strong>Recklinghausen</strong>, Scherlebeck<br />
und Speckhorn<br />
mit dem Entwicklungsziel I.I (Erhaltung)<br />
im Entwicklungsraum 6 - Freiraum Vestischer Höhenrücken<br />
Dieser Landschaftsbestandteil ist im Kataster des LANUV als Nummer BK-<br />
4309-0113 beschrieben.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 29 1) 2) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- insbesondere aufgrund:<br />
- der restfeuchten Talsiepe mit ihrem<br />
naturnahen Waldbestand<br />
Die Siepenreste im Zusammenhang mit dem wechselfeuchten Quellbereich<br />
der Mollbecke stellen im Zusammenhang mit den nördlich anschließenden<br />
Zuflüssen zum landesweit bedeutsamen Naturschutzgebiet „Die Burg“ ein<br />
wesentliches Trittsteinelement und einen Refugialbereich im Biotopverbund<br />
südlich der Burg dar.<br />
zu 2)<br />
zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />
des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Die Ausweisung der Talsiepe im Quellbereich der Mollbecke als Geschützter<br />
Landschaftsbestandteil dient neben der Erhaltung des Lebensraumes auch<br />
der Pflege des Landschaftsbildes und trägt somit auch zur Erhaltung der<br />
stadtnahen Erholungslandschaft bei.<br />
zu 3)<br />
zur Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />
Der langgestreckte Landschaftsbestandteil hat inmitten der landwirtschaftlichen<br />
Flächen wind- und erosionsmindernde Wirkung.<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.4.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 246<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 9 „Hohlweg an der Landwehr“<br />
Hohlweg in der Sandlösslandschaft<br />
des Höhenrückens von ca. 350 m<br />
Länge<br />
Größe:<br />
0,46 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Entlang einer alten Wegverbindung zwischen Speckhorn und <strong>Recklinghausen</strong><br />
ist auf ca. 350 m Länge ein bis zu 2,5 m tief in den Sandlöss eingeschnittener<br />
Hohlweg erhalten geblieben. Nach Norden setzt er sich mit einer<br />
alten Eichenreihe zwischen Friedhof und Siedlung in Speckhorn fort; nach<br />
Süden ist nur die östliche Böschung, teils mit Eichengehölzen bestanden<br />
und teils als Ackerrain, erhalten.<br />
Auf sanft nach Norden abfallendem Gelände in der ausgeräumten Ackerflur<br />
weist der Hohlweg mit seiner meist grasbewachsenen Sohle auf seinen gut<br />
erhaltenen Hohlwegböschungen landschaftsprägende, relativ geschlossene<br />
Stieleichen-Baumhecken mit bis 70 cm Stammdurchmesser auf. Einzelne<br />
alte Buchen und Eschen kommen hinzu, ebenso ein Gebüschunterwuchs<br />
aus Schlehe und Holunder sowie von Efeu, Hain-Rispengras oder Brennnessel<br />
beherrschte Gras- und Krautsäume. Das Gebiet ist auf Grund seines<br />
kulturhistorischen Wertes und als Refugial-Lebensraum u.a. für Gebüschund<br />
Höhlenbrüter von Bedeutung.<br />
Es umfasst einen kleinen Teil im<br />
Entwicklungszielraum 6.4 Recklinghäuser Lößrücken zwischen <strong>Recklinghausen</strong>,<br />
Speckhorn, Suderwich, Oer-Erkenschwick und Horneburg<br />
mit dem Entwicklungsziel I.I (Erhaltung)<br />
im Entwicklungsraum 6 - Freiraum Vestischer Höhenrücken<br />
Dieser Landschaftsbestandteil ist im Kataster des LANUV als Nummer BK-<br />
4309-0109 beschrieben.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 29 1), 2) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- insbesondere aufgrund:<br />
- des Hohlweges mit gut ausgeprägten<br />
beiderseitigen Steilwänden<br />
Hohlwege sind von einzigartiger ökologischer Bedeutung. An den Steilwänden<br />
beiderseits der Wege können sich Gehölze ansiedeln, in denen Kleintiere<br />
Nahrung und Unterschlupf finden. Gleichzeitig dienen diese als optimaler<br />
Standort zum Bau von Höhlen. Das hier gehäufte Auftreten von Insektenmacht<br />
diese auch zu einem guten Jagdrevier für Fledermäuse.<br />
zu 2)<br />
zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />
des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Hohlwege sind, mit den sie begleitenden Gehölzen oft wesentliche Landmarken.<br />
Aufgrund ihres oft hohen Alters zeichnen diese häufig historische<br />
Wegebeziehungen nach.<br />
zu 3)<br />
zur Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />
Der langgestreckte Landschaftsbestandteil hat inmitten der landwirtschaftlichen<br />
Flächen wind- und erosionsmindernde Wirkung.<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.4.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 247<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 10<br />
„Stieleichen-Feldgehölz am Westfeldweg“<br />
Langgestrecktes Stieleichengehölz<br />
In der ausgedehnten Ackerlandschaft<br />
westlich von Alt-Oer<br />
Größe:<br />
1,41 ha<br />
2 Teilflächen<br />
Das nicht durch Wege erschlossene und forstlich kaum genutzte Gehölz<br />
erstreckt sich an einem schwach westgeneigten Hang in West-Ost-<br />
Ausrichtung über ca. 400 m ein knapp 40 m breites Gehölz mit Stieleichen<br />
im mittleren bis starke Baumholzalter (30 - 70 cm Stammdurchmesser) ; am<br />
Ostrand kommen einige Buchen hinzu. Die Krautschicht wird vornehmlich<br />
durch Brennesselfluren, die Strauchschicht durch Holundergebüsch gekennzeichnet.<br />
Naturverjüngung findet sich nur vereinzelt, stärkeres Totholz<br />
fehlt ebenso wie ein Waldmantel. Das Gebiet ist als Trittsteinbiotop in der<br />
ausgeräumten Ackerlandschaft von Bedeutung.<br />
Es umfasst einen kleinen Teil im<br />
Entwicklungszielraum 6.4 Recklinghäuser Lößrücken zwischen <strong>Recklinghausen</strong>,<br />
Speckhorn, Suderwich, Oer-Erkenschwick und Horneburg<br />
mit dem Entwicklungsziel I.I (Erhaltung)<br />
im Entwicklungsraum 6 - Freiraum Vestischer Höhenrücken<br />
Dieser Landschaftsbestandteil ist im Kataster des LANUV als Nummer BK-<br />
4309-0124 beschrieben.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 29 1), 2) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- insbesondere aufgrund:<br />
- des gut ausgeprägten alten Stieleichenbestandes<br />
In der weitgehend ausgeräumten Landschaft ist dieser Baumbestand ein<br />
wichtiges Element zum Schutz bedrohter Tierarten. Hierzu zählen unter<br />
anderem Rotkehlchen, Heckenbraunelle und Buntspecht.<br />
zu 2)<br />
zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />
des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Der weithin sichtbare Eichenbestand ist ein wesentliches gestaltendes und<br />
gliederndes Element der ansonsten weitgehend ausgeräumten Landschaft<br />
in diesem Bereich westlich von Alt-Oer.<br />
zu 3)<br />
zur Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />
Der langgestreckte Landschaftsbestandteil hat in der ausgeräumten Landschaft<br />
durch seine windmindernde Wirkung einen bedeutenden Einfluss auf<br />
das Lokalklima in der unmittelbaren Umgebung und zugleich eine erosionsschützende<br />
Funktion.<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.4.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 248<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 11 „Stieleichen am Siepener Bach“<br />
Stieleichenbestand am Siepener<br />
Bach südlich des Mühlenweges an<br />
der Hoflage Koch-Wellmann<br />
Größe:<br />
0,11 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Südlich des Mühlenweges in Oer befindet sich eine etwa 70 Meter lange<br />
Eichenreihe im höheren Baumalter auf der östlichen Seite des Siepener<br />
Baches. Die auf einer Geländekante stehende Baumreihe grenzt hier zwei<br />
Wirtschaftsschläge klar von einander ab und trägt wesentlich zur Gestaltung<br />
des Kleinklimas an diesem Gewässerabschnitt bei. Zusammen mit dem Hofeichenbestand<br />
prägt sie das Landschaftsbild in der weitläufigen Feldflur.<br />
Es umfasst einen kleinen Teil im<br />
Entwicklungszielraum 5.2 Feldfluren des Silvertbachsystems<br />
mit dem Entwicklungsziel II (Anreicherung)<br />
im Entwicklungsraum 5 - Freiraum Silvertbachsystem<br />
Dieser Landschaftsbestandteil ist im Kataster des LANUV als Teil der Nummer<br />
BK-4309-0119 beschrieben.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 29 1), 2) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- insbesondere aufgrund:<br />
- der gewässernahen Baumreihe Die historisch gewachsene Baumreihe im unmttelbaren Gewässerumfeld ist<br />
für die kleinklimatischen Verhältnisse in dem Gewässer von besonderer<br />
Bedeutung.<br />
zu 2)<br />
Zudem trägt sie mit ihrem Unterwuchs und ihren Wurzelbereichen zur Wertigkeit<br />
der Gewässerstruktur wesentlich bei.<br />
zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />
des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Die Baumreihe stellt einen weithin sichtbaren Bestandteil der Kulturlandschaft<br />
dar.<br />
zu 3)<br />
zur Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />
Die Gehölzreihe in der Umgebung des Baches kann eine Minderung der<br />
stofflichen Einträge in das Gewässer bewirken.<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.4.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 249<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 12 „Geländekanten am Kaninchenberg“<br />
Gehölzbestandene Geländekanten<br />
in der Feldflur südöstlich des Naturschutzgebietes<br />
Kaninchenberg.<br />
Größe:<br />
0,12 ha<br />
3 Teilflächen<br />
Der Geschützte Landschaftsbestandteil erstreckt sich über insgesamt ca.<br />
350 m in West-Ost-Ausrichtung in drei in Nord-Süd-Ausrichtung gestaffelten<br />
Linien (255 m, 85m, 10 m) zwischen der eiszeitlichen Kame des Kaninchenberges<br />
und der Aue des Silvertbaches in der ansonsten ausgeräumten Feldflur.<br />
Die bewachsen Geländekanten in offener Feldflur stellen ein kleinteiliges<br />
Biotopverbundelement dar. Durch seine Eichen- und Hainbuchenüberhälter<br />
sind sie besonders prägend für das Landschaftsbild hier.<br />
Es umfasst einen kleinen Teil im<br />
Entwicklungszielraum 5.2 Feldfluren des Silvertbachsystems<br />
mit dem Entwicklungsziel II (Anreicherung)<br />
im Entwicklungsraum 5 - Freiraum Silvertbachsystem<br />
Dieser Landschaftsbestandteil ist im Kataster des LANUV als Teil der Nummer<br />
BK-4309-0125 beschrieben.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 29 1), 2) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- insbesondere aufgrund:<br />
- der nutzungsfreien Geländekanten<br />
in intensiver Ackerflur<br />
Die brachliegenden Geländestreifen zwischen Kaninchenberg und Silvertbach<br />
stellen in der intensiv genutzten Landschaft insbesondere durch ihre<br />
Staffelung ein bedeutendes Biotopverbundelement dar.<br />
zu 2)<br />
zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />
des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Die mit Überhältern bestandenen Kanten sind im Vordergrund des Kaninchenberges<br />
weithin sichtbar prägend für das Landschaftsbild.<br />
zu 3)<br />
zur Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />
Die Überhälter inmitten der landwirtschaftlichen Flächen wirken wind- und<br />
erosionsmindernd.<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.4.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 250<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 13 „Uferweg in Alt-Oer“<br />
Sehr gut erhaltener Hohlweg südwestlich<br />
von Alt-Oer<br />
Größe:<br />
0,44 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Auf einem schwach nach Osten in Richtung der Silvertbachaue geneigten<br />
Hang in der ackerbaulich geprägten Umgebung im Südwesten der alten<br />
Bauernsiedlung Alt-Oer erstreckt sich auf ca. 360 m Länge ein bis zu 2,5 m<br />
tief in den Sandlöss eingeschnittener Hohlweg. Nach Osten setzt er sich am<br />
Siedlungsrand mit einer alten Stieleichenreihe und einer kurzen Weißdornhecke<br />
fort.<br />
Der Hohlweg mit grasbewachsenen Sohle wird gelegentlich von Fußgängern<br />
genutzt und weist auf seinen meist gut erhaltenen Böschungen landschaftsprägende,<br />
relativ geschlossene Stieleichen-Baumhecken (mit bis 70<br />
cm Stammdurchmesser) und einzelnen sehr alten Eschen (bis 1,2 m<br />
Stammdurchmesser) auf: Der Gebüschunterwuchs besteht aus Schlehe und<br />
Holunder, die Krautsäume vorwiegend aus Efeu, Brombeere oder Brennnessel.<br />
Im Osten fällt eine alte, abgestorbene Eiche auf, außerdem existieren<br />
mehrere Baumhöhlen.<br />
Es umfasst einen kleinen Teil im<br />
Entwicklungszielraum 6.4 Recklinghäuser Lößrücken zwischen <strong>Recklinghausen</strong>,<br />
Speckhorn, Suderwich, Oer-Erkenschwick und Horneburg<br />
mit dem Entwicklungsziel I.I (Erhaltung)<br />
im Entwicklungsraum 6 - Freiraum Vestischer Höhenrücken<br />
Dieser Landschaftsbestandteil ist im Kataster des LANUV als Teil der Nummer<br />
BK-4309-0118 beschrieben.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 29 1), 2) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- insbesondere aufgrund:<br />
- des Hohlwegs mit seinen Böschungskanten<br />
und Heckenstrukturen<br />
Hohlwege sind von einzigartiger ökologischer Bedeutung. An den Steilwänden<br />
beiderseits der Wege können sich Gehölze ansiedeln, in denen Kleintiere<br />
Nahrung und Unterschlupf finden. Gleichzeitig dienen diese als optimaler<br />
Standort zum Bau von Höhlen. Das hier gehäufte Auftreten von Insektenmacht<br />
diese auch zu einem guten Jagdrevier für Fledermäuse.<br />
In seiner langgestreckten Form ist dieser Hohlweg inmitten der intensiv<br />
genutzten Agrarlandschaft ein bedeutendes Vernetzungsbiotop.<br />
zu 2)<br />
zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />
des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Hohlwege sind, mit den sie begleitenden Gehölzen oft wesentliche Landmarken.<br />
Aufgrund ihres oft hohen Alters zeichnen sie häufig historische<br />
Wegebeziehungen nach.<br />
zu 3)<br />
zur Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />
Der langgestreckte Landschaftsbestandteil hat inmitten der landwirtschaftlichen<br />
Flächen wind- und erosionsmindernde Wirkung.<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.4.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 251<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 14 „Bauerschaft Berghausen“<br />
Reich gegliederter Kulturlandschaftsrest<br />
und Biotopkomplex im<br />
Bereich der alten Bauernsiedlung<br />
Berghausen am Südostrand des<br />
Recklinghäuser Stadtgebietes.<br />
Größe:<br />
4,51 ha<br />
3 Teilflächen<br />
Im aufgelockerten Siedlungsraum hat sich in ebener bis schwachwelliger<br />
Lage am Fuß des Vestischen Höhenrückens ein reich gegliederter bäuerlicher<br />
Kulturlandschaftsrest erhalten. Es herrschen von kleineren Obstbaumweiden<br />
unterbrochene Weidegrünländer vor. Der teils verrohrte, teils grabenartig<br />
ausgebauter Paschgraben mit mehreren Quelllagen, mehrere alte<br />
Eichen- und Eschen-Reihen und Baumgruppen, gepflegte Weißdornhecken<br />
und zwei ältere Kopfweidenreihen gliedern das Biotop sehr stark. Westlich<br />
des zentralen Biotopbereichs wurde eine größere von Baumreihen und Gebüschen<br />
umgebene, arten- und sortenreiche Streuobstwiese angelegt und<br />
der Paschgraben entfesselt.<br />
Um den Bereich außerhalb des Geschützten Landschaftsbestandteils westlich<br />
des Hohen Steinweges und bis zur Nordseestraße kümmert sich seit<br />
1988 ein Förderverein mit wieder naturnah fließendem Bach, Wiesen, Obstbäumen<br />
und Hecken.<br />
Es umfasst einen kleinen Teil im<br />
Entwicklungszielraum 9.1 Bachauenbereiche von Paschgraben, Quellbach<br />
(Oberlauf) und Breitenbrucher Bach (und seinen Zuläufen)<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
im Entwicklungsraum 9 - Freiraum <strong>Recklinghausen</strong>, Suderwich, Becklem<br />
Dieser Landschaftsbestandteil ist im Kataster des LANUV als Nummer BK-<br />
4309-0135 beschrieben.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 29 1) und 2) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- insbesondere aufgrund:<br />
- der gut ausgeprägten Strukturen<br />
als Lebensraumkomplex für heimische<br />
Vogelarten<br />
Die in diesem Plangebiet nur der Streusiedlung an der Sachsenstraße vergleichbare<br />
einzigartige Strukturvielfalt dieses Landschaftsbestandteiles an<br />
der Schnittstelle zwischen besiedelter und unbesiedelter Landschaft macht<br />
diesen Bereich zu einem seltenen Lebensraumkomplex für zahlreiche heimische<br />
Vogelarten. Neben Bunt- und Grünspecht brüten hier unter anderem<br />
Steinkauz und Sperber.<br />
In den vergangenen Jahren wurde das Offenland allerdings zunehmend<br />
durch Gartennutzung, Nutzungsintensivierung oder Bebauung beeinträchtigt<br />
bzw. verringert.<br />
zu 2)<br />
zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />
des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Die Siedlungsstruktur innerhalb des geschützten Landschaftsbestandteiles<br />
mit ihren historischen Wirtschaftsgrünländern, Obstwiesen und Gehölzreihen<br />
ist ein funktionstüchtiger Überrest der alten bäuerlichen Kulturlandschaft<br />
und aufgrund ihrer Nähe zum Siedlungskern <strong>Recklinghausen</strong>s unter anderem<br />
auch bedeutend als sogenanntes „Pantoffelgrün“ und für die Naherholung.<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.4.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 252<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 15 „Geländekante auf dem Behrboom“<br />
Dichte Feldhecke auf einer Geländekante<br />
inmitten der Ackerlagen<br />
am Südrand des Recklinghäuser<br />
Lößrückens<br />
Größe:<br />
0,12 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Zwischen Suderwich und Berghausen stockt auf einer südwest- bis südostexponierten<br />
Geländekante inmitten der Ackerflur eine etwa 120 m lange und<br />
5-10 m breite, dicht geschlossne Feldhecke. Die dominante Strauchart ist<br />
der Schwarze Holunder mit mehreren älteren Stieleichen als Überhälter. Im<br />
Unterwuchs kommt neben Nitrophyten und Brombeeren teilweise auch Adlerfarn<br />
zur Dominanz.<br />
Das Gebiet ist als Trittstein- und Refugial-Lebensraum u.a. für Gebüschund<br />
Heckenbrüter von Bedeutung.<br />
Es umfasst einen kleinen Teil im<br />
Entwicklungszielraum 6.4 Recklinghäuser Lößrücken zwischen <strong>Recklinghausen</strong>,<br />
Speckhorn, Suderwich, Oer-Erkenschwick und Horneburg<br />
mit dem Entwicklungsziel I.I (Erhaltung)<br />
im Entwicklungsraum 6 - Freiraum Vestischer Höhenrücken<br />
Dieser Landschaftsbestandteil ist im Kataster des LANUV als Teil der Nummer<br />
BK-4309-0129 beschrieben.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 29 1) 2)und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- insbesondere aufgrund:<br />
- der Böschungshecke inmitten ausgeräumter<br />
Ackerflächen<br />
Geländekanten in einer landwirtschaftlich intensiv genutzten Feldflur sind für<br />
bedrohte Tier- und Pflanzenarten als Trittstein- und Refugialraum von besonderer<br />
Bedeutung. (BK-4309-0129) Als Überhälter treten in der Hecke<br />
Eberesche und Birke hervor. Im Unterwuchs dominieren Schlehe und Haselnuss.<br />
zu 2)<br />
zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />
des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Die mit Gehölzen bewachsene Geländekante ist inmitten einer weitgehend<br />
ausgeräumten Feldflur eine bedeutende Landmarke zwischen den Verbindungswegen<br />
zwischen Hillen und Suderwich.<br />
zu 3)<br />
zur Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />
Der Landschaftsbestandteil hat inmitten der landwirtschaftlichen Flächen<br />
wind- und erosionsmindernde Wirkung.<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.4.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 253<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 16 „Hohlwege bei Essel“<br />
Zwei Hohlwege „An der Palmhiege“<br />
und „Vor dem Hausloh“ nordwestlich<br />
und südwestlich der Ortslage<br />
von Essel.<br />
Größe:<br />
1,22 ha<br />
2 Teilflächen<br />
Entlang einer alten sich verzweigenden Wegeverbindung zwischen Essel<br />
und <strong>Recklinghausen</strong>-Ost ist in der ausgeräumten Ackerflur an einem ostgeneigten<br />
Kreidemergelhang auf ca. 550 m Länge ein bis zu 3 m tief in den<br />
Lössuntergrund eingeschnittener Hohlweg mit dichter, altholzreicher Gehölzbestockung<br />
und grasbewachsener Sohle erhalten geblieben.<br />
Er weist auf seinen gut erhaltenen, meist steilen Böschungen landschaftsprägende,<br />
dicht geschlossene Stieleichen-Baumhecken im starken Baumholzalter<br />
auf; vereinzelt kommen Althölzer bis 90 cm Stammdurchmesser<br />
vor. Der Gebüschunterwuchs besteht vor allem aus Holunder; Efeu, Garten-<br />
Goldnessel, Brombeere sowie Brennnessel und weiteren Nitrophyten beherrschen<br />
die Krautsäume. Am Ortseingang von Essel wurden auch fremdländische<br />
Gehölze angepflanzt (Kerria japonica, Spiraea spec., Ribes sanguineum,<br />
Salix babylonica).<br />
Der zweite Hohlweg erstreckt sich von der Hoflage Heine im Südwesten von<br />
Essel aus in südwestlicher und westlicher Richtung in die freie Landschaft.<br />
Er ist in den leicht nach Südosten geneigten Kreidemergelhang bis zu 2 m<br />
tief eingeschnitten. Teile der Wegekanten weise eine dichte Altholzbestockung<br />
überwiegend aus Stieleichen auf. Der Gebüschunterwuchs besteht<br />
vor allem aus Holunder und alten Weißdornbüschen.<br />
Der Geschützte Landschaftsbestandteil ist aufgrund seiner Ausprägung und<br />
Vollständigkeit von besonderem kulturhistorischen Wertes auf als Refugial-<br />
Lebensraum u.a. für Gebüsch- und Höhlenbrüter von besonderer Bedeutung.<br />
Wegebauliche Maßnahmen sollten weiterhin unterbleiben.<br />
Es umfasst einen kleinen Teil im<br />
Entwicklungszielraum 6.4 Recklinghäuser Lößrücken zwischen <strong>Recklinghausen</strong>,<br />
Speckhorn, Suderwich, Oer-Erkenschwick und Horneburg<br />
mit dem Entwicklungsziel I.I (Erhaltung)<br />
im Entwicklungsraum 6 - Freiraum Vestischer Höhenrücken<br />
Dieser Landschaftsbestandteil ist im Kataster des LANUV als Nummern BK-<br />
4309-0130 und BK-4309-0131 beschrieben.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 29 1), 2) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- insbesondere aufgrund:<br />
- Der Hohlwege mit ihren Heckenstrukturen<br />
und Böschungskanten<br />
Hohlwege sind von einzigartiger ökologischer Bedeutung. An den Steilwänden<br />
beiderseits der Wege können sich Gehölze ansiedeln, in denen Kleintiere<br />
Nahrung und Unterschlupf finden. Gleichzeitig dienen diese als optimaler<br />
Standort zum Bau von Höhlen. Das hier gehäufte Auftreten von Insektenmacht<br />
diese auch zu einem guten Jagdrevier für Fledermäuse.<br />
In seiner langgestreckten Form inmitten der umgebenden intensiven Agrarlandschaft<br />
ist dieser Hohlweg ein bedeutendes Vernetzungsbiotop.<br />
zu 2)<br />
zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />
des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Hohlwege sind mit den sie begleitenden Gehölzen wesentliche Landmarken.<br />
Aufgrund ihres oft hohen Alters zeichnen sie häufig historische Wegebeziehungen<br />
nach.<br />
zu 3)<br />
zur Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />
Der Landschaftsbestandteil hat inmitten der landwirtschaftlichen Flächen<br />
wind- und erosionsmindernde Wirkung.<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.4.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 254<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 17 „Grünland im Esseler Bruch“<br />
Grünlandkomplex im Quellbereich<br />
des Esseler Bruchgrabens östlich<br />
von Essel<br />
Größe:<br />
2,03 ha<br />
1 Teilfläche<br />
In schwach nach Westen geneigter Hanglage bildet am östlichen Ortsrand<br />
von Essel das reich strukturierte Weidegrünland den Übergang zur ackergeprägten<br />
Landschaft im Nordosten <strong>Recklinghausen</strong>s und im Süden Oer-<br />
Erkenschwicks. Das Gelände wird als Rinderweide mäßig intensiv genutzt<br />
und ist gut durch Kleingehölzen wie Hecken, eine kleine ältere Obstbaumweide,<br />
ältere Stieleichen-Baumreihen (Stammdurchmesser bis 80 cm), Hybridpappel-Gruppen<br />
und Einzelbäume gegliedert. Insbesondere die älteren Eichen,<br />
Eschen und Pappeln stellen wertvolle Lebensräume u.a. für Höhlenbrüter<br />
wie den Steinkauz dar. Die Baumreihen und Hecken setzen sich außerhalb<br />
des Geschützten Landschaftsbestandteils als schmale Fortsätze am<br />
Straßenrand bzw. innerhalb der angrenzenden Ackerflächen fort. Das Gebiet<br />
umfasst auch den Oberlauf des Esseler Bruchgrabens und eines kurzen<br />
Nebengewässers. Die Gewässer sind allerdings grabenartig ausgebaut und<br />
die Ufer befestigt. Der ehemals vorhandene Quellbereich im Westen des<br />
Biotops ist im Gelände nicht mehr feststellbar.<br />
Es umfasst einen kleinen Teil im<br />
Entwicklungszielraum 6.2 Bachauenbereiche von Steinrapener Bach,<br />
Westerbach (mit Sauerkampgraben), Esseler Bruchgraben und Breiter<br />
Bach (mit Breiter Teich)<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
im Entwicklungsraum 6 - Freiraum Vestischer Höhenrücken<br />
Dieser Landschaftsbestandteil ist im Kataster des LANUV als Nummer BK-<br />
4309-0146 beschrieben.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 29 1) und 2) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- insbesondere aufgrund:<br />
- des feuchten, in Teilen extensiv<br />
bewirtschafteten und von Hecken<br />
und Baumreihen umgebenen und<br />
gegliederten Grünlandes<br />
Grünland in seiner ursprünglichen Nutzungsform ist eine durch den Strukturwandel<br />
der letzten Jahrzehnte immer weiter zurückgehende Bewirtschaftungsform.<br />
Insbesondere bei extensiver Bewirtschaftung kann Dauergrünland mit seinem<br />
breiten Artenspektrum ein Refugialraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten<br />
darstellen. Auch die angrenzenden Hecken sind für Gebüschbrüter<br />
von besonderer Bedeutung.<br />
zu 2)<br />
zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />
