Nordrhein-Westfalen

Verhandlungen über regionale Versorgungskonzepte starten

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Verhandlungen über regionale Versorgungskonzepte starten
Heute starten die Verhandlungen zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen über die Versorgungskonzepte in den Regionen. Es wird darum gehen, welches Krankenhaus in NRW künftig welches Leistungsspektrum anbietet. © FangXiaNuo

Die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen geht in die nächste Phase: Am heutigen Donnerstag starten die Verhandlungen zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen über die Versorgungskonzepte in den Regionen. In diesen Verhandlungen wird es darum gehen, welches Krankenhaus künftig ganz konkret welches Leistungsspektrum vor Ort anbietet.

„Unser Krankenhausstärkungsplan nimmt immer weiter Konturen an. Ich bin zuversichtlich, dass unsere Krankenhäuser und Krankenkassen in den allermeisten Fällen gute, innovative und zukunftsfeste Konzepte für die stationäre Versorgung vor Ort entwickeln werden", sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Die Landesregierung werde diesen Prozess eng begleiten und nehme dafür auch in schwierigen Zeiten erhebliche finanzielle Mittel in die Hand. Alleine für die Umsetzung des neuen Krankenhausplans wolle man – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags – in den Jahren 2023 bis 2027 rund 2,5 Milliarden investieren. Hinzu kommen die jährlichen Pauschalmittel für Krankenhausinvestitionen, die ab dem Jahr 2023 um 195 Millionen Euro auf insgesamt 765 Millionen Euro erhöht werden. 

Verhandlungen über sechs Monate geplant

Für die zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen beginnenden Verhandlungen sieht das nordrhein-westfälische Krankenhausgestaltungsgesetz einen Zeitrahmen von bis zu sechs Monaten vor. Danach übernehmen die Bezirksregierungen als zuständige Planungsbehörde die Verfahrensleitung. Dann werden auch weitere Beteiligte, zum Beispiel kommunale Gesundheitskonferenzen, in den Prozess mit einbezogen. Bei Bedarf können zudem dann noch offene Fragen in regionalen Konferenzen besprochen werden. Abschließend entscheidet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die einzelnen Versorgungsaufträge der Krankenhäuser. Diese sollen bis zum Jahr 2024 neu erteilt werden.

Reform mit Sprengkraft

Der Krankenhausplan gibt die Rahmenvorgaben für die stationäre Versorgungslandschaft vor. Der neue Krankenhausplan soll es im Vergleich zur alten Planung ermöglichen, dass das Land die Krankenhausstrukturen gestalten kann. Die Grundlage dafür ist eine Planung anhand des tatsächlichen Bedarfs. Es wird nicht mehr anhand von Betten, sondern auf der Basis konkreter Fallzahlen über sogenannte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen in Verbindung mit Qualitätsvorgaben geplant. 

Die Reform der Krankenhausplanung ist im föderalen Deutschland beispiellos. Am Ende des Prozesses soll wohl auch die Schließung von Krankenhäusern stehen – und das hat politische Sprengkraft. 

Autor

 Christina Spies

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