Zwei Haftbefehle – einer wegen Betrugs und einer wegen Fahrens trotz Fahrverbots – sind an den Grenzübergängen des Landkreises Konstanz vollstreckt worden. Das meldet die Bundespolizeiinspektion in einer Pressenotiz.

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Darin heißt es, dass am Donnerstagmittag, 21. März, in Gailingen am Hochrhein ein italienischer Staatsangehöriger kontrolliert wurde. Dabei stellte die binationale Streife, bestehend aus einem deutschen Polizisten und einem schweizerischen Mitarbeitenden des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), einen offenen Haftbefehl fest.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg suchte bereits seit dem Sommer 2021 wegen Betruges nach dem 36-Jährigen. Dieser konnte die geforderte Geldstrafe von 800 Euro begleichen und durfte seine Reise fortsetzen. Am selben Tag, nur wenige Stunden später, stellten Bundespolizisten einen serbischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Emmishofer Tor in Konstanz fest.

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Gegen den 27-Jährigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München vor. Wegen Fahrens trotz bestehenden Fahrverbots war der Gesuchte im Herbst 2023 vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 3150 Euro rechtskräftig verurteilt worden. Nach Begleichung der fälligen Geldstrafe konnte auch er seine Reise fortsetzen.