des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Dauergrünland ist ein Teil der ursprünglichen Nutzungsvielfalt der Landwirtschaft<br />
und auch der Kulturlandschaft. Es belebt den ansonsten von ackerbaulicher<br />
Nutzung geprägten Raum mit seiner dauerhaften Vegetationsbedeckung<br />
mehr als andere landwirtschaftliche Nutzungsformen.<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.4.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 255<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 18 „Bauerschaft Sachsenstraße“<br />
Vielgestaltig ausgebildeter Kulturlandschaftsrest<br />
und Biotopkomplex<br />
im Bereich der Bauerschaft an<br />
der Sachsenstraße in Suderwich<br />
Größe:<br />
3,57 ha<br />
2 Teilflächen<br />
Am Nordostrand von Suderwich hat sich auf einem schwach südostgeneigten<br />
Hang ein außerordentlich reich gegliederter Kulturlandschaftsrest erhalten.<br />
Im Umfeld mehrerer alter Bauernhöfe herrscht Weidegrünland im<br />
Wechsel mit einigen Obstbaumweiden und einer intensiver genutzten, relativ<br />
feuchten Wiese entlang eines schmalen, strukturarmen Wiesengrabens vor.<br />
Mehrere alte Eichen-, Eschen- und Hybridpappel-Reihen und -gruppen,<br />
ältere Einzelbäume, gepflegte Weißdornhecken, Hecken mit Eichen-<br />
Überhältern und zwei ältere, teils pflegebedürftige Kopfweidenreihen gliedern<br />
das Gelände. Zwei kleine Teiche sind fast vegetationsfrei und werden<br />
stark von angrenzenden Ufergehölzen beschattet. Eine ehemals vorhandene<br />
Quelle ist im Gebiet nicht mehr nachweisbar.<br />
In den vergangenen Jahren wurde das Offenland zunehmend durch Gartennutzung<br />
und Nutzungsintensivierung beeinträchtigt. Eine weitere Nutzungsintensivierung<br />
des Gebietes sollte verhindert werden, es sollte als stadtnaher<br />
Kulturlandschaftsrest und als Refugial-Lebensraum u.a. für Hecken- und<br />
Höhlenbrüter erhalten bleiben. Das Gebiet ist auch für den Biotopverbund<br />
von besonderer Bedeutung.<br />
Es umfasst einen kleinen Teil im<br />
Entwicklungszielraum 9.2 Stadtnahe Freiräume Fritzberg, Johannistal,<br />
Berghäuser Feld, Suderwich und Becklem<br />
mit dem Entwicklungsziel II (Anreicherung)<br />
im Entwicklungsraum 9 - Freiraum <strong>Recklinghausen</strong>, Suderwich,<br />
Becklem<br />
Der Biotopkomplex wird im Kataster des LANUV unter der Nummer BK-<br />
4309-0149 beschrieben.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 29 1) und 2) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- insbesondere aufgrund:<br />
- des gut ausgeprägten, vielgestaltigen<br />
Lebensraumkomplexes<br />
Die in diesem Plangebiet nur der Streusiedlung Berghausen vergleichbare<br />
einzigartige Strukturvielfalt dieses Landschaftsbestandteiles an der Schnittstelle<br />
zwischen besiedelter und unbesiedelter Landschaft macht diesen<br />
Bereich zu einem seltenen Lebensraumkomplex für zahlreiche heimische<br />
Vogelarten. In diesem Landschaftsbestandteil sind dieses vor allem Singvögel<br />
wie z.B. Heckenbraunelle, Gartenbaumläufer, Zaunkönig und Buchfink<br />
anzutreffen.<br />
zu 2)<br />
zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />
des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Die Siedlungsstruktur innerhalb des geschützten Landschaftsbestandteiles<br />
mit ihren historischen Wirtschaftsgrünländern, Obstwiesen, Gehölz- und<br />
Baumreihen ist ein funktionstüchtiger Überrest der alten bäuerlichen Kulturlandschaft<br />
und aufgrund ihrer Nähe zum Siedlungsrand <strong>Recklinghausen</strong>s<br />
unter anderem auch bedeutend als sogenanntes „Pantoffelgrün“ und für die<br />
Naherholung.<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.4.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 256<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 19 „Breiter Teich“<br />
Wallhecke auf einer kreisförmigen<br />
Geländekante mit ca. 400 m Durchmesser.<br />
Größe:<br />
2,47 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Südlich an das Niederungsgebiet des "Esseler Bruchs" schließt sich die vollständig<br />
erhaltene ca. 1400 m lange Wallhecke auf 1 - 2 m hohen Geländekanten<br />
an, die sich im Süden und Westen mit ebenerdigen Hecken und einer<br />
Eschen-Reihe fortsetzt. Im Südosten fällt ein kleines Erlen-Feldgehölz im<br />
mittleren Baumholzalter auf. Die alten Wallhecken werden von Sträuchern<br />
wie Holunder und Weißdorn und teilweise alten Stieleichen, Eschen und<br />
Buchen geprägt (Stammdurchmesser vereinzelt bis 100 cm); den Unterwuchs<br />
bilden nitrophile Arten.<br />
Das Gebiet stellt ein wertvolles Relikt der ehemaligen, reich strukturierten<br />
Kulturlandschaft dar und ist u.a. für Heckenbrüter und Altholzbesiedler ein<br />
Trittstein- und Refugial-Lebensraum in der landwirtschaftlich intensiv genutzten<br />
Umgebung.<br />
Die innenliegende flache Mulde von etwa 400 Metern Durchmesser - eine<br />
ehemals quellige Grünlandfläche, bereits 1842 in der Preußischen Uraufnahme<br />
als solche erfasst – wird heute nach tiefwirkender Entwässerung<br />
durch 1-2 m tiefe, schnurgerade Gräben und Umbruch durch strukturarme<br />
Ackerflächen eingenommen.<br />
Es umfasst einen kleinen Teil im<br />
Entwicklungszielraum 6.2 Bachauenbereiche von Steinrapener Bach,<br />
Westerbach (mit Sauerkampgraben), Esseler Bruchgraben und Breiter<br />
Bach (mit Breiter Teich)<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
im Entwicklungsraum 6 - Freiraum Vestischer Höhenrücken<br />
Die Wallhecke des Breiten Teiches ist im Biotopkataster des LANUV unter<br />
der Nummer BK-4309-0150 beschrieben<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 29 1), 2) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- insbesondere aufgrund:<br />
- der gut ausgeprägten, alten und<br />
großflächigen Wallhecke<br />
Wallhecken haben wichtige Funktionen als Lebensraum und Verbreitungsbiotop<br />
im Arten- und Biotopschutz. In der ausgeräumten intensiv genutzten<br />
Feldflur sind sie zudem Refugial- und Trittstein-Biotop.<br />
Darüber hinaus tragen sie für den Naturhaushalt deutlich zur Regulation und<br />
Regeneration von Boden, Wasser und Luft bei.<br />
zu 2)<br />
zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />
des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Hecken prägen, pflegen und beleben als wichtiger Bestandteil raumwirksamer<br />
Landschaftsstrukturen und als kulturlandschaftliches Erbe das Orts- und<br />
Landschaftsbild.<br />
Darüber hinaus sind sie maßgeblich an der Bedeutung der Landschaft für<br />
das Naturerlebnis und die Erholung beteiligt.<br />
zu 3)<br />
zur Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />
Hecken haben inmitten der landwirtschaftlichen Flächen wind- und erosionsmindernde<br />
Wirkung.<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.4.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 257<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 20 „Esseler Bruch“<br />
Niederung mit wertvollem Teich<br />
südlich von Erkenschwick<br />
Größe:<br />
2,17 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Im alten Niederungsgebiet Esseler Bruch im Süden von Erkenschwick<br />
durchfließt der von Süden zufließende, nur sporadisch wasserführende<br />
Breite Bach einen ca. 100 x 30 m großen, flachen Teich bevor er in den<br />
Esseler Bruchgraben einmündet. Der naturnah angelegte Teich zeichnet<br />
sich neben dichten Ufergehölzen durch artenreiche Röhrichtinitialen und<br />
Wasserlinsenbestände aus.<br />
In der angrenzenden verbrachten Grünlandfläche finden sich meist von<br />
Brennnessel beherrschte Hochstaudenfluren und in den feuchteren Bereichen<br />
Sumpf-Segge oder Rohrglanzgras, außerdem kommen vielfach Weiden-Erlen-Ufergehölze,<br />
Holunder- und Hartriegel auf.<br />
Der Komplex stellt als Brut- bzw. Nahrungshabitat einen wertvollen Refugialund<br />
Trittsteinlebensraum u.a. für Amphibien und Wasservögel dar.<br />
Nach Westen bildet eine dicht geschlossene Gehölzreihe die Grenze zu<br />
einer Aufforstung und der anschließenden Ackerflur. Nach Osten schließen<br />
sich verbuschende Ausgleichsflächen des Gewerbegebietes Hübelkamp an.<br />
Dieser geschützte Landschaftsbestandteil ist ein Pendant zu den Quelllagen<br />
des Esseler Bruchs im Osten von Essel.<br />
Es umfasst einen kleinen Teil im<br />
Entwicklungszielraum 6.2 Bachauenbereiche von Steinrapener Bach,<br />
Westerbach (mit Sauerkampgraben), Esseler Bruchgraben und Breiter<br />
Bach (mit Breiter Teich)<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
im Entwicklungsraum 6 - Freiraum Vestischer Höhenrücken<br />
Der Landschaftsbestandteil ist im Biotopkataster des LANUV unter der<br />
Nummer BK-4309-0133 beschrieben. Der Bereich des Teiches selbst ist als<br />
geschützter Biotop unter der Nummer GB-4309-0111kartiert.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 29 1) und 2) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- insbesondere aufgrund:<br />
- des naturnahen Stillgewässers in<br />
extensiv bewirtschafteter Umgebung<br />
Der geschützte Landschaftsbestandteil Esseler Bruch ist mit seinem ungestörten,<br />
relativ naturnahen Stillgewässer und seinen Grünlandbrachen ein<br />
bedeutenden Lebensraum für viele Pflanzen- und Tierarten. Besonders<br />
hervorzuheben sind hierbei zahlreiche Wasservögel und Amphibienarten.<br />
zu 2)<br />
zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />
des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Der Landschaftsbestandteil mit seinen Brach- und Wasserflächen sowie<br />
seinem nordöstlich anschließenden Feldgehölz am unmittelbaren Siedlungsrand<br />
von Oer-Erkenschwick trägt erheblich zur Gliederung des Ortsbildes<br />
bei.<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.4.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 258<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 21 „Steinrapener Bach“<br />
Vielgestaltiger Auen-Grünland- und<br />
Gehölzkomplex am Steinrapener<br />
Bach südlich von Rapen<br />
Größe:<br />
3,97 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Der Steinrapener Bach ist ab dem Steinrapener Weg als tief eingeschnittener<br />
und begradigter reiner Abwasserkanal ausgebaut. Unterschiedlich große<br />
Feldgehölze in Bachnähe und auf der etwas höher gelegenen Terrasse<br />
weisen hohe Anteile von Buchen, Eichen und Eschen, am Bach auch von<br />
Hybridpappeln auf.<br />
Auf Resten des ehemaligen Auen-Grünlandes gliedern mehrere hofnahe<br />
altholzreiche Laub-Feldgehölze und Böschungshecken aus Holunder, Eiche<br />
und Birke das mäßig intensiv von Pferden beweidete Grünland. Das verbliebene<br />
Auen-Grünland am Bachlauf sollte als extensiv genutztes Grünland<br />
erhalten bleiben.<br />
Das Gebiet ist für den Biotopverbund als Teil des Gewässersystems des<br />
Dattelner Mühlenbaches von besonderer Bedeutung. Südlich sprudelten<br />
früher einige Quellen, deren Wasser ebenfalls zum Steinrapener Bach flossen.<br />
Diese strukturelle Vielfalt auf engem Raum macht die Bachaue trotz<br />
des Gewässerausbaus wertvoll als Refugial-Lebensraum und Trittsteinbiotop<br />
für Hecken- und Gebüschbrüter und Alt- und Totholzbesiedler.<br />
Es umfasst einen kleinen Teil im<br />
Entwicklungszielraum 6.2 Bachauenbereiche von Steinrapener Bach,<br />
Westerbach (mit Sauerkampgraben), Esseler Bruchgraben und Breiter<br />
Bach (mit Breiter Teich)<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
im Entwicklungsraum 6 - Freiraum Vestischer Höhenrücken<br />
Der geschützte Landschaftsbestandteil ist Teil der im Biotopkataster unter<br />
der Nummer BK-4309-0152 beschriebenen Fläche.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 29 1), 2) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- insbesondere aufgrund:<br />
- des Auengrünlandes Grünland in seiner ursprünglichen Nutzungsform ist eine durch den Strukturwandel<br />
der letzten Jahrzehnte immer weiter zurückgehende Bewirtschaftungsform.<br />
Insbesondere bei extensiver Bewirtschaftung kann Dauergrünland<br />
mit seinem breiten Artenspektrum ein Refugialraum für bedrohte Tierund<br />
Pflanzenarten darstellen.<br />
zu 2)<br />
Dieses wird durch die enge Verzahnung mit Baumreihen, Feldgehölzen und<br />
dem begleitenden Bach noch zusätzlich aufgewertet.<br />
zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />
des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Die Einbettung dieses strukturreichen Landschaftsbestandteiles in die dichte<br />
umgebende Bebauung trägt stark zur Belebung des Ortsbildes bei.<br />
zu c)<br />
zur Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />
Der südlich des Baches gelegene Pufferstreifen trägt zur Minimierung von<br />
stofflichen Einträgen bei.<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.4.1
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 259<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 22 „Quellgebiet südlich von Rapen“<br />
Grünlandbegleitete Quellbereiche<br />
und Gewässer beiderseits der Verbandsstraße<br />
südöstlich von Rapen<br />
Größe:<br />
2,15 ha<br />
2 Teilflächen<br />
Südöstlich von Steinrapen verlaufen im überwiegend intensiv landwirtschaftlich<br />
genutzten und von mehreren Verkehrswegen zerschnittenen Umfeld<br />
zwei kurze Bachläufe mit begleitendem Auengrünland und einigen Auen-<br />
Restgehölzen.<br />
Im Winkel zwischen Verbandsstraße (L 610) und Ewaldstraße (K 43) verläuft<br />
ein ca. 400 m langer, leicht begradigter und nur wenig eingeschnittener<br />
namenloser Wiesenbach, der nur gelegentlich Wasser führt. Ältere Erlen-<br />
Ufergehölze, Stieleichenreihen und Schlehenhecken begleiten das Gewässer<br />
und die Hangkanten des nur noch teilweise feuchten Auengrünlandes.<br />
Das Grünland wird teils als intensive Mähweiden, teils als extensive Pferdeweiden<br />
genutzt; es herrschen Weidelgras Wiesen-Fuchsschwanz und Honiggras<br />
vor. Stellenweise treten Brachen und Schilfrohr hinzu. In Richtung<br />
Oer-Erkenschwick schließen Äcker- und Baumschulflächen an.<br />
Zwischen Verbandsstraße und Westerbach verläuft z. T. entlang der Straße<br />
„Zum Gutacker“ ein zweiter, ca. 260 m langer, grabenartig ausgebauter und<br />
eingetiefter namenloser Bach, der nur gelegentlich Wasser führt. Eine alte<br />
Eschen- und Eichenreihe mit Erlen-Feldgehölz begleiten das schmale Gewässer<br />
in dieser kleinen Niedermoorrinne.<br />
Anschließend finden sich eine hofnahe Obstbaumweide und ein kleiner<br />
Erlen-Bruchwald mit Resten der ehemaligen Feuchtvegetation und intensive<br />
Grünland- und Ackerflächen.<br />
Trotz oder gerade wegen ihrer eingeengten und isolierten Lage macht ihre<br />
strukturelle Vielfalt diese beiden kleinen Bachauen wertvoll als Refugial-<br />
Lebensraum und Trittsteinbiotop für Hecken- und Gebüschbrüter und Altund<br />
Totholzbesiedler.<br />
Die vorhandenen Auen-Grünländer und Grünlandbrachen und die Gehölzstrukturen<br />
etc. sollten als Kulturlandschaftsrelikte erhalten bleiben und eine<br />
Nutzungsintensivierung unterbleiben, da sie für den Biotopverbund des<br />
Dattelner Mühlenbach-Gewässersystems von besonderer Bedeutung sind.<br />
Es umfasst einen kleinen Teil im<br />
Entwicklungszielraum 6.2 Bachauenbereiche von Steinrapener Bach,<br />
Westerbach (mit Sauerkampgraben), Esseler Bruchgraben und Breiter<br />
Bach (mit Breiter Teich)<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
im Entwicklungsraum 6 - Freiraum Vestischer Höhenrücken<br />
Der nordwestliche Bereich dieses Landschaftsbestandteils ist im Kataster<br />
des LANUV unter der Nummer BK-4309-0153 und südöstliche unter BK-<br />
4309-0154 beschrieben.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 29 1), 2) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- insbesondere aufgrund:<br />
- der Grünlandauen in enger Verzahnung<br />
mit strukturreichen Landschaftselementen<br />
zu 2)<br />
zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />
des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Grünland in seiner ursprünglichen Nutzungsform ist eine durch den Strukturwandel<br />
der letzten Jahrzehnte immer weiter zurückgehende Bewirtschaftungsform.<br />
Insbesondere bei extensiver Bewirtschaftung kann Dauergrünland,<br />
mit seinem breiten Artenspektrum ein Refugialraum für bedrohte Tierund<br />
Pflanzenarten darstellen.<br />
Dieses wird durch die enge Verzahnung mit Baumreihen, Feldgehölzen und<br />
dem begleitenden Bach noch zusätzlich aufgewertet.<br />
Dauergrünland ist ein Teil der ursprünglichen Nutzungsvielfalt der Landwirtschaft.<br />
Es belebt den ansonsten von ackerbaulicher Nutzung geprägten<br />
Raum mit seiner dauerhaften Vegetationsbedeckung mehr als andere landwirtschaftliche<br />
Nutzungsformen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 260<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
zu 3)<br />
zur Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.4.1<br />
Das Grünland in der Umgebung des Baches kann eine Minderung der stofflichen<br />
Einträge in die Gewässer bewirken.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 261<br />
ZWECKBESTIMMUNGEN FÜR BRACHFLÄCHEN - ALLGEMEIN<br />
C. 2 Zweckbestimmung für Brachflächen<br />
- (In diesem Landschaftsplan besteht kein Regelungsbedarf<br />
zur Zweckbestimmung für Brachflächen gem. § 24 LG)
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 262<br />
FORSTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C.3 Forstliche Festsetzungen<br />
Besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung<br />
gem. § 25 LG NRW<br />
Der Landschaftsplan kann in Naturschutzgebieten<br />
gem. § 23 BNatSchG i.V.m. § 20 LG und Geschützten<br />
Landschaftsbestandteilen gem. § 29<br />
BNatSchG i.V.m. § 23 LG im Einvernehmen mit<br />
dem Landesbetrieb Wald und Holz für Erstaufforstungen<br />
und für Wiederaufforstungen bestimmte<br />
Baumarten vorschreiben oder ausschließen sowie<br />
eine bestimmte Form der Endnutzung untersagen,<br />
soweit dies zur Erreichung des Schutzzwecks<br />
erforderlich ist.<br />
Nach § 35 Abs. 1 LG sind diese Festsetzungen<br />
nach § 25 LG bei der forstlichen Bewirtschaftung<br />
zu beachten. Soweit nach Betriebsplänen oder<br />
Betriebsgutachten gewirtschaftet wird, sind sie in<br />
diese aufzunehmen.<br />
Gemäß § 35 Abs. 2 LG überwacht der Landesbetrieb<br />
Wald und Holz die Einhaltung der Gebote und<br />
Verbote nach Absatz 1 LG. Er kann im Einvernehmen<br />
mit der Unteren Landschaftsbehörde die nötigen<br />
Anordnungen treffen.<br />
Ordnungswidrig im Sinne von § 70 Abs. 1 Nr. 5 LG<br />
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §<br />
35 Abs. 1 Satz 1 LG die Festsetzungen des Landschaftsplanes<br />
für die forstliche Bewirtschaftung<br />
nicht beachtet.<br />
Nach § 71 Absatz 1 LG können Ordnungswidrigkeiten<br />
mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- geahndet<br />
werden.<br />
Im Landschaftsplan Vestischer Höhenrücken sind in den<br />
allgemeinen Festsetzungen für die Naturschutzgebiete<br />
(§ 23 BNatSchG i.V.m. § 20 LG NRW) und die Geschützten<br />
Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG<br />
i.V.m. § 23 LG NRW) ein Kahlschlagsverbot (jeweils Nr.<br />
22) sowie das Gebot der Wiederaufforstung mit standortgerechten,<br />
heimischen Gehölzen (jeweils Nr. 4) aufgenommen.<br />
Die flächendeckende Regelung für alle Waldbereiche<br />
innerhalb dieser Schutzgebiete ist zur Erreichung<br />
des jeweiligen Schutzzweckes unumgänglich.<br />
Eine zeichnerische Darstellung innerhalb der Karten<br />
erübrigt sich daher.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 263<br />
ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C. 4 Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
Alle Maßnahmen sind während der<br />
Durchführungsplanung mit den Betroffenen,<br />
insbesondere mit den Grundeigentümern,<br />
Pächtern und Nutzungsberechtigten<br />
(z.B. Betreibern<br />
von Leitungen) abzustimmen. Der<br />
Bestand an Leitungen, Kabeltrassen,<br />
Drainagen, Feldzufahrten usw. ist bei<br />
Beginn der Durchführungsplanung<br />
aktuell zu ermitteln. Technische und<br />
rechtliche Bestimmungen sind zu berücksichtigen.<br />
Die jeweils aktuelle relevante Altlastensituation<br />
ist zu ermitteln. Bei der<br />
Durchführung sind die ermittelten relevanten<br />
Altlasten unter Anwendung<br />
der aktuellen Rechtsgrundlagen zu<br />
beachten.<br />
Auch die Untere Denkmalbehörde<br />
und das Westfälische Amt für Denkmalpflege<br />
sind frühzeitig zu beteiligen,<br />
sofern deren Belange betroffen sein<br />
könnten.<br />
Öffnungsklausel - Alle dargestellten<br />
Maßnahmen können, insofern es sich<br />
als sinnvoll und umsetzbar erweißt,<br />
auch an anderer geeigneter Stelle<br />
ersatzweise oder zusätzlich umgesetzt<br />
werden. Bei der Umsetzung der<br />
Maßnahmen muss aber der Bezug<br />
auf den ursprünglichen Zweck der<br />
beschriebenen Maßnahmen, unter<br />
Beachtung des Schutzzweckes des<br />
jeweiligen Schutzgebietes auf welches<br />
die Maßnahmen Bezug nehmen,<br />
gewahrt bleibt.<br />
Der Landschaftsplan setzt die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
fest, die zur Erreichung des Schutzzwecks der nach den<br />
§§ 23, 26, 28 und 29 BNatSchG besonders geschützten Teile von Natur und<br />
Landschaft und zur Erhaltung der nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten<br />
Biotope erforderlich sind. Auf der Grundlage der Entwicklungsziele nach<br />
§ 18 LG kann der Landschaftsplan zur Verwirklichung der allgemeinen Ziele<br />
und Grundsätze nach den §§ 1 BNatSchG weitere Maßnahmen zur Sicherung<br />
und Verbesserung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhauhalts<br />
oder des Landschaftsbildes, der Pflege und Entwicklung eines<br />
Biotopverbundsystems nach § 21 BNatSchG sowie der Kulturlandschaft und<br />
des Erholungswertes von Natur und Landschaft (Landschaftsentwicklung)<br />
festsetzen. Hierunter fallen für diesen Landschaftsplan insbesondere die<br />
1. Fließgewässerdynamisierungen<br />
2. Fließgewässerneugestaltungen<br />
3. Stillgewässerpflege<br />
4. Extensive Pflege von Grünländern<br />
5. Extensive Pflege von Gehölzen<br />
6. Erhaltung von Offenlandbereichen<br />
7. Alt- und Totholzerhaltung<br />
8. Waldrandgestaltung<br />
9. Anlage und Pflege von Aufforstungen<br />
10. Anlage von Uferstreifen und Säumen<br />
11. Suchräume für Entwicklungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
Die nachfolgend in den Kapiteln 4.1 – 4.11 beschriebenen Maßnahmen<br />
gemäß § 26 (1) LG NRW werden, soweit die rechtlichen und sachlichen<br />
Verhältnisse dies erfordern und ermöglichen und Einigung zwischen der<br />
Unteren Landschaftsbehörde und den Grundstückseigentümern zustande<br />
kommt, vertraglich geregelt. Die Verträge können z.B. beinhalten:<br />
a) die genaue Lage und Größe der Maßnahmen,<br />
b) die Entschädigungen für Flächen, welche für Anpflanzungen, Säume<br />
etc. in Anspruch genommen werden,<br />
c) die Pflege für Anpflanzungen, Säume etc. - möglichst durch den<br />
Grundstückseigentümer - gegen eine Pflegevergütung,<br />
d) die Entschädigung negativer Auswirkungen auf benachbarte landwirtschaftliche<br />
Nutzflächen, soweit diese den Rahmen der Sozialverpflichtung<br />
überschreiten oder soweit freiwillige Leistungen erfolgen sollen,<br />
e) Regelung der Grenzabstände,<br />
f) Regelungen für die Rechtsnachfolge,<br />
g) das Betretungsrecht des <strong>Kreis</strong>es und von ihm beauftragter Personen<br />
für die beanspruchten Flächen.<br />
Im Übrigen wird die Realisierung nach Maßgabe der §§ 36 bis 41 LG NRW<br />
geregelt.<br />
Die Maßnahmen gemäß § 26 (1) LG NRW sind unmittelbar mit Entwicklungszielen<br />
und Schutzgebieten des Landschaftsplanes nach §§ 23,26, 28<br />
und BNatSchG verknüpft. Sie dienen der Erreichung bzw. Erhaltung des<br />
jeweiligen Schutzzweckes.<br />
In Teilen analog zu den für alle Naturschutzgebiete pflichtigen Pflege- und<br />
Entwicklungsplänen gibt es für einzelne Gewässer oder Gewässersysteme<br />
„Konzepte für die naturnahe Entwicklung von Fließgewässern“ (KNEF).<br />
Hierin wird die Entwicklung der teilweise naturfernen Gewässer hin zu natürlichen<br />
bzw. naturnahen Fließgewässern konzeptionell erarbeitet.<br />
Der Landschaftsplan überdeckt einen Teil dieser Gewässer mit Naturschutzgebietsfestsetzungen<br />
oder mit Festsetzungen von geschützten Landschaftsbestandteilen<br />
und beschreibt nachfolgend auch dort Maßnahmen<br />
nach § 26 LG NRW. Diese Maßnahmen zur Entwicklung der Gewässer sind<br />
eng mit den Beschreibungen des „Konzeptes zur naturnahen Entwicklung<br />
des Silvertbaches und seiner Nebenläufe“ verbunden. Außerhalb dieses<br />
KNEFs werden zur Erreichung und Erhaltung von Schutzzwecken einzelner<br />
Schutzgebiete dezidierte Maßnahmen verortet.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 264<br />
ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - ALLGEMEIN<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Kapitel 4.11 beschreibt die Landschaftsräume, die gemäß § 26 (3) LG NRW<br />
keine konkreten Festsetzungen für Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 (1) LG NRW enthalten. Hier können zum Ausgleich<br />
ökologischer Defizite, zur Gliederung des Landschaftsraumes usw.<br />
Maßnahmen nach § 26 (1) LG NRW festgesetzt werden. Insbesondere in<br />
diesen Räumen können Ausgleichs- oder Ersatzbedürfnisse Dritter umgesetzt<br />
werden. Die Durchführung forstlicher Maßnahmen soll auf die Forstbehörde<br />
übertragen werden. Die Vorschriften des § 11 Landesforstgesetz über<br />
tätige Mithilfe finden sinngemäß Anwendung.<br />
Sind Gemeinden, Gemeindeverbände oder andere Gebietskörperschaften<br />
des öffentlichen Rechts Eigentümer oder Besitzer von Flächen innerhalb<br />
des Plangebietes, so sind sie zur Durchführung der im Landschaftsplan<br />
hierfür festgesetzten Entwicklungs-, Pflege und Erschließungsmaßnahmen<br />
verpflichtet (§ 37 LG NRW).
