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Wie ist das mit dem Arbeitszimmer?

Wer die Kosten für das Arbeitszimmer in Abzug bringen will, muss unter anderem ein Erwerbseinkommen nachweisen können.

1. Meine Freundin versteuert Einkommen als Tagesmutter. Sie darf dafür in der Steuererklärung ein Arbeitszimmer in Abzug bringen. Ich möchte das auch, wie muss ich vorgehen? machen Sie einen Scherz? Solche Einkommen setzen sich meist aus geleisteter Arbeit und dem Ersatz von Unkosten wie Kost und Unterkunft zusammen. Steuerbar ist nur die Entschädigung für die Arbeit, welche als Lohneinkommen deklariert werden muss. Spesenersatz ist steuerfrei. Da die mit der Pflege verbundenen Unkosten in aller Regel entschädigt werden – also steuerfrei sind –, fallen darüber hinaus keine weiteren Kosten an. Somit kann sich das Thema Arbeitszimmer nicht stellen. Details zum Thema Pflegeentschädigungen, die auch die Tätigkeit von Tagesmüttern betreffen können, sind im Taxinfo, Steuerpraxis des Kantons Bern, aufgeschaltet (www.be.ch/taxinfo). Gezielte Informationen zur Steuerpraxis für Tageseltern sind zudem auf den Homepages der Tageselternvereine abrufbar.

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