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Versicherungsmakler: Erteilen Provisionsdeckel-Vorschlag eine Absage (Teil 3)

Versicherer im LV-Bereich sollen entsprechend dem Vorschlag des BaFin-Exekutivdirektors Dr. Frank Grund höchstens 25 ‰ reguläre Vergütung und 15 ‰ an womöglich für Vermittler in der Transparenz und Nachvollziehbarkeit schwierig nachvollziehbare Kriterien gebundene Vergütung auskehren, als AP- und BP-Gesamtvergütung über die Laufzeit, wobei zwischen Spar- und Biometrieprodukten nicht unterschieden wird (vgl. ‚vt‘ 16/18). Dazu haben wir Versicherungsmaklern mit der ‚versicherungstip‘-Umfrage „BaFin schlägt einen Provisionsdeckel für die Lebensversicherung vor: Wie bewerten Sie das vorgeschlagene Vergütungsmodell?“ (vgl. Beilage zu ‚vt‘ 17/18) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

In Teil 1 und 2 (vgl. Beilage zu ‚vt‘ 33 und 34/18) informierten wir Sie über die Umfrage-Ergebnisse und zahlreiche Kommentare. In Teil 3 kommen wir zu weiteren Äußerungen die die Zukunftsfähigkeit der Versicherungsmaklerbetriebe und die Verärgerung über die Vorschläge und Eingriffe von Politik, Behörde und sogenannten Verbraucherschützern betreffen. Die Überlebensfähigkeit vieler Betriebe und damit der Zugang von Verbrauchern zu qualifizierter Beratung wird in Frage gestellt:

++ „Wir sind Spezialdienstleister in der bAV. Durch die sehr umfangreichen Verwaltungstätigkeiten wäre für uns der Provisionsdeckel der sichere Weg in die Insolvenz.“ VM Uwe Cornelsen, GF confera GmbH/Erlangen ++ „Habe vier Innendienstmitarbeiter, die ich nicht halten kann. Sollen doch die Verbraucherschützer und die Regierung unentgeltlich und qualitativ vermitteln. Auf der einen Seite steht Qualifikation, die ich sehr begrüße und auf der anderen Seite darf dafür nichts verdient werden. Das ist nur im Versicherungsbereich so. Enttäuschend, wenn man wie ich 30 Jahre in der Branche ist.“ VM Horst Löschel/Leutershausen.

++ „Eine weitere Kürzung der Provision hat ökonomische Folgen, da ich nicht mehr bereit bin, Bio/Sparprodukte zu vermitteln. Soll der Staat die Renten und BU-Fälle zahlen.“ VM Primus Finanzdienst GmbH/Hennef ++ „Unsere Branche sollte sich nicht weiter regulieren lassen. Werden die Abschlussvergütungen reduziert, wird unser Berufsfeld aussterben. Und das, obwohl ich der Meinung bin, dass sehr viele Kollegen sehr gute Arbeit leisten.“ VM Marc Radinsky/Wulfsen  ++ „Ein Provisionsdeckel begünstigt einseitig Ausschließlichkeitsvertriebe, welche z. B. durch Personal-, Büro- und Werbezuschüsse anderweitig querfinanziert werden. Die allgemeine Beratungsqualität würde hierdurch sogar verschlechtert.“ VM Markus Haybach, Inh. Versicherungszentrum Leipzig/Leipzig  ++ „In der Biometrie sollten weiterhin höhere Provisionen möglich sein. Bei Sparprodukten sollte VR dem VM mehrere Möglichkeiten zur Wahl geben.“ VM Torsten Lehmacher, M.A., Kapitalmanagement/München.

++ „Provisionsdeckel ja, jedoch 40–45 ‰. – Gute Beratung kostet.“ VM Daniel Zglinski e.K., Inh. Invenso Finanz- und Versicherungsmanagement/Hamburg ++ „Honorierung der Arbeit der Versicherungsmakler. Nur Makler beraten objektiv. Verbraucherschützer machen Hexenjagd auf Makler.“ VM Betriebswirt bAV (FH) Walter Leichtle, VBL VersicherungsbüroLeichtle/Allmendingen ++ „Stornohaftzeitminderung wieder auf 60 Monate und evtl. wenigstens 35 ‰ Abschlussprovision. Es sollten lieber mal die sogenannten Untervermittler kontrolliert werden.“ Versicherungsvertreter mit Erlaubnis Dieter Breier/Rockenhausen.

Dass Mitarbeiter bei Behörden und Ministerien über die Einkünfte von Menschen, die das Risiko des Unternehmers auf sich genommen haben, entscheiden wollen, wird deutlich kritisiert: ++ „Herrn Dr. Grund sollte man mal fragen, ob es in seiner Vergütung als BaFin-Direktor auch bei schlechter Steuerlage einen Besoldungs-/Pensionsdeckel gibt!“ VM Matthias Ohm/Wohlde  ++ „Das Handelsblatt berichtet am 22.05.17 im Artikel ‚Neue BaFin-Aufseher erhalten üppiges Salär’ von Gehältern von 230.000 €. Der Staat ist zur sparsamen Haushaltsführung verpflichtet. Ich empfehle Deckelung von 80.000 €.“ Versicherungsvertreter mit Erlaubnis Steffen Henke, Bezirksdirektor OVB Vermögensberatung AG/Leipzig  ++ „Es ist erschreckend, dass von uns finanzierte Beamte über die Vergütung von Selbstständigen entscheiden. Wie viel Millionen brauchen die Parteien für Investitionen in neue Technik/Datensicherheit?“ VM Dietmar Wollenberg, Wirtschaftskontor Wollenberg e.K./Markkleeberg.