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 265<br />
ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - Fliessgewässerdynamisierung<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C.4.1<br />
Fließgewässerdynamisierung<br />
Die Maßnahmen sind mit den lfd. Nrn.<br />
1 - 15 in den nachfolgenden textlichen<br />
Festsetzungen beschrieben und in<br />
der Festsetzungskarte im Maßstab<br />
1: 15.000 in ihren Ausdehnung symbolisch<br />
dargestellt.<br />
Länge gesamt ca.: 32.532 m<br />
Inhaltlich handelt es sich bei den<br />
Maßnahmen um die Anlage von<br />
Grundschwellen, Störsteinen, Blockbetten<br />
u. ä. Die Maßnahmen vollziehen<br />
sich in der Regel innerhalb der<br />
bestehenden Linienführung und<br />
innerhalb der Grenzen des vorhandenen<br />
Gewässerquerschnittes.<br />
Neben dem einmal erfolgten Ausbau eines Gewässers greifen die fortlaufenden<br />
Unterhaltungsmaßnahmen immer wieder in das Gewässersystem<br />
ein. Die Festsetzung dieser Maßnahmen zielt darauf ab, z. B. Anlandungen<br />
und Auskolkungen im Rahmen der Gewässererhaltung nicht nur zu belassen,<br />
sondern durch die Anlage von Grundschwellen, Störsteinen u.a.m. über<br />
die gestaltende Kraft des fließenden Wassers (Fließgewässerdynamik) die<br />
Ausbildung verschiedenster Habitatelemente wie Kolke, Riffeln, Schlammbänke,<br />
Stillwasserzonen, Steilufer mit Uferabbrüchen usw. zu fördern. Diese<br />
Maßnahmen ermöglichen unter der Voraussetzung einer ausreichenden<br />
Wasserqualität eine naturnahe Entwicklung der Lebensräume im und am -<br />
auch ausgebauten - Fließgewässer. Diese Maßnahmen sollen sich in der<br />
Regel innerhalb der bestehenden Linienführung und innerhalb der Grenzen<br />
des vorhandenen Gewässerquerschnittes vollziehen.<br />
Die Details werden im Konsens zwischen den Betroffenen, insbesondere<br />
den Städten Herten, Marl, <strong>Recklinghausen</strong> Oer-Erkenschwick, Datteln und<br />
Castrop-Rauxel bzw. den zuständigen Wasser- und Bodenverbänden als<br />
Unterhaltspflichtigen und dem <strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong> als Unterer Wasserund<br />
Landschaftsbehörde in der Regel auf der Grundlage einer aktuellen<br />
Bestandsaufnahme im Rahmen der jährlichen gemeinsamen<br />
Ortsbegehungen in einem Durchführungsplan festgelegt.<br />
1. Maßnahmen zur Förderung der<br />
Fließgewässerdynamik am Bertlicher<br />
Bach im Bereich des NSG<br />
Nr. 1 „Bertlicher Bach“<br />
Länge ca.: 820 m<br />
2. Maßnahmen zur Förderung der<br />
Fließgewässerdynamik am Lamerottbach<br />
(1270 m und 150 m)<br />
nördlich von Herten im NSG Nr. 2<br />
„Hasseler Mühlenbach und Lamerottbach“.<br />
Länge ca.: 1420 m<br />
3. Maßnahmen zur Förderung der<br />
Fließgewässerdynamik am Oberlauf<br />
des Hasseler Mühlenbaches<br />
(360 m und 310m) nördlich von<br />
Herten im NSG Nr. 2 „Hasseler<br />
Mühlenbach und Lamerottbach“.<br />
Länge ca.: 670 m<br />
4. Maßnahmen zur Förderung der<br />
Fließgewässerdynamik am Loemühlenbach<br />
(ca. 4500 m) und an<br />
der Kleverbecke (ca. 1100 m) im<br />
NSG Nr. 4 „Loemühlenbachtal“<br />
Länge ca.: 5600 m<br />
5. Maßnahmen zur Förderung der<br />
Fließgewässerdynamik am Oberlauf<br />
des Freerbruchbaches im LB<br />
Nr.2 „Freerbruchbach“.<br />
Länge ca.: 1320 m<br />
Der Bertlicher Bach ist in dem Bereich des Naturschutzgebietes begradigt<br />
und zum Teil tief eingeschnitten. Inmitten und als Zentrum des Schutzgebietes<br />
stellt dieser eine wesentliche Vernetzungsstruktur dar.<br />
Der Lamerottbach, gemeinsam mit weiten Teilen des Hasseler Mühlenbaches<br />
in einem gemeinsamen Naturschutzgebiet fließend, ist von begleitenden<br />
landwirtschaftlichen Nutzflächen geprägt, die teilweise bis dicht an das<br />
Gewässer heranreichen. Zum Teil begradigt und eingefasst fließt der Lamerottbach<br />
in der freien Landschaft derzeit meist frei von Ufergehölzen.<br />
Der Oberlauf des Hasseler Mühlenbaches entspringt in der Ortslage von<br />
Langenbochum fließt begradigt und teilweise frei von Ufergehölzen ähnlich<br />
wie der nördlich liegende Lamerottbach. Wesentlich beschränkender für die<br />
Gewässerentwicklung ist hier allerdings die teilweise dicht an das Gewässer<br />
heranreichende Bebauung.<br />
Der bereits seit 1993 als Naturschutzgebiet ausgewiesene Loemühlenbach<br />
fließt in weiten Bereichen begradigt und in das Gelände eingeschnitten nach<br />
Norden der Lippe zu. Als Gewässerachse stellt dieser Bach mit seinen beiden<br />
Oberläufen eine naturräumliche Leitlinie und ökologische Vernetzungsachse<br />
dieses Landschaftsraumes dar. Zusammen mit ihrem Umfeld sich<br />
diese Bäche gemeinsam mit dem System des Silvertbaches prägend für<br />
das Landschaftsbild dieses Raumes.<br />
Der Oberlauf des Freerbruchbaches, innerhalb des gleichnamigen Geschützten<br />
Landschaftsbestandteiles am südlichen Stadtrand von Marl liegend,<br />
ist eingebettet in Grünlandstrukturen und in Teilen begradigt und verbaut.<br />
Von der Quelllage am Steinerkreuz bis zur Siedlungsgrenze stellt dieser<br />
Bach im Gesamtsystem der Lippezuflüsse in diesem Landschaftsplan<br />
ein wesentliches Verbundelement dar.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 266<br />
ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - Fliessgewässerdynamisierung<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
6. Maßnahmen zur Förderung der<br />
Fließgewässerdynamik am Bockholter<br />
Bach im LSG 2 und NSG<br />
Nr. 6 „Quellbereich des Bockholter<br />
Baches“(tlw.).<br />
Länge ca.: 3530 m<br />
7. Maßnahmen zur Förderung der<br />
Fließgewässerdynamik am Grenzgraben<br />
im NSG Nr. 9 „Grenzgraben“<br />
und NSG Nr. 11 „Die Burg“.<br />
Länge ca.: 2025 m<br />
8. Maßnahmen zur Förderung der<br />
Fließgewässerdynamik am Nieringbach<br />
tlw. (545 m und 95 m)<br />
im NSG Nr. 10 „Burggraben und<br />
Mollbecke“<br />
Länge ca.: 640 m<br />
9. Maßnahmen zur Förderung der<br />
Fließgewässerdynamik am Burggraben<br />
tlw. (ca. 1210 m) und an<br />
der Mollbecke tlw. (ca. 365 m) im<br />
NSG Nr. 10 „Burggraben und<br />
Mollbecke“.<br />
Länge ca.: 1575 m<br />
10. Maßnahmen zur Förderung der<br />
Fließgewässerdynamik am Korthäuser<br />
Graben im NSG Nr. 11<br />
„Die Burg“<br />
Länge ca.: 585 m.<br />
11. Maßnahmen zur Förderung der<br />
Fließgewässerdynamik am Silvertbach<br />
(ca. 5193 m) und seinen<br />
Nebengewässern Speckhorner<br />
Graben/Mühlenbach/Fipsmühle<br />
(ca. 1684 m), Börster Bach (ca.<br />
2180 m), Gewässer 112 (ca. 435<br />
m), Gewässer 1121 tlw. (ca. 175<br />
m), Gewässer 114 (ca. 582 m)<br />
und Gewässer 117 (ca. 127 m)<br />
im NSG Nr. 12 „Silvertbach“.<br />
Länge ca.: 9667 m<br />
12. Maßnahmen zur Förderung der<br />
Fließgewässerdynamik am Oberlauf<br />
des Breuskes Mühlenbaches<br />
im NSG Nr. 8 „Pothgraben“.<br />
Länge ca.: 620 m<br />
Das flachmuldige Bockholter Bachtal war bis vor hundert Jahren und auch<br />
noch später ein ökologisch bedeutsames, extensiv genutztes Nass- bzw.<br />
Feuchtgrünland mit natürlichem Bachlauf und damit ökologisch wertvoller<br />
als das Loemühlenbachtal.<br />
Der Bockholter Bach, dessen Quellbereich als Naturschutzgebiet ausgewiesen<br />
ist, liegt auf weiten Strecken inmitten des Recklinghäuser Golfplatzes.<br />
Teile des Baches liegen in einem naturnahen Umfeld, weite Teile des Gewässers<br />
selber sind allerdings noch in einem naturfernen Zustand. Als Gewässerachse<br />
stellt auch er eine naturräumliche Leitlinie und ökologische<br />
Vernetzungsachse dieses Landschaftsraumes dar.<br />
Der in nordöstliche Richtung fließende Zufluss des Silvertbaches liegt in<br />
weiten Bereichen begradigt und kanalartig ausgebaut in intensiver Agrarlandschaft.<br />
Lediglich im Oberlauf finden sich innerhalb der Waldbereiche<br />
naturnähere Abschnitte.<br />
Von der Quelllage bis zum Natura 2000 Gebiet „Die Burg“ stellt dieser Lippezufluss<br />
ein wesentliches Verbundelement dar.<br />
Der Nieringbach, aus dem Zusammenfluss von Burggraben und Mollbecke<br />
entstehend, fließt ähnlich wie seine Zuflüsse begradigt, im südlichen Teilabschnitt<br />
eingebettet in Grünländer und im nördlichen im Bereich des FFH-<br />
Gebietes „Die Burg“. Der Bach durchquert in seinem jetzigen Verlauf eine<br />
Hoflage und ein stehendes Gewässer am Rande dieser Hoflage. Zur Steigerung<br />
seiner Verbundqualitäten im Zusammenhang mit den Quelllagen der<br />
Zuflüsse der Burg und dem Silvertbachsystem sollte hier die Durchgängigkeit<br />
und die Strukturqualität des Gewässers verbessert werden (s. Maßnahme<br />
4.2.2).<br />
Die beiden Zuflüsse des Silvertbaches südwestlich des Hauses Niering<br />
liegen teilweise von dichter Aussenbereichsbebauung umgeben, teilweise<br />
eingebettet in Wirtschaftsgrünland und naturnahes Grünland. Die Quelle des<br />
Burggrabens befindet sich in einem Feldgehölz. Die Bäche sind begradigt<br />
und eingefasst in Sohlschalen.<br />
Von der Quelllage des Burggrabens und vom Mollbeckteich an sind diese<br />
bis hin zum Natura 2000 Gebiet „Die Burg“ ein wesentliches Verbundelement.<br />
Zur Steigerung seiner Verbundqualitäten im Zusammenhang mit den Quelllagen<br />
der Zuflüsse der Burg und dem Silvertbachsystem sollte hier die<br />
Durchgängigkeit und die Strukturqualität des Gewässers verbessert werden<br />
(s. Maßnahme 4.2.2).<br />
Der weitgehend begradigte Korthäuser Graben fließt innerhalb des FFH-<br />
Gebietes „Die Burg“ hauptsächlich durch den hier untergeordneten Grünlandbereich.<br />
Der im Naturschutzgebiet liegende Graben ist ein wesentliches Verbundelement<br />
innerhalb des FFH Gebietes.<br />
Der schwach gewundene, meist begradigte Silvertbach und seine Nebengewässer<br />
führen überwiegend durch intensiv landwirtschaftlich genutzte<br />
Gebiete und auch durch einige kleinere geschützte Waldstücke.<br />
Die verschiedenen Bachabschnitte sind von sehr unterschiedlicher Natur<br />
und bedürfen je nach Beschaffenheit spezieller Pflegemaßnahmen. Gemeinsamer<br />
Nenner der notwendigen Fließgewässerdynamisierung ist jedoch<br />
der Schutz und das Belassen der abschnittsweise naturnahen Sohlund<br />
Uferstrukturierung, ohne den derzeitigen Stand künstlich zu konservieren.<br />
In einigen Teilbereichen wir die Neugestaltung des derzeitigen Bachverlaufs<br />
jedoch unumgänglich sein.<br />
Der Oberlauf des Breuskes Mühlenbaches liegt im Naturschutzgebiet<br />
Pothgraben. Als einer der wenigen Bäche in diesem Landschaftsplan fließt<br />
er der Emscher zu.<br />
Als Gewässerachse stellt auch er eine naturräumliche Leitlinie und ökologische<br />
Vernetzungsachse dieses Landschaftsraumes dar.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 267<br />
ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - Fliessgewässerdynamisierung<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
13. Maßnahmen zur Förderung der<br />
Fließgewässerdynamik am Steinrapener<br />
Bach im LB Nr. 21<br />
„Steinrapener Bach“.<br />
Länge ca.: 810 m<br />
14. Maßnahmen zur Förderung der<br />
Fließgewässerdynamik eines Baches<br />
im Bereich Gutacker im LSG<br />
Nr. 8.<br />
Länge ca.: 565 m<br />
15. Maßnahmen zur Förderung der<br />
Fließgewässerdynamik am Breitenbrucher<br />
Bach und seinen Nebengewässern<br />
im NSG Nr. 16<br />
„Becklemer Busch“.<br />
Länge ca.: 2685 m<br />
Der Steinrapener Bach, der über das Gewässersystem des Dattelner Mühlenbachs<br />
der Lippe zufließt, wird derzeit in weiten Bereichen als Abwasserkanal<br />
genutzt. Dieses gilt auch für diesen Bereich des geschützten Landschaftsbestandteils<br />
in dem der Bach das Hauptmerkmal bildet.<br />
Das Gewässer 7.26 fließt als einer seiner Quellbäche wie auch der Steinrapener<br />
Bach über das System des Dattelner Mühlenbaches der Lippe zu.<br />
Teilweise im Bereich des geschützten Landschaftsbestandteiles „Quellgebiet<br />
südlich von Rapen“ liegend bildet er zusammen mit den umgebenden<br />
Grünländern ein wesentliches Merkmal dieses Landschaftsbestandteiles.<br />
Als Gewässerachse stellt auch er eine naturräumliche Leitlinie und ökologische<br />
Vernetzungsachse dieses Landschaftsraumes dar. Wie auch die Maßnahme<br />
am Steinrapener Bach soll die Dynamisierung zur Verbesserung des<br />
Gesamtsystems beitragen.<br />
Diese Maßnahme an allen Gewässern innerhalb des Naturschutzgebietes<br />
„Becklemer Busch“ – dem Breitenbrucher Bach und seinen Nebengewässern<br />
8.5, 8.5.1, 8.6, 8.7, 8.8 ist Teil des Gesamtkonzeptes zur Entwicklung<br />
des Schutzgebietes.<br />
Maßgabe für die Umsetzung dieser Dynamisierung ist daher das bereits<br />
bestehende Pflege- und Entwicklungskonzept für das Naturschutzgebiet<br />
Becklemer Busch. Als Gewässerachse stellt auch er eine naturräumliche<br />
Leitlinie und ökologische Vernetzungsachse dieses Landschaftsraumes dar.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 268<br />
ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - Fliessgewässerneugestaltung<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C.4.2<br />
Fließgewässerneugestaltung<br />
Die Maßnahmen sind mit den lfd. Nrn.<br />
1 - 6 in den nachfolgenden textlichen<br />
Festsetzungen beschrieben und in<br />
der Festsetzungskarte im Maßstab<br />
1: 15.000 in ihren Ausdehnung symbolisch<br />
dargestellt.<br />
Länge gesamt ca.: 2780 m<br />
In der Sache geht es bei der naturnahen<br />
Neugestaltung der Fließgewässer<br />
um die Realisierung umfangreicher<br />
siedlungswasserwirtschaftlicher Maßnahmen<br />
sowie die leitbildgemäße<br />
Neugestaltung von Bach- und Gewässerläufen.<br />
Industrialisierung, Siedlungsentwicklung und Bergbau, die Ansprüche nach<br />
Hochwasserschutz und einem geordneten Bodenwasserhaushalt und ihre<br />
Folgen haben zum Ausbau nahezu aller Gewässer geführt. Dieser ausschließlich<br />
an seiner Zweckdienlichkeit orientierte Ausbau zu raumsparenden,<br />
geometrischen und pflegeleichten Abflussprofilen hat die spezifischen<br />
Lebensräume dieser Fließgewässer zerstört oder nachhaltig beeinträchtigt<br />
und lässt sie die sie umgebenden Landschaften oft als Fremdkörper ohne<br />
ökologische Funktion durchfließen.<br />
Kontrastierend zur Fließgewässerdynamisierung, die in der Regel mit kleinen<br />
Eingriffen in den bestehenden Gewässerkörper zu einer deutlichen<br />
Verbesserung der Strukturgüte führen kann oder das Gewässer durch Eigenentwicklung<br />
eine ökologisch günstigere Form gewinnen lässt, ist die<br />
Fließgewässerneugestaltung in der Regel eher auf eine Verlegung oder<br />
Neuanlage eines Gewässers oder Gewässerabschnittes gerichtet.<br />
Vorraussetzung für eine erfolgreiche Wiederherstellung des „Ökosystems<br />
Bachaue“ entsprechend seiner ursprünglichen Dynamik und natürlichen<br />
Zonierung ist - soweit möglich - die Schaffung und Bereitstellung genügend<br />
großer Entwicklungsräume. Aufgrund der gegebenen Randbedingungen und<br />
Möglichkeiten kann es zumeist nicht darum gehen, das Fluss- bzw. Bachbild<br />
vergangener Jahrhunderte wiederherzustellen und somit sind Formulierungen<br />
wie „naturnahe Umgestaltung”, ”naturnahe Neugestaltung” oder ”Fließgewässerneugestaltung”<br />
zutreffender für einen Gewässeraus- bzw. -umbau,<br />
der i.d.R. ein Fachplanverfahren nach Wasserrecht erfordert.<br />
Leitbildgemäße Laufentwicklung in Gefälle, Längs- und Querprofilen, Strukturen,<br />
Substratverhältnissen und natürlicher Vegetationszusammensetzung<br />
sind dabei Voraussetzungen für eine möglichst eigendynamische Gewässerentwicklung<br />
mit minimalem Unterhaltungsaufwand und maximaler Nachhaltigkeit<br />
ihrer naturnahen Entwicklung.<br />
Standardvorgaben, wie ein Gewässer zu gestalten ist, gibt es jedoch nicht.<br />
Für die Sicherung bzw. Wiederherstellung seiner ökologischen Funktionsfähigkeit<br />
sind naturnahe Sohl- und Uferstrukturen sowie Laufabschnitte erforderlich,<br />
in denen eine eigendynamische Entwicklung stattfinden kann. Darüber<br />
hinaus sind Auenbereiche und durchgängige Anbindungen nötig, aus<br />
denen die Wiederbesiedlung der Bäche und Flüsse erfolgen kann.<br />
1. Maßnahmen zur Fließgewässerneugestaltung<br />
am Silvertbach im<br />
Bereich der A 43<br />
Länge ca.: 800 m<br />
2. Maßnahmen zur Fließgewässerneugestaltung<br />
am Quellbereich<br />
des Bockholter Baches im Bereich<br />
des NSG Nr. 6 „ Quellbereich<br />
des Bockholter Baches“<br />
Länge ca.: 315 m<br />
3. Maßnahmen zur Fließgewässerneugestaltung<br />
am Burggraben<br />
westlich der Hofstelle Becker-<br />
Engel im NSG Nr. 10 „Burggraben<br />
und Mollbecke“..<br />
Länge ca.: 440 m<br />
Der ökologische Umbau des Silvertbaches nördlich des Naturschutzgebietes<br />
die Burg ist Teil des Umbaus des Gewässersystems des Silvertbaches. Der<br />
dort in weiten Strecken naturnahe Silvertbach wandelt sein Erscheinungsbild<br />
unmittelbar mit verlassen des Waldes. Zum Teil entlang der Ortsrandbebauung<br />
und durch intensive landwirtschaftliche Nutzung geführt ist er in weiten<br />
Strecken im Regelprofil ausgebaut. Der Umbau dieses Bereiches des Silvertbaches<br />
soll dazu beitragen den ökologischen Wert des Silvertbaches zwischen<br />
den Waldbereichen der Burg und der Lippe anzuheben und die Struktur<br />
des Gewässers zu verbessern.<br />
In seinem südlichsten Bereich, dem der ursprünglichen Quelle, ist der Bockholter<br />
Bach weitgehend zu einem tief eingeschnittenen Vorfluter ausgebaut.<br />
Teile des Wassers entstammen Vorflutern unbekannter Entstehung im Bereich<br />
der Bebauung an der Marler Straße, weitere Teile dem Bereich der<br />
ehemaligen Quelllage südlich der Hoflage Buschert. Die inmitten des Grünlandes<br />
im NSG „Quelle des Bockholter Baches“ liegende Quelle ist zudem<br />
seit einigen Jahrzehnten auf einer Länge von etwa 150 Metern verrohrt.<br />
Im Zuge der ökologischen Entwicklung des Bockholter Baches soll diese<br />
Quelllage inklusive des nachfolgenden Oberlaufes wieder freigelegt werden.<br />
Gleichzeitig gilt es in diesem Bereich die Uferböschungen neu zu gestalten<br />
sowie das unmittelbare Umfeld in eine gewässerkonforme Nutzung zu überführen<br />
oder diese zu sichern.<br />
Der ökologische Umbau des Burggrabens ist Teil der ökologischen Umgestaltung<br />
des Burggrabens als Teil der Revitalisierung des Systems des Silvertbaches.<br />
Die Verlegung des Baches nach Westen wird den Bach aus der engen baulichen<br />
Lage des Betriebes und der Bebauung an der Nieringstraße herausnehmen<br />
und ihm Platz zur eigenen Entfaltung geben. Im Zuge dieses Umbaus<br />
soll auch das Umfeld des neu angelegten Gewässers in eine gewässerkonforme<br />
Nutzung gebracht werden bzw. in einer solchen verbleiben und<br />
optimiert werden.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 269<br />
ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - Fliessgewässerneugestaltung<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
4. Maßnahmen zur Fließgewässerneugestaltung<br />
am Siepener Bach<br />
im LB Nr.11 und LSG Nr. 4<br />
Länge ca.: 600 m<br />
5. Maßnahmen zur Fließgewässerneugestaltung<br />
am Denningsgraben<br />
im LSG Nr. 4.<br />
Länge ca.: 440 m<br />
6. Maßnahmen zur Fließgewässerneugestaltung<br />
am Oberlauf des<br />
Silvertbaches unmittelbar nordöstlich<br />
der Quelle im NSG Nr. 12<br />
„Silvertbach“<br />
Länge ca.: 185 m<br />
Der ökologische Umbau des Siepener Baches ist Teil des Umbaus des<br />
Gewässersystems des Silvertbaches. Im Rahmen der Neugestaltung des<br />
Baches soll der Bach wenn möglich aus der unmittelbaren Hofnähe in ein<br />
gewässerkonformeres Gewässerumfeld gebracht werden. Gleichzeitig bedeutet<br />
dieses für den Gewässerabschnitt auch zahlreiche, zum Teil längere<br />
verrohrte Abschnitte zu entfernen.<br />
Der ökologische Umbau des Denningsgraben ist Teil des Umbaus des Gewässersystems<br />
des Silvertbaches. Der im Bereich des Landschaftsplanes<br />
liegende Unterlauf des Grabens ist begradigt und zum Teil eingetieft, Teilabschnitte<br />
laufen entlang der Ortsrandbebauung. Wenn möglich sollte dieser<br />
Abschnitt des dem Silvertbach zufließenden Denningsgrabens ökologisch<br />
neu gestaltet werden.<br />
Der ökologische Umbau des Silvertbaches ist Teil der Umgestaltung des<br />
Silvertbachsystems. Der historische Gewässerverlauf befand sich mittig in<br />
den Wiesen südöstlich des Uferweges. Auch das „Konzept zur naturnahen<br />
Entwicklung von Fließgewässern (KNEF) für den Silvertbach und seine<br />
Nebengewässer“ des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> empfiehlt die Rückverlegung<br />
des Silvertbaches in sein altes gewundenes Bachbett. In diesem kleinen<br />
Teilabschnitt soll der Silvertbach also aus der künstlich angelegten straßennahen<br />
Lage herausgenommen werden und in den Bereich passender Geländestrukturen<br />
(zurück)verlegt werden. Im Zuge dieses Umbaus soll auch<br />
das Umfeld des neu angelegten Gewässers in eine gewässerkonforme Nutzung<br />
gebracht werden bzw. in einer solchen verbleiben und optimiert werden.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 270<br />
ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - Stillgewässerpflege<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C.4.3<br />
Stillgewässerpflege<br />
Die Flächen sind mit den lfd. Nrn.<br />
1 - 4 in den nachfolgenden textlichen<br />
Festsetzungen beschrieben und in<br />
der Festsetzungskarte im Maßstab<br />
1: 15.000 in ihren Grenzen dargestellt.<br />
Größe gesamt ca.: 0,80 ha<br />
Der natürliche Eintrag pflanzlicher Materialien und tierischer Ausscheidungen<br />
führt insbesondere bei Überbesatz und eventueller zusätzlicher Düngebelastung<br />
schnell zu Eutrophierung, Massenwachstum, zu dichtem Gehölzbewuchs<br />
und zu starker Beschattung der Gewässer und damit zur Verschlechterung<br />
der Lebensbedingungen bis hin zur vollständigen Verlandung.<br />
Der natürliche Vorgang der Verlandung spielt sich dagegen in sehr viel längeren<br />
Zeiträumen ab.<br />
Kleingewässer sind wertvolle Trittstein- und Vernetzungsbiotope der oftmals<br />
ausgeräumten Landschaft mit einer Vielzahl unterschiedlichster Lebensräume<br />
und auf sie angewiesener Pflanzen und Tiere und sind deshalb erhaltenswert.<br />
Zudem sind sie oft auch Ziel ruhiger Erholungsnutzung.<br />
1. Pflege des Stillgewässers im NSG<br />
Nr. 2 „Hasseler Mühlenbach und<br />
Lamerottbach“ mittels regelmäßiger<br />
Kontrolle und Auslichtung der<br />
Ufergehölze bzw. Entschlammung<br />
bei Bedarf.<br />
Größe ca.: 0,16 ha<br />
2. Pflege des Stillgewässers im NSG<br />
Nr. 4 „Loemühlenbachtal“ mittels<br />
regelmäßiger Kontrolle und Auslichtung<br />
der Ufergehölze bzw. Entschlammung<br />
bei Bedarf.<br />
Größe ca.: 0,14 ha<br />
3. Pflege der beiden Stillgewässer<br />
(0,03 ha und 0,05 ha) im NSG Nr.<br />
12 „Silvertbach“ mittels regelmäßiger<br />
Kontrolle und Auslichtung<br />
der Ufergehölze bzw. Entschlammung<br />
bei Bedarf.<br />
Größe ca.: 0,08 ha<br />
4. Pflege des Stillgewässers im NSG<br />
Nr. 12 „Silvertbach“ mittels regelmäßiger<br />
Kontrolle und Auslichtung<br />
der Ufergehölze bzw. Entschlammung<br />
bei Bedarf.<br />
Größe ca.: 0,03 ha<br />
Das Stillgewässer liegt direkt nördlich des Hasseler Mühlenbaches zwischen<br />
Marler Straße und Heidestraße.<br />
Das Stillgewässer liegt auf Höhe der Scherlebecker Straße zwischen Loemühlenbach<br />
und Riedstraße.<br />
Das Stillgewässer liegt in der Gewannung Bosbruch südwestlich der Einmündung<br />
des Denningsgrabens in den Silvertbach.<br />
Das Stillgewässer liegt in der Gewannung Schwalbenstert nördlich des<br />
Westfeldweges und des Börster Grenzweges.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 271<br />
ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - Extensive Pflege von Grünländern<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C.4.4<br />
Extensive Pflege von Grünländern<br />
Die Flächen sind mit den lfd. Nrn.<br />
1 - 4 in den nachfolgenden textlichen<br />
Festsetzungen beschrieben und in<br />
der Festsetzungskarte im Maßstab<br />
1: 15.000 in ihren Grenzen dargestellt.<br />
Größe gesamt ca.: 2,16 ha<br />
Die nachfolgenden Maßnahmen regeln<br />
die Mahdtermine und Intervalle<br />
auf bedeutenden Grünlandflächen<br />
innerhalb von Schutzgebieten.<br />
In der Regel sind Grünländer zweimal<br />
jährlich zu mähen, wobei die Mahd<br />
jeweils von innen nach außen zu erfolgen<br />
hat. Der erste Mahdtermin sollte<br />
nicht vor Mitte Juni erfolgen, der<br />
zweite nicht vor Mitte September.<br />
Grünländer sind durch anthropogene Nutzung geprägte und erhaltene Biotope.<br />
Langjährige Anpassungen an spezifische Standortbedingungen erfordern<br />
eine bestimmte Art und Häufigkeit der Nutzung zur Erhaltung des<br />
Grünlandes und der an sie angepassten Tier- und Pflanzenarten.<br />
Zudem sind Grünländer ein bedeutender kulturhistorischer Teil der Landschaft.<br />
Ihr dauerhafter Erhalt dient somit der Förderung des „Naturerlebens“<br />
von Erholungssuchenden.<br />
Die Auflistung und Beschreibung der Maßnahmen enthält nicht alle schützenswerten<br />
und pflegebedürftigen Grünländer innerhalb der Schutzgebiete.<br />
Ausdrücklich ausgenommen sind die ausgedehnten Grünlandflächen innerhalb<br />
der Naturschutzgebiete „Die Burg“ und „Becklemer Busch“. Hervorgehoben<br />
sind hingegen isolierte und agrarisch z.T. nur schwer nutzbare Grünländer<br />
innerhalb von Schutzgebieten nach §§ 23 und 29 BNatSchG.<br />
Wenn möglich kann die Mahd durch landwirtschaftliche Betriebe erfolgen,<br />
die auch den Aufwuchs nutzen können.<br />
1. Mahd eines Grünlandes im NSG<br />
Nr. 2 „Hasseler Mühlenbach und<br />
Lammerottbach“, einmal jährlich<br />
(ab Mitte September). Das Mähgut<br />
ist aus dem Schutzgebiet zu entfernen.<br />
Größe ca.: 0,73 ha<br />
2. Mahd einer Grünlandfläche im<br />
NSG Nr. 4 „Loemühlenbachtal“<br />
maximal einmal pro Jahr. Das<br />
Mähgut ist aus dem Schutzgebiet<br />
zu entfernen.<br />
Größe ca.: 0,36 ha<br />
3. Mahd einer Grünlandfläche im<br />
Randbereich des LB Nr. 7 „Blitzkuhle“<br />
nach Bedarf. Das Mähgut<br />
ist aus dem Schutzgebiet zu entfernen.<br />
Größe ca.: 0,58 ha<br />
4. Mahd von zwei Wiesen im NSG<br />
Nr. 9 „Grenzgraben“ ein- bis zweimal<br />
jährlich. Das Mähgut ist aus<br />
dem Schutzgebiet zu entfernen.<br />
Größe ca.: 0,49 ha<br />
Die Mahd dient dem Erhalt des Grünlandes im Quellbereich des Lamerottbaches<br />
und ist von Gehölzbeständen umgeben.<br />
Der Bereich des Grünlandes ist zudem als geschützter Biotop kartiert.<br />
Die Mahd der Fläche dient dem langfristigen Erhalt des von Gehölzen umgebenen<br />
Biotops.<br />
Der Bereich des Grünlandes ist gleichzeitig auch als geschützter Biotop<br />
ausgewiesen.<br />
Die Mahd der Fläche dient de Erhalt des landschaftsbildprägenden Grünlandes.<br />
Dem Aspekt der Landschaftsbildprägung ist der Aspekt der ökologischen<br />
Funktion an dieser Stelle nachgeordnet. Da die Fläche sich derzeit in<br />
landwirtschaftlicher Nutzung befindet, kann die Mahd bei Bedarf auch mehrfach<br />
pro Jahr erfolgen.<br />
Der Bereich des Grünlandes ist zudem als Teil eines geschützten Biotopes<br />
kartiert.<br />
Im Bereich des Grenzgrabens ist der Bestand an bachnahen Grünländern<br />
derzeit sehr gering. Die beiden Flächen (0,13 ha und 0,36 ha) liegen in und<br />
an den kleinen Waldstücken im Knick des Grenzgrabens auf Höhe der Hofstelle<br />
Heitkämper.<br />
Die Mahd dient dem Erhalt der von Gehölzbeständen umgebenen Grünländer.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 272<br />
ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - Extensive Pflege von Gehölzen<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C.4.5 Extensive Pflege von Gehölzen<br />
Die Flächen sind mit den lfd. Nrn.<br />
1 - 10 in den nachfolgenden textlichen<br />
Festsetzungen beschrieben und in<br />
der Festsetzungskarte im Maßstab<br />
1: 15.000 in ihren Grenzen dargestellt.<br />
Größe gesamt ca.: 6,44 ha<br />
In der Regel sind die Gehölze und<br />
Hecken alle 10-15 Jahre abschnittsweise<br />
zurückzuschneiden oder bei<br />
Bedarf aufzulichten. Dies kann z.B.<br />
bei zu starker Beschattung von benachbarten<br />
Biotopen oder zur Pflege<br />
landschaftsbildprägender Strukturen<br />
gegeben sein.<br />
Die Pflegemaßnahmen sollten nicht<br />
zwischen dem 1.3. und dem 30.9. eines<br />
Jahres durchgeführt werden.<br />
Hecken und kleine Feldgehölze gehören in der Agrar- und Industrielandschaft<br />
dieses Landschaftsplanes zu den elementarsten und oft auch gefährdeten<br />
Lebensräumen. Sie bieten Wohn- und Nahrungsraum, Deckungsort<br />
und Überwinterungsquartier für viele Arten des Offenlandes und des Waldes.<br />
Neben bedrohten Tierarten finden hier auch vielfach Pflanzenarten<br />
einen Rückzugsraum, die sonst von der fortschreitenden landwirtschaftlichen<br />
Bodennutzung gänzlich verdrängt würden. Neben ihrer Funktion als<br />
biotopvernetzende Elemente in der Landschaft dienen Gehölzstrukturen<br />
zusammen mit begleitenden Säumen vielfach auch als schützende Puffer im<br />
