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Neue Grundsteuer 2022: Was sich für Grundstückseigentümer ändert

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Ein Einfamilienhaus in der Bauphase
Die Grundsteuer wird seit 2022 reformiert. Hierfür müssen Eigentümer eine neue Erklärung an das Finanzamt übermitteln. (kreiszeitung.de-Montage) © imago

Seit 2022 läuft die Reform der Grundsteuer. Konkret verändert sich die Berechnungsgrundlage für die Steuer. Was Eigentümer nun wissen müssen. Ein Überblick.

Berlin – Neues Jahr, neue Steuerreform – oder aber: zumindest der Anfang davon. Zum 1. Januar 2022 begannen die Veränderungen bei der Grundsteuer. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die alten Berechnungen der Grundsteuer 2018 gekippt hatte, ist das Finanzministerium von Christian Lindner (FDP) nun mit der Neuaufstellung der Grundsteuer beschäftigt. Betroffen von den Veränderungen sind Eigentümer von Häusern und Wohnungen sowie Grundbesitzer. Sie müssen damit rechnen, dass sie ab 2022 Post vom Finanzamt bekommen, in der sie aufgefordert werden, eine neue Grundsteuererklärung abzugeben. Diese muss bis zum 31. Januar 2023 dem Finanzamt vorliegen.

Die wichtigsten Informationen im Überblick.

Bundesbehörde:Bundesministerium der Finanzen
Gründung:14. Juli 1879
Hauptsitz:Berlin
Behördenleitung:Christian Lindner (FDP)

Neue Grundsteuer: Ab 2025 unbürokratische, faire und verfassungsfeste Regelung

Ab 2025 soll dann die neue Grundsteuer als unbürokratische, faire und verfassungsfeste Regelung in Kraft treten. Der Einheitswert als Berechnungsgrundlage verliert durch die Reform seine Gültigkeit. Aus diesem Grund muss für jeden Grundbesitz in Deutschland ein neuer Wert für die Grundsteuer* ermittelt werden. Für die eigentliche Grundsteuer bleibt aber das bisherige Verfahren erhalten, das sich aus Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz zusammensetzt.

Der Grundsteuerwert wird dabei vom Finanzamt auf Grundlage einer Feststellungserklärung ermittelt, die Steuermesszahl ist hingegen gesetzlich festgelegt. Der Hebesatz bei der Grundsteuer wird von der Stadt oder der Gemeinde festgeschrieben.

Grundsteuer 2022: Was genau ist die Grundsteuer –

Unter der Grundsteuer wird eine Abgabe an das Finanzamt verstanden, die alle Eigentümer von Grundstücken in Deutschland einmal pro Jahr bezahlen müssen. Bei der neuen Grundsteuer ist es egal, ob es sich beim Grundbesitz um unbebaute oder bebaute Fläche handelt. Keine Rolle spielen zudem die Größe und Art der Bebauung. Die Grundsteuer, die 2022 nun eine Reform erfährt, gilt als eine der ältesten Steuern in Deutschland und lohnt sich für die Gemeinden: Sie erhalten die Einnahmen aus der Grundsteuer, die jährlich etwa 15 Milliarden Euro pro Jahr umfassen.

Die Grundsteuer ist auch nicht wie die Gewerbesteuer abhängig von erzielten Einkünften, sondern orientiert sich am Wert des Grundstückes und der Bebauung. Neben Grundstücken, auf denen Wohnungen oder gewerbliche Bauten stehen, sind auf Flächen in der Landwirtschaft oder der Forstwirtschaft für die Grundsteuer relevant. Zum 1. Januar traten auch Änderungen bei Minijobs 2022 in Kraft.

Grundsteuer 2022: Das ändert sich durch die Reform ab dem 1. Januar 2022

Ab dem 1. Januar 2022 findet eine Reform der Grundsteuer statt. Nach einer Gesetzesreform des Grundsteuerrechts und des Bewertungsrechts müssen für alle rund 36 Millionen wirtschaftliche Grundbesitze in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer ermittelt werden. Das geht aus Informationen des Bundesministeriums für Finanzen hervor. Ab 2025 wird die neue Grundsteuer gelten. Keine Veränderung wird es allerdings bei der Formel geben, mit der die Grundsteuer berechnet wird. Sie setzt sich weiterhin aus dem Grundsteuerwert, der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde zusammen.

Ab 2022 werden nun neue Grundsteuerwerte ermittelt, die sich aus folgenden Angaben zusammensetzen: Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche, Baujahr des Gebäudes. Grundstückseigentümer müssen diese Angaben in einer Feststellungserklärung an ihr Finanzamt übermitteln. Wichtig sind die Angaben zum Stichtag 1. Januar 2022.

Wie oft wird Grundsteuer gezahlt und wo gilt die Grundsteuer?

Nachdem der Bundestag und Bundesrat Ende 2019 die Reform der Grundsteuer beschlossen haben, soll nun aktuelle Ungleichbehandlung von vergleichbaren Grundstücken angeglichen werden und die Bewertungsverfahren vereinfachen. Für den Eigentümer soll durch die Reform der Grundsteuer keine Mehrbelastung entstehen. Die Grundsteuer wird weiterhin einmal jährlich zum 1. Januar fällig.

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Mit der Reform der Grundsteuer einhergehend ist die Möglichkeit, dass die Bundesländer vom Bundesmodell zur Berechnung der Grundsteuer abweichen dürfen. Dies ist durch eine sogenannte Öffnungsklausel möglich.

Grundsteuer 2022: Reform bringt Grundsteuer C

Die bisherige Grundsteuer besteht eigentlich aus zwei Steuern, die nun durch eine weitere Kategorie ergänzt werden: Zu den bisherigen Grundsteuern A (agrarische Nutzung) und B (bauliche Nutzung) wird die Grundsteuer C hinzukommen. Diese gilt für baureife Grundstücke. Durch die Grundsteuer C sollen Grundeigentümer dazu angeregt werden, Grundstücke zu bebauen, anstatt sie als Brachflächen verkommen zu lassen. Indirekt sollen die Reform der Grundsteuer und die Einführung der Grundsteuer C dazu beitragen, dass Grundstückspekulationen vermieden werden.

Neue Grundsteuer ab 2022: Eigentümer müssen noch nicht aktiv werden

Auch wenn der 1. Januar 2022 bereits in der Vergangenheit liegt, müssen Grundstückseigentümer nun nicht nachträglich aktiv werden. Wie aus Informationen des Ministeriums für Finanzen hervorgeht, soll die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Da mittlerweile auch Steuererklärungen über das Steuer-Onlineportal Elster an die Finanzämter übermittelt werden, sind auch die Feststellungserklärungen elektronisch abzugeben. Dies soll ab 1. Juli 2022 möglich sein. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022. * kreiszeitung.de, merkur.de und fr.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.

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