Katholische Universität :
„Lehrfreiheit gilt auch in Eichstätt“

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Trügerische Ruhe an der Universität Eichstätt
Der Eichstätter Bischof Hanke hat Befürchtungen zu zerstreuen versucht, die katholische Kirche missachte das Selbstbestimmungsrecht der von ihr getragenen Universität Eichstätt-Ingolstadt.

Der Eichstätter Bischof Hanke hat Befürchtungen zu zerstreuen versucht, die katholische Kirche missachte das Selbstbestimmungsrecht der von ihr getragenen Universität Eichstätt-Ingolstadt. An der Katholischen Universität gelte „dieselbe Freiheit von Forschung und Lehre, wie sie auch an den staatlichen Hochschulen gewährleistet sein sollte. Ebenso gilt in Eichstätt das akademische Selbstverwaltungsrecht“, heißt es in einem Brief an die Mitglieder der Katholischen Universität.

Hanke sieht sich wegen der Ablehnung eines von der Hochschule gewählten Präsidenten seit Wochen Kritik ausgesetzt. Zuletzt legte der Vorsitzende des Senats sein Amt nieder, außerdem stellte der Vorsitzende der Hochschulleitung im Streit über die Wahl eines zweiten Vizepräsidenten sein Amt mit Ablauf dieses Monats zur Verfügung. Das Vakuum an der Spitze der Universität soll nun durch eine kommissarische Hochschulleitung ausgefüllt werden. Nach den Worten des Bischofs wird die Kirche „in den nächsten Tagen“ in ihrer Verantwortung als Träger der Universität für die Zeit vom 1. Juli 2008 an zu diesem Zweck zwei Personen benennen, die über ein „ausgewiesenes wissenschaftliches Profil und hochschulpolitische Erfahrungen“ verfügen.

In seinem Schreiben begründete Hanke erstmals öffentlich, warum er als Großkanzler der Katholischen Universität dem Theologen und Manager Ulrich Hemel, der im Januar vom Hochschulrat zum Präsidenten gewählt worden war, die Bestätigung versagte. Im jüngsten Fall der Besetzung des Präsidentenamts habe „das Wahlverfahren eine Beteiligung des Trägers erst nach der Wahl vorgesehen“. Zudem habe er die Personalunterlagen „viel zu spät und dazu noch unvollständig“ erhalten. Diese hätten ihn „nicht überzeugt“.

Bischof Hanke verweist auf „schwerwiegende Mängel”
Bischof Hanke verweist auf „schwerwiegende Mängel”picture-alliance/ dpa

Im Zentrum der Kritik des Bischofs steht damit nicht nur die Verwaltung der Hochschule, deren Kanzler kurz vor dem Amtsantritt Hankes im Herbst 2006 in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen worden war, sondern auch deren Verfassung (“Grundordnung“), die auf Betreiben jenes Kanzlers ebenfalls während der Sedisvakanz erarbeitet worden war. Im Urteil des Bischofs weist sie „schwerwiegende Mängel“ auf, vor allem hinsichtlich des Zusammenwirkens von Träger und Hochschule bei der Bestellung der Leitungsgremien.