Umfeld anderer empfindlicher Biotope.<br />
Die überwiegende Zahl der in diesem Landschaftsplan aufgelisteten Vorschläge<br />
zur Pflege von Gehölzen bezieht sich auf ausgewiesene geschützte<br />
Landschaftsbestandteile. In diesen Landschaftsbestandteilen sind die hier<br />
dargestellten Gehölzbestände in der Regel struktur- und landschaftsbildbestimmend.<br />
Eine regelmäßige Pflege sollte daher schonend und in kleineren<br />
Teilabschnitten stattfinden.<br />
1. Gehölzbestände im LB Nr. 1<br />
„Quelllage des Hasseler Mühlenbaches“<br />
Größe ca.: 0,59 ha<br />
2. Gehölzbestände beiderseits des<br />
LB Nr. 6 „Hohlweg bei Matena“ in<br />
Marl.<br />
Größe ca.: 0,34 ha<br />
3. Gehölzbestände beiderseits des<br />
LB Nr. 9 „Hohlweg an der Landwehr“<br />
zwischen Speckhorn und<br />
<strong>Recklinghausen</strong>.<br />
Größe ca.: 0,46 ha<br />
4. Gehölzbestände beiderseits des<br />
Hohlweges und LB Nr. 13 “Uferweg<br />
in Alt-Oer“.<br />
Größe ca.: 0,44 ha<br />
5. Gehölzbestände in der Ackerflur<br />
verbliebener Geländekanten im LB<br />
Nr. 12 „Kaninchenberg“<br />
Größe ca.: 0,12 ha<br />
Zwischen Bertlich und Langenbochum liegt der Oberlauf des Hasseler. Eingebettet<br />
in die umgebenden Grünländer und umsäumt von alten Kopfbäumen<br />
liegt nördlich der Hoflage Hein auf einer Länge von ca. 170 m der naturnächste<br />
und landschaftlich bedeutendste Abschnitt dieses Oberlaufes.<br />
Diese zahlreichen Kopfbäume sowie der begleitende Gehölzbestand sollten<br />
dauerhaft erhalten bleiben. Hierzu ist ein regelmäßiger Schnitt der Kopfbäume<br />
notwendig sowie eine Bedarfspflege der Gehölze im Umfeld des<br />
Baches.<br />
Der Bereich ist zudem als Teil eines geschützten Biotopes kartiert.<br />
Der in west-östlicher Richtung verlaufende Hohlweg nahe des Waldes Matena<br />
ist beiderseits mit einer ausgeprägten Hecke bestanden. Um den dauerhaften<br />
Erhalt des Hohlweges zu gewährleisten sollte der Gehölzbestand<br />
als Ganze erhalten bleiben. Hierzu könnten eventuell punktuelle Pflegemaßnahmen<br />
notwendig sein. Abgängige Bäume und Sträucher sollten mittelfristig<br />
ersetzt werden.<br />
Der Hohlweg weist auf seinen gut erhaltenen Hohlwegböschungen landschaftsprägende,<br />
relativ geschlossene Stieleichen-Baumhecken mit bis 70<br />
cm Stammdurchmesser auf. Einzelne alte Buchen und Eschen kommen<br />
hinzu, ebenso ein Gebüschunterwuchs aus Schlehe und Holunder.<br />
Um den dauerhaften Erhalt des Hohlweges zu gewährleisten sollte der Gehölzbestand<br />
als Ganzes erhalten bleiben. Hierzu könnten eventuell punktuelle<br />
Pflegemaßnahmen notwendig sein. Abgängige Bäume und Sträucher<br />
sollten mittelfristig ersetzt werden.<br />
Der Hohlweg weist auf seinen meist gut erhaltenen Böschungen landschaftsprägende,<br />
relativ geschlossene Stieleichen-Baumhecken (mit bis 70<br />
cm Stammdurchmesser) und einzelnen sehr alten Eschen (bis 1,2 m<br />
Stammdurchmesser) auf: Der Gebüschunterwuchs besteht aus Schlehe und<br />
Holunder. Im Osten fällt eine alte, abgestorbene Eiche auf, außerdem existieren<br />
mehrere Baumhöhlen.<br />
Um den dauerhaften Erhalt des Hohlweges zu gewährleisten sollte der Gehölzbestand<br />
als Ganze erhalten bleiben. Hierzu könnten eventuell punktuelle<br />
Pflegemaßnahmen notwendig sein. Abgängige Bäume und Sträucher<br />
sollten mittelfristig ersetzt werden.<br />
Die Geländekanten östlich des Kaninchenberges sind nur noch lückig mit<br />
Gehölzen bestanden. Durch ihre Eichen- und Hainbuchenüberhälter sind sie<br />
besonders prägend für das Landschaftsbild zwischen der eiszeitlichen Kame<br />
des Kaninchenberges und der Aue des Silvertbaches in der hier ansonsten<br />
ausgeräumten Feldflur.<br />
Diese sollten bei Bedarf gepflegt und langfristig ergänzt werden um den<br />
dauerhaften Erhalt der Geländestrukturen zu gewährleisten.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 273<br />
ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - Extensive Pflege von Gehölzen<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
6. Gehölzbestände der nach Westen<br />
führenden Hohlwege im LB Nr. 16<br />
„Hohlwege bei Essel“.<br />
Größe ca.: 1,2 ha<br />
7. Gehölzbestände innerhalb des LB<br />
Nr. 14 „Bauerschaft Berghausen“.<br />
Größe ca.: 0,3 ha<br />
8. Gehölze im LB Nr. 15 „Geländekante<br />
auf dem Behrboom“ nordwestlich<br />
von Suderwich.<br />
Größe ca.: 0,12 ha<br />
9. Die Gehölzbestände innerhalb des<br />
LB Nr. 18 „Bauernschaft Sachsenstraße“<br />
am nordöstlichen Siedlungsrand<br />
von Suderwich.<br />
Größe ca.: 0,4 ha<br />
10. Die Gehölzbestände der Wallhecke<br />
im LB Nr. 19 „Breitern Teich“<br />
bei Horneburg<br />
Größe ca.: 2,47 ha<br />
Die beiden Hohlwege sind mit dichter, altholzreicher Gehölzbestockung<br />
bestanden. Der nördliche Hohlweg (0,93 ha) weist auf seinen gut erhaltenen,<br />
meist steilen Böschungen landschaftsprägende, dicht geschlossene<br />
Stieleichen-Baumhecken im starken Baumholzalter auf; vereinzelt kommen<br />
Althölzer bis 90 cm Stammdurchmesser vor. Der Gebüschunterwuchs besteht<br />
vor allem aus Holunder. Der südliche Hohlweg (0,27 ha) weist eine<br />
dichte Altholzbestockung überwiegend aus Stieleichen auf. Der Gebüschunterwuchs<br />
besteht vor allem aus Holunder und alten Weißdornbüschen.<br />
Um den dauerhaften Erhalt der Hohlwege zu gewährleisten sollten der Gehölzbestände<br />
jeweils als Ganzes erhalten bleiben. Hierzu könnten eventuell<br />
punktuelle Pflegemaßnahmen notwendig sein. Abgängige Bäume und<br />
Sträucher sollten mittelfristig ersetzt werden.<br />
In der Bauerschaft Berghausen hat sich ein reich gegliederter bäuerlicher<br />
Kulturlandschaftsrest erhalten. Mehrere alte Eichen- und Eschen-Reihen<br />
und Baumgruppen, gepflegte Weißdornhecken, zwei ältere Kopfweidenreihen<br />
und kleineren Obstbaumweiden gliedern das Biotop sehr stark.<br />
Um den dauerhaften Erhalt der Hohlwege zu gewährleisten sollten der Gehölzbestände<br />
jeweils als Ganzes erhalten bleiben. Hierzu könnten eventuell<br />
punktuelle Pflegemaßnahmen notwendig sein. Abgängige Bäume und<br />
Sträucher sollten mittelfristig ersetzt werden.<br />
In der dicht geschlossenen Feldhecke ist der Schwarze Holunder die dominante<br />
Strauchart mit mehreren älteren Stieleichen als Überhälter und Brombeeren<br />
und Nitrophyten im Unterwuchs.<br />
Die Gehölze sollten bei Bedarf gepflegt und langfristig ergänzt werden um<br />
den dauerhaften Erhalt der Geländestruktur zu gewährleisten.<br />
Am Nordostrand von Suderwich hat sich ein reich gegliederter Kulturlandschaftsrest<br />
erhalten. Im Umfeld mehrerer alter Bauernhöfe herrscht Weidegrünland<br />
im Wechsel mit einigen Obstbaumweiden vor. Mehrere alte Eichen-,<br />
Eschen- und Hybridpappel-Reihen und -gruppen, ältere Einzelbäume,<br />
gepflegte Weißdornhecken, Hecken mit Eichen-Überhältern und zwei<br />
ältere, teils pflegebedürftige Kopfweidenreihen gliedern das Gelände.<br />
Um den dauerhaften Erhalt der Gehölzbestände zu gewährleisten sollten<br />
diese jeweils als Ganzes erhalten bleiben. Hierzu könnten eventuell punktuelle<br />
Pflegemaßnahmen notwendig sein. Abgängige Bäume und Sträucher<br />
sollten mittelfristig ersetzt werden.<br />
Auf dem Wall um die heute überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche<br />
stockt eine durchgehende etwas 1,4 km lange Feldhecke auf 1 - 2 m hohen<br />
Geländekanten. Die alten Wallhecken werden von Sträuchern wie Holunder<br />
und Weißdorn und teilweise alten Stieleichen, Eschen und Buchen geprägt<br />
(Stammdurchmesser vereinzelt bis 100 cm). Im Süden und Westen setzen<br />
sie sich mit ebenerdigen Hecken und einer Eschen-Reihe und im Südosten<br />
mit einem kleinen Erlen-Feldgehölz im mittleren Baumholzalter fort.<br />
Die Gehölze sollten bei Bedarf gepflegt und langfristig ergänzt werden um<br />
den dauerhaften Erhalt der Wallhecke und der Geländestruktur zu gewährleisten.<br />
Das Gebiet stellt ein wertvolles Relikt der ehemaligen, reich strukturierten<br />
Kulturlandschaft dar und ist u.a. für Heckenbrüter und Altholzbesiedler ein<br />
Trittstein- und Refugial-Lebensraum in der landwirtschaftlich intensiv genutzten<br />
Umgebung.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 274<br />
ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - Erhaltung von Offenlandbereichen<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C.4.6<br />
Erhaltung von Offenlandbereichen<br />
Die Fläche ist mit der lfd. Nr. 1 in den<br />
nachfolgenden textlichen Festsetzungen<br />
beschrieben und in der Festsetzungskarte<br />
im Maßstab 1: 15.000 in<br />
ihren Grenzen dargestellt.<br />
Größe gesamt ca.: 1,45 ha<br />
1. Wirtschaftsgrünland mit Tendenzen<br />
zur Verbuschung in den angrenzenden<br />
Hangbereichen im<br />
Zentrum des östlichen Teils des<br />
NSG „Pothgraben und Goestal“.<br />
Größe ca.: 1,45 ha<br />
Das Vegetationsmosaik - hier ein Komplex aus Wirtschaftgrünland und Gehölzgruppen<br />
eingebettet in ein tiefes Tal stellt wertvolle Lebens- und Vernetzungsbiotope<br />
z.B. für Wärme liebende Arten oder gefährdete Vögel dar. Für<br />
solche besonders schutzwürdigen und schutzbedürftigen Arten ist ein Lebensraummosaik<br />
zu erhalten bzw. zu schaffen, das die vielfältigen Habitatansprüche<br />
im Jahresverlauf abdeckt. Dazu zählen gut besonnte Bereiche<br />
mit lückiger oder niedriger Vegetation als Sonnplätze und zur Beutejagd,<br />
höhere krautige bis verbuschende Vegetation als Rückzugs- und Versteckplatz,<br />
feucht-schattige Bereiche während trocken-heißer Wetterbedingungen<br />
sowie geeignete Versteckplätze als Nacht- oder ggf. auch Winterquartier in<br />
relativ engem räumlichen Verbund.<br />
Das nacheiszeitliche Trockentalrelikt weist ein Landschaftsmosaik aus Offenland,<br />
Gehölzstrukturen und auf kleinem Raum auftretenden starken Höhenunterschieden<br />
auf. Die mit alten Bäumen und Totholz bestandenen<br />
Hänge münden in eine Siepe, welche als Relikt von einem ehemals durchflossenen<br />
Talgrund zeugt. Weite Teile des Baumbestandes haben sich in<br />
der jüngeren Vergangenheit nahezu störungsfrei entwickeln können. Östlicher<br />
und westlicher Flügel des ehemaligen Bachlaufs werden mit Lolium-<br />
Grünlandeinsaaten intensiv genutzt. Die auftretenden Totholzvorkommen<br />
sind unerlässliche Nischen für Tierarten wie Spechte oder Fledermäuse.<br />
Besonders alte Bäume sind an der Westseite des Trockentals zu finden.<br />
Durch die Geländestruktur und naturnahen Hanggehölze ergibt sich eine<br />
hohe Strukturvielfalt sowie ein starkes Potential zu ihrer Erhöhung. Um langfristig<br />
den Talcharakter des Goestales zu erhalten, sollte die Nutzung langfristig<br />
beibehalten werden. Bei auftretenden Tendenzen zur Verbuschung<br />
der Fläche sollten die entsprechenden Gehölze zurückgeschnitten werden.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 275<br />
ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - Alt- und Totholzerhaltung<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C.4.7<br />
Alt und Totholzerhaltung<br />
Die Flächen sind mit den lfd. Nrn.<br />
1 - 3 in den nachfolgenden textlichen<br />
Festsetzungen beschrieben und in<br />
der Festsetzungskarte im Maßstab<br />
1: 15.000 symbolisch in den entsprechenden<br />
forstlichen Bereichen dargestellt.<br />
Größe gesamt ca.: 61,52 ha<br />
Je ha sollten mindestens 5 – 10 starke<br />
Bäume über das wirtschaftliche<br />
Nutzungsalter hinaus erhalten und<br />
ihrem natürlichen Verfall überlassen<br />
werden.<br />
Bei der Auswahl der Bäume ist auf<br />
Horst und Höhlenbäume zu achten.<br />
Natürlich anfallendes stehendes und<br />
liegendes Totholz ist von der Nutzung<br />
auszunehmen, ggf. zu kennzeichnen<br />
und im Bestand belassen.<br />
Maßnahmen zur Verkehrssicherung<br />
und des Forstschutzes sind von den<br />
Festsetzungen ausgenommen.<br />
1. Alt- und Totholzerhaltung im<br />
Waldgebiet des NSG Nr.3 „Telgenbusch“<br />
Größe ca.: 53,56 ha<br />
2. Alt- und Totholzerhaltung im<br />
Waldgebiet des NSG Nr.13 „Kaninchenberg“,<br />
Größe ca.: 2,28 ha<br />
3. Alt- und Totholzerhaltung im<br />
Waldgebiet des NSG Nr.15 „Das<br />
Loh“<br />
Größe ca.: 5,68 ha<br />
Altholz stellt nicht nur als zukünftiges Totholz ein wertvolles Element dar,<br />
sondern bietet mit seinen natürlichen Rissen und Höhlen auch Lebensraum<br />
für höhlenbewohnende Vögel, Fledermäuse und Kleinsäuger. Auch sind<br />
zahlreiche Pilze und Insekten auf den Lebensraum von absterbenden, jedoch<br />
noch lebenden Bäumen spezialisiert.<br />
Zahlreiche Insekten, Pilze und andere Organismen haben sich auf den<br />
Holzabbau spezialisiert, darunter viele Arten der roten Listen. So stehen<br />
zum Beispiel 60% der an Totholz gebundenen Käferarten in der roten Liste,<br />
und mehr als 65% der Vogelarten reagieren in ihrem Nahrungs- und Brutverhalten<br />
auf Totholz.<br />
Unterschiede in Holzbeschaffenheit, Zersetzungsgrad, Berindung, Besonnung<br />
oder Dicke des toten Holzes schaffen zahlreiche Kleinstlebensräume<br />
für verschiedenste Tiere und Pflanzen und beeinflussen das Mikroklima<br />
positiv.<br />
Alt- und Totholz sind somit ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems Wald<br />
und wesentliche Strukturelemente, um die Biodiversität im Wald zu erhalten<br />
und zu verbessern.<br />
Für die Naturschutzgebiete Nr. 11 „Die Burg“ und Nr. 16 „Becklemer Busch“<br />
gelten gesonderte Bestimmungen die in den jeweiligen zusätzlichen Ge- und<br />
Verboten der Schutzgebiete genannt sind.<br />
Der ausgedehnte Waldbereich nordöstlich von Bertlich wird dominiert von<br />
Buchen und Eichen. Untergeordnet treten Birken, Bergahorn und Roteiche<br />
auf. Die Gehölze befinden sich überwiegend im mittleren bis starken Baumholzalter,<br />
es sind zahlreiche Altholzbestände vertreten und stellenweise<br />
kommen Altbäume bis 1,2 m Durchmesser vor. Vereinzelt findet sich auch<br />
stärkeres Totholz.<br />
Die Größe und Geschlossenheit des Waldbestandes sowie seine heterogene<br />
Altersstruktur macht diesen Wald für zahlreiche Vogelarten zu einem<br />
bedeutenden Habitat. So finden sich in diesem Wald Brutvorkommen von:<br />
Kuckuck, Hohltaube, Buntspecht, Baumpieper, Kleiber, Kernbeißer und<br />
Goldammer.<br />
Die Maßnahme dient der Erhöhung des Anteils von Alt- und Totholz zur<br />
Förderung der Biodiversität.<br />
Die nacheiszeitliche Kame wird als Bauernwäldchen genutzt und von Buchen<br />
dominiert. Im südlichen Teil des Schutzgebietes findet sich zudem ein<br />
dichter Stieleichenbestand. Es finden sich vereinzelte Althölzer (bis 80 cm<br />
Ø) im Bestand; Totholz und Naturverjüngung sind kaum vorhanden, ein<br />
Waldmantel fehlt weitgehend.<br />
Die Maßnahme dient der Erhöhung des Anteils von Alt- und Totholz zur<br />
Förderung der Biodiversität.<br />
Die alten, stark reliefierten Laubwaldbestände zwischen Essel und <strong>Recklinghausen</strong>-Ost<br />
stellen heute nur noch ein kleines historisches Relikt des<br />
ehemals ausgedehnten Waldgebietes dar, welches sich südlich der Dortmunder<br />
Straße/Horneburger Straße (L 610) bis zum Frankenweg im Süden<br />
erstreckte. Dieser Waldrest begleitet ein eiszeitliches Trockental<br />
Auf dem stark reliefierten und teils mit meterhohen Lössanwehungen geprägten<br />
westlichen Waldstück stockt ein altholzreicher Buchenwald mit<br />
Stammdurchmessern bis zu 1 m und verbreiteten Relikten ehemaliger Niederwaldnutzung.<br />
Auch Birken, beziehungsweise Lärchenbestände im mittleren<br />
Baumholzalter sind zu finden. Im Nordosten befinden sich weitere Waldreste<br />
eins älteren Stieleichenbestandes.<br />
Die Maßnahme dient der Erhöhung des Anteils von Alt- und Totholz zur<br />
Förderung der Biodiversität.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 276<br />
ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - Waldrandgestaltung<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C.4.8<br />
Waldrandgestaltung<br />
Die Flächen sind mit den lfd. Nrn. 1 -<br />
6 in den nachfolgenden textlichen<br />
Festsetzungen beschrieben und in<br />
der Festsetzungskarte im Maßstab<br />
1: 15.000 in ihrer Ausdehnung dargestellt.<br />
Länge gesamt ca.: 2825 m<br />
1. Aufbau, Förderung und Erhaltung<br />
von Waldrändern im Bereich des<br />
NSG Nr.3 „Telgenbusch“<br />
Länge ca.: 635 m<br />
2. Aufbau, Förderung und Erhaltung<br />
von Waldrandstrukturen im Bereich<br />
der Elper Heide am NSG Nr.<br />
4 „Loemühlenbachtal“<br />
Länge ca.: 185 m<br />
3. Aufbau, Förderung und Erhaltung<br />
von Waldrändern im Bereich des<br />
NSG Nr. 7 „Kellergatt“<br />
Länge ca.: 630 m<br />
4. Aufbau, Förderung und Erhaltung<br />
von Waldrändern im Bereich des<br />
NSG Nr. 11 „Die Burg“<br />
Länge ca.: 245 m<br />
5. Aufbau, Förderung und Erhaltung<br />
von Waldrändern im Bereich des<br />
LB Nr. 10 „Stieleichen Feldgehölz<br />
am Westfeldweg“<br />
Länge ca.: 710 m<br />
6. Aufbau, Förderung und Erhaltung<br />
von Waldrändern im Bereich des<br />
NSG Nr. 13 „Kaninchenberg“<br />
Länge ca.: 420 m<br />
Für den Schutz des Waldes üben Waldränder eine wichtige Funktion aus.<br />
Die vertikale und horizontale Strukturierung aus Sträuchern und stabilen<br />
Einzelbäumen unterschiedlicher sozialer Stellung hilft das Bestandesinnere<br />
vor Sonnenbrand und Aushagerung des Bodens zu schützen. Ferner wird<br />
die Gefahr von Waldbränden und Sturmschäden minimiert.<br />
Der Waldaußenrand stellt einen gleitenden Übergang zwischen der offenen<br />
Landschaft und dem geschlossenem Wald her. Soweit es sich anbietet,<br />
können auch angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen zur sukzessionalen<br />
Entwicklung von Außensäumen des Waldes beitragen. Als Übergangsräume<br />
zwischen geschlossenem Wald und der offenen Landschaft<br />
stellen Waldränder eigene charakteristische Lebensräume dar, die die Biotopansprüche<br />
von vielen heimischen Tier und Pflanzenarten - auch seltener<br />
Rote Liste Arten - in idealer Weise erfüllen. Die Erhaltung und Förderung der<br />
Waldränder und ihrer charakteristischen Baumarten wie Eberesche, Wildobst<br />
oder Vogelkirsche leisten daher einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz.<br />
Im Bereich des Naturschutzgebietes Telgenbusch ist in einigen Teilbereichen<br />
kaum oder kein Waldrand ausgeprägt. Der vornehmlich aus Buchen<br />
und Eichen bestehende Wald ist mit starken Altholzbeständen durchsetzt. In<br />
Bereichen in denen diese Althölzer bis an den Waldrand dringen wird das<br />
fehlen von gestuften Waldrändern besonders augenfällig.<br />
Im Bereich der Quelllage des Loemühlenbaches stock ein altershetzerogener<br />
Laubmischwald. Insbesondere zu den östlich liegenden landwirtschaftlichen<br />
Nutzflächen hin ist kein, bzw. kaum ein Waldrand ausgeprägt.<br />
Im Bereich der östlichen Grenze des Naturschutzgebietes grenzt der Wald<br />
unmittelbar an landwirtschaftliche Nutzungen. Der Waldrand ist im nördlichen<br />
Teil (ca. 255 m) in Rudimenten ausgeprägt, bedarf aber Ergänzungen.<br />
Südlich der Zechenbahntrasse (ca. 375) sind ebenfalls Ergänzungen sinnvoll.<br />
„Die Burg“ ist mit reich strukturierten Lebensräumen und ausgedehnten<br />
Waldbereichen einer der zentralen Lebensräume dieses Landschaftsplanes.<br />
Die oft an Straßen und Wege grenzenden Wälder weisen nur in Teilbereichen<br />
einen adäquaten Waldmantel auf. In dieser Maßnahmenbeschreibung<br />
zum NSG „Die Burg“ wird ein Teilbereich des Waldes als exemplarisch hervorgehoben<br />
in dem sich im Bereich der Südexponierung des Waldes eine<br />
Waldrandgestaltung als zwingend ergibt.<br />
In anderen Bereichen des Schutzgebietes ist oft eher ein Waldrandaufbau<br />
innerhalb des Waldes angezeigt. Hierzu wird auf den Pflege- und Entwicklungsplan<br />
verwiesen.<br />
Das Stieleichen-Feldgehölz wird von eben diesen Eichen mittleren Alters<br />
und wenigen Buchen geprägt und besitzt derzeit keinen Waldmantel. Das in<br />
weiter Flur solitäre Gehölz ist ein wichtiges Element der Biotopvernetzung<br />
und würde durch einen gestuften ökologisch ausgewogenen Waldmantel<br />
erheblich in seiner Funktionalität als Trittstein und Refugialraum gewinnen.<br />
Auf dem Kaninchenberg stockt ein altersheterogener Buchenwald der zusammen<br />
mit einigen rudimentären Feldgehölzen in der Umgebung ein wichtiges<br />
Trittsteinbiotop darstellt. Zusammen mit dem derzeit nur untergeordnet<br />
ausgeprägten Waldmantel ist dieser Lebensraum ein wichtiges Habitat für<br />
Vögel und Insekten.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 277<br />
ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - Anlage und Pflege von Aufforstungen<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C.4.9<br />
Anlage und Pflege von Aufforstungen<br />
Die Fläche ist mit der Nr. 1 in der<br />
nachfolgenden textlichen Festsetzung<br />
beschrieben und in der Festsetzungskarte<br />
im Maßstab 1: 15.000 in ihren<br />
Grenzen dargestellt.<br />
Fläche gesamt: 1,84 ha<br />
Feldhecken und Gehölze sind in der<br />
Regel aus heimischen, standortgerechten<br />
Baum- und Straucharten dreireihig<br />
zu pflanzen. Der Reihen- und<br />
Pflanzabstand sollten jeweils 1 m<br />
betragen. Feldhecken sind alle 10-15<br />
Jahre abschnittsweise, in Abschnitten<br />
von jeweils weniger als 50% der Gesamtlänge<br />
auf den Stock zu setzen.<br />
Vereinzelte Überhälter sind zu belassen.<br />
Die Pflege darf nicht im Zeitraum<br />
zwischen dem 1.3. und dem 30.9.<br />
desselben Jahres erfolgen.<br />
Aufforstungen haben wenn nicht anders<br />
beschrieben mit heimischen<br />
standortgerechten Gehölzen zu erfolgen.<br />
Neben ihrer Funktion als biotopvernetzende Elemente in der Landschaft<br />
dienen Gehölzstrukturen zusammen mit begleitenden Rainen und Säumen<br />
vielfach auch als schützende Puffer im Umfeld anderer empfindlicher Biotope.<br />
Hecken und kleine Feldgehölze bieten Wohn- und Nahrungsraum, Deckungsort<br />
und Überwinterungsquartier für viele Arten des Offenlandes und<br />
des Waldes. Neben bedrohten Tierarten finden hier auch vielfach Pflanzenarten<br />
einen Rückzugsraum, die sonst von der fortschreitenden landwirtschaftlichen<br />
Bodennutzung gänzlich verdrängt würden.<br />
Aufforstungen in waldnahen Bereichen dienen der Ergänzung naturnaher<br />
Waldbestände und sollen die Entwicklung eines breiten Waldmantels fördern.<br />
Hierzu sollten neben den natürlichen Baumarten der benachbarten<br />
Wälder auch Waldrandtypische Bäume 2ter Ordnung und Sträucher gewählt<br />
werden.<br />
1. Aufforstung von drei Teilflächen<br />
innerhalb des NSG „Die Burg“<br />
Größe ca.:1,84 ha<br />
Die drei Teilflächen im Naturschutzgebiet „Die Burg“ liegen zum überwiegenden<br />
Teil im Übergang zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und dem<br />
FFH-Waldgebiet. Alle Flächen werden derzeitig landwirtschaftlich genutzt.<br />
Diese drei Maßnahmen dienen dazu, den schützenswerten Wald zu arrondieren<br />
und in den teilweise exponierten Bereichen einen Waldmantel aufzubauen.<br />
Die beiden nordwestlichen Flächen, mit insgesamt etwas weniger als<br />
einem Hektar Gesamtfläche waren bisher im Rahmen der Altverordnung<br />
nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 278<br />
ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - Anlage von Uferstreifen und Säumen<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C.4.10<br />
Anlage von Uferstreifen und Säumen<br />
Die linearen Anlagen sind mit den lfd.<br />
Nrn. 1 - 4 in der nachfolgenden textlichen<br />
Festsetzung beschrieben und<br />
außerhalb von Naturschutzgebieten<br />
und Geschützten Landschaftsbestandteilen<br />
in der Festsetzungskarte<br />
im Maßstab 1: 15.000 in ihrer Ausdehnung<br />
dargestellt.<br />
Länge gesamt ca.: 47.718 m<br />
Diesen Festsetzungen wird eine Regelbreite<br />
von 10 m zugrunde gelegt.<br />
Sollten die Säume abschnittsweise im<br />
Turnus von 3 Jahren gemäht werden<br />
ist das Mahdgut abzutransportieren.<br />
Die Flächen dürfen nicht gedüngt<br />
oder gekalkt werden. Pflanzenbehandlungsmittel<br />
dürfen nicht angewendet<br />
werden. Gegenstände oder<br />
Materialien jeglicher Art dürfen weder<br />
abgestellt noch aufgebracht werden.<br />
Unbewirtschaftete Säume werden festgesetzt, um Erosionsprobleme und<br />
Düngemittel- und Biozideinträge zu minimieren. Eine periodische und abschnittsweise<br />
Mahd kann eine in Teilabschnitten nicht gewollte Verbuschung<br />
der Flächen verhindern.<br />
Die Ausweisung von Uferstreifen bzw. Gewässerschutzstreifen steht in unmittelbarer<br />
Beziehung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).<br />
In diesem Rahmen wird angestrebt, Gewässer mittelfristig in einem möglichst<br />
naturnahen Zustand zu versetzen. Neben der Neustrukturierung des<br />
Gewässerkörpers gehört dazu wesentlich eine Gestaltung des Gewässerumfeldes.<br />
Die Festsetzungen in den Bereichen des Silvertbaches und des Loemühlenbaches<br />
sowie einzelner Nebengewässer nehmen hier unmittelbar Bezug auf<br />
das Konzept zur naturnahen Entwicklung des Silvertbaches und seiner Nebengewässer<br />
(KNEF) des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong>.<br />
1. Anlage von Uferstreifen an Gewässern<br />
in Naturschutzgebieten<br />
außerhalb von Waldflächen.<br />
Länge: ca. 36.000 m<br />
Die Gewässerabschnitte liegen in den Naturschutzgebieten „Bertlicher<br />
Bach“, „Hasseler Mühlenbach und Lamerottbach“, „Loemühlenbachtal“,<br />
„Quellbereich des Wiesentalbaches“, „Quellbereich des Bockholter Baches“,<br />
„Kellergatt“, „Pothgraben und Goestal“, „Grenzgraben“, „Burggraben und<br />
Mollbecke“, „Die Burg“, „Silvertbach“ und „Becklemer Busch“.<br />
In den oben genannten Schutzgebieten ist entlang der Gewässer ab der<br />
Böschungsoberkante beidseitig ein Uferstreifen - von minimal 3 m, in der<br />
Regel 10 m - der Sukzession zu überlassen. Dieser kann als unbewirtschafteter<br />
Saum gestaltetet sein, der abschnittsweise alle drei Jahre zu mähen<br />
ist. Hierbei ist das Mahdgut abzutransportieren. Initialpflanzungen mit heimischen,<br />
bodenständigen Gehölzen sind dabei erwünscht.<br />
Ausgenommen von dieser Festsetzung sind Gewässerabschnitte in Naturschutzgebieten,<br />
die beiderseits von Wald umgeben sind.<br />
Säume können auch in Kombination mit anderen, nicht entgegenstehenden<br />
Festsetzungen umgesetzt werden.<br />
2. Anlage von Uferstreifen an Gewässern<br />
in Geschützten Landschaftsbestandteilen<br />
außerhalb<br />
von Waldflächen.<br />
Länge: ca. 4.700 m<br />
Auf eine zeichnerische Darstellung der Maßnahmen in der Festsetzungskarte<br />
wird verzichtet.<br />
Die Gewässerabschnitte liegen in den Geschützten Landschaftsbestandteilen<br />
„Quelllage des Hasseler Mühlenbaches“, „Freerbruchbach“ (ca. 250 m),<br />
„Loemühlenbach am Loekamptor“, „Esseler Bruch“, „Steinrapener Bach“ und<br />
„Quellgebiet südlich von Rapen“.<br />
In den oben genannten Schutzgebieten ist entlang der Gewässer ab der<br />
Böschungsoberkante beidseitig ein Uferstreifen - von minimal 3 m, in der<br />
Regel 10 m - der Sukzession zu überlassen. Dieser kann als unbewirtschafteter<br />
Saum gestaltetet sein, der abschnittsweise alle drei Jahre zu mähen<br />
ist. Hierbei ist das Mahdgut abzutransportieren. Initialpflanzungen mit heimischen,<br />
bodenständigen Gehölzen sind dabei erwünscht.<br />
Ausgenommen von dieser Festsetzung sind Gewässerabschnitte in Naturschutzgebieten,<br />
die beiderseits von Wald umgeben sind.<br />
Säume können auch in Kombination mit anderen, nicht entgegenstehenden<br />
Festsetzungen umgesetzt werden.<br />
Auf eine zeichnerische Darstellung der Maßnahmen in der Festsetzungskarte<br />
wird verzichtet.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 279<br />
ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - Anlage von Uferstreifen und Säumen<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
3. Anlage von Uferstreifen am Bockholter<br />
Bach.<br />
Länge ca.: 6760 m<br />
4. Anlage eines Saumes im Bereich<br />
der Silvertbachquelle<br />
Länge ca.: 258 m<br />
Der Bockholter Baches, ein Zufluss des Loemühlenbaches, durchfließt die<br />
Feldfluren entlang des Loemühlenbachsystems und auf einem langgestreckten<br />
Teilabschnitt den Golfplatz des Vestischen Golfclubs <strong>Recklinghausen</strong>.<br />
Auch hier finden sich wie in den südlichen und nördlichen Gewässerabschnitten<br />
naturferne Bachstrecken mit unzureichendem Gewässerumfeld.<br />
Auf Grund der baulichen Nutzung und der teilweise dicht anliegenden konkurrierenden<br />
Nutzung ist ein Uferstreifen nicht auf der vollen Länge des<br />
Gewässers beiderseits umsetzbar. Die Anlage von Uferstreifen bedeutet<br />
gleichzeitig, dass zahlreiche schon vorhandene Gehölzstrukturen in einen<br />
naturnäheren Zustand gebracht werden könnten.<br />
Die wasserwirtschaftliche, landschaftsstrukturelle und ökologische Rückgewinnung<br />
