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Berufskraftfahrerqualifikation Prüfung zum Erwerb - IHK Schwerin

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<strong>Berufskraftfahrerqualifikation</strong><br />

<strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Erwerb</strong> der Grundqualifikation für<br />

Berufskraftfahrer im Straßenpersonenverkehr<br />

<strong>IHK</strong>-Merkblatt<br />

2010<br />

Industrie- und Handelskammer zu <strong>Schwerin</strong><br />

Ludwig-Bölkow-Haus<br />

Graf-Schack-Allee 12, 19053 <strong>Schwerin</strong><br />

Staatl. gepr. Bw. Hartmut Quilitz<br />

Tel.: 0385 5103–209 I Fax: 0385 5103–9209<br />

quilitz@schwerin.ihk.de<br />

www.ihkzuschwerin.de


Industrie- und Handelskammer zu <strong>Schwerin</strong> ⏐<strong>Prüfung</strong> zur Grundqualifikation nach BKrFQG im Straßenpersonenverkehr<br />

Eine wichtige Aufgabe der Industrie- und Handelskammern ist die umfassende Beratung der Unternehmen und<br />

Existenzgründer. Inhalte der Beratung sind u.a. die Möglichkeiten der öffentlichen Finanzierungshilfen, Fragen des<br />

Gewerberechts, allgemeine Rechtsfragen, Markt- und Wettbewerbschancen, Standortfragen.<br />

Die Industrie- und Handelskammer zu <strong>Schwerin</strong> bietet darüber hinaus angehenden und bestehenden Unternehmen<br />

vertiefende Beratungsgespräche an. Außerdem halten wir ein umfangreiches Informations- und Seminarangebot vor.<br />

Das Spektrum reicht dabei von Gründerseminaren bis hin zu fachspezifischen Veranstaltungen.<br />

Die Industrie- und Handelskammer zu <strong>Schwerin</strong> bietet diese Leistungen allen Unternehmen und Existenzgründern an.<br />

Kompetente Ansprechpartner stehen jedem Interessenten gern für eingehende Beratungen zur Verfügung.<br />

Impressum:<br />

Industrie- und Handelskammer zu <strong>Schwerin</strong><br />

Ludwig-Bölkow-Haus<br />

Graf-Schack-Allee 12, 19053 <strong>Schwerin</strong><br />

Postfach 111041, 19010 <strong>Schwerin</strong><br />

Tel.: 0385 5103–0 I Fax: 0385 5103–999<br />

info@schwerin.ihk.de<br />

www.ihkzuschwerin.de<br />

© <strong>IHK</strong> zu <strong>Schwerin</strong> 2010<br />

Dieses Merkblatt wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernimmt die Industrie- und Handelskammer zu <strong>Schwerin</strong> keine<br />

Haftung für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie für eventuelle Druckfehler. Das Merkblatt<br />

erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, es dient dem Überblick und ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung<br />

außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Industrie- und Handelskammer zu<br />

<strong>Schwerin</strong> unzulässig und strafbar.<br />

© <strong>IHK</strong> zu <strong>Schwerin</strong>, 2010 2


Industrie- und Handelskammer zu <strong>Schwerin</strong> ⏐<strong>Prüfung</strong> zur Grundqualifikation nach BKrFQG im Straßenpersonenverkehr<br />

<strong>Prüfung</strong> Straßenpersonenverkehr nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz<br />

(BKRFQG)<br />

1. Mindestalter<br />

Die <strong>Prüfung</strong> Grundqualifikation und die <strong>Prüfung</strong> beschleunigte Grundqualifikation<br />

ermöglichen das gewerbliche Führen von Omnibussen ab folgendem Lebensalter:<br />

Fahrerlaubnisklasse<br />

D/DE<br />

D1/D1E (bis 16 Sitzplätze)<br />

Mindestalter bei<br />

Grundqualifikation<br />

(Voraussetzung<br />

Fahrerlaubnis)<br />

18 Jahre<br />

2. Grundqualifikation, Quereinsteiger und Umsteiger<br />

2.1 Grundqualifikation (Regelprüfung)<br />

© <strong>IHK</strong> zu <strong>Schwerin</strong>, 2010 3<br />

Mindestalter bei beschleunigter<br />

Grundqualifikation<br />

21 Jahre<br />

(Linienverkehr<br />

bis 50 km)<br />

21 Jahre<br />

23 Jahre<br />

Die uneingeschränkte <strong>Prüfung</strong> „Grundqualifikation“ bzw. „beschleunigte Grundqualifikation“ müssen alle Fahrer im<br />

gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr ablegen, die weder einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der<br />

Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr noch eine <strong>Prüfung</strong> über eine Grundqualifikation für<br />

Güterkraftverkehr besitzen.<br />

2.2 Quereinsteiger<br />

Die <strong>Prüfung</strong> „Grundqualifikation Quereinsteiger“ bzw. „beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger“ können Fahrer<br />

ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und<br />

Mietwagenverkehr (Omnibus) nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr besitzen. Die<br />

Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr kann nicht angerechnet werden.<br />

2.3 Umsteiger<br />

Die <strong>Prüfung</strong> „Grundqualifikation Umsteiger“ bzw. „beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger“ können die Fahrer<br />

ablegen, die bereits eine „Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation für Güterkraftverkehr“ besitzen.


Industrie- und Handelskammer zu <strong>Schwerin</strong> ⏐<strong>Prüfung</strong> zur Grundqualifikation nach BKrFQG im Straßenpersonenverkehr<br />

3. <strong>Prüfung</strong>sumfang<br />

<strong>Prüfung</strong>steile<br />

Regelprüfung<br />

theoretische<br />

<strong>Prüfung</strong><br />

praktische <strong>Prüfung</strong><br />

Quereinsteiger<br />

theoretische<br />

<strong>Prüfung</strong><br />

praktische <strong>Prüfung</strong><br />

Umsteiger<br />

theoretische<br />

<strong>Prüfung</strong><br />

praktische <strong>Prüfung</strong><br />

Grundqualifikation<br />

Fahrprüfung<br />

praktische <strong>Prüfung</strong><br />

Bewältigung kritischer<br />

Situationen<br />

Insgesamt<br />

Fahrprüfung<br />

praktische <strong>Prüfung</strong><br />

Bewältigung kritischer<br />

Situationen<br />

Insgesamt<br />

Fahrprüfung<br />

praktische <strong>Prüfung</strong><br />

Bewältigung kritischer<br />

Situationen<br />

Insgesamt<br />

© <strong>IHK</strong> zu <strong>Schwerin</strong>, 2010 4<br />

240 Min.<br />

120 Min.<br />

30 Min.<br />

max. 60 Min.<br />

170 Min.<br />

210 Min.<br />

120 Min.<br />

30 Min.<br />

max. 60 Min.<br />

110 Min.<br />

210 Min.<br />

60 Min.<br />

30 Min.<br />

max. 30 Min.<br />

120 Min.<br />

Beschleunigte<br />

Grundqualifikation<br />

90 Min.<br />

60 Min.<br />

45 Min.


Industrie- und Handelskammer zu <strong>Schwerin</strong> ⏐<strong>Prüfung</strong> zur Grundqualifikation nach BKrFQG im Straßenpersonenverkehr<br />

4. Voraussetzungen für die Zulassung zur <strong>Prüfung</strong> je nach <strong>Prüfung</strong>sart:<br />

4.1 Beschleunigte Grundqualifikation<br />

4.1.1 Regelprüfung<br />

Voraussetzung für die Zulassung zu einer <strong>Prüfung</strong> „beschleunigte Grundqualifikation“ ist die Vorlage des Originals eines<br />

von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß § 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer<br />

entsprechenden Schulung.<br />

� Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für „beschleunigte Grundqualifikation<br />

Omnibus“ (140 Stunden Unterrichtsdauer zu je 60 Minuten, davon 10 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der<br />

betreffenden Klasse)<br />

4.1.2 Umsteiger<br />

Voraussetzung für die Zulassung zu einer <strong>Prüfung</strong> „beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger“ ist die Vorlage des<br />

Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß § 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die<br />

Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Darüber hinaus ist entweder der Nachweis über eine bereits abgelegte<br />

<strong>Prüfung</strong> Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation Güterkraftverkehr oder ein Führerschein einer Klasse C<br />

vorzulegen.<br />

� Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für „beschleunigte Grundqualifikation Lkw -<br />

