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Schneider-Ammanns Schoggi-Manöver

Johann Schneider-Ammann ist die Schweizer Schokolade wichtiger als der Wettbewerb. Der Wirtschaftsminister ritzt ihr zuliebe das Kartellgesetz.

Stefan Bühler 2 min
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Der Bund soll die bisherigen Exportbeiträge neu als Agrarsubventionen an die Milch- und Getreideproduzenten ausbezahlen. (Bild: Imago)

Der Bund soll die bisherigen Exportbeiträge neu als Agrarsubventionen an die Milch- und Getreideproduzenten ausbezahlen. (Bild: Imago)

In die Schweizer Schokolade gehört Schweizer Milch. Diese aber ist teurer als ausländische Milch. Damit Schweizer Schokolade auf dem internationalen Markt trotzdem konkurrenzfähig ist, subventioniert der Bund den Export und damit die verarbeitende Industrie mit Konzernen wie Nestlé – so war das bisher geregelt, im «Schoggi-Gesetz».

Doch 2015 hat die Welthandelsorganisation (WTO) ein Verbot von Exportsubventionen beschlossen. Das Schoggi-Gesetz hat ausgedient.

Um nun zu verhindern, dass die Unternehmen auf billigere Milch aus dem Ausland setzen oder sogar wegziehen, haben Bund, Milchproduzenten und Lebensmittelbranche ein neues System erfunden: Der Bund soll die bisherigen Exportbeiträge neu als Agrarsubventionen an die Milch- und Getreideproduzenten ausbezahlen.

Diese äufnen mit dem Geld eine Kasse, aus der die Exporte weiterhin verbilligt werden – nun aber auf privatrechtlicher Basis und also WTO-konform. Der Bundesrat schlägt rund 68 Millionen Franken pro Jahr vor, Produzenten und Verarbeiter fordern knapp 100 Millionen Franken.

(Bild: Gian Ehrenzeller / Keystone)

(Bild: Gian Ehrenzeller / Keystone)

In der Vernehmlassung wurde das Konstrukt zwar vereinzelt als «Trickserei» kritisiert, mehrheitlich stellten sich Parteien und Verbände jedoch dahinter. Eine gewichtige Ausnahme bildete die Wettbewerbskommission (Weko). Sie wies darauf hin, dass die geplanten Massnahmen nicht nur WTO-konform sein müssten, sondern «auch den kartellrechtlichen Vorgaben zu genügen haben». So sei zu prüfen, ob es sich beim Konstrukt der Milchproduzenten-Kasse nicht um eine Wettbewerbsabrede handle, welche das Kartellgesetz verletze.

Dem Vernehmen nach erfolgte später tatsächlich eine solche Prüfung. Dabei, so heisst es, habe die Weko das neue System als potenziell wettbewerbsfeindlich kritisiert und seine Rechtmässigkeit ausdrücklich infrage gestellt.

Auf Anfrage bestätigt Weko-Vizedirektor Patrik Ducrey: «Wir haben tatsächlich Vorbehalte gegenüber der in die Vernehmlassung geschickten Vorlage gehabt.» Doch habe das Bundesamt für Landwirtschaft inzwischen die Vorlage «so abgeändert, dass den privaten Akteuren Vereinbarungen zur Umsetzung der Nachfolgelösung gesetzlich erlaubt werden», so Ducrey.

In der Tat findet sich in der Botschaft aus dem Departement von Johann Schneider-Ammann nun gegenüber der Vernehmlassung eine neue Bestimmung, mit der das Kartellrecht explizit umschifft wird. Ob die Regierung ihrem liberalen Wirtschaftsminister zustimmt, wird voraussichtlich nächsten Mittwoch entschieden.

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