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Dieschbourg nimmt Stellung zu Windrad in Bürden

Die geplante Errichtung einer 230 Meter hohen Windkraftanlage bei Bürden sorgt vor Ort seit Monaten für Stunk. Nun reagiert auch Umweltministerin Carole Dieschbourg auf die Debatte.

In Bürden hatten mehrere Einwohner zuletzt in nur drei Tagen 271 Unterschriften gegen das Windrad-Projekt in der Nähe des Dorfes gesammelt.
In Bürden hatten mehrere Einwohner zuletzt in nur drei Tagen 271 Unterschriften gegen das Windrad-Projekt in der Nähe des Dorfes gesammelt. Foto: John Lamberty

Sollten die Pläne der Nordenergie S.A. – der Stromversorgergesellschaft der Gemeinden Ettelbrück und Diekirch – und des Energieprojekte-Entwicklers Soler Wirklichkeit werden, könnte sich in gut zwei Jahren nahe Bürden ein 230 Meter hohes Windrad in die Luft recken. Eins von zweien, die im Zuge des Windparks Nordenergie mit einer Jahresproduktion von 14,6 Millionen Kilowattstunden den jährlichen Verbrauch von knapp 13.000 Menschen decken sollen.

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Was zunächst einmal positiv klingt, ist vor allem in Bürden aber umstritten, soll die Anlage doch nur rund 750 Meter von der Ortsgrenze entfernt stehen. Die größte Sorge vieler Bewohner: Von der Anlage könnten eventuell Infraschallwellen ausgehen, also Schallwellen, die unterhalb der menschlichen Hörschwelle liegen, aber dennoch vom Körper wahrgenommen werden können. Ein Umstand, der mittlerweile auch die Abgeordneten André Bauler und Gusty Graas auf den Plan gerufen hat.

Wie Umweltministerin Carole Dieschbourg (Déi Gréng) nun in ihrer Antwort auf eine entsprechende Anfrage der beiden DP-Parlamentarier erklärt, gebe es in Luxemburg keine spezifischen Verordnungen zu Geräuschen mit tiefen Frequenzen und Infraschall. Im Rahmen der Commodo-Prozeduren für den Bau von Windkraftanlagen würden die Geräuschemissionen derselben dennoch eingehender analysiert.

Auf Basis der damaligen Fachliteratur sei die Umweltverwaltung schon 2012 zu dem Schluss gekommen, dass bei der Einhaltung eines maximal zulässigen Geräuschimpakts von 42 dB(A) keine weiteren Studien zu Infraschall oder Tieffrequenzemissionen notwendig seien. Doch auch die aktuelle Literatur - besonders zwei Studien der baden-württembergischen Landesanstalt für Umwelt und der französischen Agence nationale de sécurité sanitaire de l'alimentation, de l'environnement et du travail (Anses) -, auf die sich bei jüngsten Lärmstudien im Zuge von Windradplänen meist berufen wird, bestätigten diese Herangehensweise.

In Rot der geplante Standort für die Windkraftanlage unterhalb von Bürden. Jüngst hatte die Gemeinde Erpeldingen/Sauer nun aber einen Alternativstandort (blau) vorgeschlagen, der weiter von den nächsten Wohngebieten entfernt läge.
In Rot der geplante Standort für die Windkraftanlage unterhalb von Bürden. Jüngst hatte die Gemeinde Erpeldingen/Sauer nun aber einen Alternativstandort (blau) vorgeschlagen, der weiter von den nächsten Wohngebieten entfernt läge. Foto: Grafik: geoportail

Was möglichen Schattenwurf von der geplanten Windkraftanlage in Bürden angeht, so verweist Dieschbourg darauf, dass der Impakt hier nach der gleichen Methode wie in den Nachbarländern bewertet werde. Diese basiere auf einem Worst-Case-Szenario. Und selbst nach diesem könnten in Bürden rein rechnerisch nur in den Monaten von November bis Januar Schatten durch die Anlage auftreten. Die Grenzwerte von maximal 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag würden laut Commodo-Antrag aber selbst dann nicht überschritten, weshalb auch keine Abschaltautomatik vorgesehen sei. Der reelle Impakt liege sogar beim Worst-Case-Szenario in den genannten Monaten bei nicht mehr als drei Stunden pro Jahr.

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Die Frage, ob man den umstrittenen Standort bei Bürden nicht nochmals überdenken sollte, beantwortet Carole Dieschbourg in der Folge nur dahingehend, dass die Kriterien zur Bewertung des Impakts von Windkraftanlagen klar seien und den durchgeführten Studien zufolge im Falle der Anlage bei Bürden alle Grenzwerte eingehalten werden.

Einen Grund, die aktuelle Gesetzeslage zum Mindestabstand von Windrädern zu Wohngebieten zu ändern, sieht Carole Dieschbourg denn auch nicht, zumal standardisierte Distanzen den jeweiligen Charakteristiken eines Standorts nicht Rechnung tragen. Die nationale Herangehensweise in diesem Bereich habe sich dagegen in den letzten Jahren bewährt.

Grund für einen Dialog mit den Bürgern bei einer zusätzlichen Infoversammlung sieht die Umweltministerin offenbar nicht. Wegen eines Formfehlers habe das Antragsdossier gleich zweimal eine enquête publique durchlaufen, sodass jeder Bürger nochmals die Möglichkeit gehabt habe, sich die Details des Dossiers durchzulesen und gegebenenfalls im Rahmen der Commodo-Prozedur Einwände zu erheben.

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