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Nur eine umfassende und gut dokumentierte Markterkundung rechtfertigt die „Direktvergabe“ wegen einer technischen Alleinstellung. Es muss sichergestellt sein, dass wirklich nur ein Anbieter die benötigte Leistung erbringen kann. Machmud Gadjisade, Rechtsanwalt bei BHO Legal in Köln, analysiert einen Beschluss der Vergabekammer Südbayern für den Vergabeblog, bei dem es um die Beschaffung von Laborgeräten ging: https://lnkd.in/emv4JJjC #Vergaberecht #Beschaffung #PublicSector #Einkauf #Vergabeblog

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