des Bachsystems im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie<br />
(WRRL) sollte sich dabei an den Grundlagen und Vorgehensweisen<br />
der Konzepte zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern (KNEF)<br />
orientieren.<br />
Die tiefliegende Silvertbachquelle ist umgeben von ackerbaulich genutzten<br />
Feldschlägen. Um in diesem Bereich die Einträge von Sedimenten und<br />
Düngern in den Quellbereich zu minimieren, sollte hin zu den landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen südlich und östlich ein Saum angelegt werden.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 280<br />
ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - Suchräume<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C.4.11<br />
Suchräume für Entwicklungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
Die potentiellen Maßnahmenflächen<br />
sind mit den lfd. Nrn. 1 - 5 in den<br />
nachfolgenden textlichen Festsetzungen<br />
beschrieben und in der Festsetzungskarte<br />
im Maßstab 1: 15.000 in<br />
ihren Grenzen dargestellt.<br />
Größe gesamt ca.: 1990,47 ha<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG NRW können die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG NRW auch einem im Landschaftsplan<br />
abgegrenzten Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass<br />
die Festsetzungen an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />
Zum Ausgleich ökologischer Defizite des Raumes, zur Gliederung der Landschaft,<br />
zur Belebung des Landschaftsbildes und zur Förderung der Erholungseignung<br />
können Flächenumwandlungen (z.B. Acker in Grünland)<br />
und/oder -extensivierungen und/oder die Anlage linearer Vernetzungsstrukturen<br />
(z.B. Baum-, Kopfbaum- oder Obstbaumreihen, Alleen, Feldhecken,<br />
(Ufer-) Gehölze, Raine, Säume, Ackerrandstreifen, temp. Grünstreifen,<br />
Mahdgutübertragung, naturnahe Neugestaltungen von Fließgewässern,<br />
Förderungen der Fließgewässerdynamik, etc.) erfolgen.<br />
Die hier ausgewiesenen Suchräume entsprechen in ihrer räumlichen Ausdehnung<br />
überwiegend den Entwicklungsräumen mit den Entwicklungszielen:<br />
II Anreicherung<br />
IV.II Anreicherung der Bachauenbereiche und<br />
IV.I Erhaltung innerstädtischer Bachauenbereiche<br />
und sollen die im Ganzen erhaltungswürdige Landschaft so anreichern, dass<br />
sie wieder den Zielen des § 1BNatSchG hinsichtlich der<br />
- Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter<br />
- Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume<br />
- Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur<br />
und Landschaft<br />
weitgehend entspricht.<br />
Insbesondere Ausgleichs- und Ersatzbedürfnisse Dritter können entsprechend<br />
der Anreicherungserfordernisse im Rahmen des Vertragsnaturschutzes<br />
gem. § 3 BNatSchG direkt oder über einen Ökopool gem. § 5a LG NRW<br />
innerhalb der systematisierten ökologischen Vernetzungsstrukturen dieses<br />
Landschaftsplanes umgesetzt werden.<br />
Bei der Umsetzung von Maßnahmen sind die Belange der Landwirtschaft zu<br />
berücksichtigen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 281<br />
ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - Suchräume<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
SR 1<br />
Ackerlagen und Bachauen bei Bertlich<br />
Größe ca.: 397,80 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Der Suchraum erstreckt sich in Nord-Süd-Ausrichtung über eine Breite von<br />
ca. 0,8 - 2,5 km von den Ortsränder von Bertlich und Langenbochum im<br />
Süden bis zur Gemeindegrenze zwischen Herten und Marl im Norden und in<br />
Ost-West-Ausrichtung über ca. 3,0 km von der Gemeindegrenze zwischen<br />
Herten und Marl im Westen bis zur Hertener/Feldstraße Straße (L638) und<br />
Recklinghauser Straße (K 36) bei Transvaal im Osten.<br />
Er umfasst die Ackerlagen bei Bertlich, die Waldbereiche Telgenbusch und<br />
Bertlicher Heide und die Auenbereiche des Bertlicher Baches sowie des<br />
Lamerottbaches, des Hasseler Mühlenbaches und seines Oberlaufes.<br />
Er umfasst die Bereiche für die Entwicklungsziele<br />
- 1.1 Bachauenbereiche von Hasseler Mühlenbach, Lamerottbach<br />
und Bertlicher Bach<br />
- 1.2 Telgenbusch und Bertlicher Heide im Arenbergischen Forst<br />
- 1.3 Ackerlagen bei Bertlich<br />
Optimierung von vorhandenen und<br />
Anreicherung mit neuen Vernetzungselementen<br />
des durch intensive<br />
landwirtschaftliche Nutzung ausgeräumten<br />
Bereichs sowie zum Schutz<br />
des Bodens durch Schaffung von<br />
Windschutzelementen.<br />
Zwar steht insbesondere im Entwicklungszielbereich 1.3 (Ackerlagen bei<br />
Bertlich) der Erhalt der Landschaftsstruktur in ihrer Ausprägung als hauptsächlich<br />
landwirtschaftlich genutzter Freiraum im Vordergrund. Darüber<br />
hinaus ist auch dieser an ökologisch bedeutsamen und landschaftsgliedernden<br />
und -belebenden Strukturen verarmte Bereich zur ökologischen Aufwertung,<br />
zum Schutz gegen Winderosion und zum Aufbau eines Netzes von<br />
Regenerations- und Refugialräumen anzureichern.<br />
Zum Ausgleich von größeren Zäsuren in der Landschaft, wie dem Freiraumbereich<br />
zwischen der Feldstraße mit den östlich gelegenen Quellbereichen<br />
des Loemühlenbaches und den Quelllagen des Systems des Hasseler Mühlenbaches<br />
sowie zur Aufwertung der ökologischen Funktion der Gewässer<br />
können diese Bereiche mit vernetzenden Strukturen angereichert werden.<br />
Einen weiteren Aspekt bei der Schaffung von Landschaftsstrukturen bildet<br />
hier der Ausbau und die Erhaltung des stadtnahen Landschaftsraumes als<br />
Erholungsbereich.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 282<br />
ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - Suchräume<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
SR 2<br />
Bachauenbereiche des Loemühlenbaches<br />
und seiner Zuflüsse<br />
Größe ca.: 256,07 ha<br />
4 Teilflächen<br />
Der Suchraum erstreckt sich in Nord-Süd-Ausrichtung auf Marler, Hertener<br />
und Recklinghäuser Stadtgebiet über ca. 4 km.<br />
Er umfasst im Wesentlichen die außerhalb der im Zusammenhang der bebauten<br />
Bereiche liegenden Gewässer Freerbruchbach, Loekampbach, Loemühlenbach<br />
(mit Kleverbecke, Elper Bach und Wiesentalbach), und Bockholter<br />
Bach, deren jeweilige Quellbereiche und deren Auenbereiche.<br />
Er umfasst den Bereich für das Entwicklungsziel<br />
- 3.1 Bachauenbereiche von Loemühlenbach (mit Kleverbecke, Elper<br />
Bach und Wiesentalbach), Bockholter Bach, Loekampbach und<br />
Freerbruchbach<br />
Optimierung von vorhandenen und<br />
Anreicherung mit neuen Vernetzungselementen<br />
des durch landwirtschaftliche<br />
Nutzung geprägten Bereichs.<br />
Insbesondere Vermehrung des<br />
Grünlandanteils im Auenbereich der<br />
Bäche.<br />
Bei diesem viergeteilten Suchraum handelt es sich um die die zentrale Biotopverbundachse<br />
im Landschaftsraum zwischen Marl und Herten.<br />
Er wurde bis Ende des 19. Jahrhunderts fast ausschließlich von der Landwirtschaft<br />
geprägt. Entlang der Gewässer dominierte eine extensive Grünlandwirtschaft.<br />
Erst mit der Industrialisierung in der Region um 1900 und<br />
stark anwachsenden Bevölkerungszahlen begann der umfangreiche Gewässerausbau.<br />
Spätestens in der Nachkriegszeit kamen wasserbauliche<br />
Maßnahmen hinzu, die der Intensivierung der Landwirtschaft dienten und<br />
die Auen wurden drainiert, so dass sie nun auch ackerbaulich genutzt werden<br />
konnten.<br />
In den letzten Jahren wurden zahlreiche bauliche Maßnahmen durchgeführt,<br />
die dem Hochwasserschutz dienen und ökologische Verbesserungen bewirken<br />
sollten. Hierzu zählen Hochwasserschutzmaßnahmen am Loemühlenbach<br />
und am Freerbruchbach. Natürliche Gewässerstrukturen sind im und<br />
am Loemühlenbach und seinen Nebengewässern dennoch nur streckenweise<br />
und unvollständig vorhanden. Das flachmuldige Bockholter Bachtal z.B.<br />
war bis vor hundert Jahren und auch noch später ein ökologisch bedeutsames,<br />
extensiv genutztes Nass- bzw. Feuchtgrünland mit natürlichem Bachlauf<br />
und damit ökologisch wertvoller als das Loemühlenbachtal, was sich ins<br />
Gegenteil verkehrt hat.<br />
In seiner aktuellen Ausprägung wird das Gewässersystem als stark bis vollständig<br />
verändert eingestuft. Ein ähnliches wenn auch heterogeneres Bild<br />
bietet das Umfeld, das auch deutlich weniger veränderte Bereiche aufweist.<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für die Auenbereiche des Loemühlenbachsystems<br />
ist die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen<br />
und gewässerökologischen Durchgängigkeit der Gewässer, ihrer Uferbereiche<br />
und Auen im Sinne des Biotopverbundes. Ein besonderes Augenmerk<br />
sollte hierbei auf einer ökologischen Aufwertung, zum Teil auch Neugestaltung<br />
der Quellbereiche liegen. So sind beispielsweise die Quelllagen des<br />
Wiesentalbaches und des Bockholter Baches vollständig ver- bzw. überbaut.<br />
Die mit dieser Zielrichtung erstellten Konzepte zur naturnahen Entwicklung<br />
der Fließgewässer (KNEF) sind grundsätzlich „Angebotsplanungen“. Sie<br />
formulieren Ziele zur nachhaltigen naturnahen Gewässerentwicklung aus<br />
fließgewässerökologischer Sicht. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der<br />
Unterhaltung sowie gegebenenfalls durch entsprechende Ausbauverfahren<br />
nach dem Prinzip der Kooperation und Freiwilligkeit aller an der Konzepterstellung<br />
und -umsetzung Beteiligten.<br />
Insbesondere die in Ortsrandnähe liegenden Auenbereiche des Loemühlenbaches<br />
(Haus Loemühle, …), des Loekampbaches und des Freerbruchbaches<br />
in Marl und des Elper Baches und des Wiesentalbaches in Herten mit<br />
ihren Grünländereien und Gehölzstrukturen dienen in besonderer Weise der<br />
stadtnahen Erholung. Durch eine strukturelle und ökologische Aufwertung<br />
insbesondere könnten sie weiter an Attraktivität gewinnen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 283<br />
ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - Suchräume<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
SR 3<br />
Innerstädtische Bachauen in Marl<br />
(Sickingmühlenbach, Loemühlenbach<br />
mit Freerbruchbach und Loekampbach<br />
und Silvertbach mit Lenkerbecker<br />
Graben)<br />
Größe ca.: 71,09 ha<br />
4 Teilflächen<br />
Optimierung von vorhandenen und<br />
Anreicherung mit neuen Vernetzungselementen<br />
der durch nahe bauliche<br />
Nutzung geprägten Bereiche.<br />
Der Suchraum erstreckt sich in Nord-Süd-Ausrichtung vom der nördlichen<br />
Grenze des Landschaftsplanes am Wesel-Datteln-Kanal bis zur Südgrenze<br />
des baulichen Innenbereiches der Stadt Marl. Er umfasst die Unterläufe des<br />
Loemühlenbaches, des Silvertbaches sowie deren innerstädtische Zuläufe<br />
sowie den in die Lippe mündenden Sickingmühlenbach und deren innerstädtischen<br />
Auenbereiche, soweit sie noch vorhanden sind.<br />
Er umfasst die Bereiche für die Entwicklungsziele<br />
- 4.1 innerstädtische Bachauenbereiche von Sickingmühlenbach,<br />
Loemühlenbach (mit Freerbruchbach und Loekampbach) und Silvertbach<br />
(mit Lenkerbecker Graben), Marl<br />
- 4.2 Bachauenbereich des Sickingmühlenbaches<br />
Bei diesem vielteiligen Entwicklungsbereich, der sich in unterschiedlicher<br />
Länge und Breite entlang der Hauptäste der innerstädtischen Bachauenbereiche<br />
erstreckt, handelt es sich um die zentralen Biotopverbundachsen des<br />
Gewässersystems die gemeinsam mit dem Entwicklungsraum 4.4 I.III (Städtische<br />
Grünzüge, Marl) das naturräumliche Rückgrat der innerstädtischen<br />
Grünachsen der Stadt Marl bilden.<br />
Er wurde bis Ende des 19. Jahrhunderts fast ausschließlich von der Landwirtschaft<br />
geprägt und es dominierte eine extensive Grünlandwirtschaft. Der<br />
Vergleich der heutigen Situation mit historischen Karten verdeutlicht die<br />
Veränderungen an den Gewässern sowie des Gewässerumfeldes (s. Kapitel<br />
B 10.4 - Städtische Bachauenbereiche, Grünzüge und Entwicklungsbereiche,<br />
Marl).<br />
Erst mit der Industrialisierung in der Region um 1900, der für diesen Bereich<br />
entscheidenden Gründung der Chemischen Werke Hüls im Jahre 1938 und<br />
stark anwachsenden Bevölkerungszahlen begann der umfangreiche Gewässerausbau.<br />
Infolge des Bergbaus war die Eindeichung der Gewässer<br />
notwendig, da sich in großen Bereichen Bergsenkungen vollzogen und die<br />
Vorfluter künstlich hochgehalten werden mussten. Begradigungen, Befestigungen<br />
oder Eindeichungen und Verrohrungen der Bäche dienen der Entsorgung<br />
wachsender Siedlungsflächen und der Industrialisierung.<br />
Mitte der 1990er wurde ein etwa 1 km langer Abschnitt des Silvertbaches im<br />
Bereich der Bergehalde Brinkfortsheide und Anfang der 2000er der Loemühlenbach<br />
im Bereich der Innenstadt naturnah umgestaltet. Ziel war jeweils die<br />
Verbesserung der Gewässergüte, die Verringerung der Fließgeschwindigkeit,<br />
die Verbesserung des Biotop- und Artenschutzes sowie die Bereitstellung<br />
von landschaftsbezogenen Erholungsräumen.<br />
In seiner aktuellen Ausprägung wird das Gewässersystem dennoch überwiegend<br />
als stark bis vollständig verändert eingestuft. Ein ähnliches wenn<br />
auch heterogeneres Bild bietet das Umfeld.<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für die Auenbereiche des Loemühlenbachsystems<br />
ist die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen<br />
und gewässerökologischen Durchgängigkeit der Gewässer, ihrer Uferbereiche<br />
und Auen im Sinne des Biotopverbundes. In den innerstädtischen Bereichen<br />
ist ein Hauptaugenmerk die Erhaltung des innerstädtischen Grünzuges<br />
mitsamt seiner Bachauen. Vielfältige Maßnahmen können also deutlich<br />
zu einer Wertsteigerung des ökologischen Gesamtgefüges der Gewässer<br />
und ihrer Auen beitragen. Gleichzeitig dienen weite Teile dieses Grünzuges<br />
als Naherholungsraum der unmittelbar benachbarten Bewohner Marls. Als<br />
solcher ist dieser ebenso zu erhalten und gleichzeitig kann eine ökologische<br />
Aufwertung zur Steigerung der Attraktivität beitragen.<br />
Konzepte zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer (KNEF) sind<br />
grundsätzlich „Angebotsplanungen“. Sie formulieren Ziele zur nachhaltigen<br />
naturnahen Gewässerentwicklung aus fließgewässerökologischer Sicht. Die<br />
Umsetzung erfolgt im Rahmen der Unterhaltung sowie gegebenenfalls durch<br />
entsprechende Ausbauverfahren nach dem Prinzip der Kooperation und<br />
Freiwilligkeit aller an der Konzepterstellung und -umsetzung Beteiligten.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 284<br />
ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - Suchräume<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
SR 4<br />
Bachauen und Feldfluren des Silvertbachsystems<br />
inklusive des<br />
zentral gelegene FFH-Gebietes „Die<br />
Burg“<br />
Größe ca.: 874,20 ha<br />
4 Teilflächen<br />
Der Suchraum erstreckt sich in Nord-Süd-Ausrichtung auf Marler Seite über<br />
ca. 4 km von Lenkerbeck und Sinsen im Norden bis zum Recklinghäuser<br />
Ortsteil Bockholt im Süden und auf Oer-Erkenschwicker Seite über ca. 2,5<br />
km von der Haardstraße im Norden bis zur Silvertbachquelle im Süden. in<br />
Ost-West-Ausrichtung erstreckt er sich über ca. 6,2 km vom Bockholter<br />
Straße im Westen bis zur Grenze des Landschaftsplanes am Ortsrand von<br />
Oer.<br />
Er umfasst die Bereiche für die Entwicklungsziele<br />
- 5.1 Bachauenbereiche des Silvertbachsystems und Wald- und<br />
Grünlandkomplex des Natura 2000/FFH-Gebietes Die Burg<br />
- 5.2 Feldfluren des Silvertbachsystems<br />
Optimierung von vorhandenen und<br />
Anreicherung mit neuen Vernetzungselementen<br />
des durch landwirtschaftliche<br />
Nutzung geprägten Bereichs.<br />
Insbesondere Vermehrung des<br />
Grünlandanteils im Auenbereich des<br />
Silvertbachsystems.<br />
Pflege und Entwicklung des Natura<br />
2000 / FFH-Gebietes Die Burg entsprechend<br />
der gesetzlichen Regelungen<br />
und der Schutzgebietsausweisung<br />
Der Bereich für die Bachauen und Feldfluren des Silvertbachsystems umfasst<br />
den Silvertbach mit seinen nördlichen Zuflüssen aus dem Landschaftsraum<br />
der Haard und seinen südlichen Zuflüssen aus dem Bereich des<br />
Recklinghäuser Lößrückens. Das Bachsystem wechselt dabei in westlicher<br />
Richtung von offenen Feldfluren in den großen Waldkomplex „Die Burg“,<br />
bevor der Silvertbach das Stadtgebiet Marls durchquert und über den Sickingmühlenbach<br />
in die Lippe mündet.<br />
Überwiegend waren die flachmuldigen Bachtalungen des Silvertbachsystems<br />
bis vor einhundertfünfzig Jahren und auch noch später ökologisch<br />
bedeutsame, extensiv genutzte Nass- bzw. Feuchtgrünländer bzw. Waldungen<br />
mit natürlichen Bachläufen. Ende des 19. Jahrhunderts waren die Gewässer<br />
stellenweise schon begradigt und befestigt, besaßen aber noch kein<br />
Regelprofil. Mit der Industrialisierung in der Region um 1900 und den großflächigen<br />
Auswirkungen von Bergsenkungen begann der umfangreiche<br />
Gewässerausbau. Spätestens in der Nachkriegszeit kamen wasserbauliche<br />
Maßnahmen hinzu, die der Intensivierung der Landwirtschaft dienten. Die<br />
Auen wurden drainiert, so dass sie nun auch ackerbaulich genutzt werden<br />
konnten. Bäche wurden häufig zu geraden Gräben umgebaut und die Ufer<br />
teilweise befestigt.<br />
Der Raum des ca. 11 km langen Silvertbaches und seiner Nebenbäche wird<br />
bis heute fast ausschließlich - bis auf den Waldkomplex der Burg - von der<br />
Landwirtschaft geprägt. Natürliche Gewässerstrukturen im und am Silvertbach<br />
und seinen Nebengewässern sind außerhalb des Schutzgebietes „Die<br />
Burg“ nur noch streckenweise und unvollständig vorhanden.<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für die Auenbereiche des Silvertbachsystems<br />
ist die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen und gewässerökologischen<br />
Durchgängigkeit der Gewässer, ihrer Uferbereiche und<br />
Auen im Sinne des Biotopverbundes. Insbesondere zählen dazu die<br />
- Umsetzung des Konzeptes zur naturnahen Entwicklung des Silvertbaches<br />
und seiner Nebengewässer,<br />
- Sicherung, Optimierung und Pufferung von Quellbereichen,<br />
- Erhaltung und Förderung von Nass- und Feuchtwiesenresten,<br />
- Vermehrung und Extensivierung von Grünländern,<br />
- Entwicklung nutzungsfreier Uferstreifen,<br />
- Entfernung lebensraumuntypischer, Ergänzung vorhandener und Neupflanzung<br />
fehlender Gehölze und die<br />
- Erhaltung und Optimierung der kleingliedrigen bäuerlichen Kulturlandschaft.<br />
Die die einzelnen Bachauen verbindenden Teilbereiche der Feldfluren des<br />
Silvertbachsystems sind vorwiegend von intensiver ackerbaulicher Nutzung<br />
geprägt und weisen nur noch vereinzelte Reste ökologischer Strukturen auf.<br />
Zwar steht der Erhalt der Landschaftsstruktur in ihrer Ausprägung als hauptsächlich<br />
landwirtschaftlich genutzter Freiraum im Vordergrund. Darüber<br />
hinaus ist auch dieser an ökologisch bedeutsamen und landschaftsgliedernden<br />
und -belebenden Strukturen verarmte Bereich anzureichern<br />
- zur ökologischen Sicherung, Optimierung und Aufwertung,<br />
- zum Schutz gegen Winderosion und<br />
- zum Aufbau eines Netzes von Regenerations- und Refugialräumen.<br />
Eine Verzahnung mit den Maßnahmen zur Anreicherung der Bachauenbereiche<br />
im Rahmen des gemeinsamen Suchraumes erscheint dabei synergetisch<br />
sinnvoll.<br />
Das Waldgebiet der Burg ist einer der größten und bedeutendsten Biotopkomplexe<br />
im <strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong> und das besterhaltene naturnahe Waldgebiet<br />
im Übergang zur Haard Das reich strukturierte Standortmosaik besteht<br />
aus überwiegend bodenständigen Laubwaldgesellschaften mit hohem<br />
Altholzanteil, extensiv genutzten und brachliegenden Feuchtwiesen, Seggenriedern<br />
und Röhrichten auf zum Teil grundwassergeprägten Böden,
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 285<br />
ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - Suchräume<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Quellfluren und naturnah mäandrierenden Gewässerabschnitten des Silvertbaches<br />
und des Nieringbaches mit Verlandungszonen und Steilufern.<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für die Bereiche der Burg ist die Umsetzung<br />
des bestehenden Pflege- und Entwicklungsplanes, des Sofortmaßnahmenkonzeptes<br />
und des Waldpflegeplanes.<br />
Ein weiterer Aspekt der Stärkung der ökologischen Funktion dieses Raumes<br />
mit den beiden Schwerpunkten Gewässer und Wald (mit dem zentralen<br />
FFH-Gebiet die Burg) ist die langfristige Aufwertung der Wälder und der<br />
Waldrandbereiche durch eine Anreicherung und Wiederherstellung von<br />
naturnahen Wälder auch im Sinne der FFH-Richtlinie.<br />
Erstrebenswert kann dabei auch eine bessere Vernetzung mit den ökologischen<br />
Systemen des dominierenden Waldgebietes des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong>,<br />
der Haard sein.<br />
Vergleichbares trifft auch auf den Freiraumbereich westlich der BAB 43 im<br />
Bereich der Wasserscheide zwischen den Systemen des Silvertbaches und<br />
des Loemühlenbaches zu. Hier gilt es durch geeignete Maßnahmen die<br />
trennende Barrierewirkung der A 43 zu mildern.<br />
Gleichzeitig dient dieser Suchraum als viel besuchtes Naherholungsgebiet,<br />
dass durch eine strukturelle und ökologische Aufwertung insbesondere in<br />
seinen Randbereichen weiter an Attraktivität gewinnen würde.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 286<br />
ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - Suchräume<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
SR 5<br />
Siedlungsnaher, vorwiegend landwirtschaftlich<br />
geprägter Übergangsraum<br />
nordöstlich von <strong>Recklinghausen</strong><br />
und Suderwich inklusive<br />
der Naturschutzgebiete „Johannistal“<br />
und „Becklemer Busch“<br />
Größe ca.: 391,31 ha<br />
2 Teilflächen<br />
Optimierung von vorhandenen und<br />
Anreicherung mit neuen Vernetzungselementen<br />
des durch landwirtschaftliche<br />
Nutzung geprägten Bereichs.<br />
Pflege und Entwicklung des Naturschutzgebietes<br />
Becklemer Busch entsprechend<br />
der bestehenden Gutachten<br />
und Entwicklungskonzepte<br />
Der Suchraum erstreckt sich in Nord-Süd-Ausrichtung in unterschiedlichen<br />
Breiten von ca. 50 – 2000 m entlang der Siedlungsränder im Südwesten und<br />
Süden. in Ost-West-Ausrichtung erstreckt er sich über ca. 6,3 km vom Siedlungsrand<br />
<strong>Recklinghausen</strong>-Ost und -Hillen im Westen bis zur Grenze des<br />
Landschaftsplanes am westlichen Ortsrand von Becklem im Osten.<br />
Er umfasst die Bereiche für die Entwicklungsziele<br />
- 9.1 Bachauenbereiche von Paschgraben, Quellbach (Oberlauf) und<br />
Breitenbrucher Bach (und seinen Zuläufen)<br />
- 9.2 Stadtnahe Freiräume Fritzberg, Johannistal, Berghäuser Feld,<br />
Suderwich und Becklem<br />
Der Bereich umfasst zum einen die weitgehend ausgeräumten siedlungsnahen<br />
Ackerfluren und intensiven Pferdeweiden nordöstlich von <strong>Recklinghausen</strong><br />
und Suderwich, die sich in den großen landwirtschaftlichen Freiraum<br />
des Recklinghäuser Lößrückens öffnen und selbst nur wenige Einzelbiotope<br />
und gliedernde Landschaftselemente enthalten. Zum anderen enthält er die<br />
Bachauen des Paschgrabens des Oberlaufs des Quellbaches und des Breitenbrucher<br />
Baches und seiner Zuflüsse. Der Oberlauf des Breitenbrucher<br />
Baches bildet zudem die zentrale Achse des Naturschutzgebietes Becklemer<br />
Busch.<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für diese die Siedlungsränder begleitenden<br />
Übergangsräume in die freie Landschaft ist die Schaffung und Optimierung<br />
sinnvoller und notwendiger Biotopstrukturen zur Einbindung eben dieser<br />
Siedlungsränder, zur Gliederung der Landschaft und zu ihrer Vernetzung im<br />
Sinne des Biotopverbundes auch im Rahmen eines Suchraumes. Insgesamt<br />
gilt es die ökologischen Defizite des Raums auszugleichen und die Gliederung<br />
der Landschaft zu stärken, da hier zumeist nur vereinzelte kleine Reste<br />
ökologischer Strukturen wie Einzelbäume, Feldgehölze und -hecken und<br />
Hof- und Siedlungseingrünungen verblieben sind. Insbesondere zählen dazu<br />
die<br />
- Erhaltung, Entwicklung von und Anreicherung mit Gehölzstrukturen und<br />
Grünlandbereichen<br />
- natürliche bzw. naturnahe Entwicklung der Waldbereiche. Umbau von<br />
Pappelbeständen. Alt- und Totholzerhaltung<br />
- Bruchwaldentwicklung entlang des Breitenbrucher Baches und im Breitenbruch.<br />
Waldentwicklung im NSG Becklemer Busch südlich der ehemaligen<br />
Zechenbahnlinie.<br />
- Erhaltung und Optimierung der strukturreichen Kulturlandschaftsreste Bauerschaft<br />
Berghausen und Bauerschaft Sachsenstraße<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für die Auenbereiche des Paschgrabens, des<br />
Oberlaufs des Grenzgrabens und des Breitenbrucher Bach mit seinen Zuflüssen<br />
ist die Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen und<br />
gewässerökologischen Durchgängigkeit der Gewässer, ihrer Uferbereiche<br />
und Auen im Sinne des Biotopverbundes. Insbesondere zählen dazu die<br />
- Erhaltung und Entwicklung von Mittel- und Unterlauf des Breitenbrucher<br />
Baches, des Quellbach-Oberlaufes und des Paschgrabens. Vermehrung<br />
der Grünländer in den Bachauen<br />
- Renaturierung und ökologische Entwicklung des Breitenbrucher Baches<br />
und seiner Zuflüsse incl. ihrer Quelllagen über die Verbesserung von Gewässermorphologie<br />
und -durchgängigkeit und Habitatsqualität von Gewässersohlen,<br />
-ufern und -auen. Erhaltung und Entwicklung von Tümpeln<br />
und Quellen sowie weiteren Gewässerbiotopen. Erhaltung und Entwicklung<br />
naturnaher Gewässerabschnitte. Wiedervernässung der Bruchbereiche<br />
über die Umsetzung der Gutachten und Entwicklungskonzepte zum<br />
NSG Becklemer Busch<br />
Ein weiterer Aspekt der Stärkung der ökologischen Funktion dieses Raumes<br />
mit den beiden Schwerpunkten Gewässer und Wald ist die langfristige Erhaltung<br />
und Sicherung der Landschaftsbrücken nach Süden.<br />
Gleichzeitig dient dieser Suchraum als viel besuchtes Naherholungsgebiet,<br />
dass durch eine strukturelle und ökologische Aufwertung insbesondere als<br />
siedlungsnahes „Pantoffelgrün“ weiter an Attraktivität gewinnen würde.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 287<br />
ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN – Neophytenbekämpfung<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C.4.12 Neophytenbekämpfung<br />
Von den einheimischen Arten (Indigene), die im Bereich Deutschlands seit<br />
dem Ende der letzten Eiszeit vorhanden sind, es aus eigener Kraft besiedelt<br />
haben oder hier entstanden, sind gebietsfremde Arten abzugrenzen. Pflanzen,<br />
die bereits zu früheren Zeiten zu uns kamen (z.B. mit dem Beginn des<br />
Ackerbaus in der Jungsteinzeit oder durch den Handel der Römer), werden<br />
als Archäophyten („Alt-Pflanzen“) bezeichnet. Neophyten sind Pflanzenarten,<br />
die von Natur aus nicht hier vorkommen, sondern erst durch den Einfluss<br />
des Menschen seit der Entdeckung Amerikas eingebracht wurden. Bei<br />
den meisten Pflanzenarten ist dies beabsichtigt geschehen, z.B. bei der<br />
Einführung von Zier- und Nutzpflanzen wie der Roteiche, bei anderen unbeabsichtigt<br />
(z.B. Verschleppung von Pflanzensamen mit Handelsgütern).<br />
Als Invasive Arten (in Deutschland etwa 30 Arten) werden Neophyten bezeichnet,<br />
die unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften<br />
oder Biotope haben oder das Landschaftsbild unerwünscht<br />
verändern. So können sie z.B. in Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen<br />
zu anderen Pflanzen treten und diese verdrängen. Invasive Neophyten<br />
können auch ökonomische (z.B. Unkräuter) oder gesundheitliche Probleme<br />
verursachen (wie der Verbrennungen verursachende Saft des Riesen-<br />
Bärenklaus).<br />
§ 40 BNatSchG greift diesen Umstand auf und verpflichtet insbesondere bei<br />
einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen und Arten durch Tiere und<br />
Pflanzen nichtheimischer oder invasiver Arten Maßnahmen zu ergreifen.<br />
Da in den Schutzgebieten dieses Planes derzeit keine Massenvorkommen<br />
von invasiven Arten zu verzeichnen sind, werden in diesem Landschaftsplan<br />
keine gesonderten, flächenbezogenen Maßnahmen festgesetzt.<br />
Einzelne Vorkommen werden derzeit schon im Ansatz bekämpft, bei flächenmäßig<br />
großem Auftreten sollte unmittelbar im Rahmen der Landschaftspflege<br />
reagiert werden.<br />
In der Abfassung der jeweiligen Pflege und Entwicklungspläne sollten entsprechende<br />
Neophyten und ihre Bekämpfung eine optionale / besondere<br />
Berücksichtigung finden.
