Meeresverschmutzung durch Schiffe soll in EU strenger bestraft werden

Für einen entsprechenden Richtlinientext hat der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments gestimmt. Parallel einigten sich Unterhändler von EP und Mitgliedsstaaten auf eine neue Richtlinie zur Bestrafung von Umweltkriminalität und auf eine Verordnung zum Mülltransport.

Schiffsbesatzungen, die Müll, Abwasser, Scrubber-Rückstände, Öl oder giftige Flüssigkeiten ins Meer entsorgen, sollen nach dem Willen des EP-Verkehrsausschusses künftig Strafen drohen. Das Foto zeigt eine Übung zur Ölbeseitigung in der Ostsee. (Foto: picture alliance/dpa | Jens Büttner)

Strengere Strafen sollen Schiffseigner abschrecken, das Meer in der EU zu verschmutzen. Die Mitglieder des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments sprachen sich mit 36 gegen eine Stimme dafür aus, dass künftig nicht nur das Verklappen von Öl und giftigen Flüssigkeiten, sondern auch die Entsorgung von Müll, Abwasser und Rückständen aus Abgasreinigungsanlagen (Scrubber) ins Meer geahndet werden soll. In der anstehenden Woche wird der Richtlinienentwurf dem Parlamentsplenum zur Abstimmung vorgelegt.

Mit dem Gesetz sollen alle Vorgaben der Internationalen Meeresorganisation IMO zur Vermeidung illegaler Müllentsorgung in EU-Recht übernommen werden. Die Mitgliedsstaaten würden verpflichtet, angemessene Bußgelder festzulegen. Falls die für eine Verschmutzung verantwortlichen Personen an Bord oder der Schiffsbetreiber nicht festgestellt werden kann oder er die Strafe nicht bezahlen kann, wollen die Europaabgeordneten den Schiffseigner haftbar machen.

Raschere Kontrollen auf See angemahnt

Um Verschmutzern besser auf die Spur zu kommen, drängt der Verkehrsausschuss darauf, dass Informationen des satellitengestützten Überwachungssystems CleanSeaNet besser zwischen Mitgliedsstaaten und EU-Kommission ausgetauscht werden. Mindestens die Hälfte der Warnmeldungen von CleanSeaNet sollen „so schnell wie möglich“ durch Kontrollen vor Ort verifiziert werden. „Die derzeit geltenden EU-Regeln wirken nicht, weil sie von den Mitgliedsstaaten nur schwach durchgesetzt werden“, sagte der für das Gesetzesvorhaben zuständige EP-Berichterstatter Marian-Jean Marinescu (Christdemokraten). „Das ist nicht akzeptabel.“ Sobald das Plenum über den Richtlinienentwurf abgestimmt hat, müssen die Europaabgeordneten den endgültigen Text mit den EU-Staaten aushandeln.

Illegales Schiffsrecycling wird zur Straftat

Geeinigt haben sich die beiden gesetzgebenden EU-Institutionen gerade auf eine Neufassung der Richtlinie gegen Umweltkriminalität. Unter anderem wird die Liste der Vergehen erweitert, die von den Mitgliedsstaaten strafrechtlich verfolgt werden müssen. Darauf steht künftig auch die Umweltverschmutzung durch illegales Recycling von Schiffen und Schiffsteilen. Andere neue Straftatbestände sich Schmuggel von Holz oder Verstöße gegen das Chemikalienrecht. Mit der Richtlinie wird auch der Rahmen für die Bestrafung von Umweltkriminalität aktualisiert. Die Mitgliedsstaaten müssen juristischen Personen mit Höchststrafen von mindestens 3 Prozent ihres weltweiten Umsatzes oder von 24 Millionen Euro drohen. Bei den schwerwiegendsten Vergehen sollen es 5 Prozent oder 40 Millionen Euro sein. Natürliche Personen sollen bei vorsätzlichen Vergehen mit drei Jahren Haft oder mehr bestraft werden können.

Grenzen für Müllexporte in Drittstaaten

Als Ergänzung zur Richtlinie gegen Umweltkriminalität ändert die EU die Verordnung zur Verbringung von Abfällen (1013/2006). EP und EU-Ministerrat haben sich am Donnerstagabend auf einen neuen Text verständigt. Demnach darf kein Müll mehr in Drittstaaten exportiert werden, um ihn dort zu entsorgen, innerhalb der EU ist das nur noch in begründeten Ausnahmefällen erlaubt. Exportieren Unternehmen Müll zur Aufbereitung in Drittstaaten, sollen sie Prüfungsnachweise darüber vorlegen, dass der Abfall in den betreffenden Anlagen sachgerecht behandelt wird. Entsprechende Anlagen in Ländern, die nicht zur Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gehören, sollen in einem von der EU-Kommission zusammengestellten Register aufgeführt werden. Innerhalb der OECD will die Kommission die Abfallströme und Verwertung beobachten und bei Umweltproblemen intervenieren.

Plastikmüll soll künftig gar nicht mehr in Länder außerhalb der OECD exportiert werden dürfen. Frühestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung kann die Kommission Ausnahmen erlauben, wenn Drittstaaten das beantragen und nachweisen, dass sie über geeignete Aufbereitungsanlagen verfügen.

Recycling-Transport in EU wird einfacher

Erleichtert wird der grenzüberschreitende Abfalltransport innerhalb der EU zu Aufbereitungsanlagen. Dadurch soll die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden. „Wenn die Regeln in Kraft sind, werden sie sicherstellen, dass Müll transportiert wird, um ihn als Ressource zu nutzen. Das verbessert die Versorgungssicherheit unserer Industrie mit Rohstoffen“, sagte EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius. Derzeit werden laut Kommission jährlich rund 70 Millionen Tonnen Abfall über EU-Binnengrenzen transportiert. Die Dokumentation von Abfällen soll digitalisiert werden, und Verfahren, um Müll zu zugelassenen Verwertungsanlagen in anderen Mitgliedsstaaten zu bringen, sollen beschleunigt werden.

 

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