Mindestlohn steigt in zwei Stufen

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Vorschlag der Mindestlohnkommission Mindestlohn steigt in zwei Stufen

Der Mindestlohn soll zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto pro Stunde steigen. Zwölf Monate später auf 12,82 Euro. So lautet der Vorschlag der Mindestlohnkommission. Bundesarbeitsminister Heil kündigte an, die Bundesregierung werde die Empfehlung umsetzen.

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Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, spricht bei einem Pressestatement nach der Vorstellung des Vorschlags der Mindestlohnkommission für den künftigen Mindestlohn.

Der gesetzliche Mindestlohn soll ab 2024 von derzeit 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde steigen.

Foto: picture alliance/dpa/Kappeler

Die Unabhängige Mindestlohnkommission hat ihren Vorschlag für die künftige Höhe des Mindestlohns vorgelegt. „Ich weiß, dass sich Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Gewerkschaften einen höheren Mindestlohn gewünscht hätten“, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Doch die Regierung werde nun die Empfehlung umsetzen. Die einzige rechtlich mögliche Alternative, den Mindestlohn gar nicht zu erhöhen, sei unverantwortbar, so der Minister.

Unabhängige Kommission macht Vorschläge

Ab Januar 2024 soll die Lohnuntergrenze auf 12,41 steigen. Ein Jahr später dann auf 12,82 Euro. Der Vorschlag der Kommission muss nun per Verordnung der Bundesregierung verbindlich gemacht werden. Aktuell liegt die Lohnuntergrenze bei 12 Euro. 

Fragen rund um den Mindestlohn beantworten wir in unserem FAQ . Weitere Informationen rund um Arbeits- und Sozialpolitik finden Sie auf unserer Themenseite Arbeit und Soziales .

Die Unabhängige Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre, um der Bundesregierung dann die Anpassung der Lohnuntergrenze vorzuschlagen. So ist es im Mindestlohngesetz vorgesehen In dem Gremium beraten jeweils drei stimmberechtigte Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter, ein oder eine Vorsitzende sowie zwei Wissenschaftler. Im vergangenen Herbst hatte die Bundesregierung den Mindestlohn ausnahmsweise per Gesetz angehoben – von 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde.

Wirtschaftliche Lage im Blick

Die Kommission prüft, welche Mindestlohnhöhe einen angemessenen Mindestschutz für die Beschäftigten bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet. Sie orientiert sich bei ihrer Entscheidung an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland. Ihren Vorschlag legt sie der Bundesregierung vor. Diese macht ihn in der Regel mit einer Verordnung verbindlich. Der aktuelle Vorschlag wurde erstmals seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 nicht einstimmig beschlossen.

„Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte. Darum ist es mir wichtig, dass er sich kontinuierlich weiterentwickelt und steigt. Und das wird jetzt passieren. Klar ist aber auch: Der Mindestlohn kann nur die absolute Untergrenze sein“, so Minister Heil .