Umsteiger“ (35 Stunden Unterrichtsdauer zu je 60 Minuten, davon 2,5 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der<br />

betreffenden Klasse)<br />

� Wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2009 erworben wurde, der gültige Führerschein der Klassen D1, D1E,<br />

D oder DE bzw. wenn die Fahrerlaubnis nach dem 10. September 2008 erworben wurde, ein Nachweis über eine<br />

abgelegte <strong>Prüfung</strong> Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr gemäß dem<br />

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)<br />

4.1.3 Quereinsteiger<br />

Voraussetzung für die Zulassung zu einer <strong>Prüfung</strong> „beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger“ ist die Vorlage des<br />

Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß § 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die<br />

Teilnahme an einer entsprechenden Schulung sowie eines von einer <strong>IHK</strong> ausgestellten Fachkundenachweises gem.<br />

Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).<br />

� Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für „beschleunigte Grundqualifikation Lkw -<br />

Quereinsteiger“ (96 Stunden Unterrichtsdauer zu je 60 Minuten, davon 10 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der<br />

betreffenden Klasse)<br />

� Original des Fachkundenachweises Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr<br />

(Omnibus)<br />

4.2 Grundqualifikation<br />

4.2.1 Regelprüfung<br />

Voraussetzung für die Zulassung zu einer <strong>Prüfung</strong> „Grundqualifikation“ ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins für<br />

die entsprechende Fahrerlaubnisklasse.<br />

� Gültiger Führerschein der Fahrerlaubnisklasse, für die die <strong>Prüfung</strong> abgelegt werden soll<br />

4.2.2 Umsteiger<br />

Voraussetzung für die Zulassung zu einer <strong>Prüfung</strong> „Grundqualifikation Umsteiger“ ist die Vorlage eines gültigen<br />

Führerscheins für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse und der Nachweis über eine bereits abgelegte <strong>Prüfung</strong> gemäß<br />

dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz.<br />

� Gültiger Führerschein der Klassen C1, C1E, C oder CE und der Fahrerlaubnisklasse, für die die <strong>Prüfung</strong> abgelegt<br />

werden soll<br />

� Wenn die Fahrerlaubnis der Klassen C1, CD1E,C D oder CE nach dem 10. September 2008 erworben wurde, ein<br />

Nachweis über eine abgelegte <strong>Prüfung</strong> Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr gemäß<br />

dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)<br />

© <strong>IHK</strong> zu <strong>Schwerin</strong>, 2010 5


Industrie- und Handelskammer zu <strong>Schwerin</strong> ⏐<strong>Prüfung</strong> zur Grundqualifikation nach BKrFQG im Straßenpersonenverkehr<br />

4.2.3 Quereinsteiger<br />

Voraussetzung für die Zulassung zu einer <strong>Prüfung</strong> „Grundqualifikation Quereinsteiger“ ist die Vorlage eines von einer<br />

<strong>IHK</strong> ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).<br />

� Gültiger Führerschein der Fahrerlaubnisklasse, für die die <strong>Prüfung</strong> abgelegt werden soll<br />

� Original des Fachkundenachweises Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr<br />

(Omnibus)<br />

Die praktische <strong>Prüfung</strong> Grundqualifikation wird grundsätzlich auf einem vom <strong>Prüfung</strong>steilnehmer/der<br />

<strong>Prüfung</strong>steilnehmerin gestellten <strong>Prüfung</strong>sfahrzeug (Fahrschulausstattung) und in Anwesenheit eines Fahrlehrers<br />

abgelegt. Zur Vorbereitung der <strong>Prüfung</strong> benötigen wir die technischen Angaben des <strong>Prüfung</strong>sfahrzeugs. Bitte<br />

übermitteln Sie uns diese auf dem beigefügten Formblatt. Erst wenn uns diese Unterlagen vorliegen, können wir Sie für<br />

die praktische <strong>Prüfung</strong> einplanen!<br />

5. Übersicht über die <strong>Prüfung</strong>sgebühren<br />

Die <strong>Prüfung</strong>sgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der <strong>IHK</strong>.<br />