NACHRICHTLICHE DARSTELLUNG Seite 288<br />
VON PLANUNGEN UND FESTSETZUNGEN DRITTER<br />
Gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. 62 LG NRW<br />
--- ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
C. 5 Nachrichtliche Darstellung von Festsetzungen Dritter<br />
Im Gegensatz zu den rechtsverbindlichen Schutzgebieten und Entwicklungs-, Pflege- und<br />
Erschließungsmaßnahmen gem. Ziffer C. 1 und C. 4 werden hier Festsetzungen Dritter<br />
nachrichtlich dargestellt, die nicht Bestandteil der Festsetzungen des Landschaftsplanes<br />
sind. Sie werden allerdings sehrwohl in den Entwicklungszielen des Landschaftsplanes<br />
beschrieben, da sie diesen im positiven Sinne entsprechen bzw. dienen und für die Gesamtentwicklung<br />
des jeweiligen Entwicklungszielraumes und/oder des gesamten Landschaftsplanes<br />
sehr wohl von großer Bedeutung sind.<br />
C.5.1 Gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 62 LG<br />
Die Biotope wurden durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz erfasst und<br />
abgegrenzt. Die Untere Landschaftsbehörde hat die Eigentümerinnen und Eigentümern von dem<br />
Abgrenzungsvorschlag unterrichtet und gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Danach legte<br />
das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit der Unteren<br />
Landschaftsbehörde die endgültige Abgrenzung der Biotope fest. Dies ist für den <strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong><br />
mit dem 27.02.2008 geschehen.<br />
Zwischenzeitig wurden im Landschaftsplangebiet die geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG<br />
i.V.m. § 62 LG NRW erneut kartiert und der unteren Landschaftsbehörde zur Veröffentlichung<br />
überlassen. Diese Veröffentlichung ist zwischenzeitig in einem gesonderten Verfahren geschehen.<br />
Anregungen und Hinweise die sich in diesem Verfahren ergeben haben, werden derzeitig<br />
vom LANUV bearbeitet.<br />
Die Biotope, die im Geltungsbereich dieses Landschaftsplanes oder im nahen Umfeld liegen,<br />
sind in der Rubrik Erläuterungen und Hinweise mit ihrer gesetzlichen Grundlage beschrieben und<br />
in der Festsetzungskarte im Maßstab 1 : 15.000 auf Basis der endgültigen Abgrenzung dargestellt.<br />
Im Bereich dieses Landschaftsplanes<br />
liegen derzeit<br />
65 Geschützte Biotope.<br />
Der überwiegende Teil<br />
befindet sich gleichzeitig<br />
in Naturschutzgebieten.<br />
Lediglich acht Biotope<br />
liegen außerhalb.<br />
Fläche gesamt ca.: 53,5 ha<br />
§ 62 LG - Gesetzlich geschützte Biotope (Auszug)<br />
(1) Maßnahmen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung oder zu einer<br />
Zerstörung folgender Biotope führen können, sind verboten:<br />
1. Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer<br />
einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder<br />
naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche,<br />
Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,<br />
2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,<br />
3. offene Binnendünen, natürliche Felsbildungen, offene natürliche Block-, Schutt- und<br />
Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden,<br />
Borstgrasrasen, artenreiche Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen, natürliche<br />
Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,<br />
4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder.<br />
(2) Die untere Landschaftsbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Beeinträchtigungen<br />
der Biotope ausgeglichen werden können oder die Maßnahmen aus überwiegenden<br />
Gründen des Gemeinwohls erforderlich sind. ..<br />
sowie:<br />
§ 30 BNatSchG (Auszug)<br />
(1) Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope<br />
haben, werden gesetzlich geschützt (allgemeiner Grundsatz).<br />
(2) Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung<br />
folgender Biotope führen können, sind verboten:
NACHRICHTLICHE DARSTELLUNG Seite 289<br />
VON PLANUNGEN UND FESTSETZUNGEN DRITTER<br />
Gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. 62 LG NRW<br />
--- ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich<br />
ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen<br />
Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme<br />
und regelmäßig überschwemmten Bereiche,<br />
2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen,<br />
Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,<br />
3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und<br />
Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen,<br />
Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,<br />
4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine<br />
Lärchen- und Lärchen- Arvenwälder,<br />
5. offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche,<br />
6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit<br />
Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen<br />
und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe<br />
mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe<br />
im Meeres- und Küstenbereich.<br />
Die Verbote des Satzes 1 gelten auch für weitere von den Ländern gesetzlich geschützte<br />
Biotope...<br />
GB-4308-001 Sümpfe und Riede 0,14 ha<br />
GB-4308-0015 Steh. Binnengewässer, Bruch- u. Sumpfwälder, Seggen- u. binsenr. Nasswiesen 3,95 ha<br />
GB-4308-0016 Röhrichte 0,42 ha<br />
GB-4308-0017 Bruch- und Sumpfwälder, Röhrichte 2,39 ha<br />
GB-4308-0114 stehende Binnengewässer 0,06 ha<br />
GB-4308-0115 Seggen- und binsenreiche Nasswiesen 0,29 ha<br />
GB-4308-201 Röhrichte 0,44 ha<br />
GB-4308-203 Auwälder 0,05 ha<br />
GB-4308-207 stehende Binnengewässer 0,04ha<br />
GB-4308-216 Seggen- u. binsenr. Nasswiesen, Quellbereiche, Auwälder, Fliessgewässerber. 1,77 ha<br />
GB-4308-219 Sümpfe und Riede 0,09 ha<br />
GB-4308-220 stehende Binnengewässer 0,17 ha<br />
GB-4308-221 stehende Binnengewässer, Röhrichte 0,23 ha<br />
GB-4308-222 stehende Binnengewässer 0,23 ha<br />
GB-4308-223 Seggen- und binsenreiche Nasswiesen 0,47 ha<br />
GB-4309-001 Seggen- und binsenreiche Nasswiesen 1,01 ha<br />
GB-4309-002 Sümpfe und Riede 0,44 ha<br />
GB-4309-003 stehende Binnengewässer 0,04 ha<br />
GB-4309-0011 Seggen- und binsenreiche Nasswiesen 5,81 ha<br />
GB-4309-0009 Seggen- und binsenreiche Nasswiesen 0,56 ha<br />
GB-4309-0107 Seggen- und binsenreiche Nasswiesen 0,85 ha<br />
GB-4309-0108 Seggen- und binsenreiche Nasswiesen 1,25 ha<br />
GB-4309-0109 Quellbereiche, Fliessgewässerbereiche, Seggen- und binsenreiche Nasswiesen 0,46 ha<br />
GB-4309-0110 stehende Binnengewässer 0,08 h<br />
GB-4309-0111 stehende Binnengewässer 0,29 ha<br />
GB-4309-0118 stehende Binnengewässer 0,01 ha<br />
GB-4309-0119 stehende Binnengewässer 0,01ha<br />
GB-4309-0120 stehende Binnengewässer 0,03 ha<br />
GB-4309-0121 stehende Binnengewässer 0,02 ha<br />
GB-4309-0122 stehende Binnengewässer 0,01 ha<br />
GB-4309-0123 Quellbereiche 0,01 ha<br />
GB-4309-0124 Quellbereiche 0,30 ha
NACHRICHTLICHE DARSTELLUNG Seite 290<br />
VON PLANUNGEN UND FESTSETZUNGEN DRITTER<br />
Gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. 62 LG NRW<br />
--- ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
GB-4309-0125 Seggen- und binsenreiche Nasswiesen 0,27 ha<br />
GB-4309-0126 Bruch- und Sumpfwälder 0,14 ha<br />
GB-4309-0127 Fliessgewässerbereiche 0,06 ha<br />
GB-4309-0128 Fliessgewässerbereiche, Auwälder 0,77 ha<br />
GB-4309-206 Bruch- und Sumpfwälder 0,23 ha<br />
GB-4309-207 Seggen- und binsenreiche Nasswiesen 0,24 ha<br />
GB-4309-208 Seggen- und binsenreiche Nasswiesen 1,05 ha<br />
GB-4309-210 Seggen- und binsenreiche Nasswiesen 0,47 ha<br />
GB-4309-212 stehende Binnengewässer 0,03 ha<br />
GB-4309-214 Röhrichte, Auwälder 1,19 ha<br />
GB-4309-217 Seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe und Riede, Röhrichte 0,62 ha<br />
GB-4309-218 stehende Binnengewässer 0,02 ha<br />
GB-4309-219 Seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Röhrichte 0,60 ha<br />
GB-4309-220 Seggen- und binsenreiche Nasswiesen 0,21 ha<br />
GB-4309-221 Seggen- und binsenreiche Nasswiesen 0,47 ha<br />
GB-4309-222 Seggen- und binsenreiche Nasswiesen 0,13 ha<br />
GB-4309-226 stehende Binnengewässer 0,03 ha<br />
GB-4309-701 Sümpfe und Riede 0,26 ha<br />
GB-4309-702 Fliessgewässerbereiche, Quellbereiche 0,73 ha<br />
GB-4309-703 Fliessgewässerbereiche 0,10 ha<br />
GB-4309-704 Auwälder, Bruch- und Sumpfwälder, Fliessgewässerbereiche 3,28 ha<br />
GB-4309-705 Sümpfe und Riede 0,47 ha<br />
GB-4309-706 Seggen- und binsenreiche Nasswiesen 0,78 ha<br />
GB-4309-708 Sümpfe u. Riede, Seggen- u. binsenreiche Nasswiesen, stehende Binnengew. 1,65 ha<br />
GB-4309-709 Sümpfe und Riede 0,04 ha<br />
GB-4309-710 Sümpfe und Riede 0,05 ha<br />
GB-4309-711 Sümpfe und Riede 0,64 ha<br />
GB-4309-712 Bruch- und Sumpfwälder 1,91 ha<br />
GB-4309-713 Auwälder, Bruch- und Sumpfwälder, Fliessgewässerbereiche 2,68 ha<br />
GB-4309-714 Bruch- und Sumpfwälder 0,29 ha<br />
GB-4309-715 Auwälder, Bruch- und Sumpfwälder 1,07 ha<br />
GB-4309-716 Auwälder, Bruch- und Sumpfwälder 8,21 ha<br />
GB-4309-717 Auwälder 2,56 ha<br />
GB-4309-718 Auwälder 0,38ha
GRUNDLAGEN / LITERATUR Seite 291<br />
Grundlagen / Literatur<br />
- Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft<br />
(Landschaftsgesetz), Nordrhein-Westfalen i.d.F. der Bekanntmachung vom 19.06.2007<br />
- Bundesnaturschutzgesetz vom 25.03.2002<br />
(zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2006)<br />
- Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan) Regierungsbezirk Münster,<br />
Teilabschnitt „Emscher-Lippe“, Stand 12.11.2004<br />
- Ökologischer Fachbeitrag zum Regionalplan „Emscher - Lippe“, Stand 9/1997<br />
- Biotopkataster der LANUV, NRW<br />
- Kataster der Biotope gem. § 62 LG,NRW<br />
- Konzept zur naturnahen Entwicklung des Silvertbaches und seiner Nebengewässer<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong>, März 2009<br />
- Pflege- und Entwicklungsplan „Die Burg“ in Marl und <strong>Recklinghausen</strong>, Mai 2001<br />
- Vereinfachter Biotopmanagementplan, Becklemer Busch (ORBIS 1993),<br />
- Quellgutachten, (ÖKOM 1996), Becklemer Busch<br />
- Konkretisierung des vereinfachten Biotopmanagementplanes, Becklemer Busch (Biostation<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong>, 2007),<br />
- Gewässerentwicklungsplan incl. Makrozoobenthos-Untersuchung zum Eignungsnachweis als<br />
Strahlursprung, Becklemer Busch (umweltbüro essen, 2009),<br />
- Entwurfsplanung mit integrierter landschaftspflegerischer Begleitplanung, Einzelfallprüfung<br />
nach UVPG und artenschutzrechtlicher Prüfung zur naturnahen Entwicklung des Gewässersystems<br />
im NSG Becklemer Busch, Franz Fischer Ing.-Büro GmbH und umweltbüro essen,<br />
2010)
GRUNDLAGEN / LITERATUR Seite 292
UMWELTBERICHT Seite 293<br />
D. UMWELTBERICHT<br />
Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung gemäß § 14a UVPG<br />
Zum Landschaftsplan<br />
„Vestischer Höhenrücken“
UMWELTBERICHT Seite 294
UMWELTBERICHT Seite 295<br />
D 1 Einleitung<br />
D 1.1 Rechtliche Grundlagen<br />
Mit der Novelle des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 25.06.2005<br />
hat der Gesetzgeber auch die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates<br />
vom 27.06.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Projekte<br />
umgesetzt. Wesentliches Ziel dieser so genannten strategischen Umweltprüfung (SUP) ist es,<br />
bereits bei der Aufstellung von Plänen und Projekten künftige Umweltauswirkungen aller darin<br />
enthaltenen Maßnahmen und Ziele zu ermitteln und zu bewerten, auch in oftmals komplexen Zusammenhängen<br />
mit anderen Planvorhaben.<br />
Bei der Festlegung des Kataloges von Planverfahren, die regelmäßig einer SUP bedürfen, hat der<br />
Gesetzgeber auch solche Pläne einbezogen, die von ihrer Zielsetzung her grundsätzlich positive<br />
Auswirkungen haben um auch in diesen Verfahren sicherzustellen, dass grundsätzlich positive<br />
Auswirkungen auf bestimmte Schutzgüter nicht ihrerseits zu erheblichen Beeinträchtigungen anderer<br />
Schutzgüter führen.<br />
Zu diesen Planverfahren zählen nach § 14b Abs. 1 Nr.1 UVPG auch Landschaftspläne. Allerdings<br />
wurde hier dem besonderen Anspruch der Landschaftsplanung bezüglich umwelterhaltender und<br />
-verbessernder Maßnahmen durch die Regelungen des § 19a UVPG Rechnung getragen. Inhaltlich<br />
sollen die nach § 9 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz bereits vorgeschriebenen Darlegungen<br />
zu zahlreichen Schutzbelangen von Natur und Landschaft um diejenigen des § 2 Abs. 1 UVPG<br />
ergänzt werden. Dies betrifft insbesondere Auswirkungen der Planungen auf den Menschen, einschließlich<br />
der menschlichen Gesundheit, Kulturgüter und Sachgüter sowie insgesamt die Wechselwirkungen<br />
zwischen den Schutzgütern.<br />
Verfahrensrechtlich wird davon ausgegangen, dass das bisherige Beteiligungsverfahren zur Landschaftsplanung<br />
weitgehend den Anforderungen des UVPG entspricht. Ergänzt werden sollen lediglich<br />
ein Scoopingverfahren zur Erarbeitung des Umweltberichtes sowie die Einbeziehung des<br />
Umweltberichtes in das Beteiligungsverfahren des jeweiligen Landschaftsplanes. Dieses Verfahren<br />
ist am 23.3.2010 abgeschlossen worden.<br />
Der Landschaftsplan „Vestischer Höhenrücken“ wurde in seinen Abgrenzungen neu auf naturräumliche<br />
Gegebenheiten und veränderte planerische Erfordernisse abgestimmt. Er basiert auf<br />
Teilen alter Landschaftsplanzuschnitte. So umfasst er weite Teile des Recklinghäuser Höhenrückens<br />
(Aufstellungsbeschluss: 14.6.1985) und des Landschaftsplanes „Haardvorland“ (Aufstellungsbeschluss:<br />
14.6.1985). Sowie kleinere Teile des Landschaftsplanes „Dorstener Ebene“ (Aufstellungsbeschluss:<br />
14.9.1984). Das Satzungsverfahren begann mit dem Scooping zur Strategischen<br />
Umweltprüfung und der Abfrage der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung<br />
bei der Bezirksplanungsbehörde und bestehender Bauleitpläne und planerischer<br />
Festsetzungen bei den Trägern der Bauleitplanung und bei den Fachplanungsbehörden am<br />
12.2.2010. Der Satzungsbeschluss wird voraussichtlich noch in 2012 erfolgen.
UMWELTBERICHT Seite 296<br />
D 1.2 Zielsetzung<br />
Der Landschaftsplan „Vestischer Höhenrücken“ des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> soll nach<br />
§ 16 LG NRW i.V.m. § 1 BNatSchG Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich<br />
schützen, pflegen und entwickeln. Der Geltungsbereich des Planes erstreckt sich auf den<br />
planerischen Außenbereich zwischen den Städten Marl, Herten, <strong>Recklinghausen</strong>, Oer-<br />
Erkenschwick, Datteln und Castrop-Rauxel, bezieht aber auch innerstädtische Grünzüge, die in<br />
direktem Kontakt zum Außenbereich stehen, mit ein. Hierbei grenzt er im Norden an den rechtskräftigen<br />
Landschaftsplan „Die Haard“ im Süden an die rechtskräftigen Pläne „Emscherniederung“<br />
und „Castroper Hügelland“. Die westliche Grenze zwischen Bertlich und Polsum, bildet die Stadtgrenze<br />
Hertens. Die östliche Grenze bilden der Castrop-Rauxeler Ortsteil Becklem sowie der Dattelner<br />
Ortsteil Horneburg. Die überplante Fläche umfasst ca. 5.362 ha.<br />
Anforderungen, die sich im Rahmen der Landschaftsplanung aus § 1 BNatSchG ergeben, sind<br />
untereinander und gegen die sonstigen Anforderungen der Allgemeinheit an Natur und Landschaft<br />
im Entwicklungs- und Festsetzungsteil des Landschaftsplanes abzuwägen. Die jeweiligen<br />
Aussagen betreffen mittelbar Aspekte des Gewässer-, Boden- und Klimaschutzes, soweit die<br />
Festsetzungen des Natur- und Landschaftsschutzes hierauf Auswirkungen haben. Letztendlich<br />
soll die Umsetzung des Landschaftsplanes „Vestischer Höhenrücken“ zum Erhalt und zur Verbesserung<br />
der ökologischen Bedingungen der vor Ort befindlichen Biotope sowie des Ausbaus der<br />
Vernetzung der zahlreichen kleinstrukturierten Biotope beitragen. In diesem Zusammenhang soll<br />
auch den Anforderungen des § 21 BNatSchG (Biotopverbund) Rechnung getragen werden. Zudem<br />
soll die Funktion des Landschaftsplangebietes als Erholungsraum ausreichend Berücksichtigung<br />
finden.<br />
Auf Grundlage der rechtlichen Anforderungen erfolgt mit der Strategischen Umweltprüfung (SUP)<br />
auch eine Einbeziehung der sekundären Auswirkungen (Anlage I der Richtlinie EG 2001/42/EG).<br />
Gemäß § 16 LG NRW hat der Landschaftsplan die Ziele und Erfordernisse der Raum- und Landesplanung,<br />
die Darstellung der Flächennutzungspläne sowie bestehende planerische Festsetzungen<br />
anderer Planungsträger zu beachten. Der Landschaftsplan setzt die gesetzlichen Anforderungen<br />
um, ohne Aussagen zu treffen, die der Realisierung dieser beachtenspflichtigen Planungen<br />
entgegenstehen.<br />
Der Landschaftsplan konkretisiert dabei die Darstellungen der übergeordneten Regionalplanung<br />
(GEP Regierungsbezirk MS, TA „Emscher-Lippe“) und des ökologischen Fachbeitrages des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege zum Regionalplan „Emscher-Lippe“ (LÖBF 1997).
UMWELTBERICHT Seite 297<br />
D 1.3 Naturräumliche und kulturlandschaftliche Situation und Bewertung<br />
Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes „Vestischer Höhenrücken“ umfasst die nördlichen<br />
Bereiche der Städte Herten und <strong>Recklinghausen</strong> und den nordwestlichen der Stadt Castrop-<br />
Rauxel. Hinzu kommen die südlichen Teile der Stadtgebiete von Marl und Oer-Erkenschwick und<br />
der westliche Bereich der Stadt Datteln. Innerhalb der naturräumlichen Gliederung Nordrhein-<br />
Westfalens wird dieser Bereich der naturräumlichen Einheit des „Vestischen Höhenrückens“ zugeordnet.<br />
Im Norden des Plangebietes reichen Bereiche des Silvertbaches und des Sickingmühlenbaches<br />
in die Dorstener Talweitung hinein.<br />
Aus dieser Lage ergibt sich auch die Verteilung der Böden im Plangebiet.<br />
In den Bereichen der Fluss- und Bachniederungen (Bachsysteme des Hasseler Mühlenbaches,<br />
Loemühlenbaches und Silvertbaches sowie des Dattelner Mühlenbaches) dominieren Gleye, die<br />
in den zentralen Bereichen des Landschaftsplanes eng verzahnt sind mit Niedermoorböden. Auf<br />
dem Höhenrücken sind meist bis zu zwei Meter mächtige Braunerden oder Parabraunerden zu<br />
finden. In feuchteren Lagen neigen diese meist sandig-schluffigen oder lehmig-sandigen Böden<br />
zu Pseudovergleyungen. Im zentralen Bereich des Höhenrückens im nördlichen Stadtgebiet<br />
<strong>Recklinghausen</strong>s überwiegen hingegen Parabraunerden.<br />
Die Karte der schutzwürdigen Böden weist diese Braunerden und Parabraunerden durchgehend<br />
auf Grund ihrer hohen Fruchtbarkeit als schutzwürdig aus. Schutzwürdig sind zudem die zahlreichen<br />
Niedermoorböden der Auen.<br />
Die digitale Bodenbelastungskarte des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong>, die die land- und forstwirtschaftlich<br />
genutzten Böden hinsichtlich ihrer Gehalte an Schwermetallen, PAK sowie PCB beurteilt,<br />
weißt, insbesondere zwischen <strong>Recklinghausen</strong>, Marl und Oer-Erkenschwick, östlich und westlich<br />
der Burg eine Überschreitung der Vorsorgewerte der BBodSchV auf. Eine Überschreitung der<br />
Prüf- oder Maßnahmenwerte ist dagegen an keiner Stelle im Plangebiet festgestellt worden.<br />
Entsprechend der morphologischen Situation sind die Grundwasserströme im Süden des Plangebietes<br />
grundsätzlich von Norden auf die Emscher hin gerichtet. Nördlich der Höhenlagen des<br />
Vestischen Höhenrückens strebt das Grundwasser gen Norden und Osten der Lippe entgegen.<br />
Analog hierzu streben die Gewässer nördlich der Wasserscheide des Höhenrückens der Lippe<br />
und südlich hiervon der Emscher zu. Dominierend sind hierbei neben den lößlehmgeprägten<br />
Fließgewässern der Bördenlandschaften die sandgeprägten Fließgewässer der Auen. Im äußersten<br />
Norden des Gebietes findet sich auch der Typus des Niederungsgewässers. Grundwassergewinnung<br />
ist im Bereich des Höhenrückens aus den ergiebigen Schichten des Recklinghäuser<br />
Sandmergels möglich. Wasserschutzgebiete sind jedoch nicht ausgewiesen.<br />
Im Bereich des Vestischen Höhenrückens, nördlich von <strong>Recklinghausen</strong> findet sich mit dem Rodelberg<br />
(124 Meter) die höchste Erhebung des Plangebietes. Die höchsten natürlichen Erhebungen<br />
befinden sich östlich von Scherlebeck im Umfeld der Wassertürme an der Westerholter Straße<br />
mit bis zu 109 Metern sowie nördlich des Silvertbaches mit dem weithin sichtbaren Kaninchenberg.<br />
Der tiefste Punkt des Gebietes liegt im äußersten Norden im Bereich des Wesel-<br />
Datteln-Kanals mit weniger als 32 Metern über NHN.