Auch Zusammenhänge der Lebensversicherung mit den Staatsanleihen werden thematisiert:  ++ „Der BaFin-Vorschlag stammt eindeutig aus der Rubrik: ‚Wie reitet man am besten ein totes Pferd.’ !!! Möge die BaFin ihrem Chef (dem Finanzminister) doch erst mal erklären, wer dem Bund die Staatsanleihen abkaufen soll, wenn es die Lebensversicherer nicht mehr tun, weil die Vermittler keine Policen mehr verkaufen! Ach so, ich vergaß, der Bundeshaushalt lebt ja die schwarze Null. Damit braucht es ja keine neuen Staatsanleihen, also im diesjährigen Haushalt. Wie schön, dass unsere Politiker ‚weit’ über diesen Zeithorizont hinaus denken. Mein Lösungsvorschlag: ‚Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab.’“ VM Harald Banditt/Hoppegarten.

Die Sichtweisen, Kritik und Lösungsansätze sind vielfältig: ++ „Einführung einer Honorarordnung analog Steuerberatern oder Anwälten für die Beratung zur Vermittlung als auch laufenden Betreuung“ VM Andreas Adamek, bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH/Herxheim  ++ „Wir tragen das Risiko sowie die Abwerbungen der Banken, die von der Regierung unterstützt werden. Banken zerstören Altverträge – Lösung: Honorar auf Vertrag schlagen und Kunde haftet.“ VM Helmut Brachvogel/Offenburg.

++ „Vermittlungsvergütung mit dem Kunden selbst aushandeln, Netto-Policen verkaufen. Wer beraten werden möchte, muss auch dafür bezahlen, keine Stornohaftung mehr. Haftet ein Automobilverkäufer auch 10 Jahre?“ Klaus-Peter Schilling, GF Schilling Finanz- und Versicherungsmakler/Coburg ++ „Wir bieten seit 2017 keine Altersvorsorge Produkte mehr an. Nur noch Sach, Biometrie, KV-Zusatz, Rechtsschutz.“ VM Klaus Falkowski, FalkoConsult Versicherungsmakler GmbH/Meerbusch ++ „Der Niedrigzins ist von den EU-Regierungen gewollt und wird einseitig genutzt; ein Ausgleich, insbesondere für eine kapitalertragsstarke, nachhaltige Altersversorgung fehlt.“ VM CMC Beratung Christmann/Wiesbaden ++ „Wir als Makler bekommen immer mehr Arbeit und Kosten aufgedrückt. Wie war es denn damals mit der Provisionsdeckelung bei der PKV? Wurden etwa Beiträge für Mandanten reduziert? M. E. Nein.“ VM Dipl.-Ing. Angelika Schindler-Scholz/Hoppenrade.

++ „Der Markt bietet weiterhin zielführende und renditestarke Produkte, der Makler muss heute mehr als zuvor, nach diesen recherchieren und dies bei weit erhöhten bürokratischen Auflagen sowie Analyse- und Dokumentationspflichten. Eine Absenkung jeglicher Vergütung ist daher völlig unberechtigt.“ VM Ralf Meyer/Küsten  ++ „Die Courtage teilt das Schicksal der Prämie – also muss ein Makler sich weiter um den Mandanten bemühen, also laufende Courtage. Kosten der VU senken durch leistungsgerechte Führungs- und Vorstandsgehälter.“ VM Peter Vaczi, Inh. Lloyd-Service-Büro/Greifswald.

‚vt’-Fazit: Der BaFin-Vorschlag wird klar abgelehnt. Das dürfte auch für einen gesetzlichen Provisionsdeckel gelten, wie er zwischenzeitlich vom Bundesfinanzministerium im Rahmen der LVRG-Evaluierung angekündigt wurde (vgl. ‚vt’ 26 und 27/18). Doch BMF hat keinen Missstand dargelegt, der einen solchen schwerwiegenden Eingriff in die gesetzlich garantierte Gewerbefreiheit rechtfertigen würde. Vielmehr stellt das BMF fest, dass im Jahr 2017 die Vergütungen gut 5 % unter dem Niveau aus der Zeit vor dem LVRG lagen. Dabei ist die Abschlussprovision um 12,9 % zurückgegangen, während die laufende Vergütung um 45,2 % stieg. Die Zahlungen an Ausschließlichkeitsvermittler sind um 2,89 %, bei den Maklern und Mehrfachvermittlern um 7,21 %. Gesunken. Doch wie bewertet das BMF diesen Erfolg des LVRG und der Branche? Kein Lob dafür, dass eine Entwicklung von AP zu BP eingesetzt hat!

Die satte Reduzierung der Abschlusskosten um über 5 % wird ebenfalls nicht gelobt, vielmehr kritisiert, „die tatsächlich entstandenen Abschlusskosten“ seien „allerdings nur um rund 5 % zurückgegangen“. Denn die deutlich höhere Abschlusskosten-Absenkung bei Maklern im Vergleich zu Ausschließlichkeitsvermittlern kommentiert das BMF so: „Die Vergütungen in dieser Gruppe (Anm.: Makler und Mehrfachvermittler) sind auch nach der Senkung weiterhin höher als bei den Ausschließlichkeitsvertretern.“ Demnach ist dem BMF nicht bekannt, dass unabhängige Vermittler ihre Betriebskosten im Gegensatz zur AO zu 100 % selbst zu stemmen haben! Daher: Auch auf Basis dieser Umfrage werden wir dafür sorgen, dass Ihre berechtigte Kritik, Nöte und konstruktiven Vorschläge auf politische Bühne Gehör finden.

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