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Jus-Prüfung musste zu Recht wiederholt werden

Die Wiederholung der Prüfung sei rechtens gewesen, sagt zumindest die Rekurskommission der Universität Bern.

Die umstrittene Jus-Prüfung an der Universität Bern wurde zu Recht wiederholt. Sieben Beschwerden sind von der Rekurskommission der Universität abgewiesen worden. Die ursprüngliche Prüfung sei nicht valide gewesen, schrieb die Kommission in einer Mitteilung am Dienstag.

Eine Professorin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät hatte im vergangenen Juni eine Prüfung im Fach Schuldbetreibungs- und Konkursrecht gestellt. Der Test war mit einer Prüfung aus dem Jahr 2013 praktisch identisch. Die Prüfungsfragen mitsamt Lösungsraster waren im Internet für Studierende einfach erhältlich. Nach Eingeständnis des Fehlers ordnete die Fakultät eine Wiederholungsprüfung an.

«Bei einer Leistungskontrolle muss man diejenigen, die es können, von denjenigen, die es nicht können, unterscheiden», sagt Professor Kurt Nuspliger, Präsident der Rekurskommission der Universität Bern. Die erste Prüfung sei keine echte Kontrolle von Fähigkeiten und Kenntnissen gewesen. Insbesondere deswegen habe man sie für ungültig erklärt. «Es geht um die Qualitätsstandards der Uni und um die Glaubwürdigkeit der Abschlüsse», sagt Nuspliger. Die Uni müsse der Öffentlichkeit gegenüber garantieren, dass Absolventen auch die notwendigen Voraussetzungen erfüllten.

Neue Richtlinien erforderlich

Trotzdem versteht Nuspliger den Frust der Studenten. «Die Situation war für sie sehr ärgerlich, denn der Fehler liegt bei der Dozentin.» Die Praxis, alte Prüfungen wiederzuverwerten, bezeichnet er als «unhaltbares Vorgehen». Da die Professorin und die Fakultät die Verantwortung übernehmen müssen, tragen die Beschwerdeführer auch keine Verfahrenskosten. Der Fakultät sei empfohlen worden, neue Massnahmen zu treffen, um solche Fehler künftig zu verhindern. «Natürlich ist es einfacher, eine alte Prüfung zu nehmen,» sagt Nuspliger. «Von der Universität werden aber entsprechende Anstrengungen erwartet.»

Professor Peter V. Kunz ist der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Seine Aufgabe ist es nun, die benötigten Massnahmen auszuarbeiten. «Derzeit befasst sich eine Spezialkommission mit Verbesserungsvorschlägen», sagt er. Neue Richtlinien oder eine Wegleitung zum Erstellen von Prüfungen würden voraussichtlich eingeführt. Trotzdem werde man nicht direkt in die Arbeit von Dozenten eingreifen. «Sie wissen am besten, wie ihre Studenten zu prüfen sind.»

Derartige Probleme habe es an der Uni Bern vorher nie gegeben. «Nur an anderen Schweizer Universitäten waren solche Fälle schon aufgetaucht.» Kunz habe über diese schmunzeln müssen. «Ich fragte mich , wie man so einen Blödsinn machen konnte.» Deswegen sei er erschrocken, als er vom Debakel der Jus-Prüfung gehört hat. «Nun ist ein solcher Blödsinn auch bei uns passiert.»

Mit der verantwortlichen Dozentin habe die Unileitung das Gespräch gesucht. «Niemandem war die Sache so unangenehm, wie ihr», sagt Kunz. Sie sei nicht unerfahren, sondern eine langjährige Professorin.

Studenten sind nicht überzeugt

Die StudentInnenschaft der Uni Bern (SUB) hatte den Wiederholungsentscheid angefochten. Vorstandsmitglied Tobias Vögeli will sich noch nicht geschlagen geben. «Die Argumente der Rekurskommission sind nicht überzeugend», sagt er. Man erwäge einen Weiterzug an das kantonale Verwaltungsgericht – dies vor allem, weil die Universitätsbehörden auf die Beschwerden nicht richtig eingegangen seien. «Offenbar wurden unsere Anträge nicht sauber gelesen.» Man habe sich gemäss Vögeli beim Entscheid nur auf die Studenten bezogen, welche die Prüfung aus dem Jahr 2013 gesehen hatten. «Diejenigen, die davon keine Ahnung hatten, wurden nicht berücksichtigt.»

Kurt Nuspliger weist diesen Vorwurf zurück. «Es ist davon auszugehen, dass die Prüfungsaufgabe zahlreichen Personen bekannt war.» Massgebend sei die Gesamtbeurteilung.