Brüssel gibt grünes Licht zur Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
Mit Erlaubnis der Kommisison entfällt unter anderem die bisherige Beihilfeobergrenze für solche Organisationen. Bund und Länder hoffen, dass der Rückgang der Zusammenschlüsse so gebremst werden kann.
Der größte Teil der 5,5 Mio. ha Privatwald in Deutschland gehört Kleinst-Privatwaldbesitzern mit durchschnittlich rund 2,5 ha. Oft haben sich diese in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen organisiert, um Waldumbau und nachhaltige Bewirtschaftung gemeinsam anzugehen. Diese Zusammenschlüsse konnten bisher nur eingeschränkt gefördert werden. Abhilfe ist hier jedoch in Sicht.
Wie heute bekannt wurde, hat die EU-Kommission die Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen beihilferechtlich grundsätzlich genehmigt. Nun fehlen nur noch einige technische Änderungen des Fördergrundsatzes, die nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums aber schon in den nächsten Wochen umgesetzt werden sollen.
Mehr Mittel und Maßnahmen für Mitglieder möglich
Damit können diese Gruppen bald mehr Förderung in Anspruch nehmen und ihren Mitgliedern in größerem Umfang Dienstleitungen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung anbieten. Dazu gehören unter anderen: Die Planung von Maßnahmen, die Vermittlung von Unternehmen für deren Durchführung, die Kontrolle der Arbeiten, die Vermittlung von Abnehmern von Produkten aus den Wäldern oder auch die Beantragung von Fördermitteln.
De-minimis-Auflage entfällt
Wie das BMEL ergänzte, unterlag die Förderung bisher der de-minimis-Auflage. Das heißt, die Zusammenschlüsse konnten mit maximal 200.000 € in drei Jahren gefördert werden, was die Möglichkeiten dieser Selbsthilfeeinrichtungen erheblich einschränkte. , die Dienstleitungen für ihre Mitglieder auszuweiten. Mit der durch Brüssel erfolgten Notifizierung der Förderung entfällt die de-minimis-Auflage.
GAK-Mittel für nachhaltige Waldbewirtschaftung
Bund und Länder unterstützen forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und den Küstenschutzes“ (GAK). Im Jahr 2021 wurden hierfür rund 7,1 Mio. € GAK-Mittel von Bund und Ländern ausgezahlt. Die Neustrukturierung der Förderung hat aber noch einen weiteren Grund: Gab es 2009 noch 4 300 forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse mit 3,8 Mio. ha, sind heute zwei Drittel verschwunden. Die passgenauere Förderung soll dem Verschwinden weiterer forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und der hierin bewirtschafteten Waldfläche entgegenwirken.
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Der größte Teil der 5,5 Mio. ha Privatwald in Deutschland gehört Kleinst-Privatwaldbesitzern mit durchschnittlich rund 2,5 ha. Oft haben sich diese in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen organisiert, um Waldumbau und nachhaltige Bewirtschaftung gemeinsam anzugehen. Diese Zusammenschlüsse konnten bisher nur eingeschränkt gefördert werden. Abhilfe ist hier jedoch in Sicht.
Wie heute bekannt wurde, hat die EU-Kommission die Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen beihilferechtlich grundsätzlich genehmigt. Nun fehlen nur noch einige technische Änderungen des Fördergrundsatzes, die nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums aber schon in den nächsten Wochen umgesetzt werden sollen.
Mehr Mittel und Maßnahmen für Mitglieder möglich
Damit können diese Gruppen bald mehr Förderung in Anspruch nehmen und ihren Mitgliedern in größerem Umfang Dienstleitungen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung anbieten. Dazu gehören unter anderen: Die Planung von Maßnahmen, die Vermittlung von Unternehmen für deren Durchführung, die Kontrolle der Arbeiten, die Vermittlung von Abnehmern von Produkten aus den Wäldern oder auch die Beantragung von Fördermitteln.
De-minimis-Auflage entfällt
Wie das BMEL ergänzte, unterlag die Förderung bisher der de-minimis-Auflage. Das heißt, die Zusammenschlüsse konnten mit maximal 200.000 € in drei Jahren gefördert werden, was die Möglichkeiten dieser Selbsthilfeeinrichtungen erheblich einschränkte. , die Dienstleitungen für ihre Mitglieder auszuweiten. Mit der durch Brüssel erfolgten Notifizierung der Förderung entfällt die de-minimis-Auflage.
GAK-Mittel für nachhaltige Waldbewirtschaftung
Bund und Länder unterstützen forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und den Küstenschutzes“ (GAK). Im Jahr 2021 wurden hierfür rund 7,1 Mio. € GAK-Mittel von Bund und Ländern ausgezahlt. Die Neustrukturierung der Förderung hat aber noch einen weiteren Grund: Gab es 2009 noch 4 300 forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse mit 3,8 Mio. ha, sind heute zwei Drittel verschwunden. Die passgenauere Förderung soll dem Verschwinden weiterer forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und der hierin bewirtschafteten Waldfläche entgegenwirken.