UMWELTBERICHT Seite 298<br />
Die reale Vegetation des Plangebietes entspricht im Bereich der sich vor allem in den Niederungen<br />
ausbreitenden Wälder weitgehend der heutigen potentiell natürlichen Vegetation.<br />
In den nördlichsten Bereichen der Niederungen werden dabei vor allem Eichenbirkenwälder in<br />
feuchter und trockener Ausprägung angenommen. In den feuchteren Bereichen rund um die Burg<br />
und zwischen Scherlebeck und Drewer dominieren artenarme Sternmieren-Eichen-<br />
Hainbuchenwälder sowie Buchen-Eichenwälder. Im Bereich der Burg und aus Richtung Osten<br />
verzahnt sich der Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald eng mit trockenen Buchen-Eichenwäldern.<br />
Der gesamte Vestische Höhenrücken mit seinen fruchtbaren Braunerden und Parabraunerden<br />
wird in der potentiell natürlichen Vegetation dominiert von Flattergras-Buchenwäldern. Im Osten<br />
des Plangebietes, im Bereich der Ausläufer des Vestischen Höhenrückens gehen die Flattergras-<br />
Buchenwälder in artenarme Eichen-Hainbuchenwälder über.<br />
Prägend für den Bereich des Landschaftsplanes sind die dichte Besiedlung und die damit verbundene<br />
Kleinstrukturierung des Freiraumes außerhalb der bebauten Bereiche.<br />
Seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts hat die zunehmende Flächenbesiedlung das Landschaftsbild<br />
grundlegend verändert.<br />
Das Plangebiet am Nordrand des Ruhrgebietes wird, innerhalb des nordwestdeutschen Klimabereiches,<br />
dem Klimabezirk des Münsterlandes zugeordnet. Prägend hierfür sind, im Übergangsbereich<br />
zwischen maritimem und kontinentalem Klima, kühl-gemäßigte Sommer und mäßig-kalte<br />
Winter. Die Niederschläge sind relativ gleichmäßig über das Jahr verteilt, wobei der Juli der niederschlagreichste<br />
Monat ist.
UMWELTBERICHT Seite 299<br />
D 1.4 Regionalplan (GEP), Regierungsbezirk Münster<br />
(Teilabschnitt Emscher-Lippe 2004)<br />
Der Regionalplan, Teilabschnitt Emscher-Lippe stellt unter Ziffer 2 die Freiraumgliederung dar. Im<br />
Raumnutzungsgefüge hat der Freiraum zahlreiche Funktionen zu erfüllen. Er soll zunächst der<br />
Land- und Forstwirtschaft dienen, Erlebnis- und Erholungsraum für Menschen darstellen, Lebensraum<br />
für Flora und Fauna sein und den Biotopverbund fördern, das Klima der eingebetteten Städte<br />
positiv fördern und sichern sowie die Grundwasserneubildung fördern.<br />
In seiner Darstellung differenziert der Regionalplan neben den Flächen im baulichen oder zukünftigen<br />
baulichen Innenbereich zudem im Außenbereich Waldbereiche, allgemeine Freiraum- und<br />
Agrarnutzung sowie Oberflächengewässer. Im Außenbereich stellt der Regionalplan u.a. Bereiche<br />
für den Schutz der Landschaft und Bereiche für den Schutz der Natur dar.<br />
In den Darstellungen des Regionalplanes innerhalb des Landschaftsplanes „Vestischer Höhenrücken“<br />
konzentrieren sich die Bereiche zum Schutz der Natur auf die zentralen Gewässersysteme<br />
des Landschaftsplanes. Neben dem System des Loemühlenbaches und des Silvertbaches sind<br />
hier alle der Burg zufließenden Gewässer und der Westerbach im Osten des Plangebietes genannt.<br />
Neben diesen liegt ein zweiter Schwerpunkt auf den großen, naturnahen Wäldern des Gebietes,<br />
wie z.B. der Burg und dem Becklemer Busch als bestehenden Naturschutzgebieten sowie<br />
bisher noch nicht als Naturschutzgebieten ausgewiesenen wie dem Telgenbusch nördlich von<br />
Herten, Kellergatt zwischen Hochlar und Scherlebeck und einigen Waldbereichen östlich von<br />
<strong>Recklinghausen</strong>.<br />
Ein überwiegender Teil der sonstigen Freiräume ist im Regionalplan als Bereich zum Schutz der<br />
Landschaft ausgewiesen. In diesen soll die bisherige Nutzungsstruktur zum Schutze der Landschaft<br />
und zur Sicherung der landschaftsorientierten Erholung erhalten bleiben oder zur Erreichung<br />
dieser Zwecke günstig entwickelt werden. Dieses umfasst auch die Sicherstellung der Erreichbarkeit<br />
des Erholungsraumes sowie die eventuelle Lenkung von Erholungssuchenden.<br />
Weiter sieht der Regionalplan insbesondere in den Gebieten südlich der Lippe den Aufbau oder<br />
den Erhalt eines Biotopverbundsystemes vor. Dieses umfasst u.a. die Entwicklung und Sicherung<br />
geeigneter Flächen innerhalb der Bereiche zum Schutz der Landschaft.<br />
Fast deckungsgleich zu den Darstellungen der Bereiche zum Schutz der Landschaft stellt der Regionalplan<br />
die Wald- und Freiraumbereiche als bedeutende regionale Grünzüge dar.<br />
Ein solcher Grünzug erstreckt sich zwischen Polsum und Becklem in Ost-West-Ausrichtung über<br />
den gesamten Vestischen Höhenrücken. Mehrere nord-südgerichtete Grünzüge, aus dem dicht<br />
besiedelten Süden des Planbereiches queren zudem den Vestischen Höhenrücken.<br />
Diese Nord-Süd- und Ost-West-Grünzüge sind laut Regionalplan innerhalb der Landschaftsplanung<br />
zu sichern und zu entwickeln. Sie schließen ausdrücklich auch die Bereiche mit ein, die nicht<br />
als Bereiche zum Schutz von Natur oder Landschaft ausgewiesen sind.
UMWELTBERICHT Seite 300<br />
D 1.5<br />
Festsetzungen innerhalb des Landschaftsplanes<br />
„Vestischer Höhenrücken“<br />
D 1.5.1 Entwicklungsziele gemäß § 18 LG NRW<br />
Die Beschreibung und Erläuterung der Entwicklungsziele im Landschaftsplan „Vestischer Höhenrücken“<br />
folgt in ihrer Struktur den Vorgaben des § 18 LG NRW. Hiernach geben die Entwicklungsziele<br />
Auskunft über das Schwergewicht der im Plangebiet zu erfüllenden Aufgaben der Landschaftsentwicklung.<br />
Neben den hier erwähnten Zielen Erhaltung und Anreicherung der Landschaft<br />
definiert der Plan die Erhaltung mit Befristung, die Erhaltung der Freiraumfunktion der städtischen<br />
Grünzüge, Erhaltung nach endgültiger Ausgestaltung, .Erhaltung innerstädtischer Bachauenbereiche<br />
und Anreicherung der Bachauenbereiche<br />
Der Landschaftsplan ist in seinem gesamten Geltungsbereich in 9 in sich homogene Entwicklungsräume<br />
unterteilt. Jeder dieser Räume enthält neben einer ausführlichen Gebiets- eine abschließende<br />
Entwicklungszielbeschreibung. Neben der im Landschaftsgesetz in § 18 vorgeschlagenen<br />
Formulierung von Entwicklungszielen für die Erhaltung von naturnahen oder vielfältig ausgestatteten<br />
Landschaften und für die Anreicherung von Landschaft werden in diesem Landschaftsplan<br />
auch spezifizierte Entwicklungsziele für die innerstädtischen Bereiche und die zahlreichen Bachauen<br />
beschrieben.<br />
Die Entwicklungsräume 2,4,7 und 8 betreffen innerstädtische Entwicklungsräume der Städte Herten,<br />
Marl, <strong>Recklinghausen</strong> und Oer-Erkenschwick. Bei der Darstellung dieser Ziele wird vor allem<br />
der Wert der innerstädtischen Grünzüge für die Erholung und das Stadtklima sowie deren gliedernde<br />
Funktion betont und die Erhaltung und Pflege dieser Strukturen gefordert. Eingebettet in<br />
diese Grünzüge, insbesondere in Marl, sind innerstädtische Bachauenbereiche, hier besonders<br />
hervorzuheben die Gewässer des Loemühlen- und des Silvertbaches. In der Kombination mit den<br />
Grünzügen sollen diese neben den o.g. Funktionen zusätzlich die ökologische Durchgängigkeit<br />
und die natürliche Gewässerfunktion der Bachsysteme erhalten.<br />
In den Randbereichen dieser innerstädtischen Entwicklungsziele wurden zudem einige Flächen<br />
als innerstädtische Erhaltungsbereiche mit Befristung formuliert.<br />
Die Entwicklungsräume 1, 3, 5, 6 und 9 sind dem baulichen Außenbereich zugeordnet und beschreiben<br />
in sich weitgehend homogene Entwicklungsräume. In ihren Abgrenzungen beschreiben<br />
sie zum einen Räume die durch Gewässersysteme geprägt sind oder von landschaftlich klar abgegrenzten<br />
gewässerarmen Einheiten wie dem zentralen Höhenrücken und städtisch geprägten,<br />
kleinstrukturierten Einheiten in den Randbereichen des Plangebietes. Ein überwiegender Teil dieser<br />
Räume ist dem Entwicklungsziel I zugeordnet und wird dominiert von teilweise intensiver<br />
Landwirtschaft auf hochwertigen Böden und deutlichen bis hin zu in wenigen Teilbereichen noch<br />
verbesserungswürdigen Landschaftselementen. Diese vernetzenden Strukturen werden hierbei<br />
auch als wertvolle Aspekte der Erholungslandschaft beschrieben.<br />
Drei Teilbereiche der Entwicklungsräume außerhalb der Gewässerauen greifen den Aspekt der<br />
Anreicherung auf. Diese sind zum Einen konzentriert in den Randbereichen der Stadtlagen sowie<br />
in den Umfeldern der bedeutenden Bachsysteme. Diese Anreicherungsräume sollen zum einen
UMWELTBERICHT Seite 301<br />
der Anreicherung der teilweise an Strukturen verarmten Bereiche dienen, zum anderen hier der<br />
Option der Vernetzung der ökologisch bedeutsamen Gewässersysteme dienen. Eine Anreicherung<br />
soll hier auf freiwilliger Basis, über Ökokonten, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder auf<br />
vertraglicher Basis geschehen. Eingebettet in diese Teilräume liegen die Anreicherungsräume der<br />
zentralen Gewässerachsen und ihrer Auenbereiche. Auch diese sollen wie in den Anreicherungsräumen<br />
oben beschrieben aufgewertet werden und somit langfristig ihre natürliche Funktion zurück<br />
erhalten. Eine Ausnahme bildet hier der Loemühlenbach mit seinen Zuflüssen, der in einem<br />
klarer strukturierten Umfeld gesehen wird.<br />
Zwei kleine Teilräume, geprägt von Halden (4.5 I.IV und 5.3 I.IV) werden als Erhaltungsräume<br />
nach endgültiger Ausgestaltung beschrieben.
UMWELTBERICHT Seite 302<br />
D 1.5.2<br />
Festsetzungen gemäß §§ 23, 26, 28 und 29 BNatSchG und § 26 LG NRW<br />
Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 BNatSchG<br />
Im Landschaftsplan „Vestischer Höhenrücken“ sollen insgesamt 16 Naturschutzgebiete festgesetzt<br />
werden. Die Naturschutzgebietsausweisungen konzentrieren sich zum einen auf den Bereich der<br />
Lippe zufließender Gewässer des Silvertbach- und des Loemühlenbachsystems. Einen weiteren<br />
Schwerpunkt der Naturschutzgebietsausweisungen bilden die ausgedehnten Waldbereiche der<br />
Burg, des Becklemer Busches und des Arenbergschen Forstes. Die geplanten Naturschutzgebiete<br />
bedecken mit insgesamt ca. 495 ha etwa 9% des Plangebietes.<br />
Ein zentrales Element der Naturschutzgebietsausweisungen in diesem Landschaftsplan sind die<br />
der Lippe zufließenden Gewässer. Neben dem System des Hasseler Mühlenbaches sind diese,<br />
das des Loemühlenbaches und des Silvertbaches.<br />
Im Westen des Plangebietes liegen zwei Schutzgebiete, die die Auenbereiche des Hasseler Mühlenbaches<br />
und ihm zufließende Gewässer umfassen. Die Rund 48,5 Hektar der Schutzgebiete<br />
Bertlicher Bach und Hasseler Mühlen- und Lamerottbach sind von feuchten, meist grünlandgenutzten<br />
Auen geprägt.<br />
Das System des Loemühlenbaches umfasst die Naturschutzgebiete: Loemühlenbachaue und die<br />
kleineren Schutzgebiete Quellbereich des Bockholter Baches und Wiesentalbachquelle. Die knapp<br />
64 Hektar der drei Naturschutzgebiete sind von Gewässerläufen geprägt, die in weiten Bereichen<br />
naturfern ausgebaut wurden. Dieses trifft vor allem auf die gesondert ausgewiesenen Quellbereiche<br />
des Wiesentalbaches und des Bockholter Baches zu. Die Umfeldbereiche der Gewässer sind<br />
weitgehend noch gesäumt von Grünländern, die allerdings überwiegend intensiv genutzt werden.<br />
Im Norden des Schutzgebietes Loemühlenbachaue wird der Bach neben Grünländern teilweise<br />
eingesäumt von Waldbereichen.<br />
Dritter zentraler Gewässerbereich des Landschaftsplanes „Vestischer Höhenrücken“ sind die der<br />
Burg zufließenden Gewässer des Silvertbachsystems. Dieses System von Fließgewässern umfasst<br />
neben dem Schutzgebiet der Burg, als zentralem und die Gewässer vereinigendem Gebiet<br />
die fließgewässergeprägten Schutzgebiete Silvertbach, Burggraben und Mollbecke und Grenzgraben.<br />
In diesen Schutzgebieten werden einige der Quellbäche des Silvertbaches von der Quelle bis<br />
zum Zufluss in den Silvertbach oder bis zum Zufluss in das Natura 2000 Gebiet die Burg, zusammen<br />
mit ihrem Umfeld als Naturschutzgebiet ausgewiesen.<br />
Die in weiten Bereichen noch naturfern gestalteten Bäche werden zum Teil von Waldbereichen<br />
und unmittelbar angrenzenden Hoflagen gesäumt. Die Gewässer werden überwiegend von landwirtschaftlicher<br />
Nutzung eingerahmt, die in weiten Bereichen noch von Grünländern bestimmt wird.<br />
Diese werden nur zum Teil noch extensiv genutzt. Die Gesamtfläche von etwa 120 Hektar erstreckt<br />
sich entlang von fast 20 Kilometern Fließgewässer.<br />
Die Ausweisung des Gewässerumfeldes ist ähnlich wie bei den Schutzgebieten des Hasseler<br />
Mühlenbaches und des Loemühlenbaches abhängig von der Nutzung des Umfeldes. Im Bereich<br />
naturnaher oder natürlicher Umfeldbereiche orientiert sich die Grenze der Ausweisung an der Realnutzung.<br />
In Bereichen intensiver Landwirtschaft ist in der Regel ein Pufferstreifen unterschiedlicher<br />
Breite ausgewiesen. Bauliche Nutzungen sind aus den Schutzgebieten ausgegrenzt.
UMWELTBERICHT Seite 303<br />
Unmittelbar nördlich der Quellbereiche des Hasseler Mühlenbaches liegt das NSG Telgenbusch.<br />
Mit seinen fast 50 Hektar Ausdehnung ist dieser von alten Bäumen geprägte Eichen- und Buchenwald<br />
eines der drei großen Waldschutzgebiete in diesem Plan.<br />
Im Zentrum des Planes liegt das 146 Hektar große von bodensauren Eichenwäldern, Weichholzauen<br />
und naturnahen Fließgewässern wie dem Silvertbach und dem Nieringbach geprägte Natura<br />
2000-Gebiet „Die Burg“.<br />
Im Osten des Plangebietes liegt ein weiteres Waldgebiet, der Becklemer Busch - wie auch die<br />
Burg von naturnahen Auenbereichen geprägt. Durchzogen vom Breitenbrucher Graben und seinen<br />
Nebengewässern dominieren hier je nach Bodenfeuchte Eichen, Buchen oder Eschen.<br />
Vier weitere Naturschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von etwa 25 Hektar werden nicht zuletzt<br />
ob ihrer geologischen Bedeutung ausgewiesen.<br />
Nördlich des Silvertbaches ist dieses die eiszeitliche, bewaldete Kame des Kaninchenberges.<br />
Zwischen Langenbochum und Hochlar liegen die Siepentäler von Pothgraben und Goestal.<br />
Das Loh und das Johannistal weisen gut ausgeprägt eiszeitliche Siepentäler auf. Gleichzeitig werden<br />
beide von weitgehend naturnahen Wäldern und Feldgehölzen begleitet.<br />
Bei Langenbochum liegen die bewaldeten Bereiche der Quelllagen des Marpenbaches, das NSG<br />
Kellergatt. Geprägt von Erlenauenwäldern und altholzreichen Buchen-Eichenbeständen ist dieses<br />
wie viele der vorgenannten auch ein Naturschutzgebiet von hoher ökologischer Verbundfunktion.<br />
Gleichzeitig ist es durch hohes Besucheraufkommen aus den unmittelbar angrenzenden Siedlungsbereichen<br />
geprägt.<br />
Landschaftsschutzgebiete (LSG) gemäß § 26 BNatSchG<br />
Die Ausweisung weiter Teile des Landschaftsplanes als Landschaftsschutzgebiete (ca. 4.187 ha)<br />
folgt den Vorgaben des Regionalplanes „TA Emscher-Lippe“. Die insgesamt 13 Schutzgebiete<br />
bedecken etwa 77 % des Plangebietes. Eine Besonderheit stellen hierbei die vier temporären<br />
Landschaftsschutzgebiete, aufgeteilt auf verschiedene kleinere Teilflächen, dar (ca. 128 ha). Diese<br />
kleineren Schutzgebiete treten mit der Rechtsverbindlichkeit eines Bebauungsplanes ganz oder<br />
teilweise außer Kraft.<br />
Nicht betroffen von Festsetzungen gemäß § 26 BNatSchG sind die innerstädtischen und stadtnahen<br />
Teile des Plangebietes, insbesondere die Fließgewässerbereiche des Silvertbaches und des<br />
Loemühlenbaches sowie des Sickingmühlenbaches im Bereich des Stadtgebietes von Marl.<br />
Naturdenkmale (ND) gemäß § 28 BNatSchG<br />
Im Landschaftsplan „Vestischer Höhenrücken“ sollen vier Objekte als Naturdenkmal ausgewiesen<br />
werden. Neben drei bedeutenden Bäumen ist dieses ein Findling am Stadtrand von Marl.
UMWELTBERICHT Seite 304<br />
Geschützte Landschaftsbestandteile (LB) gemäß § 29 BNatSchG<br />
Im Landschaftsplan „Vestischer Höhenrücken“ ist die Ausweisung von 22 Geschützten Landschaftsbestandteilen<br />
vorgesehen. Die insgesamt ca. 42,5 ha großen Flächen umfassen vor allem<br />
isolierte naturnahe Fließgewässerbereiche, alte Hohlwege sowie bedeutende Gehölz- und Grünlandstrukturen.<br />
Naturnahe Bäche, Gehölzkomplexe und Feuchtgrünländer dienen insbesondere dem Biotopverbund<br />
im Sinne des § 21 BNatSchG.<br />
Zweckbestimmungen für Brachflächen gemäß § 24 LG NRW<br />
Es werden in diesem Landschaftsplan keine Festsetzungen getroffen.<br />
Besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung gemäß § 25 LG NRW<br />
Im Landschaftsplan „Vestischer Höhenrücken“ wurde bewusst auf die separate Kennzeichnung<br />
von Flächen mit besonderen Festsetzungen verzichtet. Statt dessen wird für alle Waldbereiche in<br />
Naturschutzgebieten und Geschützten Landschaftsbestandteilen die Wiederaufforstung mit standortgerechten<br />
und heimischen Laubbaumarten sowie ein Kahlschlagsverbot festgesetzt.<br />
Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen gemäß § 26 LG NRW<br />
Im Kapitel C.4 des Landschaftsplanes werden die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
im Landschaftsplan „Vestischer Höhenrücken“ beschrieben. Grundsätzlich unterscheidet<br />
der Plan in Suchräume für Entwicklungs-, Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen, die den Bereichen<br />
der Entwicklungsziele II (Anreicherung) und IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche) folgen und<br />
Einzelmaßnahmen, die in und in der Umgebung von Schutzgebieten die Erreichung oder Erhaltung<br />
des Schutzzweckes fördern sollen sowie insbesondere Maßnahmen, die auf Fließgewässer<br />
konzentriert sind.<br />
Innerhalb des Landschaftsplanes „Vestischer Höhenrücken“ dominieren Maßnahmen, die sich in<br />
ihrer Wirkung deutlich an das Ziel der Erhaltung oder Erreichung des jeweiligen Schutzzweckes<br />
von Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen orientieren.<br />
Ein großer Teil der Maßnahmen zielt hierbei auf die Revitalisierung von Fließgewässern ab. Maßnahmen<br />
zur Dynamisierung oder zur Umfeldgestaltung werden innerhalb der Naturschutzgebiete<br />
an allen nicht natürlichen Gewässerläufen festgesetzt. Konkret beschriebene Maßnahmen außerhalb<br />
von Schutzgebieten und ohne Bezug zu Schutzgebieten nach §§ 23 und 29 BNatSchG bilden<br />
in diesem Landschaftsplan die Ausnahme.<br />
Der Landschaftsplan unterscheidet zudem Maßnahmen nach § 26 (1) und § 26 (2) LG NRW.<br />
Maßnahmen nach § 26 (1) LG NRW sind vorrangig zum Schutz und zur Aufwertung von Schutzgebieten<br />
und schutzwürdigen Landschaftsteilen oder zur Entwicklung des Biotopverbundes geplant.<br />
Innerhalb der Suchräume kommen Maßnahmen nach § 26 (2) LG NRW zum Zuge, die ohne<br />
besondere vorherige Zuordnung zu einer Grundstücksfläche zukünftig geplant und umgesetzt<br />
werden sollen.
UMWELTBERICHT Seite 305<br />
D 2 Umweltprüfung<br />
D 2.1 Darstellungen der Merkmale der Umwelt und des derzeitigen Umweltzustandes<br />
sowie dessen voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des<br />
Planes.<br />
Nach § 19a Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG umfasst die Strategische Umweltprüfung<br />
die Darstellung und Bewertung der in § 9 Abs. 1 BNatSchG aufgeführten Schutzgüter und<br />
-belange. Hier ist formuliert, dass die Pläne Angaben enthalten sollen über:<br />
1. den vorhandenen und den zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft,<br />
2. die konkretisierten Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege,<br />
3. die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft<br />
nach Maßgabe dieser Ziele und Grundsätze, einschließlich der sich daraus ergebenden<br />
Konflikte,<br />
4. die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege, insbesondere:<br />
a. zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen von Natur und<br />
Landschaft,<br />
b. zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft<br />
im Sinne des Kapitels 4 sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere<br />
und Pflanzen wild lebender Arten,<br />
c. auf Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeit<br />
für künftige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege,<br />
insbesondere zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie<br />
zum Einsatz natur- und landschaftsbezogener Fördermittel besonders geeignet sind,<br />
d. zum Aufbau und Schutz eines Biotopverbunds, der Biotopvernetzung und des Netzes<br />
„Natura 2000“,<br />
e. zum Schutz, zur Qualitätsverbesserung und zur Regeneration von Böden, Gewässern,<br />
Luft und Klima,<br />
f. zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes<br />
von Natur und Landschaft,<br />
g. zur Erhaltung und Entwicklung von Freiräumen im besiedelten und unbesiedelten Bereich<br />
und der darüber hinaus in § 2 Abs. 1 UVPG zusätzlich genannten Schutzgüter:<br />
1. Mensch und menschliche Gesundheit sowie<br />
2. Kultur- und Sachgüter<br />
zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft,<br />
auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen.<br />
Im Rahmen des Scoopings zu diesem Umweltbericht wurde vorgetragen, die im Plangebiet liegenden<br />
Geotope und Bodendenkmäler besonders zu beachten.<br />
Zudem wurde auf die zahlreich vorhandenen schützwürdigen Böden hingewiesen.<br />
Der Umweltbericht enthält die Angaben, die mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden können
UMWELTBERICHT Seite 306<br />
und berücksichtigt dabei den gegenwärtigen Wissensstand.<br />
Nachfolgend werden die einzelnen schutzgutbezogenen Darstellungen der Ist-Situation im LP-<br />
Gebiet „Vestischer Höhenrücken“, der Zielsetzung einschließlich der gebiets- bzw. raumbezogen<br />
dargestellten Ziele und Maßnahmen sowie deren mögliche Auswirkungen auf andere Schutzgüter<br />
behandelt.<br />
D 2.1.1 Schutzgut Flora, Fauna und Biotope<br />
Der Landschaftsraum des Plangebietes „Vestischer Höhenrücken“ ist auf der einen Seite geprägt<br />
von dichter Bebauung und damit verbundenen massiven Eingriffen in die natürliche Struktur der<br />
Landschaft. Die damit verbunden Eingriffe reichen teilweise weit und bedeutend in die freie Landschaft<br />
hinein. Zahlreiche Verkehrswege, Versorgungsleitungen und Trassen queren die ursprünglich<br />
freie Landschaft. Auf der anderen Seite ist der sehr fruchtbare Bereich des Höhenrückens von<br />
intensiver Landwirtschaft geprägt. Forstwirtschaftliche Nutzung tritt hierbei deutlich in den Hintergrund.<br />
Landschaftselemente wie naturnahe Bäche und Feldhecken sind in weiten Bereichen ganz<br />
verschwunden oder wurden den Bedürfnissen der Agrarwirtschaft angepasst.<br />
In den Randbereichen des Plangebietes haben sich neben den landwirtschaftlich geprägten Bereichen<br />
einige naturnahe Wälder erhalten. Die Ausprägungen der Wälder reichen von anthropogen<br />
beeinflussten Laubwäldern über naturnahe Auwälder bis zu im Rahmen der FFH-Richtlinie<br />
streng geschützten Eichenwäldern.<br />
Von besonderer Bedeutung für den Naturraum sind zudem zahlreiche Kleingewässer. In und um<br />
diese finden sich zahlreiche schützenswerte Tiere, Pflanzen und Pflanzengesellschaften. Unter<br />
anderem sind dieses der Eisvogel, zahlreiche Spechtarten wie Kleinspecht, Grünspecht, Buntspecht<br />
und Schwarzspecht, Hohltaube, Feldschwirl, Sumpfrohrsänger sowie die Gebirgsstelze und<br />
der Waldkauz. Unter den Fischen ist im System des Silvertbaches die Groppe hervorzuheben.<br />
Unter den Amphibien dieses Raumes sind es insbesondere: Teich- und Kammmolch, Kreuzkröte<br />
und Grasfrosch. Im Bereich von Kartierungen am Loemühlenbach wurden zahlreiche verschiedene<br />
Libellenarten beobachtet (z.B. Blaugrüne Mosaikjungfer, Späte Adonislibelle, Grosse Pechlibelle,<br />
Weidenjungfer, Hufeisen-Azurjungfer, Schwarze Heidelibelle, Grosse Pechlibelle und Blutrote<br />
Heidelibelle). In den Wäldern haben zudem zahlreiche Fledermausarten ihren Lebensraum (u.a.:<br />
der Große Abendsegler (Nyctalus leisleri) und Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)).<br />
An bedeutenden Pflanzengesellschaften finden sich bodensauere Eichenwälder, Hainsimsen-<br />
Buchenwälder, Auenwälder und Röhrichtbestände.<br />
Die im Plangebiet vorhandenen Grünzüge mit ihren Bächen und Gewässern sind stark überplant<br />
und von der umgebenden Siedlungsstrukturen beeinflusst. Die agrarisch genutzten Bereiche der<br />
Landschaft sind meist intensiv genutzt. Ausnahmen bilden hierbei zumindest teilweise die Niederungsbereiche<br />
entlang der Gewässer.<br />
Innerhalb des Plangebietes sind zudem 66 Flächen bekannt; die nach § 62 LG (§ 30 BNatSchG)<br />
als geschützte Biotope gelten. Von diesen Biotopen liegen 21 im NSG „Die Burg“.<br />
Der § 21 des BNatSchG formuliert Bedingungen für die Schaffung und den Erhalt eines Netzes<br />
räumlich und funktional verbundener Biotope. Als Biotope in diesem Zusammenhang sind innerhalb<br />
des Landschaftsplanes „Vestischer Höhenrücken“ insbesondere die naturnahen Wälder, die<br />
Geschützten Landschaftsbestandteile sowie die zahlreichen, in Teilen noch naturfernen Gewässer<br />
anzusehen.