Aktuell gelten folgende Gebührensätze:<br />

5.1. Grundqualifikation<br />

Grundqualifikation (theoretische und praktische<br />

<strong>Prüfung</strong><br />

Theoretische <strong>Prüfung</strong> 190,00 €<br />

Theoretische <strong>Prüfung</strong> Quereinsteiger 170,00 €<br />

Theoretische <strong>Prüfung</strong> Umsteiger 140,00 €<br />

Praktische <strong>Prüfung</strong> 1.100,00 €<br />

Praktische <strong>Prüfung</strong> Quereinsteiger 1.100,00 €<br />

Praktische <strong>Prüfung</strong> Umsteiger 850,00 €<br />

5.2. Beschleunigte Grundqualifikation<br />

Theoretische <strong>Prüfung</strong> 110,00 €<br />

Theoretische <strong>Prüfung</strong> Quereinsteiger 100,00 €<br />

Theoretische <strong>Prüfung</strong> Umsteiger 100,00 €<br />

Über die <strong>Prüfung</strong>sgebühr erhält der <strong>Prüfung</strong>steilnehmer/die <strong>Prüfung</strong>steilnehmerin oder das von ihm/ihr benannte<br />

Unternehmen nach der <strong>Prüfung</strong> einen Gebührenbescheid. Die Gebühren werden sofort fällig und sind unabhängig von<br />

Leistungen Dritter (z. B. Agentur für Arbeit) zu entrichten.<br />

6. Rücktritt und Ausschluss von der <strong>Prüfung</strong><br />

Ein Rücktritt von der theoretischen oder praktischen <strong>Prüfung</strong> ist nur aus einem wichtigen Grund zulässig. Tritt ein<br />

<strong>Prüfung</strong>steilnehmer/eine <strong>Prüfung</strong>steilnehmerin vor Beginn der theoretischen oder der praktischen <strong>Prüfung</strong> zurück, gilt<br />

die jeweilige <strong>Prüfung</strong> als nicht abgelegt. Das gleiche gilt, wenn ein <strong>Prüfung</strong>sbewerber/eine <strong>Prüfung</strong>sbewerberin zu einer<br />

<strong>Prüfung</strong> nicht erscheint.<br />

Tritt ein <strong>Prüfung</strong>steilnehmer/eine <strong>Prüfung</strong>steilnehmerin im Verlauf der theoretischen <strong>Prüfung</strong> zurück, so gilt diese<br />

grundsätzlich als nicht bestanden.<br />

Tritt ein <strong>Prüfung</strong>steilnehmer/eine <strong>Prüfung</strong>steilnehmerin im Verlauf der praktischen <strong>Prüfung</strong> aus einem wichtigen Grund<br />

zurück, so können bereits erbrachte, in sich abgeschlossene Teile der <strong>Prüfung</strong> als abgelegt anerkannt werden. Tritt ein<br />

<strong>Prüfung</strong>steilnehmer/eine <strong>Prüfung</strong>steilnehmerin im Verlauf einer <strong>Prüfung</strong> ohne wichtigen Grund zurück, so gilt diese<br />

<strong>Prüfung</strong> als nicht bestanden.<br />

Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes befindet die <strong>IHK</strong>. Macht der <strong>Prüfung</strong>steilnehmer/die <strong>Prüfung</strong>steilnehmerin<br />

als wichtigen Grund geltend, dass er/sie wegen Krankheit an der <strong>Prüfung</strong> nicht teilnehmen konnte oder nach Beginn<br />

eines <strong>Prüfung</strong>steils abbrechen musste, so hat er/sie dies unverzüglich durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das in der<br />

Regel nicht später als am <strong>Prüfung</strong>stag ausgestellt wurde, nachzuweisen. Die <strong>IHK</strong> hat das Recht, in begründeten<br />

© <strong>IHK</strong> zu <strong>Schwerin</strong>, 2010 6


Industrie- und Handelskammer zu <strong>Schwerin</strong> ⏐<strong>Prüfung</strong> zur Grundqualifikation nach BKrFQG im Straßenpersonenverkehr<br />

Einzelfällen ein amtsärztliches Zeugnis eines Gesundheitsamtes mit Aussagen zur <strong>Prüfung</strong>sfähigkeit einzufordern, damit<br />

entschieden werden kann, ob ein wichtiger Grund vorliegt.<br />

Unternimmt ein <strong>Prüfung</strong>steilnehmer/eine <strong>Prüfung</strong>steilnehmerin Täuschungshandlungen oder stört er/sie den<br />

<strong>Prüfung</strong>sablauf erheblich, kann er/sie von der weiteren Teilnahme an der <strong>Prüfung</strong> ausgeschlossen werden. Bei<br />

Ausschluss gilt diese <strong>Prüfung</strong> als nicht bestanden<br />

7. Bewertung der <strong>Prüfung</strong>sleistungen und Feststellung des <strong>Prüfung</strong>sergebnisses.<br />

Bewertung der Grundqualifikation<br />

Grundlage der Bewertung der <strong>Prüfung</strong>sleistungen sind die in der theoretischen und der praktischen <strong>Prüfung</strong> erzielten<br />

Ergebnisse, die in Punkten ausgedrückt werden.<br />

Die theoretische <strong>Prüfung</strong> ist bestanden, wenn mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl gemäß nachfolgender Aufstellung<br />

erreicht wurden:<br />

• Grundqualifikation Gesamtpunktzahl 162<br />

• Grundqualifikation Quereinsteiger Gesamtpunktzahl 114<br />

• Grundqualifikation Umsteiger Gesamtpunktzahl 72<br />

Die Teile der praktischen <strong>Prüfung</strong> werden jeweils getrennt voneinander bewertet.<br />

Die praktische <strong>Prüfung</strong> ist bestanden, wenn mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl gemäß der nachfolgenden<br />

Aufstellung erreicht wurden und der in jedem Teil der <strong>Prüfung</strong> erzielte Punkteanteil nicht unter 20 % der jeweils<br />

möglichen Punktzahl liegt.<br />

In den praktischen <strong>Prüfung</strong>en Güterkraftverkehr und Personenverkehr sind insgesamt höchstens folgende Punkte<br />

erreichbar:<br />

a) Grundqualifikation und Grundqualifikation Quereinsteiger jeweils:<br />

Gesamtpunktzahl 120<br />

• davon Fahrprüfung 60 Punkte<br />

• davon praktischer <strong>Prüfung</strong>steil 30 Punkte<br />

• davon Bewältigung kritischer Fahrsituationen 30 Punkte<br />

b) Grundqualifikation Umsteiger: Gesamtpunktzahl 80<br />

• davon Fahrprüfung 30 Punkte<br />

• davon praktischer <strong>Prüfung</strong>steil 30 Punkte<br />

• davon Bewältigung kritischer Fahrsituationen 20 Punkte<br />

Der Prüfer/die Prüferin hat nach Beendigung des jeweiligen praktischen <strong>Prüfung</strong>steils dem <strong>Prüfung</strong>steilnehmer/der<br />

<strong>Prüfung</strong>steilnehmerin die Bewertung und deren wesentliche Gründe mitzuteilen. Der Prüfer/die Prüferin hat ein<br />

<strong>Prüfung</strong>sprotokoll anzufertigen und der <strong>IHK</strong> auszuhändigen.<br />

Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn die theoretische und die praktische <strong>Prüfung</strong> bestanden wurden.<br />

Bewertung der beschleunigten Grundqualifikation<br />

Die <strong>Prüfung</strong> ist bestanden, wenn mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl gemäß nachfolgender Aufstellung erreicht<br />

wurden.<br />

• beschleunigte Grundqualifikation Gesamtpunktzahl 60<br />

• beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger Gesamtpunktzahl 40<br />

• beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger Gesamtpunktzahl 30<br />

Die Bewertung der <strong>Prüfung</strong>sleistung erfolgt durch die <strong>IHK</strong>. Aufgrund der erbrachten <strong>Prüfung</strong>sleistungen stellt die <strong>IHK</strong><br />

das <strong>Prüfung</strong>sergebnis fest und erklärt die <strong>Prüfung</strong> für bestanden oder nicht bestanden.<br />

© <strong>IHK</strong> zu <strong>Schwerin</strong>, 2010 7


Industrie- und Handelskammer zu <strong>Schwerin</strong> ⏐<strong>Prüfung</strong> zur Grundqualifikation nach BKrFQG im Straßenpersonenverkehr<br />