UMWELTBERICHT Seite 307<br />
D 2.1.2 Schutzgut Wasser<br />
Kennzeichnend für das Plangebiet ist das Gewässersystem der Lippe. Von Süden fließen, innerhalb<br />
des Landschaftsplanes liegend, zahlreiche Bäche und Vorfluter der Lippe zu. Die bedeutensten<br />
Gewässer sind Silvertbach, Loemühlenbach und Hasseler Mühlenbach. Nach Süden in<br />
die Emscher entwässert lediglich der Bereich um den Breitenbrucher Graben. Prägend ist ihr teilweise<br />
hoher technischer Ausbaugrad. Allerdings sind in diesem Planbereich auch noch Gewässerabschnitte<br />
zu finden, die naturnah oder zumindest annähernd naturnah sind. Dieses trifft vor<br />
allem auf die Fließgewässer in den großen Waldschutzgebieten Burg, Becklemer Busch und Telgenbusch<br />
zu.<br />
Die vorliegenden Gewässerstrukturgütekartierungen machen insbesondere deutlich, dass das<br />
Gewässerumfeld den weitreichensten Veränderungen unterliegt. Naturnahe oder unveränderte<br />
Bereiche sind nur in Bereichen von naturnahen Wäldern zu finden. Gleichzeitig sind die Bereiche<br />
der Gewässersohlen fast ausnahmslos deutlich bis vollständig verändert worden.<br />
Der überwiegende Teil des Höhenrückens unterliegt keinen Grundwassereinflüssen, lediglich in<br />
den feuchten Bereichen der Auwälder und den Talniederungen sind Teilbereiche des Gebietes mit<br />
hohen Grundwasserständen zu finden.<br />
Wasserschutzgebiete sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />
D 2.1.3 Schutzgut Boden<br />
Charakteristisch für das Gebiet sind fruchtbare tiefe (Para-) Braunerden, die sich entlang des Höhenrückens<br />
erstrecken. Die Niederungen werden von Gleyen bis hin zu Anmoorgleyen dominiert,<br />
die in einigen Bereichen des Silvertbaches in Niedermoore übergehen und gewässernahen Gleyen<br />
mit Übergängen zu Nass- und Moorgleyen. In kleinen Bereichen, vor allem in den Bereichen<br />
der Siepentäler sind Pseudovergleyungen zu finden.<br />
Ein überwiegender Teil der Böden im Plangebiet ist schützenswert. Dieses gilt vor allem für die<br />
fruchtbaren (Para-) Braunerden der Höhenlagen. Dazu kommen die staunassen Böden der Niederungen<br />
sowie die grundwasserbeeinflussten Böden der Tallagen. Die Moorböden der Niederungen<br />
des Loemühlenbaches und des Silvertbaches sowie kleinere Bereiche von Böden mit besonders<br />
hoher Bodenfruchtbarkeit stellen in diesem Plangebiet eine Besonderheit dar. Eine weitere Besonderheit<br />
sind die Plaggenesche im Bereich der Waldsiedlung.<br />
D 2.1.4 Schutzgut Klima / Luft<br />
Der städtisch geprägte Raum des Landschaftsplangebietes unterliegt vor allem im Süden und in<br />
den städtischen Bereichen Marls, Klimaverschiebungen gegenüber dem unbebauten Umland. Die<br />
hohe Verdichtung hat vorrangig Einfluss auf die sich erhöhende Durchschnittstemperatur sowie<br />
die herabgesetzte Windgeschwindigkeit. Diesem Einfluss wirken die Grünzüge der Höhenlagen<br />
sowie der offene Raum, der teilweise weit in die städtischen Lagen hineinreicht positiv entgegen.<br />
Hierzu tragen insbesondere für das Stadtgebiet Marls die Gewässerlagen des Loemühlenbaches
UMWELTBERICHT Seite 308<br />
und des Silvertbaches bei. In den nördlichen Stadtbereichen Hertens und <strong>Recklinghausen</strong>s sind<br />
dieses vor allem die Grünbereiche in Bertlich, Scherlebeck und Hochlar sowie Hillen.<br />
D 2.1.5 Schutzgut Landschaftsbild<br />
Das naturraumtypische Landschaftsbild einer zumeist welligen mit kleineren Erhebungen durchsetzten<br />
Landschaft, in der meist intensive agrarische Nutzungen dominieren tritt im Zentrum des<br />
Plangebietes deutlich hervor. In den tieferen Bereichen des Höhenrückens und seiner Ausläufer<br />
nehmen hingegen die teilweise ausgedehnten Waldbereiche zu. Von besonderer Bedeutung für<br />
das Landschaftsbild in dieser selten flach wirkenden Landschaft sind die zahlreichen gewässerführenden<br />
Talauen. Diese treten meist deutlich durch bachbegleitende Grünlandnutzung oder ufernahe<br />
Gehölzstrukturen aus ihrer Umgebung hervor.<br />
Ein weiterer bedeutender prägender Teilaspekt dieser Landschaft sind die alten Alleen, die insbesondere<br />
auf Recklinghäuser Stadtgebiet vorkommen.<br />
Das Bild dieser Landschaft wird zudem von dichter Besiedlung geprägt, die nur dort nicht augenfällig<br />
ist, wo die wellige Struktur des Geländes im Planbereich des Vestischen Höhenrückens dies<br />
verhindert. Zudem prägen zahlreiche dominante Straßenzüge das Landschaftsbild, die teilweise<br />
deutlich eingegrünt sind.<br />
D 2.1.6 Schutzgut Erholung<br />
Die Freiflächen des Plangebietes bieten vor allem für die direkten Anwohnerinnen und Anwohner<br />
der dicht besiedelten städtischen Räume Erholungsmöglichkeiten. Von besonderer Bedeutung<br />
sind hierfür die Waldlandschaften im Bereich der Burg, des Telgenbusches und der Bereich rund<br />
um das Waldgebiet Matena. Zahlreiche Wege und Straßen bieten hier die Möglichkeit zur naturraumbezogenen<br />
Naherholung. Für die stadtnahe Naherholung ist zudem in den Bereichen des<br />
Höhenrückens die für Spaziergänger und Radfahrer gut ausgebaute Landschaft mit ihren Niederungen<br />
und zahlreichen geschützten Allen von besonderer Bedeutung.<br />
Im Bereich des Plangebietes finden sich zudem zahlreiche explizite Naherholungsräume, die sich<br />
unmittelbar an die dicht besiedelten Bereiche anschließen. Hier treffen häufig schutzwürdige Natur<br />
und intensive Erholungsnutzung aufeinander. Beispiele hierfür sind, die Burg am Stadtrand von<br />
Marl, die Bereiche zwischen Hochlar und Langenbochum sowie die Wald- und Auenbereiche östlich<br />
von Bertlich.<br />
In einigen dieser Bereiche wurde bereits von Seiten des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> regelnd durch<br />
eine Besucherlenkung in Schutzgebieten eingegriffen.
UMWELTBERICHT Seite 309<br />
D 2.1.7 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit<br />
Der Landschaftsplan „Vestischer Höhenrücken“ grenzt, in Abstimmung mit den betroffenen Stadtverwaltungen,<br />
das Plangebiet gegenüber Bereichen mit Planungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften<br />
ab. Zudem werden für zukünftige Bebauung vorgesehene Flächen nach § 29 Abs. 3 LG<br />
NRW mit temporären Festsetzungen ausgewiesen, die bei Inkrafttreten eines Bebauungsplanes<br />
oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.2 BauGB außer Kraft treten.<br />
Außergewöhnliche Belastungen für Menschen und die menschliche Gesundheit entstehen im<br />
Plangebiet insbesondere durch die hohe bauliche Verdichtung des Raumes in seinen Randbereichen.<br />
Diese wirkt sich insbesondere in einer erheblichen Lärmbelästigung durch die das Plangebiet<br />
durchziehenden Verkehrswege aus. Gleichzeitig ergibt sich hieraus eine hohe potentielle<br />
Luftbelastung.<br />
Gleichzeitig präsentiert sich der siedlungsnahe Raum des Plangebietes als intensiv genutzter Erholungsraum,<br />
der zum Teil auch für diese Zwecke ausgebaut wurde.<br />
D 2.1.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter / Bodendenkmalpflege<br />
Nach Auskunft des Westfälischen Museums für Archäologie finden sich im Plangebiet fünf bekannte<br />
Bodendenkmäler. Ein überwiegender Teil dieser Denkmäler findet sich innerhalb des Plangebietes<br />
in Schutzgebieten und ist explizit in den Schutzzweck derselben aufgenommen.
UMWELTBERICHT Seite 310<br />
D 2.2 Angabe der derzeitigen für den Plan bedeutsamen Umweltprobleme, insbesondere<br />
der Probleme, die sich auf ökologisch empfindliche Gebiete nach<br />
Nummer 2.6 der Anlage 4 zum UVPG beziehen<br />
Als ökologisch bedeutsame Gebiete gelten im Landschaftsplan „Vestischer Höhenrücken“ insbesondere,<br />
Das Natura 2000 Gebiet „Die Burg“, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich<br />
geschützte Biotope, Alleen sowie Bodendenkmale, Denkmale etc.<br />
Für den gesamten Geltungsbereich des Landschaftsplanes lassen sich folgende bedeutsame<br />
Umweltprobleme benennen:<br />
• Hohe Siedlungsdichte sowie weitere geplante Bauvorhaben im Außenbereich,<br />
• Geplante großflächige Straßenbauvorhaben im Außenbereich<br />
• Gewässerausbau und naturferne Gestaltung des Gewässerumfeldes<br />
• fehlende Biotopvernetzung, u.a. durch barrierebildende Verkehrswege<br />
• große Beanspruchung des Naturraumes durch Erholungssuchende<br />
• Veränderung der Grundwasserstände und der Bodenstruktur durch den Bergbau<br />
Der Landschaftsplan formuliert flächendeckende Entwicklungsziele, die die o.g. bedeutsamen<br />
Umweltprobleme aufgreifen und langfristige Konzepte beinhalten, die diesen entgegenwirken sollen.<br />
Die Schutzgebiete nach §§ 23, 26, 28 und 29 BNatSchG dienen in diesem Landschaftsplan<br />
dem Erhalt der verbliebenen natürlichen und naturnahen Lebens- und Landschaftsräume. Grundsätzlich<br />
haben die Maßnahmen nach § 26 LG zum Ziel, die ökologische Wertigkeit der Schutzgebiete<br />
nach §§ 23, 26, 28 und 29 BNatSchG zu erhalten und zu verbessern.<br />
D 2.3 Beschreibung der voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt<br />
nach § 2 Abs.4 Satz 2 in Verbindung mit § 2 Abs.1 Satz 2 UVPG<br />
Entsprechend der in der Einleitung genannten Inhalte und beschriebenen Schutzgüter sind durch<br />
die in den Kapiteln B und C.1 beschriebenen Entwicklungsziele und Schutzgebiete des Landschaftsplanes<br />
„Vestischer Höhenrücken“ keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten.<br />
Unmittelbare Eingriffe in Natur und Umwelt ergibt sich dagegen aus den im Kapitel C.4<br />
des Landschaftsplanes beschriebenen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.<br />
Daher werden im Folgenden lediglich die sich aus den o.g. ergebenden Auswirkungen beschrieben<br />
und bewertet.<br />
Im Landschaftsplan „Vestischer Höhenrücken“ sind zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der<br />
ökologischen Vorort-Bedingungen vorgesehen. Grundsätzlich lassen sich hierbei zwei Maßnahmenarten<br />
unterscheiden. Neben pflegenden Eingriffen zum Erhalt der ökologischen Funktion zielen<br />
andere Maßnahmen auf die Herstellung oder Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des<br />
Naturhaushaltes.
UMWELTBERICHT Seite 311<br />
Bei beiden geplanten Maßnahmenarten besteht grundsätzlich die Gefahr, dass die im § 2 UVPG<br />
beschriebenen Schutzgüter beeinträchtigt werden. Ziel aller Maßnahmen ist es, eventuelle und<br />
vorübergehende Umweltauswirkungen einkalkulierend, dauerhaft positive Umweltauswirkungen zu<br />
erzeugen.<br />
Im Kapitel C.4 des Landschaftsplanes werden folgende Pflegemaßnahmen festgesetzt:<br />
Pflege von Stillgewässern, Extensive Pflege von Grünländern und Gehölzen; Erhaltung von Offenlandbereichen;<br />
Alt- und Totholzerhaltung; Waldrandgestaltung und.<br />
Herstellungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen:<br />
Fließgewässerdynamisierung und -renaturierung, Anlage und Pflege von Aufforstungen, Anlage<br />
von Uferstreifen und Säumen.<br />
Negative Umweltauswirkungen:<br />
Grundsätzlich zieht jede der o.g. Maßnahmen zumindest temporäre negative Umweltauswirkungen<br />
nach sich. Eine Ausnahme bilden hierbei die ausschließlichen passiven Pflegemaßnahmen<br />
wie die Erhaltung von Altbäumen und Totholz. Andere „aktive“ Pflegemaßnahmen ziehen grundsätzlich<br />
eine Beunruhigung von Tieren im Umfeld der Tätigkeiten nach sich. Eine temporären<br />
Schädigung der aktuellen Vegetation ist dabei anzunehmen. Bei der Verwendung von schweren<br />
Geräten bei den Pflegemaßnahmen ist zudem von einer Bodenverdichtung bzw. einer Umlagerung<br />
des Bodens auszugehen. Bei Eingriffen in Gewässer ist eine temporäre Trübung der Gewässer<br />
unumgänglich. Bei einer eventuellen Umbauten von Gewässern kann auch von einem u.U.<br />
weit reichenden Eingriff in die bestehende Biotopstruktur ausgegangen werden. Bei Pflanzungen,<br />
Gehölzbeseitigungen und Umnutzungen wird zusätzlich das Landschaftsbild verändert.<br />
Der Landschaftsplan „Vestischer Höhenrücken“ nimmt in seinen Maßnahmenbeschreibungen unmittelbar<br />
Bezug auf das Konzept zur naturnahen Entwicklung des Silvertbaches und seiner Nebengewässer.<br />
Grundsätzlich werden in diesem Landschaftsplan alle Maßnahmen zur Umgestaltung<br />
und Renaturierung der Gewässer unterstützt. Als Maßnahmen werden jedoch im Wesentlichen<br />
die oben beschriebenen Maßnahmen festgesetzt. Unmittelbare bauliche Eingriffe in Querund<br />
Längsbauwerke der Gewässer, teilweise mit weitreichenden temporären Umweltauswirkungen<br />
werden von den Festsetzungen nach § 26 LG nicht berührt.<br />
Durch die Maßnahmen an und in Fließgewässern ist grundsätzlich keine negative Umweltauswirkung<br />
auf den sensiblen Bereich des Natura 2000 Gebietes zu erwarten, da die Maßnahmen zum<br />
einen auf die Verbesserung der Umfeldstruktur sowie eine Veränderung der Gewässerstruktur<br />
abzielen, die als mittelfristige Folge eine Verbesserung der Strukturgüte sowie der Wasserqualität<br />
nach sich ziehen soll. Als eine Folge wird sich möglicherweise eine Verringerung der Fließgeschwindigkeit<br />
der Bäche ergeben. Diese wird nicht zu einer Absenkung des Gewässerspiegels<br />
oder einer Änderung der Lebensbedingung der betroffenen Fauna in den besonders sensiblen und<br />
streng geschützten Bereichen der Fließgewässer führen.<br />
Eine endgültige Abwägung möglicher Auswirkungen kann aber erst bei Vorliegen von konkreten<br />
Planungen der Eingriffe in die Gewässerkörper erfolgen.
UMWELTBERICHT Seite 312<br />
Positive Umweltauswirkungen nach Abschluss der Maßnahmen:<br />
Gewässerbaumassnahmen und Umstrukturierungen zielen grundsätzlich auf eine Verbesserung<br />
der Selbstreinigungskräfte wie auf eine verbesserte Gewässerstruktur. Zusätzlich werden hierdurch<br />
naturnahe Lebensräume an und in Gewässern geschaffen. Der Aufbau von Wäldern und<br />
Gehölzstrukturen der natürlichen Waldgesellschaften dient der Schaffung natürlicher Lebensräume<br />
für Pflanzen und Tiere sowie einer Verbesserung der Bodenstruktur durch den Eintrag von<br />
leichter abbaubarem Laubstreu. Die Schaffung von Uferstreifen und Säumen wird den Eintrag von<br />
Düngemitteln und Bioziden in empfindliche Biotope wie Still- und Fließgewässer verringern. Zudem<br />
können diese Maßnahmen, ähnlich wie die Anlage von Gehölzreihen, die Erosion im Gebiet<br />
verringern.<br />
Alle o.g. Folgen und Auswirkungen der Umsetzungen von Maßnahmen stehen untereinander und<br />
mit anderen nicht genannten und untersuchten Biotopen und Strukturen in Wechselwirkungen.<br />
Keine der betrachteten Maßnahmen bewirkt nachhaltige erhebliche Umweltauswirkungen auf die<br />
betrachteten Schutzgüter. Auch ist derzeit bei keiner Maßnahme eine Wechselwirkung mit nicht<br />
unmittelbar betroffenen Schutzgütern anderer Biotope zu erkennen. Dieses ergibt sich einerseits<br />
aus der grundsätzlich positiven Wirkung aller Maßnahmen und anderseits aus der Tatsache, dass<br />
jede Maßnahme einen jeweils zeitlich und räumlich eng begrenzten Eingriff darstellt. Insgesamt<br />
werden nach Durchführung der Maßnahmen für das Gesamtgebiet positive Auswirkungen auf Natur<br />
und Umwelt erwartet.<br />
Nicht betrachtet werden konnten hierbei die zukünftigen Maßnahmen innerhalb der Suchräume.<br />
Da sie den beschriebenen Maßnahmen gleichen, lassen sich aber vergleichbare Eingriffsmuster<br />
und Auswirkungen erwarten.<br />
Die größeren, lediglich nachrichtlich benannten Gewässerbaumaßnahmen im Bereich des Silvertbaches<br />
und seiner Nebenläufe, können wie oben beschrieben, nur pauschal betrachtet werden.<br />
Bei den benannten Gewässerbaumaßnahmen sind bei der Umsetzung der Planungen, auch der<br />
Planungen Dritter, etwaige nachteilige Umweltauswirkungen sowie eventuelle negative Wechselwirkungen<br />
mit anderen Schutzgütern innerhalb der jeweiligen Planungs- und Genehmigungsverfahren<br />
abzuwägen.<br />
Biotopverbund<br />
Im § 21 Abs. 3 BNatSchG werden als formale Bestandteile eines Biotopverbundes u.a. Naturschutzgebiete<br />
und Biotope nach § 30 BNatSchG aufgezählt. Mit seinen etwa 10% an Naturschutzflächen<br />
wird in diesem Landschaftsplan die vormals im LG geforderte Flächenvorgabe nahezu<br />
erfüllt. In der differenzierten Betrachtung der Schutzgebiete innerhalb des Biotopverbundes finden<br />
sich hierunter vor allem Kernflächen von Biotopverbundsystemen. Grundsätzlich sind die vernetzenden<br />
oder potentiell netzenden Strukturen an Gewässer des Loemühlenbach- und Silvertbachsystems<br />
sowie an die des Hasseler Mühlenbaches und das des zur Emscher hin entwässernden<br />
Breitenbrucher Graben gebunden. Zentrale Punkte dieses Systems sind die großen naturnahen<br />
Wälder wie „Die Burg“, der „Becklemer Busch“ und der „Telgenbusch“ als Quell- bzw. Gewässerstandorte<br />
der einzigen natürlichen und naturnahen Fließgewässer des Landschaftsplanes.<br />
Die Entwicklung noch nicht existierender Verbindungsflächen und -elemente ist in die Entwicklungsziele<br />
sowie in das Kapitel 4 des Landschaftsplanes eingeflossen. Zusammen mit anderen<br />
Planungsträgern soll zukünftig entlang der Gewässer des Plangebietes ein eigenes Biotopverbundsystem<br />
entstehen, das auch die bereits bestehenden Elemente im Landschaftsplan integriert.
UMWELTBERICHT Seite 313<br />
Im Rahmen des Scoopings zu diesem Umweltbericht wurde darauf aufmerksam gemacht, dass<br />
sich in dem Plangebiet zahlreiche schutzwürdige Böden, Geotope sowie Bodendenkmäler befinden.<br />
Schutzwürdige Böden sind in dem vorliegenden Plan weitgehend in Landschaftsschutzgebieten<br />
gefasst und insbesondere in den Bereichen von Böden mit besonders hoher Bodenfruchtbarkeit<br />
sind diese ausdrücklich in den Schutzzweck der Gebiete mit aufgenommen.<br />
Einzelne Geotope und Bodendenkmäler liegen innerhalb von Naturschutzgebieten und sind über<br />
die Ge- und Verbote separat geschützt.<br />
An keiner Stelle sind Maßnahmen nach § 26 LG vorgesehen, die in die Struktur von Geotopen<br />
oder Bodendenkmälern eingreifen.<br />
Im Bereich von geschützten Böden sind keine weitreichenden Maßnahmen vorgesehen die einen<br />
nachhaltigen Eingriff in die Bodenstruktur geschützter oder besonders geschützter Böden nach<br />
sich ziehen würde.<br />
Fazit: Insgesamt lassen sich derzeit keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen durch die<br />
Festsetzungen und Maßnahmen des Landschaftsplanes nachweisen oder vermuten. Nicht gänzlich<br />
abschätzbar sind die Auswirkungen der nachrichtlich beschriebenen Maßnahmen im Rahmen<br />
des Gewässerumbaus der Lippezuflüsse. Zudem strebt der Planungsträger mit der Umsetzung<br />
des Planes eine Biotopvernetzung über die Grenzen des Planes hinaus an.<br />
D 2.4 Maßnahmen die eventuelle negative Umweltauswirkungen, die sich aus der<br />
Durchführung des Planes ergeben, verhindern, verringern oder ausgleichen.<br />
Bei allen betrachteten Maßnahmen des Landschaftsplanes sind, bei sach- und fachgerechter Umsetzung,<br />
keine negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. Im Zuge der Umsetzung ist darauf zu<br />
achten, den Eingriff zu minimieren (Wahl des Eingriffszeitpunktes, -umfanges). Zusätzlich ist, insbesondere<br />
bei Baumaßnahmen zu prüfen, ob ein ausgleichspflichtiger Eingriff nach § 4 LG NRW<br />
vorliegt.<br />
Bei den beschriebenen Gewässerumgestaltungsmaßnahmen ist in dem jeweiligen Einzelfall separat<br />
im Zuge des Genehmigungsverfahrens eine mögliche Verringerung des Eingriffes bzw. eine<br />
Verhinderung negativer Umweltauswirkungen anzustreben und wenn möglich festzusetzen.<br />
D 2.5 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Erstellung des Umweltberichtes<br />
aufgetreten sind<br />
Der Landschaftsplan „Vestischer Höhenrücken“ sieht in fünf Teilbereichen sog. „Suchräume“ für<br />
Entwicklungsmaßnahmen nach § 26 (2) LG NRW vor. In diesen sollen zukünftig noch zu planende<br />
Entwicklungsmaßnahmen umgesetzt werden. Insbesondere Ausgleichs- und Ersatzbedürfnisse<br />
Dritter können entsprechend der Anreicherungserfordernisse im Rahmen des Vertragsnaturschutzes<br />
gem. § 3 BNatSchG direkt oder über einen Ökopool gem. § 5a LG NRW umgesetzt werden.
UMWELTBERICHT Seite 314<br />
Die mit diesem Landschaftsplan angestrebte vollständige Renaturierung der Fließgewässer im<br />
Sinne der WRRL bleibt in den Bereichen in denen bauliche Eingriffe in die Fließgewässer unweigerlich<br />
stattfinden müssen nicht vollständig abschätzbar.<br />
Von diesen Teilbereichen abgesehen bestehen keine fehlenden Kenntnisse zur Beurteilung der<br />
Umweltauswirkungen im Rahmen dieser strategischen Umweltprüfung.<br />
D 2.6 Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen und Beschreibung der<br />
Alternativenprüfung<br />
Die Alternativenprüfung in der Landschaftsplanung kann sich rechtssystematisch lediglich auf die<br />
Leitaussagen und Zielvorgaben des Landschaftsplanes beziehen. Die Prüfung der so genannten<br />
Nullvariante kommt nicht in Betracht, da die Landschaftsplanung im Bereich des Vestischen Höhenrückens,<br />
wie im <strong>Satzungstext</strong> selbst hinreichend begründet, eine gesetzliche Pflichtaufgabe<br />
darstellt. Die im Landschaftsplan verwendeten Instrumente vollziehen sämtlichst die gesetzlichen<br />
Vorgaben (§§ 23,26,28,29 BNatSchG und § 26 LG NRW) der Landschaftsplanung nach.<br />
Da keine der Maßnahmen und / oder Ausweisungen des Landschaftsplanes erhebliche nachteilige<br />
Umweltauswirkungen nach sich zieht, ist es auch nicht zielführend an dieser Stelle die Abgrenzungen<br />
von Entwicklungsräumen oder Schutzgebieten sowie die Inhalte der Satzung zu diskutieren.<br />
Alle Inhalte des Landschaftsplanes ergeben sich aus fachlichen Erfordernissen oder vollziehen<br />
die fachlichen Vorgaben des Regionalplanes „Emscher-Lippe“ sowie der naturschutzfachlichen<br />
Vorgaben des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) nach.<br />
Alle festgesetzten Maßnahmen des Landschaftsplanes sind unmittelbar schutzgebiets- bzw.<br />
schutzzweckbezogen oder werden im Laufe der Umsetzung innerhalb der ausgewiesenen Suchräume<br />
im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen, des Vertragsnaturschutzes oder über einen Ökopool<br />
konkretisiert.<br />
D 2.7 Darstellung der geplanten Überwachungsmaßnahmen (§ 14m UVPG)<br />
Zu diesem Zeitpunkt sind für die Maßnahmen und Festsetzungen des Landschaftsplanes keine<br />
Überwachungsmaßnahmen angezeigt. Die derzeitig geplanten Maßnahmen werden keine erheblichen<br />
Umweltauswirkungen nach sich ziehen. Bei den in den Suchräumen noch zu verortenden<br />
und zu beschreibenden zukünftigen Maßnahmen ist jeweils bei der Planung die etwaige Umweltauswirkung<br />
zu beachten. Bei den jeweiligen Maßnahmenumsetzungen ist die Umweltauswirkung<br />
zu überwachen.<br />
Im Rahmen der Durchführung des Landschaftsplanes ist es aber dennoch angezeigt in den ausgewiesenen<br />
Schutzgebieten nach § 23 und § 29 BNatSchG sowie im Zuge eventueller Gewässerrenaturierungen<br />
ein Monitoring durchzuführen. Ziel hierbei wird sein, die langfristige Sicherung des<br />
Schutzzweckes zu gewährleisten sowie die kurzfristigen Umweltauswirkungen den langfristigen<br />
gegenüberzustellen.<br />
Eine besondere Monitoringverpflichtung gilt für den Bereich des Natura 2000 Gebietes „Die Burg“.<br />
Im Zuge jeder Baumaßnahme mit Einfluss auf die Vorflut der Gewässer in dem Waldgebiet sollte<br />
die Auswirkung auf diese untersucht und eventuelle Folgen abgeschätzt und kontrolliert werden.
UMWELTBERICHT Seite 315<br />
D 3<br />
Zusammenfassung<br />
Der Landschaftsplan „Vestischer Höhenrücken“ wurde nach den gesetzlichen Vorgaben des Landschaftsgesetztes<br />
NRW und denen des Bundesnaturschutzgesetzes aufgestellt. Alle Entwicklungsziele<br />
des Planes sowie die Festsetzungen und Maßnahmen dienen vor allem dem Ziel die Situation<br />
der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Erholung und Gesundheit zu verbessern.<br />
Unter besonderer Berücksichtigung der im UVPG genannten Schutzgüter ergibt die SUP (strategische<br />
Umweltprüfung) für die Festsetzungen und die angestrebte Durchführung dieses Landschaftsplanes<br />
keine erheblichen nachteiligen Wirkungen auf die Umwelt. Von besonderer Bedeutung<br />
für die Prüfung war hierbei die Betrachtung der Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 LG NRW.<br />
Hierbei ist zu erwähnen, dass alle festgesetzten Maßnahmen sich ausschließlich auf Schutzgebiete<br />
innerhalb des Planes beziehen. Ziel hierbei ist die Erreichung und Erhaltung des jeweiligen<br />
Schutzzweckes. In fünf separaten Suchräumen bleibt explizit Raum für die Umsetzung von Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahmen.<br />
Es ist zudem zu erwarten, dass sich der Landschaftsplan mit seinen grundsätzlichen Zielen der<br />
Erhaltung von Landschaft und den vorsichtigen ökologischen Entwicklungsmaßnahmen auch positiv<br />
auf das Schutzgut Erholung auswirken wird.