8. Anmeldung zur <strong>Prüfung</strong><br />

Für die <strong>Prüfung</strong> melden Sie sich bitte schriftlich an. Ein Anmeldeformular liegt bei. Die <strong>IHK</strong> zu <strong>Schwerin</strong> ist zuständig für<br />

<strong>Prüfung</strong>steilnehmer/<strong>Prüfung</strong>steilnehmerinnen, die eine <strong>Prüfung</strong> der<br />

� beschleunigten Grundqualifikation<br />

� eine <strong>Prüfung</strong> der Grundqualifikation ablegen<br />

und ihren ordentlichen Wohnsitz in der Landeshauptstadt <strong>Schwerin</strong> oder in den Landkreisen Nordwestmecklenburg,<br />

Ludwigslust, Parchim bzw. in der Hansestadt Wismar haben.<br />

Die Anmeldung ist mit Erhalt der schriftlichen Einladung verbindlich.<br />

Die Einladung zur <strong>Prüfung</strong> erfolgt zwei Wochen vor dem <strong>Prüfung</strong>stermin.<br />

Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, benachrichtigen Sie bitte die <strong>IHK</strong>.<br />

© <strong>IHK</strong> zu <strong>Schwerin</strong>, 2010 8


Industrie- und Handelskammer zu <strong>Schwerin</strong> ⏐<strong>Prüfung</strong> zur Grundqualifikation nach BKrFQG im Straßenpersonenverkehr<br />

Industrie- und Handelskammer zu <strong>Schwerin</strong><br />

Ludwig-Bölkow-Haus<br />

Geschäftsbereich Standortpolitik, International<br />

Postfach 111041<br />

19010 <strong>Schwerin</strong><br />

Anmeldung zu einer <strong>Prüfung</strong> gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz<br />

Ich melde mich hiermit verbindlich an für die *<br />

• Beschleunigte Grundqualifikation<br />

<strong>Prüfung</strong> Güterkraftverkehr <strong>Prüfung</strong> Personenverkehr<br />

� beschleunigte Grundqualifikation � beschleunigte Grundqualifikation<br />

� beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger � beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger<br />

� beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger � beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger<br />

• Grundqualifikation (Die theoretische und die praktische <strong>Prüfung</strong> können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden)<br />

<strong>Prüfung</strong> Güterkraftverkehr <strong>Prüfung</strong> Personenverkehr<br />

Theorie Theorie<br />

� Grundqualifikation � Grundqualifikation<br />

� Grundqualifikation Quereinsteiger � Grundqualifikation Quereinsteiger<br />

� Grundqualifikation Umsteiger � Grundqualifikation Umsteiger<br />

Praxis Praxis<br />

� Grundqualifikation � Grundqualifikation<br />

� Grundqualifikation Quereinsteiger � Grundqualifikation Quereinsteiger<br />

� Grundqualifikation Umsteiger � Grundqualifikation Umsteiger<br />

Nachname: ...................................................... Vorname: .................................................................<br />

Geburtsdatum: ................................................ Geburtsort: ...............................................................<br />

Geburtsland: .................................................... Staatsangehörigkeit: ................................................<br />

Wohnort: ......................................................... PLZ/Ort: ....................................................................<br />

Straße/Nr.: ...................................................... Telefonisch tagsüber zu erreichen: ..........................<br />

Ich bitte, mich frühestens ab ..........................................................für eine <strong>Prüfung</strong> vor<strong>zum</strong>erken.<br />

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich eine Einladung zur <strong>Prüfung</strong> erst erhalte, wenn bei der <strong>IHK</strong> die<br />

<strong>Prüfung</strong>sgebühr sowie bei Anmeldung zur praktischen <strong>Prüfung</strong> zusätzlich das Blatt "Technische Daten des<br />

<strong>Prüfung</strong>sfahrzeugs für die praktische <strong>Prüfung</strong> der Grundqualifikation" und die Kopie des Führerscheins eingegangen<br />

sind.<br />

Ich erkläre hiermit, dass ich die Fragen zu meiner Person wahrheitsgemäß beantwortet habe.<br />

...................................................................................................<br />

Unterschrift (* Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen)<br />

© <strong>IHK</strong> zu <strong>Schwerin</strong>, 2010 9

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